Die besten Wettanbieter mit Lastschrift 2026 – und warum in der Schweiz die Auswahl so kurz ist

Updated Oktober 2026
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Ein Stapel schlichter Briefumschläge liegt auf einem Küchentisch neben einer Tasse Tee, durch das Fenster fällt Morgenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die öffentlich zugängliche Bewilligungs- und Sperrliste der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen der Veranstalter geprüft.

Bei einer nicht autorisierten SEPA-Lastschrift kann der Zahler die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangen.

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die bequemste Erlaubnis, die ein Wettender erteilen kann: kein Karteneintrag, kein Händchenhalten mit dem Smartphone, und der Betrag ist weg, bevor der Spielabend richtig angefangen hat. Genau diese Bequemlichkeit ist das Problem. Wer sie sucht, landet über die Suchmaschine fast zwangsläufig bei Anbietern, die keine Schweizer Bewilligung haben, in Euro einziehen und ihr Geld an eine Firma schicken, die in der Schweiz niemand beaufsichtigt.

Die unbequeme Auskunft gleich am Anfang: Sportwetten in der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter anbieten – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Für alle anderen Namen in diesem Beitrag lautet der rechtliche Status «ohne Schweizer Bewilligung». Wie sie sich trotzdem in einer Vergleichsliste verhalten, lässt sich messen; was ein Lastschrifteinzug technisch ist und wann ein Betrag zurückgeholt werden kann, gehört ebenso dazu.

Grundlagen: was ein Lastschrifteinzug wirklich ist

Was ein SEPA-Mandat erteilt – und was es verschenkt

Eine Lastschrift ist keine Zahlung, sondern eine Vollmacht. Der Zahler unterschreibt oder bestätigt ein Mandat, der Zahlungsempfänger zieht danach selbst ab, ohne weitere Rückfrage. Bei der SEPA-Basislastschrift hat der Zahler nach der Kontobelastung acht Wochen Zeit für einen Widerspruch; der Betrag wird ihm dann gutgeschrieben. Die Bank des Zahlers rührt sich nicht von selbst – Fristen, Begründung, Nachweis liegen beim Kontoinhaber.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Halle über einem Holzparkett, von der Decke fällt gleichmässiges Licht auf den Boden.
Der Zahlungsempfänger muss Betrag und Zeitpunkt einer SEPA-Lastschrift dem Zahler mindestens 14 Tage vorher mitteilen (Vorabankündigung).

Der deutsche Anbieter von Lastschrifteinzügen macht keinen Unterschied zwischen einer Rate für einen Stromtarif und einem Nachschlag auf dem Spielerkonto. Wer das Mandat erteilt, erteilt es für beides.

Vorabankündigung: die 14 Tage, die kein Wettportal ausschöpft

Der Zahlungsempfänger muss Betrag und Zeitpunkt einer SEPA-Lastschrift dem Zahler mindestens 14 Tage vorher mitteilen, auch Vorabankündigung genannt. Kürzere Fristen sind möglich, wenn sie in den AGB oder der Rechnung vereinbart sind – und vereinbart ist bei einem Wettkonto in der Regel «sofort».

Wer wissen möchte, in welchem Tempo sein Konto belastet werden darf, liest nicht das Kleingedruckte der Zahlungsabwicklung, sondern die Zahlungsbedingungen des Anbieters. Dort steht die Frist, die der Zahler dem Einzieher zugestanden hat.

Wenn das Mandat verfällt und wer Ausfälle trägt

Ein SEPA-Lastschriftmandat erlischt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wird. Für ein Wettkonto, das nach einem halben Jahr Pause wieder aufgefüllt wird, bedeutet das eine neue Mandatserteilung, nicht einen automatischen Zugriff.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift gibt es keinen Widerspruch, weil die Zahlstelle die Mandatsdaten vor der Belastung prüft – dieses Verfahren steht nur Nicht-Verbrauchern offen. Ein Wettkonto ist ein Verbraucherkonto, deshalb gilt für Spielende die Basislastschrift mit ihren Fristen, nicht die abgesicherte Variante.

Der teuerste Fall: Einzug ohne Mandat

Ohne gültiges Mandat ist die Lastschrift nicht autorisiert, und dann greift eine andere Regel: Der Zahler kann die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangen, und die Bank muss den Betrag spätestens einen Tag nach der Mitteilung zurückerstatten. Dreizehn Monate statt acht Wochen – der Unterschied zwischen einem Missgeschick und einem Betrugsverdacht.

