Hunderennen wetten in der Schweiz: zwei bewilligte Anbieter, eine geschlossene Liste

Updated Oktober 2026
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Eine leere ovale Sandbahn liegt unter Flutlicht, am Rand verläuft ein niedriger Zaun und der Himmel ist tiefblau.

Wer aus der Schweiz auf einen Hunderennen-Markt setzen will, stösst auf eine Zahl, die die ganze

Branche sortiert: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und ihr

Wettprogramm steht auf einer Liste, die das Gespa führt. Alles andere, was ein Suchbegriff nach

Hunderennen ausspuckt, kommt von einer Firma ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben sind gegen die Verzeichnisse und Aufsichtsangaben

von Gespa und ESTV geprüft.

Was folgt, ist eine Rechnung. Nicht die Rechnung eines Wettenden, dem ein Tipp gelingt, sondern die

Rechnung dessen, der jeden Sonntag einen Zehner auf einen Markt legt, dessen Quoten er nicht

selbst setzt. Hunderennen sind dabei nur der Anlass. Die Mechanik dahinter — geschlossene

Ereignisliste, gesetzte Verlustlimiten, fünf bis zehn Arbeitstage bis zum Geld — gilt für jede

Wette aus der Schweiz.

Grundlagen: was bei einem Hundenrennen überhaupt gewettet wird

Ein Windhundrennen ist ein Rennen über eine feste Bahnlänge, meist zwischen 400 und 900 Metern, in

dem vier bis acht Hunde hinter einem mechanischen Hasen herlaufen. Die Bahn ist oval oder gerade,

der Sand ist aufgelockert, und entschieden wird auf die Hundertstelsekunde. Genau darin liegt der

Reiz und genau darin die Schwierigkeit: Ein Rennen ohne Zwischenzeiten, ohne Ballbesitz und ohne

Aufstellung lässt sich kaum mit den Kategorien lesen, die ein Fussballwetter gewohnt ist.

Ein Wanderweg führt zwischen hellen Birken bergauf, Sonnenstrahlen fallen durch das Laub auf den Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Für die Schweizer Rechtslage ändert das nichts.

Was am Hunderennen ein Markt ist und was nicht

In einer klassischen Einzelwette gibt es zwei Grundformen. Sieger heisst: Der Hund gewinnt das

Rennen. Platz heisst: Er läuft unter den ersten zwei oder drei, je nach Anbieter und Feldgrösse.

Dazu kommen Prognosen auf den zweiten oder dritten Platz, auf die genaue Reihenfolge mehrerer

Hunde, auf Zwischenzeiten und auf die Bahnlänge. Bei Feldgrössen von sechs oder acht Hunden liegen

die Quoten auf den Aussenbahnen häufig deutlich über dem, was ein Fussballspiel hergibt.

Die Zahl der Startenden ist dabei die eigentliche Marge-Maschine. Je mehr Hunde im Feld, desto

mehr Ausgänge muss ein Buchmacher bepreisen, und desto sicherer ist sein Polster.

Warum das für Schweizer Wettende eine andere Frage ist als für englische

Wer in Grossbritannien auf Greyhounds setzt, kennt den Sport als eigene Disziplin mit eigener

Lizenz, eigenen Rennbahnen und eigenen Tageskarten. Dort ist ein Hunderennen ein Produkt mit

Geschichte. In der Schweiz ist es das nicht, und der Grund ist nicht Geschmack, sondern Recht: Die

Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, und was dort nicht

steht, darf von einem bewilligten Veranstalter nicht angeboten werden. Wettbewerbe sind dort nur

dann aufgeführt, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Hunderennen tauchen in dieser Systematik

nicht als eigene Sportart auf.

Ein Betreiber, der in der Schweiz eine Wette auf einen Greyhound annimmt, nimmt sie also nicht

deshalb an, weil die Aufsicht ihm das erlaubt hätte, sondern weil er ihrer Aufsicht gar nicht

untersteht.

Die drei Fehler, die Neulinge bei Rennsportquoten machen

Der erste ist, die Favoritenquote für eine Prognose zu halten. Sie ist nichts weiter als eine

Verrechnung aus Einschätzungen, und die Verrechnung schliesst das Hauspolster ein.

