Ganz neue Sportwettenanbieter in der Schweiz – und warum «neu» hier meist «ohne Bewilligung» heisst

Updated Oktober 2026
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Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungslage wurde gegen die Veröffentlichungen der Gespa und des Geldspielkonkordats sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer hierzulande nach einem «ganz neuen Sportwettenanbieter» sucht, sucht in Wahrheit nach etwas, das es kaum geben kann. Der Markt ist besetzt: zwei Veranstalter teilen sich das Land, seit die Kantone die Zahl der Bewilligungen gedeckelt haben. Was neu aussieht, ist fast immer etwas anderes — eine neue Seite, ein neuer Name, eine neue Domain. Und eine neue Domain ist in dieser Branche kein Ereignis. Sie ist eine Wegwerfware.

Deshalb geht es im Folgenden nicht darum, welcher Newcomer am lautesten auftritt. Es geht darum, was die Auswahl kostet: was ein Bewilligungsinhaber an Quoten, Limiten und Auszahlungswegen zusammenbringt und was ein Anbieter daneben an Rechtsschutz, an Steuerfolgen und an Sperren mitbringt. Neue Namen gibt es wenige. Neue Rechnungen gibt es viele.

Was einen Anbieter in der Schweiz überhaupt «neu» macht

Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt. Das ist die ganze Definition, und sie sagt nichts über Quoten, nichts über Bewilligung und nichts über Qualität. Sie beschreibt ein Datum. Mehr nicht.

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Wer die Suche nach einem neuen Anbieter ernst nimmt, sollte den Begriff deshalb auseinandernehmen. Neu kann heissen: ein neues Produkt eines bestehenden Veranstalters, etwa eine neue Plattform, eine neue App, ein Relaunch. Neu kann heissen: eine ausländische Seite, die in der Schweiz bisher keine Rolle gespielt hat. Neu kann heissen: eine Domain, die gestern noch eine andere Website war, was bei ausländischen Wettseiten kein Ausnahmefall, sondern ein Geschäftsmodell ist. Nur der erste dieser Fälle hat mit der Schweizer Bewilligungsordnung Berührung. Die beiden anderen haben mit ihr nur insofern zu tun, als sie gegen sie laufen.

Die Verwechslung, die am meisten kostet, ist die zwischen «neu» und «ohne Bewilligung». Sichtbarkeit ist käuflich. Eine Seite kann morgen bei Ihnen unter den ersten Treffern stehen, gebaut für diese Suche, mit Bildern und Zahlen, die eigens für diese Suche entworfen wurden. Eine Bewilligung ist nicht käuflich. Sie wird erteilt oder nicht, und sie wird hierzulande nur zwei Veranstaltern erteilt.

Die zweite Verwechslung betrifft Bitcoins. Sportwettenanbieter mit Bitcoin klingt modern, und genau darin liegt der Irrtum. Eine Wette in einer Kryptowährung ist keine Spielart der Wette. Sie ist ein anderer Zahlungsweg — und in der Schweiz ein Weg, den ein bewilligter Veranstalter nicht nimmt, weil die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen des Spielenden zu erfolgen hat. Wer dort einzahlt, hat ein Konto bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung gewählt. Wer das weiss, hat die halbe Prüfung schon erledigt.

Der Rechtsrahmen, der die Auswahl auf zwei Namen verengt

Wer die Sportwette in der Schweiz kontrolliert

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die schaut den Casinos zu. Wer Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel; ohne beide läuft nichts, und eine erteilte Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei festgeschrieben, und die zwei sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste. Was das für die Auswahl bedeutet, steht im Abschnitt «Die geprüften Adressen im Vergleich».

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz. In der Praxis kommt der Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters dazu, weil sich die Bewilligungen nicht überlappen.

Sporttip: Basel, Vertragsgebiet, Verkaufsstellen vor Ort

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Getragen wird das Ganze von einem Vertragsgebiet: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ausserhalb dieser Kantone gibt es kein Konto. Nicht, weil Sporttip wählerisch wäre, sondern weil die Bewilligung dort endet.

Was das im Alltag heisst, ist unspektakulärer, als der Name vermuten lässt: Der Nettoertrag geht an die Kantone. Nach der IKV 2020 wird der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Auf den Bruttospielertrag aus Lotterien und Sportwetten fällt eine Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent an, im Jahr 2025 CHF 3’863’790. Ein Teil des Geldes, das an einem Wettschein hängen bleibt, kommt also über den Kanton zurück. Beim ausländischen Anbieter bleibt es dort, wo es hingeht.

Die Loterie Romande und ihr eigenes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier gilt: Wer in Zürich wohnt, kommt nicht hinein, und wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht hinein. Die Schweiz hat in Wettfragen zwei Türen, nicht eine.

Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen, zwei Produkte. Das ist keine Vielfalt. Es ist eine pragmatische Deckelung, und sie hat einen Preis, den der nächste Abschnitt beziffert.

