Bestandskunden-Bonus in der Schweiz — warum hier fast nichts geht

Updated Oktober 2026
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Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Angaben der interkantonalen Aufsicht geprüft.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer von einer deutschen oder österreichischen Wettseite kommt, bringt eine Erwartung mit:monatlich ein neuer Gutschein, ein Gratiswetten-Code zum Nachtippen, ein Bonus, der beim zweiten Mal grösser ist als beim ersten. In der Schweiz trifft diese Erwartung auf einen Markt mit genau zwei Veranstaltern, einem geschlossenen Katalog erlaubter Sportarten und einer Regel, die jedes Gratisspielguthaben vorab unter Aufsicht stellt. Der Bestandskunden-Bonus ist hier kein Marketinginstrument, sondern eine Ausnahme, die beantragt, bewilligt und abgerechnet werden muss. Genau deshalb ist er selten, klein und an Bedingungen geknüpft, die man lesen muss.

Das ist keine schlechte Nachricht, wenn man weiss, was man stattdessen bekommt. Die beiden Schweizer Veranstalter haben für bestehende Konten nämlich etwas, das ausländische Seiten in dieser Form nicht liefern: eine Quotenaufbesserung mit klaren Schwellen, Aktionstage mit sichtbarem Volumen und ein Regelwerk, das offenlegt, was ein Guthaben wert ist und was nicht. Wer nach dem ersten Willkommensangebot sucht, findet hier nichts. Wer nachrechnet, findet zwei brauchbare Instrumente und eine ganze Reihe von Kosten, die in der Werbung nicht vorkommen.

Die folgenden Abschnitte ordnen den Bestandskunden-Markt ein, erklären die Rechtslage, die Spielerschutzmechanik, die einzelnen Bonusarten und den Vergleich der zehn Plattformen, die Schweizer Spielende am häufigsten sehen — zwei mit Bewilligung, acht ohne. Danach folgen die Antworten auf die Fragen, die in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellt werden.

Was bestehende Konten in der Schweiz überhaupt erwarten dürfen

Ein Bestandskundenangebot entsteht in der Schweiz nicht dadurch, dass ein Marketingteam eine Idee hat, sondern dadurch, dass eine Aufsichtsbehörde vorher zustimmt. Gratisspielguthaben und Gratiswetten sind nach dem Geldspielgesetz bewilligungspflichtig, und die Zahl der erteilten Zustimmungen liegt im zweistelligen Bereich pro Jahr. Für 2025 nennt die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind nicht 32 Kampagnen mit offenem Ende, sondern 32 befristete Aktionen mit Volumenbegrenzung, Gültigkeitsdauer und einem definierten Kreis von Teilnehmenden.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Für den Spielenden heisst das: Es gibt keinen dauerhaft laufenden Bestandskundenbonus. Es gibt Fenster. Ein Fenster öffnet sich, läuft einige Wochen oder Monate, hat eine Obergrenze bei der Stückzahl, und schliesst wieder. Wer in dieser Zeit nicht ohnehin spielt, verpasst es — und das ist beabsichtigt. Die Aktion soll Anreize schaffen, kein Dauereinkommen.

Der Unterschied zwischen Neukundenangebot und Bestandskundenaktion

Das Neukundenangebot ist der Köder an der Tür. Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern ist es bescheiden und an eine Verifikation gebunden, die nicht umgangen werden kann: Wer sich online registriert, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Registrierung pro Person, keine Ausnahmen. Damit ist die Luftfracht der üblichen Willkommenspakete aus einem anderen Land schon abgeschnitten.

Die Bestandskundenaktion dagegen richtet sich an Leute, die dieses Verfahren bereits hinter sich haben. Sie ist kleiner, weil sie nicht das ganze Konto anlocken muss, sondern nur den nächsten Wettschein. Die Loterie Romande verteilte bei ihrer Stadionaktion Spielguthaben von CHF 10 pro eingegebenem Code, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Swisslos arbeitet stattdessen mit einer prozentualen Erhöhung des Nettogewinns, die keiner Bewilligung als Gutschein bedarf, weil sie nur auf einen Gewinn aufsetzt und nicht auf einen Einsatz.

