Online Radsport wetten in der Schweiz – zwei Anbieter, eine geschlossene Liste

Updated Oktober 2026
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Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.

Der 8. Dezember 1867 gilt als Geburtsstunde des Eintagesrennens: rund hundert Starter, etwa 23 Kilometer von Paris Richtung Versailles. Wer heute in der Schweiz auf ein solches Rennen setzen will, landet nicht bei einem Markt mit Dutzenden Buchmachern, sondern bei zwei Veranstaltern mit Bewilligung. Das ist die ganze Ausgangslage, und sie bestimmt jede Quote, jede Limite und jeden Betrag, über den hier gesprochen wird.

Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

Datenstand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungen der beiden Schweizer Veranstalter wurden gegen den Stand des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) und die Aufsicht durch die Gespa geprüft, die Angaben zu Limiten und Spielregeln gegen den Stand der veröffentlichten Spielregeln.

Wo Radsport-Wetten in der Schweiz stattfinden

Der Radsport ist ein weiter Begriff. Strassenradsport, Bahnradsport, Mountainbike, Cyclocross und BMX-Rennsport gehören dazu, ebenso Kunstradfahren, Radball und Radpolo. Auf der Wettliste steht davon nur ein Ausschnitt, und dieser Ausschnitt liegt auf der Strasse. Wer im Kopf schon eine Wette auf ein Bahnvierer-Finale oder ein Radball-Spiel durchgespielt hat, wird sie in der Schweiz nicht abschliessen können; die zugelassenen Wettbewerbe kommen aus einer geschlossenen Liste, und dort finden sich keine Bahn- und keine Hallenformate.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Für die Strasse beginnt die Saison mit den Frühjahrsklassikern: Lüttich–Bastogne–Lüttich wird seit 1892 gefahren, Paris–Roubaix seit 1896, Mailand–San Remo seit 1907. Diese drei sind Eintagesrennen, entschieden an einem Nachmittag. Darüber liegt die UCI WorldTour, seit 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour; gezählt werden 36 Rennen der laufenden Serie. Wer die Saison verfolgt, hat also ein Dutzend Sonntage mit einem einzigen Ziel vor sich und fünf oder sechs Rundfahrten, die über Wochen laufen. Für eine Wette auf einen Etappensieg und für eine Wette auf den Gesamtsieger sind das zwei völlig verschiedene Dinge, und der Unterschied kostet den Wettenden mehr als nur Geduld.

Die Schweizer Veranstalter teilen das Land unter sich auf. Swisslos führt Sporttip; die Genossenschaft sitzt in Basel, ihre Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura – mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im jeweiligen Gebiet voraus. An einem Grenzkanton auf der falschen Seite dieser Grenze nützt das beste Wettprogramm nichts.

Wer in der Deutschschweiz sitzt, hat also genau einen Kanal für eine Radsport-Wette, und wer in Genf sitzt, ebenfalls einen, nur einen anderen.

Woher die Quoten im Radsport kommen

Eine Quote ist ein Preis, und wie jeder Preis enthält sie den Anteil des Verkäufers. Der Quotenschlüssel einer Wettart – in der Marktsprache auch Auszahlungsquote – sagt, welchen Teil aller Einsätze diese eine Wettart zurückzahlt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist das, was davon übrig bleibt. Bei einem Markt mit genau zwei Ausgängen, illustrativ mit je 1.90 angesetzt, ergibt das einen Quotenschlüssel von 95,2 % und eine Marge von 4,8 % – und zwar unter der Bedingung, dass wirklich nur diese zwei Ausgänge existieren und beide gleich hoch quotiert sind.

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Sobald eine dritte Möglichkeit ins Spiel kommt – ein Ausreisser, ein Ausfall, ein Sturz – wird die Rechnung unübersichtlich, und bei Radsport-Märkten mit vielen Ausgängen ist sie es von Anfang an. Ein Trikot-Markt mit zwölf Fahrern verteilt denselben Kuchen auf zwölf Töpfe, von denen jeder einzelne kleiner ist als der halbe Kuchen einer Zweiweg-Wette. Der Quotenschlüssel eines solchen Marktes liegt typischerweise tiefer, die Marge höher. Das ist keine Geschäftstüchtigkeit einer bestimmten Marke, sondern das Gegenteil von Skaleneffekten: je spezieller die Wette, desto weniger Umsatz trägt sie, desto grösser der Aufschlag, den sie tragen muss.

