Wetten mit PayPal in der Schweiz – wo die Zahlungsart hinführt und was sie kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Café-Tisch am Fenster trägt ein Smartphone mit dunklem Display, an der Scheibe laufen Regentropfen herunter und draussen steht eine Tram.

Oktober 29, 2026 · Bewilligungsangaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen gemäss Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsichtsinformationen der Gespa.

Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt.

Wer «Wetten mit PayPal» in eine Suchmaske tippt, hat meistens eine sehr konkrete Vorstellung davon, was gleich passieren soll: Konto anlegen, einzahlen, Wettschein ausfüllen, ohne dass die Bank dazwischenfunkt. Genau diese Vorstellung ist in der Schweiz das Problem. Sportwetten dürfen hierzulande nur zwei Veranstalter anbieten, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und keiner von beiden führt den Bezahldienst als Zahlungsweg für den Spielerkontostand. Wer also eine Wettseite findet, auf der PayPal funktioniert, hat nicht einen besonders modernen Schweizer Anbieter gefunden, sondern eine Adresse ohne hiesige Bewilligung. Das ist keine Formalie am Rand der Seite, das ist ihr Kernsatz: Die Zahlungsart, die gesucht wird, ist in der Schweiz ein Wegweiser dorthin, wo der Rechtsschutz aufhört.

Was PayPal als Bezahldienst ist – und was es im Schweizer Wettmarkt nicht leistet – Zahlungsabwicklung

Der bekannteste Online-Bezahldienst Europas wird von der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg betrieben, während die Muttergesellschaft PayPal Holdings, Inc. in San José in Kalifornien zu Hause ist. Seit dem 2. Juli 2007 trägt das europäische Unternehmen eine Banklizenz der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt. Das ist ein starkes Stück Papier, und wer es zum ersten Mal liest, schliesst daraus gern, das eigene Guthaben liege damit besonders sicher. In diesem Satz liegt ein Denkfehler, der teuer werden kann, wenn er auf eine Wettseite ohne Schweizer Bewilligung angewendet wird.

Die Zahlungswege sind in der Schweiz überdies enger, als Aussenstehende erwarten. Swisslos führt sein Spielkonto unter anderem über PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ein Spielkonto bei einem bewilligten Veranstalter ist eben kein normales Konto, das man mit jedem beliebigen Dienst auflädt.

Wer aus dem Bezahldienst auf ein Bankkonto auszahlen will, zahlt dafür nichts, solange keine Währungsumrechnung nötig ist. Auf eine Debit- oder Kreditkarte dagegen kostet die Auszahlung 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 € und höchstens 10,00 €. Diese Sätze stammen aus den Gebühren für Privatkunden des Dienstes selbst, nicht aus den Bedingungen eines Wettanbieters, und der Unterschied ist wichtig: Sie beschreiben den Weg Geld zurück, nicht den Weg Geld hinaus in eine Wette.

Grundlagen: Wie der Bezahldienst in den Schweizer Wettmarkt einzuordnen ist

Zwei Veranstalter, mehr nicht. Die Kantone haben die Zahl der Anbieter für Lotterien und Sportwetten gedeckelt, und die Aufsicht über Grossspiele liegt bei der Gespa in Bern. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt ausserdem nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich jede Überlegung zu ausländischen Wettseiten entscheidet, und er lässt sich nicht dadurch umgehen, dass der Zahlungsdienst dazwischen bequem ist. Ein Kartennetz, das eine Einzahlung technisch durchleitet, verleiht dem Ziel dieser Einzahlung keine Erlaubnis.

Ein kleiner Dorf-Fussballplatz liegt in der Dämmerung unter einem hohen Flutlichtmast, am Spielfeldrand steht ein Holzzaun.
Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz.

Was darf überhaupt gespielt werden? Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen, und das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Wettarten auf Rangierungen nur dort, wo die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe tauchen nicht auf. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf dieser Liste ebenso wie ein Esport-Abschnitt. Esport erscheint dort schlicht nicht, und mehr ist dazu nicht zu sagen.

Die Fülle einer ausländischen Wettseite ist deshalb kein Gegenargument gegen diese Engführung, sondern eine Umschreibung davon, dass dort anderes Recht gilt.

Ein Blick auf die zweite Seite der Medaille lohnt sich trotzdem, und zwar ohne Romantik. Die Bewilligungspflicht bringt eine geschlossene Produktliste, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung mit. Sie schützt das Publikum vor dem Anbieter, aber sie erweitert das Angebot nicht. Wer Breite sucht, sucht sie zwangsläufig dort, wo die Maschinerie der Aufsicht nicht greift.

