Wettbonus in der Schweiz: zwei bewilligte Anbieter und der Preis der Gratiswette

Updated Oktober 2026
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Ein roter Luftballon schwebt an einer dünnen Schnur über einer Sommerwiese, der Himmel dahinter ist klar.

Unter dieser Überschrift steht, wie das mit den Wettboni in der Schweiz wirklich läuft: Wer ein Gratisspielguthaben verschenken will, braucht vorher die Zustimmung der Gespa, und nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten veranstalten. Alle übrigen Namen, die Suchmaschinen ausspucken, arbeiten ohne Schweizer Bewilligung — und das ist der erste Kostenpunkt dieses Themas, bevor irgendwo eine Quote ins Spiel kommt.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Stand: Oktober 29, 2026. Für die Bewilligungen und die Rechtslage wurde gegen die Angaben geprüft, die die Gespa als Aufsichtsbehörde und das Geldspielgesetz in der Fassung SR 935.51 liefern.

Was ein Wettbonus in der Schweiz überhaupt sein darf

neukundenangeb — das Wort, mit dem die Branche lockt, führt in diesem Land zuerst in eine Bewilligungsfrage, nicht zu einem Guthaben. Sportwetten sind hier ein Grossspiel: Sie brauchen nach dem Geldspielgesetz eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Was nicht regional bewilligt ist, ist darum auch nicht beworben — für Wettangebote, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist Werbung strafbar, mit Bussen bis CHF 500’000. Das ist keine Fussnote, sondern der Konstruktionsplan des ganzen Marktes: Wer hier einen Bonus verspricht, arbeitet entweder mit Bewilligung oder mit einem Risiko, das bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reicht, wenn die Veranstaltung kommerziell betrieben wird.

Dazu kommt die zweite Schranke, die den Bonusbegriff schärfer macht als in jedem Nachbarland. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist der eigentliche Grund, warum die zwei bewilligten Anbieter mit einer schmalen Palette an Aktionen arbeiten statt mit einem Willkommenspaket: Boosts, befristete Promotionen, ein nicht auszahlbares Spielguthaben — alles, was existiert, ist vorher abgesegnet, und alles ist daran gebunden, was die Veranstalterin in ihren eigenen Bedingungen schreibt.

Ein Stapel flacher Kieselsteine liegt am Seeufer in der Morgendämmerung, das Wasser ist spiegelglatt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Was auf der Liste der erlaubten Wetten stehen darf, ist ebenfalls abgeschlossen und wird von der Aufsicht geführt: das Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte sucht man darin vergebens, eine Esport-Abteilung ebenso. In dieser Enge sitzt der Bonus: Ein Anbieter, der seine Märkte nicht selbst erfinden kann, kann auch seine Aktion nicht frei erfinden.

Die Gespa ist übrigens nicht die Aufsicht über Casinos — das ist die ESBK. Wer Sportwetten mit einer Casino-Bewilligung verwechselt, verwechselt auch die Limiten: eine Casino-Limite ist keine Wettlimite.

Die zwei Namen, die bleiben, wenn man alle anderen streicht

Der Markt ist rechtlich auf zwei Veranstalter begrenzt, und beide haben ein festes Gebiet und ein festes Publikum. Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Wer ein Konto will, muss in einem der Kantone des Swisslos-Vertragsgebiets wohnen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Kanton Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Kontakt läuft über die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Konto öffnet sie nur, wer in ihrem Gebiet wohnt.

Zwei Anbieter, zwei Landesteile, keine Überschneidung. Das ist der Kern dessen, was in der Schweiz ein «Wettanbieter wettbonus neu» bedeuten kann: nicht eine Auswahl unter zehn, sondern eine Zuordnung nach Wohnsitz. Wer in Bern lebt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.

Die Vergleichstabelle, mit der das Weitere sortiert wird

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz

einordnu: Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen einen Hinweis, und die Spalte mit dem Veranstalter ist genau deshalb aussagekräftig, weil sie sich bei den ausländischen Namen wiederholt. Eine Lizenz «irgendwo» hat in der Schweiz nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung. Der Hinweis sagt auch nicht, dass der Anbieter illegal handelt — er sagt, dass die Schweiz für ihn nicht zuständig ist. Der Schweizer Spielerschutz ist es damit ebenfalls nicht.

