Skiwetten in der Schweiz: Bewilligung, Marge und der Preis des Angebots

Updated Oktober 2026
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Ein frisch präparierter Hang mit Slalomstangen in einer Reihe im ersten Morgenlicht, Schneespuren im Hang und Berge im Hintergrund.

Die Auswahl beim Skiwetten ist kleiner als bei jeder anderen Sportart, über die in der Schweiz gewettet wird. Das ist keine Marktlücke, sondern Gesetz. Für Sportwetten gibt es hier genau zwei Veranstalter, und jede Quote, die sie auf ein Rennen setzen, trägt eine Marge in sich, die den angebotenen Wert von Grund auf begrenzt.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungen im interkantonalen und kantonalen Rahmen sowie gegen die veröffentlichten Wett- und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Grundlagen: was Skiwetten in der Schweiz sind — und wo das Angebot endet

Ein Abfahrtslauf in Wengen, ein Slalom in Adelboden, ein Riesenslalom im Engadin: Wer darauf Geld setzen will, kann das in der Schweiz nur bei zwei Veranstaltern tun. Bei den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH ist es Swisslos mit dem Produkt Sporttip, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein ebenfalls, das ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Für die vier Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS, genau gesagt für deren sechs, steht die Loterie Romande mit Jouez Sport bereit.

Zwei Skier stecken aufrecht im Schnee neben einer Holzhütte, dahinter ein weites Alpenpanorama bei klarem Himmel.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Das Wort «Veranstalterin» ist hier nicht Hochmut gegenüber «Anbieter», sondern juristisch gemeint. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Wer sie anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung für das einzelne Spiel. Swisslos nennt in ihren Unterlagen, worauf dieses Recht beruht: die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020, und das Geldspielgesetz. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun.

Diese Struktur hat eine Folge, die man sich an einem Wochentag im Januar gut vorstellen kann. Ein Skifan aus dem Kanton Zürich will auf die Abfahrt in Kitzbühel setzen. Er öffnet am Abend eine Seite, wählt den Sieger, tippt einen Betrag ein. Wenn dieser Abend auf einer Schweizer Plattform endet, dann auf dem Konto von Swisslos. Alle anderen Wege führen an der Bewilligung vorbei, egal wie ordentlich die Seite aussieht und egal, welches Zertifikat in ihrer Fusszeile steht.

Die zweite Grenze ist unsichtbarer und wirkt stärker. Erlaubt ist nicht alles, worauf man sportlich setzen könnte, sondern nur, was auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa steht, in der Fassung vom 10. September 2026. Diese Liste ist eine geschlossene Aufzählung. Qualifikationswettkämpfe erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingseinheiten lässt sich gar nicht setzen. Die Liste führt weder Eckball- noch Kartenmärkte und enthält keine Esport-Sektion.

Dass eine Wette auf einen Sieger beim Weltcupfinale möglich ist, heisst also nicht, dass die Nebengeschichten ringsum ebenfalls angeboten werden. Der Verdacht, dass eine Plattform aus dem nichts ein grosses Skisortiment zaubert, während die zwei Bewilligungsinhaber «nur die Hausmannskost» zusammenbringen, hält dieser Liste nicht stand. Wer eine Wette auf einen Athletenkader oder eine kurzfristige Wetterprognose gebucht hat, hat nicht bei einem Veranstalter gebucht.

Was die Grenze in der Praxis bedeutet: Sie kostet den Wettenden Wahlfreiheit. Zwei Häuser statt zwanzig. Der Gewinn dabei liegt in der Zahl, die auf dem Wettschein steht, wenn er tatsächlich eintrifft. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es einen gesetzlichen Rahmen, eine Aufsicht und eine Adresse, an die man sich wenden kann — das ist die eine Hälfte des Bildes, und sie wird auf dieser Seite oft zu Wort kommen. Die andere Hälfte sind die Quoten. Diese zwei Sätze sind kein Widerspruch, sondern die Beschreibung eines Systems, das viel Sicherheit auf wenig Auswahl verteilt.

Wo die Grenzen des Angebots tatsächlich sichtbar werden, ist das Kontingent an Märkten, das zu einer Sportart gehört. Eine Skisportdisziplin besteht nicht nur aus einem Sieger. Sie hat ein Podest, ein Klassement über die Saison, einzelne Durchgänge und — bei Kombinationswettbewerben mit mehreren Rennen — eine Reihenfolge, aus der eine Wette ein neues Konstrukt bilden muss. Nicht jeder dieser Zugänge ist überall vorhanden, weil die Liste sie nicht alle vorsieht. Wer ein grosses Sportwettenangebot erwartet, findet hier eine klar umgrenzte Skisparte im Rahmen dessen, was die Aufsicht erlaubt. Kurzum: Schweizwetten sind mehr eine Frage des Vertrauens als der Vielfalt.

Rechtslage: zwei Bewilligungen, und sonst nichts Legales

Die kantonal und interkantonal gesetzten Regeln nennen eine klare Zahl: zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten. Es ist nicht die Zahl, die sich ergibt, wenn man einen Markt öffnet und schaut, was bleibt. Sie wurde so festgelegt.