Die Bank prüft in diesem Verfahren nicht, ob der Empfänger ein Wettanbieter war. Sie erstattet erst, dann sucht der Empfänger sein Geld, und bei einer ausländischen Firma sucht er in einem Verfahren, das im Ausland läuft. Ein Schweizer Sportwetten-Veranstalter steht nicht vor diesem Problem, ein ausländisches Wettportal dagegen schon.

Euro auf einem Schweizer Konto

Am SEPA-Lastschriftverfahren nehmen die EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Länder wie Norwegen, die Schweiz und Grossbritannien teil; seit Oktober 2025 gehören auch Albanien, Moldau, Montenegro und Nordmazedonien dazu, wobei die Lastschrift dort in Euro erfolgen muss. Die Schweiz sitzt also im Verfahren, aber nur im Euro-Raum des Verfahrens.

Ein Schweizer Spielerkonto wird in Franken geführt. Ein Lastschrifteinzug, der in Euro hereinkommt, trifft ein Konto, das in Franc geführt wird – der Umrechnungskurs entsteht dabei, wie er entsteht, und Kosten und Kurs gehören zu den Positionen, die kein Anbieter in seine Willkommenszeile schreibt. Innerhalb der bewilligten Schweizer Angebote rechnet dagegen alles in CHF.

Wie die Quote entsteht, die den Einzug bezahlt

Jede Quote jedes Buches enthält einen Anteil, der nicht dem Wettenden gehört. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, der über ein Ergebnis vollständig zurückfliesst, berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ); die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern fällt zusätzlich ein Anteil für den öffentlichen Zweck an, dem die Reinerträge zufallen.

Die Konsequenz ist unspektakulär und unbequem: Wer sich bei drei Portalen registriert, um die beste Quote zu jagen, zahlt dreimal einen Teil der eigenen Einsätze als Preisfindung und nennt es Wettstrategie. Die bessere Frage lautet, welches Buch bei den Märkten, die der Einzelne tatsächlich spielt, die niedrigere Marge hat.

Rechtslage: wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Bewilligung, nicht Marktzutritt

Sportwetten im Internet gelten als Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung besteht immer aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz: Wer als Veranstalter zugelassen ist, ist es hier und nirgends sonst.

Ein leerer Bahnsteig in den Bergen mit zwei Gleisen, über den Schienen hängt Morgennebel und dahinter ragen dunkle Tannen auf.
Ein SEPA-Lastschriftmandat erlischt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wird.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb hat das Gerangel um einen Listenplatz in einem Schweizer Wettvergleich nichts mit Auswahl zu tun – die Auswahl bewilligt niemand.

Swisslos und die Loterie Romande: zwei Standorte, zwei Vertragsgebiete

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Zwei Gebiete, kein Überlappungsraum. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. In Basel aufzuwachsen und in Genf zu arbeiten, ergibt schnell ein Wohnsitzland, in dem die Registrierung nur bei einem der beiden gelingt.

Der geschlossene Katalog dessen, worauf überhaupt gewettet werden kann

Was angeboten werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie darauf stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie darauf stehen, Rangkämpfe nur, wenn der Rang den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Karten-Märkte finden sich in dieser Liste nicht, und es gibt darin keine Esport-Sektion. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Ein Live-Angebot über Vor- und Livewetten ist erlaubt, wo die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Einengung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Ein ausführliches Live-Programm ist damit kein Beweis für ein besseres Buch, sondern manchmal ein Beweis für ein Buch, das sich an andere Regeln hält. Die bewilligten Veranstalter sind die, die sich an diese Liste halten müssen. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und deshalb nach den Bedingungen jedes Veranstalters zu beurteilen.

Rechnung an die Werbung und an die Gratisguthaben

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet – der Grund, weshalb ein Schweizer Beitrag ausländische Marken beschreiben und einordnen darf, ohne für sie zu werben.

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktion und Bedingung stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der Veranstalterin. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.

Die Sperrliste und was sie über die Marken nebenan sagt

Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher – hat in der Schweiz keine Kraft. Wer hier ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und einen fairen Spielverlauf kontrolliert niemand.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping, und die Gespa nennt dafür unter anderen Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste geführt. Eine solide Rechtsordnung, die bei jeder Sperrung eine offene Hintertür gleich mitliefert.

