Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz: kleine Gaben, klare Grenzen

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Limiten wurden gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Angaben der Gespa geprüft.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, stellt sich ein grosszügiges Geschenk vor: ein Konto, ein Guthaben, ein paar Wetten, und wenn es läuft, bleibt etwas übrig. Die Schweiz hält davon wenig. Wer hierzulande ein Gratisspielguthaben bekommt, bekommt in aller Regel etwas Kleines, Kurzlebiges, das nicht auf das Bankkonto wandert. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist dafür das sauberste Beispiel: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, in den National-League-Stadien verteilte Codes, gültig während dreissig Tagen, nicht auszahlbar. Das ist der ganze Umfang dessen, was der Markt unter diesem Schlagwort hergibt. Zehn Franken, die man nicht abheben kann, sind keine zehn Franken. Sie sind ein Gutschein für eine Wette.

Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht, welcher Anbieter die grösste Zahl druckt, sondern was die Zahl nach den Bedingungen noch wert ist. Und weil in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen, sind die Bedingungen nicht das Kleingedruckte am Rand, sondern das eigentliche Thema.

Voraussetzungen: was ein Bonus ohne eigene Einzahlung überhaupt ist

Die Vorstellung, die hinter dem Schlagwort steckt, ist einfach: der Anbieter legt Geld aufs Konto, der Wettende legt nichts dazu. In der Praxis zerfällt dieses Versprechen in zwei Dinge, die nicht dasselbe sind. Ein Gratisspielguthaben ist Spielgeld, das im Konto liegt, aber mit dem Gewinn nicht ausgezahlt wird. Eine Gratiswette ist ein Einsatz, den der Veranstalter stellt, dessen Einsatzanteil bei einem Treffer aber nicht zurückfliesst. Beide Formen sind kostenlos im Moment der Anmeldung und nicht kostenlos im Moment der Auszahlung, und genau dort entscheidet sich, ob das Angebot etwas wert war.

Die zwei Formen und was jede hergibt

Bei einer Gratiswette liegt der Unterschied in der Auszahlung. Angenommen, jemand setzt einen Gratiseinsatz von CHF 10 auf eine Quote von 2.10. Der Wettschein bringt CHF 21.00 zurück, aber die CHF 10 Einsatz sind nicht Teil davon; ausgezahlt wird der Nettogewinn von CHF 11.00. Bei einer Wette mit eigenem Geld kämen die CHF 21.00 aufs Konto. Der Unterschied zwischen den beiden Beträgen ist der Preis der Gratiswette, und er ist im Verhältnis umso grösser, je niedriger die Quote ist.

Dasselbe gilt beim Aktionsguthaben, nur schärfer. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos sagen es ausdrücklich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande liest sich das gleich. Der Betrag steht als Zahl im Konto, aber die Zahl ist nicht Geld, sondern eine Erlaubnis, damit zu spielen.

Woher die Zahlen kommen, die in der Werbung stehen

Auffällig oft wird mit Beträgen geworben, die es in der Schweiz gar nicht gibt. Wer CHF 100 Gratisguthaben ohne Einzahlung verspricht, verspricht in diesem Markt keine Tatsache. Die beiden Veranstalter, die hier überhaupt Wetten anbieten dürfen, arbeiten mit zehn Franken und Aktionscodes, nicht mit dreistelligen Geschenken. Wer diese beiden Beträge nebeneinanderlegt, sieht die Lücke sofort.

Was in der Werbung fehlt, sind ohnehin selten die Beträge. Es sind die Bedingungen: Gültigkeitsdauer, Höchstgrenze der Stadt-Belohnung, die Frage, ob der Einsatz bei einem Treffer mitkommt, und die Frage, ob das Guthaben überhaupt auszahlbar ist. Vier Zeilen, die den Wert des Angebots vollständig bestimmen, und alle vier stehen weiter hinten im Dokument.

Grundlagen: was den Spielraum der Anbieter begrenzt

Der Grund für die kleinen Beträge steht im Gesetz und nicht im Marketing. Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ein Grossspiel und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung dieser Aufsicht; 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die ganze Liste. Eine Gratisaktion ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, das ein Anbieter nach Belieben einschaltet, sondern eine bewilligungspflichtige Handlung mit einem Kontingent.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Alle übrigen Marken, die ein Schweizer Publikum im Internet findet, haben keine schweizerische Bewilligung. Damit ist der Rahmen gesetzt, in dem ein Gratisguthaben überhaupt entstehen kann, und er ist eng.