Rechtslage: Warum eine PayPal-Einzahlung auf ein Schweizer Spielerkonto nicht führt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa, nicht unter der Aufsicht der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Die Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Für ein Konto online braucht es ausserdem Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis sogar Wohnsitz im Gebiet jenes Veranstalters, bei dem man spielt.

Ein Fluss mit breiter Kiesbank fliesst durch einen Wald, über dem Wasser hängt früher Nebel und Sonnenstrahlen brechen durch.
Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.

Swisslos mit seinem Produkt Sporttip trägt sein Vertragsgebiet über die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu kommen das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Auf der anderen Sprachseite veranstaltet die Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zwei Anbieter also, geografisch sauber getrennt, und wer zwischen den Gebieten umzieht, wechselt faktisch den Anbieter.

Was passiert mit einer ausländischen Wettseite? Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es nur halb: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch eine Instanz, die ein faires Spiel kontrolliert.

Die Aufsicht arbeitet zusätzlich mit einer Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren, seit dem 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und führt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste. Der Effekt auf einen entschlossenen Nutzer ist mässig, der Effekt auf einen zufälligen suchenden Nutzer erheblich. Wer eine Domain nach der anderen ausprobiert, hat den Warnhinweis längst gelesen und nur seine Bedeutung überlesen.

Ein Punkt, den ich regelmässig bestätigt haben will, weil das Gegenteil behauptet wird: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer erzählt, die Karte werde es schon abweisen, erzählt eine Geschichte. Die technische Möglichkeit besteht, die Sperre nicht.

Namensgleichheit: die stille Bremse vor jeder Auszahlung

Auszahlungen sind in der Schweiz an eine Bedingung geknüpft, die viele erst am Ende kennenlernen. Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt ist. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und ein Kredit an Spielende ist verboten.

Warum ein Anbieter darauf besteht, hat nichts mit Misstrauen gegenüber dem Einzelnen zu tun. Der Zahlungsweg ist der einzige Punkt, an dem Geldspielrecht und Geldwäscherei zusammenlaufen, und ein Konto unter fremdem Namen macht jede Kontrolle unmöglich. Der Aufwand liegt beim Spielenden: Wer sein Spielerkonto je mit einer Zahlungsverbindung eines Haushaltsmitglieds aufgeladen hat, merkt bei der ersten grösseren Auszahlung, dass die eigene Bequemlichkeit von früher jetzt eine Erklärung verlangt. Bei einer Wettseite ohne Schweizer Bewilligung hilft die Bedingung dagegen niemandem, weil es keine Instanz gibt, die sie durchsetzt.

Spielerschutz: Limiten, Sperre und die Rolle des Bezahldienstes

Hier wird die Zahlungsart zum teuersten Missverständnis der ganzen Angelegenheit. Ein Bezahldienst im Hintergrund begrenzt die eigenen Ausgaben nicht. Er kennt kein Verlustlimit, er sieht kein Spielverhalten, er weiss nicht, ob hinter einer Einzahlung von CHF 500 die dritte desselben Abends steckt. Wer sein Ausgabendach beim Zahlungsdienst sucht, sucht es an der einzigen Stelle, die es nicht hat.

Die Limiten setzt der Spielende selbst. Die Veranstalter müssen Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen, und der Mechanismus ist asymmetrisch gebaut: Senken gilt sofort, Erhöhen erst nach Ablauf einer Frist. Von Gesetzes wegen sind es 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein fester staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht, und wer einen nennt, nennt ihn falsch.

Bei Sporttip trifft das konkrete Zahlen. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist kein Vorschlag, das ist eine Pflichtabfrage vor dem ersten Wettschein, und sie verdient mehr Beachtung, als ihr die Registrierungsstrecke meistens einräumt.

Die Spielsperre ist der zweite Hebel. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder lösen, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Das Gesetz sieht ausserdem eine Sperre für überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen vor, ebenfalls über das gemeinsame Register. Wer wissen will, wie ein Eintrag wirkt, erfährt es bei der Fachstelle, nicht auf der Seite des Anbieters, und die Nummer gehört ins Telefon, bevor sie gebraucht wird, nicht danach.

Ein Zahlenwert, der lange nachhallt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellenkontrolle für streng hält, hat diese Zahl noch nicht gelesen. Sie beschreibt die Verkaufsstelle, nicht den Onlinebereich, und sie zeigt, dass eine Bewilligung eine Umgebung ordnet, nicht einen Menschen.

