Sportwetten-Anbieter im 2026 Vergleich: Wer darf, wer nur wirbt
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz, wie sie von der Gespa beaufsichtigt werden.
Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Anbieter sucht, findet beim ersten Blick auf eine Vergleichsseite zehn, fünfzehn, zwanzig Namen. Beim zweiten Blick bleibt von dieser Liste wenig übrig. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese zwei bedienen nicht dasselbe Publikum: Swisslos mit dem Produkt Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Alles andere, was auf solchen Listen steht, hat in der Schweiz keine Bewilligung — und damit auch keinen Rechtsweg, kein Sperrregister und keine der Schutzfunktionen, die den Preisvergleich erst zu einem Vergleich machen.
Das ist die Ausgangslage, an der sich jede Anbieterfrage bricht. Wer wissen will, welcher Veranstalter der beste ist, muss zuerst wissen, welche überhaupt zulässig sind. Und wer zulässig ist, entscheidet nicht über die Quote, sondern über ein Stück Papier aus Bern.
Wonach sich Veranstalter vergleichen lassen — und wo der Vergleich endet
Ein Vergleich setzt voraus, dass sich die verglichenen Dinge in denselben Kategorien messen lassen. Beim Sportwetten-Anbieter-Vergleich sieht das oberflächlich so aus: Einsatzgrenzen, Zahlungswege, Auszahlungsfristen, Wettprogramm, Live-Angebot, Quoten, Komfort. Eine Vergleichstabelle mit zehn Zeilen füllt sich schnell, und genau darin liegt ihr Problem.
Zwei Blöcke gehören in dieser Tabelle strikt getrennt. Auf der einen Seite stehen die Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, deren Produkte von der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa mitbeaufsichtigt werden und die an die Spielerschutzvorgaben des Geldspielgesetzes gebunden sind. Auf der anderen Seite stehen ausländische Wettseiten, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Ein Vergleich, der diese beiden Gruppen in einer Rangfolge nach Quoten sortiert, vergleicht ein Haus mit einer Baustelle: Die eine Zahl ist geprüft, die andere steht auf einer Seite, deren Bestand niemand garantiert.
Was die Bewilligung an einem Veranstalter verändert
Die Bewilligung nach dem Geldspielgesetz — Veranstalterbewilligung plus Bewilligung je Spiel — hat einen unspektakulären, aber teuren Nebeneffekt: Sie zieht die Anbieter in ein Regelwerk hinein, das ihre Angebotsfreiheit begrenzt. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa führt, ist geschlossen. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet, Trainingsläufe gar nicht. Die Liste führt keine Eckball- und Kartenmärkte. Es gibt keinen Esport-Abschnitt.
Ein ausländischer Anbieter kennt diese Grenze nicht. Er kann anbieten, was er will. Der Preis dieser Freiheit steht auf der anderen Seite der Rechnung: Es gibt in der Schweiz keine Stelle, die seine Auszahlungen einfordert, und kein Register, das ihn an eine Spielsperre bindet.
Die Grundlagen des Vergleichs in Zahlen
Wo die Vergleichbarkeit aufhört, fängt die Rechnung an. Der bekannteste Begriff dabei ist der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt. Er ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bleibt man beim einfachen Beispiel eines Zwei-Wege-Marktes mit 1.90 auf beiden Seiten, dann ist 1 dividiert durch (1/1.90 + 1/1.90) gleich 0.95. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 95 Prozent, und die Marge des Veranstalters bei rund 5 Prozent. Das ist der Betrag, den ein Anbieter von jedem Einsatz einbehält — vor jedem Ergebnis, ohne jedes Risiko auf seiner Seite.

Die 5 Prozent sind eine Bandbreite, kein Naturgesetz. Sie gelten für diesen Preis und diesen Markt. Bei engeren Quoten steigt die Marge, bei Märkten mit weniger Umsatz ebenfalls, und ein Beispiel mit zwei Quoten sagt nichts über einen Markt mit drei Ausgängen, über Handicaps oder über Kombinationswetten. Wer zwei Anbieter über Quoten vergleichen will, muss denselben Markt desselben Ereignisses zur selben Stunde anschauen. Alles andere ist ein Vergleich zweier verschiedener Dinge.
Nur zwei Veranstalter — die Rechtslage in der Schweiz
Die Suche nach einem seriösen Sportwetten-Anbieter führt in der Schweiz zu einer kurzen Antwort. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und sie werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ist für die Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Bewilligung je Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter gedeckelt: zwei. Swisslos, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, mit Sitz in Basel und gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet und als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne nennt. Die beiden Häuser sind keine Konkurrenten um dieselben Kundinnen und Kunden: Das eine deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab, das andere die Romandie. Nebeneinander existieren sie nur auf dem Papier.
Eine Liste weiterer bewilligter Wettveranstalter gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Der Reingewinn der bewilligten Anbieter geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Registrierung, Wohnsitz und die eine Ausnahme
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis Wohnsitz im jeweiligen Gebiet des Veranstalters. Bei Swisslos braucht es dazu mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Der Wohnsitz ist damit kein Formularfeld, sondern der Zugang selbst. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip. Wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Die Romandie hat rund 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die zeigen, wie sehr das Angebot an einem physischen Netz hängt und nicht an einem Server.