Ein vereistes Fenster einer Berghütte mit Blick auf verschneite Tannen im blassen Winterlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Rahmen steht im Geldspielgesetz, kurz BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. In Artikel 3 Buchstaben c und e werden die Sportwetten als Grossspiel eingeordnet, mit allem, was daran hängt. Eine Bewilligung nach diesem Gesetz gilt nur in der Schweiz — genauer gesagt: für das Gebiet, für das sie erteilt wurde. Beide Häuser haben ihre Vertragsgebiete, und der Kreis der Zugangsberechtigten ist daran gebunden: Für Swisslos sind es die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, für die Loterie Romande die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, und in der Praxis heisst das: im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Genf wohnt, bekommt kein Swisslos-Konto. Wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Das ist keine Bequemlichkeit des Anbieters, sondern die Grenze, die aus der Bewilligung folgt.

Für die Frage, ob es mehr als die zwei Bewilligungen geben könnte, ist der Umstand wichtig, dass die Aufsicht keine Liste weiterer bewilligter Veranstalter führt — es gibt keine. Die Gespa publiziert die Sperrliste der ausländischen Domains. Wer also im deutschen Markt einkauft und dort eine Bewilligung nachweist, hat damit in der Schweiz nichts erreicht.

Der Ertrag aus dem bewilligten Angebot geht in kantonal festgelegte öffentliche Zwecke. Der Reingewinn von Swisslos betrug für das Jahr 2025 CHF 562 Mio. Davon flossen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, wo Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe davon erfasst werden. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr davor. Diese Zahlen sagen nichts über die Quoten, unterstreichen aber, weshalb der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter klein hält.

Betrügerisch wird es an der Stelle, an der eine ausländische Konzession als Schweizer Erlaubnis verkauft wird. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Veranstalten ohne die Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre, nach Artikel 130 BGS. Wer wettet, wird nicht bestraft. Der Spielende hat damit aber keine Rechtsposition, wenn die Auszahlung ausbleibt — und in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.

Was die Aufsicht durchsetzt, ist die Sperrliste. Sie ist seit dem 3. September 2019 in Kraft und steht nach den Angaben der Aufsicht inzwischen bei 671 Domains. Gelistete Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, dieses Nachrücken ist bekannt. Für Wettende ist das die massgebende Frage: Wenn eine Domain gesperrt und binnen Stunden durch die nächste ersetzt werden kann, hält dann das Geld die Verbindung? Die Antwort ist ein klares Nein. Eine Domain ist keine Adresse.

Ein weiterer Punkt betrifft die Werbung. Werbung für ein nicht bewilligtes Angebot ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird nach Artikel 131 mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, weshalb diese Seite die ausländischen Namen ausschliesslich beschreibt: Als redaktionelle Information über ein Angebot, das man antrifft, ist die Nennung möglich, als Empfehlung wäre sie strafbar. Für Gratisspielguthaben und Gratiswetten gilt, dass sie die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde brauchen; diese hat 2025 insgesamt Verwendung, während sich die Bedingungen ausschliesslich nach den eigenen Unterlagen des jeweiligen Veranstalters richten.

Das Verhältnis von Rechtsschutz und Verfügbarkeit ist der ganze Konflikt in einem Satz. Wer bei einem der beiden Bewilligungsinhaber setzt, hat eine Aufsicht über sich, ein Register, in das er sich sperren kann, einen Weg für Einsprüche und ein Schiedsgericht. Wer bei einem ausländischen Anbieter setzt, hat von all dem nichts. Das ist kein Plädoyer für oder gegen eine Seite — es ist die Entscheidung, die ein erwachsener Mensch selbst treffen darf, sofern er weiss, was er tatsächlich wählt.

Spielerschutz und Limiten: was gesetzt sein muss, bevor die erste Wette läuft

Hier wird es praktisch, und praktisch heisst bei diesem Thema: unbequem. Bevor jemand die erste Sporttip-Wette überhaupt platzieren kann, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Dass diese Limiten zuerst gesetzt werden und nicht zuerst vergessen werden können, ist einer der Punkte, in denen das Schweizer System restriktiver ist als sein Ruf.

Der wichtigere Teil ist jedoch nicht die erste Einstellung, sondern ihre Veränderung. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Wer montags um zwei Uhr nachts im Begriff ist, die Limite zu heben, findet einen Riegel, der genau für diesen Moment gebaut wurde. Die drei Tage sind die teuerste Eigenschaft der Sorgfaltspflicht, aus Sicht desjenigen, der diese Entscheidung gerade nicht mehr so klar wie am Morgen davor trifft. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.

Über die Limiten hinaus gibt es die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos samt Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Die Aufhebung ist gesetzlich an Bedingungen gebunden: nach drei Monaten frühestens, grundsätzlich erst mit Einschaltung einer Fachstelle. Wer sich sperrt und nach drei Tagen wieder öffnen möchte, kann das nicht — das ist die Absicht der Einrichtung.

Ein Spielende kann sich auch eine freiwillige Pause setzen. Der Rahmen sieht vor, dass diese bis zu sechs Monate angeboten werden muss. Der Unterschied zur Spielsperre ist juristisch wichtig: Die Sperre ist eine Ausschlussentscheidung, die bis zur Aufhebung bestehen bleibt; die Pause ist eine selbst gesetzte Frist, die von vornherein befristet ist. Wer sich zum Beispiel für eine Wettpause während der Saisonvorbereitung entscheidet, bleibt im Register, bis die Frist abläuft.