Bonus und Gratiswette: was eine Aktion tatsächlich verlangt

Bevor irgendein Bonus bewertet wird, steht in der Schweiz eine Genehmigung im Weg. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den jeweiligen Bedingungen der Veranstalter. Eine Aktionslandschaft, die von einer Aufsicht abgesegnet wird, sieht zwangsläufig schmaler aus als das, was eine ausländische Seite in Aussicht stellt; der Unterschied liegt aber nicht in der Grosszügigkeit, sondern in der Vollstreckbarkeit.

Aktionen müssen nicht reich sein, um etwas wert zu sein, und sie können klein und trotzdem intransparent sein. Ein Beispiel aus der Westschweiz: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Zahlen sagen alles über den Charakter dieser Aktion: ein Zehner, ein Zeitfenster von einer Woche, eine harte Obergrenze an Stücken, und am Ende ein Guthaben, das man verspielen darf, aber nicht auszahlen kann.

Genau diese letzte Eigenschaft ist der Punkt, an dem die Branchensprache am stärksten arbeitet. «Gratisspielguthaben» klingt nach Geschenk, ist aber Spielkapital mit Ablaufdatum und ohne Auszahlungsweg. Eine «Gratiswette» klingt nach einem geschenkten Einsatz, und in der Tat zahlt der Anbieter bei einem Gewinn meist nur den Nettogewinn aus, nicht den Einsatz der Freiwette selbst. Bei einer Wette mit Quote 2.00 auf einem Markt mit einem Auszahlungsanteil von rund 95 % entspricht der erwartete Wert einer Freiwette über CHF 10 grob der Hälfte des Nennbetrags, also etwa CHF 5 – das ist der Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis einer einzelnen, und ausdrücklich kein Versprechen, dass diese Wette etwas einbringt. Wer den Nennbetrag als Wert liest, liest die Werbung. Wer diese Zahl liest, weiss, was die Freiwette im Schnitt trägt.

Dass die Einsatzrückzahlung an Bedingungen hängt, ist kein Randdetail, sondern die Mechanik selbst. Umsatzbedingungen verwandeln einen zugesagten Betrag in eine Aufgabe: Man muss ihn mehrfach einsetzen, bevor daraus auszahlbares Geld wird, und die Zeit läuft mit. Wie hoch ein Umsatzfaktor ausfällt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und nirgends sonst; wer ihn nicht findet, hat ihn noch nicht gefunden und nicht etwa einen erlassen bekommen.

Und die Bewilligungsfrage bleibt die erste. Ein Bonus auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung ist kein Bonus, den eine Schweizer Instanz prüfen kann, und Gratisspielguthaben aus solchen Aktionen ist schon im bewilligten Bereich nicht auszahlbar. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert nicht einmal die Adresse, an die man sich wenden könnte.

Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit bei den Schweizer Veranstaltern

Was das Aufladen eines Spielkontos kostet und wie lange Geld zurück unterwegs ist, lässt sich bei beiden Veranstaltern konkret nachlesen, und diese Zahlen sind der eigentliche Vergleichsmassstab für jede Seite, die mit PayPal wirbt.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zwei Nullen mehr als bei manch anderer Seite, und trotzdem eine Obergrenze, die man merkt, wenn man einmal nachlegen will.

Die Auszahlung ist bei Swisslos in Stufen geregelt. Innerhalb von 365 Tagen werden Spielguthaben zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Regel belohnt Seltenheit und bestraft Ungeduld, und wer sein Guthaben in kleinen Raten abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit.

Bei den Gewinnen greift dann eine automatische Staffel. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Das ist die praktisch relevanteste Zahl der ganzen Zahlungsstrecke, denn die allermeisten Wetten fallen in die erste Kategorie und bleiben im Wallet, wo sie erst über die Auszahlungsregel wieder herauskommen. Wer einmal CHF 1’000 oder mehr gewinnt, erlebt dagegen die schnellere Variante.

Die Loterie Romande setzt andere Akzente. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Gleiche Grössenordnung im Volumen, andere Mechanik im Detail.

Für Kunden ohne Bankkonto oder mit Vorbehalten gegenüber Onlinezahlungen gibt es Prepaid-Tickets: «Pre-pay Loterie Romande» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Das ist ein barocker kleiner Umweg, aber er funktioniert, und die Stückelung sagt etwas über die gedachte Zielgruppe: kein Vielflieger, sondern jemand, der das Guthaben vorher festlegen will.

Offline geht auch. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer regelmässig kleinere Beträge spielt, steht damit im Prinzip gleich gut da wie online, nur langsamer und mit einem Menschen am Schalter.