Aus dieser Tabelle folgt ein Satz, der schwer zu schlucken ist und trotzdem stimmt: Die Auswahl ist nicht das Ergebnis einer Bewertung, sondern die Bewertung ist das Ergebnis der Auswahl. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern gibt es das volle Schweizer Schutzsystem mit Limiten, Sperrregister und Aufsicht — und im Gegenzug ein enges Wettprogramm, eine kleine Aktionspalette und ein Konto nur mit Wohnsitz im jeweiligen Kantonsgebiet. Bei den übrigen gibt es ein breiteres Programm und keine Schweizer Bewilligung.

Die Rechtslage: was eine Bewilligung kostet und was sie verspricht

Wer in der Schweiz Wetten veranstalten will, braucht nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Die Aufsicht hat die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt daher keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt schlicht keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerlöse fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Ein Brunnen auf einem Altstadtplatz zwischen Sandsteinfassaden, nasses Kopfsteinpflaster nach einem Regenschauer.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Wer ein Konto bekommt und wer nicht

Ein Konto ist nur mit Wohnsitz in der Schweiz möglich, in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Identitätsprüfung mit amtlichem Dokument, ein Konto pro Person, keine Ausnahmen.

Für Spielende bedeutet das zwei Dinge gleichzeitig. Erstens: Das, was ausländische Seiten in Anspruchsvolles «anonymes Spielen» nennen, gibt es hier nicht — Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, auf Krypto und anonyme Auszahlungen wartet man vergeblich. Zweitens: Kredite an Spielende sind verboten. Wer sich fragt, warum das ein Kostenpunkt ist, muss nur an die Alternative denken — bei einem Anbieter mit Sitz ausserhalb, dessen Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat, gibt es weder diese Prüfung noch dieses Verbot noch ein Schweizer Sperrregister, an das der Anbieter angeschlossen wäre.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Bonusklausel, sondern eine Integritätsregel, und sie gilt bei Sporttip unabhängig von jeder Aktion.

Werbesperren, die den Bonusbegriff einengen

Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Dazu die harte Kante: Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Eine Zeitfenster-Sperre für Werbung gibt es nicht — dafür eine Zustimmungspflicht für Gratisspielguthaben, und die ist der eigentliche Bremsklotz. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa nach ihren Angaben 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Wenn eine Aufsichtsbehörde im Jahr 24 Mal Ja sagt, sagt sie sehr oft Nein. Und wenn sie Ja sagt, heisst das nicht «grosszügig» — es heisst «geprüft». Genau darin liegt der Unterschied zu einem Willkommenspaket, das eine ausländische Seite im Alleingang auslobt: Dort gibt es niemanden, der die Bedingungen vorher gelesen hat.

Der Weg hinaus: Blockliste, Domain-Hopping und was das für den Anbieter heisst

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Behörde nennt das Domain-Hopping und nennt als Beispiel Interwetten und Bet-at-Home, und sie führt auch bet365 auf der Liste.

Für einen Nutzer heisst das: Der Link vom Vortag ist morgen tot, nicht der Anbieter. Wer bei einer ausländischen Seite ein Konto führt, verliert damit nicht sein Guthaben, aber den Weg dorthin, den er kennt, und mit ihm jeden Anspruch, den er in der Schweiz geltend machen könnte. Ausländische Bewilligungen — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — haben in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre oder Geldstrafe, bei kommerzieller Tätigkeit bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Was die Sperrliste nicht sagt — und was Swisslos bei der Spielsperre macht

Die Sperrliste führt keine Kunden. Das Sperrregister schon. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird nicht vor Fristablauf aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer freewillig aufhört, hört hier wirklich auf — die Sperre hat eine Wirkung, die eine Selbstbeschränkung nicht hat.

Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts. Ein Bonus ändert nichts an einer Sperre. Eine Sperre schlägt jeden Bonus. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat nach dem Geldspielgesetz keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Was Limiten kosten, bevor die erste Wette läuft

grundlag — eine Limite ist keine Formalität, sie ist die Voreinstellung, mit der das Konto startet. Bei Sporttip muss vor der ersten Teilnahme eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden: Oberlimite CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach der Statistik gilt die Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Wirkung ist asymmetrisch, und das ist Absicht: Der Weg nach unten ist frei, der Weg nach oben kostet drei Tage. Wer sich in einem Moment der Ernüchterung auf CHF 100 setzt, kann zwei Stunden später nicht zurück. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze — die Limite kommt vom Spielenden, nicht vom Staat. Die Aufsicht verlangt lediglich, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangt.

Dazu gibt es den zweiten Mechanismus: Wer eine Pause will, kann eine selbst gewählte Unterbrechung von bis zu sechs Monaten verlangen. Und dann die ernüchterndste Zahl des ganzen Bereichs. Die Gespa hat 2025 Testkäufe veranlasst, 200 an Verkaufsstellen; in 47,5 % der Fälle wurde einer minderjährigen Person eine Sportwette verkauft. Diese Quote allein entkräftet jede Behauptung, der Verkaufsschalter sei die strengere Stelle. Der grosse Vorteil des Schweizer Systems ist nicht die ständige Kontrolle, es ist die Registrierung: ein Konto, eine Identität, ein Register.

Einzahlung, Guthaben und die Grenze, die niemand bewirbt

rechtsla — was ins Spielerkonto darf, hat bei beiden Veranstaltern eine Decke. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die beiden Anbieter greifen bei den Zahlungswegen zu unterschiedlichen Werkzeugen, und der Unterschied erklärt, warum ein Guthaben hier nicht gleich Guthaben ist: Der eine prüft die Identität über den Ausweis, der andere greift auf den eingetragenen Zahlungsweg zurück. Ein Bonus, der auf ein solches Konto trifft, landet in einem geschlossenen System — er kann nicht abgehoben werden, und das steht in den Bedingungen, nicht in der Werbung.

Für die Gratiswette ist das die entscheidende Voreinstellung. Sie ist ein Guthaben, das spielen kann, und ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Wer sie als Bargeld liest, hat die Bedingungen nicht gelesen. Wer sie als Rabatt liest, übersieht, dass der Einsatz zurückkommt, wenn die Wette nicht aufgeht, aber beim Gewinn als Guthaben bleibt.

Warum eine Selbstbeschränkung kein Bonus ist

Ein Bonus ist eine Vergünstigung auf das Spiel, nicht auf das Risiko. Eine Wette kann immer Geld kosten — die Limite gilt auch dann, wenn daneben eine Aktion läuft. Deshalb steht in den Bedingungen, dass Limiten auch bei Aktionen gelten, und deshalb ist die Frage, ob ein Angebot «gratis» ist, eine Frage nach der Definition, nicht nach der Freundlichkeit des Anbieters.

Wer die Zahlen prüft, findet noch ein Detail: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zwei Auszahlungen pro Jahr zum Nulltarif, danach 3 % — das ist ein Satz, den man im Voraus kennen sollte, und er sagt mehr über die Wirtschaftlichkeit des Systems als jede Willkommensseite. Dass das Guthaben aus einer Promotion von der Auszahlung ausgenommen ist, ist die zweite Hälfte des gleichen Grundsatzes.

Wenn der Bonus gewinnt: was das Gratisguthaben zurücklässt

Für einen Schweizer Anbieter mit Bewilligung ist ein klassischer Willkommensbonus praktisch kein Thema. Die Gespa muss vorher zustimmen, und 2025 kamen 24 Zustimmungen bei der Loterie Romande und 8 bei Swisslos zusammen. Ein Bonuskatalog wäre in diesem Rahmen nicht zu halten. Übrig bleibt eine Werkzeugkiste, die man kennen muss, weil sie anders heisst als das, was die Suchbegriffe erwarten.

Der wichtigste Punkt vorab: Eine Gratiswette ist kein Rabatt und kein Bargeld. Wetteinsatz und Bonusanteil vervielfachen zusammen den gesamten Rückfluss, der Einsatz allein bleibt eine Einsatzfrage — der Bonus brummt im Hintergrund. Was aus einem Gratisguthaben an Gewinn entsteht, bleibt grundsätzlich nicht auszahlbar; auszahlbar wird es erst beim Erreichen des Nennwerts über die Wette.