Warum ausländische Wettseiten auf der Sperrliste landen
Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Ihr Geld ist trotzdem nicht geschützt: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Dazu kommen praktische Folgen, die man erst merkt, wenn es ernst wird. Eine ausländische Wettseite hängt nicht am Schweizer Sperrregister. Sie kennt die Spielsperre nicht, die eine Person bei Swisslos hinterlegt hat, und sie respektiert sie auch nicht. Und wenn eine Auszahlung ausbleibt, gibt es keine Schweizer Stelle, die sie durchsetzt. Die Gespa führt ihre Sperrliste seit dem 3. September 2019 und wies Ende 2025 671 Domains auf. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping, wie die Aufsicht das nennt. Der Name ändert sich, das Geschäftsmodell nicht.
Was eine Bewilligung kostet — und wem sie nützt
Die Kehrseite der Bewilligung ist der geschlossene Katalog. Wer Sportwetten bei einem bewilligten Anbieter spielt, bekommt ein eingeschränktes Programm: nur Sportwetten überhaupt, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen, keine Trainingsläufe, keine Esports. Dazu die Wohnsitzbindung und die Identitätsprüfung.
Diese Einschränkung ist der Preis, und sie ist nicht verhandelbar. Wer über sie schimpft, sollte den Gegensatz dazu sauber benennen: Bei einem ausländischen Anbieter ist das Programm grösser, die Marge anders, die Bedienung vielleicht flotter — und die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs gleich null. Weder das eine noch das andere ist von sich aus «die sichere Wahl». Die eine Seite verkauft geprüfte Enge, die andere ungeprüfte Weite.
Spielerschutz im Vergleich: Was Limiten, Sperren und das Register kosten
Der Spielerschutz in der Schweiz ist ein System aus Selbstbindung. Der Staat setzt keine Verlustobergrenze in Franken fest. Er schreibt vor, dass der Veranstalter von den Spielenden eine oder mehrere Oberlimiten für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangt. Die Höhe wählt die Person selbst. Nach dem Verordnungsrecht wirkt eine Senkung sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden und was sie in der Praxis bedeuten
Die kürzeste Fassung des Mechanismus lautet: Die Bremse zieht sofort, die Freigabe lässt auf sich warten. Wer an einem Donnerstagabend merkt, dass die Limite zu hoch steht, kann sie mit zwei Klicks senken. Wer sie erhöhen will, weil der angekündigte Spielplan am Wochenende überquillt, wartet. Bei Swisslos sind das 72 Stunden, länger als die 24 Stunden, die die Verordnung ohnehin nennt.
Das ist die wirksamste und zugleich unbeliebteste Regel des ganzen Vergleichs. Sie kostet unmittelbar: Sie nimmt einem Erwachsenen die Entscheidung über sein eigenes Geld aus der Hand, in einem Fenster von drei Tagen. Genau dort liegt ihr Wert. Ein Entschluss, der unter dem Eindruck einer verlorenen Wette gefasst wird, hat drei Tage Zeit, sich zu beruhigen.
Spielsperre und das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach dem Verordnungsrecht erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt.
Die Sperre ist die einzige Massnahme im System, die von einem Veranstalter auf den anderen durchschlägt. Ein Anbieter mit Schweizer Bewilligung liest sie; ein ausländischer nicht. Exkludierte oder minderjährige Spielende haben im bewilligten Angebot keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der Schutz endet dort, wo das Personal aufhört. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl gehört in jeden ehrlichen Vergleich. Ein Kontrollnetz, das die Hälfte der Testfälle durchlässt, ist ein Kontrollnetz mit Lücken — und wer seinen minderjährigen Sohn an einen Sporttip-Verkaufsschalter schickt, verlässt sich auf die falsche Statistik.
Wenn die Schutzfunktion selbst etwas kostet
Die Identitätsprüfung ist der zweite Aufwand, der nur auf der bewilligten Seite anfällt. Ein Konto pro Person, verifiziert, in der Praxis einmal abgeglichen. Der Vorgang braucht einen Ausweis und ein paar Minuten.
Rechnet man die beiden Lasten gegeneinander, ergibt sich ein klares Bild für einen konkreten Lesertyp. Wer mit einem kleinen Budget spielt und gelegentlich vergisst, dass er eine Limite gesetzt hat, findet im Schweizer Modell genau die Reibung, die er sucht. Wer sein Vergnügen über Konten bei mehreren ausländischen Anbietern staffelt, um Limiten zu umgehen, hat das Problem erkannt, aber nicht gelöst: Er hat es lediglich dorthin verschoben, wo niemand mehr auf ihn aufpasst.
Einzahlung, Auszahlung und die Fristen dazwischen
Die Zahlungsabwicklung ist der Punkt, an dem der Vergleich am schnellsten konkret wird. Und der Punkt, an dem die meisten ausländischen Wettseiten mit Versprechen arbeiten, die sich nicht nachprüfen lassen.