Der zweite ist, die Bahn zu ignorieren. Eine Aussenbahn in einem kurzen Rennen über 400 Meter ist

eine andere Aufgabe als in einem langen über 800.

Der dritte ist der teuerste: anzunehmen, dass ein Anbieter ohne Prüfung seine Quoten auf dieselbe

Weise stellt wie ein Anbieter mit Prüfung. Das Formelwerk aus Einsatz mal Quote gilt überall. Die

Aufsicht, die das Formelwerk einhält, gilt nur hier.

Rechtslage: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Geregelt ist das im Geldspielgesetz, SR 935.51, in

Kraft seit dem 1. Januar 2019, und beaufsichtigt wird es von der Gespa, der Interkantonalen

Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK. Diese Verwechslung ist der häufigste

Fehler in Schweizer Wettartikeln: Die ESBK beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten.

Ein Briefkasten aus Metall hängt an einem Holzzaun, dahinter liegt ein Garten im Morgennebel.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile. Der Veranstalter braucht eine Veranstalterbewilligung, und

für jedes Spiel kommt eine Spielbewilligung hinzu. Beide gelten nur in der Schweiz. Eine

ausländische Lizenz — Curaçao, Malta oder Deutschland — hat hier keine Wirkung, und das schreibt

das Gesetz ausdrücklich fest. Es gibt deshalb keine «Liste der weiteren lizenzierten Anbieter»,

weil es keine weiteren gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und

Sportwetten auf zwei begrenzt.

Swisslos und Loterie Romande: zwei Veranstalter, zwei Gebiete

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie

veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die

gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Das Sportwettenprodukt

läuft unter dem Namen Sporttip. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS,

GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum

Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt,

Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001

Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung eigene Angabe, nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung
Playzilla keine Schweizer Bewilligung eigene Angabe, nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung
Rainbet keine Schweizer Bewilligung eigene Angabe, nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung
WirWetten keine Schweizer Bewilligung eigene Angabe, nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung
PowBet keine Schweizer Bewilligung eigene Angabe, nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung
Rabona keine Schweizer Bewilligung eigene Angabe, nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung
myBet keine Schweizer Bewilligung eigene Angabe, nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung
22Bet keine Schweizer Bewilligung eigene Angabe, nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung

Was diese Tabelle in der Praxis bedeutet, ist unangenehmer als die Spalten vermuten lassen. Die

beiden oberen Zeilen sind nicht die besseren Anbieter derselben Kategorie — sie sind die einzigen

in der Kategorie. Ein Konto bei Swisslos setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus; die Prüfung

läuft über die Adressdatenbanken, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen. Wer

in Genf wohnt, bekommt kein Sporttip-Konto. Wer im Tessin wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Das ist

keine Härte des Anbieters, das ist die Gebietsteilung, unter der beide operieren.

Das Geld, das dabei zusammenkommt, geht nicht an einen Konzern. Swisslos verteilte für 2025 einen

Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die

Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den

Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Die Sportwetten sind also

der Teil des Geschäfts, der schrumpft, während Lotterien tragen.

Was auf der Ereignisliste steht und was nicht

Das Wettangebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten,

Wettbewerbe und Wetttypen, aktuell in der Version vom 10. September 2026. Erlaubt sind

ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht

zulässig. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso,

und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen

Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und

Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ereignisse, an denen

überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Für Hunderennen heisst das: Ein Schweizer Veranstalter müsste erst eine Sportart vorweisen, die

auf der Liste steht. Genau daran scheitert das Angebot, und deshalb stammt jede Hunderennen-Wette,

die ein Schweizer abgibt, von einer Firma, die in der Schweiz nicht veranstalten darf.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende

Entscheidung hat. Das Gesetz schränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein. Cash-Out ist

dagegen nicht geregelt — es ist eine Funktion jedes Anbieters, nicht eine Aufsichtsfrage.

Was eine Wette auf Hunderennen kostet: die Marge in der Quote

Quoten sind keine Messung der Wahrscheinlichkeit. Sie sind ein Preis, und in jedem Preis sitzt ein

Aufschlag, der dem Buchmacher gehört, bevor überhaupt ein Rennen gelaufen ist. Wie gross dieser

Aufschlag ist, lässt sich ausrechnen — und zwar für jeden Markt einzeln, weil der Aufschlag von

Markt zu Markt und von Sportart zu Sportart verschieden ausfällt.

