Yankee-Wetten in der Schweiz: Zwei Veranstalter, harte Einsatzgrenzen und eine Marge, die in jeder Teilwette steckt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen und zur Aufsicht wurden gegen die Bewilligungsordnung des Geldspielgesetzes und die Veröffentlichungen der Gespa geprüft.
Eine Yankee-Wette ist kein Produkt, das man bei einem Anbieter auswählt. Sie ist eine Rechenart, die jeder Veranstalter anders einrahmt. Vier Voraussagen werden zu elf Wetten gebündelt: vier Einzelwetten, sechs Zweierkombinationen und eine Viererkombination. Wer das auf einen Wettschein schreibt, setzt den elffachen Betrag des gedachten Einsatzes. Genau hier beginnt die Rechnung, die den grössten Teil dieses Textes bestimmt. Es geht nicht darum, welcher Anbieter das schönste Werbebild hat, sondern darum, was eine solche Wette an Geld bindet, welche Regel greift, wenn ein Spiel ausfällt, und wie viel von jedem Franken, der auf dem Tisch liegt, nach der Auszahlungsquote noch übrig ist.
Was eine Yankee-Wette aus vier Tipps macht
Der Grundgedanke ist schnell erzählt und wird trotzdem fast immer falsch weitergegeben. Ein Yankee bündelt vier Voraussagen nach einem festen Muster: jede Voraussage einzeln, dann jede mögliche Paarung, dann alle vier zusammen. Das ergibt elf Wetten. Die Zweier- und Dreierkombinationen, die man aus anderen Systemarten kennt, fehlen — ein Yankee besteht genau aus den vier Einzeln, den sechs Zweiern und dem Vierer. Wer mehr Kombinationsstufen will, landet bei einem Super Yankee (fünf Voraussagen, 26 Wetten) oder bei einem Heinz (sechs Voraussagen, 57 Wetten). Der Aufbau entscheidet darüber, wie oft Teilgewinne anfallen und wie stark der Gesamteinsatz steigt.

Was an dieser Struktur teuer ist, sieht man erst, wenn man die Einsätze zusammenzählt. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Teilwette liegen CHF 11 auf dem Tisch. Zwei richtige Tipps bringen eine der sechs Zweierkombinationen zurück — und mit ihr einen Bruchteil dessen, was vier richtige Tipps einbringen würden. Drei richtige Tipps treffen drei Zweier und die Dreierkombination, die es hier nicht gibt. Ein Yankee zahlt also entweder klein oder gross, und dazwischen liegt eine weite Lücke. Das ist die eigentliche Eigenschaft dieser Wette: Sie belohnt Volltreffer und lässt den fast geglückten Fall fast leer ausgehen.
Ein Schweizer Detail, das in keinem Werbetext steht: Bei Sporttip gilt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10’000, während eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 gedeckelt ist. Diese Grenze ist kein Zufall. Sie sagt etwas darüber, wie das Produkt gedacht ist — der Veranstalter lässt den Systemwetten mehr Raum als der einzelnen Wette, aber er lässt ihn nicht offen. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Yankee-Wette plant, plant sie also innerhalb einer Grenze, die sich morgen anders lesen kann.
Elf Wetten, ein Wettschein, ein Mindesteinsatz
Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Bei Jouez Sport liegt er online bei CHF 2, in den Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2. Bei einem Aufbau aus elf Teilwetten multipliziert sich dieser Mindestbetrag entsprechend. Ein Wettschein mit Multiples darf bei Jouez Sport insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt dort bei CHF 500. Eine Yankee-Wette ist bei Jouez Sport also nicht beliebig skalierbar, sondern in ein Korsett aus Schein- und Einzelgrenzen gespannt.