Beim bewilligten Anbieter ist ein Teil davon nicht Ermessen, sondern Recht. Der Veranstalter muss Gewinne und Guthaben auf ein Zahlungskonto überweisen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das ist keine Kulanz, das ist eine Verordnung. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten deshalb nicht. Kredit an Spielende ist gesetzlich ausgeschlossen.
Wie sich ein Anbieter aufladen lässt, ist dagegen seine eigene Sache. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben kann ausserdem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Limiten auf dem Spielkonto
Der Kauf von Spielguthaben hat also eine eigene Obergrenze, die nichts mit der Verlustlimite zu tun hat. Wer CHF 20 einzahlt, füllt das Wallet. Wer CHF 10’000 in dreissig Tagen erreicht, ist an der Kante. Und die Limite von CHF 9’999 auf dem Guthaben ist wiederum nicht die Limite des Einsatzes.
Drei Zahlen, drei verschiedene Töpfe. Wer sie in einen Satz presst, verwechselt Einzahlung mit Einsatz und Einsatz mit Verlust. Genau diese Verwechslung ist die Grundlage einer ganzen Sorte von Werbung, die drei Limiten zu einer «grosszügigen Linie» verschmilzt.
Wie Swisslos auszahlt und was es kostet
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Der Unterschied zwischen den beiden Wegen ist grösser, als die Fristen suggerieren. Ein Gewinn von CHF 800 landet auf dem Spielkonto, wo er verlockend leicht wieder einsetzbar ist. Ein Gewinn von CHF 1’200 nimmt den Umweg über das Bankkonto und ist damit faktisch aus dem Spiel. Wer weiss, dass er diesen Umweg braucht, kennt den Unterschied zwischen den beiden Zahlen.
Die 3-Prozent-Kommission ab der dritten Auszahlung ist der eigentliche Kostenpunkt dieser Regel. Wer im Jahr mehrfach Guthaben abzieht, zahlt dafür. Zweimal gratis, danach mit Abzug — das ist eine Staffelung, die man kennen sollte, bevor man die Auszahlung anstösst, und keine, die man in einer Werbebotschaft liest.
Wo ausländische Anbieter glänzen und was daneben steht
Ausländische Wettseiten werben mit blitzschnellen Auszahlungen, mit Krypto, mit unbegrenzten Beträgen. Manche davon liefern. Nachprüfen lässt sich davon in der Schweiz nichts, und das ist keine Kleinigkeit: Eine Zahlung, die nicht ankommt, hat in einem ausländischen Rechtsstreit einen anderen Preis als in einem Schweizer Verfahren. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, das Banken oder Kartengesellschaften dazu verpflichtet, Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten zu blockieren. Wer dort einzahlt, tut es ohne Netz und doppelten Boden.
Livewetten und Cash-out: Was während des Spiels passiert
Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-out dagegen ist nicht geregelt; es ist eine Funktion jedes einzelnen Anbieters, und die Bedingungen, unter denen sie steht, sind dessen eigene.
Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Zwei Regeln daraus verdienen Aufmerksamkeit. Erstens: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Zweitens: In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Was Cash-out bei Sporttip ist und was er nicht ist
Cash-out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Aber nur bei Online-Wetten, und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist die ehrlichste Definition, die es in diesem Bereich gibt. Cash-out ist kein Werkzeug, sondern ein Kaufangebot des Veranstalters: Er kauft die Wette zurück, und was er dafür zahlt, liegt unter dem, was sie im Gewinnfall wert wäre. Wer sich vorstellt, er könne eine Wette «retten», verwechselt den Notausgang mit einem Gewinn.
Der Zeitpunkt vor dem Anpfiff
Bei Livewetten sind die Fristen härter als bei Prematch-Wetten, und der Grund liegt in der Zwei-Wege-Beziehung zwischen Ereignis und Quotierung. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs abgegeben wird, ist keine Livewette mehr, sie ist eine Platzierung mit Ansage. Die Quote 1.00 in diesem Fall ist keine Kulanzregel, sondern die Weigerung, sich übervorteilen zu lassen.
Auch die Definition der Spielzeit ist eine solche Weigerung. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind.
Für die Platzierung selbst gibt es drei Wege: online über Swisslos, über die Sporttip App für iOS und Android, oder über eine in der App zusammengestellte Wette, die per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt wird. Der dritte Weg ist der unterschätzte: Er verbindet die Bequemlichkeit des Scheins am Küchentisch mit der Ausgabe an einem Schalter.
Wettarten, Märkte und die Marge in der Quote
Die Frage nach den besten Wettquoten ist eine Frage nach der Marge, und die Marge sitzt in jeder Quote. Sie ist nicht sichtbar, nicht deklariert und nicht verhandelbar — sie ist die Differenz zwischen dem, was ein Markt an Einsätzen aufnimmt, und dem, was er zurückzahlt.