Ein Frist, die kein Konto rettet, sondern nur ihr eigenes: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind lang und 10 Tage sind es nicht.

Registriert wird bei beiden nur mit Ausweis. Bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, pro Person ist nur ein Konto erlaubt, verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist die Gegenbewegung zu jeder Wettseite, die mit dem Versprechen «ohne Verifizierung» wirbt: hier ist die Prüfung der Eintrittspreis, und sie wird nicht am Ende nachgeholt.

An dieser Stelle sei die Steuer kurz, obwohl sie nur wenige trifft. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Marke, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Anders bei ausländischen Anbietern: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Eine Wettbesteuerung auf Einsätze kennt die Schweiz dagegen nicht. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was eine PayPal-Werbung auf einer Wettseite wirklich anzeigt

Kehren wir zur Ausgangsfrage zurück, jetzt mit dem Rüstzeug der letzten Abschnitte. Eine Wettseite, die PayPal prominent zeigt, gehört nicht zu den zwei bewilligten Veranstaltern, denn keiner von beiden führt diesen Zahlungsweg. Sie ist damit auch nicht dem Schweizer Rechtsschutz unterworfen: kein Schweizer Sperrregister, keine Limitenpflicht nach den Bedingungen der Veranstalter, keine Namensgleichheit als erzwingbare Regel, keine Beschwerdeadresse in der Schweiz. Der Zahlungsdienst trägt davon nichts. Seine Banklizenz aus Luxemburg sagt, wie er selbst beaufsichtigt wird; sie sagt nichts über das Geschäft, an das er Geld weiterleitet.

Wer trotzdem mit PayPal bezahlen will, kauft sich also vor allem Bequemlichkeit auf der Einzahlungsseite. Der Preis dafür steht auf der Auszahlungsseite und ist ungleich schwerer zu beziffern. Das ist die Ökonomie dieser Entscheidung, und sie ist selten so dargestellt.

Woran sich Wettanbieter vergleichen lassen: Kriterien und der Anteil, der im Preis steckt

Ein Vergleich, der zwei Anbieter aufstellt und keine Zahlen nennt, ist eine Liste. Die Schweiz macht es den Vergleichenden insofern leicht, als die Zahl der Bewilligten zwei beträgt und die Auswahl deshalb vollständig prüfbar ist.

Die Kriterien, nach denen hier geordnet wird, sind bewusst wenige: die Bewilligungslage und der organisierende Träger, das Vertragsgebiet, in dem ein Onlinekonto überhaupt möglich ist, die Regelung zum Aufladen und Auszahlen des Spielkontos, die Limiten und Spielerschutzinstrumente, die Zahl der zugelassenen Sportarten und Wettarten, das Verhalten bei einem abweichenden Cash-Out sowie die Frage, an wen man sich wendet, wenn etwas schiefläuft.

Und dann ist da der Punkt, der in den seltensten Vergleichen auftaucht, obwohl er jede Wette betrifft: der Anteil, den der Anbieter im Preis behält. Der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote eines Marktes beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze dieser eine Markt zurückzahlt. Rechnerisch ist sie der Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge dieses Marktes, also 1 geteilt durch (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus dieses Wert. Wer das einmal mit den Quoten eines Dreiwegemarktes durchrechnet, sieht eine unspektakuläre Zahl, und genau darum wird sie nicht gezeigt.

Warum das die wichtigste Kennzahl ist, die ein Wettender selbst herleiten kann, lässt sich an einem einfachen Beispiel greifen. Setzt jemand über ein Jahr hinweg CHF 1’000 bei einem Markt mit einem Auszahlungsanteil von 95 % um, entspricht der erwartete Anteil, der beim Anbieter bleibt, CHF 50. Das ist eine Schätzung über die Gesamtheit der Wetten unter der Annahme, dass gleichmässig über die Ausgänge gesetzt wird, und kein Verlust, der sich aus einer einzelnen Wette ergibt; wer trifft, liegt darüber, wer nicht trifft, darunter. Aber es ist der Betrag, den eine Wette mit dieser Quote im Mittel kostet, und er fällt unabhängig davon an, wie klug ausgewählt wird. Ein kleinerer Auszahlungsanteil verteuert jede Wette und macht ein Verlustlimit schneller zur Bremse. Ein grösserer lässt einen länger spielen.

Deshalb steht jede Limite, jedes Auszahlungsfenster und jede Frist auf dieser Seite in einer Reihe mit der Quote. Der Auszahlungsanteil und die Limiten sind zwei Seiten desselben Kostenbegriffs.