Am klarsten sieht man es dort, wo ein Markt genau zwei Ausgänge hat. Nehmen wir einen solchen

Zwei-Weg-Markt mit einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten. Das ist ausdrücklich ein Rechenbeispiel

und keine abgeschriebene Quote, und die Zahlen sind so gewählt, dass sie sich im Kopf nachvollziehen

lassen. Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich aus dem Kehrwert der Summe der Kehrwerte

aller Quoten, hier also eins geteilt durch die Summe von eins geteilt durch 1.90 und eins geteilt

durch 1.90. Das sind 95 Prozent. Die Marge ist der Rest: rund 5 Prozent dessen, was auf diesen

Markt gesetzt wird. Bei 1.90 / 2.00 läge die Auszahlungsquote bei 97 Prozent und die Marge damit

bei rund 3 Prozent; bei 1.85 / 1.95 fällt sie auf rund 94 Prozent Auszahlung und damit eine Marge

von rund 6 Prozent. Die Spanne, in der sich das bewegt, liegt also je nach Markt bei ungefähr 3

bis 6 Prozent der Einsätze, und sie verschiebt sich mit jeder Quotenstellung.

Der praktische Teil daran ist unauffällig und brutal. Die 5 Prozent sind keine Gebühr, die auf

einer Abrechnung erscheint, sondern in den Preis eingebaut. Wer CHF 100 auf einen Markt mit

dieser Marge legt, hat im Erwartungswert CHF 95 in der Hand, ohne dass je eine Zeile «Kosten» in

einer Abrechnung auftaucht. Deshalb ist ein Vergleich von zwei Anbietern auf Basis einer

einzelnen beworbenen Quote fast immer wertlos: Anbieter A kann auf einem Spiel eine Spitzenquote

stellen und auf demselben Spiel in einem anderen Markt abkassieren.

Die Marge ist auch der Grund, weshalb Umsatzbedingungen so teuer sind. Wer eine Gratiswette oder

einen Bonus mit hoher Umsatzauflage freispielen muss, zahlt die Marge bei jedem einzelnen

Zwischenschritt. Nicht einmal, sondern so oft, wie die Auflage es verlangt.

Der Gewinn einer Wette: Einsatz mal Quote — und was danach passiert

Die Formel selbst ist schlicht. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der

Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip

wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau

abgerundet. Wer CHF 1’000 zum Höchsteinsatz auf eine Quote von 2.10 legt, hat rechnerisch

CHF 2’100,00 vor sich — und in der Auszahlung CHF 2’100,00, weil der Betrag die Rappenstufe trifft.

Was in diese Rechnung nicht eingeht, steht in keinem Quotenfenster. Die Quote kennt keine

Steuer auf den Einsatz, weil es in der Schweiz keine Wettsatzsteuer gibt. Sie kennt auch die

Limiten nicht, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen. Und sie kennt das Risiko nicht,

dass das Ereignis aus einem Grund ausfällt, an den niemand gedacht hat.

Limiten, Sperre und Identität: was der Schutz konkret verlangt

Der Schweizer Spielerschutz ist kein Gütesiegel, er besteht aus drei Dingen, die man nachschauen

kann: einer geprüften Identität, selbst gesetzten Verlustlimiten und einer Spielsperre, die für

alle bewilligten Anbieter und die Casinos gilt.

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Veranstalter müssen Höchstwerte für tägliche,

wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme

müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999

und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72

Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach

Gesetz beträgt die Wartefrist bei einer Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden

in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlicher, für alle gleicher Deposit-Deckel

existiert in der Schweiz nicht.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne

Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register

eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum

Liechtenstein. Freiwillig lässt sich eine solche Sperre erst nach drei Monaten wieder aufheben,

und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss

angeboten werden. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder

Gewinne.

Mindestens 18 Jahre sind Voraussetzung, im Online-Bereich sind Minderjährige nicht zugelassen.

