Wettanbieter-Apps 2026 im Kostencheck: zwei Bewilligungen, ein gesperrter Rest
Ladevorgang...
Die Auswahl an Wettanbieter-Apps für Schweizer Spielende ist kleiner, als jeder App-Store vermuten lässt. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und wer eine dritte App sucht, landet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Stand: Oktober 29, 2026 — abgeglichen mit den Bewilligungen und den Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie der Sperrliste der Gespa.
Was eine Wett-App kann, ist schnell aufgezählt: Quoten anzeigen, Wetten zusammenstellen, den Kontostand führen. Was sie kostet, steht in keiner Produktbeschreibung. Es steht in den Teilnahmebedingungen — im Mindesteinsatz, in der Limite, in der Auszahlung, die etwas kostet, und in der Regel, dass ein Guthaben nach einer Weile verfällt. Wettanbieter-Apps sind in der Schweiz deshalb kein Preisvergleich, sondern ein Bedingungsvergleich.
Übersicht: Was eine Wett-App leistet und wo die Kosten sitzen
Sportwetten laufen in der Schweiz unter dem Namen Sporttip bei Swisslos und unter Jouez Sport bei der Loterie Romande. Beides sind Grossspiele im Sinne des Geldspielgesetzes, veranstaltet von zwei Genossenschaften mit kantonalem Auftrag. Eine App ist dabei nur die Oberfläche: dieselben Bedingungen gelten am Schalter, im Browser und am Touchscreen, und wer die Bedingungen nicht liest, zahlt denselben Preis in jeder davon.

Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; eine Wette über dieser Grenze wird gar nicht erst angenommen, und Swisslos darf die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Das ist der erste Kostenpunkt, den man leicht übersieht: Nicht die Quote entscheidet über den Ertrag einer Wette, sondern der Betrag, der überhaupt durchgeht.
Der zweite sitzt tiefer. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Ausgezahlt wird nicht dieser Wert, sondern ein gerundeter: zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei CHF 10 Einsatz und Quote 1.87 sind das CHF 18.70 — die Rappen werden dem Spielenden abgezogen, nicht dem Veranstalter.
| Einordnung | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der die acht ausländischen Marken überhaupt einen Eintrag haben — und es ist derselbe. Das ist keine Auslassung, sondern der Befund: Dieselben acht Zeilen unterscheiden sich in dieser Frage nicht voneinander. Wer eine App sucht, für die in der Schweiz eine Behörde geradesteht, hat zwei Adressen zur Auswahl, und beide gehören Konzessionären, die ihren Reingewinn an die Kantone abliefern. Swisslos verteilte für 2025 CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ein Teil des Geldes, das am Touchscreen liegen bleibt, kommt also über die Sportförderung zurück — bei einem Anbieter ohne Bewilligung bleibt es dort, wo es ist.
Der Satz, den man über jede der zehn Apps schreiben kann, lautet: Die Quote ist nicht der Preis. Der Preis ist alles, was neben der Quote steht.
Bonus, Freiwette, Gratisspielguthaben: drei Wörter, drei Rechnungen
Suchanfragen nach einer «Sportwetten App mit Bonus» treffen auf ein System, in dem Gratisleistungen nicht frei verteilt werden dürfen. Für Gratisspiele oder Gratisguthaben braucht der Veranstalter die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer eine Liste verlockender App-Boni erwartet, findet zwei Anbieter, die für jede Gratisleistung erst eine Bewilligung einholen müssen.
Der Kombiboost bei Sporttip ist das beste Beispiel dafür, wie ein «Bonus» in Wirklichkeit eine Bedingung ist. Er gilt nur online, umfasst Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — und Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von 40 % auf 100 % sieht grosszügig aus, bis man zählt: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind fünfzehn Entscheidungen, von denen jede einzelne schiefgehen kann. Der Boost zahlt auf den Nettogewinn, und ohne Gewinn gibt es keinen Nettogewinn.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein «Boost», der beim Ausstieg verschwindet, ist kein Vorteil, sondern eine Wette auf das Durchhalten.