Rechtslage: warum die beiden bewilligten Veranstalter so selten etwas schenken

Die Rechtslage ist der Grund für die mageren Zahlen, und ihre Kenntnis spart einem Wettenden mehr Geld als jede Bonusrecherche. Wer weiss, warum die Beträge klein sind, tippt nicht auf eine Seite, die das grosse Geschenk verspricht, weil er schon ahnt, was dort als Gegenleistung im Kleingedruckten steht.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Bewilligung, Aufsicht und die geschlossene Liste

Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und sie bindet den Veranstalter an das, was bewilligt ist. Wer ohne Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre. Der Wettende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Nur Sportanlässe stehen darauf, keine Wetter-, Politik- oder Fernsehwetten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wettkampf-Einläufe sind nie bewilligungsfähig, Eckball- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste, eine Esports-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind zulässig, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz beschränkt sie nicht auf einzelne Live-Märkte. Für einen Bonus ohne Einzahlung heisst das: das Angebot, auf das man den Bonus setzt, ist selbst schon eingeschränkt.

Warum ein ausländischer Bonus keine Schweizer Absicherung hat

Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung, ob mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat diese Bewilligung in der Schweiz keine Kraft. Der Schritt ist wichtig, weil er beide Seiten betrifft: die Marke darf hier nicht veranstalten, und der Spieler verliert den Schutz, den ein bewilligter Betrieb mitbringt. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine schweizerischen Rechtsmittel, keine Aufsicht, die sich um eine Auszahlung kümmert.

Die Gespa führt dazu eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 waren 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, und ein Anbieter kann auf einer Liste stehen und trotzdem erreichbar sein. Wer ein Gratisguthaben bei einer solchen Marke annimmt, nimmt es bei einem Betrieb an, der hier nichts einhalten muss.

Gewinne, Steuern und die Kantone

Ein Gewinn aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel ist bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und darüber hinaus steuerbar; die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Bei ausländischen Anbietern sieht das anders aus. Es gibt keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne als steuerbares Einkommen behandeln unabhängig von der Höhe; die Praxis des Kantons Thurgau geht diesen Weg. Wer dort spielt, informiert sich bei der eigenen kantonalen Steuerverwaltung oder bei einer Steuerberaterin. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.

Was ein Aktionsguthaben rechtlich bleibt

Die Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben ist der Grund, warum die beiden Veranstalter so sparsam sind. Jede Aktion braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und die Beträge und Bedingungen ergeben sich nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keine staatlich verordnete Bonusgrösse, keine Pflicht zur Auszahlbarkeit und keinen Anspruch auf einen Bonus. Wer das weiss, liest die Zahlen realistisch.

Verantwortungsvolles Spielen: auch Aktionsguthaben läuft gegen Limiten

Ein Guthaben fühlt sich an wie ein Geschenk, aber es wird gespielt. Und sobald es gespielt wird, greifen dieselben Regeln wie bei eigenem Geld. Wer zum ersten Mal an einer Sporttip-Teilnahme teilnimmt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, wer unter 21 Jahre alt ist, bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist der Punkt, an dem ein Gratisguthaben etwas verlangt. Man kommt nicht ins Spiel, ohne sich vorher eine Grenze zu setzen, und die Grenze gilt für Verluste über die Zeit, nicht nur für den einen Wettschein. Der Satz in den Bedingungen ist harmlos formuliert, die Wirkung ist es nicht.

Die Spielsperre und das registerübergreifende Netz

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, und die Sperre kann vor Fristablauf nicht aufgehoben werden. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Wer den Zugang aufgibt, gibt ihn nicht nur bei einem Anbieter auf.

Ein kurzer Halt ist ebenfalls vorgesehen: Wer eine Pause bis zu sechs Monaten wählt, muss sie vom Veranstalter angeboten bekommen. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze; die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter schuldet die Möglichkeit einer Limite, nicht deren Höhe. Wer jetzt glaubt, die Verkaufsstellen seien strenger als das Netz, wird von den Zahlen enttäuscht: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % der 200 Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist dünn, und die Annahme, ein Papierwettschein sei schon deshalb seriöser, hält nicht.