Sporttip-Kombiboost: Transparenz, die man prüfen muss

Beim Sporttip gibt es den Kombiboost, und seine Regeln gehören zu den klarsten, die man in diesem Markt findet. Er gilt ausschliesslich online, wettartübergreifend: Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und er erhöht den Nettogewinn der Kombination um einen Prozentsatz, der mit der Zahl der Voraussagen steigt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn.

Es lohnt sich, das zweimal zu lesen. Der Boost bezieht sich auf den Nettogewinn, also auf den Überschuss über den Einsatz, nicht auf den gesamten Rückfluss. Bei einer Quote von 1.50 steht hinter jeder Voraussage ein Überschuss von einem halben Einsatz. Der Prozentsatz klingt grösser, als er ist, weil er auf dieser dünnen Basis rechnet — und genau das ist die Botschaft des Angebots: Es belohnt lange, riskante Kombinationen, nicht häufige Wetten.

Der Zusatz, dass Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind, ist keine Formalität. Er markiert die Stelle, an der das Angebot anfängt, sich zu schützen: Der Bonus ersetzt keine Verlustgarantie. Er ist ein Aufschlag auf genau einen erfolgreichen Fall.

Was der Kombiboost auf dem Wettschein tatsächlich ausmacht

Eine Rechnung mit einer angenommenen Auswahl, nicht mit einer angebotenen Quote. Angenommen, vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 stehen auf dem Wettschein und CHF 10 Einsatz. Das sind vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, die Bedingung des Boosts ist damit erfüllt. Die Gesamtquote entsteht als Produkt der vier Einzelquoten, sie beträgt rund 9.79. Der mögliche Rückfluss aus dem Wettschein liegt damit bei rund CHF 98, der mögliche Nettogewinn bei rund CHF 88.

Jetzt der Boost, und hier wird die Bandbreite sichtbar. Auf diesen Nettogewinn legt Swisslos die Prozentsätze: Bei vier Voraussagen sind es 5 %, die Erhöhung beträgt also rund CHF 4; die Kombination kommt auf einen Rückfluss von rund CHF 102. Bei fünfzehn Voraussagen — die Quotenbeispiele gelten unverändert — wären es 100 %, aber diese Stufe verlangt fünfzehn Voraussagen statt vier, und genau zwischen diesen beiden Stufen liegt die Spannung des Angebots. Für den Wettschein mit vier Quoten zwischen 1.60 und 2.00 ist die Erhöhung ein Betrag im einstelligen Frankenbereich, gemessen am Einsatz von CHF 10 aber ein zweistelliger Anteil daran.

Die Bandbreite, die dabei entsteht, ist die eigentliche Aussage: Der Boost liegt für diese vier Voraussagen bei etwa 4 % des Einsatzes und steigt mit der Zahl der Voraussagen, bis er das Volumen einer weiteren Wette erreicht. Er ersetzt keine verlorene Wette. Er erhöht eine gewonnene.

Das ist eine statistische Schätzung für einen angenommenen Wettschein, keine Zusage. Sie zeigt, was das Angebot auf dem Papier wert ist — nicht, was eine Kombination gewinnt.

Quotenboost, Profitboost und Cash-Out

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out, der vor dem Ende der Wette ausgeführt wird.

Wer einen Boost nutzt und dann den Cash-Out zieht, verliert also beides: den Aufschlag und den Weg. Das ist ein Kostenpunkt, der in der Werbung nicht steht, und er betrifft jeden, der einen schlechten Lauf vorzeitig beenden will.

Zum Cash-Out selbst: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; die Veranstalterin muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out ist nicht reguliert — es ist ein Merkmal jedes einzelnen Anbieters, kein Recht des Spielenden.

Boosts statt Willkommensbonus: was das für den Neukunden bedeutet

Die Loterie Romande geht einen anderen Weg als Swisslos, und die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, wie ein Schweizer Neukundenangebot aussieht, wenn es einmal genehmigt ist. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Rechnen wir das ehrlich. CHF 10 bei 7’000 Stück sind CHF 70’000, die die Loterie Romande in dieser Aktion unter die Leute bringt — ein Betrag, der im Marketingbudget eines ausländischen Anbieters nicht auffällt. Dass das Guthaben nicht auszahlbar ist und nach 30 Tagen verfällt, macht die Aktion kleiner als sie klingt, und es macht sie ehrlicher als ein Bonus, der eine Auszahlung verspricht, die nie kommt. Der Code klebt in einem Stadion, nicht auf einer Website. Wer ihn will, muss ins Stadion.

