Online wetten in der Schweiz und die Steuer: ernst wird es erst ab einer Million

Updated Oktober 2026
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Ein Briefkasten aus Metall hängt an einer Steinmauer in einer Schweizer Gasse, Herbstlaub liegt auf dem Pflaster.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und gegen das Geldspielgesetz geprüft.

Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab.

Die gute Nachricht für Schweizer Wettende ist unspektakulär, und genau darin liegt ihre Stärke: Auf den Einsatz zahlt hierzulande niemand eine Wettsteuer, und ein Gewinn aus einem bewilligten Grossspiel bleibt bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Bei der direkten Bundessteuer liegt dieser Freibetrag für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; für das Vorjahr waren es CHF 1’070’400. Wer mit einer einzelnen Wette unter einer Million bleibt, hat mit dem Fiskus nichts zu tun. Das ist die Regel, die fast alle betrifft, und sie funktioniert.

Die schlechte Nachricht betrifft einen kleinen Kreis von Gewinnenden und eine grosse Zahl von Websites. Oberhalb des Freibetrags greift die Verrechnungssteuer von 35 % auf den darüberliegenden Teil, und die kantonale Steuerpraxis kann bei Gewinnen aus dem Ausland erheblich ungemütlicher sein als jeder Schweizer Abzug. Zwischen diesen beiden Polen liegt der eigentliche Gegenstand dieses Überblicks: nicht «sind Wettgewinne steuerbar», sondern was ein Gewinn unter welchen Bedingungen kostet.

Denn wer eine Wette abschliesst, kauft eine Auszahlungsquote. Wer sie bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung abschliesst, kauft dazu ein Risiko, das auf keinem Wettschein steht. Über beides lohnt es sich nachzudenken, bevor der erste Einsatz liegt.

Grundlagen: welche Steuer auf welchen Teil des Gewinns trifft

Was ein Grossspiel ist und warum daran die Steuerfrage hängt

Die ganze Steuerlogik hängt an einem Begriff. Sportwetten sind im Schweizer Recht ein Grossspiel, und der Freibetrag, um den sich alles dreht, ist ein Freibetrag für Gewinne aus Grossspielen. Nur diese Gewinnart läuft bis zur Schwelle steuerfrei an der Einkommenssteuer vorbei. Ein Gewinn aus einem Kleinspiel folgt einer anderen Norm, Gewinne aus ausländischen Geldspielen folgen gar keiner schweizerischen Freibetragslogik.

Eine Waage mit zwei Schalen aus Messing steht auf einem Holztisch im weichen Fensterlicht.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen beträgt CHF 1'071'000.

Der Freibetrag ist keine Bagatellgrenze, sondern eine ausdrückliche Regel im Einkommenssteuerrecht: Gewinne aus Grossspielen unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. Unterhalb der Schwelle gibt es also nicht eine kleine Steuer, sondern keine. Der Unterschied zwischen «steuerfrei» und «gering besteuert» ist im Alltag der Unterschied zwischen null und einem Betrag, den der kantonale Steuerfuss bestimmt.

Kleinspiele, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer ebenfalls steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind. Nicht bewilligte Kleinspiele behandelt die kantonale Praxis dagegen als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Die Steuerfreiheit folgt also nicht dem Gewinn, sondern der Bewilligung. Das ist die erste Kostenregel dieses Themas, und sie ist unbequem: Über die Steuer eines Gewinns entscheidet der Status des Veranstalters, nicht die Höhe des Einsatzes.

Der Freibetrag ist nicht derselbe wie im Vorjahr

Der Steuerfreibetrag steigt jährlich, und das ist kein Entgegenkommen des Gesetzgebers, sondern Technik. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jedes Jahr gestützt auf den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Die Schwelle wandert mit der Teuerung mit.

Ein leerer Sessel steht an einem Fenster mit Blick auf einen ruhigen See und schneebedeckte Berge im Morgenlicht.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Die Reihe zeigt, wie wenig dramatisch das in Zahlen ist: CHF 1’000’000 galt für die Jahre 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025, und für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt der Betrag bei CHF 1’071’000. Wer den aktuellen Wert braucht, findet ihn in der Steuererklärung des betreffenden Jahres. Wer ihn schätzt, schätzt falsch.

