Neue Wettboni und Freispielen in der Schweiz – was eine Aktion kostet, bevor sie etwas einbringt
Ladevorgang...
Stand der Angaben: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa, die veröffentlichten Wettreglemente von Swisslos und der Loterie Romande sowie das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).
«Neu» ist bei Schweizer Wettboni das teuerste Wort in der Anzeige. Wer einen frischen Willkommensbonus sucht, findet hier kein Feld konkurrierender Neukundenpakete, sondern zwei Veranstalter, deren Aktionen vorher durch die Aufsicht müssen. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Vierundzwanzig und acht. An diesen Zahlen zerbricht jede Erwartung an ein grosszügiges Neukundenangebot, bevor sie einen Franken wert war.
Denn Gratisspiele und Gratisguthaben sind in der Schweiz kein Marketingeinfall. Sie sind ein Vorgang, der vorgängig genehmigt werden muss. Das erklärt, weshalb die zwei Veranstalter mit Boosts und kleinen Aktionsguthaben arbeiten statt mit den dreistelligen Prozentpaketen, die man von ausländischen Seiten kennt. Und es erklärt, weshalb die interessante Frage bei einem neuen Wettbonus nicht lautet, wie hoch er ist, sondern was er verlangt.
Darum geht es auf dieser Seite. Was ein Bonus kostet, steht in seinen Bedingungen: in der Mindestquote, in der Frist, in der Obergrenze der Gewinnerhöhung, im Umstand, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Wir ordnen die Grundlagen ein, prüfen die Rechtslage, gehen die Schutzregeln durch, rechnen den Kombiboost von Sporttip an einem Beispiel durch und vergleichen zehn Plattformen danach, was ihre Aktionen verlangen – nicht danach, wie gross die Zahl im Banner ist.
Was ein Wettbonus ist und weshalb Gratisguthaben nie gratis sind
Der Begriff führt in die Irre, also räumen wir ihn zuerst ab. Ein Wettbonus ist keine Zuwendung, sondern eine bedingte Gutschrift. Er tritt in einer von zwei Formen auf: als Spielguthaben oder als Erhöhung, die selbst an Bedingungen hängt. Die erste Form heisst Gratisspielguthaben, die zweite Boost oder Freiwette. Beide sind Werbung mit einem Preis, und dieser Preis steht nicht in Franken auf dem Wettschein. Er steht in den Bedingungen.

Die härteste Bedingung sitzt in der Auszahlung. Gratisspielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Aktionsguthaben bekommt, hat kein Zehnfrankengeschenk erhalten, sondern einen Wettschein über zehn Franken, der entweder zu einem Gewinn wird oder verfällt. Was daraus wird, hängt an der Quote. Bei einer Freiwette kommt eine zweite Eigenheit hinzu: Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Eine Freiwette über CHF 10 auf Quote 2.00 bringt bei Treffer CHF 10, nicht CHF 20. Die eingesetzten zehn Franken tauchen in der Buchung nicht auf, weil sie nie welche waren.
Diese Mechanik gilt bei jedem Anbieter, und sie ist der Grund, weshalb ein Gratisguthaben weniger wert ist als der beworbene Betrag. Der Betrag ist eine Behauptung. Der Wert entsteht erst aus der Quote und der Frage, welche Märkte überhaupt zugelassen sind.
Umsatzbedingungen wirken in dieselbe Richtung. Verlangt ein Anbieter, dass ein Guthaben mehrfach umgesetzt wird, sinkt der zu erwartende Ertrag mit jedem Durchgang, weil auf jeder Runde der Anteil des Buchmachers sitzt. Ein ehrlicher Vergleich zweier Aktionen beginnt darum bei der Frage, ob überhaupt Umsatz verlangt wird und ob das Guthaben auszahlbar ist. Erst danach lohnt der Blick auf die Höhe.
Die zwei Schweizer Veranstalter gehen den umgekehrten Weg: kaum Umsatzauflagen, dafür kleine Beträge und Guthaben, das den Spielerkreis nicht verlässt. Der Kombiboost von Sporttip erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, statt Guthaben zu streuen. Die Loterie Romande gab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief, CHF 10 Spielguthaben für einen im National-League-Stadion verbreiteten Code, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Zehn Franken, siebentausend Mal, in einem Land mit Millionen Sportinteressierten. Kein Vergleich zu dem, was offshore beworben wird – und genau deshalb die ehrlichere Rechnung.