Das ist der Kern des Schweizer Gratisangebots: Es ist räumlich, zeitlich und betragsmässig klein. Wer hier einen vierstelligen Willkommensbetrag erwartet, sucht ihn am falschen Ort, und die Suche führt ihn zu einem Anbieter ohne Bewilligung.

Steuerlich gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, deshalb gilt die Angabe «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit darunter.

Zwei Fälle, die man auseinanderhalten muss: Bei inländischen Gewinnen unter dem Freibetrag fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Steuerfragen klärt man mit der Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Warum der Vergleich mit deutschen Bonusportalen hinkt

Wer eine Schweizer Seite mit der deutschen Konkurrenz vergleicht, vergleicht keinen Preis, sondern eine Rechtsordnung. Gratisguthaben ohne Zustimmung der Aufsicht sind hier nicht erhältlich, die Palette an Sportarten und Wettarten ist in einem behördlichen Verzeichnis abgeschlossen, und das Konto bekommt nur, wer hier wohnt. Die Ergebnisse, die ein Suchbegriff ausspuckt, ändern nichts an diesen drei Bedingungen.

Ein zweiter Unterschied wiegt schwerer, als er aussieht. Ein Bonus verändert nicht die Marge, die in jeder Quote steckt. Die Quote bleibt so, wie sie ist, mit oder ohne Aktion. Der Anteil, den ein Markt an alle Einsätze zurückzahlt, berechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Ein Bonus sitzt neben dieser Rechnung, nicht in ihr. Wer prüft, ob ein Angebot gut ist, muss sich deshalb zwei Fragen stellen: Wie hoch ist der Aufschlag, und wie viel verlangt der Anbieter ohnehin über seine Quoten.

Rangliste: zehn Wettanbieter nach Transparenz und Dauer, nicht nach dem beworbenen Betrag

Die Reihenfolge in diesem Abschnitt orientiert sich an der Transparenz der Bedingungen und ihrer Laufzeit, statt an der Höhe eines beworbenen Betrags. Ein Bonus, der an Mindestquoten und Fristen gebunden ist, ist nur dann verständlich, wenn diese Bedingungen klar kommuniziert werden. Bei ausländischen Seiten beschreiben wir das Angebot nüchtern und ohne Empfehlung.

Ganz vorne stehen die zwei bewilligten Veranstalter, dann folgen acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in einer Reihenfolge, die sie nach derselben Messlatte sortiert. Wer sich wundert, dass die Liste mit einem Duo beginnt, das nur ein schmales Aktionsangebot hat: Genau darin liegt der Grund. Verlässliche Bedingungen schlagen ein grosses Versprechen, und Schweizer Bedingungen sind verlässlich, weil eine Aufsichtsbehörde sie genehmigt hat.

1. Swisslos Sporttip — der Kombiboost mit den klarsten Regeln

Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip und hält als einer der beiden Veranstalter eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz; sie arbeitet unter der Aufsicht der Gespa und hat ihren Sitz in Basel. Ein Online-Konto öffnet sie nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet — den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Zur Registrierung gehören 18 Jahre, eine Identitätsprüfung über den Ausweis und der Abgleich gegen Adress-Datenbanken; eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Für den Bonus ist Swisslos die interessanteste Adresse, weil der Kombiboost nicht mit einem Guthaben, sondern mit einer Rechnung arbeitet. Mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, nur online, Prematch, Live und Systemwetten — und auf den Nettogewinn 5, 20, 40 oder 100 %, je nachdem ob vier, sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen zusammenkommen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen beim Cash-Out.