Wo die Grenze der Schweizer Aussage verläuft

Art. 4 BGS entzieht einer ausländischen Bewilligung jede Wirkung im Inland. Daraus folgt für die folgenden Markensteckbriefe ein Status und keine Prognose: «ohne Schweizer Bewilligung», keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domäne kann auf der Sperrliste landen. Ob eine solche Seite Schweizer Kundschaft annimmt, sagt darüber nichts. Fällt sie aus, gibt es weder eine Schweizer Aufsicht noch eine Schweizer Beschwerdestelle, die für den einzelnen Wettenden tätig wird.

Spielerschutz: der Einsatz wird nicht eingezogen, das Konto schon geleert

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Der Gesetzgeber verpflichtet stattdessen die Veranstalterin, von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste zu verlangen. Dass eine Limite zu setzen ist, heisst nicht, dass sie schmerzt – die Zahl stammt vom Kontoinhaber selbst, und niemand überprüft, ob sie zu seinem Budget passt.

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich wäre für eine Erhöhung 24 Stunden ausreichend; die Veranstalterin gibt sich 72.

Der praktische Punkt liegt in der Asymmetrie: Was den Verlust bremst, wirkt in der Sekunde des Anrufs. Was ihn vergrössert, braucht drei Tage Bedenkzeit – ein Fenster, in dem ein schlechter Abend vorbei ist und das Konto trotzdem noch steht.

Ein automatischer Einzug spielt in dieser Konstruktion die Rolle des neutralen Zulieferers. Die Limite misst Einsätze, nicht Abbuchungen, und sie misst keine Kontostände. Wer drei Limiten setzt und das Mandat zusätzlich erteilt, hat zwei Bremssysteme gebaut und nur eines verdrahtet.

Pause, Sperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Eine Sperre ist eine Tür, kein Schild. Ausländische Marken sind nicht an das Register angeschlossen, und das ist keine Formalie: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich damit nicht bei den zehn ausländischen Namen dieser Liste – und umgekehrt.

Zwei Aufsichten, die sich 2025 widersprochen haben

Die Gespa führt Testkäufe durch. In ihrer Erhebung 2025 wurde an Verkaufsstellen bei 200 Fällen einem Minderjährigen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette verkauft. Dieser Befund betrifft den Verkauf vor Ort, nicht die Kontoeröffnung im Internet, und er zeigt, dass Aufsicht und Wirklichkeit zwei getrennte Dinge sind.

Der Befund richtet sich nicht gegen die Schweizer Aufsicht, sondern gegen ihre Zwischenhändler – und er räumt gleich ein mögliches Argument für ein ausländisches Buch weg: ein bewilligtes Schweizer System schützt einen einzelnen Wettenden nicht automatisch besser als dessen eigene Aufmerksamkeit.

Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredit an Spielende ebenfalls nicht.

Kein Eigenname, kein Geld. Im Abschnitt «Der teuerste Fall: Einzug ohne Mandat» steht, was ein nicht autorisierter Einzug auslöst – dieselbe Logik gilt hier auf der anderen Seite der Transaktion.

Der Steuerpunkt, der schnell überzeichnet wird

Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist anders, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für den gewöhnlichen Wettenden heisst das: kein Steuerfreibetrag in Sicht, keine Verrechnungssteuer, keine Steuer auf dem Gewinn. Die Zahl steht trotzdem im Beitrag, weil «steuerfrei bis über eine Million» in einem Vergleich wie eine Verkaufszeile wirkt – und weil die Marge in jeder Quote beim Finanzamt nicht als Kostenposition auftaucht.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für verbindliche Auskünfte bleibt die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Wer wirklich zahlt, wenn das Konto belastet wird

Die Marge sitzt in jeder Quote, die Limite sitzt im Konto, und der Einzug sitzt zwischen den beiden. Wer die Positionen zusammenzählt, kommt auf einen einfachen Satz: Was den Schweizer Weg teuer macht, ist die kurze Auswahl und der geschlossene Marktkatalog. Was den ausländischen Weg teuer macht, ist die fehlende Rückgriffsmöglichkeit, eine Marge, die niemand prüft, und ein Steuerrisiko, das von Kanton zu Kanton anders aussieht.