Die Bewilligung, die vor jedem Bonus steht
Bevor eine Aktion überhaupt beworben werden darf, muss das Spiel selbst zulässig sein. Ein Wettangebot ist ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Für ein solches Spiel braucht es nicht eine Bewilligung, sondern zwei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Wer glaubt, «bewilligt» sei ein Häkchen, verkennt den Aufwand dahinter.

Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK – die ist für Casinos zuständig und für Sportwetten die falsche Adresse. Und eine Bewilligung nach BGS gilt nur in der Schweiz. Das ist wörtlich zu nehmen: Sie entfaltet ihre Wirkung innerhalb der Landesgrenzen und nirgends sonst.
Für die praktische Frage nach dem Bonus folgt daraus etwas Unspektakuläres, aber Wirksames. Wer in der Schweiz Wetten anbieten will, braucht die Bewilligung. Wer sie hat, darf trotzdem nicht frei werben: Der Gratisbonus braucht eine zusätzliche Zustimmung. Zwei Hürden statt einer, und die zweite ist der Grund für die Zahlen vom Anfang.
Der geschlossene Katalog: was überhaupt bewettet werden darf
Ein Bonus ist nur so nützlich wie die Märkte, auf die er angewendet werden kann. Und hier wird es eng. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Was nicht darauf steht, ist nicht bewilligt – unabhängig davon, wie gut es sich verkaufen liesse.
Die Liste hat Ecken und Kanten, die man kennen sollte. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Und wer in der Liste nach Eckbällen oder Kartenmärkten sucht, findet nichts. Eine E-Sport-Sektion gibt es nicht.
Dazu kommt ein Personenschutz, der nichts mit Werbung zu tun hat: Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Beim Cash-Out ist die Lage anders. Der ist nicht geregelt und damit Sache jedes Veranstalters – was ein Blick auf die Bedingungen unumgänglich macht, nicht auf die Werbeseite.
Das alles schrumpft die Fläche, auf der ein Boost wirken kann. Ein Kombiboost, der fünfzehn Voraussagen verlangt, hilft weniger, wenn die Zahl der zugelassenen Wettarten begrenzt ist. Der Katalog ist keine Randnotiz zur Rechtslage. Er ist der Rahmen, in dem jede Aktion stattfindet.
Wo die Grenzen des Erlaubten liegen
Die Schweiz hat ein Verbot mit einer klaren Adresse. Wer Wetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Kein Schutz, keine Fairplay-Kontrolle, keine Schweizer Anlaufstelle.
Durchgesetzt wird das Verbot über die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste geführt.
Eine falsche Erwartung muss an dieser Stelle weg. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unzulässige Wettseiten blockieren. Wer schreibt, seine Karte werde gesperrt, erfindet einen Mechanismus. Was es gibt, ist die DNS-Sperre – ein anderes Werkzeug mit einer anderen Wirkung.
Wer in welchem Gebiet überhaupt ein Konto eröffnen darf
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Was die Gespa zusätzlich veröffentlicht, ist ausschliesslich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der erste Platz gehört Swisslos mit dem Produkt Sporttip, einem Unternehmen mit Sitz in Basel. Verankert ist das in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Der zweite Platz gehört der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.
Für ein Onlinekonto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich Aufenthalt im jeweiligen Gebiet. Das ist keine Formalie. Ein Bonus, den man nicht beanspruchen kann, weil die Anmeldung an der Wohnadresse scheitert, ist kein Bonus. Wer aus Zürich nach Genf zieht, wechselt nicht bloss die Aussicht, sondern den Veranstalterkreis – und mit ihm die Aktionen, die zugänglich sind.
Werbung, die eine Bewilligung voraussetzt
Die Werberegeln treffen den Leser dort, wo er es merkt. Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein, und sie darf sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für die Sperre ist ein schweizweites Register zuständig, auf das wir im Abschnitt zu den Schutzregeln noch zurückkommen.
Die zweite Regel trifft die Anzeigen, die man auf ausländischen Seiten findet. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist untersagt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist keine Theorie für Juristen. Es ist die Linie, an der sich entscheidet, welche Seiten in diesem Land überhaupt für ihre Angebote werben dürfen.
Und die Zustimmungspflicht für Gratisspiele und Gratisguthaben – vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – schliesst den Kreis. Die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen der Veranstalter. Die 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und die 8 an Swisslos aus dem Jahr 2025 sind kein Beweis für Knauserigkeit, sondern das Ergebnis einer Prüfung, die jedem Angebot vorausgeht.