Bemerkenswert ist ein Detail daneben. Die Steuermäppchen der ESTV für die Steuerperiode 2024 nennen im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer «ab 1’056’601 Franken», während der Freibetrag für die Verrechnungssteuer mit CHF 1’056’600 erscheint. Ein Franken Differenz – die Art von Einzelheit, die niemanden ruiniert und in einer Fussnote trotzdem stimmen muss. Praktisch relevant wird die Schwelle ohnehin erst in einer Grössenordnung, die kaum jemand erreicht.

Auf den Einsatz fällt keine Wettsteuer

Eine Frage taucht in Foren zuverlässig auf, und die Antwort ist kurz: In der Schweiz gibt es keine Wettsteuer auf Einsätze. Keine Abgabe auf dem einzelnen Wettschein, kein Aufschlag des Veranstalters auf den Einsatz. Wer hier etwas anderes liest, hat eine ausländische Rechtsordnung vor Augen, in der eine solche Abgabe tatsächlich existiert.

Das heisst nicht, dass Wetten nichts kosten. Der Preis liegt nur nicht in der Steuer, sondern in der Quote. Jede Quote ist so gebaut, dass über alle Ausgänge eines Marktes hinweg ein Teil der Einsätze beim Veranstalter bleibt. In der Marktsprache heisst dieser zurückbehaltene Anteil Marge; die Auszahlungsquote ist ihr Gegenstück und beschreibt den Anteil aller Einsätze, den ein Markt an die Wettenden zurückgibt. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % bleiben also 5 % jeder Einheit beim Veranstalter – die eigentliche laufende Ausgabe eines Wettenden, Wette für Wette, unabhängig davon, ob sie aufgeht.

An dieser Stelle wird die Steuerdebatte schief geführt. Die lauteste Zahl im Raum ist die 35 % Verrechnungssteuer, die praktisch nie zur Anwendung kommt. Die leise Zahl ist die Marge im Markt, die bei jedem einzelnen Einsatz anfällt. Wer über die Kosten des Wettens spricht, sollte die Reihenfolge umdrehen.

Der Freibetrag in der Rechnung: CHF 100 auf eine Quote von 2.00

Was ein Gewinn abwirft, lässt sich an einem harmlosen Beispiel festmachen. Eine Einzelwette von CHF 100 zu einer Quote von 2.00 bringt im Trefferfall eine Rückzahlung von CHF 200, also Einsatz mal Quote, und damit einen Nettogewinn von CHF 100. Das ist kein Angebot eines Veranstalters, sondern eine Rechenprobe.

Der Steuerfreibetrag liegt bei CHF 1’071’000, gemessen am einzelnen Gewinn. Das sind mehr als 10’000 solcher Wetten mit je CHF 100 Nettogewinn, und zwar nebeneinander, ohne dass die Summe zählt. Die entscheidende Grösse ist der einzelne Gewinn, nicht der Jahresertrag aus vielen kleinen Treffern. Ob ein Gewinn steuerbar wird, entscheidet eine Zahl, nicht die Bilanz des Jahres. Wer 500-mal je CHF 100 gewinnt, steht bei rund CHF 50’000 und bleibt unter der Schwelle, auch wenn sich das über Jahre addiert.

Daraus folgt, was das Beispiel wert ist: Die Rückzahlung von CHF 200 sagt nichts darüber, ob diese Wette aufgeht. Sie sagt nur, was ein Treffer einbringt. Die Steuerfreiheit wiederum sagt nichts über die Quote, sondern nur über die Grenze, ab der der Fiskus mitliest. Beides sind Aussagen über Beträge, keine über Wahrscheinlichkeiten.

Wenn es einen praktisch wichtigen Satz in diesem ganzen Thema gibt, dann diesen: Besteuert wird nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der über dem Freibetrag liegt. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 genau CHF 200’000 steuerbar. Nur die Spitze wird erfasst. Die Last springt an der Schwelle also nicht von null auf einen Fünftelbetrag, sondern wächst langsam und erst ab der Million.

Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer

Der Freibetrag ist nicht in jeder Steuerart gleich hoch, und er ist nicht in jedem Kanton gleich hoch. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist für Gewinne aus Grossspielen unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600 aus, dazu 1 Mio.; für 2023 stehen dort CHF 1’038’300 und 1 Mio.

Im Kanton Thurgau etwa liegt der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern bei CHF 1’000’000, bei der direkten Bundessteuer für 2026 bei CHF 1’071’000. Ein und derselbe Gewinn kann also bei der einen Steuerart unter der Schwelle liegen und bei der anderen darüber.