Beim Zwei-Wege-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich ein Quotenschlüssel von rund 95 Prozent und eine Marge von rund 5 Prozent. Bei einem Drei-Wege-Markt mit einem klaren Favoriten und einem Aussenseiter fällt der Quotenschlüssel in aller Regel niedriger aus, weil mehr Ausgänge mit mehr Unsicherheiten in eine einzige Summe von Kehrwerten einfliessen. Für Kombinationswetten addieren sich die Margen der Teilmärkte, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten.
Wer den Anbietervergleich über Quoten führen will, braucht dieselbe Sportart, denselben Wettbewerb, dasselbe Spiel, denselben Markt und denselben Zeitpunkt. Dann ist der Quotenschlüssel eine belastbare Grösse. Ein Vergleich über verschiedene Märkte ist einer über verschiedene Dinge.
Was das Programm an Märkten hergibt
Das bewilligte Programm ist übersichtlich und geschlossen. Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen auf der Liste, die die Gespa führt. Für die Sporttip-Wettenden heisst das: Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten sind die drei Grundformen, dazu die Funktionen, die Swisslos für sie anbietet.
Eine Eigenheit der Kombinationswetten bei Sporttip gehört in jeden Vergleich. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Für die Spielenden ist das eine Rückversicherung, keine Drohung: Der Fehler liegt beim Veranstalter, und er trägt die Folgen. Der Einsatz geht zurück, der mögliche Gewinn entfällt.
Der Kombiboost und seine Bedingungen
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Vier richtige Voraussagen mit je mindestens 1.50 bringen einen Aufschlag von 5 Prozent auf den Nettogewinn. Das ist in der Grössenordnung der Marge, die man überhaupt erst einzeln überwinden muss. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist der Punkt, an dem die Reihenfolge steiler wird als die Trefferwahrscheinlichkeit es zulässt.
Auch Quotenboosts und Profitboosts sind limitiert: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-out verfällt der Boost.
Wie der Gewinn berechnet wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die Rundung ist für einen einzelnen Wettschein eine Randnotiz. Für den Quotenvergleich ist sie eine Kleinigkeit mehr, die auf der Seite des Veranstalters liegt. Präziser als der Auszahlungsbetrag ist deshalb immer der Quotenschlüssel: Er misst den Markt, nicht das Ergebnis.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Abstand zwischen CHF 1 und CHF 1’000 ist die eigentliche Botschaft dieser Zahlen. Wer Wetten mit kleinen Einsätzen spielt, findet hier einen Rahmen, der ihn nie berührt. Wer mit einem Vielfachen davon hantiert, muss auf die Systemwette ausweichen — und deren Limite von CHF 10’000 ist kein Freibrief, sondern eine Obergrenze, die der Veranstalter jederzeit verschieben kann.
Sportarten, Wettbewerbe und Spielpläne in der bewilligten Liste
Die zulässige Auswahl ist eine geschlossene Aufzählung. Was nicht auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht, wird nicht angeboten. Sportwetten dürfen nur auf Sportereignisse abgegeben werden: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Innerhalb der erlaubten Sportarten ist die Liste ebenfalls eng geführt. Qualifikationsrunden erscheinen nur, soweit sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe erscheinen nur, soweit sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind gar nicht erfasst. Eckball- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, einen Esport-Abschnitt ebenfalls.
Fussball, Pferdesport und die Sportarten daneben
Der Fussball trägt das Programm eines Schweizer Sportwetten-Anbieters, und er trägt auch die Zahlen. Swisslos erzielte aus den Sportwetten für 2025 einen Beitrag von CHF 109 Mio. zum Reingewinn, nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Ein Rückgang um rund 13 Millionen Franken in einem Jahr ist in einem nicht gewachsenen Programm kein Ausreisser.
Was ein Rückgang für die Sportarten bedeuten kann, lässt sich am Anteil ablesen, den sie am Sportwettenertrag haben. Diese Aufteilung ist in den Zahlen nicht aufgeführt. Sicher ist nur die Richtung: Wo weniger Umsatz erzielt wird, wird auch die Wahrscheinlichkeit kleiner, dass ein Nischenwettbewerb oder ein dünn besetzter Markt eine eigene Quotierung bekommt.
Ein Vergleich, der die Sportarten nach Anzahl der Märkte ordnet, ordnet damit auch die Aufmerksamkeit. Fussball, Eishockey, Tennis und die übrigen grossen Sportarten tragen das Angebot. Ein Pferdewettangebot erscheint nur, soweit es auf der Liste steht.
Dieselbe Grenze gilt für das Regelwerk selbst. Die Verlängerung und das Penaltyschiessen gehören beim Fussball nicht zur regulären Spielzeit, es sei denn, das Wettprogramm weist ausdrücklich darauf hin oder sie sind Gegenstand der Wette. Solche Details entscheiden über Ergebnisse; im Vergleich sind sie deshalb wichtiger als jede Durchschnittsquote.
Warum die Liste kurz ist und wem das hilft
Der geschlossene Katalog ist keine Nachlässigkeit, sondern der Preis der Bewilligung. Ein Veranstalter, der die Liste einhält, verliert Umsatzmöglichkeiten im Randbereich — und gewinnt eine Begründung dafür, in jedem Markt eine saubere Quotierung zu liefern.