Steuern: die Zahl, die die meisten nie erreichen
Die Steuerfrage hört sich komplizierter an, als sie für normale Wettende ist. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt der Schwellenwert ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400.
Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; der Betrag wird über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt. Ein typischer Wettereignisgewinn liegt weit unter der Millionenschwelle. Dann fällt keine Einkommenssteuer an und auch keine Verrechnungssteuer.
Zwei Dinge muss man getrennt halten. Der kantonale Freibetrag weicht vom eidgenössischen ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton» und nicht bei einer einzelnen Kantonszahl. Und Gewinne bei ausländischen Anbietern kennen keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie anders behandeln: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau sieht Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist steuerlich bedeutungslos. Die Frage taucht erst bei grossen Gewinnen auf, und dann führt der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung, nicht in ein Wettforum.
Eine Sache gibt es nicht: eine Steuer auf den Einsatz. Wer von einer Schweizer Wettsteuer auf Wetten spricht, erfindet sie.
Die zwei Gruppen von Plattformen – und warum sie nie in einen Topf gehören
Auf dieser Seite stehen zehn Plattformen. Zwei davon haben eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Diese Trennung ist nicht kosmetisch, sondern der wichtigste Satz des ganzen Vergleichs.
Die bewilligten zwei sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die anderen acht sind ohne Schweizer Bewilligung und stehen hier, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen. Sie werden nach denselben Kriterien bewertet, und jede von ihnen ist mit «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder was auch immer gemeldet wird – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Ein Veranstalter ist deshalb keine «legale Option, nur im Ausland»; er ist ein Anbieter, dessen Bewilligung hierzulande nichts bewirkt.
Was folgt daraus? Zwei Sätze, die man sich merken kann. Bei den Bewilligten gibt es Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Sportkatalog, eine Wohnsitzauflage und Verifikation. Bei den anderen gibt es keinen Eintrag im Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg – und der Umstand, dass niemand den Spielenden bestraft, macht die Sache nicht zu einer guten Idee. Keine der beiden Gruppen ist per se «die sichere Wahl».
Eine bewilligte Option greift weiter, als die Begrenzung vermuten lässt
All das klingt nach einem Argument gegen Gratisspielguthaben in der Schweiz. Es ist keines. Ein bewilligter Sporttip-Account bringt Werkzeuge mit, die auf dem ausländischen Markt schlicht keine Entsprechung haben.
Da ist zunächst der Kombiboost, der den Nettogewinn einer Kombinationswette erhöht – gleich dazu im Abschnitt «Was der Kombiboost bei Swisslos rechnet» mit einer Beispielrechnung. Dann Quotenboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Dazu ein Cash-Out, den es bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten gibt, vor Spielbeginn und live. Und die Wallet-Mechanik: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, grössere Beträge werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Der Preis dafür ist die Reichweite. Der Katalog ist endlich, die Wohnsitzauflage bindet, der Boost gilt nicht für jeden Markt. Ein reiches Werkzeugset in einem engen Raum – so liest sich das bewilligte Schweizer Angebot, und wer das versteht, versteht auch, warum der attraktive Bonus nicht hier, sondern auf einer DNS-gesperrten Seite wartet.
Was man bei derselben Gelegenheit prüfen sollte
Sperrlisten und Vertragsgebiete ändern sich. Zwei Dinge lassen sich in wenigen Minuten selbst nachsehen, und beide entscheiden darüber, ob eine Aktion für einen überhaupt zugänglich ist.
Erstens das Vertragsgebiet. Für Swisslos und Sporttip gilt es für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Für Jouez Sport gilt es für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer seine Wohnadresse zuordnen kann, weiss, welcher Veranstalter in Frage kommt – und welcher nicht.
Zweitens die Frage, was überhaupt bewettet werden darf. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist öffentlich. Wer dort nach einem Markt sucht und ihn nicht findet, sollte ihn auch auf dem Wettschein nicht erwarten. Ein Boost nützt nur dort, wo ein Markt erlaubt ist.
