League of Legends im Schweizer Wettangebot: zwei bewilligte Veranstalter, kein E-Sport

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem dunklen Schreibtisch, daneben ein Becher mit dampfendem Tee.

Die Grundlagen des Spiels und seiner Turniere

League of Legends ist ein 5-gegen-5-Spiel auf einer dreispurigen Karte: zwei Teams, je fünf Spielerinnen und Spieler, ein Ziel in der gegnerischen Basis. Wer das zum ersten Mal liest, denkt an ein Spiel. Wer eine Quote daneben sieht, denkt an einen Markt. Beides ist richtig, und aus der Differenz entsteht das Problem, mit dem sich diese Seite beschäftigt.

Eine Reihe leerer Bürostühle steht vor einer dunklen Wand in einem Raum mit gedämpftem Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein einzelnes Match dauert selten länger als eine halbe Stunde. Professionell gespielt wird es in regionalen Ligen — die europäische LEC, die koreanische LCK, die chinesische LPL — und einmal im Jahr in einem Weltturnier, das die Szene Worlds nennt. Der Spielplan dieser Wettbewerbe liegt öffentlich, oft mit Uhrzeit und Aufstellung. Nichts daran ist geheim, und nichts daran ist in der Schweiz verboten.

Verboten ist etwas anderes. Bund und Kantone haben festgelegt, welche Sportarten überhaupt Gegenstand einer bewilligten Wette sein dürfen. E-Sport steht auf dieser Liste nicht. Das ist der ganze Befund, und er erklärt, warum die Suche nach einem LoL-Wettschein in der Schweiz an einer Stelle endet, die viele nicht erwarten.

Was ein Wettender hier vorfindet, sind zwei Gruppen, die kaum etwas gemeinsam haben. Auf der einen Seite die beiden bewilligten Veranstalter mit dem vollen Schutzapparat des Geldspielgesetzes und ohne den gesuchten Sport. Auf der anderen Seite ausländische Seiten mit dem Sport und ohne diesen Apparat. Diese Seite rechnet beide durch. Sie empfiehlt keine von beiden. Wer am Ende wo landet, entscheidet über etwas, das keine Quote anzeigt.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zum Bewilligungsstatus wurden gegen die Veranstalter- und Aufsichtsangaben der Gespa geprüft.

League of Legends kommt nicht als einzelnes Spiel daher, sondern als Kalender. Vier Ebenen sind zu unterscheiden, und jede verhält sich beim Wetten anders.

Die regionalen Ligen laufen über Monate. Auf eine reguläre Saison folgt eine Playoff-Runde. Für eine Wette heisst das: Die meisten Partien eines Jahres sind Ligaspiele mit überschaubarem Publikum, in denen Aufstellungen kurzfristig wechseln können. Die Weltturniere sind das kurze, dichte Fenster — mehrere Wochen, Gruppenphase, K.-o.-Runde. Dort versammelt sich die Aufmerksamkeit des Publikums, dort ist das Wettvolumen am grössten, und dort kalkulieren Buchmacher erfahrungsgemäss am knappsten.

Darunter liegt eine Ebene, die öffentlich kaum vorkommt. Ein Match besteht aus Spielen; in einer Serie «best of three» oder «best of five» werden mehrere gespielt, bis ein Team die Mehrheit hat. Der Sieger einer Serie und der Sieger eines einzelnen Spiels sind zwei verschiedene Märkte mit zwei verschiedenen Wahrscheinlichkeiten. Wer das verwechselt, gibt eine Wette ab, die er nicht abgeben wollte.

Und dann ist da das, was in der Schweiz tatsächlich auf einem Wettschein stehen kann. Ein Wettschein nennt Ereignis, Markt, Quote, Einsatz, möglichen Gewinn und Abgabezeitpunkt. Bei einem bewilligten Veranstalter ist an dieser Stelle Schluss: E-Sport erscheint gar nicht, weil er im Wettprogramm nicht erscheint, weil er auf der Liste der zugelassenen Sportarten nicht steht. Die Kette ist lückenlos.