Warum kleine Beträge hier keine Schwäche sind

CHF 10 Spielguthaben klingt nach wenig, gemessen an einem Vier-Ziffern-Willkommensbonus aus einem anderen Markt. Der Vergleich hinkt aber, weil das Guthaben nicht auszahlbar ist und deshalb nie Geld werden kann. Es kann nur zu einem Wettschein werden. Wer einen CHF-10-Gutschein in Deutschland als Gegenwert von CHF 10 liest, liest einen Wert, den das Guthaben in der Schweiz nie erreicht — es ist ein Einsatzgutschein, kein Guthaben im Wortsinn.

Daraus folgt die eigentliche Rechenregel für diesen Markt: Verglichen werden nicht die Kopfzeilen der Angebote, sondern die Bedingungen, unter denen aus dem Guthaben ein Gewinn wird — Mindestquote, Mindestanzahl an Voraussagen, Gültigkeitsdauer, Auszahlbarkeit. Ein Angebot mit CHF 10 und offener Verwendung kann mehr wert sein als eines mit CHF 50 und einer Quote, die man erst mit drei Voraussagen erreicht.

Die Rechtslage, die den Bestandskundenmarkt klein hält

Der Schweizer Sportwettenmarkt ist ein geschlossener Markt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), und beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht zuständig ist die ESBK — sie beaufsichtigt nur die Casinos, und dieser Unterschied wird in der öffentlichen Diskussion regelmässig verwechselt.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Das ist kein Formelsatz, sondern die Erklärung dafür, warum ein ausländisches Angebot hier nicht legaler wird, nur weil es legal aussieht: Eine Curaçao- oder Malta-Konzerngesellschaft mit eigener Bewilligung hat in der Schweiz keine Bewilligung, und was sie im Ausland darf, hat hier keine Kraft.

Zustimmungspflicht für Gratisguthaben und Gratiswetten

Die praktisch wichtigste Regel für dieses Thema steht nicht in einem Werbetext, sondern im Gesetz: Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Eine Aktion darf also nicht gestartet werden, um zu sehen, ob sie auffällt. Sie muss vorher eingereicht werden.

Das erklärt die drei Eigenschaften, die jede Schweizer Bestandskundenaktion hat. Sie ist vorab genehmigt, also planbar und befristet. Sie ist im Volumen begrenzt, weil die Bewilligung eine Stückzahl trägt. Und sie ist nicht auszahlbar: Das Guthaben kauft Wettscheine, es wird nicht zu Bankguthaben. Wer ein ausländisches Werbebild vor Augen hat — «100 % Bonus, auszahlbar nach einer Wette» —, muss dieses Bild löschen. In der Schweiz endet die Kette bei einem Gewinn, der aus dem Guthaben erzielt wurde, und das Guthaben selbst ist aufgebraucht.

Nebenbei: Eine dauerhafte Bestandskundenprämie wäre auch gar nicht im Interesse des Veranstalters. Sportwetten sind ein Grossspiel, dessen Reinertrag gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zugutekommt. Das Instrument ist die Marge, nicht die Kundenbindung über Geschenke.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen, sich nicht an Minderjährige und nicht an gesperrte Personen richten. Für den ausländischen Teil der Vergleichsliste gilt eine Regel, die oft übersehen wird: Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum diese Seite ausländische Anbieter beschreibt und bewertet, aber nicht empfiehlt — und warum ein Leser auf Schweizer Webseiten andere Anbieter findet als in diesem Vergleich.

Ein Verbot bestimmter Werbezeiten gibt es nicht. Die Regeln sind inhaltlich, nicht zeitlich.

