Sportwetten-Aktionen in der Schweiz: zwei Veranstalter, enge Regeln, ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann

Updated Oktober 2026
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Eine Eishalle steht in der Dämmerung unter Flutlicht, aus der Ferne gesehen, davor ein leerer Parkplatz mit Schnee.

Aktionsguthaben bei einer Schweizer Sportwette ist nicht Geld. Es wird gutgeschrieben, es wird im Wettprogramm verwendet, und wenn es gewinnt, verschwindet es wieder in denselben Topf, aus dem es kam. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Werbung anders.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Hier erfahren Sie, welche Aktionen in der Schweiz überhaupt möglich sind, warum das Angebot überschaubar bleibt und was ein Bonus bei Sporttip oder Jouez Sport tatsächlich einbringt. Der Überblick richtet sich an Wettende, die vor der Frage stehen, ob sich ein Spielkonto für eine Aktion lohnt — und an Leser in Grenzkantonen, die im Ausland mit anderen Werbeversprechen konfrontiert werden.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa und der kantonalen Durchführungsvereinbarung geprüft.

Neukundenangebote: der Markt, der keiner ist

Wer aus dem deutschen oder österreichischen Markt kommt, erwartet bei «Sportwetten Aktionen» eine Liste mit fünfzehn Willkommensboni, Freiwetten in dreistelliger Höhe und rollierenden Quote-Erhöhungen. In der Schweiz landet er bei zwei Adressen. Nicht weil hier niemand Marketing betreibt, sondern weil die Zahl der Veranstalter von Sportwetten gesetzlich auf zwei begrenzt ist. Kein Wettbewerb um Neukunden mit Guthaben, kein Anbieter, der den anderen mit einem grösseren Bonus überbietet — Konkurrenz findet hier über das Wettprogramm statt, nicht über den Werbebrief.

Das hat eine angenehme Nebenwirkung, die man in anderen Ländern teuer bezahlt: Der Aufwand, um an eine Prämie zu kommen, ist klein. Keine Umsatzbedingungen, die den Bonus erst nach dem Vierzigfachen des Einsatzes freigeben, keine 30-Tage-Uhr, die läuft, während der Bettende noch die Fussballsaison plant. Und es hat eine unangenehme: Wer auf grosse Startguthaben spekuliert, wird nicht fündig. Die Prämien sind hier Punktprämien — ein Guthaben von CHF 10, ein Prozentzuschlag auf einen Gewinn, eine Quotenerhöhung auf eine einzelne Wette. Klein, konkret, abzählbar.

Der Grund für die Enge liegt nicht bei den Veranstaltern.

Warum die Auswahl so klein bleibt

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Das steht im Geldspielgesetz, und es ist die entscheidende Zeile für jeden, der verstehen will, warum die Aktionslandschaft hier anders aussieht als überall sonst im deutschsprachigen Raum. Ein Buchmacher kann nicht einfach eine Freiwette ausloben. Er muss sie vorher zur Bewilligung einreichen — und bekommt sie nur in begrenztem Umfang. 2025 sind 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos ergangen. Das sind 32 Aktionen für das ganze Land, für ein ganzes Jahr, für beide Veranstalter zusammen.

Rechnet man das auf die Kalenderwochen um, kommt man auf weniger als eine genehmigte Aktion pro Woche schweizweit. Für den Bettenden heisst das: Aktionen sind hier Ereignisse, keine Dauererscheinung. Man kann nicht planen, jeden Monat ein Startguthaben mitzunehmen, weil kein Veranstalter so viele vorrätig hat.

Dazu kommt die zweite Bremse, die nichts mit Genehmigungen zu tun hat: Ein Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar. Nicht bei Sporttip, nicht bei Jouez Sport. Das Guthaben bleibt im Spielerkonto, es kann für Wetten verwendet werden, und was daraus gewonnen wird, folgt eigenen Regeln. Diese Konstruktion ist kein Trick der Veranstalter, sondern die Bedingung, unter der die Aufsicht solche Prämien überhaupt zulässt. Nur bargeldlose Spiele, kein Weg in die Privatschatulle.

Die dritte Bremse ist die Werbung selbst. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar — bis zu CHF 500’000 Busse. Damit muss ein Schweizer Veranstalter auch die Werbung für seine eigene Aktion zurückhaltend gestalten: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet. Ein Buchmacher, der hier mit einem reisserischen Bonusversprechen auffällt, riskiert mehr als ein unzufriedenes Publikum.