Für die Planung heisst das: Wer CHF 11 einsetzen will und die Wette als elf Einzelwetten zu je CHF 1 denkt, muss bei Sporttip rechnen, ob die Aufteilung als Systemwette überhaupt angenommen wird, und bei Jouez Sport, ob die Multiples-Struktur auf dem Schein unterhalb der Scheinlimite bleibt. Der kleinste Fehler hier ist der teuerste: Ein Wettschein, der die Grenze reisst, wird nicht angenommen — aber nur, wenn die Software ihn prüft, bevor der Einsatz weg ist.
Die Marge sitzt in jeder der elf Wetten
Ein Yankee multipliziert nicht nur Einsätze, sondern auch den Anteil, den der Anbieter von jeder Wette behält. Das ist der Punkt, an dem die Marketingebene endgültig verlassen wird.
Nehmen wir einen Markt mit nur zwei Ausgängen und Quoten von je 1.90. Ein solcher Markt ist ein Beispiel, kein ausgezeichneter Preis. Die Auszahlungsquote errechnet sich, indem man den Kehrwert jeder Quote bildet und addiert: 1 ÷ 1.90 ergibt rund 0,5263, zweimal genommen rund 1,0526. Der Kehrwert davon liegt bei etwa 0,95, die Auszahlungsquote also bei rund 95 Prozent, und die Marge — der Teil, den der Anbieter einbehält — bei rund 5 Prozent. Das ist eine Faustregel für diesen Markt; ein Anbieter mit breiterem Quotenschnitt landet bei einer tieferen Quote, ein Anbieter mit engerem Schnitt bei einer höheren.
Über elf Teilwetten wirkt diese Marge nicht einmal, sondern elfmal. Die angenäherte Auszahlung des Yankees liegt deshalb nicht bei 95 Prozent, sondern deutlich darunter — bei diesem Beispielmarkt etwa bei 57 Prozent, wenn man die Auszahlungsquote jeder durchlaufenen Wette multipliziert. Diese Zahl ist eine Bandbreite mit einer Bedingung: Sie gilt, wenn Zweiwegmärkte mit gleichen Quoten auf beiden Seiten durchgehend angenommen werden, und sie beschreibt den Durchschnitt über viele Wetten. Sie verspricht keinen Gewinn. Sie beschreibt, wie viel von jedem eingesetzten Franken bei einem Anbieter zurückkommt, der einen Markt mit rund fünf Prozent Marge stellt.
Bei einer Vierer-Vollkombination ist der Effekt am schärfsten: Vier Quoten mit je rund fünf Prozent Marge ergeben einen Abzug von rund 19 Prozent auf die Gesamtquote. Ein hoher Gesamtgewinn in Prozenten des Einsatzes sieht dann beeindruckend aus, während der Erwartungswert längst gegen den Spielenden arbeitet. Genau deshalb ist die Frage nach dem «besten» Anbieter keine Frage nach der grössten beworbenen Zahl, sondern nach dem Quotenniveau, das der Anbieter in seinen Märkten tatsächlich stellt.
Die Rechtslage: zwei Bewilligungen, kein dritter Anbieter
In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Es braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern — nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Swisslos betreibt Sporttip. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip wird in AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet voraus. Wer in Zürich lebt, hat keinen Zugang zu Jouez Sport; wer in Genf lebt, keinen zu Sporttip. Das ist keine Formalität, sondern die praktische Folge einer Bewilligungsstruktur, in der zwei Veranstalter sich ein Land teilen. Ein dritter bewilligter Anbieter existiert nicht, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligungen — es gibt keine. Sie veröffentlicht die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die bewilligte Offerte ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt autorisierte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026) nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Live-Wetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Diese Liste ist in der Praxis enger, als der Markt es suggeriert. Wer eine Yankee-Wette aus vier Tipps auf vier verschiedene Sportarten baut, findet auf der Schweizer Palette weit weniger Kombinationsmaterial als auf einer ausländischen Seite. Nicht weil die Auswahl fehlt, sondern weil jede einzelne Komponente zuerst auf der Liste stehen muss.