Für den Wettenden bedeutet das: Der Markt ist da, wo der Buchmacher ihn freiwillig hinstellt, und verschwindet, wo er sich nicht lohnt. Ein Sport, den der Gesetzgeber nicht gelistet hat, kann im bewilligten Programm nicht auftauchen — unabhängig davon, wie viele Menschen ihn verfolgen.

Warum kein bewilligtes Angebot existiert

Die Schweiz hat ihren Wettmarkt nach dem Geldspielgesetz geordnet, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und die Zahl der Veranstalter von Anfang an gedeckelt. Lotterien und Sportwetten dürfen von höchstens zwei Veranstaltern angeboten werden. Diese Rolle nehmen Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport wahr. Weitere bewilligte Sportwettanbieter gibt es nicht, weil es sie nach diesem Rahmen nicht geben kann.

Ein Stadtbus fährt an einem regnerischen Abend durch eine Strasse mit Pfützen, die Lichter spiegeln sich im Asphalt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Sportbetting ist im Rechtssinn ein Grossspiel, geregelt in Artikel 3 Buchstaben c und e des Geldspielgesetzes (SR 935.51). Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, tätig auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich Casinos überwacht — ein Umstand, der in Gesprächen über E-Sport und Wetten regelmässig durcheinandergeht.

Das Gesetz knüpft zwei Bewilligungen aneinander. Eine Veranstalterbewilligung erlaubt, Spiele überhaupt anzubieten; eine Spielbewilligung gilt je einzelnem Spiel, nach Artikel 21 bis 25 des Gesetzes. Und diese Bewilligung gilt, wie Artikel 4 formuliert, nur in der Schweiz. Das ist keine Fussnote, sondern der Kern: Eine ausländische Erlaubnis wirkt hier nicht, eine Schweizer Bewilligung nicht über die Grenze.

E-Sport fehlt allein auf der Liste. Was dort steht, ist eine geschlossene Aufzählung erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden sind nur zugelassen, wenn sie genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Corner- und Kartenmärkte ebenso, und eine E-Sport-Rubrik führt die Liste nicht. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten bestätigen die Regel, statt sie zu brechen. Erlaubt sind sie vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz selbst beschränkt sie nicht auf einzelne Live-Märkte. Diese Erlaubnis betrifft eine Form der Abgabe, nicht die Sportart. Sie öffnet E-Sport nicht, weil sie den gesperrten Sport nicht berührt.

Gewettet wird nur auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind unzulässig. Für die zweite Gruppe hält das Gesetz ebenfalls klare Sprache bereit: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.

Blockiert wird über die Namensauflösung. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS sperren — ein Instrument nach den Artikeln 86 bis 93 des Geldspielgesetzes, erstmals veröffentlicht am 3. September 2019 und bis Ende 2025 auf 671 Domains angewachsen. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping selbst. Das Sperrinstrument wirkt, aber es verliert gegen die Geschwindigkeit des Adresswechsels.

Der Reinertrag geht nach Artikel 125 des Geldspielgesetzes in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das erklärt, in welchem Rahmen die beiden Veranstalter wirtschaften — und warum die Zahl der Erlaubnisse nicht davon abhängt, wie viele Anbieter ein Markt vertragen würde.

Zwei Veranstalter, zwei Landesteile

Swisslos und die Loterie Romande teilen die Schweiz nicht nach Vorlieben, sondern nach Kantonsgrenzen. Wer seinen Wohnsitz falsch liegen hat, bekommt kein Konto.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig.

Swisslos, hinter der die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel steht, veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Wettprodukt heisst Sporttip und wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zur Grösse des Betriebs gehören 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt, hat ein Produkt, das er legal nutzen kann.

Zum Zugang gehört ein geprüfter Kopf. Für die Online-Registrierung bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre nötig, dazu Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten.

Diese Landkarte ist in der Praxis strenger, als sie aussieht. Ein Konto, das man nicht eröffnen kann, weil der Wohnort im falschen Gebiet liegt, ist kein Kontingentproblem. Es ist ein Zugangsausschluss — und er trifft nicht Ausnahmen, sondern jeden einzelnen Spieler im jeweils anderen Gebiet.

