Wetten ohne eigene Einzahlung – der Betrag ist klein, der Preis steht im Kleingedruckten

Updated Oktober 2026
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Eine leere Geldbörse aus Leder liegt geöffnet auf einem Tisch, daneben ein Kugelschreiber und ein Smartphone mit dunklem Display.

In der Schweiz darf Gratisspielguthaben nur ausgeteilt werden, wer vorher die Zustimmung der Gespa eingeholt hat. Das ist der ganze Grund, weshalb die Suche nach einem Anbieter ohne eigene Einzahlung hierzulande so mager ausfällt: Es gibt nicht viele Angebote, weil es nicht viele Bewilligte gibt. Zwei Veranstalter teilen sich das Land, und alles andere, was unter diesem Suchbegriff auftaucht, hat keine Schweizer Bewilligung.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht sind gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.

Ein Sportwettanbieter ohne Einzahlung ist im Kern ein Versprechen: Du setzt nichts ein, du bekommst trotzdem etwas. Nur ist das Etwas fast nie Geld, und fast immer mit einer Bedingung versehen. Wer die Bedingungen liest, bevor er sich anmeldet, spart sich später den Ärger. Wer sie überfliegt, weil der Betrag ohnehin klein ist, verliert genau diesen Betrag — nur eben nicht den des Anbieters.

Was ein Neukundenangebot ohne eigene Einzahlung überhaupt ist

Der Suchbegriff verspricht eine Wette, für die man kein eigenes Geld braucht. Das gibt es tatsächlich. Es gibt es nur nicht in der Form, in der die meisten es erwarten. Wer «Gratiswette» liest, stellt sich einen Geldschein vor. Wer die Bedingungen liest, findet stattdessen einen Gutschein für ein bestimmtes Produkt, mit Ablaufdatum.

Gratisspielguthaben, Gratiswette, Freiwette — drei Wörter, drei verschiedene Dinge

Der Schweizer Gesetzgeber kennt den Begriff des Gratisspielguthabens. Das ist die juristische Kategorie, und sie umfasst alles, was ein Veranstalter einem Spielenden ohne Gegenleistung zukommen lässt, um ihn zum Spielen zu bewegen. Genau dieser Vorgang ist es, der in der Schweiz eine vorgängige Zustimmung der Aufsicht braucht. Das Wort selbst sagt nichts über die Höhe und nichts darüber, was man damit anfangen kann — nur darüber, wessen Erlaubnis daran hängt.

In der Marktsprache heisst dasselbe Ding dann Gratiswette oder Freiwette. Diese Begriffe stammen aus dem Ausland und sind weicher als der juristische. Eine Freiwette ist in der Regel kein Guthaben, das auf dem Spielerkonto liegt, sondern ein Einsatz, den der Anbieter übernimmt. Der Unterschied wird erst schmerzhaft, wenn die Wette gewinnt: Bei einem echten Guthaben gehört der Gewinn dem Spielenden; bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, fällt der Einsatz des Anbieters weg, und gutgeschrieben wird nur der Nettogewinn. Dieselbe Wette, dieselbe Quote, ein anderer Betrag am Ende.

Der dritte Begriff, den man auf Schweizer Seiten liest, ist Spielguthaben. Das ist etwas anderes: Geld, das man gekauft hat, oder Geld, das man gewonnen hat. Dieses Guthaben ist in der Regel auszahlbar. Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist es nicht — jedenfalls nicht bei den beiden Schwei-zer Veranstaltern, und das steht dort ausdrücklich in den Bedingungen.

Woran ein Angebot ohne eigenen Einsatz hängt

Vier Bedingungen entscheiden, ob ein Angebot ohne Einzahlung etwas wert ist oder nur nach etwas aussieht.

Die erste ist die Frist. Ein Gratisbetrag läuft ab. Bei der Aktion, die die Loterie Romande mit Jouez Sport fuhr, betrug die Gültigkeit des Spielguthabens 30 Tage. Das ist grosszügig. In der ausländischen Praxis sind es oft sieben Tage, und die Uhr tickt ab der Gutschrift, nicht ab der ersten Wette.

Die zweite ist die Mindestquote. Viele Anbieter verlangen, dass die Wette zu einer bestimmten Mindestquote abgeschlossen wird, damit sie für die Freigabe eines Gewinns zählt. Eine niedrige Quote bedeutet ein wahrscheinlicheres, aber kleineres Ereignis; eine hohe Quote bedeutet ein grösseres, unwahrscheinlicheres. Die Mindestquote ist damit der Hebel, mit dem ein Anbieter aus einer Gratiswette eine Wette auf etwas Unwahrscheinliches macht — und die Wahrscheinlichkeit, dass der Gewinn nie fällig wird, steigt entsprechend.

Die dritte ist der Umsatz. Bei einer echten Einzahlungspromotion muss ein Mehrfaches des Betrags umgesetzt werden, bevor Geld ausgezahlt werden kann. Bei einem reinen Gratisbetrag ist die Hürde kleiner, aber selten null.

Die vierte ist die Auszahlbarkeit. Ein Betrag, der nie ausgezahlt werden kann, ist kein Geld. Er ist ein Rabatt auf das nächste Spiel. Wer das verwechselt, rechnet mit einem Gewinn, den es nicht gibt.