Der Auslandskorb und was er kostet
Die Bewilligungen der zehn verglichenen Anbieter stehen in diesem Bild.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| GG.BET | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden werden nicht bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Bei den ausländischen Seiten fehlt jeder Schweizer Rechtsschutz, und sie sind nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das ist ein Wettlauf, den die Aufsicht nicht gewinnt und auch nie gewinnen wollte — die Sperrliste ist ein Hindernis, keine Mauer.
Ehrlich gerechnet sieht der Vergleich so aus: Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bietet keine dieser vier Sachen. Keine der beiden ist «die sichere Wahl» von sich aus. Wer die Sperrliste und die Wohnsitzpflicht als lästig empfindet, sollte wissen, dass sie der Preis für die Rückzahlungsansprüche sind, die er im Streitfall hat.
Spielerschutz: wer die Grenze setzt
Die Schweiz schreibt keinen festen Einzahlungsdeckel vor. Was sie vorschreibt, ist,
dass die Veranstalter von den Spielenden selbst gesetzte Höchstwerte für den Einsatz oder
den Verlust pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der wichtigste Satz im ganzen Spielerschutzkapitel. Ein schlechter Abend und eine gute Idee, die Limite «nur kurz» anzuheben, sind zeitlich auseinandergezogen. Genau das ist der Zweck. Nach der gesetzlichen Ordnung gilt für Erhöhungen eine Frist von 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen der statutarischen Ordnung und der gelebten Praxis geht hier zugunsten der Spielenden aus.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Bei der Wirksamkeit an den Verkaufsstellen ist Skepsis angebracht. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer die Verkaufsstelle als den kontrollierten Kanal betrachtet, liegt fast zur Hälfte falsch. Am Online-Konto ist die Kontrolle strenger — wer sich dort registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Für eine Yankee-Wette hat der Spielerschutz eine besondere Zuspitzung: Der Gesamteinsatz von elf Teilwetten zählt gegen die Verlustlimite als ein Vorgang, und ein Yankee kann innerhalb weniger Minuten einen erheblichen Teil des Tagesbudgets binden. Wer mit einer Verlustlimite von CHF 100 arbeitet, kann diesen Rahmen mit einer einzigen Yankee-Wette ausschöpfen. Genau dort liegt das Missverhältnis: Die Limite schützt den Rahmen, aber sie sagt nichts darüber, wie schnell eine einzelne Wette hineinschlägt.
Auszahlung, Ausfall und die Grenzen der Wette
Wer gewinnt, soll auch etwas davon haben. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette mit vielen Teilkomponenten wird diese Rundung mehrfach wirksam, und das arbeitet stets in dieselbe Richtung.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Bei einer 11er-Struktur stösst diese Spanne an ihre Grenzen: Ein Yankee ist als Kombination von elf Teilwetten nur innerhalb des Spielraums von Jouez Sport darstellbar, wenn die Multiples-Struktur die Höchstzahl von zehn Voraussagen pro Kombi einhält.
Fällt ein Ereignis aus, greift die Ausfallregel. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für einen Yankee bedeutet das: Der Ausfall einer der vier Voraussagen entwertet alle Kombinationen, die diese Voraussage enthielten. Aus elf Wetten werden schnell vier. Die Ausfallregel ist damit keine Randnotiz, sondern ein struktureller Bestandteil des Produkts.
Bei Jouez Sport zahlt der Veranstalter Winnings und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Und die Auszahlung des Kontos selbst hat ihren Preis. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben in kleinen Scheiben abzieht, zahlt ab dem dritten Mal dafür.
Was die Steuerregeln für Schweizer Gewinne bedeuten
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — also je nach Kanton, nicht nach einer einzigen Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Für einen typischen Wettenden liegt diese Schwelle weit ausserhalb der Reichweite. Bei einem Yankee mit einem Volleinsatz im zweistelligen oder tiefen dreistelligen Bereich und einer Gesamtquote, die auch bei einem Volltreffer weit unter einer Million bleibt, entsteht keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Die Ausnahme ist der eine Fall, der jeden Vergleich sprengt.