Die Kehrseite der klaren Zuständigkeit ist die Enge des Angebots. Zwei Veranstalter für ein ganzes Land bedeuten zwei Wettprogramme, zwei Preisniveaus und zwei Sets an Regeln, nicht zwanzig. Wer sich in der Schweiz nach Alternativen umsieht, sucht nicht nach besseren Konditionen unter vielen, sondern nach einer Tür, die es hier nur zweimal gibt.

Der Schutz, den nur eine Schweizer Bewilligung mitbringt

Die Schweiz kennt keinen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel für Sportwetten. Sie kennt etwas Ungewöhnlicheres: einen Rahmen, der den Spielenden zwingt, seine eigene Grenze zu bestimmen.

Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das gesetzliche Muster verläuft parallel: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, nach Artikel 87 der Verordnung. Die Absenkung greift sofort, die Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Diese Verzögerung ist der wirksamste Teil des Mechanismus, und sie wird am häufigsten missverstanden. Sie liest sich als Einschränkung. Tatsächlich bremst sie einen Impuls aus. Wer nach zwei schwachen Tagen sein Limit erhöhen will, stösst auf eine Wand, die nicht moralisiert, sondern wartet.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die freiwillige Sperre kann nach Artikel 84 der Verordnung erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Artikel 81 des Gesetzes. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss nach Artikel 89 der Verordnung angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Spieler haben nach Artikel 45 des Gesetzes keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ob der Schutz in der Praxis hält, ist eine andere Frage. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Aufsicht als streng darstellt, macht sich etwas vor. Der richtige Schluss lautet nicht, die Bewilligung sei wertlos. Er lautet, dass Schutz dort wirkt, wo er in der Software steckt, und schwächer dort, wo ein Mensch am Schalter entscheidet.

Genau diese Schicht fehlt, wenn ein Konto im Ausland liegt. Kein geprüftes Identitätsverfahren nach den Artikeln 47 bis 52 der Verordnung, keine verpflichtenden Limiten nach Artikel 87, kein Eintrag im Sperrregister nach den Artikeln 80 bis 82 des Gesetzes. Wer sein Konto dort selbst sperren will, tut das in einer Datenbank, welche die Schweizer Sperre nicht kennt. Das ist keine Kleinigkeit — es ist der Unterschied zwischen einem Konto, das einen schlechten Abend abfängt, und einem Konto, das ihn durchlaufen lässt.

Was der ausländische Wettschein zusätzlich kostet

Eine Wette auf League of Legends ist in der Schweiz nicht verboten. Wer auf einer ausländischen Seite eine abgibt, macht sich nicht strafbar. Das ist die eine Hälfte der Wahrheit, und sie ist die beruhigende.

Die andere Hälfte betrifft das Geld. Auf der einen Seite steht ein zusätzlicher Sport. Auf der anderen stehen Instrumente, die im Schweizer Markt gesetzlich vorgeschrieben sind und im Ausland vom Wohlwollen des Anbieters abhängen. Der Spieler hat dort kein Schweizer Sperrregister im Rücken, keinen Schweizer Recours und keine Schweizer Aufsicht, die sein Konto prüfen würde. Der Wettschein ist gültig, der Gewinn nicht unbedingt.

Hinzu kommt ein Punkt, der in Wettforen selten auftaucht und in der Steuererklärung dann doch. Bei bewilligten Schweizer Grossspielen sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Auf Bundesebene liegt diese Schwelle ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb hier nur «je nach Kanton» gesagt werden kann und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle. Für ihn bedeutet der Schweizer Rahmen: kein Einkommenssteueranteil auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Von ausländischen Anbietern unterliegen Gewinne nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Satz «mein Gewinn ist steuerfrei» ist also nicht überall richtig, und die Stelle, an der er falsch wird, ist die Steuererklärung.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Behauptet wird sie oft, richtig ist sie nicht. Allgemeine Auskunft, kein Steuerrat: Wer seinen Fall klären will, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wie sich das Angebot auf die beiden Welten verteilt

Es gibt keine dritte Kategorie. Man steht vor einer Wahl zwischen einem bewilligten Angebot ohne den Sport und einem Angebot mit dem Sport ohne Schweizer Bewilligung. Die Übersicht stellt die beiden Welten gegenüber — nicht als Wertung, sondern als Aufstellung dessen, was auf jeder Seite steht.