Bei den Einsätzen ist die Spannweite gross: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Limiten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Spielregeln halten auch Details fest, die anderswo offen bleiben: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Abgesagte Ereignisse, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, machen Einzelwetten ungültig, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Zwei Details, die man erst beim Lesen findet und dann nicht mehr vergisst: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Fazit. Wer die Regeln selbst nachlesen will, findet hier den einzigen Bonus, dessen Prozentstufen öffentlich dokumentiert sind — das macht die Aktion kleiner als ihre Plakate, aber sie ist überprüfbar. Die 26-Wochen-Frist für Gewinne ist der Posten, der einen am teuersten zu stehen kommt, weil er eine verpasste Auszahlung vollständig verschwinden lässt.

2. Loterie Romande Jouez Sport — kleines Guthaben mit Stadioncode

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter mit Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, ebenfalls unter Aufsicht der Gespa. Ihr Produkt heisst Jouez Sport, ihr Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — die Verkaufsstellen sind für die Westschweiz der Gegenpol zum Online-Kanal, und dort gelten die gleichen Altersgrenzen.

Wer ein Konto führt, trifft auf eine eigene Guthabenlogik: Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist bei CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt die Arbeitsweise des Hauses: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7 Aktionstage, CHF 10 Spielguthaben für einen Code aus den National-League-Stadien, innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingelöst, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer die Westschweizer Kantone kennt, weiss, dass der Weg zum Guthaben über das Stadion führt und nicht über eine Rabattseite.

Fazit. Die Zahl, die diese Adresse von Swisslos unterscheidet, ist die Guthabendecke von CHF 10’000 bei gleichzeitiger Nicht-Auszahlbarkeit des Aktionsguthabens: Das System öffnet einem das Spiel weit und macht die Promotion gleichzeitig zur Sackgasse. Wer CHF 10 aus einem Stadioncode erhält, kann damit spielen und sonst nichts.

3. Bettilt — ohne Schweizer Bewilligung, mit hohem Einzahlungs-Risiko

Bettilt ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine gemeldete ausländische Lizenz hat nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Aus Schweizer Sicht gibt es keinen Rückgriff, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.

Was ein Konto bei einem solchen Anbieter bedeutet, lässt sich in drei Sätzen sagen. Die Einzahlung erfolgt in einem System ohne Schweizer Aufsichtsrecht. Die Auszahlung erfolgt nach den Bedingungen des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht. Und wenn etwas schiefgeht, gibt es keine Schweizer Stelle, die sich darum kümmert.

Fazit. Die Bewilligungslücke ist hier nicht eine Formalität am Rand, sondern der einzige Punkt, an dem sich der Anbieter messen lassen muss. Wer vor der Einzahlung steht, hat damit bereits die eine Antwort, die zählt — und der Rest der Beschreibung ist Beiwerk.

4. FortuneJack — ohne Schweizer Bewilligung, mit Krypto-Fokus im Erscheinungsbild

FortuneJack wird ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre oder Geldstrafe, bei kommerzieller Tätigkeit bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Eine ausländische Lizenz, gleich welcher Jurisdiktion, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Wer sich für ein solches Konto entscheidet, entscheidet sich gegen den Schweizer Weg — nicht gegen die Legalität, aber gegen den Schutz. Es gibt keine Aufsichtsstelle, die die Bedingungen prüft, kein Register, das einer Spielsperre Wirkung gibt, und keine Instanz für den Fall, dass eine Auszahlung stockt.

Fazit. Der Punkt, an dem sich der Anbieter entscheidet, ist derselbe wie bei jedem anderen in dieser Gruppe: ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt oder nicht. Alles andere ist Detail.

5. Cloudbet — ohne Schweizer Bewilligung, breite Selbstbeschreibung

Cloudbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Zur Schweizer Aufsicht bestehen keine Verbindungen, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Das Veranstalten ohne Bewilligung ist ein Straftatbestand gegen den Veranstalter, nicht gegen den Spielenden.

Bei einem Anbieter ohne Bewilligung entscheidet der Anbieter auch, welche Bedingungen gelten — und wie sie ausgelegt werden. Die Schweizer Aufsicht hat keinen Zugriff darauf, was in den AGB steht, und keine Handhabe, wenn sich eine Klausel als ungünstig erweist.

Fazit. Wer die Sorgfalt selbst übernehmen muss, sollte zuerst die Bedingungen lesen und erst danach über eine Einzahlung nachdenken. Bei einer Schweizer Bewilligung wäre das nicht nötig.

