Online-Wettbüro Schweiz: Was eine Wette hierzulande am Ende kostet

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Ladentisch aus Holz mit einem Stapel unbeschriebener Papierzettel und einem Kugelschreiber, durch das Schaufenster fällt Tageslicht.

Oktober 29, 2026 — Stand der Angaben; Bewilligungen geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer in der Schweiz nach einem Online-Wettbüro sucht, stösst auf eine kurze Liste. Das ist kein Ergebnis einer schlechten Suche, sondern Absicht des Gesetzgebers: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Alles andere, was unter einem Wettbüro auftritt, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung — und trägt damit die Kosten, die ein fehlendes Bewilligungsverfahren mit sich bringt, auf die Spielenden ab.

Genau darum geht es im Folgenden: nicht darum, welcher Anbieter der schönste ist, sondern darum, wo das Geld bleibt. Eine Quote enthält immer schon einen Anteil, den der Veranstalter einbehält. Ein Limit entscheidet, wie viel jemand überhaupt setzen darf. Eine Frist legt fest, wie lange ein Gewinnanspruch lebt. Und ein Wohnsitzkanton entscheidet, ob man überhaupt ein Konto eröffnen darf. Wer das zusammenrechnet, versteht, warum es beim Schweizer Sportwettenangebot weniger um Auswahl geht als um Bedingungen — und warum eine Wette bei einem Auslandanbieter am Ende teurer sein kann als die, die dort auf dem Wettschein steht.

Was in der Schweiz unter einem Wettbüro zu verstehen ist

Der Begriff führt in die Irre. In Deutschland oder Österreich steht ein Wettbüro an der Ecke, ein privater Laden mit Annahmestelle, an der Kundinnen und Kunden Tipps abgeben. In der Schweiz existiert dieses Geschäftsmodell nicht. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes, und sie dürfen nur von zwei Veranstaltern durchgeführt werden, die jeweils ein definiertes Gebiet bedienen. Was landläufig als Wettbüro bezeichnet wird, ist deshalb eines von drei Dingen: eine Verkaufsstelle mit Papierquittung, ein Online-Konto, oder eine Website im Ausland, die sich selbst so nennt.

Das klingt nach einer Formalität, hat aber eine unmittelbare Geldwirkung. Wo ein privater Markt fehlt, fehlt der Wettbewerb um Quoten. Zwei Veranstalter mit je eigenem Vertragsgebiet konkurrieren nicht über den Preis derselben Wette, weil sie gar nicht dasselbe Publikum ansprechen. Wer in Zürich wohnt, kann bei der Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, nicht bei Swisslos. Die Auswahl ist damit nicht klein, sie ist lokal determiniert.

Verkaufsstellen, Online-Konto und was dazwischen liegt

Die Verkaufsstelle ist der klassische Weg. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Das Online-Konto tritt nicht an die Stelle der Verkaufsstelle, sondern als zweiter Zugang zum selben Produkt. Bei Sporttip lassen sich Wetten online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Weg ist damit nicht entweder-oder. Wer eine App-Wette am Schalter einlöst, zahlt auch am Schalter.

Was das für die eigene Person bedeutet: Die Verkaufsstelle verlangt keine Registrierung, das Online-Konto verlangt sie. Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der Eintrittspreis in den Onlinezugang — kein Geldbetrag, aber ein Identitätsnachweis, den die Annahmestelle um die Ecke nicht verlangt.

Warum der Auswahlbegriff in der Schweiz nicht trägt

Ein Vergleich von «Wettbüros» setzt voraus, dass es mehrere Anbieter mit austauschbarem Angebot gibt. Hier gibt es zwei, und sie überschneiden sich geografisch nicht. Wer die Zahl der Wahlmöglichkeiten schätzen will, muss sie deshalb pro Wohnort zählen: genau eine bei den Schweizer Veranstaltern, oder die Zahl der ausländischen Websites, die ohne Bewilligung auftreten — mit den Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.

Interessant ist dabei nicht nur, was fehlt, sondern was mit dem Geld geschieht, das im System bleibt. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Marge der Spielenden ist an dieser Stelle Gemeinnützigkeit — ein Umstand, den man mögen kann oder nicht, der aber erklärt, warum das Schweizer Modell so aussieht, wie es aussieht. Das gesamte Angebot an Lotterien und Sportwetten fällt unter diese Zweckbindung, nicht nur die Sportwette.