Was das für den Werbebrief bedeutet

Ein Aktionsangebot ohne Umsatzbedingung klingt grosszügig. Es ist trotzdem eine Rechnung. Bei einem Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, erhält der Kunde die Chance auf einen Gewinn und nicht das Geld. Der Wert der Chance hängt davon ab, wohin er das Guthaben legt und wie hoch die Marge des Marktes ist, in dem er spielt. Weil das Guthaben nicht ausgezahlt werden kann, sondern nur mit dem Gewinn daraus etwas passiert, ist die Differenz zwischen «CHF 10 Guthaben» und «CHF 10 in der Hand» keine Formalität. Sie ist der ganze Punkt.

Konkreter: Ein Guthaben von CHF 10 auf eine Einzelwette mit einer Quote, bei der der Buchhalter 5 % einbehält, trägt im Durchschnitt eine Erwartung, die deutlich unter CHF 10 liegt — und zwar ganz ohne Umsatzbedingung. Der Puffer steckt im Preis, nicht in den Regeln. Wer Aktionen vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf die Höhe des Guthabens schauen, sondern darauf, welches Wettangebot daran hängt und wie lange es gilt.

Die kurze Frist ist die zweite Stellschraube. Wert hat ein Aktionsguthaben nur, solange es läuft. Verfällt es, ist es nichts wert — und das ist bei Promoguthaben kein Ausnahmefall, sondern die Regel. Beim Jouez-Sport-Guthaben aus dem Winter sind es 30 Tage. Wer eine Aktion annimmt und sie zwei Monate liegen lässt, hat schlicht nichts bekommen.

Grundlagen: wie eine Aktion überhaupt zustande kommt

Die Bedingungen unter einer Aktion sind das eigentliche Produkt. Der Bonus ist die Überschrift, die Klammer Nr. 3 ist der Inhalt. Wer die liest, weiss vorher, was ihn der Spass kostet. Wer sie überspringt, findet es später heraus.

Eine Armbanduhr und ein gespitzter Bleistift liegen auf einem hellen Holztisch im Licht einer Schreibtischlampe.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Ein Kombiboost ist das beste Beispiel, weil er nicht als Guthaben daherkommt, sondern als Zuschlag auf einen Gewinn — und weil er genau dadurch seinen eigenen Reiz erzeugt. Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus läge dann auf dem Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffelung ist eine Einladung zu mehr Voraussagen pro Wettschein. Genau das ist ihr Zweck. Und genau dort liegt die Rechnung, die niemand in der Werbung aufmacht: Je mehr Voraussagen in einer Kombination stehen, desto kleiner wird die Chance, dass alle aufgehen.

Die einzelnen Prozentsätze sind kein Ersatz für die Auswahl der Teile. Mit fünfzehn Spielen auf einem Schein bei vierzig Prozent Zuschlag auf den Nettoertrag sieht das nach einem grosszügigen Bonus aus, und die Quote des Scheins ist ein Produkt aus fünfzehn Faktoren. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn eintreten, sinkt mit jedem zusätzlichen Spiel — und mit ihr der erwartete Wert des Zuschlags. Der Zuschlag selbst bleibt in voller Höhe versprochen; er gilt nur für den Fall, der immer unwahrscheinlicher wird.

Der Zuschlag ist ausserdem an eine Untergrenze gebunden. Jede der Voraussagen muss eine Quote von mindestens 1.50 tragen. Damit sind die kurzen, risikoarmen Einzelwetten, mit denen man einen Abend überbrückt, aus dieser Aktion ausgeschlossen. Wer einen Kombiboost spielen will, muss auf allen Positionen in den Bereich hinein, in dem die Favoriten längst nicht mehr die Favoriten sind.

Die Staffel und was sie beim Kombinieren kostet

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport zeigt das Muster in Reinform. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Was man daran ablesen kann: sieben Aktionstage in rund zwölf Wochen, und wer an zwei davon nicht im Stadion war oder den Code nicht mitbekommen hat, hatte an den Pfaden keine Chance. Das ist eine Aktion, die an die Anwesenheit an einem bestimmten Ort gekoppelt ist. Für einen Aktionsmarkt ist das ungewöhnlich niederschwellig, was den Einsatz angeht — kein Mindestumsatz, kein Einzahlungszwang, nur der Code und ein verifiziertes Konto — und ungewöhnlich hochschwellig, was die Erreichbarkeit angeht. Nicht jeder kommt in ein National-League-Stadion.

Bei beiden Veranstaltern ist ausserdem die Zahl der pro Person abrufbaren Prämien begrenzt. Beim Kombiboost und bei Quotenerhöhungen sind es einmalige Anwendungen pro Wettendem, und das Guthaben aus der Winteraktion war auf die Gesamtzahl von 7’000 Stück gedeckelt. Wer sich vorstellt, er könne eine Aktion mehrfach drehen, überschätzt die Lage. Die Aktionsscheine sind begrenzt wie Sitzplätze.