Die Zahlen, die hier stehen, sind gerechnet und nicht erfragt. Für einen konkreten Radsport-Markt nennt diese Seite keine Kurse, weil belastbare Kursangaben zu einem bestimmten Rennen, mit Datum, fehlen. Wer wissen will, was eine Wette auf die Bergankunft in zwei Wochen wirklich kostet, rechnet die Kehrwerte der zwei oder drei wichtigsten Quoten zusammen, zieht das Ergebnis von eins ab und erhält in Prozent den Aufschlag. Das ist die einzige Zahl, die vor dem Absenden des Wettscheins noch etwas verändert.

Was die Schweizer Bewilligung kostet – und was sie garantiert

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51; in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat steht seit 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos überwacht – eine Verwechslung, die bei Recherchen im Netz regelmässig vorkommt und keinerlei Grundlage hat.

Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und dazu ein Spiel; beides wird nach Art. 21–25 BGS erteilt, und nach Art. 4 BGS gilt sie nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb findet sich in einem Schweizer Online-Angebot kein Radsport-Kurs, der von einem Dritten stammt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten Auslandsdomains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) – Swisslos verteilte für 2025 CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; auf die Sportwetten entfielen CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer eine Sportwette abschliesst, zahlt also mit, und was er zahlt, landet in der Region statt in einem Marketingbudget. Das ist ein sachliches Argument, kein moralisches.

Offshore-Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt. Ein Eintrag in einem ausländischen Register – ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat hier keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat; nach Art. 130 BGS drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Die Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz- sowie Fair-Play-Kontrollen bestehen nicht. Ein Nichtbewilligter hat hier kein Büro, keine Aufsicht und keine Stelle, an die ein Wettender sich wenden könnte.

Was die Bewilligung demgegenüber nicht leistet: Sie garantiert keine guten Quoten. Sie garantiert, dass die Regeln einsehbar, die Limiten gesetzt und die Auszahlungen an ein geprüftes Konto gehen. Das ist eine andere Sache als ein guter Preis, und die zwei werden in Werbetexten gern verwechselt. Wer ein Bewilligungssiegel als Qualitätsurteil über einen Kurs liest, liest es falsch.

Der Katalog der erlaubten Wetten

Was gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: der Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa, Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglisten-Wetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Ob ein Bahnrennen oder ein Frauen-Eintagesrennen verfügbar ist, entscheidet also nicht der Geschmack des Veranstalters, sondern der Eintrag in dieser Liste. Wer sich wundert, warum sein Lieblingsrennen fehlt, findet die Antwort dort und nicht in einem Kundendienst-Chat.

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Start und während des Rennens, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS zieht keine Grenze bei bestimmten Live-Märkten. In einem dreiwöchigen Etappenrennen ist das die eigentliche Tagesbeschäftigung: Ein Kurs auf eine Etappe wird während der letzten zwanzig Kilometer jeder Ausreissergruppe neu bewertet. Wer jedoch auf den Gesamtsieg setzt, kann über Wochen nichts tun ausser zuschauen – und genau da setzen die Instrumente an, die im Abschnitt zu den Schutzinstrumenten beschrieben sind.

Was ein langer Radsport-Sommer mit dem Konto macht

Der Unterschied zwischen einer Wette auf Paris–Roubaix und einer Wette auf den Gesamtsieg der Tour de France liegt nicht in der Höhe des Einsatzes, sondern in seiner Dauer. Ein Etappenrennen läuft täglich, über meist zwanzig Etappen, und es wertet den ganzen Sommer über Zahlen aus, die in der ersten Woche noch nichts bedeuten. Bei Sporttip gilt als reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus die Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Die Regel klingt selbstverständlich, bis sie auf ein Etappenrennen trifft: Ein Sturz auf der achten Etappe erledigt eine Wette, die über drei Wochen gedacht war, und gerechnet wird auf der Etappe, auf der sie abgeschickt wurde.