Spielerschutz: die Limiten, die von keinem Bonus berührt werden

Jede Regel in diesem Abschnitt steht fest, unabhängig davon, ob gerade eine Aktion läuft oder nicht. Ein Gutschein verändert keine Frist, hebt keine Limite auf und verkürzt keinen Verluststopp.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt eine Wartezeit von 24 Stunden für Erhöhungen; die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — freiwillig strenger, was für den Spielenden der relevante Wert ist.

Wer weiter gehen will, sperrt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Sperre ist die schärfste Konsequenz, die ein Spielender selbst auslösen kann, und sie ist ausdrücklich nicht an eine Bonusbedingung geknüpft.

Ein Punkt, der in der Diskussion über Spielerschutz in der Schweiz zu selten vorkommt: Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe gemacht und bei 200 Fällen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als streng kontrollierten Vertriebskanal darstellt, stellt das Gegenteil der Messung dar. Für den Onlinebereich gilt dagegen eine harte Altersgrenze: Unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen.

Dauerangebote sollten kein Anreiz zu höherem Einsatz sein — und die Struktur der hier beschriebenen Aktionen ist tatsächlich so gebaut. Ein Guthaben von CHF 10 und eine prozentuale Gewinnerhöhung lassen sich nicht in einen höheren Einsatz umdeuten; die Einsatzgrenzen von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette und bis CHF 10’000 pro Systemwette bleiben davon unberührt.

Was es für bestehende Konten tatsächlich gibt

Drei Instrumente tauchen in den Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter regelmässig auf. Keines davon heisst «Bonus», und nur eines davon auf Schweizer Seite erhöht den Gewinn unabhängig vom Ergebnis.

Der Kombiboost: prozentuale Erhöhung auf den Nettogewinn

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffel ist der entscheidende Teil, nicht der Grundsatz. Ein Boost von 5 % ist ein Rundungsbetrag. Wer ihn für einen Anreiz hält, hat die Schwelle bei fünfzehn Voraussagen nicht gerechnet: Bei fünfzehn Ereignissen mit Mindestquote 1.50 multiplizieren sich die Quoten zu einer Gesamtquote, die man mit einer Einzelwette nie erreicht — und die Wahrscheinlichkeit, alle fünfzehn zu treffen, sinkt mit jeder Voraussage. Der Boost wächst mit genau der Zahl, die ihn seltener macht. Das ist die ehrliche Beschreibung dieses Instruments, und es ist die einzige, die einem Leser nützt.

Die zweite Schwelle ist unauffälliger und wichtiger: Jede Voraussage muss mindestens Quote 1.50 tragen. Wer einen Favoriten zu 1.20 in die Kombination nimmt, hat die Voraussage gestellt, aber nicht die Bedingung erfüllt. Damit steuert die Quote unmittelbar, welche Wetten überhaupt zählen — und sie ist der Grund, warum eine Kombination aus vier sicheren Favoriten den Boost nicht auslöst.

Tabelle: Kombiboost-Stufen nach Anzahl der Voraussagen, jeweils mit Mindestquote 1.50 und nur online.

Anzahl Voraussagen (je Quote ≥ 1.50) Bonus auf den Nettogewinn Beispiel-Einsatz CHF 10, Gesamtquote ~9.79
4 5 % Nettogewinn ca. CHF 87.90 → + ca. CHF 4.40
7 20 % Ereignisse fehlen
10 40 % Ereignisse fehlen
15 100 % Ereignisse fehlen

Die Beispielspalte ist bewusst schmal. Für die vier Voraussagen lässt sich rechnen; für sieben, zehn oder fünfzehn gibt der Katalog der erlaubten Sportarten und Wettarten an einem normalen Spieltag selten genug Ereignisse her, die alle dieselbe Mindestquote tragen und zum selben Zeitpunkt anstehen. Das ist keine Lücke der Tabelle, sondern eine Eigenschaft des Instruments: Die oberen Stufen sind auf dem Papier grosszügig und in der Praxis schwer erreichbar.