Was ausserdem nicht in der Werbung steht: Beim Kombiboost limitiert Sporttip den Einsatz und die Gewinnerhöhung. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer mitten in der Wette aussteigt, hat auf die Erhöhung verzichtet.

Geht eine einzelne Voraussage in einer Kombination nicht auf, ist die Kombination verloren — daran ändert der Boost nichts. Er wird nur auf den Nettogewinn eines erfolgreichen Scheins gerechnet. Der Boost ist keine Versicherung, er ist eine Gewinnverstärkung.

Rechtslage: warum der Bonus eine Bewilligung braucht

Die Schweiz hat nicht viele Wettanbieter, weil sie wenige haben will. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht unter der ESBK — die Aufsicht über die Casinos ist eine andere Baustelle. Für ein Grossspiel braucht es zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Ein langer, heller Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holzboden und hohen Fenstern am Ende, menschenleer.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. Swisslos betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und hat ihren Sitz in Basel; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, führt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, bekommt ein Konto bei Sporttip. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, bekommt eines bei Jouez Sport. In der Praxis heisst das: Aktionen sind regional. Ein Leser in Zürich kann an einer Loterie-Romande-Promotion nicht teilnehmen, und ein Leser in Lausanne hat beim Kombiboost nichts zu suchen — nicht wegen einer versteckten Regel, sondern weil kein Konto zustande kommt.

Dahinter steht auch das Prinzip, dass Erträge aus den Grossspielen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliessen. Das ist die Rechtfertigung des ganzen Konstrukts: Der Gewinn aus dem Aktionsguthaben, das der Wettende liegen lässt, landet am Ende nicht in einer Holding auf Zypern.

Was überhaupt bewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste — das Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa. Es enthält Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, eine E-Sport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und damit reines Produktmerkmal des jeweiligen Veranstalters.

Wohin eine Aktion nicht ausgeführt wird

Bleiben wir beim Kontobezug, weil sich dort die Wirkung einer Aktion entscheidet. Bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Für den Aktionsmarkt bedeutet das, dass eine Barauszahlung von Prämien gar nicht erst entstehen kann. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und ein Kredit an Spielende ist gesetzlich ausgeschlossen.

Der Rahmen wirkt hier weniger als Verbot und mehr als Filter. Eine Aktion, die auf einem ausländischen Buchmacherkonto landet, hat mit diesem Prüfverfahren nie stattgefunden.

Verantwortungsvolles Spielen: die Limiten und die Aktion

Die Limiten in der Schweiz setzt der Spielende, nicht der Staat. Das ist die wichtigste Eigenschaft des Systems, weil sie jede Blitzschaltung entwaffnet.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Für den, der gerne mal spontan reagiert, ist das ernüchternd: Wer die Limite ausschöpft und einen grösseren Aktionsschein bauen will, muss 72 Stunden warten, bevor die Limite heraufgeht. Ein Land, das mit Aktionen grosszügig wäre, könnte einen Anreiz setzen, diese Frist zu erzwingen. Aus dieser Richtung kommt aber nichts.

Ausserdem: Ein Aktionsguthaben, das nicht auszahlbar ist, kann auch nicht zur Erfüllung eines Auszahlungswunsches verwendet werden. Es bleibt im Spielerkonto. Man wird es also nicht los, indem man es abhebt.

Die Sperre und die Aktionswelt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Für den Aktionsmarkt heisst das: Wer sich sperrt, sperrt sich gegen alles. Eine Aktion, die ein Veranstalter in den Wochen nach einer Selbstsperre auslobt, ist für die gesperrte Person nicht mehr relevant — nicht als moralische Frage, sondern als praktische.

Was in der Diskussion um Aktionen oft untergeht: Ein Bonus kann auch ein Ansatzpunkt dafür sein, einen kaum kontrollierten Impuls zu verstärken. Wer sein Konto wieder öffnet, weil ein Bonus darauf wartet, merkt die eigene Schwelle nicht mehr. Die Wartefristen und Limiten sind genau dafür da, dass die Entscheidung eine Entscheidung bleibt. Wer unsicher ist, wo die eigene Grenze liegt, kann sich an die Gesprächsangebote der Veranstalter und an die Hilfsangebote im Suchtbereich wenden.