Neukundenangebot ohne Einzahlung in Schweizer Verhältnissen

Bei Schweizer Veranstaltern ist ein Neukundenangebot ohne eigenen Einsatz die Ausnahme, nicht die Regel. Das hat eine Ursache, die vor jedem Marketingargument kommt: Gratisspielguthaben darf nur verteilt werden, wer vorher die Zustimmung der Gespa einholt. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht. Diese Zahl ist die ehrlichste Antwort auf die Frage, wie viele Gratisaktionen ein Schweizer Veranstalter im Jahr fährt: nicht viele.

Was es stattdessen gibt, sind befristete Aktionen mit einem klar umrissenen Zweck. Die eine, die ein Datum und einen Betrag trägt, ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen Code eingab, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das ist ein Geschenk von zehn Franken, das man in einem Eishockeystadion aufschnappen muss und dann in einem verifizierten Konto und innert einer Woche einlösen muss. Man kann das kritisieren. Man kann es aber auch als das lesen, was es ist: eine Aktion, die nur funktioniert, weil sie an einen Ort und einen Zeitraum gebunden ist. Ein offenes Gratisguthaben für alle würde nicht sieben Aktionstage dauern, sondern wäre dauerhaft ausgeschöpft.

Der ausländische Weg: ohne Einzahlung, aber auch ohne Schweizer Bewilligung

Fast alles, was eine Suchmaschine unter diesem Begriff ausspuckt, kommt von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Diese Anbieter haben in der Schweiz keine Zulassung, unterstehen keiner Schweizer Aufsicht und sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Wird eine Domain gesperrt, taucht sie innert Stunden unter einem anderen Namen wieder auf.

Was bedeutet das für den Betrag? Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann mit Gratisbeträgen arbeiten, die in der Schweiz nicht erlaubt wären. Das ist der Vorteil, den die Werbung nennt. Der Nachteil wird nicht genannt: Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, die über die Einhaltung der eigenen Bedingungen wacht, und im Streitfall keinen Weg, auf dem ein Schweizer Gericht den Anbieter zur Auszahlung zwingt.

Die Rechtslage in der Schweiz: wer überhaupt Gratisguthaben verteilen darf

Warum die Zustimmung der Gespa über jedem Gratisguthaben steht

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie fallen unter das Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz. Wer Wetten veranstalten will, muss also erst Veranstalter sein dürfen und dann das konkrete Spiel anbieten dürfen.

Ein langer, leerer Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holztüren und Steinboden im kühlen Tageslicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

In diesen Rahmen gehört der Gratisbetrag. Ein Veranstalter darf nicht einfach zehn Franken verschenken, um Neukunden zu gewinnen. Er braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Gesetzgeber hat das so geregelt, weil Gratisguthaben die wirksamste Form der Werbung für ein Glücksspiel ist und weil ein Geschenk, das man einlösen muss, um etwas zu gewinnen, kein Geschenk ist, sondern ein Einsatz, den der Spielende erst noch leisten wird.

Dass im Jahr 2025 ganze 8 Zustimmungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande gingen, sagt nichts darüber, dass die Aufsicht schlecht arbeitet. Es sagt etwas über die Haltung des Systems: Wer Gratisguthaben verteilt, trägt die Beweislast dafür, dass er das verantwortungsvoll tut.

Was das Geldspielgesetz sonst noch festlegt

Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Der letzte Punkt betrifft jeden, der für einen ausländischen Anbieter wirbt, nicht nur den Anbieter selbst.

Gespielt werden darf nur auf Sportwettbewerbe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig: Die erlaubte Palette ist eine geschlossene Liste, die die Gespa führt — Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Trainingsläufe stehen nicht darauf. In der Liste fehlen auch eine Ecken- und Kartenabteilung und ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Das ist enger, als man auf ausländischen Seiten gewohnt ist. Aber es erklärt, warum ein Gratisguthaben bei einem Schweizer Veranstalter auf einem schmalen Programm landet: die Aktion gilt für die Produkte, die überhaupt erlaubt sind.

Live-Wetten sind zulässig, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, soweit der Veranstalter über die entsprechende Bewilligung verfügt. Das Gesetz beschränkt sie nicht auf einzelne Live-Märkte. Der Cash-Out ist dagegen gesetzlich nicht geregelt; er ist ein Feature des jeweiligen Anbieters, kein Spielangebot eigener Art. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung.

Steuerlich ist Swiss Value die gute Nachricht: Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei — bundesrechtlich CHF 1’071’000 seit dem 1.1.2026, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb schreibt man hier «je nach Kanton» und nie eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer mit einem Gratisguthaben von zehn Franken wettet, gewinnt weit unterhalb jeder Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für den eigenen Fall hilft nur der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Eine Bewilligung ohne Schweizer Geltung

Ein ausländisches Permit — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo — hat in der Schweiz keine Kraft. Das folgt aus dem Geldspielgesetz, das die Bewilligung auf das Schweizer Gebiet beschränkt. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Die Sperrliste der Gespa ist das sichtbare Ende dieser Kette. Sie wird seit dem 3. September 2019 geführt und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Wer wissen will, ob ein Anbieter auf der Liste steht, findet sie bei der Gespa; wer sie nicht findet, hat damit keinen Nachweis einer Bewilligung in der Hand, sondern nur keinen Eintrag. Der Unterschied ist wichtig und wird im Werbematerial regelmässig verwischt.