Die Unterscheidung zum Ausland ist steuerlich relevant und unangenehm. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wette, die nichts kostet, und eine ausländische Wette, die nichts einbehält, sind also nicht dasselbe. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für die eigene Situation bleibt nur der Verweis auf die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Cash-Out, Kombiboost und die Marketingsprache
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Für einen Yankee ist das besonders relevant, weil zwölf Teilwetten gleichzeitig laufen: Wer aussteigen will, steigt aus allen aus, und der Betrag, den er dafür bekommt, spiegelt den Augenblick, nicht die Chance auf den Volltreffer.
Beim Kombiboost liest sich die Sache besser, als sie ist. Der Boost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Zur Einordnung: Ein Yankee hat vier Voraussagen, also fällt in den meisten Fällen die 5-Prozent-Stufe an — auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Wer die Viererkombination mit einer Quote von 1.50 je Bein rechnet, multipliziert vier Quoten zu 1.50 zu einer Gesamtquote von rund 5.06. Der Boost addiert dann fünf Prozent auf den Nettogewinn dieser ohnehin schon gestiegenen Quote. Die grosse Zahl steht im Werbetext, die kleine in der Bedingung.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der entscheidende Satz für den Yankee-Fall: Ein Quotenboost und ein Systemwettschein mit elf Teilwetten passen nicht zusammen, und wer beides kombiniert, verliert den Boost bei einem vorzeitigen Ausstieg.
Für Spielbanken und Veranstalter gilt: Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Diese erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen der Veranstalter. Eine Werbung, die aufdringlich oder irreführend ist oder sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, ist untersagt; die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet. Eine Tageszeitsperre für Werbung besteht nicht.
Für Live-Wetten gilt zudem: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. In einem Yankee trifft das die betroffene Voraussage und damit jede Teilwette, in der sie steckt.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge ist keine Rangfolge von Gewinnchancen, sondern die Reihenfolge, in der die Angebote hier besprochen werden: zuerst die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter, danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen und die hier nach denselben Kriterien eingeordnet werden.
Swisslos Sporttip: die einzige Bewilligung mit Systemwetten-Höchsteinsatz von CHF 10’000
Sporttip ist zusammen mit Jouez Sport einer von zwei Veranstaltern, die Systemwetten in der Schweiz überhaupt anbieten dürfen. Der Veranstalter dahinter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Produkt trägt den Namen Sporttip, das Bewilligungswerk ist ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet vorbehalten: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Für Systemwetten ist der Zahlenrahmen der grosszügigste, den die Schweiz kennt. Der Höchsteinsatz für eine Systemwette liegt bei CHF 10’000, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, der Mindesteinsatz bei CHF 1. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Dass der Systemwettenrahmen den Einzelrahmen um das Zehnfache übersteigt, ist die eigentliche Nachricht: Der Veranstalter lässt hier etwas zu, das er bei einer einzelnen Wette nicht zulässt, und er behält sich vor, es jederzeit zurückzunehmen.
Dazu kommt der Kombiboost, der bei Sytemwetten greift und mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 verlangt — die Stufen liegen bei 5, 20, 40 und 100 Prozent auf den Nettogewinn. Ein Yankee erfüllt die Vier-Voraussagen-Bedingung, erreicht aber nur die unterste Stufe. Der Boost macht aus einer mageren Rückzahlung also keine gute; er rundet sie auf.