Ein Konto, ein Name, ein Auszahlungsweg

Der Weg zurück zu Geld ist reglementiert, und das ist die beste Nachricht auf dieser Seite. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des Veranstalters, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und keine bestehende Spielsperre darf im Weg stehen. Die Identität wird geprüft. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettengeschäft nicht. Wer so etwas angeboten bekommt, spielt nicht in einem schweizerisch bewilligten Betrieb. Eine Kreditvergabe an Spielende ist untersagt.

Neukundenangebote ohne eigene Einzahlung: das Aktionsguthaben in Zahlen

Jetzt lässt sich rechnen. Ein Aktionsguthaben ohne Auszahlungsrecht ist keine Summe, sondern eine Option, und der Wert dieser Option ergibt sich aus ein paar wenigen Grössen: dem Betrag, der Quote, auf die man setzt, dem Quotenschlüssel des Marktes und der Frage, ob der Einsatz bei einem Treffer mitkommt.

Was zehn Franken Spielguthaben wert sind

Die Aktion der Loterie Romande hat CHF 10 Spielguthaben geboten, insgesamt 7’000 Stück, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar. Nehmen wir an, jemand setzt die ganzen zehn Franken auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90, und nehmen wir den Quotenschlüssel über beide Ausgänge, der sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ergibt und bei rund 95 Prozent liegt; die Marge ist der Rest, also etwa 5 Prozent. Da der Einsatz eines Aktionsguthabens nicht ausbezahlt wird, ist der Gegenwert des Gutscheins der Betrag mal (Quote minus eins) geteilt durch Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Das ergibt, auf den Franken genau gerechnet, einen Gegenwert von ungefähr CHF 4.30 bis CHF 4.60, je nachdem, wie hoch der Quotenschlüssel der konkreten Wette ausfällt, und das ist der Erwartungswert über viele Wetten, nicht das, was eine einzelne Wette einbringt. Anders gesagt: Die Zehn-Franken-Aktion ist im Schnitt etwa fünf Franken wert, und die andere Hälfte ist die Marge des Marktes plus der Einsatzanteil, der bei einem Treffer nicht zurückkommt. Wer für die Teilnahme einen Weg in ein Stadion und das Eintippen eines Codes auf sich nimmt, sollte diese Zahl kennen.

Dasselbe gilt für jede Gratiswette, die nach demselben Muster gebaut ist: Der Wert skaliert mit dem Betrag, aber das Verhältnis bleibt gleich. Bei einer Quote von 2.10 liegt der Gegenwert je Franken etwas höher als bei 1.90, weil der Einsatzanteil relativ zum Gewinn kleiner wird. Bei sehr niedrigen Quoten sinkt er dagegen steil. Der Betrag, mit dem geworben wird, ist deshalb nur die halbe Information; die Quote, auf die man das Guthaben setzt, ist die andere.

Warum der Quotenschlüssel wichtiger ist als der Bonusbetrag

Zwei Anbieter mit demselben Bonusbetrag können Angebote mit sehr unterschiedlichem Wert sein, wenn ihre Märkte unterschiedlich teuer sind. Bei einem Quotenschlüssel von rund 95 Prozent bleiben fünf Prozent der Einsätze im Markt hängen; gibt es einen Anbieter mit einem Quotenschlüssel von 92 Prozent, wächst die Marge auf rund acht Prozent. Ein Gratisguthaben in einem teuren Markt ist weniger wert, und ein kostenloses Konto mit schlechten Quoten ist am Ende ein teures Konto. Wer den Bonus als Wertpapier behandelt und nicht als Geschenk, gehört zu den wenigen, die das Angebot in Sekunden einordnen können. Die Formel hilft: Quote, Gegenquote, beide Kehrwerte addieren, den Kehrwert der Summe nehmen.

