Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz – klein, befristet, nicht auszahlbar
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*Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aktionsterminen wurden gegen die Aufsichtsmitteilung der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen und Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalterinnen geprüft.*
Was ein Wettgutschein in der Schweiz überhaupt ist
Der Markt für Wettgutscheine in der Schweiz ist der kleinste, den ein mitteleuropäischer Sportwetter finden kann, und das ist keine Marktschwäche, sondern eine Folge der Bewilligungsordnung. Wer hier legal Sportwetten anbietet, sind zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Schweizweit sind es zwei, nicht zwanzig. Ein Gutschein setzt also voraus, dass jemand ihn genehmigt bekommt, und dieses Genehmigungsverfahren ist der eigentliche Grund dafür, dass einschlägige Suchen in der Schweiz wenig finden.
Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).
Dabei sucht niemand nach dem Genehmigungsverfahren. Gesucht wird nach einem Guthaben, mit dem sich wetten lässt, ohne dass eigenes Geld auf dem Spiel steht. Genau das ist die Definition, mit der wir hier arbeiten: ein Wettgutschein ist ein vorab eingeräumtes Spielguthaben, eine Gratiswette oder eine Erhöhung auf eine bestehende Wette. Drei Formen, drei völlig verschiedene Kostenprofile, und der Unterschied ist nicht kosmetisch. Siehe dazu die Erläuterungen im Abschnitt «Neukundenangebote und Aktionsbedingungen im Detail».
Beim Gratisspielguthaben legt der Veranstalter einen Betrag auf Ihr Spielerkonto, von dem Sie Wetten platzieren können. Der Betrag ist in aller Regel nicht auszahlbar; er wandert wieder dorthin zurück, wo er herkam, sobald Sie ihn einsetzen. Bei der Gratiswette ist es subtiler: Gewinnen Sie, wird der Gewinn ausbezahlt, der Einsatz der Wette aber nicht zurückgegeben. Sie erhalten also bei Quote 2.00 nicht das Doppelte Ihres Freiwettenbetrags, sondern das Einfache minus den Einsatz. Und bei einer Erhöhung – einem Quoten- oder Profitboost – bleibt es bei Ihrem eigenen Geld; der Veranstalter vergrössert nur den möglichen Nettogewinn, unter Bedingungen, die in den Teilnahmebedingungen stehen und nirgends sonst.
Dass die Schweizer Angebote klein ausfallen, ist keine Bescheidenheit. Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Wer eine ausländische Sportwettenseite mit einem fünfstelligen Willkommenspaket im Kopf hat, vergleicht zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Die eine Zahl ist Marketing, die andere ein genehmigter Betrag mit Ablaufdatum.
Grossspiel, Verkaufsstelle, Sperrliste – die Wörter, die die Bedingungen tragen
Die Sprache der Schweizer Regulierung ist für einen Neuling sperrig, aber sie entscheidet über jede Gutscheinfrage, deshalb lohnt der kurze Ausflug. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und fallen unter das Geldspielgesetz. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung für die Organisation und der Spielbewilligung für das einzelne Produkt. Rechtlich heisst das Ding Bewilligung, nicht Lizenz, auch wenn in der Alltagssprache alle von Lizenz reden.

Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Wer sein Produkt in den Kantonen anbieten will, braucht zusätzlich Zugang zum jeweiligen Gebiet, und dieser Zugang ist unter den beiden Veranstalterinnen aufgeteilt: Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin.
Weil das so ist, gibt es keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher. Es gibt nur die Sperrliste der Gespa, auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Das ist die vollständige Landschaft: zwei Veranstalterinnen, ein geteiltes Gebiet, eine Sperrliste.
Was die beiden Veranstalterinnen unterscheidet – und was nicht
Swisslos führt Sporttip unter der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020, mit Sitz der Genossenschaft in Basel. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweiz, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Das sind die zwei Häuser, zwischen denen ein legaler Schweizer Sportwetter wählen kann, und die Wahl hängt vor allem davon ab, in welchem Kanton er wohnt.
Genau hier liegt die erste Einsicht dieser Seite: Bei zwei Anbietern ist der Wettbewerb um Gutscheine strukturell schwach. Ein Markt mit zwanzig Buchmachern überschlägt sich mit Neukundenangeboten, weil jeder dem anderen Kunden abnehmen will. Ein Markt mit zwei kantonal aufgeteilten Veranstalterinnen hat diesen Druck nicht. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, kann nicht zur Loterie Romande wechseln, um ein besseres Angebot zu bekommen. Die Auswahl ist nicht klein, sie ist für die meisten gar nicht vorhanden.
