Freiwette Sportwetten 2026 – Gratisguthaben, Gespa-Zustimmung und der wahre Gegenwert
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Aktionsteilnahmen wurden gegen die öffentlich einsehbaren Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und der Loterie Romande sowie gegen die Bekanntmachungen der Gespa geprüft.
Am Ende bleibt von einer Freiwette weniger übrig, als auf dem Guthaben steht. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande gab es CHF 10 Spielguthaben, wenn man den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab — 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Dasselbe Guthaben lässt sich also platzieren, aber nicht abheben. Das ist die ganze Freiwette in einem Satz, und alles Weitere auf dieser Seite handelt davon, was dieser Satz für CHF 10, für CHF 100 oder für CHF 1’000 auf dem Spielerkonto bedeutet.
Wer den Begriff kennt, kennt ihn meist aus dem Ausland. Freiwette ohne Einzahlung, Freiwette bei Registrierung, Freiwette Code — die Suchbegriffe kommen aus einem Markt, in dem dutzende Anbieter um Neukunden konkurrieren und jeder mit einem Geschenk beginnt. In der Schweiz gibt es diesen Wettbewerb nicht. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Was übrig bleibt, ist kleiner als die Begriffe: ein Zehner hier, eine Quotenerhöhung dort, ein Kombiboost für Kunden, die ohnehin kombinieren. Die Rechnung dahinter ist trotzdem dieselbe wie überall — und sie ist der Grund, warum «gratis» ein Wort ist, das man nachrechnen sollte.
Was eine Freiwette im Sportwettenangebot ist
Eine Freiwette ist ein Guthaben, mit dem man eine Wette platziert, ohne eigenes Geld einzusetzen. Der Einsatz kommt nicht aus der Tasche, der Gewinn fällt trotzdem an. Nur: Beim Sporttip ist der Gewinnbetrag einer Wette das Produkt aus Einsatz mal Quote, und wenn der Einsatz ein Gratisspielguthaben war, ist er beim Gewinn nicht dabei. Anders gesagt, der Veranstalter zahlt den Nettogewinn aus, nicht den Bruttobetrag.
Der Unterschied zu einer Wette mit eigenem Geld steckt genau dort. Wer CHF 10 selbst einzahlt und zu einer Quote von 2.10 setzt, bekommt bei Treffer CHF 21 zurück — die eigenen zehn plus elf Gewinn. Wer dieselben CHF 10 als Gratisspielguthaben setzt, bekommt CHF 11, und kann die zehn auch danach nicht abheben, weil Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Aus dem Geschenk wird also nur der Gewinnanteil. Das ist der Unterschied zwischen einem Einsatz, der zurückkommt, und einem Einsatz, der verschwindet.
Sporttip rechnet diese Auszahlung mit einer eigenen Rundung: erst auf zwei Nachkommastellen aufrunden, dann auf fünf Rappen abrunden. Auf den Cent genau wird hier nichts, und das ist kein Detail am Rand — bei einer Kombination aus mehreren Voraussagen mit je eigener Quote wächst der gerundete Betrag mit jedem Bein, und die letzte Runde fällt immer zulasten des Wettenden aus.
Die Quote entscheidet, wie viel von der Freiwette übrig bleibt, und die Quote ist der Ort, an dem der Buchmacher seinen Anteil nimmt. Ein Zweiwegmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten zahlt 97,3 Prozent aller Einsätze zurück; die restlichen 2,7 Prozent bleiben beim Veranstalter, egal wer gewinnt. Dieses Geld ist schon weg, bevor die Freiwette platziert wird, und es verschwindet aus jedem Betrag, der auf der Seite als möglicher Gewinn steht. Ein Gratisguthaben ändert daran nichts.