Merkmal Schweizer Veranstalter (Swisslos, Loterie Romande) Ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung
Bewilligung Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa keine Schweizer Bewilligung; ausländische Erlaubnis ohne Wirkung nach Art. 4 BGS
League of Legends im Programm nein — E-Sport fehlt auf der Liste der zugelassenen Sportarten ja, auf den betrachteten Seiten angeboten
Zugang Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet, ein Konto pro Person, Ausweisprüfung Regeln des jeweiligen Anbieters
Verlustlimiten nach Art. 87 VGS verpflichtend; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden bei Swisslos keine Schweizer Vorgabe
Sperrregister unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register, auch für Casinos und Liechtenstein keine Verbindung zum Schweizer Register
Steuer einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; Bundesschwelle ab 1.1.2026: CHF 1’071’000, kantonal abweichend keine Verrechnungssteuer; kantonale Praxis kann den ganzen Gewinn erfassen (so Thurgau)
Domain-Sperre nicht betroffen Domain kann auf der Gespa Sperrliste stehen (DNS-Sperre)

Diese Übersicht entscheidet die Frage nicht. Sie zeigt, dass die beiden Spalten nicht dieselbe Frage beantworten. In der linken Spalte steht ein Rechtsrahmen mit Instrumenten. In der rechten steht ein Angebot ohne diesen Rahmen — dafür mit dem Sport. Wer nur den Sport sucht, findet ihn rechts. Wer die Instrumente sucht, findet sie links, aber nicht den Sport.

Der Streit entzündet sich an der Bewertung, nicht an den Fakten. Die Schwellen, Fristen und Domain-Zahlen sind überprüfbar. Welchen Nutzen ein einzelner Wettender diesen Instrumenten beimisst, hängt davon ab, wofür er sie braucht. Genau deshalb ist die Wahl eine persönliche und keine allgemeine.

Was eine Quote von 1.90 verschweigt

Wettquoten werden wie Preise gelesen, sind aber keine. Sie enthalten bereits den Anteil, den der Veranstalter für sich einbehält, und dieser Anteil ist aus einer einzigen Quote nicht ablesbar. Man sieht ihn erst, wenn alle Ausgänge eines Marktes nebeneinander liegen.

Ein Beispiel mit zwei Ausgängen. Setzt man die Quoten mit 1.90 und 1.90 an, ergibt 1 geteilt durch 1,90 plus 1 geteilt durch 1,90 den Kehrwert der Auszahlungsquote, also rund 1,0526. Der Kehrwert davon ist die Auszahlungsquote des Marktes, ungefähr 95,0 %, und die Marge ist der Rest: rund 5,0 %. Bei dieser Konstellation zahlt der Markt also etwa 95 Rappen je eingesetztem Franken zurück und behält rund 5 Rappen.

Diese Rechnung ist eine Beispielkonstellation, keine zitierte Quote; sie macht den Mechanismus sichtbar. Angesichts der Rundung liegt der praktische Rahmen bei einer Quote, die überall gleich gesetzt wird, irgendwo um die 4 bis 6 % Marge — je nachdem, wie der Anbieter die zweite Dezimalstelle setzt. Bei 1.90/1.90 sind es rund 5 %, und genau das ist der Preis des Geschäfts, der in jedem Wettschein steckt.

Was das für einen LoL-Wettenden bedeutet: Bei einer Quote von 1.90 auf einen Ausgang müsste die Gegenquote 2.00 betragen, damit der Markt erwartungsneutral wäre. Diese Differenz ist kein Betrug. Sie ist die Einnahmequelle, aus der ein Veranstalter existiert. Und sie ist der Grund, weshalb die Frage nach der billigsten Quote nicht die interessanteste ist. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter fliesst der Ertrag über den gesetzlichen Rahmen in gemeinnützige Zwecke — eine Besonderheit des hiesigen Systems, die den Markt nicht billiger macht, aber das Ziel des Geldes benennt.

Deshalb lohnt es sich, vor einem Wettschein kurz zu überschlagen, was von 100 Rappen übrig bleibt. Man bildet die Kehrwerte der Quoten, addiert sie und nimmt den Kehrwert. Zehn Sekunden. Wer es nie gemacht hat, hält 1.90 für einen Preis. Es ist ein Preis mit einem Rabatt darin, und der Rabatt wächst mit der Zahl der Ausgänge, die der Anbieter mitrechnet.