Was Sporttip bei den Ausfallregeln liefert, ist unspektakulär und richtig: Bei einer abgesagten und nicht innert 48 Stunden nachgeholten Veranstaltung erhält die Voraussage in Kombinationswetten Quote 1.00. Bei Cash-Out gibt es nur den vollständigen Ausstieg. Bei einer Yankee-Wette heisst das, dass der Ausstieg alle Teilwetten mitnimmt, zu einem Betrag, der unter dem möglichen Gewinn liegt. Realistisch betrachtet ist Sporttip die einzige Adresse in diesem Vergleich, bei der eine Yankee-Wette mit einem Einsatz bis zu vierstelligen Beträgen überhaupt zulässig ist.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Bewilligung mit einer Scheinlimite von CHF 7’500
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, und steht für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Sporttip ist Jouez Sport ein Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa.
Das Einsatzgerüst ist anders geschnitten als beim Konkurrenten: Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Diese Scheinlimite ist bei einem Yankee die bindende Grösse. Elf Teilwetten zu je CHF 2 ergeben CHF 22 und bleiben weit darunter; auf der anderen Seite zieht der Höchsteinsatz pro Kombiwette von CHF 500 die Grenze dicht, sobald ein Wettschein mehr als eine grössere Kombination enthält.
Der Gewinnrahmen ist dagegen weiter als bei Sporttip in dem, was er ausdrücklich regelt: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Ein Yankee mit vier Voraussagen liegt innerhalb dieser Spanne — aber nur, wenn die Aufteilung des Scheins die Höchstzahl von zehn Voraussagen pro Kombination einhält.
Die Westschweizer Bewilligung ist für einen Yankee also kein Nachteil, sondern eine Frage der Wohnadresse. Wer in Neuenburg lebt, hat hier Zugang; wer in Bern lebt, nicht. Innerhalb des Gebiets ist Jouez Sport der einzige Anbieter, der den Vierer-Ansatz mit einem Gewinnrahmen von CHF 1’000’000 pro Multiple verbindet.
1Bet: keine Schweizer Bewilligung, kein hiesiges Sperrregister
1Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. 1Bet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Domains der Marke können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für eine Yankee-Wette heisst das vor allem: Was der Anbieter unter einer Systemwette versteht, welche Einsatzgrenzen gelten und wie Ausfälle behandelt werden, steht in seinen eigenen Bedingungen — und diese Bedingungen kann niemand in der Schweiz durchsetzen. Wer dort eine Vierer-Struktur baut, baut sie auf einem Vertrag, für den hier kein Gericht zuständig ist.
Wettigo: ohne Bewilligung, mit den üblichen Folgen
Wettigo gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Ausgangslage: keine Bewilligung nach BGS, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste blockiert wird. Gewinne aus ausländischen Grossspielen können nach kantonaler Steuerpraxis vollständig steuerbares Einkommen sein.
Der praktische Knackpunkt bei einer Systemwette ist die Verfügbarkeit. Wer auf einer blockierten Domain ein Konto hält, riskiert, dass der Zugang nicht wegen der Wette, sondern wegen der Domain verschwindet — die Sperrliste wächst, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein laufender Wettschein auf einer Domain, die plötzlich nicht mehr erreichbar ist, ist ein Problem, das der bewilligte Anbieter nicht kennt.
PowBet: ausländische Marke ohne Schweizer Zulassung
PowBet tritt als ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Bewilligungslage nach BGS fehlt, eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und es besteht kein Anschluss an das Sperrregister. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; bestraft werden die Spielenden nicht.
Ob dort überhaupt Systemwetten angeboten werden, sagt die Bewilligungslage nicht. Was sie sagt, ist, dass die Bedingungen des Anbieters die einzige Grundlage sind und dass keine Schweizer Stelle sie prüft. Wer den Vierer-Ansatz dort sucht, sollte das Quotenniveau, den Umgang mit abgesagten Spielen und die Zahlungswege vorab selbst aus den Bedingungen lesen — nicht nach der Anmeldung.
Cloudbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
Cloudbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt der Rahmen, der für alle ausländischen Anbieter in diesem Vergleich gilt: keine Bewilligung nach BGS, keine hiesige Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es auch keine Schweizer Auszahlungsregel. Eine Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen oder ein zweimaliger Gratisbezug pro Jahr wie bei Swisslos existiert hier von Gesetzes wegen nicht — was gilt, steht in den Bedingungen des Anbieters. Die Domain kann auf der Sperrliste landen, und die Zahlungswege sind diejenigen, die der Anbieter anbietet.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung geführt
Bahigo ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben Grundsätze: kein Anspruch auf Schweizer Schutz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Aufsicht durch die Gespa, und eine ausländische Bewilligung begründet in der Schweiz keine Rechte. Für Wetten ohne Bewilligung drohen dem Anbieter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre.
Was für den Spielenden zählt, ist der Umkehrschluss: Es gibt bei einer Wette auf dieser Plattform keine Stelle, bei der er die Einhaltung der eigenen Bedingungen einfordern könnte. Bei einem Yankee mit elf Teilwetten ist das mehr Vertragsfläche als bei einer Einzelwette.
BDMBet: ausländisch, ohne Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss
BDMBet fällt in dieselbe Kategorie: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Sperrliste kann die Domain erfassen, und die Blockierung erfolgt per DNS durch die Schweizer Telekom-Anbieter.
Steuerlich ist die Lage bei ausländischen Anbietern die unangenehmere: Der Gewinn unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, kann aber nach kantonaler Praxis wie im Thurgau als vollständig steuerbares Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe. Ein grosser Yankee-Gewinn bei einem ausländischen Anbieter ist also nicht automatisch steuerfrei — er ist nur anders steuerbar.
FortuneJack: keine Schweizer Bewilligung
FortuneJack ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das Bewilligungswerk des BGS kennt nur zwei Veranstalter von Sportwetten in der Schweiz, und FortuneJack gehört nicht dazu. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung.
Die Folge für den Vergleich ist nüchtern: Es gibt keine Schweizer Instanz, die die Bedingungen dieser Plattform prüft, und die Gespa führt keine Liste bewilligter ausländischer Anbieter — sie führt nur die Sperrliste der blockierten Domains. Wer dort spielt, sollte den Umgang mit abgesagten Ereignissen und die Auszahlungsdauer in den eigenen Bedingungen der Plattform nachlesen.
GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung im hiesigen Markt sichtbar
GG.BET ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Sperrregister, und die Domain kann per DNS blockiert werden. Die Bewilligung als gemeldet gilt es nicht festzustellen, und sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft.
Damit schliesst sich der Kreis der zehn: zwei Veranstalter mit Bewilligung und acht Marken ohne. Wer die Wahl hat, wählt zwischen einem geschützten, aber engen Angebot und einem ungeschützten, aber offenen — und bezahlt die Offenheit mit dem Rechtsschutz, nicht mit einem besseren Quotenschnitt, den ihm niemand garantiert.
Wem diese Wette nützt und wem sie schadet
Die Yankee-Wette ist die falsche Wette für jemanden, der mit kleinem Budget arbeitet. Der Aufbau bindet an einem Abend das Elffache eines gedachten Einsatzes, und die unteren Stufen zahlen wenig zurück. Wer CHF 20 im Monat für Wetten vorsieht, kann mit einer einzigen Yankee-Wette mehrere Ausgaben binden, ohne dass sich die Chance auf den grossen Treffer proportional verbessert. Die Verlustlimiten greifen hier, aber sie greifen nur als Rahmen — sie halten niemanden davon ab, den Rahmen in einem Zug auszuschöpfen.
Für wen die Wette taugt, ist eine andere Gruppe: Wer ohnehin vier Voraussagen mit soliden Quoten hat und die Teilabdeckung ausdrücklich will, findet in der Systemwette eine Struktur, die bei drei richtigen Tipps aus den Zweierkombinationen noch etwas zurückholt. Die Rechnung ist dann nicht auf den grossen Treffer gerichtet, sondern auf die Rückzahlung im Teilerfolg. Das ist ein legitimer Ansatz, und er hat mit dem Versprechen des Werbetextes wenig zu tun.