Ob jemand im Supermarkt einen Sporttip-Automaten als Wettbüro durchgehen lässt, ist Geschmackssache. Rechtlich ist er jedenfalls eine Verkaufsstelle, und genau das entscheidet über Rechte und Pflichten: Wer dort spielt, hat keinen Anspruch darauf, sein Konto selbst zu verwalten — und auch nicht auf die Schutzmechanismen, die an das Online-Konto geknüpft sind.

Ein leerer Ladentisch und was daran fehlt

Die Vorstellung von einem Wettbüro hat einen festen Bildkern: Theke, Schein, Stift. In der Schweiz bleibt das Bild ohne das Geschäft dahinter, weil der private Betrieb nicht zugelassen ist. Wer heute eine Wette auf Papier macht, tut das an einer Sporttip- oder Jouez-Sport-Verkaufsstelle, und wer das nicht will, wird auf ein Konto mit Ausweiskontrolle verwiesen.

Wer Wetten annehmen darf: die Bewilligungsordnung

Sportwetten fallen in der Schweiz unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021 — nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Beide Schweizer Veranstalter halten diese Bewilligung: Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweiz. Beide unterstehen derselben Aufsicht und demselben Bewilligungsrahmen. Ein Verzeichnis weiterer bewilligter Wettanbieter gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Das ist die trockenste Passage dieser Seite, und sie ist gleichzeitig die wirksamste: Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS, die «nur in der Schweiz» gilt, ist der einzige Hebel, der einen Anbieter an Schweizer Spielerschutzregeln bindet. Ohne sie greifen weder das Sperrregister noch die Verlustlimiten noch die Gewähr, dass Auszahlungen zwingend auf ein persönliches Konto fliessen.

Der abschliessende Katalog erlaubter Sportarten und Wettarten

Wer meint, das Schweizer Angebot sei breit, sollte einen Blick auf die Liste der Gespa werfen. Was angeboten werden darf, ist ein geschlossener Katalog autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte sucht man in der Liste ebenso vergeblich wie eine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind untersagt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für den Wettschein heisst das: Ein paar Dutzend marktübliche Spielereien, die anderswo selbstverständlich sind, existieren hier schlicht nicht. Ob das ein Verlust ist, hängt davon ab, was man sucht. Wer auf Ecken und Karten setzt, wird nicht bedient. Wer eine Wette auf ein Fussballspiel sucht, schon.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie erlaubt; das Gesetz enthält keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nichts, worauf ein Anspruch bestünde.

Was die Sportarten-Liste über das Angebot verrät

Die Existenz eines Katalogs ist selbst eine Aussage über den Preis. Wer nur auf zugelassene Wettbewerbe setzen kann, dessen Auswahl wird nicht vom Anbieter gestaltet, sondern von der Aufsicht. Der Sportwettensektor ist in der Schweiz damit schmaler, als die Zahl der Spiele vermuten lässt, und er ist verteidigbar: Die Grenze verläuft dort, wo nachweislich kein Sport mehr stattfindet, sondern ein Datenfluss.

Rechtslage konkret: Wohnsitz, Alter, Auszahlungsweg, Steuer

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel und damit bewilligungspflichtig. Für ein Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Damit ist die Frage «welches Online-Wettbüro darf mich überhaupt aufnehmen» vor jeder Quotenfrage beantwortet.

Eine ruhige Gasse in einer Schweizer Altstadt mit Kopfsteinpflaster am frühen Morgen, im Hintergrund ein Kirchturm und Berge im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Registrierung, Alter, ein einziges Konto

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein Konto mit verifizierter Identität vorgesehen (Art. 47–52 VGS), und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei Swisslos kommen die Altersgrenze, der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Fehlen einer Spielsperre und die einmalige Registrierung zusammen; die Ausweisdaten werden gegen Adressdatenbanken geprüft.

Eine Einschränkung, die selten erwähnt wird: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wer keine Schweizer Zahlungsverbindung nachweisen kann, steht bei der Auszahlung vor einer Wand — dazu unten mehr.