Die zehn Anbieter nach Bewilligungsstatus

Die folgende Ordnung folgt der Bewilligungslogik: erst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die ausländischen Seiten ohne. Diese Reihenfolge ist keine Empfehlung. Sie ist die Ordnung, in der die beiden Gruppen überhaupt eine gemeinsame Vergleichsgrundlage haben.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betovo keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS
Coolzino keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS
PowBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS
Betwinner keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS
Betify keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS
Jackbit keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS
Sportaza keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS
BetAlright keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS

Die Spalte mit der berichteten Lizenz ist auf den ersten Blick schwach — sie trägt in allen acht Fällen denselben Eintrag. Das ist kein Versäumnis der Aufstellung, sondern ein Befund. Eine Erlaubnis, die in der Schweiz keine Wirkung hat, ist hierzulande nicht mehr als eine Angabe über ein anderes Land, und ob sie dort tatsächlich besteht, lässt sich von der Schweiz aus nicht überprüfen.

Auf der anderen Seite steht das Instrument, das die Aufsicht tatsächlich publiziert. Es ist keine Liste der Erlaubten, sondern eine Liste der Gesperrten. Diese Logik ist für einen Wettenden die relevantere, weil sie sich jederzeit ändern kann, ohne dass ein Angebot verschwindet.

Die Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der bewilligte Massstab, dem der gesuchte Sport fehlt

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die Schweiz überhaupt zulässt. Sitz ist Basel, das Produkt heisst Sporttip, die Grundlage ist die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung bezeichnet sich ausdrücklich als eine, die nur in der Schweiz gilt.

Das Betriebsgebiet ist der erste Filter. Sporttip richtet sich an Personen in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, ausserdem im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus.

Beim Preis hat Swisslos Werkzeuge, die auf den ersten Blick nach Preisnachlass klingen. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Aufschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert — der entscheidende Halbsatz, denn er verhindert, dass aus dem Anreiz ein Freibrief wird.

Bei den Quoten- und Profitboosts ist die Enge deutlicher. Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Name klingt nach Geschenk, die Bedingungen nach einem Vertrag mit vielen Nebensätzen.

Dazu die handfesten Mechaniken. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Der Funktionsumfang hat eine klare Lücke. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Es steht Swisslos frei, die Funktion für einzelne Wetten nicht anzubieten.

Auch die Auszahlung hat ihre Fallstricke. Spielguthaben lassen sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Das Guthaben wird über Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht zur Verfügung; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Ein Punkt gehört in jede Sporttip-Betrachtung, weil er über den Wettschein hinausgeht: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Wetten, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, zwei Fallen.

Für einen LoL-Fan bleibt das alles Theorie. Für Fussball, Eishockey oder Tennis findet er hier einen vollständig regulierten Anbieter mit klaren Regeln und einem Kontrollmechanismus, den ein Konto im Ausland nicht kennt. Für League of Legends findet er nichts. Das ist kein Mangel der Plattform, sondern die Konsequenz der Liste — und genau die Information, die diese Seite trägt.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderer Landesteil, gleicher Ausschluss

Die Loterie Romande ist die zweite Organisation, die Sportwetten anbieten darf. Sie deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Zum Betrieb gehören 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Das Produkt für Sportwetten heisst Jouez Sport.

Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Wer hier wohnt, findet denselben Schutzapparat wie in der Deutschschweiz, mit derselben Altersgrenze von 18 Jahren, demselben Wohnsitzerfordernis und derselben Pflicht, vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten zu setzen. Diese Pflicht trifft alle Schweizer Veranstalter nach Artikel 87 der Verordnung; die Limitenmechanik ist in beiden Landesteilen dieselbe.

Für einen Genfer ist der Weg zu einer LoL-Wette über Jouez Sport derselbe wie für einen Zürcher über Sporttip: Er existiert nicht. Auch die Romandie kennt kein E-Sport im bewilligten Wettprogramm, weil die Liste keine Sportart nach Sprachregion unterscheidet.