Was heisst das für die Auszahlung von Gratisguthaben? In der Schweiz dürfen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft. Anonyme Auszahlungen und Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und ein Kredit an Spielende ist verboten. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gelten diese Regeln nicht. Nicht für sein Angebot, nicht für die Auszahlung, nicht für die Frage, wohin das Geld fliesst.

Spielerschutz: was ein Gratisbetrag nicht abschafft

Limiten, Pausen, Sperren — sie gelten auch, wenn nichts eingesetzt wurde

Die Verlustlimiten in der Schweiz werden von den Spielenden selbst gesetzt, nicht vom Staat. Der Veranstalter muss vor der Teilnahme einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, und zwar für Tage, Wochen oder Monate. Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — gesetzlich stehen 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese 72 Stunden sind mehr als eine Formalie. Sie sind die einzige Stelle im System, an der der Spielende gegen sich selbst geschützt wird, und sie funktionieren nur, weil man in der Wartezeit nicht weiter einzahlen und weiter verlieren kann. Wer die Limite in einer schlechten Woche hochsetzt, merkt das drei Tage später.

Die Sperre geht weiter. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Für die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Einen selbst gewählten Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Was ein Gratisbetrag an dieser Architektur ändert: nichts. Die Limiten werden vor der ersten Wette gesetzt, nicht vor der ersten Einzahlung. Wer über eine Aktion ohne eigenen Einsatz ein Konto eröffnet, sitzt danach in denselben Regeln. Ein Verlust aus einer Gratiswette ist kein Verlust — aber die nächste Wette ist es, und die Limite ist dann schon in Kraft.

Der teure Irrtum: Anreizgeld, das eigenes Geld nachzieht

Das Muster ist alt und funktioniert noch. Ein Gratisbetrag läuft nach 30 Tagen ab, man hat noch nicht gespielt, und jetzt wäre es doch schade. Also zahlt man ein, um den Rest zu nutzen. So entsteht aus einem Geschenk eine Einzahlung, und aus einer Einzahlung ein Saldo, und aus einem Saldo eine Gewohnheit.

Wer aus Anreiz mehr einsetzt als vorgesehen, verliert eigenes Geld, nicht das des Anbieters. Das ist die schlichteste Beschreibung dessen, was ein Gratisguthaben im schlechtesten Fall bewirkt, und sie gehört auf eine Seite, die Angebote ohne Einzahlung erklärt. Der Anbieter hat nach der Gutschrift nichts mehr zu verlieren; der Spielende ab der ersten Wette alles, was er nachlegt.

Praktisch relevant ist die Altersgrenze. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und online sind Minderjährige nicht zugelassen. Bei Sporttip gilt zusätzlich, dass nicht auf ein Ereignis gewettet werden darf, an dem man selbst als Wettkämpfer teilnimmt. Die Gespa führt Testkäufe durch, und das Ergebnis von 2025 ist unbequem: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Ladenkasse ist also nicht streng; niemand sollte sich darauf verlassen, dass das System ein Alter von selbst aussortiert.

Wer merkt, dass der Anreiz ihn steuert statt er den Anreiz, findet die Wege zur Selbstsperre oben in diesem Abschnitt. Die Limiten sind der schnellere Weg, die Sperre der wirksamere.

Bonus und Freiwette: was sie versprechen und was sie kosten

«Gratis» ist ein Wort mit einer Rechnung dahinter

Nehmen wir die einzige Schweizer Aktion, für die ein Betrag und ein Datum nachprüfbar sind: CHF 10 Spielguthaben bei der Loterie Romande, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Was ist das wert?

Eine Rechnung, die für jeden Anbieter gilt, lässt sich an einem Beispiel durchführen. Angenommen, das Guthaben wird auf einen Zweiwegemarkt gesetzt, bei dem beide Ausgänge die Quote 1.90 tragen — ein Rechenbeispiel, kein abgefragter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %. Der Buchmacher behält rund 5 % jedes auf diesen Markt gesetzten Franken. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der Wert nicht der Nominalbetrag: Er liegt bei Betrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote, hier also bei rund CHF 4.50.

Das ist die Zahl, die man vor der Anmeldung kennen sollte. Nicht CHF 10 — rund CHF 4.50, unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag umgesetzt wird und dass die Wette zu Quote 1.90 abgeschlossen wird. Bei höheren Quoten wandert der Wert ein Stück nach oben, bei niedrigeren nach unten; die Bandbreite liegt in der Grössenordnung von vier bis fünf Franken auf einen Zehner. Mehr wird aus einer Freiwette nie. Es ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis, das eine einzelne Wette liefern muss.

Wer diese vier Franken gegen die eigene Zeit aufrechnet, kommt zu einem nüchternen Schluss. Die Anmeldung, die Verifizierung der Identität, das Lesen der Bedingungen, die 30 Tage Gültigkeit — das ist der Preis. Er ist nicht hoch, aber er ist höher als null, und die Werbung nennt ihn nie.