Was diese zwei Türen kosten: eingeschränkte Liste, Preise und Sprache

Welche Sportarten und Wettarten erlaubt sind

Wettbar sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es in der Schweiz nicht, weil sie nicht auf der Liste stehen. Und diese Liste ist geschlossen: die von der Gespa geführte Zusammenstellung der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, und eine Esport-Sektion findet sich dort ebenso wenig — Esport steht schlicht nicht auf der Zusammenstellung.

Wer von einem ausländischen Anbieter mit einem Dutzend Nischenmärkten pro Fussballspiel kommt, wird das als Rückschritt empfinden. Es ist einer. Die Alternative dazu ist allerdings nicht «mehr Märkte bei gleichem Schutz», sondern «mehr Märkte ohne die Schweizer Aufsicht», und das ist eine andere Entscheidung als eine über Wettarten.

Zwei Grenzen der Liste lohnen sich, im Kopf zu behalten. Erstens: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Zweitens: Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — bei Sporttip ausdrücklich so geregelt, mit Ausschluss unter 18 Jahren ohnehin.

Der Aufbau einer Sporttip-Wette, von der Wettschein-Limite bis zur Rundung

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Kein Kulanzspielraum, keine Ausnahme an der Kasse.

Zwei Dinge an dieser Wette überraschen regelmässig. Das erste ist die Rundung: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist —, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Am Ende jedes Gewinns steht also eine zweite, kleinere Abrundung, und sie geht zu Lasten des Gewinners. Das ist keine Schweizer Eigenheit, aber es ist ein Detail, das in keiner Werbung steht.

Das zweite ist die Behandlung von Live-Wetten unter ungewöhnlichen Umständen. Bei Sporttip gilt eine Live-Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die Wette steht und fällt also nicht mit der Bildqualität, sondern mit der Uhr. Wer kurz vor dem Elfmeter noch schnell abschickt, wird nicht selten mit dem eigenen Einsatz zurückbezahlt.

Dazu eine weitere Falle: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Kombination, die man mühsam zusammengestellt hat, kann also verschwinden — nicht weil sie falsch war, sondern weil sie so nicht hätte gebaut werden dürfen.

Und die Sportart, die den grössten Teil des Umsatzes trägt, hat eine eigene Definition von Spielzeit: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball die 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Die Wette auf das Endergebnis nach Verlängerung ist eine andere Wette als die auf das Ergebnis nach 90 Minuten, und die Verwechslung ist einer der häufigsten Streitpunkte überhaupt.

Was eine Absage oder eine Verzögerung mit Ihrem Einsatz macht

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers nicht nachgeholt —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die Kombination lebt also weiter, nur schlechter. Ein Spielausfall kostet in einer Zehnerkombination nicht den Einsatz, sondern die Rendite der ganzen Konstruktion.

Der Gegenentwurf aus dem Ausland lautet: Die Wette bleibt oft stehen, und niemand weiss genau, bis wann. Die Schweizer Regel ist strenger und lesbarer. Genau deshalb steht sie hier.

Cash-Out: der Preis für den Ausstieg

Cash-Out ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Er ist eine Funktion, die ein Veranstalter anbietet oder nicht, und bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Er ist nur bei Online-Wetten möglich und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Ausstieg lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie, dass es für jeden Markt einen Cash-Out gibt, besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer aussteigt, bekommt weniger, als die Wette bei einem späteren Sieg eingebracht hätte. Der Auszahlungsbetrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Ausstieg ist ein Verkauf unter Wert, und der Käufer sitzt auf der anderen Seite des Bildschirms. Wer ihn trotzdem will, sollte wissen, was er dafür aufgibt.

Die Wettarten, für die es in der Schweiz keine Zulassung gibt

Pferdewetten über einen ausländischen Buchmacher, Live-Wetten auf die nächste Gelbe Karte bei einem ausländischen Anbieter, Kombinationen aus Ereignissen, die die Schweizer Liste nicht kennt: Das alles ist marktseitig verfügbar und in der Schweiz nicht bewilligt. Der Unterschied liegt nicht in der Sportart, sondern darin, ob ein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung dahintersteht. Das ist die nüchterne Antwort auf die Frage, ob ein fremdes Wettangebot «mehr» ist.

Spielerschutz: Limiten, die Sie selbst setzen — und was fehlt, wenn Sie es nicht tun

Limiten sind in der Schweiz Sache des Spielenden, nicht des Staates. Der Veranstalter muss verlangen, dass Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festgelegt werden; wie hoch die sind, entscheiden die Spielenden selbst. Bei Sporttip sieht das so aus: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus, und sie sind gut gewählt. Wer nach einem verlorenen Abend die Limite hochsetzen will, muss zwei Nächte darüber schlafen. Nach Gesetz gilt beim Erhöhen 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied ist kein Detail; er ist die Differenz zwischen einem Kater und einem Entschluss.