Bei den Zugangsdaten ist eine Verifizierung schon beim Anlegen des Kontos Pflicht. Wer sich online anmeldet, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, darf keiner Spielsperre unterliegen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Sportwettkonto ist deshalb nicht in zehn Minuten anonym eröffnet — Swisslos will wissen, wer mit ihr spielt.

Werden diese Regeln eingehalten? Bei den Verkaufstellen offenbar nicht lückenlos: Bei 200 Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde einer minderjährigen Person in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette verkauft. Diese Zahl ist ein Satz, der gegen jede Selbstzufriedenheit spricht. Sie bezieht sich auf Verkaufstellen und nicht auf die Online-Kanäle. Sie ist aber auch der Grund, weshalb Kontrollen überhaupt Sinn ergeben: Ohne diese Testkäufe gäbe es sie nicht als Zahl. Wer sich Sorgen macht, sollte nicht vom System, sondern von der eigenen Auszahlungsbilanz ausgehen. Dies ist allgemeine Information; rechtlich verbindliche Auskunft gibt es bei einer kantonalen Fachstelle oder beim Steuerberater.

Wettquoten im Skisport: wo die Marge sitzt

Quoten sind nicht die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses. Sie sind eine Wahrscheinlichkeit, die um die Marge des Anbieters erhöht wurde, und die Marge ist der Teil, um den jede Quote zu knapp ist. Beispiel: ein Markt mit zwei möglichen Ausgängen, jeder bei Quote 1.90. Das ist keine gehandelte Quote eines bestimmten Rennens, sondern ein Rechenbeispiel für das, was die beiden Zahlen bedeuten.

Rechnet man 1 : 1.90 + 1 : 1.90, so erhält man 1.0526. Daraus ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent. Anders gesagt: Die Marge liegt bei rund 5 Prozent des Einsatzes, und das ist der Anteil, der auf alle Fälle hinweg nicht an die Wettenden zurückfliesst. In einer Bandbreite ausgedrückt: Bei einem Zwei-Weg-Markt mit ausgeglichenen Quoten um 1.90 liegt dieser Anteil bei etwa 5 Prozent, das ist der typische Bereich, den eine Sportwette vor jedem Ausgang an den Anbieter verliert. Diese Zahl der ausgezahlten Einsätze gilt nur bei Quoten, die mit 1.90 an beiden Enden eines Zwei-Weg-Markts zusammenfallen. Schon bei 1.95 an beiden Seiten oder bei drei Ausgängen verschiebt sie sich, und bei einem Siegermarkt mit einem klaren Favoriten ist die Verteilung anders. Einzelne Skirennen haben ihre eigenen Quoten und damit ihre eigene Quote.

Die Formel 1 : (1/Quote 1 + … + 1/Quote n) ist die einzige Stelle, an der eine Quote auf ihre Kosten hin durchschaut werden kann. Wichtig ist der Vergleich vor dem Einsatz: Unabhängig davon, ob die Quote bei einem Schweizer Bewilligungsinhaber oder auf einer ausländischen Plattform steht, ist etwas anderes als die Quote immer die Marge, und die Rechnung geht in beiden Fällen auf. Sie steht nicht auf dem Bildschirm. Sie muss selbst ermittelt werden, und ein Wettender, der die Formel für einen Markt einmal anwendet, wird nie mehr eine Quote sehen, ohne an sie zu denken.

Bei den Wettarten im Skisport ist die Zahl der Ausgänge einer der Hauptunterschiede. Die Siegwette auf einen Fahrer ist ein klassischer Mehrwegemarkt, in dem die Marge am wenigsten auffällt, weil sie über zwanzig oder dreissig Namen verteilt ist. Ein Podiumsplatz oder eine Kombination zweier Fahrer bieten mehr Ausgänge und damit mehr Rechenaufwand. Die Marge bezieht sich in allen Fällen auf den Markt, nicht auf die Sportart: Selbstverständlich können sich die Quoten eines Slaloms von denen einer Abfahrt unterscheiden, auch bei gleicher Zahl der Nennungen. Was bleibt, ist die Regel: Bei jeder Quote entspricht die Differenz zwischen dem, was ausgezahlt wird, und dem, was für alle Ausgänge eingesetzt wurde, dem, was der Anbieter einbehält. Die Marge hängt dabei vom gewählten Markt ab und muss für jedes Ereignis individuell betrachtet werden.

Wie hoch die tatsächliche Marge eines konkreten Skirennen-Markts ist, lässt sich mit einem einfachen Vorgehen selbst herausfinden. Die Quoten für alle Ausgänge zusammenzählen, die Kehrwerte bilden, addieren und von eins abziehen. Wer das einmal für eine Abfahrt in einem der grossen Wintersportorte mit den dort ausgestellten Quoten tut, hat eine belastbare Grundlage für den Vergleich mit der nächsten Wette. Eine einzelne Quote verrät nichts über die Marge des Marktes; erst die Summe der Kehrwerte über alle Ausgänge tut es. Damit ist die Quote die einzige Grösse, die den Preis des gesamten Angebots sichtbar macht, und sie ist gleichzeitig die einzige, die vor der Platzierung noch beeinflussbar ist.