Der Kombiboost und die Bedingung, die aus einem Gratisangebot ein Pflichtangebot macht

Der Kombiboost von Sporttip ist kein Gratisguthaben, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns, und die Bedingungen sind der interessanteste Teil. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Hier wird die Struktur des Angebots sichtbar. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind vier Wetten, die alle richtig sein müssen, damit die Erhöhung überhaupt greift. Je höher die Stufe, desto unwahrscheinlicher die Kombination und desto grösser der Anreiz, sie zu versuchen. Der Prozentsatz ist kein Rabatt, sondern eine Wette auf eine Wette.

Quotenboosts, Auszahlungen und was am Ende wirklich ankommt

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost nutzt und dann früh aussteigen will, verliert ihn: die beiden Instrumente schliessen einander aus.

Auf der Auszahlungsseite stehen bei Swisslos konkrete Zeiten. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Es bleibt eine gesperrte Tür: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, egal wie oft man gewinnt.

Wohin das Guthaben fliessen kann

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos wird Spielguthaben mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als eine Zahlungsart steht PostFinance Pay zur Verfügung, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer ein Aktionsguthaben erhält, erhält damit kein Geld, sondern eine Gutschrift in einem Konto, dessen Grenzen von der Zahlungsseite her definiert sind.

Vergleich der zehn Anbieter: Aktionen nach Bedingungen, nicht nach Betrag

Der folgende Vergleich ordnet die zehn Anbieter nach ihrer Bewilligungslage, wie es die Reihenfolge der Aufsicht vorgibt: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Keine der ausländischen Marken ist hier zu Gast, um empfohlen zu werden; sie ist aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihr begegnen und weil ein Vergleich die zweite Gruppe mit derselben Elle messen muss. Wer dort etwas anbietet, bietet es unter anderen Spielregeln an.

Preisauszeichnung: der Vergleich in Tabellenform

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft
myBet keine Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft
BassBet keine Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft
1Bet keine Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft

Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die keine Rangliste ist. Bei acht der zehn Marken steht in der dritten Spalte dasselbe, und das ist die Aussage: gemeldete Bewilligungen, die in der Schweiz nichts bewirken. Bei den beiden oberen Zeilen steht ein Name und eine Aufsichtsbehörde, weil dort ein Verfahren durchlaufen wurde. Wer die Spaltenlage mit dem Werbeversprechen vergleicht, sieht, wie weit die zwei Gruppen auseinanderliegen: Die eine darf hier nicht einmal werben, die andere darf es nur zurückhaltend und ohne die Jungen oder Gesperrten anzusprechen. Das ist der Abstand, den ein Wettender bezahlt, wenn er die Grenze überschreitet.

Wo das Guthaben herkommt und was es nicht ist

Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung wird das Gratisguthaben, sofern es eines gibt, nach deren eigenen Bedingungen gewährt. Diese Bedingungen unterstehen keiner schweizerischen Aufsicht und keiner schweizerischen Zustimmungspflicht für Gratisspiele. Das ist nicht automatisch ein Nachteil im Betrag; es ist ein Nachteil im Rechtsschutz. Wer eine Auszahlung nicht bekommt, hat keine schweizerische Stelle, an die er sich wenden könnte, und keine Eintragung im Sperrregister, die ihn vor sich selbst schützt. Blockiert wird über die Sperrliste der Gespa, und Blockierungen werden umgangen. Wer das weiss, kann trotzdem dort spielen; er sollte es nur nicht für sicherer halten.

Die Anbieter im Einzelnen: zehn Bewertungen

Zehn Karten, in derselben Reihenfolge wie oben. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern gibt es genug Material für eine echte Bewertung; bei den acht Marken ist die Bewilligungslage die Nachricht, und mehr sollte man aus einer fehlenden Angabe nicht machen.

Swisslos Sporttip: das dichteste Regelwerk im Land

Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung deckt ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz ab, untersteht der Aufsicht der Gespa und gilt nur in der Schweiz. Der Zugang ist geographisch: Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt, die zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet bilden. Für die Online-Registrierung braucht man mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet; eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer ausserhalb des Gebiets wohnt, kommt nicht durch, und das ist keine Härte des Supports, sondern die Grenze der Bewilligung.