Das Verkaufsstellen-Loch in der Aufsicht

Die Schweizer Aufsicht ist online streng und am Schalter nachweislich löchrig. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf jeden Vergleich. Sie zeigt, dass die Alterskontrolle am Schalter keine Selbstverständlichkeit ist, und sie ist der sachlichste Grund, den Online-Weg nicht nur als beschwerlich, sondern als kontrollierter zu betrachten. Die Vorschrift ist streng; ihre Durchsetzung ist es punktuell nicht.

Auszahlungen: nur auf ein Konto im eigenen Namen

Guthaben und Gewinne werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen bestehen im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht; eine Kreditierung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, regelt dieser selbst in seinen Bedingungen — Swisslos nennt etwa PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Ein Hinweis, der in beide Richtungen wichtig ist: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenschemata Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten sperren. Wer auf einer ausländischen Seite einzahlt, wird dabei nicht von seinem Institut gebremst. Die Sperre wirkt über DNS auf die Domain, nicht über das Geld.

Steuer: der Freibetrag, ab dem es ernst wird

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine gewöhnliche Wette liegt weit darunter: dann fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Anders sieht es bei Gewinnen aus dem Ausland aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer regelmässig auf einer ausländischen Seite setzt, sollte das vorher mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung oder einer Steuerberatung klären.

Werbung und Gratisspielguthaben: warum hier nichts blinkt

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Für den Leser heisst das: Wer auf Schweizer Seiten ein Werbefeuerwerk erwartet, wird enttäuscht. Wer es woanders findet, sollte sich fragen, warum es dort erlaubt ist und hier nicht.

Ohne Schweizer Bewilligung: was das den Spielenden kostet

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird die Spielerin oder der Spieler nicht, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home, und sie führt bet365 auf der Liste.

Ehrlich formuliert, weil beide Seiten ihre Kosten haben: Ohne Bewilligung gibt es kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzverfahren und keine Schweizer Aufsicht; ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis taxpflichtig. Mit Bewilligung gibt es vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Sportarten- und Wettartenkatalog, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Wer behauptet, eine der beiden Varianten sei die sichere, verkauft etwas.

Spielerschutz: die Limiten, die man selbst setzt

Die Schweiz hat keine gesetzliche feste Einzahlungsgrenze für Sportwetten. Was sie hat, sind selbst bestimmte Verlustlimiten. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Gesenkt werden kann eine Limite sofort, erhöht erst nach 24 Stunden nach Gesetzestext — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse und einem Glas Wasser auf einem Holztisch im Licht einer Lampe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist der Punkt, an dem die Marketinglesart auseinanderfällt. Die verlängerte Wartezeit schützt nicht mehr, sie schützt länger und kostet nur den, der impulsiv nachlegen will. Und gerade dieser Spieler ist der, für den die Einstellung gedacht ist.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer sich vorstellt, dass die Limite eine Formalität im Anmeldeformular ist, wird die Reihenfolge merken: Erst kommt die Festlegung, dann die erste Wette. Unter 21 Jahren greift die tiefere Oberlimite, unabhängig davon, was jemand zu setzen bereit wäre. Das Limit setzt nicht die Vernunft der Spielenden voraus, es ersetzt sie.

Wer die Zahl CHF 9’999 liest, sieht keine Schranke. Das ist auch nicht ihre Aufgabe — die Statuten verlangen eine limintierende Eingabe, keine wirksame. Die eigentliche Grenze ist die eigene Fähigkeit, eine Zahl einzutragen, die niedriger ist als die, die man sich zutraut.

Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre erfasst über- und verschuldete sowie spielsuchtgefährdete Personen (Art. 80–82 BGS); eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einbezogen wird (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Ein Weg, der nicht in der Schweiz verläuft: Eine ausländische Website ist nicht an das Sperrregister angebunden. Wer sich hier sperren lässt und dort weiterspielt, umgeht die eigene Entscheidung ohne technische Hürde.

Die Kehrseite des Registers ist unangenehm und klar geregelt: Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer während einer laufenden Sperre spielt, verliert den Anspruch auf das Geld. Das ist kein Nebensatz, sondern die Begründung, warum die Registrierung samt Identitätsabgleich existiert.

