Wetten mit Paysafecard: was der Gutschein wirklich kostet
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben auf dieser Seite wurden gegen die Informationen der kantonalen Aufsicht Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen geprüft.
Ein Prepaid-Gutschein ist die einfachste Art, Geld in ein Wettkonto zu bringen und es gleichzeitig von der eigenen Bankverbindung fernzuhalten. Genau deshalb wird er so gern beworben. Nur: In der Schweiz ist dieser Weg kürzer, als die Werbung glauben lässt. Zwei Veranstalterinnen dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und beide verkaufen eigene Prepaid-Produkte statt fremder Gutscheine. Wer bei einem ausländischen Buchmacher mit einem Code einzahlt, bekommt keinen Schweizer Schutz — und zahlt für den Umweg an mehreren Stellen: beim Gutschein selbst, beim Rücktausch, beim Aufladen und in jeder Quote, in der die Marge steckt. Was das im Einzelnen kostet, ist der Gegenstand dieser Seite.
Zahlungsabwicklung mit dem Prepaid-Code: die Rechnung ohne Bank
paysafecard wurde im März 2000 in Wien als Wertkarten AG gegründet, firmiert seit Juli 2014 als paysafecard Wertkarten GmbH und gehört seit August 2015 zur Paysafe Group, früher Optimal Payments. In der EU wird der Code seit dem 29. Oktober 2019 unter einer irischen E-Geld-Lizenz ausgegeben. Das erklärt, warum der Gutschein funktioniert und warum er trotzdem nicht mehr ist als ein Gutschein: Er transportiert Guthaben, kein Konto, keine Bankbeziehung, keine Forderung gegen ein Institut mit Schweizer Sitz.
Ein Gutschein, der liegen bleibt, verliert an Wert. 30 Tage nach dem Kauf fällt eine monatliche Gebühr von 4 € an, abwendbar dadurch, dass man ein PaysafeCard-Konto registriert. Dieses Konto ist aber nicht kostenlos auf Dauer: Ab dem 13. Monat ohne Kontotransaktion werden 2 € pro Monat belastet. Wer im Sommer einen Gutschein für die Herbstsaison kauft und ihn dann vergisst, zahlt also für das Vergessen — viermal im Jahr 16 €, eine Wette, die nie platziert wurde.
Zurück bekommt man das Guthaben ebenfalls nicht gratis. Der Rücktausch kostet 5 % des Auszahlungsbetrags, höchstens 5 € pro Rücktausch. 100 € Guthaben werden damit zu 95 €. Bei kleineren Beträgen läuft die Deckelung ins Spiel und relativiert sich der Satz nach unten, aber die Richtung bleibt: Ein Gutschein ist ein Einbahnweg mit Mautstelle am Rückweg.
Für Schweizer Spielende kommt die entscheidende Einschränkung vor den Gebühren. Die Schweizer Veranstalterinnen verkaufen ihre eigenen Prepaid-Lösungen, nicht fremde Codes. Die Loterie Romande hat «Pre-pay Loro.ch»-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Die Laufzeit ist also kürzer als die eines Bankkontos, aber länger als die des fremden Gutscheins — und die Gebührenfalle fehlt hier ganz.
Ein konkreter Vergleich der beiden Wege zeigt, wo das Geld bleibt. Ein fremder 100-Euro-Gutschein, ein halbes Jahr unangetastet gelassen, dann zurückgetauscht, hat sechs Monatsgebühren zu je 4 € und anschliessend 5 % Rücktauschgebühr auf dem Buckel — aus 100 werden deutlich weniger als 100, und dabei war der Betrag nie im Spiel. Wer heute einen Prepaid-Gutschein kauft, sollte ihn innerhalb eines Monats einsetzen oder sofort ein PaysafeCard-Konto eröffnen. Das ist keine Sparsamkeitsempfehlung, sondern die Bedingung, unter der der Gutschein überhaupt das kostet, was aufgedruckt ist.
Und die Marge läuft während der ganzen Zeit weiter. In jeder Quote, die in einem Wettkonto angezeigt wird, sitzt schon der Anteil, den das Unternehmen behält. Bei einem Markt mit allen Ergebnissen 1 / (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) ist der Auszahlungsanteil, der Rest ist die Marge. Wenn 4 € Monatsgebühr auf einem Gutschein liegen und die Marge in der Wette daneben ebenfalls arbeitet, doppelt sich die Rechnung für den Spielenden.
