Wettschein für heute – die nüchterne Rechnung hinter dem Schein
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Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) sowie gegen die Aufsichtsliste der Gespa geprüft.
Wer heute einen Wettschein füllen will, landet in der Schweiz schnell bei einer Frage, die nichts mit Fussball zu tun hat. Nicht *welche* Wette, sondern *wo* — und dort ist der Kreis eng. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Kein dritter. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie führt nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Damit ist ein Wettschein für heute in der Schweiz kein Produktvergleich, sondern eine Entscheidung über zwei Angebote mit unterschiedlichen Verkaufsgebieten. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist keine Formalie, die man später klärt — es steht am Anfang.
Und dann steht da, auf jedem Schein, ein Preis. Nicht der Einsatz. Die Quote ist der Preis, und in ihr steckt eine Marge, die der Veranstalter behält, bevor irgendjemand etwas gewinnt. Wer das einmal durchrechnet, füllt Scheine anders aus — vorsichtiger, kleiner, seltener. Genau diese Rechnung ist der Kern dieses Artikels.
Grundlagen eines Wettscheins für heute
Ein Wettschein ist die Bestätigung, dass jemand auf ein künftiges Ereignis setzt, und damit die Grundlage jedes Anspruchs. Was auf ihm steht, entscheidet später, ob ausgezahlt wird. Nicht die Erinnerung an das Spiel. Nicht der Screenshot. Der Schein.

Was auf dem Zettel wirklich steht
Vier Angaben tragen das Ganze: die gewählte Voraussage, die Quote zum Zeitpunkt der Annahme, der Einsatz und die Wettart. Bei Sporttip kommt die Regel dazu, dass die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit umfasst — Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese eine Zeile entscheidet bei K.-o.-Spielen über Gewinn und Verlust, und sie wird auf dem Schein selten gelesen.
Der Gewinnbetrag ergibt sich bei Sporttip aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine Regel mit einer unangenehmen Richtung: Sie rundet nie zu Gunsten des Wettenden.
Wettschein heute ohne Tricks
Die zweite Grundlage ist unspektakulärer und wird trotzdem fast immer übersprungen. Ein Schein für heute ist eine Ausgabe von heute, kein Investitionsplan. Wer ihn füllt, tut gut daran, den Betrag vorher festzulegen und nicht aus dem Spielverlauf heraus nachzuschieben. Später, bei den Verlustlimiten, wird dieselbe Idee zur Pflicht — dann aber mit Beträgen, die man vorher einträgt statt währenddessen zu spüren.
Rechtslage: wer überhaupt Wettscheine ausstellen darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und die Verwechslung ist beliebt, weil sie ein grösseres Wort ist.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Genau dort endet jede Diskussion über ausländische Anbieter.
Zwei Veranstalter, getrennte Verkaufsgebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip; die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Das ist die erste echte Einschränkung des Tages, und sie ist härter als jede Quote.
Die folgende Übersicht ordnet die beiden bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken, auf die Schweizer beim Suchen stossen, nach ihrer Bewilligungslage ein.
| Anbieter | Bewilligung nach BGS | Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte «keine Schweizer Bewilligung» ist keine Randnotiz, sondern die ganze Auskunft. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht, keine Fair-Play-Kontrolle und keinen Schweizer Rechtsschutz.
Was auf einem Schweizer Schein stehen darf
Die bewilligte Angebotsliste ist geschlossen. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS), und sie ist ausdrücklich enger als das, was ausländische Portale anbieten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind gar nicht möglich. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine Esport-Sektion gibt es nicht — Esports tauchen in der Gespa-Liste schlicht nicht auf. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Wer aus einem ausländischen Portal eine Fülle exotischer Märkte kennt, wird auf einem Schweizer Schein also weniger finden, nicht mehr. Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist bezahlt, bevor die erste Quote gedruckt wird.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-out ist nicht geregelt — es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und über Sporttip lässt sich sagen: Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online, nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt.