Die Folge für den Vergleich ist unbequem: Ein internationales Portal wird dieses Programm immer als schmal darstellen. Es ist schmal. Nur ist der Vergleich mit einem ungeprüften Anbieter kein Grössenvergleich, sondern ein Vergleich zweier Rechtsrahmen. Ein Markt, der in der Schweiz nicht angeboten werden darf, darf in der Schweiz nicht angeboten werden.
Neue Anbieter und Markteintritte — warum hier niemand neu ist
Die Suche nach neuen Sportwetten-Anbietern führt in der Schweiz in eine Sackgasse, und das ist die eigentliche Information dieser Rubrik. Wer hier neu in den Markt kommen will, braucht eine Bewilligung. Wer ausländisch ist, durchläuft dieselbe Prüfung. Und die Prüfung endet für Dritte an der Zahl zwei, weil die Kantone die Veranstalter gedeckelt haben.
Ein neuer Name auf dem Schweizer Sportwettenmarkt entsteht deshalb nicht durch einen Markteintritt, sondern durch die Umbenennung einer Domain. Genau das beschreibt die Sperrliste. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt das Domain-Hopping. Wer eine «neue» Schweizer Wettseite entdeckt, hat in der Regel nicht einen neuen Anbieter gefunden, sondern die dritte Adresse desselben Anbieters.
Was ein ausländischer Neuling mitbringt und was nicht
Ein ausländischer Neuling bringt ein breiteres Programm mit, andere Quoten, oft eine ausgefeiltere App. Er bringt keine Schweizer Bewilligung mit, keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Durchsetzung und keine Bindung an die Limiten- und Sperrlogik des Schweizer Systems. Eine Bewilligung aus einem anderen Land — wohin auch immer sie vergeben wurde — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Der Name ändert daran nichts. Eine Bewilligung ist keine Eigenschaft des Auftritts, sondern eine Erlaubnis für ein Gebiet. Wer sie nicht hat, darf nicht, und wer nicht darf, wird nicht kontrolliert.
Die praktische Prüfung vor dem ersten Einsatz
Die Frage, die ein geneigter Leser sich vor jeder Registrierung stellen sollte, lautet nicht, welche Quote die höchste ist. Sie lautet, ob der Anbieter auf der Liste der bewilligten Veranstalter steht. Zweitens, ob er einen Sitz und eine Aufsicht in der Schweiz nennt. Drittens, ob er in den Bedingungen eine Limitenpflicht für Verluste und eine funktionierende Sperre aufführt.
Wer diesen Test bei einem beworbenen «neuen» Anbieter durchführt, findet in der Regel keine Swisslos- und keine Loterie-Romande-Bewilligung. Das Ergebnis ist eindeutig und bedarf keiner zusätzlichen Bewertung.
Vergleich der zehn Anbieter: zwei Bewilligungen, acht ohne
Die folgende Einordnung stellt die beiden bewilligten Veranstalter und acht ausländische Marken gegenüber. Die Reihenfolge der Schweizer Häuser folgt ihrer Rolle: eines für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, eines für die Romandie. Die ausländischen Marken sind aufgeführt, weil Spielende ihnen begegnen; bewertet werden sie nach denselben Merkmalen wie die beiden bewilligten, und alle acht tragen den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Gruppen werden nicht vermischt: Ein Haus mit Bewilligung ist keine zulässige Rangfolge neben einer Marke ohne.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter beziehungsweise gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz; Aufsicht durch die Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz; Aufsicht durch die Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
Was diese Tabelle nicht sortiert, ist die Qualität der Angebote — sie kann es nicht. Die beiden Schweizer Häuser sind an ein Bewilligungsregime gebunden, das Limiten, Sperren, Auszahlungswege und Wettkatalog vorschreibt. Die acht ausländischen Marken sind an kein Schweizer Regime gebunden, und über ihre Bewilligungslage liegt nichts vor, was in der Schweiz Wirkung entfaltet. Ob ein solcher Anbieter gut oder schlecht bedient, ist eine andere Frage als die, ob ein Anspruch durchsetzbar ist. Die Tabelle beantwortet die zweite, und das ist die einzige, die sich vor dem ersten Einsatz beantworten lässt.
Die Veranstalter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der einzige Zugang für die Deutschschweiz
Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet reicht über die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie über den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet; eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Der praktische Kern dieses Hauses liegt in den Zahlen, die die Teilnahme ordnen. Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Ein Online-Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständig, ohne Garantie für jeden Markt und mit einem Betrag, der unter dem möglichen Wettgewinn liegt.
Das ist ein Angebot mit einem klaren Adressaten. Wer im Vertragsgebiet wohnt, klein bis mittel einsetzt und den Spielerschutz nicht als Gängelung liest, findet hier ein Programm, dessen Grenzen nachvollziehbar sind, weil sie veröffentlicht sind. Wer eine Wette auf Eckbälle sucht, findet sie nicht — nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie nicht auf der Liste steht. Wer sein Konto aufladen will, findet PostFinance Pay mit Bestätigung in der App und einen Mindestbetrag von CHF 20. Und wer einen Gewinn abzieht, zahlt ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen möglicherweise 3 Prozent Kommission und wartet 5 bis 10 Arbeitstage.