Die Rechtslage: Zustimmung vor der Aktion, nicht danach
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist strafbar und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum Sie auf dieser Seite keine Aufforderung finden, irgendwo ein Konto zu eröffnen, und warum die ausländischen Marken im Abschnitt «Die Anbieter im Einzelnen» als Referenz auftauchen und nicht als Empfehlung. Beschreiben und bewerten ist erlaubt. Werben ist es nicht.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist für Personen mit Wohnsitz in diesen Kantonen zugänglich.
Für Gutscheine gilt eine eigene Regel, und sie ist die wichtigste dieses Textes: Gratisspiele oder Gratisgutschriften brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Nicht im Nachhinein, nicht im Rahmen einer allgemeinen Bewilligung. Vorher. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht Aktionen bei der einen, 24 bei der anderen, in einem ganzen Jahr und für die gesamte Schweiz.
Was aus diesen acht und 24 Zustimmungen folgt
Wer diese Zahlen zum ersten Mal liest, hält sie meist für einen Fehler. Anderthalb Aktionen pro Monat über zwei Anbieter sind keine Marketingabteilung, sondern eine Randerscheinung. Und die Zustimmung sagt auch nichts über die Grösse: Eine genehmigte Gratisgutschrift von CHF 10 ist genauso zustimmungspflichtig wie eine von CHF 100. Kein Wunder, fällt die eine wie die andere klein aus, denn je grösser der Betrag, desto grösser das Risiko, dass die Aufsicht nachfragt.
Das ist der Punkt, an dem die Werbesprache der internationalen Anbieter auf die Schweizer Realität trifft und auseinanderfällt. «100 % Bonus bis CHF 500» ist ein Satz, der in einem Markt ohne Zustimmungsvorbehalt entsteht. In der Schweiz ist ein Guthabenbetrag nicht das Ergebnis einer Marketingentscheidung, sondern einer Genehmigung. Der Betrag ist deshalb nicht niedrig, weil die Veranstalterinnen knausern, sondern weil die Zahl der erlaubten Aktionen begrenzt ist.
Für den Leser heisst das: Ein Schweizer Wettgutschein ist ein Ereignis mit Anfangs- und Enddatum, nicht ein Dauerzustand. Wer ihn verpasst, verpasst ihn wirklich.
Die bewilligte Angebotspalette – und was darin nicht vorkommt
Eine Bewilligung deckt nicht alles ab, was ein Buchmacher anbieten könnte. Erlaubt sind Sportwetten, und welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässig sind, steht in einer Liste der Gespa, die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten einzeln aufführt. Qualifikationsrunden nur, wo sie genannt sind. Frauenwettbewerbe nur, wo sie genannt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind gar nicht erst möglich. Das ist keine Petitesse, sondern eine Kostenfrage für den Gutschein: Ein Gratisspielguthaben lässt sich nur auf Märkte setzen, die bewilligt sind, und diese Palette ist enger als das, was eine ausländische Seite anbietet. Sie können CHF 10 nicht auf eine Reality-Show setzen, um daraus schnell etwas zu machen.
Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Der Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; er ist ein Produktmerkmal des jeweiligen Veranstalters und wird hier auch nur so beschrieben.
Die Gespa, die Sperrliste und die Rechnung der ausländischen Marken
Die Gespa publiziert keine Liste von zusätzlichen Buchmachern mit Bewilligung, weil es sie nicht gibt. Sie publiziert die Sperrliste: Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Seit dem 3. September 2019, als die erste Liste erschien, ist sie auf 671 Domains Ende 2025 angewachsen.
Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 führt sie auf der Liste. Eine DNS-Sperre ist eine Hürde, keine Mauer, und die Anbieter wissen das besser als jeder Leser.
Was ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet, lässt sich in drei Nullen und einem Verlust festhalten: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsmittel. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat; wer es gewerbsmässig tut, riskiert bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Für den Schweizer Wetter ergibt sich daraus eine unangenehme Lage, und diese Seite behauptet keine bequeme Auflösung. Das lizenzierte Angebot bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Das ausländische Angebot bringt mehr Märkte und mehr Spielraum, aber keine Schweizer Aufsicht und standortbedingt steuerliche Unsicherheit. Beides ist nicht per se die sichere Wahl.