Zur Rechnung. Vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten von rund 9.79. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Bruttogewinn rund CHF 97.90 und der Nettogewinn rund CHF 87.90. Darauf 5 % ergibt eine Erhöhung von etwa CHF 4.40; das sind Bandbreite gerechnet, nicht ein quotierter Preis — die Zahlen sind ein Beispiel, um die Grössenordnung zu zeigen. Bei 20 % wären es rund CHF 17.60, bei 40 % rund CHF 35.20 und bei 100 % rund CHF 87.90, jeweils auf denselben Nettogewinn und unter der Bedingung, dass sämtliche Voraussagen mindestens Quote 1.50 tragen. Ob diese Summen tatsächlich anfallen, hängt allein davon ab, ob alle vier Wetten gewinnen — was der Boost nicht wahrscheinlicher macht.

Das ist der Kern dieses Angebots, und man kann ihn in einem Satz sagen: Der Kombiboost belohnt den Gewinn einer Kombination, die man ohne ihn nie gespielt hätte, und er zahlt umso mehr, je unwahrscheinlicher dieser Gewinn wird. Als Instrument für Spielende mit kleinem Budget ist er schwach. Als Instrument für jemanden, der ohnehin Kombinationen spielt, ist er eine kleine Verbesserung — gemessen an der eigenen Grundstrategie, nicht an einem Geschenk.

Der Quotenbooster: eine Voraussage, ein Boost, ein Wettschein

Daneben stehen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage gelten. Anders als der Kombiboost senken sie die Hürde nicht auf die Gesamtquote, sondern heben die Quote eines einzelnen Spiels an. Sie sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Für Bestandskunden ist das die niedrigschwelligste Variante: eine Wette, kein Kombinationsrisiko, keine Mindestanzahl. Die Kehrseite steht in derselben Regelzeile. Wird während der Laufzeit ein Cash-Out ausgeführt, verfällt der Boost. Wer also den Ausgang absichern will, verliert genau den Vorteil, dessentwegen die Wette interessant war. Der Boost ist damit nur für Wetten brauchbar, die man durchlaufen lässt.

Profitboosts arbeiten nach demselben Muster, erhöhen aber den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Auch sie sind pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und auch sie verfallen bei einem Cash-Out.

Aktionstage: die Loterie-Romande-Kampagne in den Stadien

Das zweite Instrument ist eine befristete Kampagne. Die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Der zeitliche Aufbau ist lehrreich. Sieben Aktionstage über knapp drei Monate, ein Einlösefenster von sieben Tagen pro Code, ein Guthaben, das nach dreissig Tagen verschwindet. Es gibt keine Verlängerung, keine Kulanz und keinen Rückgriff, wenn ein Stadionbesuch ins falsche Zeitfenster fällt. Wer die Aktion verpasst hat, kann sie nicht nachholen — und wer sie mitgemacht hat, bekam Wettscheine im Wert von CHF 10, kein Geld.

Das Volumen sagt etwas über die Reichweite: 7’000 Stück für sechs Westschweizer Kantone ist eine Grösse, die man an einem gut besuchten Spieltag aufbrauchen kann. Die Aktion war für die Aufmerksamkeit gedacht, nicht für die breite Ausschüttung.

Warum der Gratiswetten-Code aus dem Ausland kein Angebot ist

In der Suchmaschine steht «gratiswette code bestandskunden» ganz oben. Ein Code setzt voraus, dass eine Seite einen Gutschein deklariert und eine Eingabemaske dafür hat. In der Schweiz ist beides nicht vorgesehen: Das Guthaben kommt als Kampagnenguthaben im verifizierten Konto auf Bestätigung des Veranstalters, und die Genehmigung liegt vorher bei der Aufsicht. Es gibt hier keinen Code, den man weitergeben kann, und keine Aktion, die ihn braucht.