Zur Registrierung bei Swisslos braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im

Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal

registrieren. Kontrolle an der Verkaufsstelle ist etwas anderes als Kontrolle am Bildschirm, und

sie funktioniert schlechter: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in

47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den

Schutz am Schalter also nicht für strenger halten, als er ist.

Hier wird es ungemütlich für den ganzen Vergleich, und zwar auf eine Weise, die in keiner

Bonuswerbung steht. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Sperrregister

angebunden. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich für die zwei bewilligten Veranstalter und

für die Schweizer Casinos — sein Konto auf einer ausländischen Seite bleibt offen. Das ist der

Punkt, an dem der Spielerschutz nicht bloss schwächer wird, sondern seine Wirkung verliert.

Vergleich der zehn Anbieter: Bewilligung, Angebot, Limiten, Auszahlung

Die zehn Anbieter lassen sich nicht nach Vorlieben sortieren, weil zwei von ihnen in einer anderen

Kategorie stehen als die übrigen acht. Bewertet wird hier nach denselben Kriterien: Bewilligungsstatus,

Zugang, Einsatzlimiten, Auszahlungsweg und Rückgriffsmöglichkeit. Wer einen Hunderennen-Markt

sucht, findet ihn in keiner der beiden bewilligten Zeilen — und muss den Trade-off bewusst

eingehen: ein vollständig geprüftes Konto mit einem Wettprogramm, das der Gespa-Liste folgt, oder

ein ungeprüftes Konto mit einem breiteren Programm.

Der zweite Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist die Steuer, und er kostet mehr, als die

meisten erwarten. Einkommensteuerfreie Gewinne gibt es bei den Schweizer Grossspielen bis zum

Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; erst darüber greift eine Steuer — je nach Kanton, denn die

kantonale Schwelle weicht von der eidgenössischen ab. Der Bundesfreibetrag beträgt ab dem

  1. Januar 2026 CHF 1’071’000, im Vorjahr CHF 1’070’400. Oberhalb der Schwelle behält der

Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Das betrifft den normalen Wetter nicht. Die typische Wette liegt weit unter der Schwelle, sie

bleibt einkommensteuerfrei und ohne Verrechnungssteuer. Bei ausländischen Anbietern fällt keine

Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne erfassen: Thurgau

behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares

Einkommen. Wer dort wohnt und dort gewinnt, zahlt auf die ganze Summe. Für solche Fälle bleibt nur

der Weg zur eigenen kantonalen Steuerverwaltung.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem Sportwetten-Konto

Sporttip ist eine von zwei Bewilligungen im Land. Bewilligt ist die Veranstalterbewilligung und

die Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Bettbar ist über die

Website und die App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per

QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und

Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und

bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von

Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Beim Cash-Out ist Sporttip vollständig oder gar nicht. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und

Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges

Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und

eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht

vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Der Vergleich, den ein Werbetext gern auslässt: Wer den Cash-Out zieht, verkauft eine Wette unter

Wert, weil der Anbieter die Unsicherheit übernimmt und dafür den Preis setzt.

Die Kombinations- und Boost-Mechanik ist ungewöhnlich verschachtelt. Voneinander abhängige

Wettereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren;

nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze

Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur

online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer

Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier

Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen

Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die fünfzehn Voraussagen mit je

mindestens 1.50 schafft, hat rechnerisch eine Gesamtquote von mehr als 1.50 hoch 15 — und eine

entsprechend kleine Trefferchance. Der 100-Prozent-Aufschlag auf den Nettogewinn steht also nicht

für Grosszügigkeit, sondern für die geringe Wahrscheinlichkeit, das Ziel zu erreichen. Quoten- und

Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden

nur einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.

Die Zahlungsseite ist die eigentliche Alltagsbremse. Spielguthaben lässt sich über eine

Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen

sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben

CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay, bei

dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird zweimal

innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder

Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent

belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen

ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im

Wallet, darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto

überwiesen.

