Datenschutzerklärung – wettenlegalch
Wer auf wettenlegalch nachliest, was bei Sportwetten in der Schweiz gilt, hinterlässt nur wenige Spuren: bearbeitet werden ausschliesslich Personendaten, die ein Informationsangebot technisch braucht. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit seiner Verordnung, anwendbar seit dem 1. September 2023. Mit dieser Erklärung wird die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG erfüllt.
Wer verantwortlich ist
Die Betreiberin von wettenlegalch trägt die Verantwortung. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse sind im Impressum auf wettenlegalch.com zu finden, und an dieselbe Adresse können Anliegen zum Datenschutz gerichtet werden.
Welche Daten anfallen
Der Webserver führt bei jedem Seitenaufruf ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufener Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browser. Es dient dem sicheren Betrieb und dem Erkennen von Angriffen und wird spätestens nach 90 Tagen gelöscht oder anonymisiert. Wer schreibt, gibt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht preis, die nur zur Antwort verwendet werden. Konten, Einzahlungen und Wetten gibt es auf wettenlegalch nicht; Zahlungs- und Ausweisdaten fallen daher nicht an.
Leitlinien der Bearbeitung
Die Bearbeitung ist rechtmässig, verhältnismässig und folgt Treu und Glauben; sie erfolgt nur zu einem bei der Erhebung erkennbaren Zweck, und die Daten werden nicht länger als nötig aufbewahrt (Art. 6 revDSG). Angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen sie. Automatisierte Einzelentscheide und Profiling gibt es nicht.
Cookies und Statistik
Cookies, die nicht notwendig sind, und die Reichweitenmessung laufen nur, wenn sie im Cookie-Banner gewählt wurden. Nähere Angaben enthält die Cookie-Richtlinie; die Wahl ist jederzeit änderbar.
Weitergabe an Dritte und ins Ausland
Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Daten gelangen an Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich verpflichtet sind (Art. 9 revDSG), und an Behörden, soweit ein Gesetz es verlangt. Für Übermittlungen ins Ausland gilt: nur in Staaten mit angemessenem Schutz oder mit geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).
Ihre Rechte
Auskunft darüber, ob und welche Daten bearbeitet werden, lässt sich nach Art. 25 revDSG verlangen; sie erfolgt in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen. Weiter bestehen Ansprüche auf Berichtigung und Löschung, auf Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und auf Widerspruch. Aus der Europäischen Union können zusätzlich Rechte nach der DSGVO gelten, sofern diese anwendbar ist.
Aufsichtsbehörde
Zuständig ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; bei ihm kann Anzeige erstattet werden, wenn eine Bearbeitung gegen Datenschutzrecht verstösst.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