Der Winterfahrplan: Weltcup, Weltmeisterschaft, Gesamtwertung

Der alpine Weltcup ist über den Winter in mehrere Orte und mehrere Länder verteilt. Es gibt Abfahrten, Super-G, Riesenslalom und Slalom, dazu die alpine Kombination; die einzelnen Rennen zählen je nach Disziplin unterschiedlich stark für die Gesamtwertung. Ein Wettereignis ist also ein bestimmtes Rennen an einem bestimmten Ort und Tag — und nicht der Pokal, der am Ende der Saison vergeben wird.

Wer über den Winter verteilt auf den Gewinn einer Disziplinenwertung setzt, beteiligt sich damit nicht an einem einzelnen Rennen, sondern an einer Serie von mehreren Monaten. Der Gesamtweltcup ist das zweite grosse Fernziel in dieser Sportart: eine Wertung, die sich aus den Ergebnissen sämtlicher Rennen zusammensetzt. Das ist keine klassische Einzelwette, sondern eine Langzeitwette über eine ganze Saison hinweg — und damit eine Kategorie, für die der Verlauf Wochen dauert, die Anzahl der Ausgänge mit dem Wetter schwankt und die Marge über dieselbe gesamte Laufzeit bestehen bleibt.

Die Ski-Weltmeisterschaften sind im Gegensatz dazu ein einzelnes, kompaktes Ereignis. Ein WM-Titel wird innerhalb weniger Tage vergeben. Die Kombination aus einer begrenzten Zahl von Rennen, einer überschaubaren Läuferliste und einer hohen medialen Aufmerksamkeit macht sie zu einem beliebten Anlass für kombinierte Wetten. Hier kommen die zwei Regeln aus den Wettbedingungen ins Spiel, die man in dieser Sportart wirklich kennen sollte. Wer in einem offiziellen Programmpunkt ein Rennen einer Skimeisterschaft findet, wird in aller Regel nicht das Feld von dreissig Athleten sehen. Was auf dem Wettschein steht, ist eine Wette auf eine bestimmte Voraussage, und zwar im Rahmen des regulären Wettprogramms. Die Regeln berücksichtigen eine Veränderung, die nur in dieser Sportart möglich ist: Wenn ein Rennen verschoben wird, ändert sich das Wetterereignis, und wenn das Rennen innerhalb von 48 Stunden nach dem regulären Starttermin nicht nachgeholt wird, ist die Wette ungültig. Dann wird bei einer Einzelwette der Einsatz zurückbezahlt, in einer Kombinationswette erhält die Voraussage die Quote 1.00.

Der dritte Punkt betrifft die Livewetten. Bei Swisslos gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer eine Wette platziert, nachdem das Ereignis tatsächlich eingetreten ist, erhält die Quote 1.00. In Situationen, in denen das Ereignis bereits entschieden aussieht — ein Elfmeter, eine rote Karte, ein Entscheid des Videoschiedsrichters —, kann Swisslos ebenfalls mit 1.00 abrechnen. Der Grundsatz klingt einfach, hat aber eine sportpraktische Ausnahme: Jede Livewette muss in dem Moment platziert werden, in dem die Information noch nicht definitiv ist. Der Übertragungsstatus ist nicht das Kriterium; das Vorhandensein der Information schon. Diese Regel schützt nicht den Veranstalter vor dem Kunden, sondern sie schützt die Wettergebnisse der übrigen Kunden vor dem einen, der schneller sieht.

Der Kalender dient hier als Struktur dafür, wie eine Saisonwette organisiert wird. Der Gesamtweltcup verlangt die Fähigkeit, über Wochen eine Position zu halten; einzelne Rennen verlangen punktuelle Aufmerksamkeit. Eine Kombination, die sich über mehrere Rennen erstreckt, braucht beides. Wer sich einen Wettkombi für einen einzigen Skitag ausdenkt, hat weniger Zeit dazwischen als jemand, der auf die Saison setzt. Das ist keine Nebensache: Bei den Langzeitwetten dauern die Dinge lange genug, um einen ganzen Winter zu binden, und die Einsatzhöhe auf so einer Position liegt aus Prinzip niedriger und über einen längeren Horizont.

Die Veranstalter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne

Zehn Namen, zwei Gruppen, und die Trennlinie ist nicht das Angebot, sondern ein verwaltungsrechtlicher Status. In der Schweiz gibt es für Sportwetten genau zwei Veranstalter mit Bewilligung: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Daneben treffen Wettende eine Reihe internationaler Namen an, und diese Namen mögen ein grösseres Programm, eine schönere App oder ein bekannteres Gesicht zeigen — was sie nicht mitbringen, ist die Schweizer Bewilligung.

Anbieter Bewilligung Veranstalter
Swisslos (Sporttip) Bewilligung SWISSLOS Genossenschaft
Loterie Romande (Jouez Sport) Bewilligung Loterie Romande
Ausländische Anbieter keine nicht etabliert

Damit die Gegenüberstellung handlich wird, stehen ausländische Anbieter hier nach denselben Kriterien zur Bewertung: der Regelungsgrad, die Bewilligungslage, das Verhältnis zum Schweizer Rechtsschutz. Bei den beiden Schweizer Häusern gilt das Gesetz, bei den acht anderen nicht. Keiner der acht wird in diesem Rennen als Anbieter mit Schweizer Rechtsschutz bezeichnet. Sie sind auf der Liste, weil ein Wettender sie ohnehin trifft.