Und für die Anbieterwahl gibt es eine klare Rangfolge. Zwei bewilligte Veranstalter, eine Wohnsitzbedingung, die den Kreis auf eine Region beschränkt — das ist kein reichhaltiger Markt, sondern ein enger. Wer die Systemwette wirklich spielen will, findet bei Sporttip den höheren Systemwetten-Höchsteinsatz von CHF 10’000 und einen Kombiboost mit 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen. Wer im Westschweizer Gebiet lebt, bekommt bei Jouez Sport einen Gewinnrahmen von CHF 300’000 pro Wette und CHF 1’000’000 pro Multiple bei einer Scheinlimite von CHF 7’500.
Rechenbeispiel zur Auszahlungsquote
Der genannte Zweier-Markt zu je 1.90 ist ein Beispiel, kein ausgezeichneter Preis. Die Auszahlungsquote liegt dort bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Über die elf Teilwetten eines Yankees fällt die angenäherte Auszahlung auf einen Wert von knapp unter 60 Prozent — unter der Bedingung, dass durchgehend solche Zweiwegmärkte mit gleichen Quoten angenommen werden. Diese 5 Prozent sind keine Gebühr auf dem Wettschein, sondern der Abstand zwischen dem, was die Spielenden einzahlen, und dem, was der Markt zurückgibt. Bei einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten ist das leicht zu sehen; bei einem Markt mit weiteren Ausgängen und ungleichen Quoten wird die Zahl grösser, nicht kleiner.
Häufige Fragen zur Yankee-Wette in der Schweiz
Aus welchen Teilwetten besteht eine Yankee-Wette?
Ein Yankee bündelt vier Voraussagen zu elf Wetten: vier Einzelwetten, sechs Zweierkombinationen und eine Viererkombination. Dreierkombinationen gehören nicht dazu. Wer mehr Stufen will, greift zu Super Yankee mit fünf Voraussagen und 26 Wetten oder zu Heinz mit sechs Voraussagen und 57 Wetten.
Wie viele Voraussagen müssen stimmen, damit etwas zurückkommt?
Eine einzige richtige Voraussage bringt die entsprechende Einzelwette zurück. Für eine Kombination müssen alle ihre Voraussagen stimmen. Bei zwei richtigen Tipps kommt eine Zweierkombination hinzu, bei drei richtigen drei Zweier, bei vier richtigen alle elf Wetten. Die unteren Stufen zahlen entsprechend wenig.
Welcher Höchsteinsatz gilt bei Sporttip für eine Systemwette?
Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000, für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und der Mindesteinsatz bei CHF 1. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Worin unterscheiden sich Yankee, Super Yankee und Heinz?
Sie unterscheiden sich in der Zahl der Voraussagen und damit in der Zahl der Teilwetten: Yankee mit vier Voraussagen und elf Wetten, Super Yankee mit fünf Voraussagen und 26 Wetten, Heinz mit sechs Voraussagen und 57 Wetten. Mit jeder zusätzlichen Voraussage wächst der gebundene Gesamteinsatz schneller als die Zahl der Volltrefferchancen.
Was berücksichtigen Yankee-Rechner nicht?
Ein Yankee-Rechner multipliziert Einsätze und Quoten, aber er kennt die Auszahlungsquote des Anbieters nicht, nicht die Rundung des Gewinnbetrags und nicht die Ausfallregel bei abgesagten Ereignissen. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet; eine abgesagte Veranstaltung setzt die betroffene Voraussage in Kombinationen auf Quote 1.00.
Welche Veranstalter bieten in der Schweiz Systemwetten an, und was gilt im Ausland?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten, jeweils im eigenen Gebiet und mit Wohnsitzpflicht. Ausländische Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, bieten keinen Schweizer Rechtsschutz und können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Wettarten – wettenlegalch
Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
