Wettboni bei Schweizer Buchmachern — wer sie anbieten darf und was sie kosten

Updated Oktober 2026
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Ein dreistufiges Siegerpodest aus Holz steht in einer leeren Halle, helle Deckenlampen werfen weiche Schatten.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungs- und Registernachweise in diesem Text wurden gegen die Angaben der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, und gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalterinnen geprüft.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was ein Wettbonus wirklich ist: Werbung mit einer Rechnung im Rücken

Ein Bonus ist kein Geschenk. Er ist eine Werbemassnahme, und Werbung wird bezahlt — in diesem Fall von denen, die sie annehmen.

Buchmacher leben von der Marge in jeder Quote. Wer 100 Franken auf einen Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 Prozent setzt, hat im statistischen Mittel 5 Franken an den Veranstalter abgegeben, bevor das Ergebnis überhaupt feststeht. Der Bonus ist der Köder, der den Betrag auf das Spielerkonto bringt, aus dem diese Marge fliesst. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Aktionsseite anders.

Ein Paar Ski steckt aufrecht im Schnee vor einer Berghütte, im Hintergrund färbt der Sonnenaufgang die Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

In der Schweiz hat dieser Mechanismus eine Besonderheit, die ihn fast zum Erliegen bringt. Sportwetten sind hier ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und der Kreis der Veranstalter ist gesetzlich geschlossen: Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Kein dritter Anbieter. Keine wachsende Liste von Neukundenangeboten, wie sie deutsche oder österreichische Vergleichsseiten füllen. Die Folge ist ein Markt mit sehr wenigen, sehr kontrollierten Aktionen — und daneben eine ganze Reihe ausländischer Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, ohne je eine Schweizer Bewilligung gehabt zu haben.

Für den Leser heisst das: Die interessante Frage ist nicht, welcher Bonus am grössten aussieht. Sie lautet, unter welchen Bedingungen er ausgezahlt wird, welche Quote dafür nötig ist, wie lange das Angebot gilt — und ob der Anbieter überhaupt eine Bewilligung besitzt, an die man sich halten kann, wenn etwas schiefläuft.

Quoten, Quotenschlüssel und der Anteil, der nie zurückkommt

Wer den Preis eines Bonus beurteilen will, muss zuerst den Preis der Quote verstehen. Das ist unspektakulär und es ist der Kern des ganzen Themas.

Die Marge ergibt sich aus allen Quoten eines einzelnen Marktes. Man bildet für jede mögliche Ausgabe den Kehrwert der Quote, addiert sie und zieht das Ergebnis von eins ab. Ein ausgedachtes Zweiwegemarkt-Beispiel mit je Quote 1.90 auf beiden Seiten: 1 ÷ 1.90 plus 1 ÷ 1.90 ergibt 1.0526, der Quotenschlüssel liegt also bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Dieser Wert ist eine Beispielrechnung, kein notierter Preis — die konkrete Marge hängt vom Markt und vom Wettbewerb der einzelnen Begegnung ab. Bei einem Dreiwegemarkt mit drei Ausgängen liegt sie typischerweise höher, bei einem stark bewetteten Spitzenspiel tiefer. In der Praxis bewegt sie sich bei Schweizer Sporttip-Quoten in einer Grössenordnung von grob 5 bis 10 Prozent, je nach Markt.

Was das für die Leserin bedeutet, lässt sich in Franken ausdrücken. Wer über ein Jahr 10’000 Franken Umsatz auf Märkten mit durchschnittlich 5 Prozent Marge macht, hat im Erwartungswert 500 Franken an den Veranstalter verloren, ehe ein einziges Ergebnis zu seinen Gunsten ausgefallen ist. Wer 20’000 Franken umsetzt, verliert im gleichen Mittel 1’000 Franken. Die Marge ist kein Skandal, sie ist das Geschäftsmodell — und sie ist der Grund, weshalb Bonusbedingungen, die viele Tausend Franken Umsatz verlangen, einen realen Preis haben.

Ein Bonus ist damit immer ein Tausch: zusätzliches Guthaben gegen zusätzlichen Umsatz. Ob dieser Tausch gut ist, entscheidet allein das Kleingedruckte.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, eine Bewilligung und eine geschlossene Liste

Die Bewilligungsfrage ist in der Schweiz keine Formalie, sie entscheidet, welche Rechte man als Spielender überhaupt hat.