Ein Haus, das seine Regeln offenlegt, ist nicht dasselbe wie ein Haus, das seine Regeln zu seinen Gunsten gestaltet. Der Unterschied lässt sich bei Sporttip nachprüfen: Jede der genannten Grenzen steht in den Bedingungen, jede gilt für alle, und die 5-prozentige Marge des Beispielmarkts gilt hier wie überall.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Prinzip, sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch hier stehen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa.
Die Bilanz dieser Grössenordnung ist eine andere als bei Swisslos, und sie ist es aus einem Grund, der nichts mit der Qualität zu tun hat: Das Netz ist dichter als die Bevölkerungszahl vermuten lässt. 2’350 Verkaufsstellen für sechs Kantone heissen, dass der Weg zum Schalter in den meisten Gemeinden kürzer ist als der zum nächsten Bahnhof.
Für den Vergleich heisst das: Wer in der Romandie wohnt, hat ein Konto bei einem Veranstalter, dessen Präsenz physisch ist. Wer aus der Deutschschweiz kommt, kommt an Jouez Sport nicht heran. Die Wohnsitzgrenze ist die härteste Trennlinie dieses Vergleichs, und sie lässt sich nicht durch Zahlungswege, nicht durch Apps und nicht durch einen Ausweis mit Zweitadresse umgehen.
Wer in Genf, Lausanne oder Sitten lebt, sollte die Kontofrage deshalb von der Schalterfrage her denken. Die Verkaufsstelle ist der Ort, an dem eine in der App zusammengestellte Wette auch abgegeben werden kann, und sie ist der Ort, an dem die Gespa ihre Testkäufe durchführt. Die 47,5 Prozent an Sporttip-Schaltern haben für die Westschweiz die gleiche Bedeutung wie für die Deutschschweiz: Die Kontrolle am Schalter ist die schwächste Stelle des Netzes, nicht seine stärkste.
PowBet: ein Programm ohne Schweizer Boden
PowBet tritt auf dem Schweizer Markt ohne Bewilligung auf. Eine Veranstalterbewilligung oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz besteht nicht, und über eine Bewilligung aus einem anderen Land liegt nichts vor, was in der Schweiz Wirkung hätte — eine ausländische Erlaubnis entfaltet nach dem Geldspielgesetz keine Geltung. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für Spielende heisst das in der Konsequenz: kein Schweizer Rechtsweg, keine Einbindung in die Limiten- und Sperrlogik, keine Schweizer Durchsetzung einer Auszahlung. Wer hier spielt, spielt auf die Regeln des Anbieters, und die gelten, solange er sie gelten lässt.
Der Preis dieser Freiheit ist konkret fassbar: Es gibt keine Stelle, die eine Auszahlung erzwingt, wenn der Anbieter sie verweigert. Das ist die eine Frage, die vor der Anmeldung zu klären ist.
Unibet: eine bekannte Marke ohne Schweizer Erlaubnis
Unibet gehört zu den Namen, die Schweizer Spielende aus dem Ausland kennen. Für die Schweiz ändert die Bekanntheit nichts: Es besteht keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, und die Eintragung in einem ausländischen Register hat hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Zuständigkeit.
Der Ruf eines Anbieters ist kein Ersatz für eine Bewilligung, und er ist auch nicht ihr Gegenteil. Er ist schlicht kein Kriterium, das sich prüfen lässt — anders als eine Bewilligungsnummer, ein Sitz und eine Aufsichtsbehörde, die man beide benennen kann.
Die Rechnung bleibt die gleiche wie bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: grösseres Programm, kein Rechtsweg.
N1 Bet: Neuling im Auftritt, kein Neuling im Markt
N1 Bet präsentiert sich als Neueinsteiger, und die Schweizer Bewilligungslage ist davon unabhängig: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Wirkung einer ausländischen Erlaubnis in der Schweiz. Wer hier registriert, hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und die Domain kann blockiert werden.
«Neu» ist auf dem Schweizer Markt kein Merkmal eines Anbieters, sondern allenfalls eines Auftritts. Die Zahl der bewilligten Veranstalter ist auf zwei gedeckelt, und ein Neuling kann daran nichts ändern.
Den Ausschlag gibt deshalb nicht das Auftreten, sondern die Durchsetzbarkeit. Und die fehlt.
bet-at-home: auf der Sperrliste, unverändert aktiv
bet-at-home ist ein Anbieter, dessen Domain von der Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt wird — blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und der Anbieter steht nicht in Verbindung mit dem Schweizer Sperrregister.
Dass eine Domain auf einer Sperrliste steht, ist kein technisches Ende der Möglichkeit, dort zu spielen. Es ist eine Feststellung darüber, wie die Aufsicht das Angebot bewertet, und der Hinweis darauf, wie schnell eine blockierte Adresse durch eine neue ersetzt wird.
Wer sich den Namen merkt, merkt sich deshalb besser die Zahl: 671 Domains wies die Sperrliste Ende 2025 auf. Es ist keine kurze Liste, und es ist keine Liste, die sich schliesst.