Sperrliste und Domain-Hopping
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Was daraus folgt, ist unbequem für beide Seiten. Ein gesperrtes Portal ist einen Klick später unter neuer Adresse erreichbar. Der Schutz, den eine Sperre bieten soll, hält also nicht lange. Andererseits: Wer über die Sperrliste stolpert, hat bereits ein Signal bekommen, das er nicht mehr zurückbekommt.
Spielerschutz: das Budget zuerst, die Wette danach
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen (Gespa); Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein Konto mit verifizierter Identität vorgesehen (Art. 47–52 VGS). Und dann kommt der Teil, den viele als Formsache abtun — zu Unrecht, weil er die einzige Bremse ist, die von innen kommt.
Verlustlimiten vor dem ersten Einsatz
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — das Gesetz sieht 24 Stunden vor, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der wirksamste Satz im ganzen Spielerschutz. Wer nach einem verlorenen Schein die Limite anheben will, muss drei Tage mit der Entscheidung leben. Ein Abend, der sich wie ein Notfall anfühlt, ist am dritten Tag meist keiner mehr.
Selbstsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80–82 BGS betrifft die Spielsperre überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie den Selbstausschluss; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Es gibt kein ausländisches Portal, das an dieses Register angeschlossen ist — die Gespa-Sperrliste blockiert Domains, sie sperrt keine Personen. Wer sich sperren lässt und dann zu einer Marke ohne Schweizer Bewilligung wechselt, hat die Sperre umgangen, nicht erfüllt.
Wo der Schutz nicht greift
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Verkaufstellen-Kontrollen als streng beschreibt, beschreibt etwas, das diese Zahl nicht stützt. Am Schalter hilft der Ausweis nicht automatisch — online prüft das System die aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesenen Daten gegen Adress-Datenbanken.
Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS): Kein Schweizer Veranstalter streckt den Einsatz vor.
Vorhersage und Strategie: warum es den sicheren Schein nicht gibt
Jede Einschätzung zu einer Partie entsteht aus vier Grössen — Statistik, aktuelle Formkurve, Verletzungen und Quoten. Drei davon handeln von der Vergangenheit, die vierte von der Meinung anderer über die Zukunft. Keine davon kennt das Ergebnis.
Einschätzung schlägt Behauptung
Statistik beschreibt, wie oft etwas in der Vergangenheit passiert ist. Die Formkurve beschreibt die jüngste Vergangenheit und ist damit die kleinste Stichprobe von allen. Verletzungen beschreiben eine Mannschaft, die so heute vielleicht nicht antritt. Und die Quote beschreibt, was die Allgemeinheit bereits eingepreist hat. Wer glaubt, er habe aus diesen vier Quellen einen sicheren Schluss, verwechselt eine Einschätzung mit einem Wissen.
Was daraus folgt, ist keine Spielverderberei, sondern die einzige ehrliche Strategie: die Einschätzung als Wahrscheinlichkeitsurteil behandeln, nicht als Zusage. Wer einen Schein für heute füllt, weil er die Partie gesehen hat, hat einen Grund. Wer ihn füllt, weil er es «weiss», hat ein Gefühl.
Value Bet: ein Urteil über den Preis, nicht über das Spiel
Eine Value Bet ist eine Wette, bei der die eigene Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit über der liegt, die in der Quote steckt. Das ist eine Aussage über den Preis — nicht über das Ergebnis. Zwei Personen können dieselbe Partie gleich einschätzen und trotzdem nur eine eine Value Bet finden, weil sie unterschiedliche Quoten vor sich haben.
Und hier zahlt sich die Marge aus, die im Abschnitt «Wettarten und Quoten» gerechnet wird. Wenn in einem Zwei-Weg-Markt bei Quoten von 1.90 und 1.90 der Veranstalter rund fünf Prozent jeder Einheit behält, muss die eigene Einschätzung diesen Rückstand erst aufholen, bevor ein Vorteil entsteht. Die Marge ist die Hürde, die eine Value Bet überspringen muss. Die meisten Einschätzungen überspringen sie nicht.
Ein sicherer Schein existiert nicht. Wetten sind kein Einkommen. Das sind keine Beruhigungssätze fürs Kleingedruckte, sondern die Beschreibung eines Geschäfts, in dem der Veranstalter eine Marge hat und der Spielende eine Meinung.