Eine Eingangshalle mit Marmorboden und hohen Fenstern ohne Menschen, Tageslicht spiegelt sich auf dem Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Warum es nur zwei Veranstalterinnen gibt

Wer in der Schweiz Wetten veranstaltet, braucht eine Bewilligung. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt Online-Sportwetten als Grossspiel in Art. 3 lit. c und e und stellt es unter die Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat in der Fassung ab 1.1.2021 arbeitet. Nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig, und diese Verwechslung begegnet einem in halbseitigen Ratgebertexten immer wieder.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine gibt — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Diese Aufteilung ist für den Leser praktisch relevant. Ein Online-Konto braucht einen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip.

Die Spielregeln selbst sind zurückhaltend formuliert: Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Was überhaupt bewettet werden darf

Erlaubt sind Sportwetten — und nur sie. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS).

Die Liste hat Ecken und Kanten, die man kennen sollte. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist überhaupt nicht reguliert und damit reine Sache des jeweiligen Anbieters — bei Sporttip betrifft es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten und wird später in diesem Text noch genauer betrachtet.

Die Bewilligung, die all das trägt, gilt nur für die Schweiz. Wer sie nicht hat, ist hier kein Buchmacher, sondern ein ausländisches Angebot.

Ausländische Marken, das Sperrregister und die Sperrliste

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Grund, weshalb die rechtliche Stellung des Spielenden bei einem solchen Anbieter eine völlig andere ist.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und eine Aufsicht, die sich für Fairness einsetzt, existiert nicht.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Für den Leser bleibt eine unbequeme Bilanz. Offshore heisst: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Die bewilligten Veranstalter heissen: voller Schweizer Schutz — aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist automatisch «die sichere Wahl», und wer etwas anderes behauptet, verkauft etwas.

Besteuerung: der Steuerfreibetrag und die kantonale Praxis

Gewinne aus Schweizer Grossspielen, die nach BGS bewilligt sind — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber hinaus besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — deshalb gehört hier «je nach Kanton» hin und nicht eine einzelne Kantonszahl.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Der typische Wettende gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern verhält es sich anders. Ihre Gewinne sind nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgaus behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und offshore spielt, führt den Gewinn vollständig in der Steuererklärung auf.

Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Konkrete Fälle gehören zu einem Steuerberater oder an die kantonale Steuerverwaltung. Und eine Zahl, die in manchen Nachbarländern selbstverständlich ist, gibt es hier nicht: eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht.

Limiten statt Zufall: der Spielerschutz als Preisrechner

Der Spielerschutz ist in der Schweiz nicht dazu da, Aktionen attraktiver zu machen. Er ist der ehrlichste Preisrechner, den das System zu bieten hat.

Warum Limiten Pflicht sind und nicht Kulanz

Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende — der Veranstalter muss aber einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Sporttip steht diese Verpflichtung vor der ersten Teilnahme. Spielende müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer also nach einem «Schweizer Einzahlungslimit» sucht, sucht etwas, das es nicht gibt — es gibt die vom Spielenden selbst gesetzte Limite, und es gibt die Limite, die ein Anbieter in seinen eigenen Bedingungen festlegt.

Ein Bonus führt hier zu einer Wechselwirkung, die selten erklärt wird. Zusätzliches Aktionsguthaben erhöht nicht automatisch den Spielraum, denn es ist der Umsatz, der die Verlustlimite belastet. Wer eine Verlustlimite von 200 Franken pro Monat gesetzt hat und mit Bonusguthaben mehrere hundert Franken umsetzt, ist früher am Anschlag als ohne Bonus. Die Limite rechnet nicht in Einzahlungen, sie rechnet in Einsätzen und Verlusten — dasselbe Kriterium, nach dem auch die Marge wirkt.

Spielsperre, Sperrregister und was eine Sperre mit sich bringt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Rechtlich stehen hinter diesen Werkzeugen die Art. 80–82 BGS (Spielsperre): die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 200 Fällen einem Minderjährigen in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette verkauft. Diese Zahl sollte man sich merken, bevor man den Schutz an Verkaufsstellen als streng bezeichnet.