Das ist der Punkt, an dem die beiden Schweizer Anbieter einander am nächsten sind: in ihrem gemeinsamen Ausschluss. Wer den Vergleich als Konkurrenz liest, übersieht ihn. Es gibt keine Grenze, die der eine öffnet und die andere schliesst. Die Grenze verläuft um beide herum. Ein Westschweizer LoL-Wettender kann ein vollständig reguliertes Schweizer Wettkonto führen, mit allen Pflichten und Schutzmechanismen, und trotzdem keinen Wettschein für die Ligen bekommen, für die er sich interessiert.

Betovo: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Betovo gehört zur Gruppe der acht Anbieter, die in dieser Aufstellung ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Damit ist der Status klar: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und eine ausländische Erlaubnis wirkt hier nicht. Betovo ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es gibt keine Schweizer Recoursmöglichkeit. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS gesperrt werden.

Für einen Wettenden heisst das: keine geprüfte Identität nach Schweizer Massstab, keine vorgeschriebenen Limiten nach Artikel 87 der Verordnung, kein Eintrag in ein Sperrsystem, an das ein Schweizer Casino gebunden wäre. Was der Anbieter selbst als Bedingung stellt, obliegt dem Anbieter.

Wer solche Seiten sucht, findet dort in der Regel die Sportart, die auf der Schweizer Liste fehlt. Das ist der eigentliche Grund, warum LoL-Fans überhaupt bei ausländischen Anbietern landen. Der Preis dafür ist nicht das Angebot, sondern das Fehlen eines Rahmens.

Coolzino: keine Schweizer Bewilligung, gleiche Rechtsfolge

Auch für Coolzino gilt: keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Erlaubnis hat nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Geltung, weil eine Bewilligung nur auf Schweizer Gebiet wirkt. Coolzino ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, und die Domain kann von der Aufsicht auf die Sperrliste gesetzt werden.

Aus Schweizer Sicht ist Coolzino damit kein Anbieter des bewilligten Marktes, sondern ein ausländisches Angebot, das Schweizer Spieler erreicht. Wer dort ein Konto führt, führt es nach den Bedingungen dieses Anbieters, nicht nach den Vorgaben der Gespa. An der Attraktivität für einen LoL-Wettenden ändert das nichts, denn die Sportart ist der Grund für den Besuch. An der Positionierung ändert es alles.

PowBet: ausländisch, ohne Bewilligung, mit denselben Folgen

PowBet tritt wie die übrigen sieben ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Erlaubnis bleibt ohne Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Recours. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Damit ist auch die eigentliche Frage für einen Wettenden eine andere als die nach der Bewilligung. Nicht «Ist dieser Anbieter bewilligt?» — das lässt sich in einem Satz beantworten, und der Satz lautet nein. Sondern: Wie verhält sich diese Seite bei Auszahlungen, bei Beschwerden, bei eingefrorenen Konten? Auf solche Fragen antwortet kein Schweizer Recht mehr.

Betwinner: derselbe Status, andere Bedingungen

Betwinner teilt das rechtliche Profil der ganzen Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Erlaubnis ohne Wirkung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell auf der Sperrliste. Die Schweizer Aufsicht prüft bei ausländischen Anbietern nichts; sie kann lediglich die Erreichbarkeit unterbinden.

Die relevante Unterscheidung liegt unterhalb dieser Ebene, und sie ist für den Spieler unangenehm. Was ein Anbieter mit Einsätzen und Konten macht, entzieht sich der Aufsicht, und das Risiko liegt vollständig beim Spieler. Die Plattform kann gut funktionieren. Sie kann es auch nicht.

Betify: gleicher Status, gleiche Konsequenzen

Bei Betify wiederholt sich das Bild: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Erlaubnis ohne Geltung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Schutz. Die Domain kann gesperrt werden, wenn die Aufsicht sie auf die Liste setzt.

Der Sperrmechanismus erklärt die Dynamik dieser Gruppe besser als jede Statuszeile. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; wer heute eine Adresse findet, findet morgen eine andere. Für den Spieler folgt daraus, dass es keine verlässliche Adresse gibt. Wer bei einem Anbieter ein Konto führt, dessen Adresse gerade gesperrt wurde, muss mit einer neuen umgehen — und mit der Unsicherheit, wer hinter ihr steht.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung im selben Rahmen

Jackbit teilt das Schicksal der Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Erlaubnis, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell gesperrt. Das ist kein Merkmal von Jackbit allein, sondern der Normalfall der acht ausländischen Anbieter.