Aktionen im Vergleich: Guthaben, Boost und Quotenerhöhung

Die zwei Schweizer Veranstalter haben Aktionsformen, die sich in Struktur und Zugang deutlich unterscheiden. Wer sie vergleicht, muss sie nicht gegeneinander rechnen — er muss nur verstehen, was an welcher Form hängt.

Der Kombiboost belohnt die Zahl der Voraussagen auf einem Schein. Die Schweizer Aktion der Loterie Romande belohnte einen Akt des Hingehens — sieben Aktionstage, ein Code, ein Guthaben mit Verfallsdatum. Der eine Ansatz honoriert zusätzliches Risiko, der andere zusätzliche Aufmerksamkeit. Der eine vergrössert den Treffer, der andere vergrössert den Einsatz. Für einen Gelegenheitswetter ist die zweite Konstruktion die günstigere, weil sie nichts riskiert, was er nicht ohnehin gesetzt hätte; für einen mit einer klaren Meinung zu einem Spiel ist die erste die interessantere, weil sie denselben Einsatz stärker bezahlt, wenn sie aufgeht.

Was den Wert betrifft, sind die zwei Positionen auch ohne gemeinsame Einheit vergleichbar. Beim Guthaben ist der Wert durch die Marge des Marktes begrenzt, in dem es gesetzt wird — bei einem Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, erhält der Wettende den Gewinn aus dem Guthaben, nicht das Guthaben. Beim Boost ist der Wert auf den Nettoertrag eines Scheins aufgeschlagen und ebenfalls limitiert.

Dass ein Spielguthaben im Schweizer Markt grundsätzlich nicht auszahlbar ist, gilt bei beiden Veranstaltern. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich von der Auszahlung ausgenommen; bei der Loterie Romande ist es dieselbe Konstruktion. Wer Aktionen vergleicht, sollte diesen Punkt zuerst prüfen.

Was auf der Liste fehlt, ist der Punkt, an dem die Aktion zur Nebensache wird: Die Limiten und die Fristen der Aktion sind die eigentliche Mechanik. Wer zwei Angebote nebeneinanderlegt, kann mit einem Blick entscheiden, ob es sich lohnt.

Die Sportwetten-Aktionen der Schweizer Veranstalter im Vergleich

In der folgenden Übersicht stehen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, neben den ausländischen Marken, mit denen Schweizer Wettende in Berührung kommen. Die Spalte zum Bewilligungsstatus ist die entscheidende: Sie sagt, aus welchem Regime ein Angebot stammt und ob Schweizer Schutzregeln überhaupt greifen.

Anbieter Bewilligungsstatus nach Schweizer Recht Veranstalter bzw. angegebene Zuständigkeit
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande, Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen

Auffällig ist die Regelmässigkeit der dritten Spalte: Bei allen acht ausländischen Marken steht dieselbe Feststellung. Das ist kein Datenmangel, sondern die Struktur des Schweizer Marktes. Art. 4 BGS kennt nur eine Bewilligung, die in der Schweiz gilt — die Schweizer. Eine Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst hat hier keine Wirkung. Eine Marke wie BC.Game, die mit einer ausländischen Erlaubnis wirbt, wirbt mit einem Papier, das vor Schweizer Behörden nichts bedeutet.

Die Bewilligungsspalte ist zudem die einzige Zelle in dieser Tabelle, die etwas über den Schutz der Wettenden aussagt. Zwei Regime stehen sich gegenüber. Beim bewilligten Angebot: vollständiger Schweizer Spielerschutz, dafür nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Beim nicht bewilligten Angebot: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar. Keine der beiden Seiten ist per Voreinstellung «die sichere Wahl».

Was in dieser Tabelle absichtlich nicht steht, ist eine Spalte zum Aktionsangebot. Das wäre eine Spalte mit neun leeren Zellen. Bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung lässt sich über Bedingungen nichts sagen, was über die eigene Hausordnung der jeweiligen Plattform hinausgeht — und die ist veränderbar, ohne dass eine Aufsicht mitliest. Wer dort ein Konto eröffnet, um eine Prämie zu holen, holt sie von einem Anbieter, dessen Werbung in der Schweiz gar nicht erlaubt ist.

Bei nur zwei Zeilen mit Schweizer Bewilligung ist ein Einordnen mit Vorsicht angebracht: Der Vergleich sortiert die Herkunft, nicht die Qualität. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat real keine Wahl zwischen den beiden Veranstaltern; wer in der Westschweiz wohnt, ebenso wenig. Von einem Ranking kann nur insoweit die Rede sein, als es zeigt, wessen Aktionen überhaupt zugänglich sind.