Dass diese Frage trotzdem gestellt wird, ist kein Zufall. Ausländische Seiten bewerben genau diese Eingabemaske, und das Wort wandert mit der Suche mit. Die Antwort ist kurz: Ein Code ist ein Mittel zur Zurechnung, nicht ein Mittel zur Vergünstigung, und er ändert am Wert des Guthabens nichts.

Die zwei Bewilligungen und acht Angebote ohne Schweizer Zulassung

Die folgende Übersicht stellt die zehn Plattformen zusammen, die Schweizer Spielende in diesem Markt am häufigsten antreffen. Die Reihenfolge folgt der Zulassung: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die ausländischen Angebote, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Die beiden Gruppen werden nicht vermischt, und keines der ausländischen Angebote wird hier als legal oder sicher bezeichnet — das ist keine Vorsicht, sondern die Folge der Bewilligungslage.

Plattform Bewilligung nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung) Veranstalter bzw. gemeldete Konzession
Swisslos Sporttip Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
WirWetten Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Konzession ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Konzession ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Konzession ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Konzession ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Konzession ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Konzession ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Konzession ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
AmunRa Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Konzession ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was diese Übersicht sichtbar macht, ist keine Rangfolge, sondern eine Marktstruktur. Auf der einen Seite stehen zwei Häuser mit vollständigem Schweizer Schutz: Aufsicht, Kontrolle der Spielabläufe, Anbindung an das Sperrregister, ein Rechtsweg in der Schweiz. Auf der anderen stehen acht Angebote, deren Zulassung in der Schweiz keine Wirkung hat — kein Schweizer Aufsichtszugriff, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und der Zugang kann über die Sperrliste der Aufsicht für Schweizer Telekommunikationsanbieter gesperrt werden. Eine Sperre über eine solche Liste ist kein Theoriefall: Die Aufsicht veröffentlicht die Liste seit dem 3. September 2019 und nannte zum Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 gesperrte Domains; gesperrte Adressen werden binnen Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping beschreibt.

Wer vor der Wahl steht, sollte beides wissen. Gesperrte ausländische Domains sind kein Beweis dafür, dass ein Produkt schlecht wäre. Sie sind der Beweis dafür, dass die Schweiz gegen dieses Produkt tätig wird. Beides gleichzeitig wahr zu nennen — der ausländische Anbieter hat kein Schweizer Recht hinter sich, und die bewilligten Häuser haben nur ein schmales Angebot — ist die einzige Position, die der Lage entspricht.

Wie das Geld hereinkommt und wie es hinausgeht

Die Zahlungsregeln der beiden bewilligten Veranstalter sind unterschiedlich und für die Bewertung eines Angebots unmittelbar erheblich.

Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Sportguthaben lässt sich ausserdem über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Gutschrift von Gewinnen ist abgestuft: bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Für Auszahlungen gilt eine eigene Staffel: zweimal binnen 365 Tagen gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus per Überweisung auf die angegebene IBAN. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Zwei Gemeinsamkeiten sind für jeden Bestandskunden entscheidend. Erstens: Der Weg aus dem Konto heraus führt nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Zweitens: Ein Gratisguthaben endet im Wettschein. Wer CHF 10 Kampagnenguthaben in eine Wette mit Quote 2.00 legt und gewinnt, hat CHF 10 Gewinn auf dem Konto — nicht CHF 20. Dieser Satz wird bei jeder Aktion aufs Neue missverstanden, deshalb steht er hier ausgeschrieben.

Steuern: der Freibetrag, der für normale Wetten keine Rolle spielt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» steht und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für den Alltag heisst das: Eine typische Wette liegt weit unter dem Freibetrag, es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Diese unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber von der kantonalen Steuerpraxis — Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen — als Einkommen erfasst. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Steuerfragen gehören zu einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung. Die Zahlen oben sind Ordnungsgrössen, keine Auskunft für den Einzelfall.