Bonus und Gratiswette: was eine Aktion und was eine Bedingung ist

Was bei Swisslos und der Loterie Romande überhaupt möglich ist

Beide Schweizer Veranstalter kennen kleine Aktionen ohne auszahlbares Guthaben. Gratisguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar, und die Loterie Romande hält es ebenso: Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen. Eine exemplarische Aktion, «JouezSport – Patinoires et Stades», lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Zehn Franken, drei Wochen Haltbarkeit, und die einzige Barauszahlung des Abends findet an der Stadionkasse statt. Wer Gratisguthaben mit Geld verwechselt, hat den Unterschied zwischen Einsatz und Erlös noch nicht gemacht – auszahlbar wird der Gewinn eines Einsatzes, nicht der geschenkte Einsatz selbst.

Umsatzbedingungen: warum die Zahl nicht die Kondition ist

Bei ausländischen Anbietern ist der Wettbonus das eigentliche Marketinginstrument, und seine Bedingung ist schwerer zu lesen als seine Höhe. Diese Seite kann keine konkrete Umsatzbedingung eines einzelnen Anbieters beziffern. Sie kann sagen, was drinsteckt: In einem Bonusbetrag steckt zum Beispiel noch nicht der Hinweis, auf welche Mindestquote es zählt, in welchem Zeitfenster es abgespielt werden muss, ob Kombiwetten zählen und was die Verrechnung mit dem Echtgeldguthaben macht.

Der Unterschied zwischen dem Bonus und dem Betrag, der auszahlbar ausgezahlt werden kann, ist die Umsatzbedingung. Wer eine Bonusaktion liest, sollte deshalb zwei Zahlen suchen und nicht eine – und wenn eine der beiden im Werbetext fehlt, ist das Fehlen selbst die Information.

Freiwette und Gratisspielguthaben sind nicht dasselbe

Im Marktvokabular heisst der geschenkte Einsatz Gratiswette oder Freiwette, im Schweizer Recht Gratisspielguthaben. Eine Freiwette, deren Einsatz nicht mit ausbezahlt wird, bringt bei einem Treffer nur den Nettogewinn – und wenn sie auf ein Ereignis gesetzt wird, dessen Markt selbst eine Marge trägt und nur einen Teil der Einsätze zurückzahlt, bleiben von der Freiwette beide Abzüge hängen.

«Risikofrei» und «Gratiswette» sind beides Marketingwörter, und beide gehen davon aus, dass der Wettende die Bedingung nicht nachliest. Der Unterschied liegt nicht im Wort, sondern darin, was bei einem Treffer auf dem Konto steht.

Wie ausländische Anbieter ihr Bonusmechanik darstellen

Bei den hier verglichenen ausländischen Marken zählen die Bedingungen und der Umsatz. Wie hoch ein Bonus ist, auf welche Mindestquote er zählt und in welchem Zeitfenster er abgespielt werden muss, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer eine der zehn Marken in die nähere Wahl zieht, liest dort die Bonusbedingungen, bevor er das erste Mal einzahlt.

Die konkrete Prüfung ist unangenehm und kurz: Mindestquote, Umsatzhöhe, Zeitfenster und Höchstgewinn. Vier Positionen, die in jedem Bonusangebot irgendwo stehen – meistens an der Stelle, an der die Zahlen am kleinsten sind.

Zahlungsabwicklung: wo der abgebuchte Franken landet

Lastschrift, Karte und der Unterschied in der Rückholbarkeit

Lastschrift und Karte sind zwei verschiedene Rückholwelten. Wer mit Karte zahlt, wendet sich im Streitfall an sein Kartenunternehmen. Wer ein Lastschriftmandat erteilt, hat für acht Wochen ein Widerspruchsrecht, für dreizehn Monate ein Erstattungsrecht bei einem Einzug ohne gültiges Mandat – aber niemanden, der den Anbieter anruft und nachhakt.

Und dann kommt der Punkt, an dem die Rückholbarkeit nicht mehr hilft. Wird der abgebuchte Betrag auf ein Spielerkonto gutgeschrieben und verloren, ist der Einzug rechtmässig gewesen. Kein Widerspruch holt den Verlust zurück. Der einzige disponible Betrag ist das nicht gespielte Guthaben.

Was Swisslos zum Aufladen anbietet

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Für das Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein Zahlungsmittel, das an eine Schweizer Bank-App gebunden ist, ändert den Charakter der Zahlung: Der Kontoinhaber bestätigt jeden einzelnen Betrag, statt ein Mandat zu erteilen. Wer den Einzug bequem findet, verliert an dieser Stelle das Argument der Bequemlichkeit.