Bei Einzelwetten gilt zusätzlich die direkte Abrechnung: Bei einem Einsatz von CHF 100 und einer Quote von 2.10 beträgt die Auszahlung CHF 210, der Reingewinn CHF 110. Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einem Preis, und die Marge wird für jedes Bein fällig. Vier Beine mit einem Auszahlungsanteil von je 95 % ergeben zusammen einen Anteil von knapp 81 % – 0,95 hoch 4, gerundet 81,5 % –, womit sich die Marge auf rund 18,5 % summiert. Das ist die Mathematik, die hinter jeder verlockend hohen Kombiquote steht, und sie erklärt, warum die Marge in der Diskussion über Wettanbieter so schnell unter den Tisch fällt: Sie ist im Einzelprodukt kaum spürbar und im Lieblingsprodukt der meisten Wettenden beträchtlich.

Wo Daten enden, endet der Vergleich. Für die Sporttip-Märkte und die Jouez-Sport-Märkte stehen hier keine Auszahlungsquoten, also wird kein Vorwurf daraus gemacht. Wer wissen will, wie teuer ein bestimmter Markt ist, rechnet die Quoten der angebotenen Ausgänge selbst zusammen. Zwei Minuten Arbeit am Wettprogramm sagen mehr als jede Rangliste.

Die Verkaufsstellen-Kontrolle und das Kleingedruckte

Zwei Aspekte, die im Vergleich zur Bewilligungslage oft untergehen. Erstens: Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Befangenheitsregel klingt selbstverständlich, und Wetten auf das eigene Spiel sind trotzdem ein Klassiker der Schlagzeilen.

Zweitens: Limiten können sich jederzeit ändern. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Systemwettenrahmen von CHF 10’000 bei einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 für die Einzelwette beschreibt genau die Praxis, die dahintersteht: Systemwetten sind eine Sammlung von Einzelwetten, und die Summe darf höher liegen. Wer die Limite als Versprechen liest, liest sie falsch.

Die zwei bewilligten Veranstalter und der ausländische Rest: die Rangliste

Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage, und die beiden Schweizer Veranstalter stehen deshalb zuerst. Danach kommen ausländische Marken, die Schweizer Spielende antreffen, nach denselben Kriterien beschrieben und jede mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Ein Vergleich ist keine Empfehlung, und wer im bewilligten Markt spielt, nimmt eine geschlossene Produktliste in Kauf, die er in einem Vergleich nicht wegdiskutieren kann.

Anbieter Plattform Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (Grossspiel) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Unibet Sportwetten und Livewetten ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; im Ausland gemeldete Lizenz, nicht in der Schweiz gültig
LeoVegas Sportwetten und Livewetten ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; im Ausland gemeldete Lizenz, nicht in der Schweiz gültig
Betsson Sportwetten und Livewetten ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; im Ausland gemeldete Lizenz, nicht in der Schweiz gültig
Interwetten Sportwetten und Livewetten ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; die Gespa führt einen Domain-Ableger als Beispiel für Domain-Hopping

Die Spanne in dieser Tabelle ist der eigentliche Befund. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung nach Schweizer Recht, vier tragen sie nicht, und zwischen beiden Gruppen gibt es keinen Zwischenzustand. Eine im Ausland gemeldete Lizenz ändert daran nichts: Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung, so gerne die Werbung den Firmensitz als Beleg für Seriosität anführt.

Zur letzten Zeile gehört eine Randnotiz, die mehr über den Vollzug sagt als über den Anbieter. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für dieses Domain-Hopping. Eine Sperrliste, die man in Stunden umgeht, ist eine Hürde für den unbedarften Klick und kein technisches Verbot. Wer dennoch dort landet, sollte wenigstens wissen, dass er nicht versehentlich dort ist.

Die drei anderen ausländischen Marken stehen auf derselben Seite der Trennlinie, und ihre Bewertung fällt aus Schweizer Sicht gleich aus: kein hiesiger Rechtsschutz, kein Sperrregister, keine hiesige Beschwerdeadresse, keine Bindung an die Limitenpflicht, die für die Bewilligten gilt. Was ein Vergleich dennoch leisten kann, ist eine Einordnung nach anderen Feldern – und genau die fehlen hier, weil über Zahlungsarten, Boni, Limiten oder Auszahlungszeiten dieser Marken nichts belegbar ist. Über einen Anbieter, den eine Sperrliste führt, lässt sich keine Zahlungsabwicklung behaupten, und wer sie behauptet, hat für sie keine Grundlage.