Die Schutzinstrumente der Schweizer Veranstalter sind Limiten, die der Spielende selbst setzt. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach dem BGS ist eine Erhöhung nach 24 Stunden zulässig – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Dazu gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer gern grosszügig plant, sollte die Drei-Tage-Regel kennen: Sie ist die einzige Bremse zwischen einem Impuls und einem dreifach höheren Limit, und sie funktioniert genau so lange, wie niemand sie umgeht.

Eine Spielsperre ist der zweite Hebel. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80–82 BGS). Eine freiwillige Spielsperre ist erst nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle wird dabei eingeschaltet (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Bei einem Etappenrennen ist die Produktsperre die passende Wahl: Wer sich für zwei Etappen sperrt, verliert keine Saison, und wer sich für 180 Tage sperrt, verpasst die Tour. Die Registrierung selbst bindet das Konto an eine verifizierte Identität, ein Konto pro Person, Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre.

Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer Radsport-Wetten als schnelle Geldbewegung liest, wird hier ausgebremst: Das Konto trägt einen Namen, und das ist Absicht. Schweizer Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei den Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl steht hier, damit niemand die Kontrollen an Verkaufsstellen für streng hält.

Spielplan der Saison: welche Rennen als Wett-Ereignis taugen

Die Tour de France wird seit 1903 ausgetragen, der erste Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO). Am Start stehen etwa 21 bis 22 Profimannschaften, darunter 18 UCI WorldTeams; seit 2018 besteht ein Team aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun, und meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ im Programm. Aus Sicht einer Wette sind das zwanzig Einzelereignisse plus ein Gesamtklassement plus vier Wertungen – und damit mehr Märkte, als ein Sonntagsrennen je liefern kann.

Die Grand Tours sind die Tour de France im Juli, der Giro d’Italia in der Regel im Mai und die Vuelta a España seit Mitte der 1990er-Jahre im September; sie sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen dauern dürfen. Für einen Markt heisst das: Die grösste Auswahl entsteht dort, wo drei Wochen lang jeden Tag gefahren wird, und die kleinste dort, wo ein Rennen nach fünf Stunden vorbei ist. Die Frühjahrsklassiker liefern dafür die klareren Bilder – ein Sieger, ein Nachmittag, keine Taktikdebatte über zwei Wochen.

Die Trikots sind ein eigener Markt. Das Gelbe Trikot der Tour wurde 1919 von Desgrange eingeführt, das Gepunktete steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, und Erik Zabel gewann das Grüne Trikot der Punktewertung sechsmal. Rekordsieger mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar; Pogačar siegte 2020, 2021 und von 2024 bis 2026. Ein Trikot-Markt ist die Sorte Wette, bei der ein Fahrer über drei Wochen in eine bestimmte Wertung gedrückt werden muss – das Weiss etwa verlangt, dass er jung genug und gut genug zugleich ist. Die Quoten in solchen Märkten sind entsprechend gestreut, und der Quotenschlüssel liegt selten dort, wo er bei einer Zweiweg-Wette liegt.

Ein Blick auf die jüngste Saison zeigt, wie unordentlich Radsport ausgeht. Bei der Vuelta 2026 wurde der Österreicher Felix Gall Gesamtdritter, 2:44 hinter Sieger Enric Mas, und war damit der erste Österreicher auf dem Vuelta-Podium; zuvor war er beim Giro d’Italia 2026 Zweiter. Vor Gall stand mit Adolf Christian, Dritter bei der Tour de France 1957, nur ein weiterer Österreicher auf dem Podium einer Grand Tour. Tadej Pogačar schied bei der Vuelta 2026 nach einem Sturz auf der achten Etappe aus. Wer auf Pogačar gesetzt hatte, hielt bis zur achten Etappe eine Position, die sich in einem Sturz auflöste. Das ist keine Randnotiz, sondern die Grundbedingung des Radsports als Wettobjekt, und sie ist der Grund, warum Gesamtsieger-Wetten einen anderen Einsatzplan brauchen als Etappenwetten.