Spielerschutz: warum eine Spielsperre das Konto von der Aktion trennt
Der Spielerschutz ist in der Schweiz keine freiwillige Selbstbeschränkung, die ein Veranstalter anbietet, sondern eine Pflicht, wenn eine Bewilligung im Spiel ist. Für Gutscheine hat das eine unmittelbare Folge, die viele nicht auf dem Schirm haben: Wer gesperrt ist, ist von jeder Aktion ausgeschlossen, und wer Minderjähriger ist, ebenfalls. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Das ist kein Randfall. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich also darauf verlässt, dass ein Gutschein an der Verkaufsstelle schon seine Ordnung hat, verlässt sich auf eine Kontrolle, die knapp die Hälfte der Zeit funktioniert. Der Papiergutschein an der Kasse ist kein Sicherheitsmerkmal.
Wichtig für das Verständnis der Limiten: Der Staat setzt keine feste Einzahlungsgrenze. Er verpflichtet die Veranstalterin, Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen, und die Limiten setzt der Spielende selbst. Wer sein Konto eröffnet, legt seine Limiten fest und nicht der Anbieter. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Verlustlimite, Spielsperre, Sperrregister
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Oberlimite von CHF 9’999 als Einladung liest, sollte die zweite Zahl daneben legen: Unter 21 Jahren liegt sie bei einem Zehntel davon.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, wobei eine Fachstelle eingebunden ist.
Der Zusammenprall mit dem Gutschein ist unmittelbar. Eine Sperre gilt produkt- und kontobezogen, sie kennt keine Ausnahme für eine Promotion. Wer gesperrt ist und trotzdem einen Gutscheincode besitzt, kann ihn nicht einlösen, und ein Anspruch entsteht daraus nicht. Die Aktion ist weg, und das ist die Funktion, nicht der Fehler.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).
Was ein Gutschein am Schutz ändert – nämlich nichts
Ein verbreiteter Denkfehler lautet, ein Gutschein sei kostenloses Spiel und deshalb vom Schutzregime ausgenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Wette mit Guthaben ist eine Wette wie jede andere: Sie zählt auf die Limiten, sie läuft durch dieselbe Auswertung, sie kann eine Sperre auslösen oder von ihr erfasst werden. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben wettet, verbraucht davon nichts, was ihm später fehlt, aber er verbraucht Zeit im Spiel und Aufmerksamkeit auf ein Produkt, das genau darauf ausgelegt ist, ihn wiederzubringen.
Das ist die ehrliche Beschreibung eines Gutscheins: Ein Geschenk ist es nur, wenn man danach aufhört. Die Verlustlimite ist die Zahl, die das messen kann. Wer sie nach einem Gratisspiel erhöht, hat den Gutschein nicht gewonnen, sondern bezahlt.
Der Umgang mit Guthaben hat ausserdem eine Eigenschaft, die in der Werbung nie auftaucht: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist nicht die Bedingung eines einzelnen Anbieters, sondern die Regel, mit der die Bewilligungsbehörde Gratisguthaben von echtem Geld trennt. Guthaben, das man nicht auszahlen kann, ist kein Guthaben im Sinne des Kontostands, sondern ein Recht, einmal zu wetten. Man sollte es so lesen, dann enttäuscht es nicht.
Bei Swisslos kann Spielguthaben zwar mit Online-Zahlungsmitteln oder per Einzahlungsschein gekauft werden, ab einem Mindestbetrag von CHF 20, bis CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist gekauftes Guthaben und damit auszahlbar im Rahmen der Regeln, aber es ist kein Gutschein. Wer die beiden verwechselt, wird am Auszahlungsschalter die unangenehmere der beiden Definitionen kennenlernen.
Neukundenangebote und Aktionsbedingungen im Detail
Wer einen Wettgutschein bewerten will, braucht vier Angaben: Wie hoch ist der Betrag. Wie lange ist er gültig. Welche Wette muss man damit platzieren. Und was passiert, wenn man gewinnt. Fehlt eine dieser vier, ist die Bewertung nicht schwierig, sondern unmöglich.
Die erste Angabe ist die einfachste und die am wenigsten aussagekräftige. Ein Guthaben von CHF 10 klingt nach wenig, und im Vergleich zu internationalen Willkommenspaketen ist es wenig. Es hat aber eine Eigenschaft, die ein CHF 100-Bonus mit 30-fachem Umsatz nicht hat: Es ist fertig, wenn es fertig ist. Es gibt keinen Umsatz, den man noch abarbeiten muss, keinen Zeitdruck jenseits des Ablaufdatums, keine Mindestquote, die über die Hälfte der einfachen Wetten ausschliesst.