Deshalb ist «je nach Kanton» keine Ausrede, sondern die einzige korrekte Antwort auf die Frage, ab wann ein Gewinn steuerpflichtig wird. Wer eine Zahl sucht, die für die ganze Schweiz gilt, sucht etwas, das es nur bei der direkten Bundessteuer gibt. Die Steuerverwaltung des Wohnkantons ist die Stelle, die den massgebenden Wert kennt; wer einen Grossgewinn erwartet, kann dort vor der Einlösung fragen, statt danach.

Wer den Einsatz abziehen darf, und wie wenig das ist

Bei Grossspielen lassen sich Einsätze bei der direkten Bundessteuer abziehen, aber gedeckelt: bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 und CHF 5’300 für 2024, und nur bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Für 2025 liegt die Obergrenze bei CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.

Diese Beträge sind im Verhältnis zur Schwelle, ab der sie überhaupt greifen, fast nichts. Wer einen Gewinn knapp über der Million einlöst, rechnet bei der direkten Bundessteuer ein paar Tausend Franken gegen – bei einem Vermögenszuwachs dieser Grössenordnung. Der Deckel sitzt so tief, dass er nur die Spitze des Steuerbetrags berührt.

Wichtig ist der Bezug auf denselben Wettbewerb und dasselbe Jahr. Der Abzug ist keine allgemeine Kostenposition, sondern an die im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne gebunden. Wer seine Einsätze quer durch verschiedene Wettbewerbe streut, kann sie nicht gegeneinander aufrechnen. Die Regel begrenzt den Abzug doppelt, durch den Höchstbetrag und durch den Bezugsrahmen zugleich.

Was den Freibetrag bewegt: die kalte Progression

Bleibt die Frage, warum sich die Schwelle überhaupt verschiebt. Die Anpassung folgt dem Landesindex der Konsumentenpreise zum 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression.

Der Mechanismus erklärt eine Eigenheit, die Leser irritiert: Die Schwelle steigt nicht, weil der Gesetzgeber grosszügiger wird, sondern weil die Preise steigen. Bei ruhiger Teuerung bewegt sich die Zahl kaum, wie der Schritt von CHF 1’070’400 auf CHF 1’071’000 für 2026 zeigt. Der Freibetrag bleibt damit schleichend an der Kaufkraft der ursprünglich festgelegten Million hängen und wächst nur so schnell wie der Warenkorb, den er ausgleicht.

Rechtslage: bewilligte Grossspiele, kantonale Praxis und die 35 %

Ein Bewilligungssystem mit genau zwei Veranstaltern

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden, und das ist kein Ergebnis eines Wettbewerbs, sondern eine Entscheidung der Kantone. Swisslos betreibt das Produkt Sporttip, die Loterie Romande das Produkt Jouez Sport. Jeder der beiden bedient sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto erhält nur, wer dort wohnt. Wer in Zürich sitzt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf sitzt, keines bei Sporttip.

Für die Steuerfrage hat diese Enge eine angenehme Nebenwirkung. Wer bei einem der beiden Veranstalter spielt, spielt in einem bewilligten Grossspiel, und dessen Gewinne fallen unter den Freibetrag. Die Steuerfreiheit ist hier keine Kulanz, sondern die Kehrseite eines geschlossenen Systems. Ein Bewilligung braucht es auf zwei Ebenen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Dass es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt, ist keine Lücke, sondern der Befund: Es gibt sie nicht. Wer im Netz auf ein Dutzend angeblich «Schweizer» Anbieter stösst, findet dort Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung. Für einen Spielenden macht das den Unterschied zwischen einem Gewinn, der unter den Freibetrag fällt, und einem, der nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbares Einkommen sein kann.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf

Der Gegenstand einer Wette ist in der Schweiz nicht frei. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportwettkämpfe, und was im Einzelnen angeboten werden darf, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettbewerben und Wettarten. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, ebenso Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht.

Für einen Wettenden heisst das: Was bei einem ausländischen Anbieter selbstverständlich ist, kann hier schlicht nicht angeboten werden. Wer eine Wette auf ein politisches Ereignis sucht, sucht vergeblich; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das ist keine Einschränkung der Steuerfreiheit, sondern eine Einschränkung des Angebots – und beides zusammen erklärt, warum ein Vergleich zweier Schweizer Anbieter nicht viel Auswahl übrig lässt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hält. Das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters; Swisslos bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, aber nur als vollständigen Ausstieg und nicht garantiert für jeden Markt.