Woher die Freiwetten in der Schweiz kommen — und woher nicht
Fremde Wetten ohne Bewilligung zu veranstalten ist in der Schweiz ein Vergehen, und dafür wirbt man auch nicht. Der Grundstock des Angebots ist deshalb ein anderer als in Deutschland, Österreich oder bei einem Offshore-Anbieter: Geldspiele sind hier ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, und für Sportwetten gibt es genau zwei Konzessionierte in der ganzen Schweiz. Freiguthaben — die Gesetzessprache sagt Gratisspielguthaben, der Markt sagt Freiwette oder Gratiswette — braucht vorab die Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 genau 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der in diesem Land mit Gratisguthaben geworben werden darf: acht bis vierundzwanzig genehmigte Aktionen im Jahr, für zwei Veranstalter, nicht für einen ganzen Markt.
Was daraus folgt, ist eine schmale Palette. Die Loterie Romande hat ihre Winteraktion an sieben Spieltagen mit einem festen Betrag und einer Frist gefahren, nicht mit einem umsatzabhängigen Bonus. Swisslos arbeitet mit Quoten- und Profitboost sowie dem Kombiboost, die den möglichen Nettogewinn erhöhen, statt Guthaben zu schenken. Wer dennoch eine Seite sucht, die «5 Euro Freiwette ohne Einzahlung» verspricht, landet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — und bezahlt die fünf Euro mit dem, was er dafür aufgibt.
Ein zweiter Unterschied fällt erst auf, wenn man das Konto eröffnen will. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters offen. Wer in Zürich wohnt, kommt zu Sporttip; wer in Lausanne wohnt, zu Jouez Sport. Die Grenze läuft nicht zwischen «guten» und «schlechten» Anbietern, sondern zwischen Sprachregionen, und sie lässt sich nicht umgehen: zur Registrierung braucht Swisslos ein Mindestalter von 18 Jahren, die Wohnsitzprüfung, eine gültige Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken und die Zusicherung, dass keine Spielsperre besteht und nur ein einziges Konto geführt wird. Eine Freiwette für «Bestandskunden» ist unter diesen Bedingungen schon ein schmaleres Feld als der Begriff vermuten lässt.
Die Grundlagen: Voraussage, Quote, Auszahlung
Wer die Freiwette beurteilen will, muss zwei Dinge getrennt halten: das Ereignis und den Betrag.

Das Ereignis ist die Voraussage. Beim Sporttip deckt die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Auf einer Kombination aus drei Begegnungen kann deshalb ein Treffer in der Verlängerung entfallen, ohne dass der Wettschein falsch war — die Wette war es schlicht nie. Abgesagte Ereignisse, die nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt werden, machen eine Einzelwette ungültig und werden zurückbezahlt; in einer Kombination erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Ein Faktor, der zu eins wird, reisst die Gesamtquote nach unten, und eine noch so gut gewählte Freiwette zahlt dann weniger aus als gedacht.
Der Betrag ist die Quote mal Einsatz. Bei Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; für eine Systemwette sind es CHF 10’000. Wer mit Gratisspielguthaben arbeitet, stösst an diese Grenzen nicht, aber er merkt sie, wenn er den Gewinn einer gut gelaufenen Kombination abheben will. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — der Wettschein wird dann gar nicht erst angenommen, nicht nachträglich gekürzt.
Zwei Regeln des Veranstalters hängen unmittelbar daran und kosten Geld, wenn man sie überliest. Erstens: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Zweitens: Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos versehentlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten — bei einer Wette mit Gratisspielguthaben heisst das, das Guthaben kommt zurück, aber der Gewinn, auf den man gesetzt hat, existiert nicht.
Wann der Gewinn tatsächlich ankommt, ist die nächste Frage und die häufigste Fehlerquelle bei der Planung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Eine Vergessen-Falle gehört hierher, weil sie echtes Geld kostet: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Das ist keine Formalie. Ein Wettschein, der still im Wallet liegt, hat ein Ablaufdatum, und bei einer verweigerten Auszahlung bleibt für eine Einsprache genau 10 Tage per eingeschriebenem Brief.
Die Rechtslage: wer Freiwetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht in dieser Sache nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.