Was einen Wettenden hier interessieren kann, liegt ausserhalb dessen, was die Schweizer Aufsicht reguliert: ob er die Plattform in seiner Sprache nutzen kann und ob Schweizer Zahlungswege überhaupt funktionieren. Aus der Perspektive des Schweizer Rechts bleibt es bei einem Satz — dieser Anbieter ist nicht Teil des bewilligten Marktes. Ob eine dort gewonnene Summe ankommt, entscheidet der Anbieter, nicht die Aufsicht.

Sportaza: dieselbe Einordnung, dieselben Vorbehalte

Sportaza gehört ebenfalls zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Die Einordnung folgt dem einheitlichen Muster: keine Bewilligung in der Schweiz, ausländische Erlaubnis ohne Wirkung, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain potenziell gesperrt.

Der Wert dieser Einordnung liegt darin, dass sie Erwartungen kalibriert. Von einem Schweizer Veranstalter lässt sich verlangen, dass er gesetzlich vorgeschriebene Limiten anbietet, nur gelistete Sportarten bepreist und Auszahlungen nach klaren Regeln abwickelt. Von einem ausländischen Anbieter lässt sich verlangen, was in seinen Bedingungen steht — und nicht mehr. Wer Sportaza nutzt, nutzt eine Plattform, die in der Schweiz keine rechtliche Grundlage hat, und sollte wissen, dass jede Streitigkeit dort entschieden wird, wo der Anbieter sitzt.

BetAlright: der achte Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright schliesst die Gruppe ab. Die Rechtslage für den Spieler ist dieselbe wie bei den übrigen sieben: Der Anbieter darf hier nicht veranstalten, eine ausländische Erlaubnis entfaltet keine Wirkung, und die Aufsicht kann nur sperren, nicht kontrollieren.

Die acht Namen unterscheiden sich in der Bewilligungsfrage nicht voneinander. Sie unterscheiden sich darin, wie sie sich Schweizer Spielern präsentieren — und darin, wie verlässlich sie sich bei Auszahlungen verhalten. Beides liegt ausserhalb der Schweizer Aufsicht und damit ausserhalb dessen, was hier im Einzelnen beurteilt werden kann. Was beurteilbar bleibt, ist das Muster: acht Anbieter, ein Status, ein Risiko, das der Spieler trägt.

Wie die zwei Welten gegeneinander stehen

Die Landkarte des Schweizer Bewilligungsmarktes besteht aus zwei farbigen Flächen und viel weissem Nichts dazwischen. Die eine beginnt am Bodensee und endet an der Aare, die andere liegt westlich davon und reicht vom Jura bis ins Wallis. Zwischen beiden verläuft keine Grenze, die ein Spieler überschreiten könnte — sie verläuft durch seinen Wohnsitz.

Daraus folgen die Kosten dieser Ordnung, und sie sind für einen LoL-Fan doppelt. Er kann den Sport nirgends in der Schweiz bepreisen lassen, und er kann nicht wählen, welcher der beiden Veranstalter ihm besser passt, wenn er im falschen Kanton wohnt. Die zweite Einschränkung trifft ihn härter als die erste, weil sie nicht das Angebot betrifft, sondern den Zugang.

Auf der Gegenseite steht ein Angebot mit dem Sport und ohne die Instrumente, die den Schweizer Markt ausmachen. Wer sich für eine solche Seite entscheidet, entscheidet sich nicht für «mehr Angebot statt Sicherheit», sondern für eine andere Buchhaltung. Auf der einen Seite ein zusätzlicher Sport. Auf der anderen Instrumente, die im Inland gesetzlich vorgeschrieben sind und im Ausland vom Wohlwollen des Anbieters abhängen. Die Entscheidung ist damit keine Wahl zwischen zwei Anbietern, sondern zwischen zwei Regelsystemen, von denen keines vollständig passt.