Sportarten und Turniere: was auf dem Wettschein stehen darf

Fussball und Eishockey tragen das Schweizer Sportwettenangebot, vor allem über die beiden grossen Turniere, um die herum sich das Interesse jeweils für einige Wochen konzentriert. An der Mechanik ändert ein Turnier nichts: Es fällt unter dieselbe Liste autorisierter Wettbewerbe, und es entscheidet dieselbe Aufsicht darüber, welche Märkte dabei angeboten werden dürfen.

Fussball und Eishockey als Grundgerüst

Die Liste der Gespa ist die Grenze des Angebots, nicht die Empfehlung eines Anbieters. Wer dort sucht, findet die grossen Ligen und Wettbewerbe, und wer etwas vermisst, vermisst es aus gutem Grund: Es ist nicht zugelassen. Das erklärt auch, warum zwei Schweizer Anbieter über weite Strecken ein ähnliches Programm zeigen — sie schöpfen aus demselben Katalog.

EM 2028 und die Turnierwetten

Die EM 2028 ist das nächste grosse Ziel, auf das sich das Wettprogramm zubewegen wird; die WM kehrt erst später wieder in den Kalender zurück. Sporttip bewirbt die Qualifikationspfade, wo sie auf der Liste stehen, und lässt sie dort, wo sie es nicht tun. Wer ein Turnier zum Anlass für Kombinationen nimmt, findet unten im Abschnitt zum Kombiboost die Bedingungen, unter denen sich am Nettogewinn tatsächlich etwas ändert.

Pferderennen und andere Randereignisse

Pferderennen gehören zum klassischen Kern, in der Schweiz liegt ihr Gewicht aber deutlich unter dem des Mannschaftssports. Wer auf ein Ereignis setzen will, das nicht auf der Liste steht, findet es nicht — und das ist die konsequenteste Auskunft, die eine Wettseite geben kann.

Wie eine Wette funktioniert — und was in der Quote steckt

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Gerundet wird in zwei Stufen: zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Diese zwei Schritte sind keine Spitzfindigkeit. Ein Gewinn von CHF 137.63 wird zu CHF 137.60. Bei einem einzelnen Schein ist das nichts; bei einer Serie von Wetten ist es ein struktureller Abzug, der in keine Quote geschrieben wird und in keiner Werbung steht.

Quote, Auszahlungsquote und die Marge

Was eine Quote nicht verrät, ist der Anteil, den der Veranstalter einbehält. Die Auszahlungsquote eines Marktes oder Quotenschlüssels ist der Anteil aller Einsätze, der über diesen Markt zurückfliesst: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge. Die Marge ist 100 % minus dieser Satz.

Rechnen wir das an einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Beispiel, kein zitierter Kurs. Die Kehrwerte addieren sich zu etwa 1.0526, der Kehrwert davon liegt bei rund 95 %. Die Auszahlungsquote liegt damit nahe bei 95 %, die Marge des Veranstalters also in der Grössenordnung von 5 % des gesamten auf diesen Markt gesetzten Betrags. Bei einer ungleicheren Quotenstellung verschiebt sich die Rechnung: Stehen sich 1.50 und 2.80 gegenüber, sinkt die Auszahlungsquote deutlich unter 95 %, und die einbehaltene Marge wächst entsprechend — bei jeder Wette auf diesen Markt und unabhängig davon, wie sie ausgeht. Es ist eine Schätzung auf Basis dieser Beispielquoten, kein garantierter Satz über einen einzelnen Wettschein.

Ein Prozentpunkt Marge klingt nach Rundungsfehler. Bei einem Einsatz von CHF 100 entspricht die Differenz zwischen 95 % und 90 % Auszahlungsquote einem erwarteten Unterschied von rund CHF 5 — und das pro Wette, nicht pro Konto. Genau deshalb ist die Marge die Zahl, die eine Quote in der Werbung nie begleitet.

Wohin die Quote verschwindet, wenn das Ereignis ausfällt

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Die 48 Stunden sind der eigentliche Punkt. Ein Rückzahlungsanspruch auf eine Einzelwette wirkt grosszügig, bis man ihn mit dem vergleicht, was für den Spielenden entsteht: Das Geld ist über den Zeitraum gebunden, in dem die Wette vermeintlich lebte, und gestrichen wird nicht nur die Wette, sondern auch der Anlass, für den sie gedacht war.