Schutzregeln: warum ein Bonus kein Grund für ein grösseres Budget ist
Ein Gratisguthaben verändert den Kontostand. Es verändert nicht die Verlustlimiten, nicht die Spielsperre und nicht das persönliche Budget. Das ist kein moralischer Hinweis, sondern eine technische Tatsache: Die Limiten hängen am Konto, nicht am Guthaben. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält und deshalb CHF 50 mehr setzt, hat seine eigene Grenze aufgegeben, nicht seine Wettrechnung verbessert.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten setzen – für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen muss (Art. 87 VGS); eine Herabsetzung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Man kann diese 72 Stunden für lästig halten. Man kann sie auch als das lesen, was sie sind: ein Bremsweg. Wer im Ärger über eine verlorene Serie die Limite hochsetzen will, bekommt drei Tage Bedenkzeit geschenkt. Ein Konzept wie dieses schützt genau in dem Moment, in dem der Schutz am wenigsten erwünscht ist – und es taugt nur, wenn man es vorher gesetzt hat, nicht im Nachhinein.
Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer eine Zahl nennt, die für alle gilt, nennt eine Zahl, die es nicht gibt. Es gibt die selbst gesetzten Limiten und die Einzahlungslimite, die bei Swisslos freiwillig für jeweils 30 Tage dazukommt. Daneben gibt es Beträge, die aus den Reglementen der Veranstalter stammen und nur dort gelten – dazu im Abschnitt zu den Aufladegrenzen.
Die Spielsperre und das Register, das nicht haltmacht
Wer sich sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun. Eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Dieses Detail ist der Unterschied zwischen dem Sperrregister und den meisten anderen Werkzeugen. Eine Sperre bei einem ausländischen Anbieter bleibt bei diesem Anbieter. Die Schweizer Sperre folgt der Person über die Grenzen des Produkts und teils über die Landesgrenze hinaus.
Das Gesetz regelt die Sache breit: Die Spielsperre (Art. 80-82 BGS) betrifft überschuldete und suchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre, und sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Und wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die harte Konsequenz: Der Einsatz, der schon auf dem Konto liegt, ist dann weg.
Eine Zahl, die man daneben legen sollte: Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, sondern löchrig. Die Regeln sind gut. Ihre Einhaltung ist eine andere Geschichte.
Warum das eigene Budget über dem Bonus steht
Die Reihenfolge lautet: erst Limite, dann Konto, dann Bonus. Nicht umgekehrt. Wer die Limite nach dem Bonus setzt, setzt sie unter dem Eindruck eines Guthabens, das nicht auszahlbar ist – und bewertet damit einen Verlustpuffer nach einem Betrag, der gar nicht ausgezahlt werden kann.
Zwei Registerzahlen aus den Reglementen der Veranstalter helfen, das einzuordnen. Beim Aufladen gibt es Obergrenzen, und beim Spielerhalt gibt es Wartefristen. Beides sind Alltagsdetails, aber beide zeigen, dass die Schweizer Anbieter den Kontofluss eng führen, statt ihn offen zu lassen. Ein Werbebanner über einen «Bonus» passt schlecht zu einem System, das Verlustlimiten in drei Zeitfenstern verlangt.
Wer das Gefühl kennt, ein Guthaben «ausnutzen» zu müssen, hat den Mechanismus schon richtig erkannt: Ein Gratisspielguthaben erzeugt Einsatzbereitschaft, wo vorher keine war. Genau deshalb ist es Werbung. Wer sich das vergegenwärtigt, setzt seine Limite freiwillig tiefer als die Obergrenze von CHF 9’999 – die ist eine Decke, keine Empfehlung.
Wohin man sich wendet, wenn die Kontrolle kippt
Die Sperre ist das eine Werkzeug, das Gespräch ist das andere. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, unbefristet ins Register eintragen und nach drei Monaten frühestens wieder lösen. Wer merkt, dass die Limiten dauernd ausgeschöpft werden, sollte nicht auf den nächsten Boost warten.
Das Gesetz gibt den Rahmen: Die Spielsperre, die Selbstsperre, das Register, die Fachstelle, die Pause bis zu sechs Monate. Diese Passagen gehören nicht in einen saloppen Ton. Es sind die Stellen, an denen ein Rat an einer Person tatsächlich hängt, und dort bleibt der Text sachlich und genau.
Neukundenangebote, Boosts und Freiwetten im Vergleich: was in den Bedingungen steht
Ein Vergleich von Aktionen nach der beworbenen Höhe ist wertlos. Die Höhe steht in der Anzeige, die Bedingung im Reglement. Wer zwei Angebote wirklich vergleichen will, prüft fünf Dinge: die Form des Angebots, die Laufzeit, die Mindestquote, die Obergrenze der Erhöhung und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist.