Swisslos Sporttip: das grösste Wettprogramm des Vertragsgebiets

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos eines der beiden Häuser, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt.

Das Vertragsgebiet ist die grosse Besonderheit dieses Anbieters. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Das ist ein Gebiet, das einen Grossteil der Deutschschweiz und das Tessin umfasst. In den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist Swisslos nicht vertreten.

Der Zugang wird streng kontrolliert. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung zulässig. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich anmeldet, muss einen gültigen Ausweis hochladen. Die Prüfung ist der einzige Weg in das Angebot; es gibt keine Schaltfläche, die das überspringt.

Die Einzahlung in das Spielguthaben läuft über verschiedene Wege. Ein Guthaben kann über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Für den Bereich Zahlungsarten steht PostFinance Pay zur Verfügung, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch gutgeschrieben; Beträge über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei den Einsätzen ist der Rahmen gesteckt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Sätze gehören zu den strengeren in der Branche — das ist eine Bewertung, und sie beruht auf dem Vergleich mit dem, was diese Seite sonst an Wendungen in den Bedingungen gelesen hat. Wer mit grossen Einsätzen operiert, stösst bei Swisslos schneller an eine Wand als bei den meisten ausländischen Namen. Wer mit kleinen Einsätzen arbeitet, merkt von dieser Wand nichts.

Zum Wettsortiment gehören neben den Einsätzen auf Rennsieger auch die Livewetten und der Cash-Out. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ausgeführt wird Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Bei den Boosts gilt: Quotenboosts gibt es nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Die Bewertung am Schluss ist keine Geschmacksfrage. Was Sporttip vom Rest des Feldes trennt, ist nicht die Menge der Wetten, sondern die Tatsache, dass jeder Franken, der hier verloren geht, dieselbe Aufsicht, dasselbe Sperrregister und denselben Beschwerdeweg berührt wie jeder Franken, der gewinnt. Das ist der Grund, weshalb ein Anbieter mit einem kleineren Wettprogramm in einem direkten Vergleich trotzdem gewinnen kann: Der Vergleich gilt nicht der Breite, sondern dem Umstand, dass es bei Swisslos keinen Punkt gibt, an dem die Wette plötzlich in einem Raum ohne Schweizer Recht verschwindet. Für einen Wettenden, der auf Nummer sicher gehen will, ist das die zentrale Grösse.

Loterie Romande Jouez Sport: das Pendant der sechs Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande — Société de la Loterie de la Suisse Romande — ist das zweite Haus mit Bewilligung. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse nennt sie an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa.

Für einen Wettenden in Genf oder Lausanne ist das die naheliegende Adresse. Wer dort wohnt, hat Zugang zum Angebot und keinen Zugang zu Sporttip. Die beiden Häuser sind also geografisch getrennt, nicht in Konkurrenz. Das erklärt, weshalb eine Rangliste der Schweizer Veranstalter so kurz ausfällt: Es gibt zwei, und je nach Wohnkanton bleibt nur eines davon übrig. Die Wahl, die einem Bewohner der Deutschschweiz bleibt, ist nicht Swisslos gegen Loterie Romande, sondern Swisslos gegen einen der acht Namen ohne Schweizer Bewilligung.

Die Verkaufstellen sind ein Punkt, der leicht übersehen wird. 2’350 Stellen in der Westschweiz sind eine physische Präsenz, die keine ausländische Plattform anbietet. Wer seine Wette online zusammenstellt und dann an einer Verkaufstelle spielt, kann den Wettschein in der Hand halten. Für einen Teil der Kundschaft ist genau das der Unterschied, der zählt — und für einen Teil ist es der Grund, warum sie trotzdem online bleiben. Dasselbe Prinzip gilt bei Swisslos, wo sich in der App zusammengestellte Wetten per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufstelle spielen lassen.

Zurückhaltend muss man bei den Details sein, die die Loterie Romande nicht veröffentlicht. Welche Massnahmen zur Begrenzung sie konkret vorgibt, welche Einsatzlimiten für Jouez Sport gelten und wie hoch die Gebühren bei Auszahlungen sind, ist in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht niedergelegt. Das ist kein Mangel des Hauses, sondern die Art, wie viele Lotteriegesellschaften über ihre Sportwetten-Abteilung berichten. Wer hier Genauigkeit braucht, kann sie bei der Gesellschaft selbst erfragen, bevor er einzahlt — und dieser Schritt ist bei einem bewilligten Veranstalter immer möglich, weil es eine Stelle gibt, die antwortet.

Was den Vergleich mit Swisslos betrifft, liegt die Bewertung auf einem anderen Feld als die des Angebots. Zwei Veranstalter mit derselben Rechtsgrundlage unterscheiden sich für den Wettenden nicht durch ihren Rechtsschutz — der ist bei beiden gleich —, sondern durch die Verfügbarkeit für den eigenen Wohnsitz und durch das, was sie über ihre eigenen Bedingungen offenlegen. Wer in der Westschweiz wohnt und Zugang zu Jouez Sport hat, findet dort das mit Abstand nächste vollständig schweizerisch bewilligte Angebot. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat es nicht, und das ist der einzige Punkt, der diese Wahl jemals entscheidet.