Bei aller Sorgfalt bleibt eine Wette eine Wette. Wer einen Ausgang vorhersagen könnte, würde nicht setzen. Ein Zusammenbruch oder eine Aufstellung, die alles verschiebt, ist jederzeit möglich.

Anders liegt der Fall bei Livewetten. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Massstab ist das Ereignis, nicht das Signal auf dem Bildschirm.

Auch das Ende eines Spiels hat eine Definition. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Cup oder in einem Playoff-Spiel auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, sollte diese Zeile gelesen haben.

Die zehn Anbieter, eingeordnet

Ein Vergleich in der Schweiz fällt kurz aus, und das ist keine Schwäche der Prüfung, sondern die Tatsache selbst. Zwei Veranstalter dürfen hier Wetten annehmen, und jeder bedient sein eigenes Gebiet. Die acht weiteren Namen unten sind ausländische Marken, auf die Schweizer Spielende stossen; sie treten alle ohne Schweizer Bewilligung auf und sind hier als Referenz eingeordnet, nicht als Empfehlung. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS); bewertet wird trotzdem, denn ohne Bewertung wäre die Auswahl nicht zu treffen.

Wie die beiden Gruppen sich in der Bewilligungsfrage verhalten, hält die folgende Übersicht knapp fest.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS Loterie Romande, Westschweizer Kantone, Aufsicht Gespa
BassBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Swisslos Sporttip: der Anbieter mit dem dichtesten Regelwerk

Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettenangebot läuft als Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eingeloggt wird über die Website von Swisslos oder die App; App-Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen.

Was ein Schein bei Sporttip kostet

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Staffelung ist der eigentliche Charakterzug des Produkts. Ein Systemwette-Spieler darf das Zehnfache eines Einzelwette-Spielers einsetzen, weil die Struktur der Systemwette das Risiko über mehrere Kombinationen verteilt. Wer dagegen einen einzelnen Tipp mit hoher Quote abschliessen will, landet bei CHF 1’000 — und nur dort.

Dazu kommen rund um die Wette Fristen und Mechanismen, die den Wert verschieben. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist der teure Teil: Jede zusätzliche Voraussage multipliziert die Gesamtquote und senkt gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit, das Ziel überhaupt zu erreichen. Der ausgelobte Prozentwert steht auf dem Nettogewinn und ist damit nur dann etwas wert, wenn die Kombination trifft.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer die Erhöhung als Grund für einen Cash-Out nimmt, tauscht sie gegen den Ausstieg — beides zusammen gibt es nicht.

Cash-Out, Kombinationen, Gültigkeit

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist die vollständigste Antwort, die eine Cash-Out-Beschreibung geben kann: Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, sonst müsste niemand ihn anbieten. Wer aussteigt, verkauft einen Teil seiner Chance an Swisslos — und der Preis dafür steht fest, sobald die Wette läuft.

Bei Kombinationen gilt eine Besonderheit, die man kennen sollte. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Kombination, die mehrere Märkte desselben Spiels verbindet, ist damit eine andere Sache als eine Kombination über drei Spiele.

Wallet, Auszahlung, Zahlungswege

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Ausgezahlt wird zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die Zwei-Auszahlungen-Regel ist der praktische Reibungspunkt. Wer laufend kleinere Beträge abzieht, zahlt ab der dritten Überweisung eine Kommission von 3 % — auf CHF 500 sind das CHF 15, also mehr, als eine einzelne Wette an Marge trägt. Wer selten und in grösseren Beträgen abzieht, umgeht sie vollständig. Das Guthaben ist bei Swisslos kein Konto, auf dem Geld geparkt werden sollte.

Gewinne, die verfallen

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man den Anfang der Frist ansieht: Sie läuft nicht ab dem Spiel, sondern ab der Bekanntmachung der Auswertung. Wer einen Schein in einer Schublade vergisst, verliert ihn nicht wegen Untätigkeit während der Frist, sondern weil er ihren Start verpasst hat. Und die 10 Tage für eine Einsprache sind knapp genug, dass eine Postzustellung aus dem Ausland sie reissen kann.