Ein Hinweis, der in beide Richtungen gilt: Bei Swisslos lässt sich das Guthaben mit PostFinance Pay aufladen, bestätigt direkt in der PostFinance App. Ob ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein bestimmtes Zahlungsmittel führt, steht in dessen eigenen Bedingungen — und was dort steht, bindet keine Schweizer Behörde.
Rechtslage: Warum die Auswahl in der Schweiz bei zwei Apps endet
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig und für Sportwetten die falsche Adresse, ein Fehler, der in vielen Länderübersichten steckt.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktentscheidung, sondern eine Regulierungsentscheidung, und sie erklärt, warum es hier keine lange Anbieterliste gibt: Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land nach Sprachregionen. Swisslos mit Sporttip ist in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH tätig, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport online nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das zerschneidet jeden Vergleich, der die beiden Apps nebeneinanderstellt, ohne die Kantonsgrenze zu erwähnen.
Was überhaupt bewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und damit reine Veranstaltersache. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer aussteigt, verkauft einen Gewinnanspruch unter Wert — das ist die Gegenleistung dafür, dass er ihn nicht mehr verliert.
Ein Sonderfall, der in keinen Werbetext passt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Wette war also nie eine.
Die Sperrliste: Was ein blockierter Zugang wirklich bedeutet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Die Kosten dieser Konstruktion trägt der Spielende, nicht der Anbieter. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweiz-Option auf eine Auszahlung hin.
Ehrlich in beide Richtungen: Die bewilligte Seite kostet Auswahl und Bequemlichkeit. Eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzvoraussetzung, eine Identitätsprüfung, zwei Anbieter. Wer das gegen die offshore-Freiheit stellt, vergleicht nicht Sicherheit gegen Unsicherheit, sondern Regeln gegen Regeln — nur dass die einen von einer Schweizer Behörde durchgesetzt werden und die anderen von einem Unternehmen in einem anderen Rechtsraum.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und was eine Erhöhung kostet
Limiten setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein fixes staatliches Einzahlungsdach gibt es in der Schweiz nicht — die Limite ist die eigene.
Die 72 Stunden sind der Punkt, an dem Spielerschutz und Bequemlichkeit auseinandergehen, und sie sind die beste Regel im ganzen System. Wer am Freitagabend nach dem verlorenen Derby seine Limite verdoppeln will, kann das am Montag tun. Der Samstag dazwischen gehört nicht ihm. Wer das als Gängelung liest, hat die Regel nicht zu Ende gelesen: Sie greift genau in dem Moment, in dem sie etwas kostet, und in keinem anderen.
Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst aussprechen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und eine Zahl, die man nicht in einer Broschüre findet: Bei Testkäufen der Gespa wurde 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist nicht streng, und wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf etwas, das die Statistik nicht deckt.
Wer Hilfe sucht, findet sie nicht in der App eines Anbieters ohne Bewilligung. Ein Schweizer Sperrregister erreicht nur die bewilligten Veranstalter.
Am Touchscreen: Was die App leisten muss und was sie nicht kann
Die Sporttip App gibt es für iOS und Android, und Wetten lassen sich online über das Angebot von Swisslos oder über die App abgeben. Ein Detail, das keine ausländische App nachbauen kann: Eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Der Wettschein wandert also zwischen Bildschirm und Laden hin und her, ohne neu eingegeben zu werden.
Was eine App auf dem Telefon anders macht als der Browser, lässt sich auf wenige Dinge eindampfen. Die Übersicht: Auf einem 6-Zoll-Bildschirm entscheidet sich, ob man die Quote einer Kombiwette sieht, bevor man sie bestätigt, oder erst danach. Die Ladezeit: Eine Livewette, deren Quote sich während des Nachladens ändert, ist eine andere Wette. Die Anmeldung: Mit verifizierter Identität und einem Konto pro Person ist jede Anmeldung zugleich ein Zugriff auf ein Identitätsprofil, und ein geteiltes Gerät ist dann keine Kleinigkeit.