Diese Bewilligung ist der Grund, warum von den beiden legalen Anbietern kaum Werbegeschenke kommen, und sie ist die stärkste Einzelheit auf dieser Seite. Wer Gratisspielguthaben verschenkt, braucht vorab die Zustimmung der Gespa; das Angebot selbst ist eine geschlossene Liste. Was an Sportarten, Wettbewerben und Wettarten überhaupt erlaubt ist, steht in der Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Corner- und keinen Kartenmarkt und keine Esport-Sektion; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig, und Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Was das für eine Freiwette heisst, ist unangenehm konkret. Ein Guthaben lässt sich nur auf dem platzieren, was auf der Liste steht. Der gut beworbene Markt in einem ausländischen Portal — Karten, Eckbälle, ein Trainingsspiel, ein Esport-Turnier — fällt hier weg. Nicht weil der Veranstalter ihn nicht anbietet, sondern weil er ihn nicht anbieten darf. Wer auf genau diese Märkte setzen will, wird im bewilligten Angebot nicht fündig, und kein Gratisguthaben der Welt ändert das. Die Regelung kostet genau das: Auswahl.
Ein Wort zur Livewette, weil sie oft als Ausweg gedacht wird. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, und es gibt im Geldspielgesetz keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Haken steckt in den Bedingungen: Eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. In einer Freiwette heisst Quote 1.00: die zehn Franken kommen zurück und bleiben Gratisspielguthaben.
Was bleibt sonst noch vom Versprechen? Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und damit Sache des Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und für jeden Markt garantiert ist er nicht. Ausserdem gilt: Bei einem Cash-Out verfällt ein Quoten- oder Profitboost. Wer den Boost wegen der Freiwette mitnimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert ihn.
Was die Regeln des Veranstalters aus einer Freiwette machen
Gratisguthaben klingt nach Bargeld. Es ist ein Gutschein mit Ablaufdatum, und je nachdem, welches Produkt man wählt, verhält es sich unterschiedlich. Bei der Loterie Romande war das Aktionsguthaben 30 Tage gültig und ausdrücklich nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt generell: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — auch dann nicht, wenn man damit gewonnen hat. Was nicht auszahlbar ist, wandert nach dem Ablauf in die eine Richtung, nämlich zurück zum Veranstalter.
Wie sich das in Beträge übersetzt, zeigt der Kombiboost am deutlichsten, weil er der bekannteste Ersatz für eine klassische Freiwette ist. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen — und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist die Zwei-Seite der Medaille, und ich halte sie für die wichtigere Hälfte dieses Themas. Der Boost zahlt an, was er nicht mit eigenem Geld erkauft: Er belohnt Kombination. Zwei Prozent mehr auf einen Nettogewinn klingt nach nichts, bis man merkt, dass man für den vollen Satz von 100 Prozent fünfzehn Voraussagen braucht, die alle treffen und alle über 1.50 liegen. Die Häufigkeit, mit der das gelingt, sinkt mit jeder Voraussage; die 100 Prozent stehen auf einem Ereignis, das fast nie eintritt. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist wenigstens ein Guthaben, das unabhängig vom Ausgang bestehen bleibt, solange man es platziert. Der Boost ist ein Versprechen, das bis zum letzten Bein Bestand haben muss.
Und ein Code? Der Code, wie man ihn aus Werbematerial kennt, ist hier ein Aktionsmerkmal und kein Zugangsmittel. Bei der Loterie-Romande-Aktion wurde der im Stadion verbreitete Code im verifizierten Konto eingegeben, und danach gab es CHF 10. Ohne Code kein Guthaben, und ohne verifiziertes Konto auch nicht. Der Code ist die Eintrittskarte, nicht der Gewinn.
Die Steuerlage, knapp und kantonal verschieden
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Sportwetter bleibt weit unter dieser Schwelle; auf seinen Gewinn fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Der Freibetrag auf Kantonsebene ist ein anderer, und deshalb schreibt man hier «je nach Kanton» und nie eine einzelne Kantonszahl. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist die steuerliche Seite des Offshore-Angebots, und sie fällt genau dort an, wo eine «Freiwette ohne Einzahlung» herkommt.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer sie in einem Vergleichstext findet, liest über einen anderen Markt. Für den eigenen Fall gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Das ist keine Ausweichformel, sondern der einzige belastbare Weg, weil die kantonale Praxis den Ausschlag gibt.