Wer fünf Auszahlungen im Jahr will, zahlt also ab der dritten eine Kommission, und wer sein Geld

schnell braucht, wartet trotzdem bis zu zehn Arbeitstage. Das ist kein Skandal für einen

Lotterieveranstalter, der seine Auszahlungen über den Zahlungsverkehr abwickelt. Es ist aber ein

Unterschied zu dem, was die acht ausländischen Seiten in ihrer Werbung versprechen — und ein

Unterschied, der sich daran bemisst, ob man sechs Prozent oder null Prozent für den Zugriff auf

das eigene Geld zahlt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Produkt für die Westschweiz

Jouez Sport ist die zweite Bewilligung im Land, gehalten von der Loterie Romande, der Société de la

Loterie de la Suisse Romande. Beaufsichtigt wird auch sie von der Gespa. Ihr Gebiet sind die sechs

Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis; Kontaktadresse ist die Avenue de

Provence 14 in 1001 Lausanne. Hinter dem Angebot steht ein Vertrieb mit 2’350 Verkaufsstellen in

der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden — eine Grösse, die erklärt, weshalb solche Wetten auch

weiterhin in Papierform über den Schalter laufen und nicht nur in der App.

Für Wettende aus der Deutschschweiz ist die Sache einfach: Sie kommen hier nicht hinein. Umgekehrt

gilt dasselbe. Wer das Pech hat, in einem Grenzkanton mit Wohnsitz auf der falschen Seite der

Saane zu leben, hat genau eine bewilligte Option. Wer in der Westschweiz wohnt und ein grösseres

Wettprogramm sucht, muss sich entscheiden, ob ihm das den Verzicht auf die Schweizer Prüfung wert

ist — und in diesem Fall ist die Antwort in beiden Richtungen ungemütlich.

Dass zwei Veranstalter für ein Land dieser Grösse wenig sind, wird in Diskussionen oft als Beleg

für ein schlechtes Angebot genommen. Der Befund ist ein anderer: Die Zahlung an die kantonalen

Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz hängt an dieser Struktur, und der Reingewinn von

CHF 562 Mio. für 2025 verteilt sich genau deshalb so breit.

HighFlyBet: breites Programm ohne Schweizer Prüfung

HighFlyBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur

Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Lizenz hat hier

keine Wirkung. Der Status, den der Anbieter ausweist, ist nicht festgestellt. Kein Anschluss ans

Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff. Domains können auf die Gespa-Sperrliste

gesetzt und von den Telecom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Ein Programm, das Sportarten führt, die auf der Gespa-Liste fehlen, ist ein Programm, das gegen

diese Liste arbeitet. Wer dort auf einen Markt setzt, den es hier nicht gibt, setzt nicht

ausserhalb der Vorschrift — er setzt ausserhalb des Schutzes. Die Sperrliste ist dabei kein

Endpunkt, sondern eine Wanderung: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und die

Aufsicht nennt für dieses Wechselspiel namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als auf der

Liste geführt.

Playzilla: Casino-Optik, Sportwetten als Nebenschauplatz

Playzilla tritt als Marke ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen

hier Sportwetten veranstalten; die ausländische Zulassung, auf die sich der Anbieter beruft, ist

nicht festgestellt und in der Schweiz ohne Wirkung nach Art. 4 BGS. Die Folgen sind die gleichen

wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer

Rechtsweg, und Domains, die auf die Sperrliste gesetzt werden können.

Sein Bekanntheitsgrad kommt nicht aus dem Sportwettenprogramm. Wen ein Anbieter über Spielautomaten

zieht, dem ist das Wettangebot Zubehör zum Casino, und die Margen liegen dort, wo das Spiel nicht

auf ein Ergebnis von aussen wartet. Von einem Hunderennen-Markt darf man in dieser Aufstellung

nichts erwarten, und wer ihn sucht, sucht ihn auf eigene Rechnung.

Rainbet: internationale Linien, keine Schweizer Aufsicht

Rainbet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz bindet

die hiesige Aufsicht nicht, und was der Anbieter selbst als Zulassung führt, ist nicht

festgestellt. Damit fehlt der Anschluss an das schweizweite Sperrregister, und es fehlt der

Schweizer Rückgriff, wenn eine Abrechnung streitig wird. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste

gesetzt werden.

Wo ein Anbieter ohne Bindung an Schweizer Limiten mit internationalen Quotenlinien arbeitet, liegt

sein Vorteil im Preis und nicht im Schutz. Ein Spieler ohne Verlustlimit, das er selbst gesetzt

hat, hat bei einem solchen Anbieter auch keine technische Bremse, die ihn aufhält: Die Limiten aus

dem Schweizer System gelten für ihn nicht, weil das System ihn gar nicht erfasst.