Ein Nachtrag, der die Aktionsthematik direkt betrifft: Werbefreiheit gibt es für Bonusaktionen nicht. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Verbot von Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt die Schweiz nicht.

Gratisspielguthaben: eine Zustimmung, keine Selbstverständlichkeit

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Diese Zustimmung ist kein Massenverfahren: 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für ein ganzes Land, für ein ganzes Jahr.

Das ist die beste Zahl, um die Erwartung zu korrigieren, die eine Suchmaschinenanfrage nach «gratis Wettbonus» weckt. Wer nach einem Schweizer Gratiswetten-Angebot sucht, findet nicht einen Markt mit Dutzenden Anbietern, sondern zwei Veranstalter mit einer überschaubaren Zahl zugelassener Aktionen. Die Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Gratiswette, Boost, Kombiboost: drei Dinge, die nicht dasselbe sind

Cluster vier dieses Themas ist der Punkt, an dem die Werbesprache am lautesten ist. Hier lohnt sich Genauigkeit.

Was sich hinter den drei Aktionsarten verbirgt

Eine Gratiswette ist Guthaben, mit dem man wetten kann, dessen Einsatz aber nicht mit ausgezahlt wird. Gewinnt man mit einer Gratiswette, erhält man den Gewinn — bei manchen Anbietern ohne den Einsatzanteil, sodass ein Gewinn von 100 Franken bei einer 20-Franken-Gratiswette nur 80 Franken auszahlt. Ein Quotenboost verändert die Quote selbst und damit die Auszahlung. Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, sobald sie eine Mindestzahl an Voraussagen mit einer Mindestquote enthält.

Die drei unterscheiden sich nicht in der Grosszügigkeit, sondern darin, wo der Anbieter die Bedingung einbaut: in die Quote, in den Einsatz oder in die Zahl der Voraussagen. Aktionsguthaben aus Promotionen kann ohnehin nicht ausgezahlt werden — bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar.

Der Kombiboost bei Sporttip zeigt das Muster. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wer die Stufen liest, sieht sofort, worauf das Angebot gebaut ist. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen ist der Sprung von einem Fünftel auf den vollen Bonus, und mit jeder zusätzlichen Voraussage multipliziert sich die Anzahl der Wege, auf denen die Kombination scheitern kann. Das ist kein Trick, es ist Mathematik. 100 Prozent Bonus auf den Nettogewinn klingt nach dem besten Angebot der Seite und ist, gemessen an der Trefferwahrscheinlichkeit, das anspruchsvollste.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also während des Spiels aussteigt, verliert die Erhöhung — das ist die Bedingung, die in der Werbung nie im ersten Satz steht.

Was der Gewinn am Ende ausmacht

Die Auszahlungsregeln selbst sind bei Sporttip bemerkenswert detailliert. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung geht immer nach unten. Über viele Wetten hinweg ist sie ein kleiner, systematischer Abzug, der im Einzelfall niemanden interessiert und in der Summe den Preis jeder Wette um einen Bruchteil erhöht.

Buchmacher verdienen an der Marge jeder Quote, nicht an Bonusgeschenken. Bei einer Gratiswette verschiebt sich der Erwartungswert nur dann zu Gunsten des Spielenden, wenn der Einsatz aus Anbietersicht verschenkt wird und keine Umsatzbedingung daran hängt. Sobald eine Umsatz- oder Mindestquotenbedingung greift, muss man den Bonus wie jede andere Wette rechnen — über den Quotenschlüssel jenes Marktes.

Bedingungen, die den Bonus teuer machen

Buchmacher-Kleingedrucktes arbeitet mit einer kleinen Zahl von Werkzeugen, und alle drei finden sich in der Schweiz.

Die Umsatzbedingung verlangt, den Bonusbetrag oder Bonus plus Einzahlung mehrfach zu bewetten, oft nur mit Quoten ab einem Mindestwert. Wer das durchrechnet, erhält aus dem Quotenschlüssel des Marktes und der Zahl der Wiederholungen die Grösse der Hürde: ein Betrag, der sich nicht aus dem Bonusdeckel ergibt, sondern aus der Zahl der Wetten, die hinter ihm stehen. Ein Gratisbetrag von 20 Franken, der dreimal bei Mindestquote 1.50 umgesetzt werden muss, verlangt 60 Franken Umsatz, aber bei Quote 1.50 nur auf einer kleinen Gewinnspanne. Geringe Quoten und hoher Umsatz sind die schlechteste denkbare Kombination.