Verantwortungsvolles Spielen: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Die Sporttip-Limiten sind kein Angebot, das man später in den Einstellungen sucht. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — das Gesetz nennt 24 Stunden, beide Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht; die Limiten setzt der Spielende selbst.
Diese 72 Stunden sind die praktisch nützlichste Zahl auf der ganzen Seite. Wer in einem schlechten Moment erhöhen will, muss drei Tage warten. Wer in einem guten Moment senken will, ist sofort gebunden. Die Asymmetrie ist Absicht, und sie ist der Grund, warum man die Limiten setzen sollte, bevor der erste Wettschein ausgefüllt ist und nicht danach.
Zum Selbstschutz gehört auch das Aussetzen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Gratisguthaben ändern nichts am Risiko der folgenden Wetten. Das ist nicht Betroffenheitsrhetorik, sondern eine Aussage über die Mechanik: Ein Guthaben deckelt einen einzelnen Verlust, nicht das Muster. Wer mit CHF 10 Freiwette anfängt und mit einer Einzahlung weitermacht, hat nach der Aktion dieselbe Verlustmöglichkeit wie vorher — die zehn Franken waren nur der Einstieg. Wer sein Verlustlimit unterhalb dessen setzt, was er tatsächlich zu verlieren bereit ist, macht daraus ein Werkzeug.
Ein Befund gehört hierher, weil er die Erwartung an Kontrollen zurechtrückt. Die Gespa hat 2025 in Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Alterskontrolle an Verkaufsstellen ist also nicht streng, sondern löchrig bei jeder zweiten Kontrolle. Online hilft der Ausweisabgleich — die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft —, aber wer im Laden kauft, sollte nicht damit rechnen, dass jemand nachfragt.
Was wirklich auf dem Spielerkonto liegt: Zahlung und Abhebung
Zwei Regeln bestimmen, wie das Geld im bewilligten Schweizer Angebot fliesst, und beide sind gesetzlich und nicht verhandelbar. Erstens: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Zweitens: Kredit an Spielende gibt es nicht. Wer auf Kredit setzen will, sucht vergebens.
Auf der Einzahlungsseite ist das Spielerkonto ein Wallet, kein Bankkonto. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsweg oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos lässt sich das Spielkonto unter anderem mit PostFinance Pay aufladen, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Was passiert, wenn ein Gewinn ankommt, ist bei den beiden Veranstaltern unterschiedlich geregelt. Bei Swisslos geht ein Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet; darüber wird überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen — und Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Wer den Gewinn einer Freiwette abheben will, stösst an die Grenze des Systems, nicht an die Grenze seines Glücks.
Wer sich für eine unabhängige Bezahlmarke interessiert, sollte vor der Registrierung die Zahlungsseite des Veranstalters prüfen. Welche Marken ein Anbieter akzeptiert, ist immer dessen eigene Sache und ergibt sich aus seinen Bedingungen, nie aus einem Vergleichstext. Eine Blockade von Zahlungen gegen unerlaubte Wettseiten gibt es in der Schweiz nicht — Banken und Kartennetzwerke sperren solche Zahlungen nicht, und wer das behauptet, beschreibt einen anderen Markt.
Was eine Freiwette wert ist: die Rechnung
Jetzt zu der Zahl, um die es eigentlich geht. Nehmen wir die CHF 10 Gratisspielguthaben aus der Loterie-Romande-Aktion und einen Zweiwegmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten. Dass der Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist der entscheidende Umstand, und er wird oft überlesen.