Auf der Kostenseite steht der Kombiboost im Zentrum, weil er das häufigste Bonusangebot ist und die Bedingungen am strengsten formuliert. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 für fünf Prozent, fünfzehn für die volle Erhöhung. Wer regelmässig Kombinationen mit vier Beinen spielt, bekommt eine kleine Verbesserung; wer die Stufen nach oben klettert, baut Kombinationen, die seltener aufgehen. Die Erhöhung des Nettogewinns wird nicht ausgezahlt wie ein Bonus, sie hängt am Erfolg der Kombination, und genau deshalb ist der Marketingbegriff «Boost» hier vorsichtig zu lesen.

Was den Anbieter sonst auszeichnet, ist die Dichte der Regeln. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und garantiert ist er für keinen Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann mit Quote 1.00 gewertet werden. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Die Einsatzgrenzen sind bekannt und eng: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; die Limiten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Guthaben von zehn Franken berührt diese Grenzen nicht, aber die Bereitschaft des Veranstalters, sie einseitig zu bewegen, sollte man kennen. Die Bewertung: Sporttip ist der Anbieter für jemanden, der in einem klar umrissenen Rahmen spielen will und die Regeltexte nicht scheut. Wer die grosse Gratisgabe sucht, wird hier nicht fündig, und die Bedingungen geben ihm auch nicht die Illusion, es könnte anders sein.

Loterie Romande Jouez Sport: eine Aktion mit Anmeldeschluss

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos, ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa und gültig nur in der Schweiz.

Und dann ist da die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», das beste Lehrstück des Marktes. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben aus einem Kontingent von insgesamt 7’000 Stück; das Guthaben war dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar, ein Aktionsguthaben im engsten Sinne. Wer diese Karte liest, sieht das Dilemma an einer Zeile: Der Weg zum Bonus führt nicht über eine Anmeldung, sondern über ein Stadion an einem bestimmten Spieltag, und der Bonus verfällt, wenn man ihn nicht binnen dreissig Tagen einsetzt. Der Code verschwindet also frühestens so, wie er gekommen ist.

Die Einzahlungsseite grenzt das Konto in beide Richtungen ein: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage an Einzahlungen, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN, und Gratisspielguthaben bleibt nicht auszahlbar. Wer zehn Franken Aktionsguthaben erhält, spielt sie in einem Konto, dessen Obergrenzen er nicht ausnutzen wird. Die Bewertung: Der Veranstalter ist für Wettende in den sechs Kantonen die einzige bewilligte Alternative, und die Aktion zeigt, dass er Gratisguthaben nicht als Kundengewinnung, sondern als Anlass im Rahmen einer bestehenden Partnerschaft einsetzt. Wer gerne im Stadion ist, bekommt einen kleinen Anreiz; wer auf ein Geschenk zur Anmeldung wartet, wartet auf etwas, das es in dieser Rechtsordnung nicht gibt.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat nach dem Geldspielgesetz keine Kraft in der Schweiz. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine schweizerischen Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, spielt unter den Hausregeln eines Anbieters, den keine Schweizer Aufsicht prüft. Ein Aktionsguthaben, falls vorhanden, entsteht nach dessen eigenen Bedingungen. Die Bewertung: Die Bewilligungslage ist das, was das Angebot einem Schweizer Wettenden schwer macht, nicht eine einzelne Zahl darin. Für alle, die ausserhalb der Schweiz steuerlich und rechtlich ohnehin anders aufgestellt sind, ist die Lage eine andere; innerhalb der Schweiz fehlt der Boden unter dem Angebot.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung

Dasselbe Bild. myBet hat keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht, und der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Die Domain kann blockiert werden, und Blockierungen werden umgangen. Ein Gratisguthaben, das eine solche Marke auslobt, sagt nichts über die Schweizer Aufsicht aus, weil es keine gibt. Die Bewertung: Ein Angebot, dessen Bedingungen keine schweizerische Stelle prüft, ist im Streitfall ein Angebot an eine andere Behörde, die für Schweizer Wettende nicht zuständig ist. Wer dort spielt, hat für sich entschieden, auf diesen Schutz zu verzichten.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game führt keine Schweizer Bewilligung, eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft, und der Anbieter steht ausserhalb des Sperrregisters. Keine Verbindung, keine Aufsicht, kein schweizerischer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Sperrliste landen und blockiert werden. Die Bewertung: Der Name taucht in Gesprächen über Gratisguthaben häufig auf, und der Grund ist nicht ein besserer Schutz, sondern eine niedrigere Hürde. Wer in der Schweiz rechtlich abgesichert spielen will, spielt an dieser Stelle nicht.