Die Frist ist das zweite Werkzeug. Aktionsguthaben und Boosts laufen ab, oft ohne dass die Uhr im Konto sichtbar ist. Wer eine Gratiswette in der letzten Woche verfallen lässt, hat den Bonus nicht verloren, sondern verschenkt.

Der Deckel ist das dritte. Bei Kombi- und Quotenboosts sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; der Gewinn aus einer Gratiswette enthält bei vielen Anbietern den Einsatz nicht. Ein «100-Prozent-Boost» auf einen Nettogewinn von 10 Franken ist ein Franken.

Bei einer Aktion entscheidet man daher nicht über den Bonus, sondern über das Verhältnis von Bonus zu Hürde — und dieses Verhältnis ist der einzige Vergleichsmassstab, der zwischen zwei Angeboten trägt. Wo eine Angabe zum Umsatzfaktor, zur Mindestquote oder zur Frist fehlt, bleibt einem nichts anderes übrig, als sie in den Bedingungen des Anbieters selbst nachzusehen, bevor man einzahlt. Wer zuerst einzahlt und dann liest, hat die Reihenfolge bereits verloren.

Buchmacher mit Wettboni in der Schweiz: die Rangliste

Zehn Namen stehen in dieser Liste, und sie zerfallen in zwei Gruppen, die man nicht über einen Leisten schlagen darf: die beiden bewilligten Veranstalterinnen und acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Rangfolge bewertet Bonusbedingungen, Bewilligung und Quotenniveau — und weist aus, welche Aktionen in der Schweiz nutzbar sind.

Wie diese Rangliste zustande kommt

Bewertet wird zuerst die Bewilligungslage. Eine Bewilligung nach BGS ist das gewichtigste Kriterium dieses Themas, weil sich daran entscheidet, ob überhaupt ein Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und eine Aufsicht existieren.

Zweitens zählen die Bonusbedingungen: ob eine Aktion einem Schweizer Publikum offensteht, wie oft ausländische Marken ihre Angebote wechseln und unter welchen Bedingungen Boni in Schweizer Kantonen nutzbar wären — denn ausländische Marken bedienen keinen Schweizer Aktionsmarkt, sondern Splits ihrer international ausgerichteten Angebote.

Drittens das Quotenniveau, das bei den im Abschnitt «Quoten, Quotenschlüssel und der Anteil, der nie zurückkommt» erläuterten Beispielrechnungen über den Quotenschlüssel in diese Rangliste eingeht.

Für jedes Kriterium gilt dieselbe Nullzeile: Wo keine Angabe aus den Bedingungen des Anbieters mit einem Datum versehen ist, bleibt die Zelle leer und wird als «keine Angabe» ausgewiesen. Diese Rangliste erfindet keine Zahl, um eine Zelle zu füllen.

Die Einordnung der zehn Anbieter im Überblick

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter beziehungsweise gemeldete Lizenz Produkt in der Schweiz
Swisslos ja, nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, SR 935.51) Sporttip
Loterie Romande ja, nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande; Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, SR 935.51) Jouez Sport
Fezbet keine Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden keine
Cloudbet keine Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden keine
Wettigo keine Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden keine
Duelbits keine Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden keine
BDMBet keine Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden keine
PowBet keine Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden keine
Coolzino keine Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden keine
N1 Bet keine Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden keine

Und die dritte Spalte ist der eigentliche Befund: Acht der zehn Anbieter existieren ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz bleibt eine Bewilligung ohne Wirkung. Die Spalte mit den ausländischen Lizenzen fehlt in der Rangliste bewusst; bei jedem der acht genannten Brand ist in den Tatsachen, die diese Bewertung stützen, keine Lizenz festgehalten, die in der Schweiz gilt oder auch nur mitgeteilt ist, und eine Rangliste, die bunte Zulassungen aus Steueroasen ausbreitet, tut so, als ob mit einer Verwaltungsgebühr ein Schweizer Schutz erworben werden könnte.