Der Auszahlungsanteil dieses Marktes liegt bei 97,3 Prozent. Bei einer Quote von 1.90 bleibt nach jedem Sieg der Gewinnanteil von 0,90 je Franken — und wenn der Einsatz nicht mit ausbezahlt wird, ist genau dieser Gewinnanteil alles, was aus der Wette herauskommt. Aus CHF 10 Guthaben werden auf einer Quote von 1.90 also CHF 9 reinen Gewinns. Multipliziert man ihn mit dem Auszahlungsanteil des Marktes von 97,3 Prozent, liegt der durchschnittliche Gegenwert der Freiwette bei rund CHF 8.75. Der Wert schwankt mit der Quote: bei 1.50 bleiben etwa CHF 6.20, bei 2.50 rund CHF 11.70.
Ein Hinweis auf die Rundung, weil er zum Betrag gehört. Swisslos rundet den Gewinnbetrag erst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen ab. Der genaue Wert hängt deshalb davon ab, wo die Freiwette platziert wird, und liegt bei einer Quote von 1.90 zwischen etwa CHF 8.60 und CHF 8.85 statt exakt bei CHF 8.75.
Das ist die Bandbreite, und sie ist das ehrlichste Ergebnis, das diese Rechnung hergibt. Ein «Gratisguthaben» von CHF 10 hat bei einem Zweiwegmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten einen durchschnittlichen Gegenwert im Bereich von etwa CHF 8 bis 9, und der Wert ist ein Mittel über viele identische Wetten unter dieser Annahme — kein Ergebnis, das eine einzelne Wette einlöst. Der Unterschied zwischen den CHF 10 auf dem Guthaben und den rund CHF 8.75, die herauskommen, ist die Marge des Marktes. Bezahlt wird sie nicht beim Abheben, sondern im Moment des Platzierens.
Ich finde diese Rechnung aus zwei Gründen nüchterner als jede Aktionstafel. Erstens fällt der Einsatzbeschiss nicht erst am Ende auf, sondern er ist im Wert enthalten. Zweitens macht sie den Unterschied zwischen einem Gratisguthaben und einer Wette mit eigenem Geld rechnerisch greifbar: Beim eigenen Geld wäre die Auszahlung bei Treffer CHF 19, beim Guthaben sind es CHF 9 zuzüglich der nicht abhebbaren zehn — aber die zehn sind nie auszahlbar, also sind es CHF 9.
Und die Gegenrechnung für den Ernstfall, weil sie die Verhältnisse geradezieht. Wer ein solches Guthaben auf eine Quote von 5.00 setzt, hat bei einem Treffer ein Vielfaches auf dem Wettschein und in der überwiegenden Mehrheit der Fälle gar nichts. Das Verhältnis von Einsatz zu Rückfluss ändert sich dadurch nicht — der Erwartungswert bleibt negativ. Er bleibt genau um die Marge unter dem Einsatz. Auf Dauer ist das die einzige Zahl, die sich nicht wegrationalisieren lässt, und ein Gratisguthaben ist ein Rabatt auf sie, kein Ausweg.
Die zehn Anbieter: Einordnung und Vergleich
Der Vergleich stellt die beiden Schweizer Veranstalter voran, weil sie die einzigen mit Bewilligung sind. Danach folgen acht internationale Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Swiss-Wettende in Suchanfragen und Werbeanzeigen trotzdem zu sehen bekommen. Beide Gruppen werden an denselben Kriterien gemessen: Quoten, Marge, Limiten, Zahlungswege und Wettangebot. Ausdrücklich nicht gemessen wird die Grösse eines einzelnen Aktionsbetrags — ein hoher Bonus auf einer Seite mit schlechter Quote ist ein schlechtes Geschäft, und ein bescheidener Boost auf einer Seite mit fairen Quoten ist ein besseres.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz geltende Bewilligung |
Die Spalte ist kürzer, als sie aussieht, und das ist die Aussage. Bei acht der zehn Zeilen steht dasselbe, weil die Sachlage dieselbe ist. Es gibt in der Schweiz keine zweite Bewilligungsebene, keine regionale Zusatzlizenz, keinen Graubereich für «europäisch lizenziert»: Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer in der Tabelle achtmal «keine in der Schweiz geltende Bewilligung» liest, liest achtmal denselben Rechtszustand.