Anders liegt der Fall bei einem Guthaben, das auszahlbar wäre. Dann ist der Nominalbetrag tatsächlich der Nominalbetrag. Genau deshalb sind Promotionsguthaben in der Schweiz in aller Regel nicht auszahlbar, und deshalb steht dieser Satz in den Bedingungen der beiden Veranstalter ausdrücklich drin.

Was eine Freiwette wirklich einbringt

Der Unterschied zwischen Spielguthaben und Freiwette lässt sich an einer Wette festmachen. Man setzt den Gratisbetrag auf eine Quote von 2.10, die Wette gewinnt. Bei einem echten Guthaben wird der Einsatz zurückgezahlt und der Gewinn kommt obendrauf: Aus CHF 10 werden rund CHF 21, von denen CHF 10 bereits vorhandenes Guthaben waren. Bei einer Freiwette ohne Einsatzrückzahlung bleiben die CHF 11 Nettogewinn übrig, und der Einsatz fällt weg.

Das ist der Trick, den das Wort «Gratiswette» verdeckt. Die Wette ist gratis, der Einsatz ist gratis, aber er gehört einem nur, solange die Wette nicht gewinnt. Genau dann, wenn sie es tut, ist er weg. Bei einem Guthaben, das auszahlbar ist, wäre der Einsatz nach dem Gewinn noch da; bei einer Freiwette ist er verbraucht.

Daraus folgt eine praktische Regel, die man in der Werbung nie liest: Wenn man zwischen einer Gratiswette und einem Gratisspielguthaben wählen kann, ist das Guthaben mehr wert — vorausgesetzt, es ist auszahlbar. Ist es nicht auszahlbar, ist der Unterschied kleiner, aber er verschwindet nicht: Bei einem nicht auszahlbaren Guthaben bleibt der Gewinn auszahlbar, bei einer Freiwette bleibt nur der Nettogewinn. Die Richtung ist immer dieselbe.

Für die Aktionspraxis heisst das: Eine Freiwette auf ein unwahrscheinliches Ereignis mit hoher Quote klingt besser als sie ist, weil der Einsatz bei einem Gewinn fehlt. Eine Wette auf ein wahrscheinliches Ereignis mit niedriger Quote klingt schlechter als sie ist, weil der Einsatz ohnehin nicht zurückkommt und die niedrige Quote den Nettogewinn schmälert, solange die Wette gewinnt. Wer den Wert ernst nimmt, wählt Quoten im mittleren Bereich und kümmert sich nicht um den psychologischen Reiz der hohen Zahl.

Umsatzbedingungen, Fristen und Mindestquoten

Bei einer Einzahlungspromotion steht die Umsatzbedingung im Zentrum: Ein Mehrfaches des Bonus oder von Bonus und Einzahlung muss umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist, und nur Wetten ab einer Mindestquote zählen. Die Mindestquote ist der eigentliche Kostenfaktor, weil sie bestimmt, wie oft man eine Wette abschliessen muss, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verliert.

Bei einem reinen Gratisbetrag fällt diese Hürde kleiner aus, aber sie fällt nicht immer weg. Die Bedingungen der Loterie Romande und von Swisslos regeln die Auszahlbarkeit des Gratisguthabens ausdrücklich, und sie regeln die Frist. Bei der Aktion im Eishockey waren es 30 Tage Gültigkeit ab Gutschrift, und die Gutschrift setzte den Code innert sieben Tagen voraus. Zwei Fristen, die man auseinanderhalten muss: die Frist, in der man den Code einlöst, und die Frist, in der das Guthaben gilt.

Wer eine Promotion aus dem Ausland prüft, sollte dieselben drei Angaben suchen. Sie stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht auf der Startseite und nicht im Werbebanner. Fehlt eine der drei Angaben, ist das kein Zufall und auch kein Versehen, sondern eine Entscheidung des Anbieters.

Letzteres ist der Punkt, an dem sich die Bewertung von der Höhe des Betrags löst. Ein grosser Gratisbetrag mit harten Bedingungen kann teurer sein als ein kleiner mit milden. Wer CHF 50 bekommt, aber nur Wetten ab einer Mindestquote von 1.80 zählen lassen darf und 30 Tage Zeit hat, steht schlechter da als jemand mit CHF 10 ohne solche Vorgaben. Der Betrag auf dem Banner ist die unwichtigste Zahl des Angebots.

Grundlagen für den Vergleich: die zehn Anbieter im Überblick

Ein Vergleich nach der Höhe des Gratisbetrags greift zu kurz. Beim Blick auf die Anbieter zählen Bewilligung, Umsatzbedingungen, Limiten und Auszahlungsregeln. Ein grosser Betrag mit harten Bedingungen kann teurer sein als ein kleiner mit milden — das ist die Regel, an der sich die Liste unten ausrichtet, und sie ist der Grund, weshalb die bewilligten Veranstalter vor den ausländischen stehen und nicht umgekehrt.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Turnhalle, durch hohe Fenster fällt Licht auf das Holzparkett.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Zwei davon dürfen überhaupt Sportwetten anbieten. Das folgt aus dem interkantonalen Recht, das die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt hat: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jeder bedient sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die dort wohnhaft sind. Die acht weiteren Anbieter stehen zur Einordnung daneben, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; jeder trägt den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung», und keiner von ihnen ist nach Schweizer Recht erlaubt.