Wer wissen will, ob ein konkretes Rennen im Programm steht, prüft die Gespa-Liste und danach das Wettprogramm des eigenen Veranstalters. Beide Angaben sind öffentlich, beide ändern sich mit der Saison, und keine davon findet sich in einem Werbebanner.

Die zugelassenen Veranstalter und die Auslandsseiten im Vergleich

In der Schweiz bewilligt sind zwei Häuser, und beide stehen hier zuerst, weil sie die einzigen sind, bei denen eine Radsport-Wette rechtlich stattfindet. Die acht Auslandsmarken darunter sind aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet – jede von ihnen trägt die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». Die Reihenfolge richtet sich nicht nach versprochenen Gewinnen, sondern nach dem, was ein Wettender prüfen kann: Bewilligung, Wettprogramm, Limiten, Auszahlungsregeln.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
WirWetten keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet365 keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was in dieser Übersicht so nicht steht: Wer eine Auslandsmarke wählt, tauscht eine geschlossene Liste gegen ein offenes Programm – und eine Wohnsitzprüfung gegen keine. Was er nicht tauscht, ist die Steuerfrage, dazu unten mehr. Die zehn Zeilen sind bewusst nicht als Rangliste nach Gewinnversprechen sortiert; die zwei oberen Zeilen sind die einzigen, die in der Schweiz stattfinden.

Damit zu den einzelnen Häusern.

Swisslos Sporttip: das Kontingent, das die halbe Schweiz versorgt

Sporttip ist die Sportwette von Swisslos, betrieben gestützt auf die IKV 2020. Das Angebot steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen – also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Konto pro Person, verifizierte Identität, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Kein Teil des Radsport-Programms lässt sich ausserhalb dieses Gebiets eröffnen.

Die Einsätze sind gedeckelt: Mindestens CHF 1 für eine Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Radsport-Sommer heisst das vor allem eines: Eine Gesamtsieger-Wette und eine Systemwette aus sechs Etappensiegen liegen auf derselben Plattform zwei Grössenordnungen auseinander. Die Obergrenze von CHF 1’000 betrifft gewöhnliche Wetten, nicht die Ausschüttung.

Ergänzend gibt es Instrumente, die den Kurs verschieben sollen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Beim Radsport greift damit dasselbe Muster wie überall: Ein Boost hebt genau eine Voraussage, eine Einzelwette, einen Zeitpunkt – wer drei Etappen kombinieren will, profitiert nicht davon.

Beim Cash-Out zählt die Regel genauer als der Werbetext. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Start und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Zusätzlich ist der Cash-Out-Betrag tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten. Für eine Bergankunft in der dritten Woche bedeutet das: Wer während der Etappe aussteigt, verkauft seine Position unter dem Wert, den sie im Erfolgsfall gehabt hätte – und bei einem Sturz hilft der Mechanismus nur, wenn er gerade angeboten wird. Die Regel ist keine versteckte Falle, aber sie ist der Grund, warum ein Cash-Out den Buzz nicht ersetzt, sondern ersetzt wird.

Was wir meinen: Beim Preis ist Sporttip nicht der günstigste Anbieter, den dieser Text beschreiben könnte, und beim Schutz ist es der einzige, über den es in der Deutschschweiz nichts zu diskutieren gibt. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette und die Drei-Tage-Frist für Limiten-Erhöhungen sind Einschränkungen, die ein rationaler Wettender akzeptieren kann. Wer einen Radsport-Sommer plant und kurzfristig aufstocken möchte, wird die 72-Stunden-Frist als Ärgernis erleben; wer sie braucht, wird sie als Schutz erleben.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Geschäft auf Französisch

Jouez Sport ist die Sportwette der Loterie Romande für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Société de la Loterie de la Suisse Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist identisch mit der von Sporttip – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa – und das ist in diesem Vergleich neu: Die Westschweiz und die Deutschschweiz haben nicht zwei konkurrierende Anbieter, sondern zwei getrennte Gebiete. Ein Wettender in Freiburg kann nicht zu Sporttip wechseln, und ein Wettender in Zürich nicht zu Jouez Sport. Die Wahlfreiheit, die eine Vergleichstabelle suggeriert, existiert für ein konkretes Adresskonto nicht.