6. MrXbet — ohne Schweizer Bewilligung, kein Rückgriff in der Schweiz

MrXbet ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt schlicht keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer bei einem Anbieter ausserhalb dieser Ordnung spielt, spielt ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rückgriff.

Wer dort ein Konto führt, kann im Streitfall nicht an eine Schweizer Aufsichtsbehörde gelangen. Die Bewilligung der Schweiz wäre der einzige Anker, und dieser Anker fehlt.

Fazit. Der Anbieter fällt in dieser Gruppe nicht durch ein Merkmal auf, sondern durch die Abwesenheit aller Merkmale, die hier zählen. Wer die Liste durchgeht und nach dem Ausschlusskriterium sucht, findet es in der Bewilligungsspalte.

7. HornetBet — ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

HornetBet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland erworbene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung; das Schweizer Geldspielgesetz macht die Bewilligung zur Voraussetzung dafür, dass ein Anbieter hier tätig sein darf. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und seine Domain kann per DNS gesperrt werden.

Es gibt in dieser Konstellation keinen Mechanismus, der einen Streit über eine Auszahlung in der Schweiz lösen würde. Wer sich darauf verlässt, dass es schon gut geht, verlässt sich auf den Anbieter selbst.

Fazit. Die Frage nach der Bewilligung ist schneller beantwortet als jede Frage nach einer Quote, und sie entscheidet mehr. Bei diesem Anbieter lautet sie: nein.

8. Sportuna — ohne Schweizer Bewilligung, Werbung mit Folgen

Sportuna tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Für Anbieter und Werbetreibende zählt das; für einen Spielenden zählt, dass die Aufsicht hier nicht zuständig ist. Die Sperrliste der Gespa und die DNS-Sperre können die Domain treffen.

Der wichtigste Effekt der Werbe-Regeln liegt bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Sie dürfen nicht aufdringlich werben und nicht irreführend, und Gratisspielguthaben brauchen ohnehin eine Zustimmung. Das Ergebnis ist eine Werbepraxis, die an der Schweizer Grenze endet — nicht im Markt.

Fazit. Wer über eine Seite stolpert, die in der Schweiz gar nicht beworben werden dürfte, hat schon die Antwort auf die Bewilligungsfrage. Bleibt sie unbeantwortet, sollte man die Erwartungen an den Betrag nach unten korrigieren.

9. BDMBet — ohne Schweizer Bewilligung, Domain-Hopping inklusive

BDMBet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, die Gespa nennt das Domain-Hopping und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home, und auch bet365 steht auf der Liste. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Rückgriff, keine Anbindung an das Sperrregister und keine Aufsicht über die Bedingungen.

Der praktische Effekt des Domain-Hoppings: Der Weg zum Konto ist veränderlich, der Weg zum Anbieter nicht. Wer sich daran gewöhnt, dass ein Link von gestern heute nicht mehr funktioniert, hat die Funktionsweise dieses Marktsegments verstanden.

Fazit. Das Merkmal, das den Anbieter von den zwei Bewilligten unterscheidet, liegt nicht im Angebot, sondern in der staatlichen Zuordnung. Die Schweiz ist für ihn nicht zuständig, und sie hilft auch nicht.

10. Interwetten — ohne Schweizer Bewilligung, namentlich auf der Liste

Interwetten ist einer von acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung in dieser Gruppe und wird von der Gespa ausdrücklich als ein Anbieter genannt, dessen Domain per Sperrliste blockiert wird. Eine ausländische Lizenz — ob Curaçao, Malta oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar, den Spielenden trifft keine Strafe; Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Fazit. Interwetten steht damit an derselben Stelle wie die sieben anderen Anbieter dieser Gruppe, und der Platz ist der einzige, den die Aufsicht für sie vorgesehen hat: auf der Sperrliste.