Loterie Romande (Jouez Sport): der Anbieter für sechs Westschweizer Kantone

Jouez Sport ist das zweite Standbein der bewilligten Schweizer Sportwetten, und die erste Frage ist nicht die nach dem Bonus, sondern die nach der Kantonsgrenze. Jouez Sport läuft in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer ausserhalb dieser sechs Kantone wohnt, bekommt kein Konto. Das ist keine Bonusbedingung, die man aushandeln kann, es ist die Bewilligung.

Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat damit den einzigen Anbieter vor sich, der in seinem Kanton überhaupt bewilligt ist. Wer in Zuoz wohnt, hat Swisslos.

Die zweite Einsicht gilt beiden Veranstaltern gleich und gehört hierher, weil sie die Ökonomie der Bonusfrage bestimmt: Kein Schweizer Veranstalter kann Gratisspielguthaben ohne Zustimmung der Gespa ausgeben, und 2025 gab es 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande. Ein Neukundenangebot ist in diesem Rahmen ein Ereignis, keine Dauererscheinung. Wer über die Aktionen der Loterie Romande etwas wissen will, erfährt es aus deren eigenen Bedingungen — und nicht aus einem Vergleichsportal, das einen Bonusbetrag nennt, den kein Schweizer Veranstalter in dieser Form ausgeben darf.

Die dritte Einsicht betrifft die Positionierung. Jouez Sport und Sporttip konkurrieren nicht um dieselben Kundinnen. Es gibt keinen Bonuswettbewerb zwischen ihnen, weil es keinen Ort gibt, an dem dieser Wettbewerb stattfinden könnte. Der Vergleich, der zwischen zwei bewilligten Anbietern möglich ist, ist ein Vergleich zweier Produkte ohne Konkurrenzdruck: gleiche Aufsicht, gleiche Grundregeln, unterschiedliche Kantone. Eine Rangliste, die hier einen «Sieger nach Bonusvolumen» kürt, hat den Schweizer Markt nicht verstanden.

Swisslos (Sporttip): zweiundzwanzig Kantone, ein Liechtenstein und der klarste Regeltext der Liste

Sporttip ist die grösste bewilligte Sportwettenplattform des Landes nach der Zahl der erreichten Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH plus Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Gebiete wohnt, kommt hier zuerst hin.

Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist eine Identitätsprüfung, die dem Bild eines Bonusmarktes widerspricht, in dem man in einer Minute anonym ein Konto öffnet. Hier ist genau umgekehrt: erst verifizieren, dann spielen — und für die Bonusfrage heisst das, dass das Publikum, dem eine Aktion offensteht, jederzeit namentlich bekannt ist.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Systemwetten-Feld mit fünf Auswahlen und mehreren kombinierbaren Wetten sprengt die Einzelwettengrenze also nicht: Für sie steht ein eigenes Höchstmass bereit.

Was den Spielbetrieb selbst angeht, ist Sporttip der transparenteste Text der Gruppe. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer die Quote 1.00 liest und meint, es sei ein Fehler im System, hat die Regel nicht gesehen: Sie ist der Fall, in dem der Ausgang bereits feststeht.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger eines Cupspiels tippt, das in die Verlängerung geht, wettet in der Regel auf die 90 Minuten und hat am Ende der regulären Spielzeit einen Gewinner.

Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung — Torschütze und Endergebnis derselben Partie — gilt eine eigene Regel: Sie werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Nicht die einzelne Voraussage fällt weg, die ganze Wette. Das ist die empfindlichste Regel des Sporttip-Programms, und sie steht dort, wo sie stehen muss: in den Teilnahmebedingungen.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Zahl 1.00 taucht hier wiederholt auf, und sie ist ein ehrlicher Wert: Sie steht für «kein Ergebnis», nicht für «verloren».

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist der Punkt, an dem am meisten Geld verloren geht, ohne dass es wie ein Verlust aussieht. Wer eine Wette vorzeitig glattstellt, verkauft seinen Erwartungswert an den Veranstalter zurück. Der Cash-Out-Betrag ist so bemessen, dass ein Teil davon beim Anbieter bleibt. Es ist ein legitimes Werkzeug, um ein Ergebnis zu sichern, und es ist teurer als jede Marge, die man in einer Quote sieht.