Wie der Vergleich zustande kommt

Bewertet werden die Angebote nach vier Kriterien, die in dieser Reihenfolge Gewicht haben. Die Bewilligungslage steht zuerst, weil sie alles andere bedingt. Danach folgen die Bedingungen eines Angebots — Schwellen, Mindestquoten, Laufzeiten, Auszahlbarkeit. An dritter Stelle steht die Spielerschutzausstattung, also Limiten, Sperrmöglichkeiten und die Anbindung an das Sperrregister. Zuletzt die Nutzbarkeit im Alltag: Zahlwege, Wettscheinablauf, Auszahlungswege.

Ausländische Anbieter werden nach denselben Kriterien bewertet, was in der Praxis zu einer Bewertung mit einem festen Abzug führt: Beim ersten Kriterium können sie nicht bestehen, weil sie keine Schweizer Bewilligung haben. Das ist keine Voreingenommenheit, sondern die Anwendung des Massstabs, der diesen Markt definiert.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Swisslos Sporttip: mehr Bewilligung als Marketing

Swisslos, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Bestandskunden bekommen hier keine Gutscheinaktion, sondern drei Werkzeuge, die in den Bedingungen stehen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettendem einmal nutzbar und verfallen bei einem ausgeführten Cash-Out. Wer den Boost mitnehmen will, muss die Wette laufen lassen — die Absicherung ist der Preis.

Der Schutzapparat ist der vollständigste im Markt. Vor der ersten Teilnahme stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senkungen greifen sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Eine produktbezogene Selbstsperre läuft 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung, eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Im Wettbetrieb ist die Spannweite eng und klar: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Betrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote —, wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Abschluss und hängt vom Stand der Ereignisse ab.

Das Urteil zu diesem Angebot: Der Kombiboost ist für Personen attraktiv, die ohnehin Kombinationen mit vier oder mehr Ereignissen spielen — für sie ist die 5-Prozent-Stufe eine echte, wenn auch kleine Verbesserung der eigenen Strategie. Wer den Boost als Grund sucht, überhaupt zu kombinieren, zahlt die Versicherung selbst: Das Angebot belohnt ein Produkt mit tieferer Trefferwahrscheinlichkeit. Dass es keine Kampagnen mit Code gibt, ist kein Mangel, sondern die Konsequenz einer Bewilligung, die Werbung mit Geschenken nicht braucht.

Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion als Ausnahme

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet möglich.

Die Stadionaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das beste Beispiel dafür, wie eine Schweizer Bestandskundenaktion aussieht, wenn sie stattfindet: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, sieben Aktionstage, Code aus den National-League-Stadien, Eingabe innert sieben Tagen im verifizierten Konto, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Kein Wechselgeld, kein Übertrag, keine Verlängerung.

Auch hier sind die Wallet-Regeln die eigentliche Nutzungsgrenze. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das Urteil: Diese Aktion ist für Gelegenheitsspielende in der Westschweiz gedacht, die ohnehin ein Stadion besuchen — dann ist sie ein sauberer Zusatzwert ohne eigenes Risiko. Wer sich wegen CHF 10 Kampagnenguthaben registriert, für den ist die Aktion kein Grund, sondern ein Vorwand. Der eigentliche Wertbestandteil liegt in der Tatsache, dass ein Guthaben an einen Konto vorhanden sein muss, das schon verifiziert ist.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz liegt nicht vor; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine as reported ausländische Konzession hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Kraft.

Daraus folgen drei Dinge, die den Bestandskunden unmittelbar betreffen. Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste der Aufsicht durch die Schweizer Telekommunikationsanbieter gesperrt werden. Für den Nutzer heisst das: Der Zugang kann sich ändern, ohne dass er es beeinflussen kann.