Genau das ist die Rechnung, die ein Neukunde nicht anstellt. Ein Angebot mit hohem Betrag und hohem Umsatzziel kann teurer sein als ein kleines mit klaren Bedingungen. Die Kosten eines Gutscheins sind nicht der Betrag, den er bringt, sondern die Zeit und die Quoten, zu denen er gesetzt werden muss.
Gültigkeit, Mindestquote und Einsatzvorgaben
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt, wie eine genehmigte Schweizer Gratisgutschrift aussieht. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Bedingungen dieses Beispiels sind identisch mit einem fertigen Kostenprofil: Ein Gutschein, den man im Stadion physisch finden muss, ist schon gefiltert. Ein Gutschein mit 30 Tagen Gültigkeit ist kein Langzeitangebot. Und ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, bedeutet, dass der einzige Weg zu echtem Geld über einen Gewinn geht, der dann auch ausbezahlt wird.
Wie ein solcher Gewinn entsteht, sagt die Regel des Anbieters. Swisslos rechnet den Gewinnbetrag einer Wette als Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist, mit Aufrundung auf zwei Nachkommastellen und anschliessender Abrundung auf 5 Rappen. Diese zweimalige Rundung ist keine Pedanterie, sondern eine Rechenregel, die man einmal kennen sollte: Sie kann an der letzten Stelle einen Rappen kosten, und sie ist die Rechenregel des Veranstalters, nicht Ihre.
Bei den Erhöhungen ist das Bild differenzierter, weil sie an Bedingungen hängen, die die Wette verändern. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Cash-Out, der einen Boost verschwinden lässt
Bei Sporttip gibt es den Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Anbieten muss er ihn nicht für alle Wetten.
Wer eine geboostete Wette vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung. Wer sie durchlaufen lässt, trägt das volle Risiko des Ergebnisses. Der Cash-Out ist deshalb keine Versicherung gegen eine schlechte Wette, sondern ein Verkauf der Wette zurück an den Veranstalter zu dessen Preis. Dass dieser Preis unter dem möglichen Gewinn liegt, ist der Geschäftsvorgang, nicht ein Versehen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Tor setzt, während der Ball schon im Netz liegt, bekommt den Einsatz zurück und keinen Gewinn. Das steht in den Regeln, nicht in der Spielbeschreibung.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Termin, der kippt, wird teuer, wenn man die falsche Annahme getroffen hat.
Was die Bedingungen verschweigen – und wo man nachliest
Zwei Regeln sind für einen Gutschein besonders unangenehm. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Aus einem Vierer-Kombiboost mit vier Voraussagen wird so ein Dreier mit anderen Prozentwerten. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks des Veranstalters. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
26 Wochen klingen nach viel Zeit, und für einen regelmässigen Wetter sind sie das auch. Für einen Gelegenheitswetter mit einem Gutschein vom Stadionbesuch sind sie genau die Frist, die man übersieht. Zwei Dinge helfen: den Gewinn zeitnah prüfen und sich daran erinnern, dass nicht beanspruchte Gewinne nicht dem Spieler bleiben.
Was in den Bedingungen nicht steht und deshalb hier stehen muss: Wie viele Gratisaktionen ein ausländischer Anbieter anbietet, ist keine Frage der Grosszügigkeit, sondern eine Frage der Aufsicht. In der Schweiz ist jede Gratisgutschrift zustimmungspflichtig. Auf einer ausländischen Seite ist sie es nicht. Wer das für einen Vorteil hält, sollte die drei Nullen daneben legen, die im Abschnitt über die Sperrliste stehen.
Was ein Gratisspielguthaben unter dem Strich wert ist
Für die Bewertung eines Gutscheins ist nicht der Nennbetrag entscheidend, sondern was daraus bei einer durchschnittlichen Wette wird. Nehmen wir das Guthaben aus den Bedingungen der Loterie Romande: CHF 10, nicht auszahlbar, mit der Folge, dass der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst. Nehmen wir weiter einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 – ein Beispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus dem Kehrwert der Summe der Kehrwerte der beiden Quoten und liegt bei etwa 95 %, die Marge des Veranstalters also bei rund 5 %.
Was die Wertrechnung aus diesen Angaben macht: Der Wert eines Gratisspielguthabens, dessen Einsatz nicht mitausgezahlt wird, ergibt sich aus dem Guthaben, multipliziert mit Quote minus eins, geteilt durch die Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei CHF 10 und Quote 1.90 bleibt somit ein mittlerer Wert von ungefähr CHF 4.30 bis CHF 4.55, je nachdem, mit welcher Auszahlungsquote man den Markt ansetzt. Der Nennbetrag von CHF 10 und der tatsächliche Wert liegen also um mehr als die Hälfte auseinander.