Und der Kombiboost ist die Aktionsseite derselben Realität: Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 bringen 5 Prozent auf den Nettogewinn, fünfzehn Voraussagen 100 Prozent. Ein Bonus, der sich mit jeder zusätzlichen Voraussage verdoppelt, ist eine Einladung, immer grössere Kombinationen zu bauen — und die Gewinnchance sinkt mit jedem Leg.

Die Wettauszahlung folgt einem eigenen Rhythmus. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Zahlungsarchitektur ist damit geschlossen und durchsichtig. Winnings und Guthaben gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Aufgeladen wird über Online-Zahlungsmöglichkeiten oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bereit, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist ohnehin seine eigene Sache — und in der Schweiz, anders als in Frankreich oder Deutschland, gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartengesellschaften Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren.

Der Befund zu Sporttip ist daher kein Bonusbefund. Zwei Veranstalter, eine Aufsicht, ein Rückfluss: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer hier wettet, verliert an den Quotenschlüssel wie überall — aber der Rest des Geldes geht nicht an einen Konzern im Ausland, sondern in die Kantone. Ob das ein Argument für Sporttip ist, muss jede Leserin für sich entscheiden. Ein Werbebonus ist es nicht.

Wo die Rangliste selbst an ihre Grenzen stösst

Kein einziger ausländischer Anbieter in dieser Gruppe kann auf Schweizer Bewilligungsangaben bewertet werden, weil keiner eine hat. Bei keinem der acht nennt die Bewertungsgrundlage für diese Seite eine Lizenz, die in der Schweiz Gültigkeit entfaltet. Die Konsequenz: Diese Marken werden hier als das beschrieben, was sie sind — ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.

Eine seriöse Rangliste dieser zehn Namen bleibt deshalb eine Rangliste mit zwei Gruppen — nicht mit einem Sieger. Wer in der Schweiz Sportwetten sucht, sucht einen der beiden bewilligten Veranstalter; alles andere ist eine Entscheidung, sich über das schweizerische Schutzniveau hinwegzusetzen, mit den Rechtsfolgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.

Zwei Bonusarten, die ausländische Marken spielen — und was sie kosten

Bei den acht ausländischen Anbietern verschiebt sich die Bonuslogik, weil die Schweizer Regeln für sie nicht gelten. Wer also dort sein Konto hat, muss die Bedingungen der Marke lesen, nicht die Schweizer. Das gehört zur Einordnung, die man vor dem Vergleich machen muss.

Die Werkzeuge sind international verbreitet. Eine Gratiswette wird als Startguthaben ausgegeben, in dem typischerweise nur die Gewinne ausgezahlt werden, nicht der Einsatz. Ein Quotenboost wird als «höhere Quote» beworben und als 10 bis 50 Prozent auf den Einsatz ausgedrückt. Ein Kombiboost oder eine Mehrspielkombination verlangt eine wachsende Mindestanzahl an Voraussagen und in vielen Fällen Mindestquoten von 1.50 oder 2.00 und eine Umsatzbedingung, die nicht in den Konditionen selbst steht. Der Cash-Out, der bei ausländischen Marken oft als Feature für jede Wette angeboten wird, ist der logische Zufluss zu einer markierten Preisgestaltung — diese Bonusart zahlt sich für die Marketingseite aus, während der Spielende einer Erhöhung der Margen in Echtzeit zusieht.

Der zweite Punkt ist wichtiger als der erste. Bei einer in der Schweiz nicht bewilligten Marke ist der Massstab der Schweizer Aufsicht nicht anwendbar. Kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Sperrliste, kein Schweizer Rechtsweg, keine Beteuerung des Anbieters ersetzt einen dieser Punkte. Was ein Anbieter mit mehreren Lizenzen an Werbewirkung hätte, hätte vor Schweizer Recht keine Gestaltungswirkung.

Es ist ein Fehler, bei einer solchen Marke die Gebührenstruktur als das eigentliche Problem zu betrachten. Die fehlende Zustimmungsfähigkeit der Gespa für Gratisspielguthaben ist es nicht. Der Kern ist an anderer Stelle: Wer hier einzahlt, steht ausserhalb eines Systems, das sonst für ihn mitdenkt.