Wer bei Swisslos registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben, darf keiner Spielsperre unterliegen und darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als eine E-Mail-Adresse, und es ist die Bedingung dafür, dass eine Auszahlung am Ende an einen bekannten Menschen geht.
Auf das Konto, auf das eine Auszahlung läuft, geht auch der zweite Teil der Antwort: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, regelt er selbst; verbindlich ist, was in seinen Bedingungen steht.
Bei Swisslos schreibt die Gutschrift einen eigenen Kalender. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen selbst sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Guthaben, das lieber liegen bleibt, kostet ebenfalls: Ein Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Mindestbetrag pro Kauf liegt bei CHF 20.
Ein eigenes Kapitel ist der Verfall. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein Anspruch, den man halb vergisst, wandert also in dieselbe Kasse, aus der später die Sportförderung bezahlt wird. Und wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehren will, hat dafür 10 Tage und muss eingeschrieben schreiben.
Ein abgesagtes Ereignis ist die häufigste Ursache dafür, dass eine Wette am Ende nichts ist: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Vergleich 2026: Zehn Apps nach prüfbaren Merkmalen
Die Rangfolge, die hier folgt, richtet sich nach der Bewilligung, der Bedienung, den Limiten und dem Auszahlungsweg — nicht nach Bewertungen im App-Store. Ein App-Store-Sternebild sagt, ob eine App abstürzt. Es sagt nicht, ob eine Auszahlung ankommt, ob eine Limite hält und ob hinter der Domain eine Behörde steht, die den Anbieter jederzeit stoppen kann.
Wer für jede Gratisleistung eine Zustimmung der Aufsicht einholen muss, hat weniger Spielraum für Marketing als ein Anbieter in einem Rechtsraum ohne diese Hürde. Die Folge ist nicht, dass die bewilligten Apps billiger sind — sie ist, dass sie vorhersehbarer sind. Der Preis für diese Vorhersehbarkeit steht in der Kantonsliste, im Mindesteinsatz, in der Auszahlungskommission und im Verfallsfenster.
Swisslos Sporttip: die App mit dem dichtesten Regelwerk
Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Das macht Sporttip zur einzigen App in dieser Aufstellung, für die eine Schweizer Behörde in jedem Streitfall greifbar ist.
Die Bedienung ist solide und unspektakulär: Wettschein per QR-Code an der Verkaufsstelle, Cash-Out nur online und nur vollständig, Livewetten mit klarer Regel für verspätet platzierte Wetten. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, der Boost steigt mit der Zahl der Voraussagen, und ein Cash-Out löscht ihn. Wer Kombibosts als Gratisgeld liest, hat die falsche Zeile gelesen.
Die Limiten sind die engsten im Feld: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, und Swisslos darf das jederzeit ohne Begründung anpassen. Bei einer Quote von 1.05 auf einen klaren Favoriten ist der Mindesteinsatz von CHF 1 der interessantere Wert — die Auszahlung beträgt dann CHF 1.05, gerundet auf 5 Rappen ebenfalls CHF 1.05. Der Einsatz lohnt die Handbewegung nicht, und das ist keine Kritik an Sporttip, sondern eine Eigenschaft jeder Wette auf einen sehr kurzen Preis.
Die Auszahlungsseite hat ihren eigenen Stundenzettel: zweimal gratis pro Jahr, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, 5 bis 10 Arbeitstage Überweisungsdauer, CHF 1’000 automatisch als Gutschrift, darüber innert 3 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Und dann die 26 Wochen bis zum Verfall.