Bewertet nach den Kriterien, bei denen eine Bewertung möglich ist, fällt das Angebot in die Kategorie ohne Schweizer Schutz. Wer in der Schweiz Wettguthaben halten will, sollte keinem Angebot ohne Bewilligung die Verwaltung dieses Guthabens überlassen.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Konzession hat in der Schweiz keine Wirkung; die Aufsicht kann die Domains in die Sperrliste aufnehmen, und der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Aufsicht.

Für Bestandskunden ist der entscheidende Punkt nicht die Frage, was beworben wird, sondern die Frage, was im Streitfall gilt. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte, und keinen Zugang zum Sperrregister — was für jemanden, der eine Selbstsperre nutzen möchte, ein praktisches Problem ist, nicht nur ein formalen.

Das Angebot bleibt in der Rubrik ohne Schweizer Zulassung, und die Bewertung fällt entsprechend aus.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist ohne Schweizer Bewilligung im Markt. Die Konzessionsangabe hat in der Schweiz keine Kraft, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsschutz fehlt.

Wer sich für ein solches Angebot entscheidet, entscheidet sich für einen Zugang, der jederzeit über die Sperrliste verschwinden kann, und für ein Guthaben, das ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht steht. Bei Bonusangeboten ist das ein wesentlicher Punkt: Bestandskundenaktionen sind in diesem Segment frei gestaltbar, weil keine Schweizer Aufsicht die Bedingungen prüft.

Die Bewertung bleibt: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Bewilligung.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz fehlt; eine ausländische Konzession gilt in der Schweiz nicht.

Was für einen Bestandskunden zählt, ist die Kombination aus fehlender Aufsicht und fehlendem Rechtsweg. Die Sperrliste der Aufsicht kann Domains dieses Anbieters erfassen, und die Aufsicht beschreibt das Ersetzen gesperrter Adressen binnen Stunden ausdrücklich als Domain-Hopping. Das ist eine praktische Beschreibung des Zugangsrisikos.

Als bewertetes Angebot bleibt es in der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine as reported ausländische Konzession hat hier keine Wirkung.

Für bestehende Konten bedeutet das: Keine Schweizer Aufsicht prüft die Aktionsbedingungen, und es gibt kein Sperrregister, in das sich ein Spielender eintragen lassen könnte — mit der Folge, dass eine Selbstsperre nur auf der Plattform selbst wirkt.

Die Bewertung fällt ohne Schweizer Schutz aus.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo erscheint ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden.

Ein Bestandskunden-Bonus ist hier eine Frage der Plattformbedingungen allein. Wer sich auf solche Bedingungen einlässt, sollte wissen, dass die Durchsetzung im Streitfall nicht in der Schweiz stattfindet.

Das Angebot bleibt in der Kategorie ohne Schweizer Zulassung.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit ist ohne Schweizer Bewilligung im Markt. Eine Konzession entfaltet in der Schweiz keine Kraft, es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz.

Für Spielende, die Wert auf nachvollziehbare Bedingungen legen, ist das der zentrale Punkt: Die Bedingungen sind nicht durch eine Schweizer Aufsicht geprüft, und die Sanktion bei Verstoss gegen Schweizer Recht trifft den Veranstalter, nicht den Spielenden — Letzteres schützt ihn aber nicht vor dem Verlust des Zugangs.

Die Bewertung bleibt negativ hinsichtlich des Schweizer Schutzes.

AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Es fehlt eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, es fehlt die Anbindung an das Sperrregister, und der Zugang kann über die Sperrliste der Aufsicht gesperrt werden.

Damit schliesst die Liste mit demselben Befund wie die vorherigen fünf: kein Schweizer Schutz. Die acht ausländischen Angebote unterscheiden sich in der Bewertung nicht nach Zulassung, weil keines eine hat.