Die fünf, in der Reihenfolge ihrer Wirksamkeit:
- Form: Ein Gratisguthaben, ein Boost auf den Nettogewinn und eine Freiwette sind drei verschiedene Dinge. Bei der Freiwette verschwindet der Einsatz; beim Boost wird nur die Erhöhung gutgeschrieben; das Guthaben bleibt im Spielerkreis.
- Laufzeit und Frist: Aktionsguthaben aus der Loterie-Romande-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war 30 Tage gültig. Ein abgelaufenes Guthaben ist kein Guthaben.
- Mindestquote: Der Kombiboost von Sporttip setzt eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage voraus. Bei weniger als vier Voraussagen ist der Boost nicht anwendbar.
- Obergrenze: Bei Swisslos sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Ein Boost ohne Deckel existiert nicht, auch wenn die Werbung ihn nahelegt.
- Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben lässt sich bei beiden Veranstaltern nicht auszahlen. Was der Wettschein einbringt, ist Kapital; das Guthaben selbst ist es nicht.
Ein sechstes Kriterium schiebt sich in der Praxis oft nach vorn: ob man die Aktion überhaupt nutzen darf. Bei einer Auswahl, die auf geraden Voraussagen beruht, entscheidet die Mindestquote darüber, ob man die geforderte Zahl überhaupt zusammenbekommt. Wer nur Favoriten zu Quote 1.20 spielen will, erreicht die vier Voraussagen zu je 1.50 nicht. Der Boost bleibt liegen, und das ist kein Fehler des Anbieters, sondern eine Rechnung, die der Spielende vorher hätte aufmachen können.
Der Kombiboost von Sporttip gilt ausserdem nur online, sowohl im Prematch als auch live und bei Systemwetten. Wer am Schalter spielt, hat von der Erhöhung nichts. Der geregelte Weg ist der Bildschirm.
Und die Quotenboosts verlangen etwas anderes: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem ausgeführten Cash-Out verfällt der Boost. Ein Cash-Out kann also eine Erhöhung kosten, die auf dem Wettschein grösser aussah als der Cash-Out-Betrag selbst – und der Cash-Out-Betrag liegt ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.
Das ist die entscheidende Kostenseite: Ein Boost und eine Absicherung schliessen einander aus. Wer vorzeitig aussteigt, gibt die Erhöhung auf. Wer die Erhöhung will, bleibt drin. Beide Wege haben einen Preis, und keiner davon ist in der Anzeige.
Was der Kombiboost bei Swisslos rechnet
Rechnen wir das an einem Beispiel durch, denn die Bedingung «mindestens vier Voraussagen zu je 1.50» klingt harmloser, als sie ist. Die Quoten sind illustrativ: 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz CHF 10. Es handelt sich um ein Rechenbeispiel, nicht um einen Kurspreis.
Vier Voraussagen zu diesen Quoten ergeben in der Kombination das Produkt der Einzelquoten – hier 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00, also 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der mögliche Gewinn CHF 97.92 bei Einsatz mal Gesamtquote, und der Nettogewinn – der Einsatz mal Quote minus eins – beläuft sich auf CHF 87.92. Auf diesen Nettogewinn gewährt der Kombiboost 5 % bei vier Voraussagen. Aus CHF 87.92 werden CHF 92.32, der Gesamtgewinn steigt also von CHF 97.92 auf CHF 102.32.
Der Sprung ist der eigentliche Befund. Fünf Prozent klingt nach nichts, weil fünf Prozent klein aussieht, während der Gewinn schon feststeht. Die Erhöhung beträgt hier CHF 4.40. Bei CHF 10 Einsatz ist das ein Zusatz von knapp 44 Rappen pro Franken Einsatz – deutlich weniger als der Unterschied zwischen zwei Quotenstufen, den derselbe Spielende mit einem anderen Wettschein erreichen könnte.
Was passiert mit den nächsten Stufen? Bei sieben Voraussagen steigt der Bonus auf 20 %, bei zehn auf 40 %, bei fünfzehn auf 100 %. Man kann diese Staffel als Einladung lesen oder als Rechnung. Wer für den doppelten Gewinn drei weitere Voraussagen anhängen muss, multipliziert seine Trefferwahrscheinlichkeit nach unten, nicht nach oben; jede zusätzliche Voraussage ist ein weiteres Ereignis, das eintreten muss. Die hohen Prozentsätze sitzen am Ende einer Kette, die immer unwahrscheinlicher wird. Auf der unteren Stufe, bei vier Voraussagen, ist der Prozentwert am kleinsten – und die Chance, ihn zu erreichen, am grössten.