Die Aktionen der beiden Schweizer Veranstalter: im Detail

Swisslos Sporttip: der Kombiboost als Bausatz mit Rechnung

Sporttip ist das Produkt, unter dem Swisslos seine Sportwetten führt, und die Aktionsmechanik dort ist auf das Kombinieren ausgelegt. Der Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffel ist der interessanteste Teil, weil sie den Anreiz sichtbar macht. Der Sprung von fünf auf zwanzig Prozent zwischen vier und sieben Voraussagen ist gross. Der Sprung von vierzig auf hundert Prozent zwischen zehn und fünfzehn ist es ebenfalls. Wer den Boost maximieren will, wird dazu gebracht, einen Schein zu bauen, bei dem möglichst viele Spiele aufgehen müssen.

Was Sporttip bei dieser Aktionsform ausserdem limitiert: den Einsatz und die Gewinnerhöhung. Der Boost ist also kein Blankoscheck, sondern ein begrenzter Zuschlag. Bei einem Cash-Out verfällt er. Getrennt davon stehen die regulären Limiten für Wetten selbst: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Auch der Nachrechnungsmechanismus hat eine Eigenheit: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist keine grosse Sache, aber es ist eine Richtung — die Rundung geht nicht nach oben.

Sporttip trennt ausserdem den regulären von der aktiven Spielzeit nicht ungewöhnlich: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für einen Kombiboost ist das relevant, weil eine Voraussage falsch gewertet wird, wenn der Wettende von einem anderen Spielbegriff ausgeht als der Wettschein.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für einen Fünfzehn-Spiele-Schein ist das eine Fussangel: Eine Voraussage mit Quote 1.00 reisst nicht den ganzen Schein ein, aber sie verschlechtert das Produkt spürbar.

Was bei diesen Bedingungen am wenigsten besprochen wird: Sie sind alle zum Vorteil des Veranstalters formuliert. Das ist bei Wettbedingungen der Normalfall, aber es macht die Frage sinnvoll, was ein Boost überhaupt verspricht. Er verspricht einen Zuschlag auf einen Gewinn, den man noch nicht hat, und liefert ihn erst, wenn der ganze Schein steht.

Für den, der in der Deutschschweiz wohnt und ohnehin regelmässig Kombinationen spielt, ist das der einzige echte Zuschlag, den es hierzulande gibt. Für den Gelegenheitswetter, der ab und zu eine Einzelwette auf ein Spiel legt, ist er praktisch unerreichbar, weil er auf vier Positionen mit Quote ab 1.50 nicht kommt. Und für den, der den Boost als Grund nimmt, mehr Spiele zu kaufen, ist es die Art von Aktion, die den eigenen Umsatz erhöht und den Anteil des Verlusts nicht verkleinert.

Loterie Romande Jouez Sport: die Prämie für das Hingehen

Bei Jouez Sport, dem Sportwettenprodukt der Loterie Romande, ist die dokumentierte Aktion die Winterpromotion «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Die Aktion sagt viel über den Westschweizer Ansatz. Sie ist an Anwesenheit gebunden. Kein Einzahlungszwang, kein Mindestumsatz, keine Quotenauflage — nur ein Code, den man bekommen muss, und ein Konto, das verifiziert sein muss. Wer im Stadion war, hatte die Prämie für fünf Minuten Arbeit. Wer nicht dort war, hatte keine.

Betrachtet man die Auszahlungsseite, wird die Bedingung greifbar: Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen — und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die CHF 10 aus der Aktion landen also im Spielerkonto und bleiben dort, bis sie gesetzt und gewonnen werden.

Bemerkenswert ist die Grösse der Aktion im Verhältnis zum Publikum. 7’000 Stück verteilt über sieben Aktionstage — das ist eine begrenzte Auflage. Wer zu einem späteren Aktionstag kam, konnte Pech haben, ganz unabhängig von der eigenen Quote beim Hockey. Bei einer Verlosung wäre das ein Ärgernis; bei einer Promo ist es der Eigenwert: Die Zahl der Prämien ist kalkuliert.

Für den Westschweizer mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone und einer Neigung zum National-League-Hockey ist das eine der wenigen Aktionen im Jahr, die sich mit einem Satz erklären lässt. Für einen Deutschschweizer ist sie nicht existent, unabhängig davon, wie gut er die Bedingungen findet. Und selbst ein Westschweizer ohne Sitzplatz in einem dieser Stadien bleibt auf der anderen Seite der Tür, weil der Code nicht online gestreut, sondern vor Ort verbreitet wird.