IviBet: Programm ohne Schweizer Rechtsweg
Bei IviBet gilt dasselbe Muster. Keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister.
Der Vergleich mit den beiden Schweizer Häusern führt hier nicht über Quoten, sondern über die Frage, was ein Konto dort überhaupt zusichert. Es sichert die Bedingungen des Anbieters zu und sonst nichts.
Die Limiten, die ein Schweizer Anbieter von Verfassungs wegen einhalten muss, sind für dieses Konto keine. Wer sich selbst Grenzen setzen will, tut es hier ohne Rückhalt.
myBet: beworben, aber nicht bewilligt
myBet ist eine Marke, die Schweizer Spielenden in Werbung und Suchresultaten begegnet. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und die Werbung dafür ist genau der Punkt, an dem die Rechtslage scharf wird: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist untersagt und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet.
Der Anbieter selbst wird davon nicht bewilligt. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden, und das Sperrregister kennt ihn nicht.
Für einen Leser, der eine solche Seite gefunden hat, ist die richtige Schlussfolgerung nicht, dass die Werbung erlaubt sein muss, weil sie sichtbar ist. Sie ist, dass die Sichtbarkeit einer Anzeige nichts über die Zulässigkeit eines Angebots sagt.
BetLabel: eine Marke wie jede andere ohne Bewilligung
BetLabel fällt in dieselbe Kategorie: kein Schweizer Permit, keine Wirkung einer ausländischen Erlaubnis, kein Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Durchsetzung. Die Bewertungskriterien sind dieselben wie für die übrigen ausländischen Namen auf dieser Liste.
Wer die Seiten dieser Gruppe nebeneinanderlegt, wird Mühe haben, Unterschiede zu finden, die für eine Leseempfehlung reichen. Sie unterscheiden sich in Aussehen und Sprachfassung, nicht in der Rechtsstellung, und die Rechtsstellung ist bei allen dieselbe.
Es lohnt sich, diese Beobachtung ernst zu nehmen. Eine Vergleichsliste, die acht ungeprüfte Marken nach Punkten ordnet, verkauft Sorgfalt, wo keine möglich ist.
Sportaza: breiter Katalog, kein Schweizer Anspruch
Sportaza tritt mit einem breiten Katalog auf, der in der Schweiz nicht zulässig wäre — Eckballmärkte, Esports und weitere Bereiche fehlen in der bewilligten Liste vollständig. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht; die Domains können blockiert werden, ein Anschluss an das Sperrregister fehlt.
Genau hier wird der Vergleich lehrreich statt ärgerlich. Die Freiheit des Katalogs ist echt, und sie ist der Grund, warum solche Seiten überhaupt Publikum finden. Auf der anderen Seite steht dieselbe Leere wie bei den übrigen: kein Rechtsweg, keine Sperrwirkung, keine Aufsicht.
Wer den breiteren Katalog will, findet ihn. Wer ihn mit Schweizer Schutzfunktionen will, kann ihn in der Schweiz nicht bekommen, und diese Grenze wird nicht durch einen Anbieterwechsel aufgelöst.
Was in der Steuererklärung aus einer Wette wird
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Eine typische Wetterin oder ein typischer Wetter liegt weit unterhalb der Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht.
Die ausländische Wette und der kantonale Blick
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Das heisst nicht, dass der Gewinn steuerfrei ist. Die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe des Betrags.
Die Regel gerät in Vergessenheit, weil sie nicht im Vordergrund steht, wenn ein Anbieter mit schnellen Auszahlungen wirbt. Sie kann aber teurer ausfallen als jede Quotendifferenz, die sich mit demselben Geld erzielen liesse.
Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wer seine eigene Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was ein Gratisspielguthaben wirklich ist
Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Formalie, sondern die Grundlage dafür, dass es Gratisspielguthaben im bewilligten Angebot überhaupt gibt. Wie hoch solche Gutschriften ausfallen und unter welchen Bedingungen sie stehen, ergibt sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Ein Gratisspielguthaben ist im Übrigen keine Auszahlung. Swisslos macht das ausdrücklich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es wird zum Wetten verwendet, und es verlässt das Konto nicht als Geld.
Die Zustimmungszahlen und was sie verraten
32 Zustimmungen in einem Jahr für zwei Veranstalter sind eine kleine Zahl. Sie sagt, wie selten ein Gratisguthaben im bewilligten Schweizer Angebot ist — und wie weit die Vorstellung eines Dauerversprechens von Casino- und Wettportalen von der Schweizer Wirklichkeit entfernt liegt.
Das ist die eigentliche Antwort auf die Suche nach Boni ohne Einzahlung. Im bewilligten Rahmen gibt es sie, aber genehmigt und in begrenzter Zahl, und sie sind kein Geld, solange sie nicht auszahlbar sind. Wer die Zahlen sieht, kann die Angebote, die ihm anderswo begegnen, besser einordnen.