Wettschein zum Nachtippen
«Wettschein zum Nachtippen» klingt harmlos und ist die teuerste Gewohnheit im ganzen Feld. Wer einen fremden Schein kopiert, kopiert eine Einschätzung, deren Grund er nicht kennt — und übernimmt gleichzeitig die Marge, die auf jeder Quote lastet. Das Verhältnis ist schlecht. Man zahlt dasselbe wie der Urheber und bekommt dessen Argument nicht mit.
Was bleibt, ist ein nüchterner Massstab: eine Voraussage pro Schein, ein Einsatz, der nicht weh tut, und die Bereitschaft, sich zu irren. Der Rest ist Marketing.
Wettarten und Quoten: was der Schein kostet
Auf einem Schein stehen Voraussagen, und ihre Zahl entscheidet über Wettart, Risiko und Rechenweg. Die drei Grundformen unterscheiden sich weniger in der Idee als im Verhalten, wenn eine Voraussage schiefgeht.
Einzel-, Kombi- und Systemwette
Die Einzelwette ist eine Voraussage mit einer Quote. Fällt sie aus, ist der Einsatz weg. Die Kombiwette bündelt 2 bis 10 Voraussagen bei Jouez Sport, bei Sporttip gibt es sie ebenso sowie Systemwetten mit höheren Einsatzgrenzen. Bei der Kombi muss jede einzelne Voraussage stimmen — eine falsche, und der ganze Schein verliert. Die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen zu Teilgruppen und zahlt anteilig, wenn nicht alles aufgeht; ihr Höchsteinsatz liegt bei Sporttip deutlich höher als bei der Einzel- oder Kombiwette.
Die Quote jeder Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss bei Jouez Sport mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Beide Grenzen sind ungewöhnlich und beide sind sinnvoll: Die untere verhindert Scheine, die nur als Vehikel für etwas anderes dienen, die obere einen einzelnen Schein mit absurdem Hebel.
Abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels kombiniert, sollte also wissen, welchen Weg er benutzt — sonst wartet er auf einen Gewinn, der nie kommt.
Was ein Wettschein rechner gibt
Der Rechenweg ist kurz, und deshalb lohnt er sich. Bei Sporttip gilt: Gewinnbetrag gleich Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Danach zwei Nachkommastellen aufrunden, dann auf fünf Rappen abrunden.
Dasselbe Prinzip lässt sich auf einen einzelnen Markt anwenden, um den Preis dieses Marktes zu sehen. Ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — ein Rechenbeispiel, kein zitiertes Angebot — hat als Auszahlungsquote 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90, also rund 95 Prozent. Die Marge beträgt 100 Prozent minus dieser Auszahlungsquote, mithin rund fünf Prozent. Die Aussage dieser Zahl ist eng und hart: Von jeder Einheit, die auf diesen beiden Seiten zusammen gewettet wird, behält der Veranstalter ungefähr fünf Rappen, unabhängig davon, welche Seite gewinnt. Bei zwei Wegen und ausgewogenen Quoten liegt die Marge damit in einem Band um fünf Prozent; bei drei Wegen (1X2) und bei jedem weiteren Ausgang, der ins Produkt eingeht, kann sie niedriger ausfallen, und bei Märkten, die der Veranstalter nur ungern anbietet, liegt sie höher. Das Band gilt für dieses Konstrukt — nicht für jede Sportart, nicht für jeden Markt, nicht für jeden Anbieter.
Wer diese fünf Prozent einmal gesehen hat, liest Quoten anders. Eine Quote von 1.90 ist nicht das Angebot, für das sie sich ausgibt: Sie ist der Preis, nachdem die Marge abgezogen wurde. Das Marketing nennt das «faire Quoten». Fünf Rappen pro Einheit ist der fairere Name.
Wenn der Schein verloren ist
Ein verlorener Schein ist nicht rückholbar, und die Regeln dafür sind klar geregelt. Wichtig ist der Unterschied zwischen einem verlorenen Schein und einem ungültig gewordenen.