Für einen Leser, der nach dem Wert fragt: Die Prämie ist klein, ihre Bedingung ist eng und ihre Frist kurz. Das ist keine Kritik an der Aktion, es ist ihre Beschreibung. Der interessante Teil ist, dass dies in der Schweiz eine typische Aktion ist — klein, konkret, an einen Anlass gebunden, an dem sehr viele Eingeladene sind.

Was ein Kombiboost rechnet: vier Beispielscheine

Wer wissen will, ob ein Boost etwas bringt, muss zwei Zahlen auseinanderhalten: die Quote des Scheins und die Wahrscheinlichkeit, dass er eintritt. Der Boost kennt nur die erste.

Nehmen wir vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00, und das ergibt 9’792. Der Gewinn aus 10 Franken Einsatz ist damit 10 × 9’792 = CHF 97,92 vor dem Boost. Der Nettogewinn — der Gewinn ohne den zurückfliessenden Einsatz — liegt bei CHF 87,92. Der Kombiboost bei vier Voraussagen ist 5 % auf diesen Nettogewinn, also CHF 4,40 gerundet. Der Gesamtgewinn des Scheins liegt damit zwischen CHF 102,32 und CHF 102,40, je nach Rappenrundung.

Dieselben vier Voraussagen, aber mit zwei zusätzlichen Spielen auf demselben Schein: Bei sieben Voraussagen liegt der Boost bei 20 % auf den Nettogewinn. Jedes zusätzliche Spiel mit Quote über 1.00 erhöht die Gesamtquote und damit den Nettogewinn, aber jedes zusätzliche Spiel senkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Schein überhaupt gewinnt. Die Zuschlagssätze 5/20/40/100 % sind gestaffelt; der Umstand, dass sie mit jeder zusätzlichen Voraussage den Anteil des erwarteten Verlusts nicht kleiner machen, verliert in der Werbung kein Wort. Das ist eine Rechnung, die der Text hier nicht mit erfundenen Preisen aufladen soll: Die Prozentzahlen des Boosts stehen fest, die Quoten der Voraussagen sind Beispiele, und die Eintrittswahrscheinlichkeiten sind unbekannt.

Wichtig für den Vergleich: Der Boost gilt immer nur auf den Nettogewinn erfolgreicher Kombinationen — er ist keine Erstattung, keine Versicherung und kein Guthaben. Wer drei von vier Voraussagen richtig hat, bekommt keinen Boost, sondern einen verlorenen Schein. Diese Eigenschaft entscheidet mehr über den Wert der Aktion als die Staffel selbst.

Was man aus den Beispielzahlen mitnehmen kann: Bei kleinen Quoten und wenigen Voraussagen ist der absolute Zuschlag einstellig — einige Franken. Erst bei sehr hohen Quoten oder vielen Voraussagen wächst er, und dann wächst er zusammen mit dem Risiko. Für einen Aktionsvergleich bedeutet das, dass die Staffel des Sporttip-Boosts bei einem typischen Freizeitschein bescheidene Beträge produziert.

Interessant ist der Unterschied bei der Betrachtung des Einzelwerts. Ein Schein aus zwei Voraussagen mit den Quoten 1.60 und 1.70 hat eine Gesamtquote von 2.72. Aus CHF 10 werden CHF 27,20, der Nettogewinn ist CHF 17,20 — kein Boost, denn die Mindestzahl von vier Voraussagen ist nicht erreicht. Bei drei Voraussagen mit 1.60, 1.70 und 1.80 ergibt das 4’896, aus CHF 10 werden CHF 48,96, der Nettogewinn CHF 38,96, immer noch kein Boost. Erst ab vier Voraussagen greift die Staffel. Das ist kein Nebendetail: Für den grösseren Teil der Freizeitscheine in der Schweiz ist der Kombiboost schlicht nicht aktiviert.

Die zusätzliche Hürde ist die Quotenuntergrenze von 1.50. Bei vier Voraussagen ab 1.50 liegt die Mindestgesamtquote bei 1.50 hoch vier, also 5.0625. Ein Schein aus vier Favoritensiegen mit Quoten von je 1.20 bis 1.35 erreicht die Untergrenze nicht und bekommt keinen Zuschlag, obwohl die Kombination aufgeht. Der Boost ist damit eine Aktion für eine bestimmte Art von Wettschein — den mit den mittelhohen Quoten auf mehreren Positionen.

Wie die Aktionspraxis aussieht: Auszahlung, Verfall und Steuer

Eine Prämie ist erst dann eine Prämie, wenn sie beim Wettenden ankommt. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Damit ist die Grenze des Bonus genau beschrieben. Was aus einer Promo stammt, verlässt das Spielerkonto nicht. Was aus eigenen Einsätzen stammt, verlässt es — zweimal im Jahr kostenlos, danach mit einer Kommission. Wer regelmässig kleine Beträge auszahlt, zahlt die dritte und jede weitere Überweisung mit.