Ein staatlicher, fester Einzahlungsdeckel existiert nicht. Wer einen will, setzt ihn selbst. Das ist die ehrlichste Beschreibung des Schweizer Modells: Es gibt die Werkzeuge, es gibt nicht die Vormundschaft.

Dass der Schutz an der Verkaufsstelle und der Schutz am Bildschirm nicht dasselbe sind, gehört in jede solche Betrachtung. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Bewilligung ist kein Erziehungsprogramm, und der Kontrollapparat hat an der Kasse Lücken. Online sind Minderjährige ausgeschlossen, mit einem Konto pro Person und verifizierter Identität.

Sperre, Sperrregister und der Unterschied zwischen bekannt und geschützt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre bindet also weit über ein einzelnes Produkt hinaus.

Wer im Sperrregister steht, ist bei bewilligten Anbietern ausgeschlossen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist dieser Eintrag nicht vorhanden, weil die Anbindung fehlt. Der Sperrregistereintrag ist damit nicht nur eine Schutzmassnahme, sondern auch eine Besitzstandskarte: Er zeigt, ob ein Anbieter überhaupt Teil der Schweizer Aufsicht ist. Ein Spieler, der sich sperren liess und anschliessend auf einer ausländischen Seite weiterspielt, hat die Sperre nicht umgangen, sondern eine zweite Realität betreten, in der sie nicht existiert.

Zur Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist lästig und genau deswegen vorhanden: Ein Konto, das auf einen Ausweis passt, lässt sich schlechter an eine andere Person weitergeben.

Boni und Gratiswetten: warum «gratis» hier einer Zustimmung bedarf

Wer nach einem neuen Anbieter mit Bonus sucht, landet fast immer auf einer ausländischen Seite, und das liegt an einer Regel, die kaum jemand kennt. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Dutzend und ein halbes Hundert — das ist die gesamte Grössenordnung frei finanzierten Spielguthabens im Schweizer Markt.

Was daraus folgt: Der willkommene Fünfhundert-Euro-Zaster aus der Fernsehwerbung ist in der Schweiz nicht bewilligungsfähig, weil er nicht zustimmungsfähig ist. Und was bei einem ausländischen Anbieter an Gratisguthaben winkt, ist an Bedingungen geknüpft, die in keinem Schaufenster hängen.

Der praktische Blick auf ein Gratisangebot braucht keinen Taschenrechner, sondern drei Fragen. Erstens: Wie hoch ist die Mindestquote, ab der eine Wette zur Freispielfreigabe zählt? Nischenmärkte mit hohen Quoten sind häufig ausgenommen, und wer auf einen Aussenseiter mit einer Quote deutlich über dem Marktdurchschnitt setzt, erfüllt die Bedingung nicht. Zweitens: bis wann? Eine Frist ist ein Kostenfaktor, weil sie einschränkt, welche Ereignisse überhaupt in Frage kommen. Drittens: wie viel darf aus dem Gratisguthaben am Ende überhaupt ausgezahlt werden? Eine Deckelung auf den Gewinn respektive einen Höchstbetrag verwandelt einen grossen Gewinn in einen kleinen.

Wie Sporttip Boni stattdessen einsetzt

Sporttip verteilt kein Gratisguthaben, sondern baut Boni in das Wettangebot ein, und das ist ein anderer Mechanismus. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Was gut klingt, hat zwei Bedingungen, die man leicht überliest. Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage schliesst einen ganzen Teil des Angebots aus — wer drei Favoriten sicher unterbringen will, findet sie möglicherweise nicht. Und der Bonus bezieht sich auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Ein Prozentwert auf den Gewinn ist nicht derselbe Prozentwert auf den Wettschein. Bei fünfzehn Voraussagen entscheidet ohnehin die Trefferquote, nicht der Bonus: Der Zuschlag kommt nur, wenn alle fünfzehn stehen.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wichtig für alle, die mit dem Aussteigen liebäugeln: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Zuschlag und der Ausstieg schliessen einander aus, und das kostet mehr, als es aussieht, wenn der Zuschlag bei zehn Voraussagen 40 Prozent der Rendite ausmacht.

Ein Hinweis zur Werbung, weil er das Angebot erklärt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist Werbung verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Ein zeitliches Werbeverbot gibt es nicht.

Zahlungswege und Auszahlungsdauer: was ein bewilligter Anbieter zulässt

Aufladen: PostFinance, Einzahlungsschein, harte Grenzen

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mehr aufladen will, kommt an eine Wand, und die steht nicht zufällig dort. Zusätzlich hat Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart im Angebot, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Ein Zahlungsweg ragt hier heraus, und er ist der strukturelle Vorteil eines lokalen Veranstalters. PostFinance Pay ist ein Schweizer Bezahlverfahren mit einer Bestätigung in der App. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, hat diesen Weg nicht, und das ist kein Komfortverlust, sondern ein Rückgriffproblem: Bei einer Schweizer Überweisung an ein Schweizer Unternehmen existiert ein nachvollziehbarer Zahlungsweg; bei einer Auslandsüberweisung an eine Domain existiert er nur bedingt.

Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Veranstaltern nicht. Das ist keine freiwillige Selbstbeschränkung, sondern Folge einer Regel: Auszahlungen von Guthaben und Gewinnen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Auch eine Kreditgewährung an Spieler ist ausgeschlossen. Ein Wettanbieter, der Ihnen Kredit gibt, ist ein Schuldnerverhältnis mit einer Sportart als Vorwand.

Auszahlung: zwei Gratisabzüge, danach 3 Prozent

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die drei Prozent sind der Punkt, an dem sich das Auszahlungserlebnis vom Kontostand löst. Wer sein Guthaben in kleinen Scheiben abzieht, zahlt für eine Bequemlichkeit, die nichts kostet, wenn man sie einmal richtig macht. Die 5 bis 10 Arbeitstage sind kein Ausreisser nach unten — wer eine Sofortauszahlung in Minuten erwartet, sollte seine Erwartung an das Schweizer System anpassen. Gratisspielguthaben bleibt Gratisspielguthaben: Es wandert auf das Wallet, aber nicht aufs Bankkonto.

Für Gewinne gilt eine zweite Staffel. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmenden überwiesen. Bei grossen Beträgen wird es also schneller als beim Abheben des eigenen Guthabens — eine Kuriosität, die sich daraus erklärt, dass der Veranstalter den Auszahlungsweg in diesem Fall selbst auslöst.

Eine Frist gehört ebenfalls hierher, weil sie den Wert eines Gewinns verändert: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang. Es ist kürzer, als die meisten Wettscheine in einer Schublade liegen.

Warum es hier kein Krypto gibt

Sportwettenanbieter mit Bitcoin sind im Schweizer Markt der Gegenentwurf, nicht die Zukunftsvariante. Die Auszahlungsregel auf ein Konto im eigenen Namen schliesst eine anonyme Auszahlung aus, und die Kontenprüfung schliesst die anonyme Einzahlung aus. Wer eine Wette mit anonymem Zahlungsweg will, muss sie bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung platzieren. Das ist der Sachverhalt, und er ist mit keiner Marketingformulierung zu umgehen.

Ob eine Krypto-Wette mehr kostet, lässt sich an einer einzigen Frage ablesen: dem Wechselkurs. Eine Wette wird in Franken abgerechnet, eine Einzahlung in Bitcoin erfolgt in Bitcoin. Zwischen Einzahlung und Auszahlung liegt für gewöhnlich genau jene Zeit, in der sich der Kurs am stärksten bewegt. Das ist keine Wettergebühr, aber es ist eine Kostenposition.

Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: was die Gespa-Liste zulässt

Die Liste ist der Angebotskatalog

Was ein bewilligter Anbieter anbieten darf, richtet sich nicht nach seinem Ehrgeiz, sondern nach der von der Gespa geführten Zusammenstellung der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden sind darin nur teilweise enthalten, nämlich dann, wenn die Liste sie nennt. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, Corner- und Kartenmärkte fehlen, und eine Esport-Sektion gibt es nicht.

Das ist der Punkt, an dem die verbreitete Erwartung an ein modernes Wettangebot auf die Wirklichkeit trifft. Wer ein Spiel mit zwanzig Märkten gewohnt ist, findet hier eine Zusammenstellung, die nach Aufsichtslogik gebaut ist und nicht nach Unterhaltungslogik. Was nicht auf der Liste steht, darf auch der Veranstalter nicht anbieten, den man dafür bezahlen würde.

Live-Wetten

Live-Wetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die es ihm erlaubt. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Praktisch heisst das: Der Umfang der Live-Wetten ist Sache des Veranstalters, nicht des Gesetzes, und die Gesetzeslage ist hier liberaler als ihr Ruf.

Cash-Out, Kombiboost, Quotenboost: Regulierung durch Bedingungen

Drei Funktionen, die in der Werbung gross auftreten, sind gesetzlich nicht geregelt und werden allein über die Bedingungen des Veranstalters gesteuert: Cash-Out, Quotenboost und Kombiboost. Bei allen dreien entscheidet das Kleingedruckte, nicht die Gesetzeslage. Der Cash-Out ist nicht garantiert, der Boost ist limitiert, und der Boost verfällt beim Ausstieg. Die Funktionen sind also nicht Teil des Schutzes, sondern Teil des Angebots. Wer sie nutzt, nutzt sie zu den Bedingungen des Anbieters.

Wo das Angebot bei beiden Veranstaltern endet

Bei Loterie Romande und Swisslos endet die Auswahl an Sportarten an derselben Liste. Die beiden unterscheiden sich nicht in der Frage, was sie anbieten dürfen, sondern darin, für wen und über welche Kanäle sie es tun. Und weil sich die Bewilligungsgebiete nicht überschneiden, ist die Frage «welcher der bessere ist» für einen konkreten Leser oft gar keine Frage — er hat nur bei einem ein Konto. Das erspart die Wahl, nicht die Mühe.