Die Limite von CHF 10’000 pro 30 Tage liegt so hoch über einem realistischen Spielbudget, dass sie für den einzelnen Wettenden keine Bremse ist. Sie ist der Rahmen der Aufsicht, nicht der Schutz des Kontos.

Wie die Loterie Romande das Konto auflädt

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura: Wer dort wohnt und online spielen will, muss die Ausweiskopie hinterlegen, in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Wer das Konto auflädt, hat dazu schon eine Identitätsprüfung hinter sich – offen bleibt nur die Frage, welchen Betrag er danach tatsächlich überweist. Ein nicht genutztes Mandat erlischt nach 36 Monaten; wer 2022 einmal ein Konto aufgefüllt und dann pausiert hat, erteilt neu.

Wohin Gewinne tatsächlich gehen

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber werden sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Die 3 %-Kommission ist keine Gebühr für eine Dienstleistung, sondern eine Gebühr für Häufigkeit: Wer im Jahr dreimal auszahlt, zahlt beim dritten Mal drei Prozent des Gegenwerts – auf einen Gewinn von CHF 1’000 also dreissig Franken, die nichts mit dem Ausgang der Wette zu tun haben. Auch eine gebührenfreie Auszahlung friert das Geld ein. Zwischen der Auszahlung und dem Geldeingang liegt eine Verarbeitung, und bis dahin ist der Betrag für Wetten verfügbar.

Die Falle bei den 26 Wochen

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen die verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wer sein Wallet pflegt, merkt davon nichts. Wer auf Papier spielt oder lange nicht kontrolliert, schon. Und wer sich auf eine Frist von dreizehn Monaten für die Rückholung eines Einzugs verlässt, sollte gleichzeitig die Frist von 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns kennen – die beiden Fristen laufen nicht zugunsten des Wettenden zusammen, sondern in entgegengesetzte Richtungen.

Was der Vergleich auf der Zahlungsseite zeigen kann

Beim Zahlungsmittel trennt sich der Vergleich in zwei Gruppen, und der Schnitt ist nicht «schnell gegen langsam». Er verläuft zwischen einem Zahlungsmittel, das eine Bestätigung verlangt, und einem Mandat, das keine verlangt. Ein Schweizer Zahlungsweg mit Bestätigung macht dreissig Einsätze unbequemer und den dreissigsten davon billiger – die unbequemere Variante ist in der Regel auch die, deren Kosten der Zahler am Ende wirklich sieht.

Kriterien und Vergleich: zehn Namen, zwei davon in der Schweiz

Warum die Bewilligung vor jeder Quote steht

Bei diesem Thema ist das zentrale Kriterium die Bewilligung, und zwar in der Reihenfolge, in der sie sich auswirkt: erst der Status, dann die Bedingungen, dann die Bewilligungsfolgen. Art. 4 BGS entzieht der ausländischen Bewilligung jede Kraft im Inland. Eine Marke mit einer Bewilligung aus irgendeinem anderen Land kann dieselbe Quote, dasselbe Design und denselben 24-Stunden-Support haben wie eine Schweizer Veranstalterin. Der Unterschied liegt nicht im Produkt, sondern in der Frage, wer anrufbar ist, wenn etwas schiefgeht.

Bewilligung, Sitz und Aufsicht

In der folgenden Übersicht für Schweizer Leser steht, ob eine Marke unter ihrer Bewilligung in der Schweiz betrieben wird oder lediglich ein ausländisches Angebot darstellt.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Gamdom nein keine Schweizer Bewilligung; berichtete Bewilligung nicht festgestellt
Betify nein keine Schweizer Bewilligung; berichtete Bewilligung nicht festgestellt
Funbet nein keine Schweizer Bewilligung; berichtete Bewilligung nicht festgestellt
Coolzino nein keine Schweizer Bewilligung; berichtete Bewilligung nicht festgestellt
Roobet nein keine Schweizer Bewilligung; berichtete Bewilligung nicht festgestellt
1xBet nein keine Schweizer Bewilligung; berichtete Bewilligung nicht festgestellt
Pribet nein keine Schweizer Bewilligung; berichtete Bewilligung nicht festgestellt
Bettilt nein keine Schweizer Bewilligung; berichtete Bewilligung nicht festgestellt

Bei acht der zehn Zeilen steht in der dritten Spalte nichts, was den Status ändern könnte. Eine Bewilligung ist eine Erlaubnis für ein Gebiet, nicht eine Auszeichnung für ein Produkt, und ein Papier aus Curaçao oder Malta ändert im Inland gar nichts. Wer eine Marke prüft, für die sich keine Schweizer Bewilligung findet, sollte annehmen, dass es sie nicht gibt – in der Regel stimmt das, und die Sperrliste der Gespa ist der Ort, an dem der Verdacht zur Gewissheit wird.