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für einen Schein mit mehreren Voraussagen heisst das: Er lebt weiter, nur mit einer schwächeren Gesamtquote. Das ist deutlich besser als verloren und deutlich schlechter als zurückbekommen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Regel schützt den Veranstalter, nicht den Spielenden, und sie deckt genau die Sekunden ab, in denen manche glauben, schnell zu sein.
Ein Gewinn verfällt, wenn er nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird — zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert sieht, muss innert 10 Tagen und per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Beide Fristen sind kurz, beide stehen in den Teilnahmebedingungen, und beide werden regelmässig verpasst.
Schein verkaufen: der Cash-Out
Ein laufender Schein lässt sich bei Sporttip verkaufen. Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten. Wer verkauft, tauscht einen unsicheren höheren Betrag gegen einen sicheren kleineren — und zahlt für diese Sicherheit den Abstand zwischen beiden. Das ist die vollständige Beschreibung des Geschäfts.
Quotenboosts und Kombiboost: der Rechenweg
Boosts klingen nach Zulage. Sie sind eine Zulage auf den Nettogewinn.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist der eigentliche Punkt: Von einer zu erwartenden Kombi mit wenigen Begegnungen zu einer mit sieben ist der Weg weit, und jede zusätzliche Voraussage multipliziert die Zahl der möglichen Ergebnisse.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-out verfällt der Boost. Wer erst den Boost nutzt und später verkauft, hat den Zuschlag für den Verkauf bezahlt — und den erhaltenen wieder hergegeben.
Wettschein für heute im Vergleich: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen
Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte ist nicht die Rangfolge des Geschmacks, sondern die der Bewilligung: Erst die beiden Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken, die Schweizer beim Suchen antreffen. Alle zehn werden an denselben Kriterien gemessen — Einsatzgrenzen, Höchstgewinne, Zahlungswege, Limiten und Spielerschutz. Die Trennlinie dazwischen ist eine staatliche, keine redaktionelle.
Swisslos Sporttip: die einzige Marke mit Verlustlimiten-Pflicht ab Werk
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa.
Der Zugang ist gesperrt für alles, was nicht im Vertragsgebiet wohnt: Also für Personen aus den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, aus dem Tessin und aus dem Fürstentum Liechtenstein. Online braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Die Einsatzgrenzen sind der konkreteste Teil des Angebots. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Obergrenze ist keine Bevormundung, sondern eine Bremse mit Zähnen: Ein Tippfehler mit einer zusätzlichen Null wird abgewiesen statt ausgeführt.
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Wer den Schein lieber auf Papier hat, muss ihn nicht von Hand abschreiben.
Beim Geld wird es interessant. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto.
Diese 3 Prozent ab der dritten Auszahlung sind der Posten, den kaum jemand einplant. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit — und merkt es erst auf dem Kontoauszug. Die Regel, dass nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt wird (Art. 50 Abs. 2 VGS), schliesst anonyme und Krypto-Auszahlungen im bewilligten Schweizer Angebot aus.
Spielerschutz: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, CHF 1’000 unter 21 Jahren; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage und die produktbezogene Zugangssperre von 1 bis 180 Tagen; eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register.
Das Gesamtbild ist widersprüchlich und deshalb ehrlich. Sporttip bietet 671 blockierten Domains zum Trotz das regelärmste Umfeld der Schweiz — mit einer Ausnahme: Der Anbieter verlangt Selbstkontrolle, bevor er den ersten Einsatz annimmt, und genau das ist der Punkt, an dem viele Interessenten aufhören. Wer eine Wette als Unterhaltung mit festem Budget betreibt, findet hier die vollständigste Absicherung und die niedrigste Obergrenze.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Gegenentwurf
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht dem Schweizer Rahmen: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.
Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn ist die auffälligste Zahl im ganzen Vergleich: CHF 300’000 auf einem einzigen Schein ist eine andere Grössenordnung als die CHF 1’000 Höchsteinsatz bei Sporttip — und wenn beides zusammentrifft, kann der Hebel eines Scheins das Kapital eines Haushalts weit übersteigen.