WirWetten: deutschsprachige Oberfläche als Angebot

WirWetten tritt ohne Schweizer Bewilligung auf und ist damit in derselben Gruppe wie die übrigen

ausländischen Anbieter. Die beiden Schweizer Veranstalter bleiben die einzigen mit Bewilligung;

der Status, den WirWetten angibt, ist nicht festgestellt und hier wirkungslos. Es besteht keine

Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rückgriff.

Eine deutschsprachige Oberfläche ist für einen Schweizer Wettenden angenehm und macht sie noch

nicht zu einem Schweizer Anbieter. Zwischen Bedienkomfort und Rechtsstellung liegt die ganze

Differenz dieser Gruppe — und der Comfort ist der Teil, der sich nicht verrechnen lässt, wenn

etwas schiefgeht.

PowBet: Bonusmechanik als Kern des Angebots

PowBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von den

beiden bewilligten Veranstaltern angeboten werden, und eine ausländische Zulassung hat keine

Wirkung; der angegebene Status ist nicht festgestellt. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein

Schweizer Rückgriff, Sperrliste als Möglichkeit.

Wessen Angebot auf Bonusmechanik gebaut ist, verkauft Umsatz. Eine Umsatzauflage ist keine

Zugabe zum Geschäft, sie ist sein Motor: Sie verlangt Einsätze, und auf jedem Einsatz sitzt die

Marge. Das ist keine Schweizer Besonderheit, im Gegenteil, hier sind Gratisspielguthaben und

Gratiswetten sogar bewilligungspflichtig nach dem Geldspielgesetz. Die Aufsicht erteilte 2025 der

Loterie Romande 24 Zustimmungen und Swisslos deren 8. Bei einem ausländischen Anbieter fehlt

diese Kontrolle vollständig, und es fehlt die Obergrenze, die aus einer Bewilligung folgt.

Rabona: Sportwetten und Casino unter einem Dach

Rabona ist ohne Schweizer Bewilligung auf dem Markt. Für die Schweiz gilt: Nur die beiden

bewilligten Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und der vom Anbieter gemeldete

Lizenzstatus ist nicht festgestellt. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer

Rechtsweg, Domains können blockiert werden.

Ein Anbieter, der Sportwetten und Casino in einer Oberfläche führt, bündelt zwei Produkte mit

deutlich verschiedenen Margen, und die Spielautomaten tragen die schwerere. Für einen Wettenden,

der ausschliesslich Quoten sucht, ist das kein Zugewinn, sondern ein Zusatzangebot, das er

bezahlen muss, wenn er es benutzt.

myBet: bekannte Marke, kein Schweizer Zutritt

myBet führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Wetten

veranstalten; der ausländische Status ist nicht festgestellt und in der Schweiz wirkungslos. Kein

Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, Sperrliste möglich.

Ein bekannter Name ist keine Prüfung. Was bei einem solchen Anbieter zu beurteilen bleibt, steht

in seinen eigenen Bedingungen — und genau dort steht es nur, weil es niemand sonst prüft.

22Bet: das grösste Programm der Gruppe, mit dem grössten Vorbehalt

22Bet gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land bindet die

Schweizer Aufsicht nicht, der angegebene Status ist nicht festgestellt, und damit bleibt es bei

den drei Folgen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, mögliche Aufnahme in die

Sperrliste.

Genau diese Grösse ist das Problem. Ein Anbieter mit einem sehr breiten Programm erreicht

Sportarten und Wettbewerbe, für die in der Schweiz niemand eine Zulassung geprüft hat, und die

Aufsicht kann für einen Schweizer Wettenden nichts davon überprüfen. Für einen Spieler mit einer

Hausnummer, die klein bleibt, ist die Wahl deshalb keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage

dessen, ob er die Schweizer Prüfung mit einem engeren Programm bezahlt oder das breitere Programm

ohne sie nimmt.