Wer in der Westschweiz wohnt, bekommt also das Gegenstück, und die Frage nach der besseren Quote stellt sich zwischen zwei Vertragsgebieten, nicht zwischen zwei Firmen. Bleiben die Verlustlimiten: Auch hier setzt sie der Spielende selbst, mit den 72 Stunden für eine Erhöhung, die die beiden Veranstalter in ihren Bedingungen anwenden. Das ist die Stelle, an der ein Wohnsitz in der Westschweiz praktisch nichts ändert.

Was uns daran stört: Eine Vergleichsseite kann zehn Zeilen füllen, aber für den konkreten Kontoinhaber bleiben davon eine einzige übrig. Das ist keine versteckte Schwäche des Systems, es ist das System – die kantonale Konzentration ist gewollt, und der Preis dafür ist, dass es keinen Wettbewerb um den Kurs gibt. Wer sich über fehlende Kursunterschiede zwischen den beiden beklagt, beklagt den falschen Adressaten. Die Tarifhoheit liegt beim Kanton.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten gehört zur Gruppe der Auslandsmarken: kein Schweizer Permit, und bei einem ausländischen Register hätte dieses in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit; solche Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Für einen Radsport-Wettenden in der Schweiz ändert das nichts am Rennverlauf und alles am Rahmen: Was auf dem Wettschein steht, wird nicht von einer Schweizer Bewilligung gedeckt. Wo WirWetten seine gemeldete Bewilligung liegen hat, ist aus den vorgelegten Angaben nicht feststellbar; das ist keine Lücke, die diese Seite zu füllen hätte, sondern ein Punkt, den der Interessent im Impressum selbst prüft. Und wer hier einen Radsport-Markt sucht, prüft vorher, ob die Marke Live-Kurse überhaupt anbietet – das steht in keinem Bewilligungsregister, sondern im Angebot selbst.

Unser Urteil: Bei diesem Anbieter ist der Name das Versprechen und die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung» die Sachlage. Es bleiben ihm die Felder, die keine Bewilligung brauchen – und dazu gehört der Radsport nicht.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game teilt die Lage der übrigen Auslandsmarken: keine Schweizer Bewilligung, ein ausländischer Eintrag ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das nationale Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, Sperrlisten-Risiko bis zum DNS-Block. Auch hier gibt es eine Liste zugelassener Rennen, aber sie steht nicht in einer interkantonalen Verordnung, sondern in den Geschäftsbedingungen des Betreibers und kann sich mit einer Version ändern. Wer sein Radsport-Programm kennt, hat damit keinen Mehrwert an Regelklarheit gewonnen. Wo die gemeldete Bewilligung liegt, ist aus den vorgelegten Angaben nicht feststellbar; der Interessent prüft es im Impressum. Auch beim Wettprogramm gilt: Ob und welche Radsport-Märkte geführt werden, steht im Angebot und in den Bedingungen des Betreibers, nicht in dieser Übersicht.

Unser Urteil: Die Marke lebt von der Breite ihres Programms, und genau das ist ihr Schweizer Problem. Wer die Breite will, wählt zwischen einem grösseren Sortiment und dem Schweizer Rahmen, und er sollte wissen, welchen Teil er aufgibt.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung

BillyBets trägt dieselbe Kennzeichnung: kein Schweizer Permit, ein ausländischer Registereintrag ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, Sperrlisten-Risiko. Bei einem Radsport-Sommer schlägt die fehlende Anbindung dort zu, wo ein Wettender während der Tour tatsächlich Hilfe braucht: bei einer Streitigkeit über eine Wertung, bei einem Etappensieger-Entscheid nach Fotofinish oder bei einer Auszahlung, die auf sich warten lässt. Es gibt keine Schweizer Stelle, die hier vermittelt. Ob Radsport-Märkte geführt werden und wie sie heissen, prüft der Interessent im Angebot selbst. Dazu gilt dasselbe: Die gemeldete Bewilligung ist aus den Unterlagen nicht feststellbar; auch das steht üblicherweise im Impressum und nicht in einer Vergleichstabelle.