Aus sechs Gespa-Testkäufen im Jahr 2025 wissen wir, wie dieses Mitdenken aussieht. Aus 200 Testkäufen an Verkaufsstellen wurde einem Minderjährigen in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette verkauft. Wer den Anspruch an Spielerschutz an ein ausländisches Angebot richtet und annimmt, es sei irgendwie besser, hat den Vergleich falsch angesetzt: Der Vergleich ist nicht «strenger gegen lasch», sondern «es gibt eine Aufsicht» gegen «es gibt keine».

Eine Wette durchgerechnet: was eine Quote in Franken wert ist

Eine Zahl, die man rechnen kann, ist mehr wert als zehn Versprechen. Das gilt für jede Aktion in dieser Liste.

Für den Zweiwegemarkt mit je Quote 1.90 auf beiden Seiten: Der Kehrwert jeder Quote beträgt 0.5263, addiert ergibt das 1.0526, also einen Quotenschlüssel von etwa 95 Prozent und eine Marge von etwa 5 Prozent. Eine Quote von 1.90 besagt, dass ein Sieg im Schnitt weniger als die Hälfte der Fälle eintritt — sonst könnte der Anbieter sie nicht anbieten. Bei zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen müssten es Quoten von 2.00 sein. Die 0.10 Differenz ist das Entgelt.

In Franken: Wer 100 Franken auf 1.90 setzt, erhält bei einem Treffer 190 Franken zurück, also 90 Franken Nettogewinn. Wer dieselben 100 Franken bei gleicher Wahrscheinlichkeit auf Quote 2.00 spielen würde, erhielte 200 Franken. Die fehlenden 10 Franken sind die Marge auf dieser einen Wette.

Diese Bandbreite von ungefähr 5 Prozent ist kein fester Wert. Bei den bewilligten Schweizer Sporttip-Märkten liegt die Marge je nach Sportart und Markt in einem Bereich um diesen Wert, der bei weniger bewetteten und exotischeren Märkten deutlich grösser ausfällt. Die Marge ist der eigentliche Preis: Nicht der Bonus ist teuer, sondern die Quote, mit der er gespielt werden muss.

Wer eine Gratiswette über 20 Franken auf eine Quote von 1.90 rechnet, erhält damit einen mittleren Gegenwert von etwa 9.50 Franken — 20 multipliziert mit 0.90 und dem Quotenschlüssel von 0.95, multipliziert mit dem Faktor 0.5263. Das ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag bei einer Quote von 1.90 gespielt wird — der Erwartungswert des Gutscheins selbst, nicht der Gewinn, den ein einzelner Wettschein erzielt. Bei Quote 1.50 sinkt dieser Wert auf ungefähr 6.33 Franken, bei Quote 3.00 steigt er auf ungefähr 12.67 Franken. Der Gutschein ist umso mehr wert, je höher die Mindestquote, mit der man ihn spielen darf — und deshalb ist die Mindestquote eine wichtigere Angabe als der Betrag.

Noch ein Schritt weiter: Bei einem Umsatzfaktor von 3 auf 20 Franken Bonus wären 60 Franken Umsatz zu erbringen. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 entspricht das 60 Wetten. Bei einer durchschnittlichen Marge von 5 Prozent ergibt dieser Umsatz einen erwarteten Verlust von 3 Franken. Wer den Bonus in dieser Konstellation tatsächlich durchspielt, tauscht also 20 Franken Aktionsguthaben gegen 3 Franken statistischen Kosten — ohne den Gewinn mitzurechnen, den die Wetten selbst tragen können. Das ist eine Schätzung, kein Versprechen, und sie steht und fällt mit dem Umsatzfaktor, der Mindestquote und der Zahl der Einsätze. Wo diese drei Grössen fehlen, ist der Bonus nicht bewertbar; man liest sie im Konto, nicht in der Werbung.

Wo man die Zahlen selbst nachprüft

Was man prüfen will Wo es steht
Genaue Bonusbedingungen einer Schweizer Aktion Bedingungen des jeweiligen Veranstalters unter Swisslos beziehungsweise Loterie Romande
Mindesteinsatz und Höchsteinsatz Sporttip Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2
Verlustlimiten (1, 7, 30 Tage) Swisslos, Seite zu den Limiten im Spielerschutz
Spielsperre und Registereintrag Swisslos, Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025
Erlaubte Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Version 10.09.2026
Sperrliste ausländischer Domains Gespa, Sperrliste der blockierten Domains
Auszahlungsregeln und Fristen für Gewinne Sporttip Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2

Die Spalte links ist Routine. Die Spalte rechts ist die eigentliche Aussage dieser Seite. Bei jedem Punkt, der einen Franken kostet, gibt es eine Stelle, an der die genaue Formulierung steht — und sie gehört nicht einem Vergleichsportal, sondern dem Veranstalter oder der Aufsicht. Wer dort nachliest, ist gegen jede Zahl immun, die auf einer Aktionsseite steht.