Was daran teuer ist, ist nicht die Bewilligung selbst, sondern was mit ihr entfällt. Die beiden bewilligten Veranstalter sind einem schweizweiten Sperrregister angeschlossen, einem Einzahlungs- und Auszahlungsrahmen auf den eigenen Namen und einer Fachaufsicht, bei der man sich beschweren kann. Bei den acht anderen entfällt all das zusammen mit der Bewilligung. Wer dort einzahlt, hat keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Das klingt nach Juristendeutsch und bedeutet konkret: Bei einem Streit um CHF 500 gibt es niemanden in diesem Land, der zuständig wäre.
Und noch eine Zahl, die in diese Tabelle gehört, obwohl sie nicht in ihr steht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domänen, deren Zugang Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Eine Marke, die heute erreichbar ist, kann morgen weg sein, und dann ist das Guthaben auf ihr weg.
Was eine Freiwette auf die Waagschale legt: die Abwägung
Vor der Einzelbetrachtung noch der Vergleich, der über allem steht, denn er entscheidet mehr als jede Aktionsbedingung. Der Preis der Bewilligung ist Auswahl. Wer zu Sporttip oder Jouez Sport geht, bekommt eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, eine Wohnsitzbindung an eine Sprachregion und keine Krypto-Auszahlung. Der Preis der fehlenden Bewilligung ist Schutz. Wer zu einem der acht anderen geht, bekommt ein breiteres Programm und in der Regel mehr und grössere Aktionen — und verliert dafür Sperrregister, Fachaufsicht und Rechtsweg.
Ich halte den zweiten Handel für den schlechteren, und zwar nicht aus Prinzipientreue, sondern wegen der Verhältnismässigkeit. Nichts von dem, was auf dem Spiel steht, ist eine Kleinigkeit: Bei einem Streit um einen vierstelligen Gewinn entscheidet nicht die Quote, sondern ob es eine Stelle gibt, die den Fall prüft. Auf der anderen Seite steht bei den beiden Bewilligten der Verzicht auf Märkte, die man auch nicht braucht, wenn man Fussball, Eishockey oder Tennis auf Ergebnis setzen will.
Wo die Marge ins Bild kommt, ist die Kombination beider Vergleiche. Ein üppiger Bonus auf einer Seite ohne Bewilligung ist ein Abschlag auf ein Geschäft, dessen Regeln man nicht kennt. Ein bescheidener Boost bei einem bewilligten Veranstalter ist ein Abschlag auf ein Geschäft, dessen Regeln im Gesetz stehen und dessen Bedingungen man nachlesen kann. Der zweite Abschlag ist kleiner und der Handel ist der ehrlichere. Wer wirklich nur den Gegenwert eines Gratisguthabens will, zahlt ihn ohnehin mit seiner Marge — und tut das besser bei einem Anbieter, dessen Marge er wenigstens einsehen kann.
Die geprüften Veranstalter
Swisslos Sporttip: Kombiboost statt Gratisguthaben
Sporttip ist das Produkt der Swisslos Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich. Wer in Genf wohnt, kommt hier nicht hinein, und das ist keine Härte des Anbieters, sondern die Gebietslogik der beiden Veranstalter.
Sporttip ist unter den beiden der technisch reichere Auftritt. Kombiboost, Quotenboost, Profitboost, Cash-Out, Bet-Builder, Livewetten, Systemwetten — das ist mehr Werkzeug, als ein Gelegenheitswetter braucht, und mehr, als die geschlossene Gespa-Liste auf den ersten Blick vermuten lässt. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; auf den Nettogewinn gibt es 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, mit Limits auf Einsatz und Erhöhung. Quoten- und Profitboost gelten dagegen nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wo dieser Anbieter für mein Gefühl an Grenzen stösst, ist nicht das Programm, sondern die Zugangsvoraussetzung. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen vor der ersten Teilnahme gesetzt werden — Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist richtig, es ist konsequent, und es macht den Einstieg mühsamer als das Öffnen eines Kontos anderswo. Wer eine Wette in fünf Minuten platzieren will, braucht hier länger.