Unser Urteil: Der Rahmen ist hier die eigentliche Information, nicht das Sortiment. Eine Wette auf einen Etappensieg ohne Fotofinish ist harmlos, eine über drei Wochen ist eine andere Sorte Risiko, weil sie Gelegenheit für Streit schafft.

Donbet: ohne Schweizer Bewilligung

Donbet führt kein Schweizer Permit; ein ausländischer Registereintrag hätte hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), es besteht kein Anschluss an das nationale Sperrregister und keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Neben dem Sperrlisten-Risiko steht ein zweites, unprominent in jeder Bewilligungsübersicht: Wessen Domain per DNS blockiert wird und innert Stunden unter neuer Adresse auftaucht, ändert regelmässig die Bedingungen – die bei Swisslos über Jahre stabil bleiben. Beim Radsport fällt das am ehesten bei Live-Kursen auf, die an einen stabilen Zugang gebunden sind. Auch hier ist die gemeldete Bewilligung nicht feststellbar; der Interessent prüft dies dort, wo der Betreiber seine Rechtsangaben führt.

Unser Urteil: Ein Anbieter, dessen Erscheinungsbild sich mit seiner Adresse ändert, kann bei einer Wette auf einen Nachmittag funktionieren. Über Wochen trägt das nicht.

bet365: ohne Schweizer Bewilligung

bet365 ist in der Schweiz ohne Bewilligung. Die Gespa nennt die Marke ausdrücklich als auf der Sperrliste geführt, dies neben weiteren dort genannten Namen; blockiert wird per DNS durch die Schweizer Telekom-Anbieter. Diese Nennung ist der Unterschied zur Reihe der übrigen: Für Schweizer ist die Frage nicht, ob die Domain irgendwann verschwindet, sondern wann. Wer Radsport-Wetten als Sommerprojekt über drei Wochen plant, bucht sie deshalb nicht auf einer Adresse, die phasenweise nicht erreichbar ist. Auch hier gibt es keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit.

Unser Urteil: Der Name steht für ein grosses Wettprogramm, und die Aufsicht nennt ihn namentlich auf der Sperrliste. Beide Sätze sind wahr, und der zweite entscheidet über den ersten.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist kein bewilligter Schweizer Veranstalter. Es gilt die bekannte Lage: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, mögliche Aufnahme in die Sperrliste und DNS-Block durch Schweizer Telekom-Anbieter. Wer in einem Etappenrennen live auf einen Ausreisser setzt, ist auf einen stabilen Zugang angewiesen, und diese Stabilität gehört nicht zu dem, was eine nicht bewilligte Domain zusichert. Auch hier ist der Ort der gemeldeten Bewilligung nicht in den Angaben des Betreibers ersichtlich.

Unser Urteil: Bei gleicher Bewilligungslage bleibt die Frage, was ein spezifisches Radsport-Programm hier tatsächlich besser macht als das eines bewilligten Hauses, und diese Antwort enthält der Bewilligungsstatus nicht.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed trägt die Kennzeichnung ohne Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das nationale Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, mögliche Sperrliste und DNS-Block; ein ausländischer Registereintrag bleibt in der Schweiz ohne Wirkung. Bei diesem Anbieter interessiert uns die Rechnung, die ein Wettender in der Praxis zieht: Ohne Schweizer Bewilligung existiert kein Schweizer Weg, eine Streitigkeit über einen Wettschein verbindlich zu klären, und bei einer Wette auf einen Gesamtsieger ist Streit wahrscheinlicher als bei einer Tageswette, weil die Wertung selbst Auslegungssache werden kann. Wer auf Radsport setzt, um genau diese Auslegungsspielräume zu verkleinern, findet hier keinen Grund dazu. Wo die Bewilligung genau liegt, ist auch hier nicht ersichtlich.