Die Rangliste im Einzelnen: zwei Bewilligungen und vier Marken ohne

Swisslos Sporttip: das Vertragsgebiet als erste Limite

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; das Sportprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Onlinekonto bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt: in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Vor der ersten Teilnahme stehen die bereits erwähnten Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, dazu die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Das ist die strengste Eingangstür im ganzen Vergleich, und wer sich darüber ärgert, sollte den Preis mitrechnen: Bei einem Aufladen von mindestens CHF 20, einer Obergrenze von CHF 10’000 in 30 Tagen, einem Wallet-Dach von CHF 9’999 und zwei Gratisauszahlungen pro Jahr ist das Spielkonto ein verwaltetes Depot, nicht eine Geldbörse.

Das Produkt selbst hat einen Umfang, der sich nicht verstecken will. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für Systemwetten, und diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Zehner auf eine Systemwette landet also nicht im System.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Diese vier Sätze zusammen beschreiben das Feature präzise: Man tauscht einen Teil des möglichen Gewinns gegen Sicherheit und gegen Entscheidungsfreiheit, und wer das einmal getan hat, kann nicht zurück.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Traum nicht. Wer im Stadion auf dem Handy setzt, ist genau in diesem Fenster unterwegs.

Die Auszahlung folgt der Staffel bis CHF 1’000 ins Wallet und darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto, mit der Kommissionsregel ab der dritten Auszahlung im Jahr. Und die Frist von 26 Wochen für die Geltendmachung von Gewinnen ist die einzige Regel auf dieser Seite, bei der ich eine ernsthafte Erinnerung empfehlen würde.

Was dabei herauskommt: Der Veranstalter ist der einzige im Feld, dessen Zahlungs- und Auszahlungsregeln überhaupt überprüfbar sind, und diese Regeln sind zugleich seine engste Stelle. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr, danach 3 % Kommission, dazu die Gewinngrenze von CHF 1’000, ab der es überhaupt aufs Bankkonto geht – wer sein Guthaben ohnehin im Kreislauf der Wetten lässt, merkt nichts davon; wer regelmässig abzieht, zahlt für die Häufigkeit. Diese Konstruktion ist die eigentliche Bewertung von Sporttip.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Auszahlungsschwellen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist identisch mit jener von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa.

Ein Onlinekonto ist an Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone gebunden, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Der Nachweis hat ein Ablaufdatum, das ist der kleine Zusatzaufwand gegenüber einem gewöhnlichen Konto irgendwo im Netz, und er ist der Preis für ein Konto, das unter Schweizer Aufsicht steht.

Die Zahlungsstrecke hat einen anderen Rhythmus als bei Swisslos, obwohl die Grössenordnung ähnlich ist. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Offline ist die Westschweiz besser aufgestellt als die Deutschschweiz, was die Details angeht. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Die Grenze von CHF 200 für den Schalter und CHF 2’000 für die Kasse ist keine Kulanz, sondern eine Regel, und sie entscheidet darüber, ob ein Fünfergewinn im Portemonnaie oder im Wallet landet.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen mit je CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, zeigt, in welcher Liga die bewilligte Promotion spielt. Ein Zehner, ein Code aus dem Stadion, ein Monat Zeit. Das ist bescheiden und ehrlich kalkuliert, und wer das mit den Ziffern vergleicht, die ausländische Seiten in Aussicht stellen, erkennt sofort, dass die Differenz keine Grosszügigkeit ist, sondern eine Rechtsfolge.

Der Cash-Out, die Quoten und die Auszahlungsanteile der Jouez-Sport-Märkte stehen in diesem Abschnitt nicht, weil sie in den Bedingungen des Veranstalters nachzulesen sind und nicht geraten werden sollen. Was aus der Struktur folgt, ist die Bewertung: Die Loterie Romande unterscheidet sich von Swisslos weniger im Rahmen als in der Erreichbarkeit. Wer in der Westschweiz wohnt und den Schalterweg nutzt, hat die niedrigeren Hürden; wer aus der Deutschschweiz auf sie ausweichen will, kommt am Wohnsitz nicht vorbei.

Unibet, LeoVegas, Betsson, Interwetten: vier Marken diesseits der Grenze ohne hiesige Bewilligung

Diese vier stehen gemeinsam unter dem Vermerk, der die ganze Seite trägt: ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung, und das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar – bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was diese Marken an Produkt, Bonus, Zahlungsarten oder Auszahlungsgeschwindigkeit konkret bieten, steht hier nicht. Nicht weil es kein Thema wäre, sondern weil eine belastbare Aussage darüber fehlt und eine Bewertung ohne Grundlage schlechter ist als keine. Wer eine dieser Seiten öffnet, findet die Angaben dort ohnehin – und prüft sie am besten zuerst gegen die Bedingungen, nicht gegen die Startseite.