Rechtslage: Schweizer Bewilligung, ausländische Zahlungswege
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die ausschliesslich Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Was das praktisch heisst: Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Vertragsgebiet von Swisslos. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im jeweiligen Gebiet der Veranstalterin. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Das ist keine Strenge, sondern die Bewilligungsarchitektur.
Der Suchbegriff, der zu dieser Seite führt, enthält die Hoffnung, Sportwetten ohne Verifizierung mit einem Prepaid-Code zu platzieren. Diese Hoffnung trifft in der Schweiz auf eine Wand. Die Daten werden beim Registrieren aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft; pro Person ist genau ein Konto erlaubt, und es darf keine Spielsperre bestehen. Prepaid löst die Identitätsfrage nicht, es verlagert sie nur vom Kartenterminal in den Ausweis-Upload. Bei den lizenzierten Veranstalterinnen gibt es also Sportwetten mit Prepaid-Guthaben — aber keine ohne Verifizierung.
Wer auf eine ausländische Seite ausweicht, muss den Preis dafür kennen. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft; der Bundesrat hat das klargestellt. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht, keine Fairplay-Kontrolle und keine Schweizer Schlichtungsstelle.
Die Aufsicht arbeitet dabei mit Zugangssperren. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste. Wer die Meldung «Diese Seite ist gesperrt» sieht, sieht kein Versehen, sondern das Ergebnis eines behördlichen Verfahrens.
Schweizer Schutz lässt sich also nicht importieren, und ausländischer Schutz lässt sich in der Schweiz nicht einklagen. Die ehrliche Zusammenfassung lautet: keine der beiden Optionen ist per se die sichere. Die bewilligte Seite bringt vollen Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, Wohnsitzzwang und Verifizierung. Die ausländische Seite bringt Bequemlichkeit, aber kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und steuerliche Nachteile.
Grundlagen: was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubte Palette ist abschliessend definiert. Es dürfen nur Sportereignisse sein — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Massgeblich ist die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; nie Wetten auf Trainingsläufe. Eckball- oder Kartenmärkte und eine Esport-Sektion sucht man in der Liste vergeblich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Für den Betrachter heisst das: Das Angebot ist nicht schmal, aber es ist ein Katalog, kein Basar. Wer aus einem Fussballspiel drei Sondermärkte herauskitzeln will, wird bei einem Schweizer Anbieter seltener fündig als bei einer ausländischen Plattform. Das ist ein echter Nachteil — nur darf man ihn nicht mit einem fehlenden Angebot verwechseln. Was fehlt, ist gesetzlich nicht zugelassen.
Mit der begrenzten Auswahl ist auch eine Preiswirkung verbunden. Ein knapperes Wettprogramm bedeutet weniger Vergleichsmöglichkeiten für den Spielenden und damit weniger Druck auf die Quoten. Die Marge bleibt, was sie ist, aber der Spielende kann sie seltener umgehen, indem er die günstigere der beiden Plattformen wählt. Bei einem ausländischen Anbieter mit hundert Märkten je Begegnung ist der Vergleich innerhalb der Plattform möglich; in einem Katalog mit klaren Grenzen bleibt nur, die Quote zu nehmen oder es zu lassen.
Für einen sehr grossen Teil der Spielenden ist das ohnehin ohne Belang. Die Frage, ob ein Markt auf die dritte Gelbe Karte existiert, beschäftigt ein paar Prozent der Nutzer; alle anderen setzen auf Sieger, Handicap oder Anzahl der Tore, und diese Märkte sind vorhanden.
Spielerschutz: Limiten, Sperre und der blinde Fleck des Prepaid-Guthabens
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein Verbot, das so selbstverständlich klingt und in der Praxis die eine oder andere Grauzone schliesst.