Unser Urteil: Die Bewilligungsfrage lässt sich hier nicht wegdiskutieren, und ein umfangreiches Sportangebot macht sie nicht kleiner. Als Zweitadresse für ein Eintagesrennen bleibt es eine Frage des persönlichen Risikoappetits.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung

IviBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Damit fehlen der Anschluss an das nationale Sperrregister, die Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit und eine Schweizer Aufsicht; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Ob und mit welchen Märkten IviBet Radsport führt, prüft der Interessent im Angebot selbst; in einem Bewilligungsverzeichnis steht es nicht. Wo die gemeldete Bewilligung liegt, wird auch hier nicht offen ausgewiesen. Wer eine Auslandsmarke für den Radsport ernsthaft in Betracht zieht, sollte mit dem Wettprogramm beginnen – und danach mit der Frage, welches Konto für eine Auszahlung auf seinen Namen bereitsteht. Wer die Antwort auf die zweite Frage nicht kennt, sollte den ersten Schritt gar nicht tun.

Unser Urteil: Die Marke setzt auf ein breites Programm, und dieses Argument gilt in der Schweiz nur so lange, wie niemand nachfragt, wer bei einem Konflikt entscheidet. Bei einer Wette über drei Wochen ist das die erste Frage, nicht die letzte.

Was am Ende auf dem Konto ankommt

Bei Schweizer Sportwetten gibt es keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wird nichts abgezogen, wenn der Wettschein ausgedruckt wird. Der abweichende Punkt liegt in der Einkommensteuer: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Freigrenze weicht davon ab, deshalb heisst es hier «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl.

Wie wenige Radsport-Wetten diesen Betrag je berühren, zeigt der Blick auf die Obergrenze: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Für einen Gewinn von CHF 1’071’000 wäre aus einer Einzelwette, selbst zu einem sehr hohen Kurs, eine Einsatzgrösse nötig, die diese Limite von vornherein ausschliesst. Für praktisch jeden Radsport-Wettenden heisst das: kein Steuerabzug auf dem Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird – die Regel betrifft also nicht den Normalfall, sondern den Ausnahmefall. Wer sie trotzdem einmal berührt, geht zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist die eine Zeile, in der die Kostenrechnung zugunsten der bewilligten Anbieter kippt, und sie hat dieselbe Form wie überall in diesem Text: Der Vorteil eines Werbeangebots wird von einer Regel eingeholt, die im Kleingedruckten des Steuerrechts steht und nicht im Banner.

Häufige Fragen zu Radsport-Wetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz auf Rennen wie die Tour de France wetten?

Ja, aber nur bei einem der beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und nur, wenn das Rennen auf der Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa steht. Eine Buchmacher-Auswahl gibt es nicht: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Wie lässt sich prüfen, ob ein Radsport-Rennen oder eine Trikot-Wette zugelassen ist?

Zuerst in der Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa – dort stehen Qualifikationsrunden, Frauen-Wettbewerbe und Ranglisten-Wetten nur, wenn sie einzeln aufgeführt sind. Danach im Wettprogramm des Veranstalters, dessen Vertragsgebiet zum Wohnsitz passt. Beide Quellen sind öffentlich und ändern sich mit der Saison.

Worin unterscheidet sich eine Wette auf den Gesamtsieger von einer auf einen Etappensieg?

Eine Etappenwette ist an einem Nachmittag entschieden, eine Gesamtwertung erst nach rund drei Wochen und meist zwanzig Etappen. Bei Sporttip gilt als reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, und bei einem Sturz auf der achten Etappe ist die Etappenwette erledigt – die Gesamtwertung nicht. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Wie berechnet sich der mögliche Gewinn, und was ist die Marge?

Der mögliche Rückfluss ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal (Quote minus 1). Die Marge erhält man, indem man die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes addiert und das Ergebnis von eins abzieht. Bei einem illustrativen Zweiweg-Markt mit je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei 95,2 % und die Marge bei 4,8 % – unter der Bedingung, dass nur diese zwei Ausgänge existieren.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den bewilligten Anbietern?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; Senken gilt sofort, Erhöhen nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine unbefristete Spielsperre läuft über das schweizweite Register.

Was fehlt Wettenden bei Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Es fehlen der Anschluss an das nationale Sperrregister, die Schweizer Aufsicht und jede Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Das Organisieren ohne Bewilligung ist strafbar, der Spielende wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»