Wer eine Wette abschliesst, sollte die eigene Region kennen, bevor er die Quoten vergleicht. Ein Konto bei Swisslos setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im falschen Gebiet wohnt, hat dort keine Registrierungsmöglichkeit — und das ist keine Formalität, sondern der eigentliche Filter des schweizerischen Modells.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, in der Schweiz ohne Geltung
Donbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, in der Schweiz ohne Geltung
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, in der Schweiz ohne Geltung
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, in der Schweiz ohne Geltung
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, in der Schweiz ohne Geltung
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, in der Schweiz ohne Geltung
MyStake ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, in der Schweiz ohne Geltung
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, in der Schweiz ohne Geltung

Was die Spalte «Schweizer Bewilligung» sichtbar macht, ist die Spaltung des Angebots. Zwei Betreiber in der ersten Zeile dürfen eine Wette annehmen, und sie tragen eine Aufsicht über sich, die ihnen Regeln zur Identität, zum Konto, zu den Limiten und zur Auszahlung macht. Die acht darunter haben keine, und daraus folgt nicht, dass sie ihre eigenen Regeln brechen — es folgt, dass niemand in der Schweiz da ist, der es prüfen würde.

Auch eine Bewilligung im Ausland ändert daran nichts. Das Schweizer Recht beschränkt die Wirkung einer Bewilligung auf das Schweizer Gebiet; eine ausländische Konzession entfaltet hier keine Kraft. Wer bei einem Anbieter ausserhalb des schweizerischen Systems spielt und im Streit Recht bekommen will, muss vor einem ausländischen Forum klagen. Das ist möglich. Es ist nur nicht das, was man sich unter «Kundenschutz» vorstellt.

Die Aufsicht kennt im Übrigen nur eine Liste, die als solche veröffentlicht wird: die Sperrliste ausländischer Domains, gegen die Schweizer Telekom-Anbieter DNS-Sperren umsetzen. Wer sehen will, ob ein bestimmter Anbieter darauf steht, findet die Liste bei der Gespa. Ein Eintrag ist ein Befund; ein Nichteintrag ist kein Beweis.

Die Anbieter im Einzelnen

Was jetzt folgt, ist die eigentliche Bewertung. Sie ist nicht alphabetisch, sondern nach Bewilligung geordnet: die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Wetten annehmen dürfen, zuerst, danach die acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Die Reihenfolge ist keine Empfehlung, aber sie sagt etwas darüber, wie unterschiedlich die Grundlagen sind, auf denen dieselben Quoten stehen.

Swisslos Sporttip: die engste Kontrolle im Feld

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist die Formalität. Interessanter ist, was daraus für den Ablauf folgt.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisguthaben von zehn Franken passt dreimal in diese Grenze von CHF 1’000 hinein und reibt sich mit der Untergrenze von CHF 1 nicht. Für kleine Guthaben ist das eine gute Nachricht: Man muss kein Bündel schnüren, um überhaupt spielen zu dürfen.

Die Auszahlung folgt einem eigenen Takt. Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet; Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese fünf Regeln zusammen sind der eigentliche Grund, warum zwei Auszahlungen im Jahr genügen: Wer häufiger abhebt, zahlt dafür.

Auf der Produktseite ist Swisslos breiter, als der Ruf vermuten lässt. Es gibt Quotenboosts und Profitboosts; beide gelten nur online und für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung ist der Punkt, den die Werbung unterschlägt: Die 100 % stehen erst bei fünfzehn Voraussagen, und eine Kombination aus fünfzehn Voraussagen mit jeweils mindestens 1.50 Quote gewinnt selten genug, dass die Erhöhung kaum je zur Auszahlung kommt.

Ein paar Eigentümlichkeiten, die man kennen sollte, bevor man eine Wette abschickt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Das ist eine Frist, die man nicht am Kontoauszug merkt, sondern erst bei der Rückfrage.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Abrundung ist eine Kleinigkeit, aber der Buchmacher behält sie bei jeder einzelnen Wette — und die Marge steckt ohnehin schon in der Quote.

Das Urteil: Sporttip ist die einzige Adresse im Feld, bei der ein Gratisbetrag auf einem Programm landet, das unter Aufsicht steht und dessen Bedingungen durchsetzbar sind. Der Preis dafür ist eine enge Palette — eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, keine Ecken- und Kartenmärkte, kein Esport —, ein Wohnsitzvorbehalt und eine Auszahlungsregel, die ab der dritten Abhebung Geld kostet. Wer im Vertragsgebiet wohnt und kleine Beträge spielt, findet hier das ehrlichste Verhältnis von Gratisbetrag zu Aufwand. Wer einen grossen Bonus sucht, findet ihn nicht.