Die 35 % Verrechnungssteuer und der Ausweis, der sie zurückholt

Über dem Freibetrag wird es konkret. Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind damit CHF 50’000 steuerpflichtig.

Zwei Dinge sind daran leicht falsch zu verstehen. Erstens trifft die 35 % nicht den ganzen Gewinn, sondern nur die Spitze über der Schwelle. Zweitens ist der Abzug kein Verlust. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen; sie wird zurückgeholt, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.

Genau hier versteckt sich die eigentliche Kostenposition, und sie ist keine Prozentzahl. Wer den Gewinn nicht deklariert, verliert die zurückbehaltende Summe. Der Aufwand, der sie zurückholt, ist eine Erklärung plus ein Antrag, und die Frist ist die der Steuererklärung des betreffenden Jahres. Der Abzug ist also weniger eine Steuer als eine Kaution bei der Eidgenossenschaft, die nur der zurückbekommt, der sie einfordert. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV; Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl bei der direkten Bundessteuer wie bei den Staats- und Gemeindesteuern, an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden. Die Auskunft ist allgemein gehalten; wer einen Grossgewinn vor sich hat, fragt vor dem Ausfüllen eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Ausländische Veranstalter und die kantonale Praxis

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes steuerbar sind. Das klingt zunächst nach einem Vorteil und ist keiner. Was fehlt, ist nicht die Steuer, sondern der Schutz des Freibetrags.

Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Kein Freibetrag, keine Millionenschwelle, keine Aufteilung in einen steuerfreien und einen steuerbaren Teil. Ein Gewinn von CHF 500 aus einem ausländischen Angebot kann damit steuerbar sein, während ein Gewinn von CHF 800’000 aus einem Schweizer Grossspiel es nicht ist. Das ist der teuerste Satz dieses Themas, und er steht in keiner Werbung.

Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Wer ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, betreibt damit nicht nur ein Delikt des Veranstalters; der Spielende selbst wird nach der Darstellung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gebe keine Schweizer Aufsicht und keine Fair-Play-Kontrolle.

Die Sperrliste und was sie über den Anbieter sagt

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Sie existiert seit dem 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – das Domain-Hopping, das die Aufsicht namentlich kennt.

Für einen Leser ist die Liste vor allem als Prüfwerkzeug interessant. Wer den Anbieter, bei dem er spielt, dort findet, weiss, dass er ohne Schweizer Bewilligung unterwegs ist, und kann daraus die steuerliche Folge ableiten: keine Sperrregister-Verknüpfung, kein Schweizer Rechtsweg, und nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau ein Gewinn, der vollumfänglich als Einkommen zählt. Die Liste ist damit der billigste Steuercheck, den ein Wettender machen kann. Sie ist allerdings unvollständig, und das gehört dazugesagt: Dass eine Domain dort fehlt, bedeutet nicht, dass ihr Veranstalter eine Schweizer Bewilligung hätte. Es gibt nur zwei.

Ein ausländisches Papier gilt hier nicht

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Grauzone, sondern das ausdrückliche Prinzip, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre.

Für die Steuer bedeutet das nichts Gutes. Ausländische Gewinne laufen nicht unter den Schweizer Freibetrag, und es gibt keine Stelle in der Schweiz, die ihre Auszahlung überwacht. Es gibt hierzulande auch kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Anbieter sperren; der Mechanismus gegen unzulässige Angebote ist die Zugangssperre, nicht das Zahlungssystem. Wer sich darauf verlässt, dass die Karte schon nicht durchgeht, verlässt sich auf etwas, das nicht existiert.

Werbung und Gratisspielguthaben: was die Regeln kosten

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist untersagt. Ein Verstoss kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden.

Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Was ein solches Guthaben wert ist, hängt deshalb an seinen Konditionen und nicht an der Zahl in der Anzeige; wer das Kleingedruckte nicht liest, liest später die Auszahlungsbestätigung.

Ein Uhrzeitverbot für Werbung gibt es nicht

Eine Frage, die man gelegentlich hört: ob Wetten zu bestimmten Tageszeiten beworben werden dürfen. Ein zeitliches Werbeverbot kennt das Schweizer Recht nicht. Was es kennt, sind die inhaltlichen Grenzen: kein aufdringliches Auftreten, keine Irreführung, kein Publikum unter 18 Jahren und keine Werbung für nicht bewilligte Spiele.