Diese Zahl ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Guthaben gesetzt wird und dass man die Marktmarge trägt. Sie sagt nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette. Bei einer einzelnen Wette gewinnt man CHF 9, mit einiger Wahrscheinlichkeit, oder nichts. Über viele Wetten hinweg ist das Gratisspielguthaben unter den genannten Annahmen etwa 4 Franken und ein paar Rappen wert – und die Spanne, nicht die einzelne Zahl, ist das Ergebnis.
Das ändert nicht die Richtung des Urteils, sondern dessen Grössenordnung. Ein Guthaben von CHF 10 ist kein Guthaben von CHF 10. Es ist ein Gutschriftbetrag von CHF 10 mit einem Erwartungswert um die 4 bis 5 Franken, und diese Rechnung gilt für jeden Gratisspielbetrag, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst. Wer den Nennbetrag für den Wert hält, vergleicht Angebote mit der falschen Zahl.
Die Rangliste: Wie sich Gutscheinaktionen nüchtern bewerten lassen
Eine Rangliste von Wettgutscheinen in einem Land mit zwei konzessionierten Veranstalterinnen kann keine Liste von zwanzig Angeboten sein. Sie ist es hier auch nicht. Unter den Schweizer Veranstalterinnen zuerst, danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spieler antreffen – beschrieben und bewertet, aber ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung.
Die Reihenfolge ist nicht die Reihenfolge der Beträge. Sie folgt der Frage, die für einen Schweizer Leser zuerst kommt: Wer darf mir überhaupt ein Konto eröffnen. Danach folgt die Frage, was das Angebot im Einzelnen hergibt. Und bei den ausländischen Marken folgt die Frage, was ein Konto dort im Vergleich zu einem Schweizer Konto nicht hat – was in jedem Fall identisch ist und deshalb nicht zehnmal wiederholt werden muss.
| Brand | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | keine festgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | keine festgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | keine festgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine festgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | keine festgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | keine festgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine festgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | keine festgestellte Bewilligung, ohne Wirkung in der Schweiz |
Wer die zweite Spalte liest, sieht zwei Einträge mit Inhalt und acht mit demselben Satz. Das ist kein Redaktionsversehen, sondern die Antwort. Eine Bewilligung, die vor einem ausländischen Regulator gilt, hat in der Schweiz keine Wirkung; das Gesetz sagt das ausdrücklich. Und die Aufsicht führt deshalb auch keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine gibt.
Was die Tabelle nicht zeigen kann, ist der Unterschied, der für einen einzelnen Leser zählt. Für neun der zehn Namen gilt dieselbe Regel, aber nicht dieselben Folgen: Wer im Gesperrten-Gebiet wohnt, kann bei Swisslos ein Konto eröffnen und bei der Loterie Romande nicht. Wer im Wallis wohnt, umgekehrt. Die Vergleichbarkeit endet dort, wo die Gebietsaufteilung anfängt.
Für wen welche Spalte entscheidend ist
Wer nur ein Konto will, um gelegentlich mit einem Gratisguthaben zu wetten, findet die relevante Information in der ersten Spalte und im Abschnitt über die Gültigkeit und die Einsatzvorgaben. Wer viel wettet und Märkte sucht, die die Liste der Aufsicht nicht führt, findet sie bei keinem der beiden bewilligten Anbieter. Wer steuerlich denkt, findet das im Abschnitt «Steuerfreibetrag und Verrechnungssteuer: schmale Zahlen, die man kennen sollte».
Bevor die einzelnen Anbieter folgen, zwei Sätze zu den Beträgen, die oben stehen. Der Sporttip-Kombiboost mit seinen 5 bis 100 % auf den Nettogewinn und der Quotenboost mit einem Prozentwert auf eine definierte Einzelwette sind keine Guthaben. Es sind Erhöhungen, und Erhöhungen setzen eigenen Einsatz voraus. Man muss also Geld setzen, um sie zu nutzen. Bei CHF 1 Mindesteinsatz und einer Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette ist der Raum dafür definiert, aber er ist Ihr Geld.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Kombiboost mit gestaffelten Prozentsätzen
Swisslos Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die interkantonales Recht für Sportwetten zulässt, mit Sitz der Genossenschaft in Basel und unter der IKV 2020 tätig. Ein Online-Konto erhalten Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Fürstentum Liechtenstein. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das Grosszügigste im ganzen Schweizer Markt ist hier kein Guthaben, sondern eine Erhöhung. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Bei vier Voraussagen gibt es 5 % auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Wer die 100 % liest und die Mindestquote überliest, hat die Bedingung übersehen, die den ganzen Boost erklärt: Sie zwingt zu fünfzehn eigenen Voraussagen, und die wenigsten Kombiwetten über fünfzehn Voraussagen gewinnen.