Neue Namen: die drei echten Neuzugänge und 671 blockierte Domains

Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus. Weil derzeit nur zwei Veranstalter eine besitzen, ist eine neue Sportwette mit Schweizer Bewilligung nicht möglich. Wer einen neuen Namen sucht, findet deshalb fast ausnahmslos eine ausländische Seite. Das ist die ganze Struktur des Marktes in zwei Sätzen.

Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Gespa das Phänomen und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, während bet365 auf der Liste steht. Wer auf einer gesperrten Adresse nicht mehr weiterkommt, findet dieselbe Seite wenige Stunden später unter einem anderen Namen. Die Sperre ist ein Filter, keine Mauer.

Die Regel, die dahinter steht, ist einfach: Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Sein Einsatz und seine Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter aber beschlagnahmt werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Ob eine ausländische Bewilligung hilft, ist schnell beantwortet: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung. Sie ist für den hiesigen Rechtsraum Papier. Und die Steuerfrage hängt daran: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei — der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400 —, und die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für den eigenen Fall ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Bei einem typischen Einsatz bleiben die meisten Gewinne weit unter jeder Schwelle. Für die normale Wette im Bereich von ein paar Franken ist die Steuerfrage also keine. Sie wird eine, wenn einmal etwas Grosses aufgeht, und dann ist die Staatsangehörigkeit des Veranstalters plötzlich der wichtigste Punkt auf dem Wettschein.

Die geprüften Adressen im Vergleich

Die folgende Übersicht ordnet zehn Namen nach ihrer Bewilligungslage. Zuerst die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen.

Anbieter Bewilligung für die Schweiz Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
BetAlright keine Bewilligung für die Schweiz; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht erstellt und hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung nicht erstellt
Rabona keine Bewilligung für die Schweiz; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht erstellt und hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung nicht erstellt
20Bet keine Bewilligung für die Schweiz; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht erstellt und hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung nicht erstellt
MyStake keine Bewilligung für die Schweiz; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht erstellt und hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung nicht erstellt
MrXbet keine Bewilligung für die Schweiz; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht erstellt und hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung nicht erstellt
Betscore keine Bewilligung für die Schweiz; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht erstellt und hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung nicht erstellt
HornetBet keine Bewilligung für die Schweiz; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht erstellt und hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung nicht erstellt
BC Game keine Bewilligung für die Schweiz; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht erstellt und hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung nicht erstellt

Zwischen der zweiten und der dritten Zeile verläuft die eigentliche Trennlinie, und sie verläuft nicht zwischen gut und schlecht. Sie verläuft zwischen geprüft und ungeprüft. Alles unterhalb von Swisslos Sporttip teilt denselben Rechtsstatus: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste landet und per DNS-Sperre verschwindet. Die Höhe einer Quote ist kein Ersatz für eine Aufsicht.

Was ein Vergleich nach Quoten nicht leisten kann, ist der zweite Punkt. Ein Quotenschlüssel oder eine Auszahlungsquote beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt; die Marge ist der Rest. Zwei Anbieter lassen sich darin vergleichen — aber nur über dieselbe Begegnung und denselben Zeitpunkt, und nur dann, wenn für beide Seiten derselbe Markt herangezogen wird. Eine Vergleichstabelle, die einen Anbieter mit einem Freundschaftsspiel und einen anderen mit einem Champions-League-Spiel vergleicht, vergleicht nichts. Wer den Quotenschlüssel selbst nachrechnen will: Er ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 Prozent minus dieses Ergebnis.

Und der dritte Punkt ist die Sprache. Eine Plattform, deren Bedingungen und deren Kundendienst auf Englisch laufen, erklärt ihr Regelwerk in einer Sprache, die nicht jene der Aufsicht ist. Bei einem Streit über eine Auswertung ist das der Unterschied zwischen einem Brief und einer Klage.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die einzige Adresse mit Wohnsitzpflicht im Vertragsgebiet

Swisslos Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt, mit Sitz in Basel und tätig gestützt auf die IKV 2020. Getragen wird das Produkt von einem Vertragsgebiet aus 19 Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein; die Bewilligung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, beaufsichtigt von der Gespa. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Konto — nicht einmal, wenn er Schweizer Bürger ist. Die Bewilligung endet an der Kantonsgrenze, und daran ändert keine Registrierung etwas.

Für ein Konto braucht es 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und die Zusage, sich nur einmal zu registrieren. Die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Aufwand ist echt, und er ist die Eintrittskarte für alles, was danach kommt: Verlustlimiten mit Sofortwirkung bei Senkungen, eine produktbezogene Sperre bis 180 Tage, eine unbefristete Sperre im schweizweiten Register, Auszahlungen nur auf ein eigenes Konto, PostFinance Pay als Zahlungsweg.