Die Limiten selbst sind grosszügig, wenn man den Massstab setzt: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Was bei einer Freiwette davon übrig bleibt, ist ein Guthaben, das sich problemlos platzieren lässt und an der oberen Grenze nichts verändert.
Was die Sache ausmacht, ist die Frist. Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks der Swisslos. Das ist das Gegenmodell zum auszahlbaren Bonus: Der Gewinn liegt im Wallet, bis jemand nach ihm fragt, und danach nicht mehr. Ich würde jeden Wettschein einzeln prüfen statt auf den Kontostand zu vertrauen. Wer Cash-Out nutzt, sollte ausserdem wissen, dass der Betrag tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, vom Stand des Ereignisses abhängt und jederzeit geändert werden kann.
Loterie Romande Jouez Sport: kleine Freiwette, klare Regeln
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Das ist die Freiwette dieser Seite in Reinform, und sie ist klein. Sieben Aktionstage, ein fester Betrag, eine Frist von einer Woche für die Eingabe und dreissig Tage für die Verwendung. Kein Umsatzerfordernis, keine Mindestquote, kein Staffelmodell — die Bedingungen sind so kurz, dass man sie tatsächlich lesen kann. Nach meiner Zählung ist die Verknappung der eigentliche Filter: 7’000 Stück, verteilt auf Stadien in sechs Kantonen, sind ein Werbegeschenk an Leute, die ohnehin anwesend waren.
Im Zahlungsverkehr ist die Loterie Romande restriktiver formuliert als ihr Basler Pendant. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze zwischen Geld und Guthaben verläuft also genau dort, wo das Aktionsguthaben liegt: unter CHF 1’000, gutgeschrieben, aber nicht abhebbar.
Wo ich einhake, ist nicht die Aktion, sondern das Ausmass der Aussage. CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, bei einer Quote von 1.90 rund CHF 8.75 an durchschnittlichem Gegenwert — das ist ein Geschenk, das man mitnimmt, wenn man ohnehin ins Stadion geht, und das man liegen lässt, wenn man dafür ein Konto eröffnet, dessen übrige Bedingungen man nicht geprüft hat. Der Betrag ist zu klein, um über einen Anbieterwechsel zu entscheiden.
Wie die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen sind
Die folgenden acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine Veranstaltung ohne Bewilligung ist strafbar, und für Werbung, die auf nicht erlaubtes Glücksspiel in der Schweiz hinweist, gilt eine Busse von bis zu CHF 500’000. Deshalb steht hier eine Einordnung und keine Empfehlung. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.
Woher die Namen in dieser Liste kommen, ist bei allen acht dieselbe Geschichte: Es sind Marken, denen Swiss-Wettende in Suchanfragen, in Streams und in Anzeigen begegnen, und deren Domänen die Gespa auf ihre Sperrliste setzen kann. Die erste Sperrliste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen; blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt, und die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 als gelistet. Wer eine dieser Seiten heute aufruft, sollte wissen, dass die Erreichbarkeit kein Kriterium für irgendetwas ist.
Was alle acht gemeinsam haben, ist ein Merkmal, das man nicht wegdiskutieren kann: Kein Schweizer Rechtsweg. Kein Anschluss an das Sperrregister für spielsuchtgefährdete Personen, keine Aufsicht, keine Beschwerdestelle in diesem Land. Bei Streitigkeiten über einen vierstelligen Gewinn steht man allein da. Wer so etwas dennoch ausprobieren will, sollte es mit einem Betrag tun, dessen Verlust verschmerzbar ist, und nicht mit einer Einzahlung, die ein Monatsbudget berührt.
Was sie zusätzlich teilen, ist die steuerliche Behandlung. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Die Steuerfreiheit, die man mit einem bewilligten Schweizer Grossspiel geniesst, gilt hier also nicht automatisch, und «je nach Kanton» heisst hier tatsächlich: je nach Wohnkanton.