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt, dass die Veranstalterin Höchstwerte für Tag, Woche oder Monat fordert (Art. 87 VGS); die Absenkung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist die Spanne, in der ein Impuls verpufft, und es ist ein gutes Zeichen, dass beide Veranstalterinnen die längere Frist wählen.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Personen, die überschuldet oder spielsuchtgefährdet sind, werden im selben Register erfasst (Art. 80-82 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — ein Satz, der deutlicher wirkt als jede Warnung.
Ein Prepaid-Guthaben macht an dieser Stelle mehr Schaden als Nutzen, und zwar auf eine subtile Art. Wer mit Karte einzahlt, sieht die Abbuchung auf dem Kontoauszug und damit eine Spur, die das Spielverhalten dokumentiert. Der Gutschein hinterlässt diese Spur nicht. Vier Käufe im Monat sind vier Beträge, die man nicht mehr beisammen sieht, und die gesetzte Verlustlimite bezieht sich auf das Spielerkonto, nicht auf den Briefkasten, in dem die leeren Karten liegen. Die Limite arbeitet also korrekt — sie erfasst nur den Teil des Geldes, der den Weg ins Konto gefunden hat.
Genau deshalb sind Einzahlungslimit und Verlustlimite zwei verschiedene Dinge, und wer nur eines davon setzt, deckt nur die halbe Fläche ab. Die Einzahlungslimite begrenzt, was ins Konto fliesst. Die Verlustlimite begrenzt, was tatsächlich verloren geht. Beide zusammen ergeben die Summe, die man wirklich riskiert — und beide sind freiwillig einzustellen, nicht automatisch aktiv.
Ein Hinweis, der in keine Marketingbroschüre passt: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht lückenlos, und wer ihn als streng bezeichnet, beschreibt eine Absicht, nicht einen Zustand. Am Bildschirm ist die Alterskontrolle strenger, weil der Ausweis beim Registrieren hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird.
Wer merkt, dass die Limiten zu grosszügig gesetzt sind, kann sie senken, sofort und ohne Begründung. Wer merkt, dass sie zu knapp sind, muss drei Tage warten — eine Asymmetrie, die bewusst so gebaut ist und die man nicht wegdiskutieren sollte. Und wer Beratung braucht, bekommt sie nicht vom Anbieter: Das Gesetz sieht die Sperre und das Register vor, nicht das Gespräch.
Wettbonus und Gratiswette: was an den Bedingungen hängt
Zuerst die rechtliche Grundlage, weil sie den Markt erklärt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer sich über ein dünnes Aktionsangebot in der Schweiz wundert, findet hier den Grund. Es gibt keine Werbeverbote nach Uhrzeit, aber es gibt eine Genehmigungsschranke vor jeder Aktion — und damit deutlich weniger Aktionen als in einem Markt mit freiem Bonuswettbewerb.
Dazu kommt eine Einschränkung, die einem Gratisguthaben in der Schweiz seinen Namen nimmt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Sowohl bei Swisslos als auch bei der Loterie Romande. Wer also mit einem solchen Guthaben gewinnt, gewinnt Spielguthaben, kein Geld. Er muss es weiterspielen und kann es nicht einfach abheben.
Und es gibt Bedingungen, die einem Bonus eine Frist setzen, bevor er überhaupt etwas wert war. Die Loterie Romande hat in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben ausgegeben — wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Man kann das als grosszügig lesen oder als die kleinste denkbare Einheit: zehn Franken, nicht abhebbar, mit einem Monat Verfallszeit, gegen den Aufwand eines Stadionbesuchs und einer Coderegistrierung. Ein Gratisgetränk ist billiger zu haben.
Die Bedingungen von Bonus und Freiwette folgen bei beiden Veranstalterinnen den eigenen Teilnahmebedingungen, und die sind bei einem bewilligten Anbieter das Dokument, in dem alles steht, was der beworbene Satz verschweigt. Wer ein «100 %»-Angebot sieht, sollte die Frist, die ausgeschlossenen Märkte und die Mindestquote suchen, bevor er einzahlt. Die Marge bleibt auch im Bonusspiel im Preis, und Gratisspielguthaben läuft durch dieselben Märkte wie das reguläre.