Hinter jeder Quote steht eine Rechnung

Die Marge ist der Teil jeder Quote, der nicht dem Wettenden gehört; der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, der über ein Ergebnis vollständig zurückfliesst, berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), und die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Ob ein Anbieter eine niedrige oder eine hohe Marge hat, lässt sich deshalb nur marktweise beurteilen, nicht anhand der Überschrift der Startseite.

Was ein Vergleich nicht sehen kann

Zwei Positionen gehören in keine Bewertungsspalte, weil sie sich beim Vergleich zwischen zwei Anbietern nur zeigen, wenn man an einen konkreten Fall denkt. Die erste ist die Auszahlungsgeschwindigkeit im Verhältnis zu ihren Bedingungen: Ein Betrag, der in drei Arbeitstagen auf dem Konto ist, ist schneller als einer, der fünf bis zehn Arbeitstage braucht, ohne dass daraus folgt, dass die andere Veranstalterin langsamer handelt – es sind zwei unterschiedliche Vorgänge mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

Die zweite ist der Rechtsweg im Streitfall: Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es ihn, bei einem ausländischen nicht. Wer sein Konto mit einem Lastschriftmandat an einen ausländischen Anbieter gebunden hat, hat seine Rückholmöglichkeit an den Einzug gebunden und nicht an das, was danach auf dem Konto passiert ist.

Wo dieser Vergleich endet

Die Reihenfolge dieser Bewertung folgt der Reihenfolge des Rechts: erst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz veranstalten dürfen, dann die ausländischen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten und dieselben Kriterien verdienen. Sie dient der Einordnung, nicht der Aufforderung zur Registrierung. Wer sich für eine der folgenden Marken entscheidet, entscheidet sich gegen eine Bewilligung, und wer das nicht will, hat oben schon alles gelesen, was er dafür braucht.

Die Veranstalter und die ausländischen Marken im Vergleich

Swisslos Sporttip: das bewilligte Sportwetten-Angebot mit dem engsten Regionalbezug

Swisslos trägt eine Bewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und zwar als Veranstalterin eines von zwei zugelassenen Sportwetten-Angeboten der Schweiz. Der Sitz ist Basel, die Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto erhalten Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet – den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der geschlossene Marktkatalog gehört zu den Bedingungen dieses Angebots: was die Gespa-Liste zulässt, darf gespielt werden, nichts anderes.

Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer sein Konto auflädt, kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Zwei gebührenfreie Auszahlungen pro Jahr und danach eine mögliche Kommission von 3 % sind die eine Position, die sich rechnet, wenn der Gewinn klein ausfällt. Die andere ist die Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage: Sie liegt so hoch über einem normalen Spielbudget, dass sie praktisch nichts begrenzt. Wer bei Sporttip ein Konto führt, sollte das eigene Limit nicht mit dem Regulatorlimit verwechseln. Es gibt nur eine Bremse, und sie sitzt im Konto, nicht im System.

Loterie Romande Jouez Sport: das bewilligte Angebot mit Wettschein und Bargeld

Die Loterie Romande trägt dieselbe Art von Bewilligung für ein Grossspiel und betreibt unter dem Namen Jouez Sport eines von zwei zugelassenen Sportwetten-Angeboten der Schweiz. Zuständig ist sie für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie beider Seiten, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben bis CHF 10’000 möglich; Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere auf das Konto der angegebenen IBAN. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Verkaufsstelle einlösen, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 auszahlen.

Der Wettschein ist die Besonderheit dieses Angebots. Ein Gewinn von CHF 200 in bar an der Verkaufsstelle verschwindet nicht in einem Wallet und kennt keine Auszahlungsverarbeitung. Wer dagegen online mit Prepaid-Tickets arbeitet, bindet sein Aufladen an eine Liste aus vier Beträgen; zwischen CHF 20 und CHF 200 gibt es nichts, und die Tickets verfallen nach einem Jahr. Fünfzig Franken auf ein Ticket zu legen, heisst zwölf Monate Zeit für die Entscheidung.