Alles in allem ist Sporttip das dichteste Regelwerk und die geringste Freiheit: tiefe Höchstlimiten, ein Auszahlungsweg im eigenen Namen, eine Auszahlungskommission ab dem dritten Abzug, ein 26-Wochen-Fenster. Wer das Produkt mit einem Auslandkonto vergleicht, findet dort mehr Flexibilität und weniger Schutz. Ob Swisslos mit den CHF 109 Mio., die 2025 aus den Sportwetten in gemeinnützige Zwecke flossen, den Preis wert ist, entscheidet jeder für sich — aber mindestens ist er nachvollziehbar.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Produkt, andere Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa.

Für die Bewertung ist der strukturelle Punkt entscheidend: Wer in der Westschweiz wohnt, kommt für ein Online-Konto nur bei Jouez Sport in Frage; wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, nur bei Sporttip. Die Wahl findet nicht zwischen zwei Produkten statt, sondern zwischen einem Schalter und einem Konto.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind das eigentliche Pfund der Loterie Romande. Sie bedeuten schlicht, dass der Weg zur nächsten Annahmestelle kürzer ist als in vielen Deutschschweizer Regionen — und das ist bei kleinen Einsätzen ein reales Argument. Wer ohnehin am Abend durch die Stadt geht, braucht kein Wallet mit Auszahlungsregeln und Kommissionsfristen.

Wer ein Online-Konto erwägt, findet nicht dieselben Schweizer Details: Limiten und Auszahlungswege sind in diesem Vergleich nicht für beide Seiten mit denselben Zahlen belegt. Wer sich für die Westschweiz interessiert, liest die Teilnahmebedingungen von Jouez Sport selbst — dort stehen Altersgrenze, Wohnsitzanforderung, Limiten und Auszahlungsweg. Am Mandat der Loterie Romande ändert das nichts. Nur am Inhalt des Vergleichs: ein Feld weniger, das sich mit Zahlen füllen lässt.

BassBet: keine Schweizer Bewilligung

BassBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine berichtete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Die Bewilligungsfrage ist hier kein Etikett, sondern die Kostenfrage selbst. Wer ohne Schweizer Veranstalter spielt, verliert die Spielsperre als Schutzinstrument, den Anspruch auf Auszahlung auf ein Schweizer Konto und jede Schweizer Aufsicht über die Quotenstellung. Dafür steht der Anbieter für das, was seine eigenen Bedingungen versprechen — und das ist eine Zusage ohne Adressaten in der Schweiz.

1Bet: keine Schweizer Bewilligung

1Bet befindet sich in derselben Lage. Es fehlt die Schweizer Bewilligung, die ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS), die Anbindung an das Sperrregister fehlt, ebenso ein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Nüchtern betrachtet ist das der Kern der Sache: In einem Rechtsstreit über einen verweigerten Gewinn steht in der Schweiz niemand zur Verfügung, an den sich der Spielende wenden könnte. Was auf dem Bildschirm wie ein normaler Anbieter aussieht, ist in der Schweiz ein Angebot ohne Gegenstelle.

BetLabel: keine Schweizer Bewilligung

BetLabel arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, mit den gleichen Folgen: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme der Domain in die Sperrliste.

Wer dort spielt, spielt auf ein Regelwerk, das von einer Aufsicht ausserhalb der Schweiz geschrieben ist. Bei Streitigkeiten entscheidet eine Stelle, deren Verfahren der Spielende nicht kennt und deren Sprache nicht seine eigene sein muss.

N1 Bet: keine Schweizer Bewilligung

N1 Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Es gilt, was für alle ausländischen Marken in dieser Liste gilt: ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade der Domain.

Bemerkenswert ist vor allem, was sich daraus für die Spielpraxis ergibt. Schweizer Zahlungswege stehen ohne Sanktionsandrohung zur Verfügung, aber die Auszahlung erfolgt nach den Regeln des Anbieters und nicht nach Art. 50 Abs. 2 VGS. Ein Schweizer Konto im eigenen Namen ist dort nicht gewährleistet.

Cloudbet: keine Schweizer Bewilligung

Cloudbet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Für die Schweiz bedeutet das: kein Anschluss an die schweizerische Spielerschutzarchitektur, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlungsbedingungen und keine Stelle, an die ein Schweizer Spielende sich bei einer verweigerten Auszahlung wenden kann.