Verantwortungsvoll wetten: Limiten, Sperren und was sie kosten

Von 18 bis zur eigenen Verlustlimite

Der Zugang zum Wetten beginnt in der Schweiz mit 18 Jahren; Minderjährige werden online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität. Bei Swisslos gehört dazu eine Online-Registrierung mit mindestens 18 Jahren und Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wer meint, das sei eine Formalität, sei eine Zahl danebengestellt. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Identitätsprüfung schützt also nur so weit, wie sie tatsächlich stattfindet, und wer sich auf eine Verkaufsstelle verlässt, verlässt sich auf eine Quote von etwas mehr als die Hälfte. Es gibt keinen Grund, einem 17-Jährigen das nicht offen zu sagen.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die gesetzliche Frist für eine Erhöhung liegt bei 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist ein Unterschied von zwei Tagen gegenüber der Norm, und er fällt zugunsten des Spielerschutzes aus. Ein Anbieter, der es eiliger hätte, hätte dazu auch das Recht.

Was diese Limiten kosten, ist keine Gebühr, sondern eine Disziplin. Die Verlustlimite, die jemand beim ersten Login setzt, gilt – und die 72 Stunden bis zur Erhöhung sind eine Nacht, in der keine Entscheidung mehr zurückgenommen werden kann. Ein festes gesetzliches Einzahlungslimit kennt die Schweiz nicht. Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Das macht sie flexibel und wirkungslos, wenn man sie im Verlustmoment anhebt.

Selbst sperren und der Sperrausweis, der kantonale Grenzen quert

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die befristete Sperre ist die schärfere Massnahme, weil sie unumstösslich ist: kein Anruf, keine Wiedereinführung vor Ablauf. Die unbefristete Sperre wirkt breiter, und ihr Preis ist die Sichtbarkeit über den Anbieter hinaus. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die härteste Regel im ganzen Kapitel: Sie löscht die Forderung, nicht nur den Zugang.

Was das für den Alltag heisst: Wer eine mittlere Summe auf dem Spielerkonto stehen hat und sich sperrt, verliert nicht nur den Zugang, sondern gegebenenfalls den Anspruch. Auszahlen lassen sollte man deshalb, bevor man sperrt, nicht danach. Ein Rat, der unangenehm klingt und einen vierstelligen Betrag wert sein kann.

Was Verantwortungsvoll-wetten-Tools nicht mitbringen

Die Limiten und Sperren gelten unabhängig davon, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt. Das klingt banal und ist der Punkt: Wer die Steuerfreiheit des Schweizer Systems nutzt, hat damit keine Erleichterung bei den Limiten gekauft und auch keinen Anlass, sie zu lockern. Steuerfrei heisst nicht risikofrei.

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, und Kredite an Spielende gibt es nicht. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wetten nicht. Das ist eine Hürde, die den Kontoinhaber zwingt, im eigenen Namen zu handeln, und zugleich eine Bremse für Dritte, die auf fremde Wahrscheinlichkeiten setzen wollen. Der Preis ist Transparenz; der Nutzen ist, dass ein Konto nicht zur Wette mehrerer Personen wird.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Veranstalter und einer ohne Schweizer Zulassung

Brand Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Erlaubnis
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
HornetBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Betovo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
MyStake keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Rainbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz

Die Verteilung dieser Tabelle ist der Befund. Zwei Zeilen tragen eine Schweizer Bewilligung, acht tragen keine, und dazwischen liegt nichts. Es gibt keine mittlere Kategorie, keinen Anbieter mit einer anerkannten EU-Erlaubnis und Schweizer Duldung, keinen mit einem Antrag in Prüfung.

Die rechte Spalte erklärt, warum die zweite Gruppe trotzdem verlockend aussieht. Acht Anbieter melden eine Erlaubnis, und keine davon hat in der Schweiz Geltung. Das ist keine Formalie, sondern der Angelpunkt: Ein Papier aus einem anderen Land verändert hier weder die Steuer des Gewinns noch den Rechtsweg. Wer die rechte Spalte liest, liest eine Information über ein anderes Land.