Loterie Romande Jouez Sport: die eingezäunte Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Anders als Swisslos ist sie nicht als Genossenschaft organisiert, sondern als Société de la Loterie de la Suisse Romande; für den Spielenden macht das keinen Unterschied, für das Verständnis des Angebots schon: Ihr Vertrieb ist stark über die Verkaufsstellen geprägt, und das erklärt, warum ihre befristeten Aktionen an Orten stattfinden, an denen Menschen ohnehin sind — im Eishockeystadion.

Die Limiten sind grosszügiger gesetzt als bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese beiden Regeln — der hohe Rahmen bei den Einzahlungen und die fehlende Auszahlbarkeit des Gratisguthabens — stehen unverbunden nebeneinander in den Bedingungen, und sie beschreiben dieselbe Haltung: grosszügig beim Hereinnehmen, schmal beim Herauslassen, wenn das Geld aus einer Promotion stammt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war an sieben Aktionstagen zwischen Dezember 2025 und März 2026 verfügbar. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage, 7’000 Stück. Wer ausserhalb dieser Tage ein Konto eröffnete, bekam nichts, und wer den Code nicht im Stadion aufschnappte, ebenfalls nicht. Das ist eine Promotion, die nur in ihrer Region funktioniert, und die Zahl 7’000 ist so knapp, dass sie an einem belebten Abend weg sein kann.

Der Wert dieser zehn Franken liegt nach der Rechnung im Abschnitt über Bonus und Freiwette bei rund CHF 4.50, wenn man sie auf einen Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90/1.90 setzt. Bei einer Quote von 2.10 auf ein einzelnes Ergebnis liegt er etwas anders, aber dieselbe Grössenordnung. Was bleibt, ist ein Guthaben, das drei Monate nach Ablauf der Aktion niemandem mehr etwas nützt.

Das Urteil: Jouez Sport ist das Angebot für den Westschweizer, der sich ohnehin im Stadion herumtreibt und die Aktion dort aufschnappt. Der Wert steht in keinem Verhältnis zum Aufwand, wenn man eigens dafür ein Konto eröffnet — aber er steht in einem guten Verhältnis zu null, sobald die Anmeldung einmal aus einem anderen Grund erledigt ist. Die Verkaufsstellen von 2’350 sind dabei kein Nebenpunkt: Wer die Registrierung lieber persönlich erledigt als über ein Formular, findet hier einen Weg, der bei den ausländischen Marken nicht existiert.

Duelbits: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Regeln

Duelbits ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist der zentrale Punkt und nicht der Vorbehalt am Rande: In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten, eine gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen ihn.

Was folgt daraus für ein Angebot ohne Einzahlung? Ein Anbieter ausserhalb des schweizerischen Systems ist nicht an die Zustimmungspflicht gebunden, die in der Schweiz für Gratisspielguthaben gilt. Er kann mit Beträgen arbeiten, die hier nicht zulässig wären. Genau darin liegt der Reiz und genau darin das Problem: Die Regeln, unter denen der Betrag vergeben wird, sind die Regeln des Anbieters, und niemand in der Schweiz wacht darüber, dass er sie einhält.

Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die über DNS-Sperren bei Schweizer Telekom-Anbietern durchgesetzt wird. Wird eine Domain gesperrt, springt der Anbieter innert Stunden auf eine andere. Wer sich also auf die Blockierung verlässt, um sich selbst zu schützen, verlässt sich auf ein Verfahren, das der Anbieter umgeht. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie als voll steuerbares Einkommen behandeln — im Thurgau ist das der Fall, unabhängig von der Höhe.

Das Urteil: Duelbits ist eine Marke für Spielende, die die Schweizer Regeln ausdrücklich nicht wollen, und der Preis dafür ist nicht der Gratisbetrag, sondern der Verzicht auf jede Schweizer Durchsetzbarkeit. Wer hier spielt, sollte Streitigkeiten von vornherein als etwas behandeln, das er nicht gewinnen wird.

Donbet: ohne Bewilligung, ohne Aufsicht

Bei Donbet ist die Ausgangslage dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Ein Konto bei einem solchen Anbieter bedeutet, dass die gesamte Beziehung — Einzahlung, Wette, Auszahlung, Beschwerde — nach dessen eigenen Bedingungen läuft. Es gibt keine Schweizer Stelle, die prüft, ob die Teilnahmebedingungen einer Promotion eingehalten werden, und keine, die eine Auszahlung erzwingt. Die Verrechnungssteuer fällt nicht an, dafür kann die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll erfassen.

Das Urteil: Donbet steht für das Modell, das den Schweizer Markt bewusst umgeht. Der Gratisbetrag, den ein solcher Anbieter auf ein Banner schreibt, ist kein Betrag, den man gegen einen Schweizer Veranstalter aufrechnen kann — die Währung ist nicht dieselbe, weil der Rechtsweg fehlt.

Unibet: eine bekannte Marke ohne Schweizer Permit

Unibet ist eine international bekannte Marke und trotzdem kein Schweizer Veranstalter. Es fehlt die Bewilligung, die das Geldspielgesetz für Sportwetten verlangt, es fehlt die Anbindung an die Gespa, und es fehlt die Sperrregister-Verbindung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft.