Gamdom: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos. Die Seite ist nicht mit dem Schweizer Register für Spielersperren verbunden, und für Kunden gibt es hier keine rechtliche Handhabe. Die Internetadressen des Anbieters stehen häufig auf der Sperrliste der Gespa und werden durch Schweizer Provider mittels DNS-Sperren blockiert. Über Art und Umfang eines Live- oder Kombiwetten-Angebots sagt diese Einordnung nichts – sie sagt nur, wem gegenüber niemand in der Schweiz zuständig ist.

Was ein Wettender bei Gamdom behält, ist der ausländische Preis und die ausländische Auswahl. Was er aufgibt, ist der Weg zu einer Schweizer Stelle, wenn eine Auszahlung nicht kommt oder ein Sportwetten-Angebot von heute auf morgen für Schweizer Kundschaft gesperrt wird. Bei einem Anbieter dieser Gruppe entscheidet der Wettende also nicht zwischen zwei Produkten, sondern zwischen zwei Verteidigungen.

Betify: Casino-Marke ohne Schweizer Veranstalterbewilligung

Betify tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die konkrete Ausgestaltung des Wettangebots spielt für den rechtlichen Status keine Rolle. Weder besteht ein Anschluss an das Sperrsystem für Spielende, noch gibt es einen Schweizer Rechtsbehelf für Nutzer. Die Webadresse des Dienstes wird bei Bekanntwerden durch die Gespa-Sperrliste unterbunden, da ausländische Lizenzen hierzulande nicht gelten.

Für den Vergleich heisst das: Betify gehört in die zweite Gruppe dieser Übersicht, und zwar unabhängig davon, wie das Angebot im Einzelnen aussieht. Wer eine Schweizer Bewilligung als Kriterium vorne ansetzt, ist mit dieser Marke durch.

Funbet: ausländische Marke, Schweizer Status offen

Funbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Hierzulande sind lediglich zwei Veranstalter für Sportwetten lizenziert. Da dieser Betreiber nicht an das Schweizer Sperrsystem angebunden ist, fehlen jegliche rechtliche Absicherungen für den Kunden. Der Zugriff über Schweizer Internetprovider wird durch DNS-Blockaden der Gespa unterbunden. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos.

Was dieser Status praktisch kostet: Wer bei Funbet spielt, hat keinen Ansprechpartner in der Schweiz, wenn eine Auszahlung stockt oder eine Streitigkeit entsteht. Ob die Konditionen im Einzelnen gut sind, lässt sich separat prüfen. Der Status wird nicht besser, wenn sie es sind.

Coolzino: Casino-Zuschnitt, Schweizer Status offen

Coolzino tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Für die Bewertung eines Sportwetten-Angebots liefert der Name kein Argument.

Wer Coolzino trotzdem prüft, sollte die Bedingungen der Auszahlung vor der Einzahlung lesen. Für eine Marke in dieser Gruppe ist die Auszahlungsseite der einzige Teil, den ein Wettender tatsächlich kontrollieren kann, bevor Geld geflossen ist. Danach bestimmt sie die Bedingungen.

Roobet: internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung

Roobet offeriert Sportwetten ohne inländische Genehmigung. In der Schweiz sind nur Swisslos und die Loterie Romande zugelassen. Da dieser Dienstleister nicht an die nationale Aufsicht angebunden ist, geniessen Nutzer keinen Rechtsbehelf. Die Webseite ist zudem regelmässig von DNS-Blockaden durch Schweizer Internetanbieter betroffen.

Konten bei Marken dieses Zuschnitts sind Sachverhalte mit einer ausländischen Gegenseite. Wer dort spielt, verlagert die Verantwortung für Limiten, Auszahlung und Streit vollständig auf sich – es gibt keine zweite Instanz. Dasselbe gilt für die Domäne, unter der er die Seite aufruft.