Donbet: Skimärkte ohne Schweizer Bewilligung

Donbet gehört zu den Namen, die ein Wettender antrifft, wenn er nach einem Skiwetten-Angebot sucht. Was Donbet nicht hat, ist eine Schweizer Bewilligung. Nach dem interkantonalen Recht dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten — eine Bewilligung, die Donbet an anderer Stelle gemeldet hat, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Formfehler, sondern der vollständige Inhalt des Status.

Aus diesem Status folgen drei Dinge, die man nicht wegdiskutieren kann. Donbet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer bei Donbet spielt und sich sperren lassen möchte, kann sich nicht auf das Register verlassen, das Schweizer Veranstalter und Casinos verbindet. Donbet hat überdies kein Schweizer Rechtsforum: Wenn die Auszahlung ausbleibt, endet der Weg nicht bei einer Schweizer Aufsichtsbehörde. Und die Domains von Donbet können auf der Sperrliste erscheinen, die die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Noch ein Punkt zur Erwartungshaltung. Skimärkte sind in der Schweiz nur auf der Gespa-Liste zugelassen, und diese Liste ist für Anbieter ohne Bewilligung nicht bindend. Es kann daher sein, dass ein ausländischer Anbieter Skirennen oder Skimärkte führt, die in der Schweiz gar nicht angeboten werden dürfen — ein alpines Rennen oder eine Kombination über mehrere Rennen etwa, deren Nebenbedingungen anders definiert sind. Wer das nutzt, nutzt es ausserhalb des Schweizer Rahmens. Das kann ein Vorteil sein, es ist keiner aus Schweizer Recht. Eine Wette ist kein Sport — sie ist ein Vertrag, und bei diesem Vertrag ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Wer Donbet trotzdem in Erwägung zieht, sollte sich vor der Einzahlung Klarheit über zwei Dinge verschaffen: wo der Anbieter sitzt und wie der Weg zur Auszahlung aussieht. Beide Antworten finden sich in jedem Fall in dessen eigenen Bedingungen. Wer das in zehn Minuten prüft, hat zehn Minuten investiert und in der Regel nichts verloren. Wer es nicht prüft, merkt es im Zweifelsfall erst bei der Auszahlung.

IviBet: eigenes Programm, kein Schweizer Rechtsschutz

IviBet ist ein weiterer internationaler Anbieter, der ohne Schweizer Bewilligung auftritt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine an anderer Stelle gemeldete Lizenz hat hier keine Wirkung. Daraus ergibt sich, dass IviBet nicht am Schweizer Schutzsystem teilnimmt: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domains auf der DNS-Sperrliste erscheinen.

Für das Skiwetten-Thema spielt ein anderer Punkt die Hauptrolle. Ausländische Plattformen führen ihre eigenen Wettarten und ihre eigenen Regeln dafür, was als gültig gilt, wenn ein Rennen abgesagt oder verschoben wird. Die Schweizer Sporttip-Regel, wonach eine Wette ungültig wird, wenn das Ereignis nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, ist eine Regel eines Schweizer Veranstalters. Ob und in welcher Frist IviBet dasselbe tut, regelt IviBet in seinen eigenen Bestimmungen. Für einen Wettenden, der eine Serie von Rennen kombiniert, ist gerade die Absagefrist die wichtigste Zahl im Vertrag — im Januar und im März kann sie über einen ganzen Wettschein entscheiden.

Wer sich für IviBet interessiert, sollte deshalb genau diese Bestimmungen suchen und nicht die Werbeseite. Absage, Verschiebung, Wertung bei Abbruch: Diese drei Regeln kosten bei einem einzigen Skirennen mit Wetterpech mehr als das gesamte Programm an Bonusangeboten wert ist. Wo sie stehen, steht meist nicht auf der Startseite.

22Bet: breites Angebot, kein Zugang zum Sperrregister

22Bet tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Es gilt hier dasselbe wie für die vorgenannten Namen: Eine Konzession aus einem anderen Rechtsraum hat in der Schweiz keine Geltung, und die zwei bewilligten Veranstalter bleiben die zwei bewilligten Veranstalter. 22Bet ist demzufolge nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Sperrliste landen.

Der Name 22Bet steht für ein international ausgerichtetes Angebot mit einer grossen Zahl an Sportarten. Ob und in welchem Umfang darunter Ski alpin fällt, ist aus den öffentlichen Schweizer Unterlagen nicht ersichtlich. Was ein Wettender dort aber in jedem Fall prüfen muss, ist die Frage der Währung und der Auszahlung: Wer in Franken einzahlt und in einer anderen Währung ausbezahlt bekommt, trägt ein Kursrisiko, über das kein Bonus hinweghilft. Die Bedingungen, unter denen das Schweizer Publikum bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, sind die des Sitzes, nicht die der Schweiz.