Fazit: Diese App gewinnt den Vergleich in genau einer Spalte, und sie gewinnt sie nicht knapp — in der Spalte, in der eine Auszahlung an einen namentlich bekannten Menschen auf ein Schweizer Konto geht, mit einem 10-Tage-Weg für eine Einsprache und einem Register, das einen sperrt, wenn man es möchte. Dass die Limiten niedrig und die Verfallsfristen kurz sind, ist derselbe Auftrag von der anderen Seite.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, andere Kantone
Jouez Sport wird von der Loterie Romande veranstaltet, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Die Bewilligung steht auf derselben Grundlage wie die von Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat hier dieselbe Absicherung wie ein Zürcher bei Swisslos.
Das ist der Punkt, an dem viele Vergleiche falsch abbiegen. Jouez Sport ist keine Alternative zu Sporttip, sondern dessen Gegenstück: zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, zwei Apps, keine Überschneidung. Ein Vergleich, der beide Apps in eine Rangliste schreibt und die Wohnsitzgrenze erst in der Fussnote erwähnt, hat einem Genfer eine Option angeboten, die er nicht hat.
Wettangebot, Limitenmechanik, Bewilligungsaufsicht und Auszahlungslogik folgen demselben Rechtsrahmen: Identitätsprüfung, eine Spielsperre über das schweizweite Register, Gratisleistungen nur mit Zustimmung der Gespa, Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, Limiten nach Art. 87 VGS mit der Erhöhungssperre, die beide Veranstalter auf 72 Stunden setzen. Der Unterschied liegt in der Sprachregion, in der Verkaufsstellendichte und darin, dass 2’350 Westschweizer Verkaufsstellen für einen QR-Code-Wettschein greifbarer sind als für jemanden, dessen nächste Annahmestelle drei Kantone entfernt liegt.
Fazit: Wer in der Westschweiz wohnt, bekommt hier dieselbe Schweizer Absicherung wie auf der anderen Sprachgrenze — und wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, bekommt gar nichts, weil die App ihn nicht registriert. Das ist keine Schwäche des Angebots, sondern seine Definition.
BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung, dafür ohne Kantonsgrenze
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, woraufhin Schweizer Telekom-Anbieter sie per DNS blockieren.
Was der Anbieter dafür bietet, ist auf den ersten Blick die Kehrseite der Schweizer Regeln: keine Beschränkung auf zwei Sprachregionen, keine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, keine Wohnsitzprüfung. Genau dort sitzt aber die Rechnung. Jede Freiheit, die ein Schweizer Veranstalter nicht hat, weil eine Behörde sie ihm nimmt, ist bei einem Anbieter ohne Bewilligung eine Freiheit, die niemand kontrolliert — weder zum Vorteil noch zum Nachteil des Spielenden. Ein blockierter Domainname ist innert Stunden ersetzt, die Sperrliste am Ende von 2025 umfasste 671 Einträge, und Domain-Hopping ist der Normalfall.
Fazit: Die fehlende Kantonsgrenze ist der einzige harte Vorteil — und er ist derselbe, den acht Marken in dieser Aufstellung teilen. Wer nach einem Streit über eine Auszahlung jemanden anrufen will, findet hier keine Nummer, die ihn weiterbringt.
1Bet: keine Bewilligung, kein Register, kein Rechtsweg
Auch 1Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung bindet in der Schweiz niemanden (Art. 4 BGS), das Schweizer Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und Schweizer Spielende, die hier eine Spielsperre hinterlegt haben, sind vor ihm nicht geschützt.
Für die Bewertung heisst das, dass jedes Produktmerkmal — Quoten, Live-Angebot, Zahlungswege — ohne Schweizer Kontrollinstanz danebensteht. Wer eine Wette platziert, schliesst sie mit einem Unternehmen in einem anderen Rechtsraum, nach dessen Bedingungen, in dessen Sprache, vor dessen Gericht. Der Schweizer Rechtsweg, den die bewilligten Apps bieten, endet an der Grenze.