Über die konkreten Aktionsbedingungen der acht Marken steht auf dieser Seite nichts, weil dazu nichts Belastbares vorliegt. Kein Gratisguthaben, keine Mindestquote, keine Frist, keine Zahlungswege: Zu alldem lässt sich hier nichts sagen. Wer eines dieser Angebote prüfen will, liest die Bedingungen auf der Seite selbst — und prüft vorher, ob das Konto bei einer Adresse liegt, die auf der Gespa-Sperrliste steht.
Wem welche Freiwette gehört
Ein Schlusswort zur Auswahl, ohne dass daraus eine Kaufaufforderung wird.
Wer Sportwetten in der Schweiz mit eigenem Geld betreibt und gesetzlich abgesichert sein will, hat zwei Adressen, und welche davon die richtige ist, entscheidet der Wohnkanton. Wer in Zürich oder Bern wohnt, landet bei Sporttip, wer in Genf oder Lausanne wohnt, bei Jouez Sport. Die Wohnsitzbindung ist die erste Frage, die alle weiteren erübrigt.
Wer wegen einer Aktion ins Auge fasst, überhaupt erst ein Konto zu eröffnen, sollte mit den rund CHF 8.75 rechnen, die aus den CHF 10 Guthaben bei einer Quote von 1.90 werden. Ein Anbieterwechsel für acht Franken ist kein Geschäft. Wer bereits Kunde ist und Bonus oder Boost mitnimmt, sollte den Betrag so betrachten, wie er ist: als Abschlag auf eine Wette, die man ohnehin vorhatte.
Wer dagegen mehr Programm, breitere Märkte und Krypto-Auszahlungen sucht, wird im bewilligten Angebot nicht fündig. Die Alternative dazu ist eine Einordnung, die man mit offenen Augen trifft: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg und mit einer kantonal uneinheitlichen steuerlichen Behandlung der Gewinne. Diese Seite empfiehlt sie nicht, und wer sie wählt, sollte wissen, worauf er verzichtet.
Häufige Fragen zu Freiwetten
Was ist eine Freiwette, und worin unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Eine Freiwette ist ein Guthaben, mit dem man eine Wette platziert, ohne eigenes Geld einzusetzen. Der Unterschied liegt beim Treffer: Wird der Einsatz aus Gratisspielguthaben nicht mit ausbezahlt, kommt nur der Gewinnanteil an. Bei Quote 1.90 sind das CHF 9 statt CHF 19, und die zehn Franken selbst sind nicht abhebbar.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Gratisspielguthaben ohne Zustimmung der Gespa ausgeben?
Nein. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Der Umfang der Werbung mit Gratisguthaben ist damit von der Aufsicht gedeckelt, nicht vom Marketingbudget der Veranstalter.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette gerechnet, wenn der Einsatz nicht zurückkommt?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, abzüglich des Einsatzes. Bei CHF 10 auf Quote 1.90 bleiben CHF 9. Von diesem Wert geht zusätzlich die Marge des Marktes ab; bei einem Zweiwegmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten zahlt er 97,3 Prozent zurück. Swisslos rundet erst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf fünf Rappen ab.
Welche Bedingungen sollte ich vor einer Freiwette prüfen?
Frist, Mindestquote, Ablauf des Guthabens und die Frage, ob es auszahlbar ist. Bei der Loterie-Romande-Aktion waren es sieben Tage für die Codeeingabe und dreissig Tage Gültigkeit. Beim Kombiboost liegt die Hürde bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Entscheidend ist, was nach der Wette mit dem Guthaben passiert.
Muss ich Verlustlimiten setzen, bevor ich eine Freiwette platziere?
Bei Sporttip ja. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limiten setzt der Spielende selbst; eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht.
Wie werden Gewinne aus einer Freiwette besteuert?
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Ab 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000; darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag ist ein anderer. Im Zweifel kantonale Steuerverwaltung fragen.
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Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