Für Prepaid-Einzahler gibt es dabei eine zusätzliche Reibung, die nichts mit dem Bonus selbst zu tun hat: Der Weg vom Gutschein zum auszahlbaren Guthaben ist länger als der Weg zum Spielguthaben. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar und Bankguthaben aus Gewinnen nur auf ein Konto im eigenen Namen. Die Kette lautet also Gutschein → Spielguthaben → Gewinn → Konto. Wer sich das als «Einzahlung per Code, Auszahlung per Code» vorstellt, hat vier Schritte zu wenig mitgerechnet.
Auszahlung und Zahlungen: nur auf den eigenen Namen
Diese Regel ist zentral und sie ist kurz. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht; eine Kreditierung an Spielende ist ebenfalls nicht möglich (Art. 75 Abs. 1 BGS). Der Rückweg vom Guthaben führt immer über eine Identität.
Bei Swisslos heisst das konkret: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer zweimal im Jahr auszahlt, zahlt nichts; wer häufiger auszahlt, zahlt für die Häufigkeit und nicht für das Geld.
Für kleine Gewinne gibt es einen schnelleren Weg. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Unterschied zwischen dem Wallet-Gang und der Banküberweisung ist die Frist, und die ist erstaunlich gross: eine Gutschrift in Sekunden, eine Überweisung in Tagen.
Die Loterie Romande arbeitet mit eigenen Grenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Jouez Sport lassen sich Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Der Schalter ist also kein Auszahlungsweg für grosse Beträge, aber für kleine ist er der schnellste, den es gibt — Münzen in der Hand, bevor eine Datenbank konsultiert werden müsste.
Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist ein Hinweis darauf, wie die Aufladung gedacht ist: über eine Zahlungsbeziehung, nicht über einen Code.
Und ein Detail, das überraschen kann: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit; bei einem Wettschein, der in einer Schublade liegt, sind 26 Wochen schneller um, als man denkt, und danach ist der Anspruch weg. Wer Prepaid einsetzt, neigt zum Kartenkauf ohne Konto und damit zum Wettschein ohne digitale Spur — und genau dieser Typ Zettel verfällt still.
Limiten, Auszahlungen und Fristen im Vergleich
Die folgenden Zeilen stellen die Konditionen der beiden bewilligten Veranstalterinnen neben die Prepaid-Produkte, mit denen in der Schweiz überhaupt gewettet werden kann — das ist die Bezugsgrösse, an der sich ein ausländischer Gutschein messen lassen muss.
| Kennzahl | Swisslos (Sporttip) | Loterie Romande (Jouez Sport) |
|---|---|---|
| Prepaid-Produkt | Aufladung über Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20 | «Pre-pay Loro.ch»-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 |
| Gültigkeit / Mindestbetrag für Einzahlungen | Ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen | Ein Jahr gültig, Gutschrift in einem Betrag; Einzahlungen höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage |
| Obergrenze des Guthabens | Wallet-Guthaben höchstens CHF 9’999 | Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000 |
| Gutschrift kleiner Gewinne | bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch aufs Wallet | bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet |
| Auszahlung grösserer Beträge | über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen | über CHF 1’000 auf das Konto der angegebenen IBAN |
| Kosten des Auszahlungswegs | zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten Auszahlung bis 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen | Wettscheine bis CHF 200 an jeder Verkaufsstelle, Barauszahlung bis höchstens CHF 2’000 |
| Auszahlbarkeit von Aktionsguthaben | Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar | Gratisspielguthaben nicht auszahlbar |
| Mindesteinsatz pro Wette | CHF 1 (Einzel- und Kombiwette) | — |
Die Tabelle macht einen Punkt sichtbar, den man leicht übersieht: Es gibt in der Schweiz keinen Gratisweg zwischen Gutschein und Gewinn. Jede Station hat ihre eigene Bedingung — Gültigkeitsdauer der Karte, Höchstgrenze des Wallets, Verfallszeit des Wettscheins, Kommission ab der dritten Auszahlung. Ein ausländischer Gutschein fügt diesem Weg eine Station hinzu, die es hier nicht gibt, und die kostet Geld statt es zu sparen.