Bei den Kantonssteuern ist der Befund für die meisten Wettenden entspannend. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, also gilt je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wetter liegt weit darunter — kein Einkommenssteuerabzug, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Für Gewinne, die über einen nicht bewilligten Anbieter erzielt werden, ist die Lage anders: Solche Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer eine Prämie aus dem Ausland für ein paar Euro mehr Rendite nimmt, sollte das mitrechnen. Für die eigene Situation hilft der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung; die Angaben hier sind allgemeiner Natur.

Ein Gewinn aus einer Sporttip-Wette verfällt, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei Aktionsguthaben ist der Verfall die zweite Uhr: erst die Frist des Guthabens, dann die Frist des Gewinns.

Aktionen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung

Die acht ausländischen Marken im Vergleich — BC.Game, MrXbet, 20Bet, HighFlyBet, Playzilla, Coolzino, AmunRa und N1 Bet — haben eines gemeinsam: keine Bewilligung in der Schweiz. Das ist keine Bemerkung über ihre Herkunft, sondern eine Aussage über die Rechtsfolge. Art. 4 BGS lässt nur die Schweizer Bewilligung gelten. Eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Wirkung.

Wer dort ein Konto eröffnet, verliert drei Dinge auf einmal: die Anbindung an das schweizerische Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg und die Kontrolle darüber, mit welchen Mitteln gespielt wird. Dazu kommt, dass die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Domains werden dabei innerhalb von Stunden ausgewechselt — die Gespa führt als Beispiele für Anbieter auf ihrer Liste bet365 sowie Interwetten und Bet-at-Home. Für den Wettenden heisst das: Die Seite, die heute funktioniert, kann morgen unerreichbar sein, und das Guthaben darauf ist deswegen nicht weg — aber auch nicht geschützt.

Für die Aktionsfrage ist der Punkt entscheidend. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Aufsicht, die vorher über eine Prämie entscheidet, keine Vorgabe zur Begrenzung von Bedingungen, keine Stelle, die nachschaut, ob eine Aktion eingehalten wird. Die Bedingungen sind das, was in den Nutzungsbedingungen des Anbieters steht — und die kann er ändern. Für den, der in der Schweiz wohnt, ist zudem schon die Teilnahme über das Sperrregister steuerbar; das Sperrregister erfasst freiwillige und behördliche Spielsperren.

Wer in einem Grenzkanton wohnt und dort eine Aktion sieht, sollte zwei Dinge auseinanderhalten: Die Aktion mag funktionieren, und sie mag auszahlen. Sie ist aber nicht Gegenstand einer Schweizer Aufsicht, und der Weg bei einem Streit ist der Weg über den Anbieter selbst.

Welche Aktion sich für wen rechnet

Am Ende stehen zwei Fragen, und keine davon lässt sich mit der Höhe eines Bonus beantworten. Erstens: Ist die Person überhaupt teilnahmeberechtigt? Die Antwort hängt vom Wohnkanton ab. Zweitens: Wie viel Aufwand und wie viel Zusatzrisiko verlangt die Aktion?

Ein Freizeitwetter in der Deutschschweiz, der ab und zu eine Einzelwette spielt, hat vom Kombiboost praktisch nichts. Vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 sind ein anderer Wettschein als der, den er sonst spielt. Spielt er einmal eine Kombination, lohnt sich der Blick auf die Staffel; der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist der grösste im ganzen System, aber er verlangt drei zusätzliche Positionen, die aufgehen müssen.

Ein Westschweizer, der an Aktionstagen in einem National-League-Stadion ist, hat bei der Loterie-Romande-Aktion das klar günstigere Geschäft: CHF 10 ohne Gegenleistung ausser einem Code. Das ist die einzige Kategorie von Prämie in diesem Markt, bei der man nichts falsch machen kann, ausser sie verfallen zu lassen.

Wer in einem Grenzkanton wohnt und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein höheres Startguthaben sieht, tauscht Schweizer Schutzregeln gegen eine Zahlung, die er nicht einklagen kann. Das ist ein Austausch, den man bewusst eingehen kann — aber niemand sollte ihn für einen Bonus von der Grösse eines Mittagessens eingehen.