BassBet: ohne Schweizer Bewilligung

Auch BassBet hat keine Schweizer Bewilligung; nur die zwei Konzessionierten dürfen hier Wetten anbieten. Die ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und eine Blockierung ist möglich. Die Bewertung: Ein Anbieter ohne Bewilligung bietet sein Guthaben nach eigenen Bedingungen an, und der Preis dieses Guthabens ist die ganze Kette des Rechtsschutzes, die in der Schweiz fehlt.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist eine bekannte Marke und trotzdem in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht; keine Verbindung zum Sperrregister, keine schweizerischen Rechtsmittel, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Ein Gratisguthaben wäre ausschliesslich Sache dieses Anbieters, ohne schweizerische Zustimmungspflicht und ohne schweizerische Aufsicht. Die Bewertung: Die Bekanntheit des Namens ersetzt keine Bewilligung. Wer Bekanntheit mit Sicherheit verwechselt, zahlt dafür den Preis eines fehlenden Rechtswegs.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, es gibt keine schweizerischen Rechtsmittel, und die Domain kann blockiert werden. Die Bewertung: Berechtigte Ansprüche aus einem Aktionsguthaben wären gegen einen Anbieter ohne Schweizer Niederlassung und ohne Schweizer Aufsicht durchzusetzen, und das ist der eigentliche Inhalt jedes Angebots, das dort ohne Einzahlung lockt.

bet-at-home: ein Name auf der Sperrliste

bet-at-home ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Bemerkenswert ist an diesem Namen, dass die Gespa ihn im Zusammenhang mit Domain-Hopping nennt: blockierte Adressen werden laufend ersetzt. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, keine schweizerischen Rechtsmittel. Ein Gratisguthaben, das dort angeboten wird, ist ein Guthaben nach den Regeln dieses Anbieters. Die Bewertung: Wenn eine Domain innerhalb von Stunden ersetzt wird, sagt das mehr über die Haltung des Anbieters zum Schweizer Markt als jede Aktionsseite. Wer sich darauf einlässt, spielt in einem ständigen Wechselspiel.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung

1Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine Bewilligung aus einem anderen Land wirkt in der Schweiz nicht. Keine Verbindung zum Sperrregister, keine schweizerischen Rechtsmittel, eine Blockierung ist möglich. Die Bewertung: Die fehlende Bewilligung ist bei diesem Anbieter die einzige Information, die für einen Schweizer Wettenden zählt; ein Bonusbetrag ändert an der Ausgangslage nichts.

Häufige Fragen zu Gratisguthaben und Gratiswetten in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Beide veranstalten Sportwetten als Grossspiel und dürfen Gratisspiele oder Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa anbieten. Solche Aktionen sind deshalb selten und klein. Ein Beispiel ist die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben pro Code aus einem Kontingent von 7’000 Stück, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum sind die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter so klein?

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht, und 2025 gab es deren 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Dazu kommt, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt und der Veranstalter an die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten gebunden ist. Der Spielraum für Geschenke ist damit von vornherein klein.

Kann Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden?

Nein. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos halten ausdrücklich fest, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist; bei der Loterie Romande lautet die Regel gleich. Auszahlbar wird nur, was aus regulärem Spielguthaben stammt, und auch dort gilt ein Weg über ein Konto auf den eigenen Namen. Das Guthaben bleibt also an Bedingungen gebunden.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein, bei einer klassischen Gratiswette wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatzanteil fällt weg. Bei einem Gratiseinsatz von CHF 10 auf eine Quote von 2.10 kommen deshalb CHF 11.00 statt CHF 21.00 zurück, die Differenz von CHF 10.00 ist der Preis des Geschenks und schrumpft bei höheren Quoten nur langsam.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und der Anbieter steht ausserhalb des schweizerischen Sperrregisters. Es fehlt der schweizerische Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Der Bonus ist ein Angebot eines Betriebs, der hier nichts einhalten muss. Steuerlich können solche Gewinne nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»