Wer genau liest, erkennt auch, warum die beiden Häuser unterschiedlich aussehen: Swisslos rechnet die Auszahlungshäufigkeit ab, die Loterie Romande rechnet den Schalterweg nicht ab, dafür begrenzt sie die Einzahlungen pro 30 Tage. Die eine verdient an der Bequemlichkeit, die andere an der Struktur. Für einen Spielenden mit bescheidenem Volumen ist die Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage ohnehin unerreichbar; für einen mit grossem Volumen ist sie die früheste Bremse im System.
Einordnung: welche Kriterien einen fairen Vergleich tragen
Ein Vergleich von Wettanbietern wird schnell zur Liste von Vorzügen, die keine Fragen stellen. Die brauchbaren Kriterien sind unbequemer.
Die Bewilligung steht am Anfang, weil sie über alles andere entscheidet. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung bedeutet Gespa-Aufsicht, Sperrregister, Verifizierung, Auszahlung nur auf den eigenen Namen und eine abschliessende Liste erlaubter Märkte. Ihr Fehlen bedeutet das Gegenteil. Ein Preisvorteil bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist deshalb schwer zu geniessen: Er wird bei der nächsten Domain-Umleitung neu verhandelt, und ein blockierter Auftritt liefert keine Quote mehr, sondern eine Fehlermeldung.
Die Kostenstruktur steht an zweiter Stelle, und sie zerfällt in drei Posten. Der erste ist der Weg hinein: Gebühren für liegen gebliebene Gutscheine, Mindestbeträge, Höchstgrenzen des Wallets. Der zweite ist der Weg hinaus: Kommissionen, Fristen, die Barauszahlungsgrenze am Schalter, die Regel, dass Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist. Der dritte ist der Weg durch die Wette selbst, und das ist die Marge.
Die Marge ist der Posten, der am wenigsten sichtbar und am häufigsten ist. Sie sitzt in jeder Quote und wird bei jeder einzelnen Wette fällig, nicht einmal beim Aufladen. Bei einem Markt mit allen Ergebnissen ergibt sich der Auszahlungsanteil aus 1 / (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), und die Marge ist der Rest. Das ist die einzige Zahl in einem Wettschein, die der Spielende nie sieht, weil sie sich in die Quote hineingerechnet hat. Wer vergleichen will, vergleicht nicht zwei Werbebotschaften, sondern den Auszahlungsanteil desselben Marktes bei beiden Anbietern — und stellt fest, dass zwei Häuser mit demselben Spielplan unterschiedlich viel behalten.
Dann kommen die Grenzen: Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Systemwetten-Limiten, Änderungsvorbehalte. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette ist für einen Gelegenheitsspieler irrelevant und für einen ernsthaften Spieler sehr relevant. Wer diese Zahl überliest, entdeckt sie erst, wenn die Wette abgelehnt wird.
Der Vollständigkeit halber der Steuerpunkt, weil er auf Vergleichsseiten selten steht. Gewinne aus Schweizer Grossspielen, die die ESTV ausdrücklich auch für Sportwetten nennt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig — die eidgenössische Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Je nach Kanton gilt eine andere Schwelle, deshalb «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Spielender gewinnt weit unterhalb: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis — etwa im Thurgau — Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Wer im Ausland spielt, zahlt also unter Umständen Steuern auf einen Gewinn, den er hier steuerfrei behalten hätte. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung; für den eigenen Fall ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Ein letztes Kriterium, das keinen Platz in einer Tabelle findet: der Umgang mit dem eigenen Angebot. Wer Gratisspielguthaben ausgibt, das nicht auszahlbar ist, und Einzahlungswege anbietet, die keine Spur hinterlassen, baut eine Struktur, die sich der Verlustkontrolle entzieht. Das ist kein Betrug, aber es ist eine Entscheidung über den Spielenden hinweg. Bei der Bewertung der beiden Häuser unten fliesst es mit ein.
Die zwei bewilligten Veranstalterinnen und die ausländischen Plattformen
Die Reihenfolge dieser Bewertung folgt der Rechtslage und nicht den Quoten. Zuerst die beiden Häuser, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Danach die ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen und die nach denselben Kriterien beurteilt werden — beschrieben, bewertet, nicht beworben. Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar: Art. 74 Abs. 3 BGS, Bussen bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Das Verbot richtet sich an den Werbenden, nicht an den Spielenden, ändert aber nichts daran, dass eine Beschreibung hier keine Empfehlung ist.