Wie ein Werbebegriff an der Marge zerbricht
«Gratis» ist das Wort, an dem die Werbesprache am schnellsten dünn wird. Ein Guthaben, das nur zum Wetten verwendbar ist, ist kein Geschenk, sondern eine Wette mit dem Hausgeld — und über einem Zwei-Wege-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten behält der Anbieter rund 5 Prozent von jedem Einsatz ein, der damit platziert wird. Ein Teil des «Gratis»-Werts ist damit schon vor dem ersten Anpfiff weg, und das ist die einzige Stelle dieses Abschnitts, an der eine Zahl gegen ein Werbewort arbeitet.
Der andere Teil steht in den Bedingungen: Bedingungen, Beträge und die Verwendung des Guthabens. Sie sind der eigentliche Inhalt des Angebots. Wer sie liest, hat das Werbewort schon vergessen.
Wie die Rangfolge zustande kommt
Die Reihenfolge dieser Übersicht folgt vier Kriterien, und keines davon ist eine Quote. Zuerst die Bewilligung: Wer keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz hat, steht in der zweiten Gruppe, unabhängig davon, wie gut er arbeitet. Danach die Einsatz- und Verlustlimiten und die Frage, ob sie geprüft und verbindlich sind. Dann die Schutzfunktionen: Spielsperre, Anschluss an das Sperrregister, Alters- und Identitätsprüfung. Zuletzt die Auszahlung: auf welches Konto sie geht, welche Frist gilt und welche Kommission anfallen kann.
Warum diese Reihenfolge und nicht die naheliegende nach Quoten? Weil eine Quote ein Momentwert ist und eine Bewilligung ein Zustand. Ein Quotenvergleich von heute kann morgen falsch sein; die Feststellung, dass ein Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat, ändert sich nicht über Nacht.
Die zwei Häuser und die acht Marken
Unter den beiden bewilligten Häusern führt Swisslos Sporttip die Übersicht an, weil sein Programm am umfassendsten dokumentiert ist: Einsatzgrenzen, Verlustlimiten, Cash-out-Bedingungen, Auszahlungswege und -fristen sind in den Bedingungen offengelegt. Loterie Romande Jouez Sport ist sein Gegenstück in der Romandie, mit einem Verkaufsstellennetz von 2’350 Punkten und derselben Aufsicht. In der Praxis sind die beiden keine Alternativen zueinander, sondern die zwei Hälften desselben Systems.
Die acht ausländischen Marken stehen geschlossen am Ende. Sie unterscheiden sich untereinander in ihrem Auftritt und in ihrer Zielgruppe, nicht in ihren Rechten oder Pflichten gegenüber Schweizer Spielenden. Wer die Liste als Rangfolge «weltweit» liest, liest sie falsch: Sie ist eine Warnliste, keine Wertung.
Wo diese Rangfolge endet
Die Rangfolge beantwortet eine Frage und keine zweite. Sie sagt, wer in der Schweiz bewilligt ist und wie dessen Bedingungen aussehen. Sie sagt nicht, auf welches Ereignis zu setzen wäre, und sie nennt keine Sportart, die gewinnen wird. Sie nennt auch keine Quote, die morgen noch gilt.
Der Vergleich endet dort, wo die Entscheidung anfängt. Und die Entscheidung fällt nicht in einer Tabelle, sondern an einem Anmeldeformular — bei dem man entweder einen Ausweis mit Wohnsitz im Vertragsgebiet vorweist oder einen Anbieter ohne jede Schweizer Erlaubnis wählt.
Häufige Fragen zum Sportwetten-Anbieter-Vergleich
Welcher Sportwetten-Anbieter ist in der Schweiz der beste?
Die Frage führt zu einem Missverständnis: Es gibt hier keinen Wettbewerb zwischen gleichrangigen Anbietern, sondern zwei bewilligte Veranstalter mit getrennten Gebieten. Swisslos Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Wer im jeweiligen Gebiet wohnt, hat faktisch einen Anbieter; die Wahl entsteht erst dort, wo Schweizer Schutzfunktionen gegen ein breiteres Programm abgewogen werden.
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine Liste weiterer bewilligter Wettveranstalter existiert nicht, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste ausländischer Domains.
Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei den Einsatzgrenzen?
Für Swisslos Sporttip sind die Grenzen dokumentiert: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000, dazu Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Die Loterie Romande führt ein eigenes, im Aufbau vergleichbares Instrumentarium für die sechs Westschweizer Kantone. Die für die eigene Wohnregion geltenden Grenzen stehen jeweils in den Bedingungen des Veranstalters.
Warum stehen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?
Weil sie ohne Schweizer Bewilligung auftreten und Schweizer Telekom-Anbieter ihre Domains deshalb per DNS blockieren. Die Liste war Ende 2025 auf 671 Domains angewachsen, seit der ersten Fassung vom 3. September 2019. Ein Eintrag verhindert das Spielen nicht dauerhaft: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, was die Aufsicht als Domain-Hopping bezeichnet.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationswetten mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Der Reinnettogewinn ist der Betrag minus den Einsatz. Die Marge des Veranstalters steckt bereits in der Quote.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich; ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Vergleich – wettenlegalch
Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