Die Kosten dieser Adresse sind strukturell. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 bei Systemwetten, dazu eine Gewinnrundung auf 5 Rappen, dazu eine geschlossene Marktliste, dazu eine Auszahlungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen und zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr. Wer im Ausland ein Konto mit sofortigen Auszahlungen und Nischenmärkten gewohnt war, wird die Rückkehr ins Schweizer System als Einschränkung erleben. Die Einschränkung ist der Preis der Bewilligung. Für Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet bleiben zwei Fragen offen, die beide gut ausgehen: Die Linie sitzt dort, wo die Aufsicht sitzt — und der Nettoertrag geht an die Kantone.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Landeshälfte

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrift, 221 Mitarbeitende, und es hält, wie Swisslos, eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung unter der Aufsicht der Gespa. Rechtlich steht es damit auf derselben Stufe wie Sporttip; wirtschaftlich steht ein anderes Vertriebsnetz dahinter, nämlich eines, das stark auf das Papier am Verkaufstresen setzt.

Für wen das etwas ändert: Für einen Wettenden mit Wohnsitz in Freiburg, der seinen Wettschein lieber an einer Verkaufsstelle abgibt, ist das ein 2’350-facher Vorteil gegenüber jedem Online-only-Anbieter. Für einen Wettenden mit Wohnsitz in Zürich ist die Loterie Romande schlicht nicht zugänglich, egal wie oft die Marke in Vergleichslisten auftaucht. Der Zugang endet wieder an der Kantonsgrenze, und diesmal in einer anderen Richtung.

Was die praktische Seite betrifft, gilt dieselbe Rechtslage wie bei Swisslos: Limiten werden selbst gesetzt, das Sperrregister bindet, Auszahlungen laufen auf ein eigenes Konto, und die Marktliste ist die der Gespa. Ob Quoten und Bedingungen im Detail dieselben sind, prüft man in den Bedingungen des Veranstalters — hier ist die Aufmerksamkeit die richtige Reaktion, die Lizenz ist es nämlich nicht, weil beide dieselbe haben. Zwei Bewilligungen sind nicht zwei Alternativen. Es sind zwei Hälften eines Systems, und die Westschweiz ist die bevorteilte Hälfte dieses Mal.

BetAlright: ein Name ohne Schweizer Bewilligung und mit einem Domain-Risiko

BetAlright gehört zu den ausländischen Marken, die ein Schweizer Publikum erreichen, und sein Status ist der aller acht Marken unterhalb der beiden Veranstalter: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Bewilligung, die hier Wirkung hätte, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Was das heisst, lässt sich an einem Satz ablesen: Eine Wette bei BetAlright lässt sich vor keinem Schweizer Gericht nach Schweizer Spielregeln durchsetzen. Bei einem Streit über eine Auswertung bleibt der Chat.

Die zweite praktische Folge ist die Sperrliste. Die Domain kann auf die Liste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden; werden Domains gesperrt, erscheinen nach Angaben der Aufsicht innerhalb von Stunden Ersatzadressen. Wer auf einem solchen Anbieter ein Konto führt und sich auf eine Adresse eingewöhnt hat, hat keine Garantie, dass sie in einem Jahr noch dieselbe ist. Das ist kein Einwand gegen die Marke, es ist eine Folge der Aufsichtsarchitektur.

Was bleibt: Gewinne sind in der Schweiz nicht Verrechnungssteuer-frei, sondern fallen unter die kantonale Praxis. Problem per Chat und Adresswechsel im Halbjahresrhythmus. Dasselbe gilt in der Sache für die folgenden sieben Namen; wo etwas Auffälligeres passiert, steht es jeweils daneben.

Rabona: dieselbe Ausgangslage, andere Zielgruppe

Rabona reiht sich in dieselbe Gruppe ein, und die Frage, die einen Unterschied machen könnte, ist die nach dem Sitz und der gemeldeten Bewilligung. Hier steht beides nicht: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Bewilligung. Damit fällt Rabona in dieselbe Kategorie wie die übrigen ausländischen Namen, und über sie gilt es nichts zu erfinden.

Was für einen Vergleich bleibt, ist die Funktionsseite. Angebot, Bonusbedingungen und Limits sind Sache des Anbieters und seiner eigenen Bedingungen. Ein Vergleich dieser Punkte mit Swisslos Sporttip ist der einzige Vergleich, der hier trägt: kleine Limiten, geschlossene Marktliste und Schweizer Rechtsschutz auf der einen Seite, unbekanntes Regelwerk und keine Aufsicht auf der anderen. Dieser Tausch ist der eigentliche Inhalt einer Recherche zu neuen Anbietern, und er sieht für einen neuen Namen selten so schlecht aus wie auf dem Papier, aber selten so gut wie in der Werbung.