Und wer Aktionen als Einkommensquelle betrachtet, sollte die Bilanz offenlegen: Keine der Aktionen verändert die Chance, eine Wette zu gewinnen. Sie verändert die Höhe dessen, was im Erfolgsfall herauskommt. Die Prämie sitzt on top, sie wird nicht zur Prämie. Der Buchhalter behält seine Marge in jedem Markt, ob mit Aktionsguthaben oder ohne.

Was zu prüfen ist, bevor man eine Aktion annimmt

Drei Dinge lassen sich in fünf Minuten prüfen, und eines davon spart echte Enttäuschung. Erstens der Wohnsitz: Wohnen im Swisslos-Vertragsgebiet oder in einem der sechs Westschweizer Kantone — sonst ist die ganze Frage bereits beantwortet. Zweitens die Frist des Guthabens. Das Aktionsguthaben der Winteraktion war 30 Tage gültig; wer es länger liegen lässt, hat nichts. Drittens, ob das Guthaben auszahlbar ist: Gratisspielguthaben ist es nicht, und das ist bei beiden Veranstaltern gleich.

Wer bei Sporttip über einen Kombiboost nachdenkt, prüft zusätzlich die Quotenuntergrenze von 1.50 pro Voraussage und die Untergrenze von vier Voraussagen. Beides steht in den Spielregeln; wer eine Kombination aus drei starken Favoriten spielt, bekommt keinen Zuschlag, egal wie sicher das Ergebnis erscheint.

Ein wenig beachteter Punkt ist die Behandlung von abgesagten Ereignissen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für einen Schein mit Boost heisst das, dass der Schein weiterlebt, aber mit einem Faktor weniger — und die Zahl der Voraussagen sinkt möglicherweise unter die Schwelle des Boosts. Wer den Boost auf fünfzehn Voraussagen aufgebaut hat und eine Absage erlebt, fällt bei vierzehn Voraussagen auf die 40-Prozent-Stufe zurück. Das ist bitter, aber es ist mathematisch einfacher als eine Diskussion mit dem Buchhalter.

Wer unsicher ist, ob eine konkrete Aktion die eigene Situation verbessert, sollte die Zahlen nicht dem Werbebrief entnehmen, sondern den vollständigen Wettbedingungen des Veranstalters. Dort stehen Mindestquoten, Limiten, Fristen und die Frage der Auszahlbarkeit — und nur dort.

Die Aktionen der zehn Anbieter im Überblick

Was am Ende bleibt, ist eine Übersicht über die Herkunft der Angebote, nicht über ihre Höhe. Zwei Anbieter in der Schweiz — Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz nicht werben dürfen und deren Aktionen keine Schweizer Kontrolle haben.

In der Praxis heisst das für einen Wettenden in der Schweiz: Die Auswahl an Aktionen ist nicht gross, und sie ist nicht mit dem Ausland vergleichbar. Wer das einmal akzeptiert hat, kann den Vorteil nutzen: Die wenigen Aktionen, die es gibt, sind klar geregelt, mit kurzen Bedingungen und ohne die Umsatzfallen, die man in anderen Märkten erst entwirren muss. Der Preis für diese Klarheit ist die Begrenztheit des Angebots.

Die Bewilligung ist dabei keine Formalie, die man in einer Fussnote abhakt. Sie bestimmt, ob eine Limite durchgesetzt wird, ob eine Wettsperre greift, ob ein Streitfall eine Instanz hat. Bei einem Bonus von der Grösse eines Kinobesuchs ist das teuer erkauft, mit dem Pfund Swissness.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Aktionen in der Schweiz

Warum gibt es in der Schweiz so wenige Aktionen bei Sportwetten?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Sportwetten auf zwei begrenzt. Zusätzlich brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa — 2025 ergingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ohne Wettbewerb um Neukunden und mit Genehmigungspflicht bleibt die Aktionslandschaft klein und über das Jahr verstreut.

Was bringt der Kombiboost und ab welcher Zahl von Voraussagen greift er?

Er erhöht den Nettogewinn einer erfolgreichen Kombination. Sporttip setzt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 voraus, online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Zuschlag beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien ab?

Die Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» fand im Winter 2025/26 an 7 Aktionstagen statt. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Welche Bedingungen gelten für Spielguthaben aus einer Aktion?

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben bis CHF 10’000 möglich; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet. Bei Swisslos wird Gratisspielguthaben aus Promoaktionen ebenfalls von der Auszahlung ausgenommen.

Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt?

Bei Swisslos schreibt man Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Aus dem Wallet sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Was bedeutet eine Aktion bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Wenig für den Schutz der Wettenden. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und Schweizer Recht bietet keinen Rechtsweg. Aktionen unterliegen keiner vorherigen Schweizer Kontrolle. Die Domains können zudem auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»