Das ist deshalb erwähnenswert, weil die Bekanntheit einer Marke bei vielen Spielenden als Ersatz für eine Zulassung gelesen wird. Ist sie nicht. Eine Marke, die in einem Dutzend Ländern tätig ist, unterliegt dort jeweils dem lokalen Recht — nicht dem Schweizer, und schon gar nicht freiwillig. Wird die Domain auf die Sperrliste gesetzt, greift die DNS-Sperre bei Schweizer Telekom-Anbietern, und der Anbieter weicht auf eine andere Adresse aus.

Für ein Angebot ohne Einzahlung heisst das: Es kann gross ausfallen. Es fällt aber unter Bedingungen, die niemand in der Schweiz nachprüft, und die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt einer Identitätsprüfung, deren Massstab der Anbieter selbst festlegt.

Das Urteil: Unibet zeigt, dass ein bekannter Name und eine Schweizer Bewilligung zwei getrennte Dinge sind. Wer Bekanntheit mit Zulassung verwechselt, trifft die Entscheidung auf der falschen Grundlage.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Ansprechstelle

1xBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen die Schweizer Aufsicht, der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg; eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Marken dieser Grösse fahren häufig aggressive Neukundenangebote und eine breite Palette von Zahlungswegen. Die Breite ist real, aber sie liegt ausserhalb der Schweizer Regeln zur Auszahlung: In der Schweiz dürfen Guthaben nur auf ein Konto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft, und Kryptowährungen sind im bewilligten Schweizer Markt kein Auszahlungsweg. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Rahmen nicht — was als Vorteil verkauft wird, ist die Abwesenheit einer Regel.

Das Urteil: 1xBet ist im Kern eine Wette auf den guten Willen eines Anbieters, gegen den man im Streitfall in der Schweiz nichts in der Hand hat. Wer den Gratisbetrag nimmt, nimmt ihn ohne jede Rückversicherung.

Wettigo: ohne Permit, mit den üblichen Folgen

Wettigo ist in der Schweiz nicht bewilligt. Es gibt keine Aufsicht durch die Gespa, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für Spielende bedeutet die fehlende Aufsicht konkret: Die Bedingungen einer Promotionsaktion — Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit — sind die Bedingungen des Anbieters und werden von keiner Schweizer Stelle überprüft. Ob ein Gratisguthaben auszahlbar ist oder nach Ablauf der Frist verschwindet, entscheidet der Anbieter in seinen eigenen Teilnahmebedingungen, und die einzige Durchsetzung, die bleibt, ist die Beschwerde bei ihm selbst.

Das Urteil: Wettigo ist eine Option, bei der der Wert eines Gratisbetrags vollständig davon abhängt, wie ernst der Anbieter seine eigenen Bedingungen nimmt. Das ist ein Massstab, den niemand in der Schweiz anlegt.

N1 Bet: ohne Schweizer Zulassung

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht der Gespa greift nicht, das Sperrregister ist nicht angeschlossen, und eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Was ein Konto dort bedeutet, lässt sich an einem Satz festmachen: Die gesamte Beziehung zwischen Spielendem und Anbieter liegt ausserhalb des Schweizer Regelwerks, das sonst Identitätsprüfung, Kontoeindeutigkeit, Limiten und Auszahlungswege vorschreibt. Diese Regeln fehlen nicht, weil der Anbieter sie bricht — sie fehlen, weil sie für ihn nicht gelten.

Das Urteil: N1 Bet ist für Spielende interessant, die bewusst ausserhalb des bewilligten Marktes spielen wollen. Der Gratisbetrag ist dann nicht der Grund, sondern das Nebenprodukt einer Entscheidung, die teurer ist als jeder Betrag auf dem Banner.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung

MyStake betreibt sein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Es untersteht damit nicht der Gespa, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und eine ausländische Konzession gilt in der Schweiz nicht. Die Sperrliste kann die Domain erfassen, die Schweizer Telekom-Anbieter setzen die DNS-Sperre um, und der Anbieter weicht aus.

Für ein Angebot ohne Einzahlung ist die Folge unspektakulär und wichtig zugleich: Es kann bestehen, und es kann jederzeit verschwinden. Eine Aktion, die an eine Domain gebunden ist, ist nur solange eine Aktion, wie die Domain erreichbar ist. Wer auf ein Gratisguthaben setzt, das er nach einer Sperrung nicht mehr abrufen kann, hat nichts gewonnen.

Das Urteil: MyStake steht exemplarisch für das Problem der Sperrlisten-Logik: Der Schutz, den eine Sperre bieten soll, endet dort, wo der Anbieter eine neue Adresse registriert. Diese Erkenntnis ist mehr wert als jeder Gratisbetrag, den die Marke ausschreibt.

22Bet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Instanz

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht fehlt, die Sperrregister-Verbindung fehlt, der Schweizer Rechtsweg fehlt, und eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Kraft. Die Domain kann gesperrt werden.

Ein Punkt verdient bei allen acht ausländischen Marken dieselbe Erwähnung, und bei 22Bet endet die Liste deshalb mit ihm: Wer dort gewinnt, trägt das Ergebnis selbst. Gewinne aus einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung lösen keine Verrechnungssteuer aus, können aber kantonal als steuerbares Einkommen behandelt werden — im Thurgau geschieht das unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Schweizer Stelle, die eine einbehaltene Auszahlung prüft, und keine, an die man sich wenden könnte, wenn die Auszahlung ausbleibt.