Wer bei einem Anbieter der ersten Gruppe spielt, spielt in einem bewilligten Grossspiel mit einem Freibetrag, einem Sperrregister und einem Schweizer Rechtsweg. Wer zur zweiten Gruppe geht, tauscht das gegen ein grösseres Angebot, unbeschränkte Einsätze und keine Residenzprüfung. Der Preis steht nicht in der Tabelle, weil er nicht in ihr stehen kann: Gewinne aus dem Ausland zählt die kantonale Praxis nach der Thurgauer Auffassung vollumfänglich als Einkommen, unabhängig vom Betrag.

Swisslos Sporttip: die bewilligte Nummer eins im deutschsprachigen Vertragsgebiet

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Wer hier spielt, spielt bei einem von zwei Veranstaltern, denen die Kantone das überhaupt erlaubt haben.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto erhält nur, wer dort wohnt. Für alle anderen endet das Gespräch an dieser Stelle, und zwar unabhängig davon, wie gut der Rest aussieht.

Bei den Einsätzen ist Sporttip auffallend knapp: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Gelegenheitswetter ist die Limite irrelevant. Wer im vierstelligen Bereich auf ein Einzelspiel setzen will, stösst an eine Wand, die nicht verhandelbar ist und nicht begründet werden muss.

Wo das Geld hingeht, ist im Schweizer System nicht nebensächlich. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, und die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht. Der Rückgang ist keine Randnotiz: Das Sportwettengeschäft der bewilligten Anbieter schrumpft, während die Zahl der ausländischen Websites wächst.

Dazu kommt die Spielsuchtabgabe von 0,5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, für 2025 ein Betrag von CHF 3’863’790. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Vereinbarung je zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Wer bei Sporttip setzt, finanziert also zu einem halben Prozentpunkt die Prävention und im Übrigen die Kantone – das ist die transparenteste Ausschüttung, die ein Schweizer Wettender bekommen kann, und sie ist kein Argument für oder gegen eine Quote.

Die Beurteilung fällt klar aus, aber nicht deshalb, weil der Anbieter so gut wäre. Der Freibetrag, der hier gilt, ist der grösste Preisvorteil dieses Marktes, und ohne eine Schweizer Bewilligung gibt es ihn nicht.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit dem zweiten Grossspiel

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Zuständigkeit: ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa.

Die Verkaufsstellenzahl ist der interessante Wert. 2’350 Annahmestellen für ein Gebiet von sechs Kantonen bedeutet, dass das Netz dicht ist und der Weg zum Wettschein kurz. Für die Steuerfrage ist das ein Faktor mit eigener Wirkung: Ein Gewinn an einer Verkaufsstelle eingelöst und über das Konto ausgezahlt muss nirgends durch eine Identitätsprüfung, die länger dauert als der Kauf, und diese geräuschlose Abwicklung ist der Grund, warum der Freibetrag in der Westschweiz nicht nur auf dem Papier existiert.

Zu Limiten, Mindesteinsätzen und Auszahlungsmodalitäten von Jouez Sport machen die vorliegenden Angaben keine Aussage; wer wissen will, ob eine bestimmte Wette angenommen wird und ob Cash-Out für den gewählten Markt verfügbar ist, findet das in Jouez Sports eigenen Spielregeln und Teilnahmebedingungen. Wer über den Freibetrag kommt, bekommt bei der Auszahlung einen Verrechnungssteuerausweis für den steuerbaren Anteil im Sinne derselben Regelung, die für das zweite bewilligte Grossspiel gilt.

Der entscheidende Punkt hier ist der geografische, und an ihm hängt alles Weitere. Wer in der Westschweiz zu einem Anbieter ohne Bewilligung wechselt, verliert den Freibetrag. Der Vorteil ist also durch die Sprachgrenze definiert und nicht durch Produktqualität.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

HornetBet tritt als internationaler Anbieter auf und wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in diesem Land Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft, und HornetBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Für die Steuerfrage folgt daraus das Entscheidende: Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und der Schweizer Freibetrag greift nicht. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind solche Gewinne unabhängig vom Betrag vollumfänglich steuerbares Einkommen. Der Verzicht auf den Freibetrag lässt sich also nicht einmal mit dem Argument besserer Konditionen wettmachen, wenn die Konditionen nicht veröffentlicht sind. Und genau das ist der Fall: Zu Quoten, Limiten, Zahlungswegen und Auszahlungszeiten macht die vorliegende Information keine Angabe, und HornetBet eigene Bedingungen sind die Stelle, an der ein Wettender sie prüfen muss, bevor Geld fliesst.