Wer die Rangliste gewinnt, und für wen

Swisslos Sporttip steht vorn, weil der Kombiboost auf Regeln beruht, die nachlesbar sind, und weil die Spielregeln die Fälle regeln, die anderswo offen bleiben — abgesagte Ereignisse, nachträglich platzierte Wetten, spielentscheidende Situationen. Die Loterie Romande folgt, weil ihre Aktionen überprüfbar sind, ihr Guthaben aber in einem geschlossenen System bleibt. Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung teilen ein Merkmal, das jedes Angebot überlagert: Sie stehen ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Für wen sich was eignet, lässt sich in einem Satz sagen — wer Bewilligung, Sperrregister und Rückgriff will, hat nur zwei Adressen, und wer ein Konto will, das dich nur mit Identitätsprüfung und Wohnsitz im Gebiet öffnet, hat dieselben zwei.

Was sich am ehesten lohnt — und was der Bonus seinem Namen schuldet

Nüchtern gerechnet bleibt in der Schweiz vor allem ein Angebot übrig, das sich lohnt: der Kombiboost bei Sporttip unter seinen Bedingungen, also mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, online gespielt, auf den Nettogewinn gerechnet. Für eine Kombination mit vier Voraussagen zwischen 1.50 und 2.00 liegt die Erhöhung im einstelligen bis unteren zweistelligen Frankenbereich und damit bei etwa ein bis zehn Prozent des Einsatzes. Das ist kein Grund für Begeisterung, aber es ist ein nachvollziehbarer Aufschlag auf eine ohnehin bestehende Wette.

Die Rechnung, die hinter dem Angebot liegt, sollte man nicht mit der Rechnung verwechseln, die man selbst anstellt. Der Boost zählt nur, wenn die Kombination gewinnt. Auf eine verlorene Kombination gibt es nichts, und die Marge steckt weiterhin in jeder Quote des Anbieters. Was die Erhöhung nicht leistet, ist eine Kompensation für einen Verlust — der Aufschlag fällt immer nur auf der Gewinnseite an, und die Gewinnseite ist genau der Fall, der bei einer Kombination am seltensten eintritt.

Die eigentliche Lehre aus dieser Seite steht bei den Limiten. In der Schweiz muss man vor der ersten Wette eine Verlustlimite setzen, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Mechanismus folgt einer einfachen Logik: Der Bonus soll das Spiel beschleunigen, die Limite soll es bremsen, und die Verzögerung sitzt ausschliesslich auf der Bremse. Wer diese zwei Kräfte gegeneinander liest, versteht das ganze System.

Wer trotz Angebot das Gespräch sucht, findet in der Sperrregister-Logik den ernsthafteren Weg. Eine unbefristete Spielsperre wird schweizweit eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre schlägt jeden Bonus.

Häufige Fragen zu Wettanbietern und Wettboni

Welche Wettboni bieten Swisslos und Loterie Romande an?

Swisslos arbeitet vor allem mit dem Kombiboost für Kombinationen ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, dazu mit Quoten- und Profitboosts, die pro Wettenden einmal nutzbar sind und beim Cash-Out verfallen. Die Loterie Romande setzt auf seltene, befristete Aktionen mit nicht auszahlbarem Spielguthaben, etwa CHF 10 pro Stadioncode. Ein klassisches Willkommenspaket wie im Ausland gibt es bei keinem der beiden.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab welcher Mindestquote greift er?

Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn kommen 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost verfällt, wenn die Wette per Cash-Out beendet wird.

Warum sind Wettboni in der Schweiz kleiner als bei ausländischen Seiten?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben vorab von der Gespa bewilligt werden müssen, und weil nur zwei Veranstalter bewilligt sind. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind zudem Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten behördlich begrenzt. Ein grosses Bonuspaket wäre in dieser Ordnung nicht zu halten, unabhängig davon, wie viel Marketingbudget dahintersteht.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit ausbezahlt?

Nein. Der Einsatz einer Gratiswette wird zusammen mit dem Gewinn grundsätzlich nicht zurückgezahlt; sein Wert wirkt nur, solange die Wette läuft. Was als Guthaben entsteht, bleibt meist nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar. Der Rückfluss enthält den Einsatz nicht.

Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?

Nein. Die Quote bleibt unverändert, mit oder ohne Aktion. Der Quotenschlüssel eines Marktes berechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes; die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Ein Bonus wirkt als prozentuale Erhöhung des Nettogewinns und verändert die Quote selbst nicht um einen Rappen.

Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich — «je nach Kanton». Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können kantonal aber anders behandelt werden; das klärt man mit der Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»