Das Urteil: Das Angebot von 22Bet ist rechtlich ein Angebot ausserhalb der Schweiz, und das ist die einzige Bewertung, die am Ende trägt. Wer sich für einen der acht entscheidet, entscheidet sich gegen die Schiedsinstanzen, die den beiden oberen Zeilen der Tabelle zur Verfügung stehen.

Was die Rechnung aus dem Gratisbetrag macht

Die Rechnung aus dem Abschnitt über Bonus und Freiwette lässt sich hier abschliessen, weil sie für die Bewertung des ganzen Feldes gilt. Der einzige Schweizer Betrag, für den ein Nominalwert und eine Frist nachprüfbar sind, ist das Spielguthaben von CHF 10 aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande: 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Setzt man diesen Betrag in einem Rechenbeispiel auf einen Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 — ein Beispiel, kein abgefragter Preis —, so beträgt die Auszahlungsquote dieses Marktes rund 95 %, der Abschlag des Buchmachers also rund 5 %. Für eine Freiwette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, liegt der durchschnittlich zu erwartende Wert bei rund CHF 4.50, unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag umgesetzt wird. Bei Quoten um 1.50 sinkt der Wert auf eine Grössenordnung von etwa drei Franken, bei Quoten um 2.50 steigt er in die Nähe von fünf Franken. Das ist die Bandbreite, in der sich das Angebot bewegt, und sie ist eng.

Die Zahl ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten und kein Ergebnis, das eine einzelne Wette liefern wird. Sie sagt nichts über den Ausgang eines konkreten Spiels, sondern nur, was das Angebot im Mittel wert ist, wenn man es nach den Bedingungen des Anbieters einsetzt. Der Abschlag des Buchmachers ist in dieser Zahl bereits enthalten, und das ist der eigentliche Grund, weshalb der Wert unter dem Nominalbetrag liegt: Die 5 % des Marktes kommen von jedem Franken, der durch ihn läuft, auch von einem geliehenen.

Wer das gegen den Aufwand stellt, hat drei Grössen in der Hand: den Nominalbetrag, die Frist und den Markt, auf den die Wette nach den Bedingungen zählen darf. Der Nominalbetrag ist die grösste und die unwichtigste Zahl. Die Frist entscheidet, ob man überhaupt zum Einsatz kommt. Der Markt entscheidet, ob der Wert über vier Franken liegt oder darunter.

Und dann ist noch die Frage zu beantworten, ob man die vier Franken überhaupt abholen kann. Bei der Loterie Romande braucht es ein verifiziertes Konto, das eine Registrierung mit Ausweis, Wohnsitz in einem der sechs Kantone und die einmalige Anmeldung voraussetzt. Bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung nötig; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Aufwand für das Konto ist real und unabhängig davon, wie hoch der Gratisbetrag ist.

Bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung fällt diese Prüfung nach Schweizer Massstab weg. Man kann darin eine Erleichterung sehen. Man kann darin auch den Grund sehen, weshalb im Streitfall keine Instanz weiss, wem ein Konto gehört. Beides ist wahr, und beides sollte man wissen, bevor man auf ein Banner klickt.

Häufige Fragen zu Sportwetten ohne Einzahlung

Kann man in der Schweiz ohne eine eigene Einzahlung wetten, und woher kommt das Guthaben dann?

Ja, aber nicht mit Geld aus dem Nichts. Beide Veranstalter setzen einen Mindestbetrag für das Aufladen des Kontos voraus — bei Swisslos sind es CHF 20 —, und befristete Aktionen sind die Ausnahme. Gratisspielguthaben stammt dann aus einer veröffentlichten Promotion der beiden Veranstalter, nicht aus einer offenen Neukundenmaschine.

Wie hoch ist die Mindesteinzahlung bei Swisslos, um das Wallet aufzuladen?

CHF 20. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf gelingt nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Grenze von CHF 20 macht aus einem Gratisguthaben ein Zubrot und nicht den Einstieg.

Welche Aktion fuhr die Loterie Romande mit Jouez Sport, und wie lange dauerte sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war an sieben Aktionstagen zwischen Dezember 2025 und März 2026 verfügbar. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum verlangt das Geldspielgesetz für Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?

Weil ein Gratisguthaben die wirksamste Werbeform für ein Glücksspiel ist. Der Gesetzgeber unterstellt es deshalb derselben Aufsicht wie das Spiel selbst: Wer Gratisguthaben verteilen will, braucht vorher die Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was heisst das für kleine Guthaben?

CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, bei einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Ein Guthaben von zehn Franken lässt sich damit in zehn Wetten oder in eine einzige aufteilen — Swisslos ändert die Limiten allerdings jederzeit ohne Angabe von Gründen.

Welche Risiken bringt ein Angebot ohne Einzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht und keine Anbindung an das Sperrregister. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft, die Domain kann auf die Sperrliste kommen, und Schweizer Telekom-Anbieter setzen die Sperre per DNS um; der Anbieter weicht auf eine neue Adresse aus. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»