In diesem Sinne ist 22Bet ein Beispiel dafür, was an Grösse gewonnen und an Absicherung verloren geht. Ein Anbieter mit vielen Sportarten kann für jemanden interessant sein, der mehr als den Weltcup sucht. Der Preis dafür steht nicht im Angebot; er steht in der fehlenden Schweizer Rechtsbeziehung.

Betovo: Quoten ohne Schweizer Bewilligung

Bei Betovo liegt der Fall wie bei den anderen internationalen Namen: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit einer DNS-Sperre. Wer hier ein Konto eröffnet, hält sein Guthaben nicht bei einem Veranstalter, der schweizerischer Aufsicht untersteht.

Ein Punkt, der bei diesem Namen besonders zu bedenken ist, betrifft die Veränderlichkeit der Bedingungen. Europäische Veranstalter behalten sich regelmässig vor, Limiten und Quoten jederzeit anzupassen; Swisslos sagt das in ihren Bedingungen ausdrücklich. Wo die Grenze zwischen einer Anpassung und einem Eingriff in laufende Wetten liegt, entscheidet die Rechtsordnung des Anbieters. Wer eine Position über die Saison hält, also den Gesamtweltcup oder eine Disziplinenwertung, ist auf diese Frage stärker angewiesen als jemand, der einen einzelnen Slalom setzt. Über Wochen hinweg ist die Regel das Einzige, was trägt.

Das ist kein Grund, Betovo für unseriös zu erklären. Es ist der Hinweis, dass die Bewertung eines ausländischen Anbieters nichts mit seinem Geschäftsgebaren zu tun hat, sondern allein mit der Frage, welches Recht über die Wette steht, wenn sie einmal streitig wird.

BetLabel: ein weiteres Programm ausserhalb des Bewilligungsrahmens

BetLabel tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei den vorgenannten Häusern, und damit auch die Folgen: keine Teilnahme am Schweizer Sperrsystem, kein Schweizer Forum, Sperrlistenrisiko.

Für einen Schweizer Wettenden ist bei einem solchen Anbieter die wichtigste Frage nicht das Angebot, sondern wer die Identität prüft und wann. Die Schweizer Veranstalter prüfen die Angaben beim Anlegen des Kontos — Swisslos liest sie aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Diese Prüfung hat einen Nebeneffekt, der selten ausgesprochen wird: Sie verhindert auch, dass sich eine gesperrte Person über eine falsche Identität ein zweites Konto zulegt. Wo keine solche Prüfung stattfindet, fehlt nicht nur eine Formalität, sondern die Grundlage dafür, dass eine Sperre überhaupt wirkt.

Wer BetLabel prüft, sollte deshalb wissen, wie die Identifikation abläuft und ob es eine Möglichkeit gibt, sich selbst dauerhaft vom Angebot auszuschliessen, die auch Bestand hat. Bei einem Anbieter ohne Registeranschluss ist eine Selbstsperre nur so gut wie die Bereitschaft des Anbieters, sie durchzusetzen.

BetPanda: internationale Ausrichtung, kein Schweizer Forum

BetPanda steht für ein ähnliches Modell wie die vorgenannten Namen: eine Plattform mit internationaler Ausrichtung, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Zugang zum Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg.

Für das Thema Skiwetten ist die naheliegende Frage die nach dem Quotenschlüssel. Ein international ausgerichteter Anbieter kann in einem Markt eine andere Auszahlungsquote haben als die Schweizer Häuser, und diese Quote ist die Währung, in der ein Wettender tatsächlich bezahlt. Sie steht nirgends auf dem Bildschirm. Wer zwei Anbieter vergleicht, tut deshalb gut daran, sich einen einzigen Markt zu nehmen — etwa den Siegermarkt eines Rennens — und für beide die Summe der Kehrwerte auszurechnen. Bei einem Anbieter mit einem engeren Markt fällt diese Summe höher aus, und genau darin liegt der Preisunterschied, der in keinem Bonus erwähnt wird.

Ein Vergleich dieser Art sagt nichts über die Seriosität eines Anbieters aus; er beschreibt nur, was eine Wette kostet. Bei BetPanda hat man diese Rechnung selbst in der Hand, wenn die Quoten sichtbar sind.

Rollbit: Krypto-Erscheinung, kein Verlass auf Schweizer Regeln

Rollbit tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, und damit gelten dieselben Folgen wie bei den übrigen internationalen Namen: keine Wirkung einer ausländischen Konzession, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.

Ein Anbieter mit einem solchen Profil wirft die Frage nach der Auszahlung in einer besonderen Schärfe auf. Wer sein Guthaben in einem Gefäss hält, für das der Anbieter selbst die Regeln schreibt, verlässt sich bei der Rückzahlung auf dessen Fortbestand. Die Schweizer Veranstalter haben hier eine Regel, die die Sache vereinfacht: Guthaben werden per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, und die Auszahlung erfolgt auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Genau diese Bedingung — ein auf den Namen lautendes Konto — ist bei einer Schweizer Wette garantiert, weil die Auszahlung sonst nicht zulässig ist. Bei einem Anbieter ohne diese Bindung existiert sie nur, wenn sie in dessen Bedingungen steht.

Wer sich für Rollbit interessiert, sollte deshalb die Auszahlungsbedingungen vor allem anderen lesen. Verlustlimiten treffen jeden, die Frage nach der Auszahlung trifft nur die, deren Wette gewonnen hat.