Wo die Aufsicht ansetzt und wo das Geld verloren geht

Bei einem bewilligten Anbieter liegt die scharfe Kante weniger im Wettschein als in der Auszahlung. Bei Swisslos ist die Mechanik vergleichsweise klar: zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten Auszahlung eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Konto und Konto müssen übereinstimmen; anonyme oder Krypto-Auszahlungen kennt das bewilligte Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredit an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 des Gesetzes nicht möglich.

Fünf bis zehn Arbeitstage mögen lang klingen, gemessen an ausländischen Massstäben. Der Grund liegt in der Konstruktion: Geld fliesst von einem verifizierten Schweizer Konto zu einem verifizierten Schweizer Konto. Dieser Weg schliesst die Mechanismen aus, die in anderen Märkten üblich sind, und er verschiebt ausgerechnet die Geschwindigkeit an das Ende der Kette.

Dazu kommt die Frage, was ein Spieler verliert, wenn er aussteigt. Bei Swisslos sind Wetten, die länger als 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung nicht geltend gemacht werden, zugunsten des gemeinnützigen Zwecks verfallen. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Bei einem ausländischen Anbieter gelten stattdessen dessen Fristen, die von den Schweizer Regeln abweichen können. Ob und wie stark, hängt vom Anbieter ab — und ein Leser der Bedingungen erfährt es, ein Leser der Werbung selten.

Wer abgeben will, findet bei Swisslos zwei Wege: online über das eigene Portal oder die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle spielen. Und bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos eine Wette mit Quote 1.00 werten. Auch voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Was am Ende auf dem Wettschein steht

Ein Wettschein ist kein Produkt, das man kauft, sondern ein Vertrag mit vielen Nebensätzen. Der Schweizer Rahmen legt fest, welche Sportarten bepreist werden dürfen, wie hoch Einsätze sein dürfen, wie lange ein Gewinn geltend gemacht werden kann und welche Fristen einzuhalten sind. Wer diese Seite aufschlägt, um League of Legends zu wetten, findet keinen Schweizer Veranstalter — nicht wegen fehlender Nachfrage, sondern wegen der Liste.

Zehn Bewertungen ändern daran nichts Grundlegendes. Zwei der betrachteten Anbieter sind bewilligt und dürfen den gesuchten Sport nicht anbieten; acht sind es nicht und dürfen es, aber unter anderen Vorzeichen. Am schwersten hat es ein Wettender mit kleinem Budget, der hauptsächlich wegen der Weltturniere kommt, weil keine der beiden Seiten vollständig passt. Das ist keine befriedigende Antwort, aber die ehrliche.

Häufige Fragen zu League of Legends Wetten in der Schweiz

Sind Wetten auf League of Legends bei Swisslos oder der Loterie Romande möglich?

Nein. E-Sport steht nicht auf der Liste der zugelassenen Sportarten, an die sich beide Veranstalter nach Artikel 25 des Geldspielgesetzes halten müssen. Weder Sporttip noch Jouez Sport führen League-of-Legends-Märkte. Ein Konto bei einem der beiden öffnet die bewilligten Sportarten, nicht die gesuchten Ligen und Weltturniere.

Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Liste der Gespa steht?

Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Aufzählung. Was nicht darin steht, darf nicht bepreist werden. Für einen Wettenden folgt daraus: kein Angebot, keine Quote, kein Wettschein — unabhängig davon, wie verbreitet der Sport ist oder wie viele Menschen ihn verfolgen.

Welchen Schutz bietet eine Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht bietet?

Die Bewilligung verpflichtet den Veranstalter zu geprüfter Identität, zu selbst gesetzten Verlustlimiten nach Artikel 87 der Verordnung und zur Anbindung an das schweizweite Sperrregister. Eine ausländische Erlaubnis wirkt nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes nicht in der Schweiz. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlen diese Mechanismen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen ihn.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis kann sie aber vollständig als steuerbares Einkommen erfassen — in Thurgau geschieht das mit Gewinnen aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. Wer seinen Fall klären will, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Welche Verlustlimiten müssen bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und was bedeutet sie für Wettseiten aus dem Ausland?

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS sperren. Sie erschien erstmals am 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, weshalb die Sperrung gegen die Geschwindigkeit des Domain-Wechsels antritt.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»