Vielmehr lässt sich über sie etwas sagen, das über jeden einzelnen gilt. Sie führen kein Schweizer Sperrregister. Sie sind an keine Limitenpflicht nach Schweizer Veranstalterbedingungen gebunden. Die Namensgleichheit zwischen Zahlungskonto und Spielerkonto ist dort nicht erzwingbar. Bei Streit gibt es keine hiesige Adresse. Und die Sperrliste der Aufsicht zeigt, wie wenig ein Namensschild im Netz über den Zugang sagt: Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für dieses Vorgehen, und auch bet365 steht auf der Liste.

Der Anlass, über diese Marken zu sprechen, ist nicht ihr Angebot, sondern ihre Position. Dass eine Zahlungsart dort reibungslos läuft, sagt etwas über die Zahlungsart und nichts über die Seite. Diese Verwechslung ist der teuerste Gedanke, den ein Wettender in der Schweiz haben kann, weil er aus einer technischen Selbstverständlichkeit eine Qualitätsaussage macht.

Wer in der Schweiz mit PayPal zahlen will: was bleibt

Wer unbedingt mit diesem Bezahldienst wetten möchte, muss dafür zwei Dinge tauschen. Er tauscht den hiesigen Rechtsschutz gegen eine Zahlungsart, und er tauscht die Namensgleichheit als erzwingbare Regel gegen eine Bequemlichkeit bei der Einzahlung. Was er behält, ist die Zahlungsabwicklung selbst und eine Bewertung der Seite, die er an keiner Schweizer Instanz überprüfen lassen kann.

Für wen sich was eignet, ergibt sich aus dem Wohnsitz und der Erwartung an das Produkt. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos lebt und die deutschsprachigen Wettbewerbe spielen will, hat mit Sporttip den einzigen Anbieter, dessen Zahlungs- und Auszahlungsweg vollständig dokumentiert ist – samt Kommissionsregel und Wallet-Mechanik. Wer in der Westschweiz lebt, ist mit Jouez Sport innerhalb desselben Rahmens näher an einem Schalter, der auch Bargeld auszahlt. Wer die Breite eines internationalen Programms sucht, findet sie nur dort, wo die Schweizer Aufsicht nicht hinsieht, und muss dann mit den Folgen leben: kein Sperrregister, keine Beschwerdeadresse, keine Gewissheit über den Verbleib der Einsätze.

Für einen bestimmten Leser gibt es keine Variante dieses Satzes, die gut endet: für jemanden, der PayPal verwendet, weil die eigene Bank eine Wettüberweisung nicht durchführt. Diese Person sucht eine technische Umgehung, wo es eine rechtliche Schranke gibt, und die Umgehung funktioniert – an der Schranke vorbei. Genau dieser Fall verdient keine Beschreibung als Wahlfreiheit.

Was das alles zusammen kostet

Der erste Kostenposten ist der Rechtsschutz, und er lässt sich nicht in Franken angeben, weil er erst dann sichtbar wird, wenn etwas schiefgeht. Er wird sichtbar bei einer Sperre, die nicht greift, bei einem Gewinn, der nicht ankommt, bei einem Konto, das verschwindet. Zwei Veranstalter sind wenig, und wenig bedeutet, dass die Wahl zwischen ihnen keine Wahl ist. Es bedeutet aber auch, dass Betrug am Publikum eine Anschrift hat.

Der zweite Kostenposten ist die Marge im Preis. Sie steckt in jeder Quote, sie wird bei Kombiwetten mehrfach fällig, und sie ist die einzige der genannten Kosten, die ein Wettender selbst berechnen kann, ohne eine Instanz, ohne einen Anwalt, ohne eine Aufsicht. Wer vier Beine kombiniert und je 95 % Auszahlungsanteil ansetzt, spielt bei einem Gesamtanteil von rund 81,5 % – im Mittel, über viele Wetten, unter der Annahme gleichmässigen Setzens.