Swisslos Sporttip: das Haus der Deutschschweiz mit dem engsten Korsett
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf das BGS (SR 935.51), sie umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich — die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Aufwand beim Start ist damit höher als bei einer ausländischen Plattform, und das ist der Preis des Modells.
Beim Geld ist Swisslos der Anbieter mit den transparentesten Grenzen im Feld. Das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, der Mindestbetrag für einen Kauf liegt bei CHF 20. Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen sind zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Kleine Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, grössere innert 3 Arbeitstagen auf einem Konto im eigenen Namen — jenes Konto, das auch für die Aufladung gedacht ist, wie die Anbindung an PostFinance Pay mit Bestätigung in der PostFinance App zeigt.
Interessant für Prepaid-Spielende ist die Wallet-Logik. Die Aufladung über Einzahlungsschein ist der einzige Weg, der einem Gutscheinkauf nahekommt, aber der Mindestbetrag von CHF 20 ist niedrig genug, um ihn auch für kleine Einzahlungen zu benutzen. Der Vorteil gegenüber dem fremden Gutschein: Das Guthaben verfällt nicht nach 30 Tagen, und es gibt keine Monatsgebühr.
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag beim Cash-Out ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer die Teilauszahlung kennt, wird sie hier vermissen — die Funktion ist entweder ganz oder gar nicht. Und wer einen Cash-Out als Absicherung begreift, sollte den Preis dafür sehen: Man verkauft einen möglichen Gewinn unter seinem Wert, weil der Käufer dieser Position die Marge mitrechnet.
Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist niedrig, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette ist die eigentliche Nachricht. Nicht weil 1’000 Franken wenig wären, sondern weil Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite gar nicht annimmt. Ein Spieler, der mit grösseren Beträgen arbeitet, hat hier keine Planungssicherheit, sondern ein Versprechen auf Widerruf. Die zwei Gratisauszahlungen pro Jahr gelten ausserdem für Spielguthaben, nicht für Gratisspielguthaben aus Promotionen — die sind gar nicht auszahlbar.
Das Fazit zu Swisslos fällt eindeutig aus, aber nicht in der Richtung, die eine Werbeseite nehmen würde: Hier wird nichts versprochen, was nicht eingehalten werden kann, und nichts angeboten, was nicht bewilligt ist. Der Preis dafür ist ein Katalog statt eines Basars, ein Vertragsgebiet statt eines Weltmarkts und eine Registrierung, die mehr verlangt als eine Kreditkartennummer. Für wen sich das rechnet, entscheidet sich an einer einzigen Frage: ob man in der Deutschschweiz oder im Tessin lebt. Wer dort wohnt, bekommt Schweizer Rechtsschutz, Sperrregister und die Rücktauschgebühren eines Gutscheins gespart. Wer nicht dort wohnt, kommt hier nicht hinein.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit Ticketsystem
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) verfügt über dieselbe Art von Schweizer Bewilligung: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Gespa-Aufsicht, als eine der beiden Veranstalterinnen, welche die interkantonale Vereinbarung zulässt. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone erforderlich, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie, Vorder- und Rückseite; in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Das ist die schärfste Identitätsprüfung im Feld — eine Ausweiskopie ist eine andere Hausnummer als die Eingabe einer Nummer.
Beim Prepaid-Thema ist die Loterie Romande die interessantere der beiden Veranstalterinnen, weil sie das Gutscheinkonzept selbst besetzt. «Pre-pay Loro.ch»-Tickets gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Keine Monatsgebühr, keine Rücktauschgebühr, keine Währungsumrechnung. Ein Jahr Gültigkeit ist ausserdem lang genug, um den Kauf nicht als Wette gegen die eigene Vergesslichkeit zu gestalten.
Die Einzahlungsgrenzen sind dieselben Grössenordnung wie bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Unterschied zur Deutschschweiz liegt im Schalterweg: Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 auszahlen. Für einen Wettschein über zwanzig Franken, der fünfzig gebracht hat, ist das der schnellste Weg zu Geld, den der Schweizer Markt kennt.