Der Anspruch auf einen solchen Gewinn bleibt allerdings theoretisch, solange die Quote des Scheins ihn nicht hergibt. Eine Kombi mit zehn Voraussagen zu je 1.50 bringt eine Gesamtquote von rund 57,7 und damit aus CHF 1’000 einen Bruttogewinn von mehr als CHF 57’000 — weit unter der Obergrenze. Um CHF 300’000 zu erreichen, müsste die Gesamtquote in den dreistelligen Bereich wachsen, und die Regel erlaubt Kombinationen nur bis zur Gesamtquote von 100’000. Beide Grenzen greifen also, aber selten gemeinsam.
Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat zu diesem Angebot echten Zugang und zu Sporttip keinen. Wer in Zürich wohnt, umgekehrt. Die Wahl ist damit nicht offen, sondern eine Frage der Adresse — und das ist die einzige Eigenschaft im Vergleich, die ein Kunde ohne Wohnsitzwechsel nicht ändern kann.
Die Verkaufsstellenzahl ist der stillste Vorteil dieses Angebots. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten, dass ein Wettschein dort auch ohne App ein Produkt des Alltags ist. Die Kehrseite: Genau an diesen Verkaufsstellen hat die Gespa 2025 in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft.
Der Schweizer Rahmen setzt diesem Angebot dieselben Grenzen wie Sporttip: Höchsteinsätze nach den eigenen Bedingungen, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen, eine geschlossene Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten nach Gespa, Mindestalter 18, ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, Zahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Die steuerliche Behandlung folgt derselben Logik: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, darüber hinaus behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton».
N1 Bet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine berichtete ausländische Bewilligung ist hier ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, gewinnt also ein Wettangebot ohne das, was den Schweizer Rahmen ausmacht: keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Der letzte Punkt ist der praktische. Eine blockierte Domain ist innert Stunden durch eine neue ersetzt — Domain-Hopping. Für den Spielenden heisst das nicht, dass er nicht spielt. Es heisst, dass die Adresse, unter der sein Guthaben liegt, instabil ist.
Praktische Konsequenz für das Bankkonto: Diese Anbieter stehen ausserhalb des Schweizer Systems. Es gibt in der Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten — Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Kein Kunde kann also auf eine automatische Schutzschicht bauen; die Entscheidung liegt bei ihm.
Wer trotzdem spielt, muss die steuerliche Seite kennen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe — je nach Kanton. Der Vorteil des ausländischen Anbieters kann also eine Steuerrechnung nach sich ziehen, die eine Schweizer Wette nicht kennt. Für allgemeine Fragen gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
ZotaBet: keine Schweizer Bewilligung
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Anbietern fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz; die Domains können zudem auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Massstab bleibt derselbe wie bei jeder Marke ohne Bewilligung: kein Spielerschutz des BGS, keine Spielsperre, die über die Schweiz hinaus wirkt, keine Aufsicht über die Auszahlung. Die Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, die Selbstsperre, die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen — nichts davon ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung durchsetzbar. Wer hier spielt, führt seine eigene Aufsicht.
Ein Anbieter ohne Bewilligung unterscheidet sich in einem Punkt nicht von einem mit: Er braucht Gewinne, um zu überleben. Nur die Regeln, nach denen er das tut, schreibt er selbst.
WirWetten: keine Schweizer Bewilligung
WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: kein Zugang zum Sperrregister und kein Schutz durch Schweizer Recht.
Wer vergleicht, sollte nicht nach der Menge der Märkte fragen. Die Schweizer Gespa-Liste ist der Gegenpol: geschlossene Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, keine Wetten auf Trainingsläufe. Ein ausländisches Portal darf breiter sein — es darf auch das anbieten, was in der Schweiz untersagt ist. Breite ist in diesem Vergleich kein Vorteil, sondern nur ein anderer Regelrahmen.
Was auf jedem Vergleich steht, ist die Rechnung am Ende: Wer den bewilligten Rahmen verlässt, verliert nicht die Unterhaltung, sondern die Rückholbarkeit. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
BassBet: keine Schweizer Bewilligung
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne Bewilligung fehlen das Sperrregister und der Rechtsschutz.