Daraus folgt keine Empfehlung. Es folgt eine Zahl: Der Kombiboost bewegt sich in diesem Beispiel je nach gewählter Stufe etwa zwischen CHF 4 und rund CHF 88 zusätzlich, wobei die obere Grenze an Einsatz und Gewinnerhöhung des Veranstalters gebunden bleibt. Die Staffel ist keine Leiter nach oben, sondern ein Tauschgeschäft – mehr Prozentsatz gegen weniger Wahrscheinlichkeit, und mit jeder Stufe wächst die Unwägbarkeit schneller als der Bonus.
Ein Detail sollte man dabei nicht übersehen: Der Boost sitzt auf dem Nettogewinn, nicht auf dem Gewinnbetrag. Wer den Unterschied zwischen den beiden Zahlen in der Beispielrechnung nachrechnet, sieht, wie klein der eine Betrag neben dem anderen wirkt.
Die zehn Plattformen im Vergleich
Zuerst die Einordnung, weil sie jede weitere Zahl rahmt. Beide bewilligten Veranstalter und alle ausländischen Plattformen sind hier versammelt, getrennt gehalten und nicht auf eine Stufe gestellt. Die Tabelle nennt den bewilligungsrechtlichen Status und die Veranstalterin.
| Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
Die Spalte mit zwei identischen Einträgen für acht Zeilen ist kein Fehler, sondern das Ergebnis. Die acht ausländischen Plattformen unterscheiden sich in dieser Frage nicht voneinander – keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, keine ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keine bietet Schweizer Rechtsweg. Wer diese Zeilen liest und glaubt, die Tabelle hätte für die Gruppe zu wenig Information, hat ihre wichtigste Information schon gelesen.
Swisslos Sporttip: ein Boost mit klarer Untergrenze
Swisslos Sporttip ist eine der zwei Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, und betreibt das Geschäft aus Basel heraus. Der Zugang ist gebietsgebunden: Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen, und die Anmeldung verlangt mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Der auffälligste Preisunterschied gegenüber dem Ausland liegt in der Einsatzspanne. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Ablehnung ist also kein technischer Fehler, sondern eine Regel, die still greifen kann.
Die Aktionsseite besteht aus dem Kombiboost, den Quotenboosts und den Profitboosts. Der Kombiboost gilt nur online, im Prematch, live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Bei vier Voraussagen steigt der Bonus auf den Nettogewinn um 5 %, bei sieben um 20 %, bei zehn um 40 % und bei fünfzehn um 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, die Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Eine Aktion, die einen Cash-Out mit dem Verfall des Boosts bezahlt, richtet sich nicht an den, der früh aussteigen will. Sie richtet sich an jemanden, der eine Kombination aus mehreren Voraussagen bis zum Ende hält und dafür die Erhöhung mitnimmt. Wer ohnehin dazu neigt, seine Wetten durchlaufen zu lassen, hat hier den passenden Boost; wer zur Absicherung greift, verliert ihn beim ersten Cash-Out. Das ist die Sorte Bedingung, die eine Aktion erst interessant macht.
Loterie Romande Jouez Sport: Aktionsguthaben im Westschweizer Rahmen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie gibt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse an und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Wer nicht in diesen sechs Kantonen wohnt, kommt für ein Onlinekonto nicht in Frage.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Struktur ist bemerkenswert: kein Neukundenpaket, sondern eine zeitlich und mengenmässig eng gefasste Verteilung. Sieben Aktionstage, 7’000 Stück, sieben Tage Zeit, den Code einzugeben.