Wann ein Bonus nichts wert ist

Dasselbe Aktionsguthaben kann für zwei Leserinnen zwei völlig verschiedene Dinge sein. Ein Blick auf drei Situationen.

Wer ohnehin regelmässig Fussballwetten spielt und eine Gratiswette auf einen Markt setzen kann, den er sowieso gespielt hätte, bekommt einen echten Zuschuss — der Gegenwert der Wette, die er gratis platziert, und nichts darüber hinaus.

Wer wegen des Bonus spielt, der Gegenwert verpufft.

Wer die Umsatzbedingung in einem exotischen Markt erfüllen muss, zahlt doppelt: einmal über die höhere Marge des Marktes, einmal über die Wetten, die er ohne den Bonus nicht platziert hätte.

Ein ausländisches Bonusangebot im Vergleich: Dort kann ein höherer Betrag angeboten werden, weil es keine Schweizer Aufsicht und kein Sperrregister gibt und weil 2025 kein ausländischer Anbieter auf eine der insgesamt 32 Gespa-Zustimmungen für Gratisspielguthaben angewiesen war.

Die Bilanz dieser Seite ist keine Rangliste der grössten Beträge, sondern eine Reihenfolge der Fragen. Zuerst die Bewilligung: ein Anbieter nach BGS oder einer ohne. Dann die Kantonszugehörigkeit, die für viele Leserinnen die Wahl ohnehin auf einen einzigen Namen reduziert. Dann erst der Bonus — und bei ihm zuerst die Mindestquote, dann der Umsatzfaktor, zuletzt die Höhe. Ein grosses Angebot mit Umsatz faktor fünf ist ein kleineres Angebot als ein kleines Angebot ohne Bedingung.

Ein Bonus ist Werbung mit einer Rechnung im Rücken. Wer die Rechnung liest, entscheidet besser als wer den Betrag liest.

Häufige Fragen zu Buchmacher-Wettboni in der Schweiz

Wie verdient ein Buchmacher an Wettboni, und wo steckt die Marge?

Der Verdienst steckt in jeder Quote. Bei einem Markt mit je Quote 1.90 auf beiden Seiten beträgt der Quotenschlüssel rund 95 Prozent, die Marge also rund 5 Prozent — diese Grösse hängt vom Markt ab und liegt bei weniger bewetteten Märkten höher. Der Bonus bringt Umsatz auf das Konto, aus dem diese Marge fliesst.

Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Boni anbieten?

Nur die beiden bewilligten Veranstalterinnen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen für Gratisspiele oder Gratisguthaben zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 gab es 8 Zustimmungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande.

Worin unterscheiden sich Neukundenbonus, Boost und Gratiswette?

Eine Gratiswette ist Guthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn oft nicht mit ausgezahlt wird. Ein Quotenboost verändert die Quote selbst. Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn, sobald eine Kombiwette genug Voraussagen mit Mindestquote enthält — bei Sporttip 5 Prozent ab vier und 100 Prozent ab fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50.

Welche Fristen und Mindestquoten gelten typischerweise für Aktionen?

Mindestquoten und Fristen legt jeder Veranstalter in den Bedingungen seiner Aktion fest; bei ausländischen Anbietern stehen sie meist im Kleingedruckten und werden selten beworben. Bei Sporttip ist der Kombiboost auf Online-Wetten begrenzt und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wie wirken Verlustlimiten, wenn ein Bonus zusätzliches Guthaben bringt?

Limiten rechnen in Einsätzen und Verlusten, nicht in Einzahlungen. Wer bei Sporttip 1, 7 und 30 Tage im Voraus Verlustlimiten gesetzt hat, erreicht durch Bonusumsatz seine Grenze schneller als ohne Bonus. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Es gibt keinen gesetzlichen Schweizer Einzahlungsdeckel.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»