Bettilt: keine Schweizer Bewilligung

Bettilt bietet seine Dienste in der Schweiz ohne Bewilligung an. Es greift keine der Schweizer Schutzvorschriften, weil das Angebot nicht unter Schweizer Aufsicht steht; die ausländische Bewilligung ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa ist nach Art. 86–93 BGS möglich.

Das ist auch der Punkt, an dem die Werbung eines solchen Anbieters aufhört, hilfreich zu sein. Ob ein Bonus gross ist, lässt sich lesen; ob die Auszahlung kommt, nicht.

20Bet: keine Schweizer Bewilligung

20Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Es gilt: ausländische Bewilligung ohne Geltung (Art. 4 BGS), keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre.

Wer ein Konto dort führt, sollte sich klarmachen, was das im Konfliktfall heisst: Es gibt keine Schweizer Aufsichtsbehörde, die einen Gewinn erstreiten könnte, und keine lokale Vorschrift, die für eine sichere Überweisung auf ein Bankkonto garantiert.

Betwinner: keine Schweizer Bewilligung

Betwinner gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS); das Sperrregister gilt dort nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Was für N1 Bet galt, gilt auch hier: Eine Bewilligungsangabe ohne Wirkung in der Schweiz ist für die Frage, ob der Gewinn ankommt, eine leere Zusage. Wer den Anbieter dennoch nutzt, tut das ohne Schweizer Rückhalt.

Was eine Wette unterm Strich kostet

Zieht man die Linien zusammen, geht es bei der Wahl eines Online-Wettbüros in der Schweiz um vier Grössen, die zusammen den Preis bestimmen: die Marge des Anbieters in der Quote, die Limiten des Anbieters für Einsatz und Auszahlung, die Fristen für Boosts und Auszahlungen, und die Steuerfrage für Gewinne. Drei davon stehen in den Teilnahmebedingungen; die vierte hängt davon ab, wo man wohnt und wo man setzt.

Das Verlustlimit ist die einzige dieser Grössen, die der Spielende selbst festlegt — und die einzige, die ihn unter 21 Jahren automatisch schützt. Wer die CHF 1’000 als Grenze sieht, erwirbt mit dem Alter nichts dazu; wer die CHF 9’999 als Freiheit liest, hat die Zahl missverstanden.

Wer eine Wette mit hoher Quote abschliesst, zahlt zweimal: einmal bei der gerundeten Auszahlung, einmal in der Erwartung. Wer eine täglich abgeben will, zahlt einmal mehr, ab der dritten Auszahlung. Wer ein Casino nebenbei besucht, findet im Sperrregister beides vereint. Und wer in der Westschweiz wohnt, hat eine Verkaufsstelle in Gehweite, während ein Spieler in einem Deutschschweizer Kanton eher über die App anmeldet, weil ein Konto nur im jeweiligen Gebiet zulässig ist. Eine der Entscheidungen ist also schon gefallen, bevor man den Vergleich liest.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wettbüro, und wie ist das Wettangebot in der Schweiz organisiert?

Ein Wettbüro ist eine Annahme- und Auszahlungsstelle für Sportwetten. In der Schweiz gibt es keine privaten Ladenlokale: Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes, und die Kantone haben die Veranstalter auf zwei begrenzt — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, jeweils im eigenen Vertragsgebiet.

Worin unterscheiden sich Verkaufsstelle und Online-Konto für Spielende?

Am Schalter braucht es keine Registrierung mit Ausweisprüfung und kein Konto; das ist der ganze Vorteil. Online verlangt Swisslos mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung mit Datenabgleich — bietet dafür aber Wallet, Limiten und jederzeit abrufbare Auszahlung.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten — und gibt es private Wettbüros mit Bewilligung?

Nur Swisslos und die Loterie Romande. Private Wettbüros mit Schweizer Bewilligung existieren nicht, und ein Verzeichnis weiterer bewilligter Wettanbieter gibt es nicht, weil die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt ist. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Anbieter, nur die Sperrliste ausländischer Domains.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Von CHF 137.63 bleiben damit CHF 137.60 — ein Abzug, der in keiner Quote steht, aber bei jedem Schein wirkt.

Ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen ist eine Online-Anmeldung möglich?

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind auch online ausgeschlossen. Ein Konto setzt zusätzlich Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Bei Swisslos gilt: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person.

Welche Limiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt die Spielsperre?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festzulegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register erfasst und gilt auch für Casinos.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»