20Bet: registrierungsleicht, rechtsfrei

20Bet bedient das Bedürfnis, das in der Suchanfrage «online-sportwettenanbieter ohne registrierung» steckt, und es ist dieser Vergleich, an dem sich der Anbieter messen lassen muss. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist die Registrierung mit Ausweisdaten und Wohnsitzprüfung zwingend; bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist sie es nicht. Daraus eine Zeitersparnis zu machen, ist die eine Lesart. Die andere ist, dass die Prüfung, die nicht beim Anbieter stattfindet, auch nicht durch die Aufsicht ersetzt wird.

Die zweite Assoziation, die 20Bet trägt, ist «ohne Einschränkungen». Wer das sucht, sucht Limits, die es bei Swisslos Sporttip gibt: CHF 1’000 Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten, ein Wallet-Guthaben bis CHF 9’999, CHF 10’000 pro 30 Tage. Auf der anderen Seite gibt es diese Zahlen nicht in dieser Form, dafür auch keine Instanz, die einer Beschwerde nachgeht. Eine fehlende Obergrenze ist eine Eigenschaft des Anbieters, nicht ein Vorteil für den Spielenden.

MyStake: ein Name aus dem Casino-Umfeld

MyStake trägt einen Namen, der an Casino und Sportwette zugleich denken lässt, und genau dort liegt der interessante Punkt. In der Schweiz sind Wetten und Casino getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln — die unbefristete Spielsperre bei Swisslos gilt ausdrücklich auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein, was umgekehrt zeigt, wie eng die beiden Bereiche im Schweizer System verflochten sind. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Zusammenhang nicht.

Wer Casino und Sportwette bei demselben ausländischen Anbieter unter demselben Login spielt, hat also nicht nur einen Anbieter weniger, sondern ein Produkt mehr im Zugriff, und die Schweizer Trennungslogik fällt weg. Das ist keine moralische Anmerkung, sondern eine Beschreibung dessen, was ein Konto bei einem Casino-Anbieter mit Sportwetten-Funktion strukturell mitbringt.

MrXbet: das Angebot fehlt, der Status bleibt

MrXbet steht auf derselben Liste und teilt den Status: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsschutz. Über sein Angebot und seine Bedingungen sagt das nichts aus — sie stammen aus dem Anbieter selbst und aus dessen eigener Sprache. Wer dort spielt, tut es unter dessen Regeln.

Was aus dem Status folgt, ist trotzdem konkret. Eine Beschwerde über einen falsch ausgewerteten Markt läuft nicht über eine Schweizer Aufsichtsbehörde. Und bei einer Beschlagnahme in einem Verfahren gegen den Veranstalter ist der eigene Einsatz betroffen. Das ist eine Eventualität, keine Erwartung, aber es ist die Art Eventualität, die man auf der Habenseite eines 20-Franken-Wettscheins nicht einplant.

Betscore: Statuseinordnung

Betscore gehört in dieselbe Gruppe: keine Bewilligung für die Schweiz, kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ein Bewilligungsvermerk aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung, und für Betscore liegt ein solcher nicht einmal vor. Die Registrierung erfolgt in eigener Verantwortung, die Bedingungen stammen vom Anbieter, und eine Schweizer Instanz ist nicht im Spiel.

Für einen Vergleich ist damit das Wesentliche gesagt: Der Anbieter gehört zur Gruppe der acht ausländischen Namen, und innerhalb dieser Gruppe gibt es weder eine Schweizer Bewilligung noch eine Schweizer Aufsicht, die einen Unterschied begründen könnte. Wer unter diesen Namen wählt, wählt nach Kriterien, die mit der Schweizer Rechtslage nichts zu tun haben.

HornetBet: das Muster hält, das Risiko bleibt dasselbe

HornetBet gehört zur selben Gruppe, und hier hält das Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete ausländische Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlen die Schutzmechanismen, die ein bewilligter Veranstalter allein durch seine Anbindung an die Aufsicht mitbringt.

Was sich daraus für die Auswahl ergibt, ist die Frage, die vor jeder Registrierung steht und für die acht ausländischen Namen gleich beantwortet wird: Wo würde ich mich beschweren, und auf welcher Grundlage? Gibt es darauf keine Antwort, ist das keine Warnung, sondern die Antwort selbst.

BC Game: Krypto-Anbieter und die Auszahlungsfrage

BC Game steht für die Krypto-Familie unter den ausländischen Namen, und hier trifft die Schweizer Regel einen klaren Gegensatz. Bei bewilligten Veranstaltern erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, und eine Kreditgewährung an Spielende ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung in einer Kryptowährung ist damit im Schweizer System nicht vorgesehen. Wer eine möchte, wählt einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — und damit einen ohne die Schweizer Schutzmechanismen.

Die praktische Frage bei BC Game ist deshalb nicht, ob Krypto bequem ist, sondern ob Begrenzungen vorhanden sind. Eine Offenlegung, wie Beschwerden bearbeitet werden, findet sich in einem Schweizer Regulierungsrahmen nicht, weil keiner greift. Wer dieses Konto will, sollte es als das behandeln, was es ist: ein ausländisches Konto ohne Schweizer Rechtsweg.