Fazit: Der Kostenpunkt bei 1Bet ist nicht ein Gebührensatz, sondern die Instanz, die fehlt: Es gibt keine Stelle, die eine Auszahlung durchsetzen könnte, und damit auch keinen Preis, den man gegen die bewilligten Apps stellen könnte.
bet-at-home: bekannte Marke, unveränderte Bewilligungslage
bet-at-home ist in der Schweiz ein bekannter Name — und einer, der auf der Sperrliste auftaucht. Die Gespa nennt bet-at-home im Zusammenhang mit Domain-Hopping, also mit Domains, die nach einer Blockierung innert Stunden unter einer anderen Adresse wieder erreichbar sind.
Der Bekanntheitsgrad einer Marke ist kein Bewilligungsersatz. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten veranstaltet, macht sich strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe (Art. 130 BGS); bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Das entlastet den Spielenden strafrechtlich — es schützt ihn nicht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und kein Schweizer Gericht muss sich mit seinem Auszahlungsanspruch befassen.
Fazit: Eine Marke, die sich alle paar Stunden eine neue Adresse sucht, ist per Konstruktion nicht die, bei der man einen Auszahlungsstreit austrägt. Die Wiedererkennung wirkt hier als Vertrauensvorschuss, den die Bewilligungslage nicht hergibt.
Pribet: alle Produktmerkmale ohne Schweizer Aufsicht
Pribet führt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für jede Angabe auf der Seite — Quoten, Auszahlungszeiten, Limiten — dass keine Schweizer Behörde sie prüft. Was ein Anbieter über seine eigenen Auszahlungszeiten schreibt, ist eine Selbstauskunft, und im Schweizer System ist genau das der Teil, den die Aufsicht sonst übernimmt.
Für einen Spielenden mit Wohnsitz ausserhalb des Swisslos-Vertragsgebiets und der sechs Westschweizer Kantone ist das der einzige verbleibende Vorteil: Er wird überhaupt registriert. Dieser Vorteil ist aber keiner, den der Anbieter erbringt, sondern einer, den die Schweizer Regulierung ihm lässt.
Fazit: Zwei Dinge, die ein Spielender bei einem Anbieter ohne Bewilligung selbst prüfen muss: ob die Auszahlung ankommt und an wen man sich wendet, wenn sie nicht ankommt. Beim ersten Punkt hilft nur ein kleiner Testbetrag; beim zweiten gibt es keine Antwort, die den Schweizer Rechtsweg ersetzt.
PowBet: der Verzicht auf den Schweizer Rechtsweg
Bei PowBet gilt dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der teuerste Posten in so einem Konto ist nicht eine Gebühr, sondern der Verzicht auf den Schweizer Rechtsweg. Ein 10-Tage-Weg für eine Einsprache, wie ihn Sporttip seinen Teilnehmenden einräumt, existiert hier nicht. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, tut das nach den Bedingungen und in der Gerichtsbarkeit des Anbieters.
Fazit: Wer weiss, dass er im Streitfall nichts in der Hand hält, wettet vorsichtiger — und genau das ist der einzige Mechanismus, der bei PowBet an die Stelle einer Schweizer Aufsicht tritt.
Donbet: wo die Grenze zwischen den beiden Gruppen liegt
Donbet steht auf der Seite ohne Schweizer Bewilligung, und der Abstand zur anderen Gruppe ist nicht graduell. Er verläuft an einer Frage: Wer ist im Streitfall zuständig? Bei Donbet ist es der Anbieter nach seinen Bedingungen; bei Swisslos ist es ein schweizerisches Verfahren mit einer Einsprachefrist.
Alle acht ausländischen Marken dieser Aufstellung teilen diesen Punkt, und keine von ihnen unterscheidet sich hierin von ihresgleichen. Wer sie vergleicht, vergleicht Produkte, nicht Absicherungen — und ein Vergleich von Produkten ohne Absicherung ist ein Vergleich von Werbeversprechen.
Fazit: Der einzige belastbare Massstab für Donbet oder eine beliebige andere Marke dieser Gruppe ist ein Testbetrag, der auch verloren gehen darf: erst einzahlen, wetten, auszahlen lassen. Kommt das Geld an, hat man eine brauchbare Information über die Auszahlung. Über die Bewilligungslage sagt der Test nichts, denn die bleibt, wie sie ist.