Die andere Erhöhung ist enger. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos, und eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei der Auszahlung: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt in 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen und nicht auszahlbar.
Urteil. Wer einen Gutschein sucht, ist bei Sporttip falsch, und wer Erhöhungen sucht, richtig. Die Staffelung von 5 bis 100 % ist die interessanteste Konstruktion im Schweizer Markt, und zugleich eine Falle für jeden, der die Mindestquote von 1.50 nicht als eigentliche Bedingung erkennt: Sie schliesst jede Wette auf einen klaren Favoriten aus und drängt zu Kombinationen, bei denen sich die Wahrscheinlichkeiten multiplizieren. Die Verdreifachung des Prozentsatzes von sieben auf fünfzehn Voraussagen ist der Punkt, an dem die Erhöhung anfängt, die Wettstrategie zu diktieren. Wer den Boost nutzen will, sollte ihn als genau das behandeln: als zusätzliches Risiko, das mit einem zusätzlichen Prozentwert bezahlt wird.
Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisspielguthaben mit Ablaufdatum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist für Personen mit Wohnsitz in diesen Kantonen zugänglich.
Das ist der einzige Anbieter im Vergleich, bei dem ein echtes Gratisspielguthaben dokumentiert ist, und die Zahlen dazu sind vollständig. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Rahmenbedingungen sind grosszügiger als bei der Konkurrenz: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben ist auf denselben Betrag begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Urteil. Das Guthaben ist klein, und seine Architektur erklärt sich selbst. Wer einen Code im Stadion finden und innert einer Woche einlösen muss, ist kein Gelegenheitsleser einer Vergleichsseite, sondern ein Zuschauer, der ohnehin im Stadion war. Das ist der Zielkreis, und die Aktion ist das ehrlichste Neukundenangebot der beiden Veranstalterinnen, weil sie auf jede Umsatzbedingung verzichtet und nicht so tut, als wäre der Nennbetrag der Wert. Die 30 Tage Gültigkeit und die fehlende Auszahlbarkeit bleiben der Preis.
BetAlright: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
BetAlright tritt Schweizer Spielern gegenüber, hat aber keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Konto steht nicht in Verbindung mit dem schweizerischen Sperrregister, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Was das praktisch heisst, ist an einer Stelle konkret: Wer sich dort selbst sperrt, sperrt sich bei BetAlright, nicht in der Schweiz. Bei den Schweizer Veranstalterinnen ist die unbefristete Spielsperre in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Diese eine Sperre gibt es jenseits der Bewilligungsordnung nicht.
Urteil. Für einen Schweizer Leser ist das Konto rechtlich eine Insel. Es gibt keinen Mechanismus, der eine Schweizer Sperre dorthin überträgt, und keinen, der einen Gewinn von dort einklagt. Wer dort trotzdem ein Konto unterhält, sollte wissen, dass der wirksamste Selbstschutz – der eine Eintrag, der überall gilt – hier nicht greift.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung, mit Sperrlisten-Erfahrung
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Wie bei allen ausländischen Anbietern fehlen die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, die Schweizer Aufsicht und die Schweizer Rechtsmittel, und die Domains können per DNS gesperrt werden.
Bei Interwetten lohnt ein Umstand Aufmerksamkeit, der auf den ersten Blick nebensächlich wirkt und es nicht ist. Die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home namentlich als Beispiele für Domain-Hopping: Auf der Sperrliste blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Interwetten hat also schon Erfahrung mit der Schweizer Sperrliste. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung heisst das im Umkehrschluss nicht, dass die Zugangssperre ihn nicht trifft, sondern nur, dass er sich darauf eingestellt hat.
Urteil. Wer den Anbieter trotz Sperrliste erreicht, darf daraus keine Legalisierung ableiten. Erreichbarkeit ist in der Schweiz kein Bewilligungsnachweis. Die Anpassungsfähigkeit an die Sperrliste ist ein gutes Beispiel dafür, wie wenig eine DNS-Sperre als dauerhafte Absicherung taugt – für den Spieler ebenso wie für die Aufsicht.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anbindung
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rechtsmittel.