Dass die Aktionen schmal sind, zeigt die einzige gut dokumentierte Aktion deutlich. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Stadionbesuch, eine Registrierung, ein Monat Verfallszeit und ein nicht auszahlbarer Zehner: Das ist die Grössenordnung, die in einem bewilligten Schweizer Markt möglich ist, und sie beschreibt das System besser als jede Kritik.
Die Bewertung fällt anders aus als bei Swisslos, obwohl die Struktur dieselbe ist. Der Unterschied liegt im Verhältnis zwischen Konzession und Verkaufsstellen: 2’350 Verkaufsstellen und ein Auszahlungsweg, der auf Barzahlung beruht, machen dieses Angebot für jemanden attraktiv, der ohnehin am Schalter vorbeikommt. Wer online bleibt, merkt von diesem Vorteil nichts; wer regelmässig kleine Beträge spielt, merkt ihn sofort. Die Ausweiskopie ist der Preis, den beide Wege kosten.
Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung: Referenz, nicht Empfehlung
Sie werden hier beschrieben, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden mit denselben Kriterien gemessen wie die bewilligten Häuser — Bewilligungsstatus, Zahlungswege, Auszahlungsregeln, Limiten. Was sie nicht bekommen: eine Bewertung als legale oder sichere Option. Das wäre keine Meinung, sondern ein Rechtsirrtum: Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Was diese Plattformen mitbringen, ist eine offensichtliche Bequemlichkeit. Ein Konto ist oft in Minuten eröffnet, die Verifizierung kommt später oder gar nicht, der Gutschein wird genommen wie er kommt, und das Wettprogramm ist ein Vielfaches des Schweizer Katalogs. Wer die dritte Gelbe Karte oder einen Sondermarkt auf einen Eckball sucht, findet ihn dort und nicht bei Swisslos. Diese Seite versteht den Reiz, und sie weiss auch, dass ein Verbot, das nur den Anbieter trifft, die Nachfrage nicht verschwinden lässt.
Was sie nicht mitbringen, ist der Rückweg. Ein Konto, das den eigenen Namen nicht prüft, ist genau das, was eine Auszahlung auf den eigenen Namen — die Regel für den bewilligten Markt (Art. 50 Abs. 2 VGS) — gerade nicht garantiert. Wer mit einem fremden Gutschein einzahlt, hat keinen Anspruch darauf, dass die Auszahlung denselben Weg zurückgeht. Die Marge ist bei einem breiteren Programm nicht automatisch kleiner, sie wird nur schwerer nachzurechnen, weil es keinen Vergleichsmassstab gibt.
Zur Zugangssperre: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Auftritte wechseln ihre Adresse innerhalb von Stunden — Domain-Hopping; genannt werden in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 wird als auf der Liste geführt. Für den Spielenden heisst das: Der Weg zu diesen Anbietern ist nicht dauerhaft versperrt, aber er ist auch nicht stabil. Eine Plattform, die morgen unter anderer Adresse auftritt, ist keine Adresse, auf die man eine Auszahlung stützt.
Die Bewertung dieser Kategorie fällt deshalb nicht nach Produktqualität aus, sondern nach Risikoverteilung. Wer dort spielt, tauscht Schweizer Rechtsschutz, Sperrregister und die steuerliche Behandlung inländischer Grossspielgewinne gegen ein breiteres Programm und eine schnellere Anmeldung. Das mag für einen erfahrenen Spieler mit klaren Einsatzgrenzen und ohne Aussicht auf einen grossen Gewinn eine bewusste Entscheidung sein. Ein guter Rat ist es nicht.
Was die Bewertung für Prepaid-Einzahler bedeutet
Die eigentliche Erkenntnis dieser Seite liegt nicht in den Konditionen, sondern in ihrem Zusammenspiel.
Wer in der Schweiz wohnt und hier wetten will, hat genau zwei Adressen, und beide verkaufen ihre eigenen Prepaid-Produkte. Der fremde Gutschein macht den Weg länger, nicht kürzer: Er kostet Geld, wenn er liegen bleibt, er kostet Geld beim Rücktausch, und bei den bewilligten Häusern wird er gar nicht akzeptiert. Er passt zu einem ausländischen Konto, und ein ausländisches Konto passt nicht zu den Schutzmechanismen, die hierzulande an eine Bewilligung gebunden sind.