BetLabel: Produktvergleich ohne Kontrollinstanz
BetLabel tritt ohne Schweizer Bewilligung an, mit den üblichen Folgen: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain blockierbar. Die ausländische Bewilligung, die der Anbieter nennt, ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS).
Die werbliche Sprache solcher Anbieter — «best odds», «höchste Quoten» — trifft auf keine Schweizer Stelle, die sie überprüfen müsste. Bei den bewilligten Apps gibt es vergleichbare Superlative nicht, unter anderem weil jede Gratisleistung erst eine Zustimmung der Gespa braucht: 2025 waren das 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Ein Anbieter, der für einen Gratisbetrag nicht unterschreiben lassen muss, darf seine Versprechen freier formulieren. Bezahlt wird die Freiheit von dem, der die Auszahlung will.
Fazit: Bei BetLabel sind Bewertungen von Werbeversprechen wertlos, weil niemand sie kontrolliert — am Ende bleibt nur, was eine Auszahlung tatsächlich zurückbringt.
Funbet: die App ohne Schweizer Regeln — und ohne Schweizer Schutz
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Für die Bewertung heisst das: Die Bedingungen, die diese Aufstellung bei den beiden bewilligten Apps vergleichen konnte — Bewilligung, geprüfte Limitenmechanik, Auszahlung auf das eigene Konto, Sperrregister, Rechtsweg —, existieren hier als vergleichbare Grössen nicht. Es gibt nur die Bedingungen des Anbieters.
Das ist die grundsätzliche Grenze dieser Rangliste. Wer zwei bewilligte Apps mit acht Marken ohne Bewilligung in eine Liste setzt, setzt nicht zehn vergleichbare Produkte nebeneinander, sondern zwei geprüfte Angebote und acht Vertrauensfragen. Die Rangfolge erkennt das an, statt es wegzurechnen.
Fazit: Bei Funbet ist die Liste der Prüfpunkte kurz und der Reihe nach abzuarbeiten: Ist der Anbieter erreichbar, akzeptiert er den eigenen Auszahlungsweg, und wie lange dauert eine kleine Auszahlung? Fällt die Antwort unbefriedigend aus, bleibt als saubere Option nur eine der beiden Apps mit Schweizer Bewilligung — in der eigenen Sprachregion.
Steuern: Wo aus einem Gewinn eine Rechnung wird
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 — 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist anders, deshalb gilt hier «je nach Kanton», nicht eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettbetrag liegt weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als volles steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das ist keine Kleinigkeit: Dieselbe Wette kann hier steuerfrei und dort steuerpflichtig sein, und der Unterschied hat nichts mit der Höhe des Gewinns zu tun.
Eine Wetttsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Auch die Werbung ist geregelt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Es gibt keine Sperrstunde für Wettwerbung. Steuerfragen klärt man mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit einer Wett-App.
Häufige Fragen zu Wettanbieter-Apps in der Schweiz
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste, und an welchen Merkmalen misst man sie?
Eine allgemein beste App gibt es nicht, weil die zulässigen Apps an Sprachregionen gebunden sind. Sinnvoll sind vier Merkmale: eine Schweizer Bewilligung, eine bedienbare Oberfläche, selbst gesetzte Verlustlimiten mit der Erhöhungssperre und ein Auszahlungsweg auf ein Konto auf den eigenen Namen. App-Store-Bewertungen gehören nicht dazu.
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Muss ich in der App ein Konto eröffnen, und welche Angaben verlangt die Prüfung?
Ja. Wer online bei Swisslos registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben, darf keiner Spielsperre unterliegen und darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist Pflicht.
Wie setze ich Verlustlimiten, und wann wirkt eine Erhöhung?
Bei Sporttip müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?
Auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber erfolgt die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen.
Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Sperrliste steht?
Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); am Ende von 2025 umfasste die Liste 671 Einträge, die erste datiert vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Der Anbieter hat damit keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.
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Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