Beim Aufladen führt die Loterie Romande das Konto eng: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer den Wert der Aktion abschätzen will, kann zwei Zahlen nebeneinander legen: CHF 10 Spielguthaben und ein Wallet, in dem bis zu CHF 10’000 liegen können. Zehn Franken in einem System, das Zehntausend verwaltet, beschreiben die Aktion genauer als jedes Werbewort. Sie ist eine Aufmerksamkeitsgeste, kein Anreiz zum Einzahlen.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung, und in der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet hierzulande keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was eine fehlende Bewilligung für den Spielenden heisst, ist keine Formalie. Es gibt keinen Anschluss an das Register, in das die Schweizer Spielsperre eingetragen wird. Wer sich bei einem bewilligten Veranstalter sperren lässt, trägt seine Sperre auch beim nächsten Anbieter nicht einfach wieder ab – aber nur innerhalb des Systems. Und wenn ein Einsatz oder ein Gewinn in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen wird, steht der Spielende ohne Ansprechstelle da. Über konkrete Aktionen von Bahigo lässt sich hier nichts sagen; dazu trägt die Auflistung dieser Plattform nichts bei. Wer sie prüft, sollte bei den eigenen Allgemeinen Geschäften anfangen. Die fehlende Schweizer Bewilligung ist die erste Zeile, die man dort nicht findet.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei HighFlyBet wiederholt sich die Lage: keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz. Die Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Interessant ist dabei weniger die Marke als der Mechanismus. Die Sperrliste umfasst seit dem 3. September 2019 Domains ausländischer Anbieter, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Das ist ein Regal, kein Einzelfall. Wer wissen will, ob eine Plattform aktuell darauf steht, findet die Liste bei der Gespa. Ob HighFlyBet dort erscheint, kann diese Seite nicht beantworten. Und das ist der Punkt: Die Antwort ist öffentlich, aber sie wird nicht in einer Aktion beworben. Ohne Schweizer Bewilligung beginnt die Beurteilung nicht bei der Quote, sondern bei der Erreichbarkeit. Wer seine Adresse selbst nachsieht, hat die relevantere Prüfung schon gemacht.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner fällt in dieselbe Gruppe wie die vorangehenden ausländischen Plattformen: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden kann. Hinzu kommt die Steuerfolge: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie anders behandeln – die Steuerpraxis des Kantons Thurgau sieht Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen.
Das ist eine unbequeme Kombination. Weniger Schutz, weniger Ansprechstelle, und je nach Wohnkanton weniger steuerlich neutrale Behandlung als bei einem bewilligten Grossspiel. Der Unterschied zwischen einem Gewinn von CHF 1’000 bei einem bewilligten und bei einem ausländischen Anbieter liegt nicht nur im Auszahlungsweg. Er liegt in der Frage, wie der Kanton den Betrag sieht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die eigene kantonale Praxis kennen. Über die Alltagsbedingungen von Betwinner für Kunden in der Schweiz lässt sich hier nichts sagen; wer bei diesem Anbieter ernsthaft vorhat zu spielen, klärt das in den eigenen Bedingungen, bevor Geld fliesst.
bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung
bet-at-home zählt zur Gruppe der ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich. Die Gespa nennt bet-at-home im Zusammenhang mit Domain-Hopping sogar namentlich; die Domain wechselt, die Bewilligungslage nicht.
Zwei Dinge gehören bei solchen Anbietern zusammen gedacht. Erstens: Wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft – aber der Veranstalter haftet, und in einem Verfahren gegen ihn können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Zweitens: Die Schweiz hat keinen Mechanismus, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unzulässige Wettseiten blockieren. Wer darauf baut, baut auf etwas, das es nicht gibt. Beide Sätze sagen nichts über die Qualität der Produkte von bet-at-home. Sie sagen etwas über die Lage des Spielenden, der dort gewinnt – und das ist die Information, die weiterhilft.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung
Auch BetOnRed kommt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Der Punkt, der bei einer Plattform wie dieser am meisten kostet, ist der Schutzmechanismus, der nicht mitkommt. Die Schweizer Spielsperre wird in einem schweizweiten Register geführt und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre bei einem ausländischen Anbieter bleibt bei diesem Anbieter.
Für jemanden, der aus guten Gründen gesperrt ist, ist diese Regel nicht Verbraucherschutz in Abstraktform, sondern konkret die Frage, ob die Grenze hält, wenn ein Anbieterwechsel sie umgeht. Über Beträge und Aktionen von BetOnRed lässt sich hier nichts sagen. Was sich sagen lässt, ist die Umkehrprobe: Bei den zwei bewilligten Veranstaltern gibt es Werkzeuge für genau den Fall, der ein Problem wäre, und bei allen anderen gibt es sie nicht.
Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Bruce Bet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht, ohne Verbindung zum Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg und mit dem Risiko, dass die Domain auf die Sperrliste kommt. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Erreichbarkeit einer solchen Seite ist deshalb kein Hinweis darauf, dass mit ihr alles in Ordnung ist, sondern allenfalls darauf, dass der Wechsel schnell geht.
Das ist der Punkt, an dem viele Vergleiche die Orientierung verlieren. Aus der Tatsache, dass eine Seite lädt, folgt nichts über die Berechtigung ihres Angebots. Hierzulande gibt es genau zwei Veranstalter für Sportwetten, und Bruce Bet gehört nicht dazu. Wer die Marke trotzdem prüft, sollte vor allem eine Frage stellen: Was passiert, wenn ein Gewinn von CHF 1’000 ausgezahlt werden soll und es Streit gibt? Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Antwort im Reglement geregelt. Bei einem anderen hängt sie an dessen Entscheidung und an einem Rechtsweg im Ausland. Über Produkte und Beträge von Bruce Bet trägt die Auflistung dieser Plattform nichts bei.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza liegt auf derselben Seite der Linie: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich. Neue Kundenangebote lassen sich bei einer solchen Plattform nicht gegen die zwei bewilligten Veranstalter abwägen, weil die rechtliche Grundlage eine andere ist. Es gibt auf Schweizer Seite keinen Vergleichsmassstab für einen Bonus, der gegen ein Bewilligungssystem vergeben wird, an dem der Anbieter nicht teilnimmt.
Praktisch heisst das: Wer bei Sportaza auf ein Neukundenpaket trifft, sollte es nicht mit dem Kombiboost von Sporttip vergleichen, sondern mit dem Umstand, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden können. Das ist ein Vergleich zweier verschiedener Dinge – aber es ist der einzige, der bei fehlender Schweizer Bewilligung trägt. Über konkrete Aktionen von Sportaza trägt die Auflistung dieser Plattform nichts bei; zu klären sind sie in deren eigenen Bedingungen, und zwar bevor Geld eingezahlt wird.
bet365: ohne Schweizer Bewilligung
bet365 hat keine Schweizer Bewilligung und wird auf der Sperrliste der Gespa geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Dass eine Domain gesperrt wird, heisst nicht, dass sie verschwindet – sie wird innert Stunden ersetzt. Wer eine Seite sieht, sieht deshalb keinen Beleg für irgendetwas. Das ist die Lehre aus dieser Gruppe insgesamt. Bei einem Anbieter, der keine Schweizer Bewilligung hat, hängt alles an dessen eigenen Bedingungen, an einem Rechtsweg im Ausland und an der Frage, wie der Wohnkanton einen Gewinn steuerlich behandelt. Für die Produkte und Neukundenaktionen von bet365 trägt die Auflistung dieser Plattform nichts bei. Die eine Information, die hier steht, ist die relevanteste: Dieser Anbieter gehört nicht zu den zwei, die hier anbieten dürfen.
Häufige Fragen zu neuen Wettboni und Gratisspielguthaben
Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?
Boosts und kleine Gratisspielguthaben, und für Gratisspiele oder Gratisguthaben braucht es vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Beträge und Bedingungen stehen ausschliesslich in den Reglementen der Veranstalter. Ein dreistelliges Willkommenspaket ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen.
Weshalb braucht Gratisspielguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?
Weil ein Gratisspiel ein Glücksspiel ist und Glücksspiele ohne Bewilligung nicht veranstaltet werden dürfen. Die Gespa prüft jedes Angebot vorab, deshalb bleiben Aktionen selten und klein. Der Aufwand erklärt die Zahlen: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025.
Bekomme ich bei einer Freiwette den Einsatz zusammen mit dem Gewinn zurück?
Nein. Bei einer Freiwette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Eine Freiwette über CHF 10 auf Quote 2.00 bringt bei Treffer CHF 10, nicht CHF 20. Und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar: Eidgenössisch werden Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag nicht besteuert, was aber am Einsatz nichts ändert.
Was ist ein Kombiboost und welche Mindestquote gilt dafür?
Der Kombiboost von Sporttip erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, nur online, im Prematch, live und bei Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wieviel Guthaben kann ich aufladen und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?
Bei Swisslos gibt es keinen gesetzlichen festen Einzahlungsdeckel für alle; es gelten die selbst gesetzten Verlustlimiten sowie eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Swisslos-Spielguthaben lässt sich mit einem Mindestbetrag von CHF 20 kaufen, wobei in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich sind und ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
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Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