Die Regel, die für ein Konto hier am härtesten greift, ist keine Produktfrage. Ausländische Gewinne sind von der Verrechnungssteuer nicht erfasst, werden aber von der kantonalen Steuerpraxis unterschiedlich behandelt – die Praxis des Kantons Thurgau etwa zählt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als volles Einkommen. Wer hier gewinnt, hat ein Steuerthema, das ein Schweizer Konto nicht hätte.
Urteil. Für den regelmässigen Spieler ist die Steuerfrage die unangenehmere der beiden Unsicherheiten, weil sie sich erst zeigt, wenn die Steuererklärung fällig ist. Der Gewinn ist dann längst ausgegeben. Wer ein Konto ohne Bewilligung führt, sollte die Steuerfrage vorher prüfen und nicht danach.
Funbet: keine Schweizer Bewilligung und kein Schweizer Rechtsschutz
Funbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und ohne Wirkung in der Schweiz. Das Konto ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, Schweizer Rechtsmittel fehlen, und die Domains können per DNS gesperrt werden.
Für Gratisspielguthaben ist das eine konkrete Frage und keine abstrakte. In der Schweiz braucht jede Gratisspielgutschrift die vorherige Zustimmung der Aufsicht; im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Gutschrift auf einer Seite ohne Bewilligung entsteht unter keiner dieser Auflagen. Sie ist weder grösser noch kleiner, weil sie ungenehmigt ist, aber ein Schweizer Leser hat keinen Anker, an dem er sie messen könnte.
Urteil. Ein Bonus auf einer Seite ohne Aufsicht ist eine Zahl ohne Prüfinstanz. Das ist kein moralisches Argument, sondern ein praktisches: Bei den beiden bewilligten Veranstalterinnen steht die Bedingung in einem genehmigten Dokument. Hier steht sie in einem Text, den der Anbieter selbst jederzeit ändern kann.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und in der Schweiz ohne Wirkung. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsmittel.
Wichtiger als die Aufzählung ist hier die Zahlungsseite, und dort hält sich diese Seite an die Rechtslage: Wann immer in der Schweiz eine Bewilligung im Spiel ist, sind Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auszahlen zu lassen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Ein ausländisches Konto, das solche Wege anbietet, ist damit ein Konto ausserhalb dieses Rahmens.
Urteil. Für einen Spieler, der sein Konto im bewilligten Schweizer Rahmen führen will, ist das keine Detailfrage, sondern die Trennlinie. Wer die Auszahlung auf ein Konto mit eigenem Namen als Selbstverständlichkeit betrachtet, findet sie hier nicht vor.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsmittel.
Der Punkt, der bei einem Konto ohne Bewilligung am häufigsten übersehen wird, ist der Anspruch auf einen Gewinn. Sporttip-Gewinne verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, und eine Einsprache ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Fristen sind streng, aber sie sind bekannt und in einem genehmigten Dokument festgehalten. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keinen Schweizer Weg, auf dem man eine Frist oder eine Auszahlung durchsetzen könnte.
Urteil. Die entscheidende Frage ist hier nicht, wie das Produkt aussieht, sondern wem man bei einem Streit gegenübersitzt. Ohne Schweizer Rechtsmittel ist die Antwort: einem ausländischen Unternehmen, dessen Sitz man erst herausfinden muss.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Nur die beiden konzessionierten Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und in der Schweiz ohne Wirkung. Keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domains können per DNS gesperrt werden.
Ein ausländisches Konto bedeutet ausserdem eine andere Steuerrechnung. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie unterschiedlich; die Praxis des Kantons Thurgau rechnet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe voll als Einkommen. Bei Schweizer Grossspielen wie Sportwetten fällt dagegen bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn keine Einkommenssteuer an, mit einem Bundesbetrag von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 gegenüber CHF 1’070’400 im Jahr 2025; der kantonale Betrag weicht ab, je nach Kanton.
Urteil. Wer einen grossen Gewinn erwartet, hat hier das Gegenteil des üblichen Verkaufsarguments: Die Steuer kann ihn treffen, obwohl er gewinnt. Wer klein spielt und gelegentlich gewinnt, merkt davon nichts – was heisst, dass die Unsicherheit genau die Leute trifft, die sich am wenigsten darauf vorbereitet haben.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anbindung
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsmittel.
Wer sich für ein solches Konto entscheidet, sollte eine Frage vorher beantworten und nicht nachher: Was macht eine Spielsperre dort eigentlich. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Sperre gilt über ein schweizweites Register auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist an die Bewilligung gebunden.