Wer die Wahl zwischen dem Sporttip-System mit Selbstkontrolle ab dem ersten Einsatz und einer Marke ohne Bewilligung abwägt, wägt nicht Unterhaltung gegen Unterhaltung ab. Die eine Seite bringt Höchsteinsätze von CHF 1’000 auf einer Einzel- oder Kombiwette — als Bremse gedacht, nicht als Dienst am Kunden. Die andere bringt keine Obergrenze, die von aussen durchgesetzt wird. Dass eine Grenze unangenehm ist, macht ihr Fehlen nicht zum Vorteil.
Aus steuerlicher Sicht kommt bei ausländischen Anbietern ein weiteres Element dazu: Die Verrechnungssteuer fällt nicht an, dafür kann der Kanton Gewinne als voll steuerbares Einkommen behandeln — je nach Kanton. Auch das ist ein Preis, der erst später sichtbar wird.
BetLabel: keine Schweizer Bewilligung
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier: kein Sperrregister-Anschluss und kein Schweizer Rechtsschutz.
Im Vergleich mit einem bewilligten Anbieter fällt ein Unterschied besonders auf: Verlustlimiten nach Art. 87 VGS sind bei einer Marke ohne Bewilligung nicht erzwingbar. Es gibt keine Oberlimite, keine 72-Stunden-Wartezeit bei einer Erhöhung, keine produktbezogene Sperre. Wer sich selbst bremsen will, muss es ohne System tun — und das ist die schwächste Form der Bremse.
Wer trotzdem hier spielt, sollte zumindest wissen, dass die Einsätze nicht durch das Schweizer Recht geschützt sind und dass in einem Verfahren gegen den Anbieter auch Einsätze und Gewinne eingezogen werden können. Das ist eine Information über die Welt, nicht über ein Urteil über eine einzelne Marke.
myBet: keine Schweizer Bewilligung
myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Fehlender Sperrregister-Anschluss und fehlender Rechtsschutz sind auch hier die Regel.
Was hier schwerer wiegt als die fehlende Bewilligung, ist der Umgang mit einem Verlust. Ein Sporttip-Schein wird bei einer Absage nach 48 Stunden teilweise gerettet — Quote 1.00 in einer Kombi, Rückzahlung als Einzelwette. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung sind solche Regeln deren eigene Bedingungen, deren Durchsetzung nicht in der Schweiz liegt und deren Auslegung niemand hier überprüft.
Für die Schweiz gibt es keine dritte Möglichkeit: keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil keiner existiert. Die Gespa veröffentlicht nur Sperrlisten. Das ist die kurze, harte Antwort auf die Frage nach Alternativen.
HighFlyBet: keine Schweizer Bewilligung
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie üblich fehlen der Anschluss an das Sperrregister und jeder Schweizer Rechtsschutz.
Ein Detail, das bei ausländischen Anbietern leicht verloren geht: Die Schweizer Regeln zu Livewetten und zu Cash-Out stammen aus dem Regelwerk des jeweiligen Veranstalters, nicht aus dem Gesetz. Bei Sporttip heisst das konkret: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer den Anbieter wechselt, wechselt also auch dieses Regelwerk — und erfährt die neue Fassung erst, wenn er sie braucht.
Beim Vergleich der Anbieter lohnt deshalb ein Blick auf das, was nicht in der Werbung steht: Was passiert mit einem Schein, wenn ein Spiel nicht angepfiffen wird, und was, wenn ich während des Spiels verkaufen will.
Wettigo: keine Schweizer Bewilligung
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Es fehlen auch hier das Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz.
Die entscheidende Frage bei diesem Anbieter ist dieselbe wie bei allen Marken ohne Bewilligung: Wem gehört mein Guthaben, wenn etwas schiefgeht? Bei Swisslos ist die Antwort ein Genossenschaftssitz in Basel und eine Aufsicht in Bern. Beim einem Anbieter ohne Bewilligung ist die Antwort eine Gesellschaft, die nach den Regeln eines anderen Landes arbeitet und deren Domains jederzeit verschwinden können. Das ist keine Warnung, sondern eine Beschreibung der Struktur.