1xBet: grosse internationale Marke, Schweizer Status offen

1xBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Wer eine ausländische Lizenz besitzt, darf hierzulande keine Sportwetten offerieren. Da keine Anbindung an das hiesige Ausschlussregister existiert, entfallen jegliche Schutzmechanismen für Wettende. Die Domain-Hopping-Taktik führt dazu, dass die Seiten fortlaufend auf der Sperrliste der Aufsicht landen. Die Sperrliste der Gespa ist das Mittel, mit dem der illegale Zugang unterbunden wird. Domänen dieses Anbieters wechseln.

Wer eine grosse ausländische Marke mit einer Schweizer Veranstalterin vergleicht, sollte die Vergleichsachse richtig legen. Nicht «mehr Märkte gegen weniger Märkte», sondern «niemand zuständig gegen eine Aufsicht in Bern». Für den Schweizer Markt ändert die Grösse einer Marke nichts daran, dass keine Schweizer Stelle für sie zuständig ist.

Pribet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Pribet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Für Wettangebote in der Schweiz ist zwingend eine inländische Bewilligung erforderlich. Eine Lizenz aus dem Ausland ist hier irrelevant. Da das Portal nicht an das nationale Sperrsystem angeschlossen ist, existiert kein rechtlicher Schutz für die Nutzer. Zudem erfolgt bei Bekanntwerden die Blockierung der Internetadresse durch die Gespa. Kein Rechtsweg in der Schweiz schützt hier den Kunden.

Wer solche Angebote mit Schweizer Veranstaltern vergleichen will, vergleicht eine Bedingungslage mit einer Bewilligungslage. Wo keine Aufsicht besteht, ist das Einzige, was bleibt, die Bedingungen. Wer Pribet prüft, sollte deshalb Angebot, Einzahlung und Auszahlung Punkt für Punkt lesen – bevor die erste Einzahlung erfolgt.

Bettilt: ausländische Marke, Schweizer Status offen

Bettilt tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Rechtliche Schritte sind in der Schweiz gegen diesen Anbieter nicht möglich. Da keine Verbindung zum Sperrregister besteht, entfallen wichtige Schutzvorkehrungen. Die Webseite taucht zudem auf der Sperrliste der Gespa auf. Dass hier eine ausländische Erlaubnis vorliegt, ändert nichts an der fehlenden inländischen Befugnis.

Was bleibt, wenn die Bewilligung fehlt: die Bedingungen. Wer mit Lastschrift einzahlt, gibt einem Anbieter in dieser Gruppe eine Vollmacht auf das eigene Konto und erhält dafür keine Schweizer Kontrolle zurück. Der Betrag kann innerhalb von acht Wochen widersprochen werden, solange die Wette nicht gespielt ist; der Gewinnanspruch eines ausländischen Anbieters hat dagegen keine Schweizer Stelle, die ihn durchsetzt.

Häufige Fragen zu Lastschrift und Wettanbietern in der Schweiz

Bieten Swisslos und die Loterie Romande Lastschrift an, oder läuft das Aufladen anders?

Swisslos nennt für das Aufladen des Spielkontos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion in der PostFinance App bestätigt wird; Spielguthaben lässt sich zudem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. Die Loterie Romande arbeitet unter anderem mit Prepaid-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200.

Wie lange lässt sich eine nicht autorisierte SEPA-Lastschrift zurückverlangen?

Bei einem Einzug ohne gültiges Mandat kann der Zahler die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung verlangen; die Bank muss den Betrag spätestens einen Tag nach der Mitteilung zurückerstatten. Bei einer autorisierten Basislastschrift beträgt die Widerspruchsfrist dagegen nur acht Wochen nach der Belastung.

Was bedeutet es, wenn eine Lastschrift in Euro läuft, das Spielerkonto aber in Franken geführt wird?

Ein Schweizer Spielerkonto wird in CHF geführt, die SEPA-Lastschrift läuft auch für die Schweiz in Euro. Bei einem Einzug in Euro entstehen dadurch Umrechnungskurs und allfällige Kosten auf dem Weg zwischen beiden Währungen. Innerhalb der bewilligten Schweizer Angebote wird durchgehend in CHF gerechnet.

Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie schnell wirkt eine Senkung?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und was zeigt die Marge?

Bei einer Einzelwette ergibt der Einsatz mal der Quote den Rückzahlungsbetrag; der Gewinn ist der Einsatz mal der Quote minus eins. Für jedes Ergebnis eines Marktes steckt in der Quote ein Anteil, der beim Buch bleibt. Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben.

Wohin werden Gewinne ausbezahlt, und weshalb muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»