Urteil. Der Selbstschutz ist das überzeugendste Argument für ein bewilligtes Konto und nicht der Bonus. Die eine unbefristete Sperre, die überall gilt, existiert nur dort. Wer Angebote vergleicht, sollte diese Zeile mit in die Tabelle nehmen, denn sie ist an keiner Stelle durch einen höheren Guthabenbetrag zu ersetzen.
Steuerfreibetrag und Verrechnungssteuer: schmale Zahlen, die man kennen sollte
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Betrag weicht ab, deshalb steht hier keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Für einen typischen Sportwetter ist das keine Zahl, die ihn betrifft. Wer mit CHF 10 Spielguthaben wettet, gewinnt weit unter jedem Freibetrag, und auf den Gewinn fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer dennoch unsicher ist, klärt die Frage mit einer Steuerberaterin oder beim kantonalen Steueramt, nicht mit einer Vergleichsseite.
Der eigentliche steuerliche Unterschied liegt deshalb nicht beim Betrag, sondern beim Anbieter. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber von der kantonalen Praxis unterschiedlich behandelt. Die Praxis des Kantons Thurgau zählt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag zum steuerbaren Einkommen. Ein Gewinn von CHF 200 kann dort also eine Zeile in der Steuererklärung sein, während derselbe Betrag bei einer Schweizer Veranstalterin steuerfrei bleibt.
Was ein Gutschein unter dem Strich kostet
Die Schweizer Zahlen sind eindeutig, und zwar in beide Richtungen. Acht Zustimmungen für Swisslos, 24 für die Loterie Romande im Jahr 2025, ein Gratisspielguthaben von CHF 10 mit 30 Tagen Gültigkeit und 7’000 Stück Auflage, ein Kombiboost, der mit vier Voraussagen beginnt und für die vollen 100 % fünfzehn verlangt. Zehn Namen im Vergleich, davon zwei mit Bewilligung.
Die Kostenrechnung eines Gutscheins hat drei Posten, und keiner davon steht im Nennbetrag. Der erste ist die Sichtbarkeit: In der Schweiz ist jede Gratisspielgutschrift zustimmungspflichtig, und die Aufsicht erteilt sie sparsam, also muss man zum Zeitpunkt der Aktion aufmerksam sein. Der zweite ist die Verfallbarkeit: Nicht beanspruchte Gewinne verfallen nach 26 Wochen, Guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und eine abgesagte Veranstaltung macht aus einer Kombination mit vier Voraussagen eine mit drei. Der dritte ist die Reihenfolge der Prioritäten: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt keine Zahl, sondern ein Rechtsschutz, und der ist durch keinen Prozentsatz zu ersetzen.
Was eine kluge Nutzung übrig lässt, ist unspektakulär. Wer den Wert eines Gratisspielguthabens kennt – unter der Annahme, dass nur das Guthaben gesetzt wird, etwa 4 bis 5 Franken bei einem Nennbetrag von CHF 10 – und wer eine Erhöhung nur annimmt, wenn die dahinterliegende Wette ohnehin gut ist, kauft sich nichts, was er nicht versteht. Und wer bei einem Streit wissen will, wem er gegenübersitzt, wählt die Bewilligung und nicht die Quote.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen
Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Veranstaltern, und wer muss sie genehmigen?
Ja, aber selten. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, und Gratisspiele oder Gratisgutschriften brauchen vorher die Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Aktion ist deshalb ein datiertes Ereignis, nicht ein dauerhaftes Angebot.
Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
Ohne Einzahlung heisst, dass kein eigener Betrag einbezahlt werden muss, um das Guthaben zu erhalten. Typische Bedingungen sind ein Verbreitungsweg wie der Code in den National-League-Stadien, eine kurze Einlösefrist von 7 Tagen, eine Gültigkeit des Guthabens von 30 Tagen und die fehlende Auszahlbarkeit des Guthabens.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei einem Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, erhalten Sie bei einem Gewinn nur den Gewinn, nicht den Einsatz zurück. Bei Quote 1.90 bringt ein Guthaben von CHF 10 also netto CHF 9, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Mittelwert über viele Wetten: etwa 4 bis 5 Franken.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Bestandskundenaktionen sind in der Schweiz nicht typisch, weil jede Gratisgutschrift zustimmungspflichtig bleibt. Was es gibt, sind Erhöhungen: Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online mit mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 Quote, und beide Boost-Arten sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja, ohne Ausnahme. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festzulegen, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus, und Ausgeschlossene haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Bei einem Gutschein ohne Einsatzrückzahlung ist der Einsatz der Wette nicht Teil des ausbezahlten Betrags.
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Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