Wo das Angebot an eine Grenze stösst: abgesagte und nachgeholte Ereignisse

Bei Hunderennen fällt ein Rennen häufiger aus als ein Fussballspiel. Bahnwetter, Verletzungen,

zu wenige Hunde im Feld. Für den Wettenden entscheidet sich an dieser Stelle, wie solide eine

Veranstaltung ist.

Bei Sporttip gilt eine klare Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden

nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette

ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote

1.00. Bezahlt wird also der Einsatz, nicht der Gewinn.

Zwei weitere Mechanismen greifen, wenn es schnell geht. Bei Livewetten gilt eine Wette

unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wird eine Wette nach dem tatsächlichen

Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt sie mit Quote 1.00; in spielentscheidenden

Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit

Quote 1.00 werten. Bei einem Hunderennen, dessen Ausgang sich in Sekunden entscheidet, ist das

keine theoretische Frage.

Und die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und

Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette

sind. Wer eine Wette auf den Sieger eines Wettbewerbs abschliesst und dabei an das Endspiel denkt,

wettet in vielen Fällen auf ein anderes Ergebnis als das, was er im Kopf hat.

Nicht eingelöst wird der Gewinn ewig. Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der

öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks

der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem

Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist lang und zehn Tage sind kurz, und beides steht in denselben

Bedingungen.

Wer aus der Schweiz auf Hunderennen wetten will: die ehrliche Antwort

Hunderennen sind in der Schweiz kein verbotenes Produkt, sie sind ein inexistentes. Das ist der

ganze Befund, und er ist unbequemer als ein Verbot, weil er keine Ausweichlösung innerhalb des

Systems lässt. Die Gespa-Liste führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, und

Hunderennen sind dort nicht geführt. Wer sie trotzdem spielen will, spielt sie bei einer Firma

ohne Bewilligung, und dafür gibt es einen klaren Preis: kein Sperrregister, kein Schweizer

Rückgriff, keine Prüfung des Wettprogramms, und bei einem Wohnsitz im Kanton Thurgau im

Zweifelsfall eine volle Besteuerung des Gewinns nach kantonaler Praxis.

Wer dagegen Sportwetten sucht, die auf Schweizer Boden geprüft sind, hat zwei Adressen und keine

dritte. Innerhalb dieses Rahmens lohnt ein Blick auf die Details statt auf die Werbung: die

Limiten, den Auszahlungsweg, die Bedingungen bei abgesagten Ereignissen. Wer die Hunderennen

selbst im Blick hat, muss sich eingestehen, dass die Wette, die er spielen will, in diesem Land

kein geprüftes Zuhause hat.

Häufige Fragen zu Hunderennen-Wetten aus der Schweiz

Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt, und was sagt die Liste der Gespa dazu?

Erlaubt sind Wetten ausschliesslich auf Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die die Gespa in

ihrer Liste führt, aktuell in der Version vom 10. September 2026. Hunderennen sind darin nicht als

Sportart geführt. Ein bewilligter Veranstalter darf sie damit nicht anbieten, und Angebote mit

solchen Märkten stammen folglich von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und was heisst «Bewilligung gilt nur in der Schweiz»?

Bewilligt sind allein Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, jeweils mit

Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der

Gespa. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz; eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung.

Nur diese zwei dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wie wirkt die Marge?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der

Einzelquoten. Die Marge sitzt im Preis: Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt

die Auszahlungsquote bei 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent der Einsätze. Je nach

Quotenstellung bewegt sie sich zwischen ungefähr 3 und 6 Prozent.

Was passiert mit einer Wette, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?

Bei Sporttip ist die Wette ungültig, wenn das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach

dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird. Einzelwetten werden

zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Ausgezahlt

wird also der Einsatz.

Welche Verlustlimiten müssen gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer

Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Senken gilt sofort, erhöhen

erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine

unbefristete Sperre kommt ins schweizweite Register.

Welche Folgen hat es, auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten, auch bei der Steuer?

Es fehlen Anschluss ans Sperrregister, Schweizer Rückgriff und die Prüfung des Wettprogramms;

Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Steuerlich fällt keine Verrechnungssteuer

an, doch einzelne Kantone behandeln solche Gewinne als steuerbares Einkommen — Thurgau tut das

unabhängig von der Höhe. Klären lässt sich das nur bei der kantonalen Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»