Was das für die Wahl bedeutet

Zwei Namen mit Schweizer Bewilligung, acht ohne. Das ist keine ausgewogene Auswahl, und sie lässt sich auch nicht ausbalancieren. Wer sein Konto bei einem bewilligten Veranstalter führt, bekommt Schweizer Rechtsschutz, eine Anbindung ans Sperrregister, Auszahlungen auf ein eigenes Konto und eine feste Liste von Sportarten — aber ein Vertragsgebiet, das nicht deckungsgleich mit dem eigenen Wohnort ist, CHF 1’000 Höchsteinsatz bei einer Einzelwette, eine Gewinnrundung auf 5 Rappen, 5 bis 10 Arbeitstage pro Auszahlung und eine Marktliste, auf der keine Corner-Wette steht. Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung führt, bekommt eine grössere Bandbreite an Märkten und eine niedrigere Einstiegsschwelle — und dafür keinen Rechtsweg, kein Sperrregister, eine Domain, die per DNS-Sperre verschwinden kann, und einen Steuerstatus, mit dem sich irgendwann die kantonale Steuerverwaltung befasst.

Für wen welche Seite günstiger ist, entscheidet nicht die Anzahl der Märkte, sondern der eigene Wohnsitz und die eigene Nutzung. Wer in einem Vertragsgebiet lebt und einmal pro Monat einen kleinen Wettschein abgibt, verliert bei einem ausländischen Anbieter so gut wie nichts an Rechten und steht mit einem Schweizer Konto in jedem Punkt besser da. Wer in einem Vertragsgebiet lebt und regelmässig auf Nischenmärkte setzt, merkt die geschlossene Liste.

Für den Bereich, in dem ich am wenigsten Verhandlungsspielraum sehe, ist es das Guthaben. Ein Konto bringt einen Betrag mit sich, der herumliegt, und diesen Betrag betrachten die Bedingungen jeder Seite unterschiedlich. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist überhaupt nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben also stückweise pflegt, zahlt für eine Bequemlichkeit, die nichts kostet, wenn er sie einmal richtig macht. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung stellt sich die Frage dagegen anders: Dort entscheidet der Anbieter über Auszahlungsmittel und Bearbeitungsfristen, und es gibt keine Schweizer Regel, die eine Auszahlung auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers erzwingt. Wer unter diesen Anbietern wählt, sollte vor der ersten Einzahlung prüfen, welche Auszahlungswege die Bedingungen nennen und wie lange sie dauern.

Was am Ende bleibt, ist weniger ein Ranking als eine Zuständigkeitsfrage. Ein neuer Name kann die Quoten nicht neu erfinden. Die Marge steckt in jeder Quote, und sie ist das, was der Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält. Wer zwei Anbieter vergleicht, sollte denselben Markt zur selben Stunde nehmen und dann rechnen — nicht auf das Versprechen der besten Quoten hören, sondern auf die Zahl, die man selbst nachrechnet.

Häufige Fragen zu neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Nein. Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter bei zwei festgeschrieben haben, können derzeit nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport eine Bewilligung besitzen. Ein neuer Name mit Schweizer Bewilligung ist damit nicht möglich; was neu auftritt, ist fast immer eine ausländische Seite.

Welcher Anbieter ist der beste, wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind?

«Der beste» ist bei zwei zugelassenen Veranstaltern keine Marktfrage, sondern eine Wohnsitzfrage. Swisslos Sporttip bedient 19 Kantone, den Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wo man ein Konto eröffnen kann, stimmt in den meisten Fällen nur für einen der beiden.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?

Dann ist seine Domain ein ausländisches Wettangebot ohne Schweizer Bewilligung, und Swisscom und andere Anbieter blockieren den Zugang per DNS. Am Ende des Jahres 2025 umfasste die Liste 671 Domains; blockierte Adressen werden laut Aufsicht binnen Stunden durch neue ersetzt, weshalb dieselbe Seite unter anderem Namen weitertreiben kann.

Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und wie vergleicht man die eingerechnete Marge?

Nur bei denselben Begegnungen und derselben Uhrzeit. Der Quotenschlüssel ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, die Marge ist 100 Prozent minus dieses Ergebnis. Wer verschiedene Spiele oder Sportarten vergleicht, vergleicht die falsche Sache und findet die Quote trotzdem nicht heraus.

Warum erfolgen Auszahlungen bei bewilligten Anbietern nur auf ein eigenes Konto?

Weil Guthaben und Gewinne nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt werden dürfen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind bei bewilligten Veranstaltern ausgeschlossen. Swisslos zahlt zweimal pro Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus, innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen mit Bitcoin?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht ans Sperrregister angebunden und keinen Schweizer Rechtsschutz. Sportwetten ohne Bewilligung zu veranstalten ist strafbar, der Spielende wird nicht bestraft, doch Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Wer eine Kryptowährung einzahlt, verliert den Schweizer Zahlungsweg.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»