Was der bewilligte Rahmen dafür kostet, ist ebenfalls klar: weniger Sportarten, weniger Märkte, ein Vertragsgebiet, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 auf einer Einzel- oder Kombiwette bei Sporttip und ein Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette bei Jouez Sport. Die Wahl ist damit keine zwischen gut und böse, sondern zwischen zwei Paketen von Einschränkungen.
Steuern: was vom Gewinn bleibt
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich zwischen bewilligten und unbewilligten Anbietern, und sie folgt keiner Intuition.
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; die lässt sich über die Steuererklärung zurückholen, indem der Gewinn deklariert wird.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn heisst das: kein Einkommenssteuer-Abzug und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis von Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer eine Steuerfreiheit annimmt, weil kein Abzug auf dem Kontoauszug steht, kann im nächsten Jahr eine Rechnung erhalten.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer eine solche Steuer in einer Abrechnung sieht, sieht sie bei einem ausländischen Anbieter und nicht in der Schweiz.
Für alle steuerlichen Fragen gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Allgemeine Informationen ersetzen keine Auskunft über den eigenen Fall.
Was am Schluss vom Schein bleibt
Der nüchterne Teil zum Schluss, weil er der einzige ist, der sich nicht wegdrucken lässt.
Ein Wettschein für heute ist in der Schweiz ein Produkt mit zwei Anbietern, einer geschlossenen Angebotsliste und einem Höchsteinsatz, der als Bremse eingebaut ist. In der Quote steckt eine Marge von rund fünf Prozent in einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, abgerundet auf fünf Rappen. Eine abgesagte Begegnung rettet den Schein nach 48 Stunden teilweise. Ein Gewinn verfällt nach 26 Wochen. Ein Cash-out bringt weniger, als die Wette noch wert wäre. Vier Voraussagen bringen fünf Prozent Zusatz auf den Nettogewinn, achtzehn Voraussagen mehr als hundert — wenn man sie trifft.
Diesen letzten Punkt kann man nicht oft genug sagen: Ein Angebot, das den Gewinn erhöht, erhöht zuerst die Zahl der Bedingungen, die alle zutreffen müssen. Der Kombiboost ist kein Geschenk, sondern ein Anreiz, mehr Voraussagen in einen Schein zu legen. Der Anbieter weiss, was das mit der Gewinnwahrscheinlichkeit macht.
Wer nach dieser Rechnung noch Lust auf einen Schein hat, hat einen guten Grund. Wer danach keine Lust mehr hat, hat denselben Grund auf der anderen Seite.
Häufige Fragen zum Wettschein
Wie wird ein Wettschein für einen Spieltag aufgebaut, und worin unterscheiden sich Einzel-, Kombi- und Systemwette?
Ein Schein trägt eine oder mehrere Voraussagen mit Quoten, den Einsatz und die Wettart. Die Einzelwette hat eine Voraussage; die Kombiwette bündelt 2 bis 10 Voraussagen und verliert, wenn eine falsch ist; die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen zu Teilgruppen und zahlt anteilig. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette höher als für eine Einzel- oder Kombiwette.
Was passiert mit einem Wettschein bei einem Spielabbruch oder einer Absage?
Bei Sporttip gilt: Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Schein verliert dann einen Teil seiner Gesamtquote, nicht seinen ganzen Einsatz.
Wie berechnet sich der Gewinn eines Scheins aus Einsatz und Gesamtquote?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die Rundung fällt nie zugunsten des Wettenden aus.
Warum gibt es keinen sicheren Wettschein, und was ist eine Value Bet?
Eine Einschätzung entsteht aus Statistik, Formkurve, Verletzungen und Quoten — keine davon kennt das Ergebnis. Eine Value Bet liegt vor, wenn die eigene Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit über der in der Quote steckt. Das ist eine Aussage über den Preis. Ein sicherer Schein existiert nicht, und Wetten sind kein Einkommen.
Welche Verlustlimiten müssen vor dem ersten Einsatz bei Sporttip gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie hoch ist der Höchsteinsatz bei Sporttip und bei Jouez Sport?
Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Jouez Sport setzt eigene Höchsteinsätze nach seinen Bedingungen, während der Höchstgewinn dort CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette beträgt.
Tipps – wettenlegalch
Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