Der dritte Kostenposten sind die Bedingungen, die an einer Gewinnzahl hängen. Die Schwelle von CHF 1’000, ab der es überhaupt aufs Bankkonto geht. Zwei Gratisauszahlungen im Jahr, danach 3 % Kommission. Eine Frist von 26 Wochen für die Geltendmachung, eine Einsprachefrist von 10 Tagen, eine Verlustlimite, die bei einer Erhöhung 72 Stunden in Anspruch nimmt. Keine dieser Regeln ist ein Skandal, und keine davon steht in einer Werbeanzeige.

Zusammengenommen ergeben die drei Posten ein Bild, das klarer ist als jede Rangliste. Bequemlichkeit bei der Einzahlung ist billig zu haben. Rechtsschutz ist teuer zu verlieren. Und die Zahl, die zwischen beiden steht, ist die Marge im Preis – die einzige, die man mit dem Taschenrechner in der Hand überprüfen kann.

Malta, Curaçao und die EU: warum eine Lizenz des Zahlungsdienstes niemanden schützt

Die Banklizenz der luxemburgischen Aufsicht CSSF für PayPal vom 2. Juli 2007 gilt nach EU-Richtlinien in der gesamten EU und beschreibt die Aufsicht über den Zahlungsdienst selbst. Sie ist eine Aussage über dessen Geschäft, nicht über das des Empfängers, und die beiden werden regelmässig durcheinandergebracht.

Das Muster wiederholt sich bei der Firmenadresse. Eine im Ausland gemeldete Lizenz – Curaçao, Malta oder sonst ein Land – hat in der Schweiz keine Geltung, und weder die eine noch die andere Lizenz erzeugt hier Rechte. Wer wissen will, ob ein Sportwettenangebot in der Schweiz erlaubt ist, braucht dafür keine Liste von Lizenznummern, sondern eine Prüfung der Bewilligungspraxis: Es gibt genau zwei Veranstalter, und die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste anstelle einer Liste weiterer Bewilligter.

Für die Praxis bleibt eine Kontrollfrage, die sich in zwei Minuten beantworten lässt. Lässt sich ein Konto auf eine Adresse im Vertragsgebiet registrieren, verlangt die Seite einen Ausweis und führt sie eine Limitenabfrage durch, dann stimmt die Bewilligungslage. Fehlt jeder dieser Schritte, handelt es sich um eine Seite ohne hiesige Bewilligung, und der Zahlungsweg ist dann das kleinste ihrer Probleme.

Häufig gestellte Fragen

Ist PayPal bei den beiden bewilligten Schweizer Veranstaltern eine mögliche Zahlungsart für Wetten?

Wer in der Schweiz bewilligt Sportwetten anbietet, kann Zahlungsarten nur nach den eigenen Bedingungen führen. Swisslos nennt für das Aufladen des Spielkontos ausdrücklich PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer eine andere Zahlungsart als diese nutzen will, prüft sie im Spielerkonto selbst oder über die Kundenbetreuung des Veranstalters.

Muss das Spielerkonto auf denselben Namen lauten wie das Zahlungskonto, und warum verlangen Anbieter das?

Ja. Auszahlungen dürfen nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt ist. Anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Markt nicht, und ein Kredit an Spielende ist verboten. Die Regel schützt vor Fremdgeldern und macht jede Zahlung einer Person zuordenbar.

Wie lange dauert eine Auszahlung, und welche Fristen nennen die beiden Veranstalter?

Bei Swisslos geht ein Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto. Sonstige Guthaben werden zweimal pro Jahr gratis ausbezahlt, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto dem Wallet gut.

Wie wird aus Einsatz und Quote die Auszahlung berechnet, und was sagt der Auszahlungsanteil über den Anbieter?

Die Auszahlung ist Einsatz mal Quote, der Reingewinn Einsatz mal Quote minus Einsatz: CHF 100 bei Quote 2.10 ergeben CHF 210, davon CHF 110 Gewinn. Der Auszahlungsanteil eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes, die Marge der Rest zu 100 %. Er sagt, welcher Teil aller Einsätze zurückfliesst.

Was bedeutet die Banklizenz des Zahlungsdienstes für einen Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Sie bedeutet dort nichts. Die Banklizenz der luxemburgischen Aufsicht CSSF vom 2. Juli 2007 regelt die Aufsicht über den Zahlungsdienst und gilt nach EU-Richtlinien in der EU. Sie schafft keine Schweizer Bewilligung für das Wettangebot, kein Sperrregister, keine Beschwerdeadresse und keinen Einfluss auf die Bedingungen des Empfängers.

Welche Möglichkeiten bestehen, sich für einen bestimmten Zeitraum von Sportwetten auszuschliessen?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre kommt in ein schweizweites Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten lösen, eine Fachstelle ist beteiligt, und eine Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»