Was von diesem Eintrag übrig bleibt, wenn man die Bewilligungsfrage abzieht: ein Anbieter, über den sich hier nichts Sicheres sagen lässt. Das ist kein vernichtendes Urteil, sondern ein leeres Blatt, und ein leeres Blatt ist in einer Bewilligungsfrage die teuerste Wahl.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

HighFlyBet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Auch hier gilt: Für ein nicht bewilligtes Spiel gibt es in der Schweiz keinen Schutz und keine Aufsicht, und eine im Ausland gemeldete Lizenz entfaltet keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Bemerkenswert ist bei diesem Anbieter nichts, und das ist die Information. Weder zu Limiten noch zu Zahlungsmethoden, Auszahlungsdauern oder Wettmärkten trägt die vorliegende Grundlage etwas bei, und ein Vergleich mit Swisslos oder der Loterie Romande ist deshalb nur an einem Punkt möglich: dem Status. Der steht fest, und er genügt für eine Einordnung.

Wer über einen Anbieter nichts weiss ausser, dass er keine Schweizer Bewilligung hat, weiss genug für die Steuerfrage. Ein Gewinn daraus fällt nach kantonaler Praxis möglicherweise voll ins steuerbare Einkommen, unabhängig davon, ob er CHF 200 oder CHF 200’000 beträgt. Der Betrag, der über die Steuer entscheidet, ist hier nicht der Gewinn, sondern der Wohnkanton. Wer das nachrechnen will, schaut auf die Gespa-Sperrliste und bei der kantonalen Steuerverwaltung nach, nicht in die Werbung.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Betovo gehört zur Gruppe der Anbieter, die hier ohne Schweizer Bewilligung aufgeführt werden. Für das Schweizer Recht steht damit fest, dass keine Aufsicht besteht, dass kein Sperrregister-Anschluss existiert und dass Schweizer Behörden nicht vermitteln, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Was den Anbieter sonst ausmacht, lässt sich aus diesen Angaben nicht belegen. Angaben zu Quoten, Wettarten, Einsatzlimiten, Zahlungswegen und Auszahlungsfristen sucht man hier vergeblich, und ein erfundenes Detail wäre schlechter als ein fehlendes. Wer Betovo ernsthaft prüfen will, liest die Bedingungen des Anbieters selbst und prüft, ob der Name auf der Sperrliste der Gespa steht. Zwei Klicks, und die Aufzählung darüber erübrigt sich.

Die Bewertung dieses Eintrags fällt entsprechend knapp aus: Bei den zwei Schweizer Veranstaltern entfällt auf einen Gewinn bis zum Steuerfreibetrag keine Steuer, hier ist der steuerbare Betrag im Zweifel der ganze. Warum jemand diesen Tausch bei unbekannten Konditionen eingehen sollte, ist die Frage, die der Anbieter nicht beantwortet.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Pribet wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Damit gilt, was für alle Anbieter ohne Bewilligung in diesem Markt gilt: ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz, kein Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, und die Domain kann jederzeit gesperrt werden.

Konkrete Angaben zu diesem Anbieter liegen nicht vor – weder zu Einsatzgrenzen noch zu Zahlungsabwicklungen, noch zu den angebotenen Märkten. Das ist keine Schwäche dieses Textes, sondern eine Eigenschaft von Betrieben, deren Angebot sich an ein Territorium richtet, in dem sie nicht zugelassen sind. Wer sich dafür interessiert, sucht die Bedingungen des Anbieters, nicht diesen Bericht, und vergleicht sie mit der einen Zahl, die eine Schweizer Wette auszeichnet: dem Freibetrag, den sie mitbringt.

Wer nach einer Ausnahme sucht, nach einem ausländischen Anbieter, der die Schweizer Steuerfrage neutralisiert, wird hier nicht fündig. Die Frage nach der Steuer auf einen ausländischen Gewinn ist keine Frage nach dem Anbieter, sondern nach dem Kanton, in dem man wohnt.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

MyStake tritt hier als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf. Da keine Schweizer Bewilligung vorliegt, unterliegt der Anbieter keiner Schweizer Aufsicht, ist nicht an das hiesige Sperrregister angebunden und bietet keinen Rechtsweg in der Schweiz.