Für einen Spielenden mit 50 oder 100 Franken im Monat ist die Rechnung klar. Ein «Pre-pay Loro.ch»-Ticket zu CHF 100 gilt ein Jahr, kostet nichts extra und führt über ein Konto mit Ausweiskopie zu einem klaren Auszahlungsweg. Ein fremder 100-Euro-Gutschein, sechs Monate liegengelassen und dann zurückgetauscht, hat bis dahin Gebühren angesammelt und war in einem Konto ohne Schweizer Aufsicht geparkt. Der Unterschied ist keine Kleinigkeit, sondern der Preis der Bequemlichkeit.
Für einen Spielenden mit grösserem Volumen sieht es anders aus. Die Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette und die Kommission ab der dritten Auszahlung sind reale Bremsen. Wer diese Sätze regelmässig streift, findet im bewilligten Markt keine Lösung, sondern eine Wand. Dann ist die Frage nicht, wo die Quote besser ist, sondern ob man mit einer Struktur leben kann, die den eigenen Umsatz nicht tragen will.
Dazwischen liegt die grösste Gruppe: Menschen, die gelegentlich auf ein Fussballspiel setzen und den Gutschein vor allem als Datenschutz verstehen. Für sie ist die Verlustlimite das entscheidende Instrument, und sie funktioniert bei beiden Veranstalterinnen — mit der einen Einschränkung, dass sie nur das Geld erfasst, das den Weg ins Spielerkonto gefunden hat. Wer bar einen Prepaid-Gutschein kauft und damit bei einer ausländischen Plattform einzahlt, umgeht diese Erfassung, ohne es zu bemerken.
Häufige Fragen zu Paysafecard und Sportwetten in der Schweiz
Kann ich einen Paysafecard-Gutschein bei Swisslos oder der Loterie Romande einsetzen?
Nein. Beide Veranstalterinnen arbeiten mit eigenen Prepaid-Lösungen, nicht mit fremden Codes. Die Loterie Romande verkauft «Pre-pay Loro.ch»-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, Gutschrift in einem Betrag. Swisslos lädt das Spielkonto über Online-Zahlungsmöglichkeiten oder Einzahlungsschein auf, Mindestbetrag CHF 20.
Welche Gebühren können bei Prepaid-Guthaben entstehen?
Bei paysafecard fällt 30 Tage nach dem Kauf eine monatliche Gebühr von 4 € an, vermeidbar durch Registrierung eines PaysafeCard-Kontos; ab dem 13. Monat ohne Kontotransaktion werden 2 € pro Monat berechnet. Der Rücktausch kostet 5 % des Auszahlungsbetrags, höchstens 5 € pro Rücktausch. Die Tickets der Loterie Romande kennen keine solche Gebühr.
Wohin werden Gewinne ausbezahlt, wenn mit einem Prepaid-Code eingezahlt wurde?
Immer auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Was bedeutet eine fehlende Schweizer Bewilligung für den Schutz der Spielenden?
Es gibt keine Gespa-Aufsicht, keinen Eintrag im Sperrregister, kein Schlichtungsverfahren und keine Auszahlungspflicht auf ein Konto im eigenen Namen. Ausländische Lizenzen — Curaçao, Malta, Deutschland — haben hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft.
Wie wird der Gewinn einer Kombinationswette berechnet und wo steckt die Marge?
Die Quoten der einzelnen Wetten multiplizieren sich zu einem Preis, der Gewinn ist Einsatz mal diesem Preis. In jeder Quote steckt bereits die Marge: Bei einem Markt mit allen Ergebnissen ist der Auszahlungsanteil 1 / (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), die Marge ist der Rest. Bei einer Kombination aus mehreren Legs fällt sie auf jeder Stufe an.
Wie gehe ich mit Limiten und Spielsperre um, wenn ich ohne Bankkonto einzahle?
Limiten erfassen nur, was den Weg ins Spielerkonto findet. Wer Gutscheine bar kauft und fremd einzahlt, umgeht diese Erfassung unbemerkt. Setzen Sie deshalb Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage und zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; die Spielsperre ist im schweizweiten Register eingetragen.
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Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