Was ein Bestandskundenangebot wirtschaftlich wirklich ist

Ein Bonus ist kein Geschenk, sondern ein Preis für eine Handlung. In der Schweiz ist diese Handlung eng definiert: eine Wette mit bestimmten Quoten, in einem bestimmten Zeitfenster, auf einem verifizierten Konto. Wer den Wert eines Angebots beurteilen will, muss die Kosten dieser Handlung schätzen, und die entstehen nicht aus dem Guthaben, sondern aus der Marge.

Die Marge als eigentliche Kostenposition

Jede Quote enthält einen Abschlag. Der Quotenschlüssel eines Marktes — der Anteil aller Einsätze, der über diesen Markt zurückfliesst — ergibt sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes; die Marge ist der Rest. Bei drei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 liegt der Quotenschlüssel bei rund 0’926, die Marge also bei etwa 7.4 %. Das ist eine illustrierende Rechnung, kein quotierter Wert dieses Anbieters — aber es zeigt die Grössenordnung, um die es geht.

Diese Marge wird auf jeden Einsatz fällig, unabhängig davon, ob ein Boost greift. Ein Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn verändert sie nicht: Er erhöht den Gewinn einer gewonnenen Wette, er senkt nicht den Abschlag auf die Einsätze, die verloren gehen. Genau in dieser Trennung liegt die ganze Mechanik eines Bestandskundenangebots — und genau dieser Satz fehlt in jeder Werbeanzeige.

Wie man ein Guthaben richtig bewertet

Drei Fragen entscheiden über den Wert eines Gutscheins, und keine davon betrifft die Höhe des Betrags. Erstens: Was muss gespielt werden, damit das Guthaben überhaupt zu einem Wettschein wird — eine Mindestquote, eine Mindestanzahl an Voraussagen, eine Mindestlaufzeit? Zweitens: Was passiert mit dem Guthaben selbst, wenn die Wette gewinnt — ist es auszahlbar oder verbraucht es sich? Drittens: Wie lange gilt es?

Beim Spielguthaben der Loterie Romande sind alle drei Antworten bekannt: CHF 10, 30 Tage, nicht auszahlbar, Verwendung als Einsatz. Bei einem ausländischen «100 % Bonus» sind dieselben drei Antworten der Punkt, an dem die Bedingungen in die eine oder andere Richtung kippen. Wer die Antworten nicht findet, hat den Wert des Angebots noch nicht bestimmt.

Wo die Rechnung kippt

Die Kombination aus Mindestquote und Staffelung ist der Punkt, an dem ein Boost seinen eigenen Vorteil auffrisst. Die 5-Prozent-Stufe ist mit vier Voraussagen erreichbar und bringt bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Gesamtquote von rund 9.79 etwa CHF 4.40 zusätzlich — vorausgesetzt, alle vier Wetten gewinnen. Die 100-Prozent-Stufe bringt rund CHF 87.90 zusätzlich, verlangt aber fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, die man erst einmal finden und treffen muss. Zwischen diesen beiden Enden liegt der ganze Charakter des Instruments.

Häufige Fragen zu Bonusangeboten für Bestandskunden

Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?

Ja, aber nur als vorab genehmigte, befristete Aktionen mit begrenztem Volumen. Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht; 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein dauerhaftes, jederzeit abrufbares Bestandskundenangebot existiert nicht, und Kampagnenguthaben ist nicht auszahlbar.

Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und Werte unter der Mindestquote zählen nicht.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Stadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit; das Guthaben galt 30 Tage und war nicht auszahlbar.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt. Beim Kampagnenguthaben der bewilligten Schweizer Veranstalter ist der Einsatz selbst nicht auszahlbar: Wer CHF 10 Guthaben in eine Wette mit Quote 2.00 legt und gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Das Guthaben verbraucht sich als Einsatz.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Gewinne gehen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Ein Code ist nur ein Mittel zur Zurechnung, kein Wert an sich, und eine ausländische Konzession gilt in der Schweiz nicht. Solche Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können über die Sperrliste der Aufsicht gesperrt werden. Beworben werden darf das in der Schweiz nicht.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»