Wo nichts zu prüfen ist, bleibt der Status. Ohne Schweizer Bewilligung entfallen Freibetrag, Sperrregister und Bekämpfungsmöglichkeit; die Unsicherheit ist der Preis, und der ist nirgends ausgewiesen. Bei Swisslos ist er ausgewiesen: als 0,5 % Spielsuchtabgabe und als Verteilung des Reingewinns an die Kantone.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

WirWetten erscheint hier ohne Schweizer Bewilligung. Der Name ist Programm und irreführend zugleich: Anbieter ohne Bewilligung dürfen in der Schweiz nicht beworben werden, ein Verstoss ist strafbar. Ein Anbieter, der sich einen deutschen Namen gibt und ohne Bewilligung auftritt, wirbt damit in einem Markt, in dem er nicht tätig sein darf.

Weder zu Quoten noch zu Mindest- oder Höchsteinsätzen noch zu Auszahlungsdauern trägt diese Grundlage für WirWetten etwas bei, und es wäre der schwerste Fehler dieser Seite, an dieser Stelle einen Wert zu erfinden. Was bleibt, ist die Einordnung. Für die Steuer eines Gewinns zählt nicht der Name, sondern der Sitz der Bewilligung, und der ist hier keiner.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Rainbet gehört zur zweiten Hälfte dieser Liste: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, von denen die vorliegenden Angaben über die Bewilligungsfrage hinaus nichts mitteilen. Keine Limiten, keine Zahlungswege, keine Auszahlungsfristen. Grundsätzlich gilt: Wo keine Schweizer Bewilligung steht, ist der Veranstalter nicht zur Teilnahme am Schweizer System berechtigt, und seine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Wettenden ist das weniger eine moralische als eine arithmetische Frage. Bei einem der beiden bewilligten Grossspiele beginnt die Steuer erst beim Freibetrag für den einzelnen Gewinn. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung beginnt sie nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau beim ersten Franken.

ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

ZotaBet schliesst diese Übersicht als letzter Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da eine Schweizer Bewilligung fehlt, gibt es keine Aufsicht, keine Verknüpfung mit dem Schweizer Sperrregister und keinen hiesigen Rechtsweg.

Zwei bewilligte Anbieter stehen acht ohne Bewilligung gegenüber, und diese Zahl ist der eigentliche Kern des Vergleichs. Die acht werben mit einem Angebot, das die zwei nicht bieten dürfen, weil es die geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten nicht zulässt. Der Preis dafür ist nicht Werbung, sondern Steuer: Der Steuerfreibetrag verliert in dieser Gruppe seine Wirkung, und das ganze Risiko trägt der, der gewinnt.

Häufige Fragen zur Besteuerung von Schweizer Wettgewinnen

Ab welchem Betrag wird ein Gewinn aus Sportwetten in der Schweiz steuerpflichtig?

Bei Gewinnen aus einem bewilligten Grossspiel erst oberhalb des Steuerfreibetrags. Für die direkte Bundessteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026, für 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern unterscheidet sich je nach Kanton, deshalb gilt die Formel «je nach Kanton» als die einzig richtige Antwort.

Was ist die Verrechnungssteuer von 35 %, und wann zieht Swisslos sie ab?

Swisslos zieht sie bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Ausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind damit CHF 50’000 betroffen. Sie lässt sich nicht vom Einkommen abziehen, sondern wird über die Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag zurückgeholt.

Wird auf Wetteinsätze in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?

Nein. Es gibt keine Wettsteuer auf Einsätze. Das Geld der Wettenden fliesst über die Quote zum Veranstalter, nicht über eine Abgabe auf dem Wettschein. Was ein Einsatz kostet, steckt in der Auszahlungsquote des jeweiligen Marktes. Wer eine pauschale Steuer auf Einsätze bezahlen will, muss in eine ausländische Rechtsordnung wechseln, in der es eine solche Abgabe gibt.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes erfasst sind. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken aber unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar – kein Freibetrag, keine Millionenschwelle.

Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?

Nur der Teil über dem Freibetrag, nicht der ganze Gewinn. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind genau CHF 200’000 steuerbar. Die Steuer springt an der Schwelle also nicht auf einen Schlag an, sondern erfasst zunächst nur die Spitze.

Warum ändert sich der Steuerfreibetrag jedes Jahr, und welche Einsätze lassen sich abziehen?

Er wird nach der kalten Progression angepasst, gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Abziehbar sind bei Grossspielen Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’200 für 2023 und CHF 5’300 für 2024, für 2025 höchstens CHF 5’400, und nur bis zur Höhe der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»