Betscore: ein Name auf der Sperrliste

Betscore gehört zu den ausländischen Namen, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten, und damit gelten die bereits beschriebenen Folgen. Hier verdient ein Punkt eine besondere Erwähnung, weil er die Wirkungslosigkeit einer Sperre greifbar macht: Gelistete Domains werden nach Angaben der Aufsicht innerhalb von Stunden durch neue Adressen ersetzt. Wer heute eine dieser Adressen aufruft, kann morgen eine andere finden — und beide führen zum selben Anbieter.

Genau deshalb ist eine Sperrliste keine Schliessung des Angebots, sondern eine Erschwerung. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Marken Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Liste. Diese Namen stehen hier als Beispiel für das Phänomen, nicht als Empfehlung. Ein Anbieter, dessen Domain hopsen kann, ist weder besser noch schlechter als ein anderer ohne Bewilligung; er ist nur schwerer von der Aufsicht zu greifen.

Für einen Wettenden heisst das: Ob eine Seite erreichbar ist, sagt nichts über ihren Status. Der Status ergibt sich aus dem Register, nicht aus dem Bildschirm. Wer im Zweifel ist, prüft in der Sperrliste, ob die Domain dort steht — und wenn nicht, heisst das nicht, dass eine Bewilligung vorliegt. Es heisst nur, dass die Aufsicht sie noch nicht erfasst hat.

Was das Angebot den Wettenden kostet

Zum Schluss eine Rechnung, die den Rahmen dieser Sportart am deutlichsten macht. Der Gesamteinsatz wird mit jedem Einsatz ein wenig kleiner — nicht durch eine Steuer auf den Einsatz, eine solche kennt das Schweizer Sportwettenrecht nicht, sondern durch die Marge im Quotenschlüssel. Bei dem eingangs genannten Zwei-Weg-Beispiel mit je 1.90 liegen rund 95 Prozent Auszahlungsquote und damit rund 5 Prozent Marge vor. Über viele Wetten hinweg summiert sich dieser Anteil; wie viel tatsächlich verloren geht, hängt vom Glück beim einzelnen Ausgang ab. Die Rechnung ist eine Schätzung, keine Vorhersage.

Was den Vergleich der Anbieter angeht, so ist die Auswahl in der Schweiz keine Frage des Geschmacks. Zwei Häuser mit Bewilligung, und daneben eine Reihe von Namen ohne diese Bewilligung. Aus der Sicht eines Wettenden ist die entscheidende Frage nicht, welcher Bildschirm gefällt, sondern was passiert, wenn etwas schiefgeht. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es für diesen Fall eine Aufsichtsbehörde, ein Register und ein Verfahren. Bei den acht anderen nicht.

Der Rat, der daraus folgt, ist unspektakulär: Wer in der Deutschschweiz wohnt und bereit ist, die Prüfung beim Registrieren zu durchlaufen, dem steht mit Sporttip ein Angebot mit Schweizer Aufsicht zur Verfügung — mit einem Konto, in dem die Limiten vor der ersten Wette gesetzt sind. Wer in der Westschweiz wohnt, wendet sich an Jouez Sport. Beide Häuser sind über ihre Apps und ihre Verkaufstellen erreichbar, und beide haben den Vorteil, dass die Wette nicht in einem rechtsfreien Raum endet. Alles darüber hinaus ist ein Angebot mit ausländischer Rechtsordnung, und wer es nutzt, sollte es mit diesem Wissen tun.

Häufige Fragen zu Skiwetten in der Schweiz

Dürfen Wetten auf Skirennen bei Swisslos oder Loterie Romande platziert werden?

Ja, aber nur innerhalb des jeweiligen Vertragsgebiets. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Registrierung setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt voraus; ausserhalb des Gebiets bleibt das Angebot verschlossen.

Stehen Weltcup-Rennen und Ski-Weltmeisterschaften auf der Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe?

Die Aufsichtsbehörde führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Ob ein bestimmtes Rennen darauf steht, hängt von der jeweils gültigen Fassung ab; Qualifikationswettkämpfe und Frauenwettbewerbe erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Ein Blick in das aktuelle Wettprogramm klärt den Einzelfall.

Wie wirkt sich die Marge auf die Quote eines Rennsiegers aus?

Sie ist in jedem Preis bereits enthalten. Rechnet man die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes zusammen, ist die Summe grösser als eins, und der Überschuss ist die Marge. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 ergibt das eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent und eine Marge von etwa 5 Prozent.

Wie wird eine Wette abgerechnet, wenn ein Rennen wegen Schnee oder Wetter abgesagt wird?

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Andere Anbieter regeln diesen Fall in ihren eigenen Bedingungen, die vor dem Setzen zu prüfen sind.

Wie lassen sich Verlustlimiten setzen, und wie lange dauert es, bis eine Erhöhung gilt?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie wird der Gewinn einer Kombiwette auf mehrere Rennen aus den Einzelquoten berechnet?

Bei einer Kombination werden die Einzelquoten zu einer Gesamtquote multipliziert, und der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Der Betrag wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf fünf Rappen genau abgerundet. Fällt ein Ereignis aus, erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»