Gratiswette bei der Registrierung: der kleine Betrag und die Bedingungen dahinter
Ladevorgang...
In der Schweiz gibt es keine Gratiswette ohne Einzahlung, die man so einfach mitnehmen könnte, wie der Werbetext es verspricht. Wer sich bei Swisslos oder bei der Loterie Romande registriert, findet dort keine offene Willkommensprämie, sondern ein enges Feld: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die eine Aktion, die in den letzten Monaten tatsächlich lief, brachte CHF 10 Spielguthaben, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar, vergeben an sieben Aktionstagen in den Stadien der National League.
Datenstand: Oktober 29, 2026; geprüft gegen die Gespa als Aufsichtsbehörde der interkantonalen Geldspiele sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.
Eine Einordnung: Gratisspielguthaben, Gratiswette, Freiwette
Die Wörter sind nicht austauschbar, und wer sie verwechselt, rechnet am Ende falsch. «Gratisspielguthaben» steht in den Spielregeln der Veranstalter und meint ein Guthaben mit Verfallsdatum und Zweckbindung. «Gratiswette» und «Freiwette» sind Marktbegriffe aus der Werbung. Die Sache dahinter ist in beiden Fällen dieselbe: ein Betrag, der über das Spielerkonto läuft, nicht aus dem Konto heraus kann und an Bedingungen gebunden ist, die in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters stehen.
Was ein solches Guthaben wert ist, sagt der Betrag allein nicht. Es steht auf dem Spielerkonto, es lässt sich nicht auszahlen, und der Gewinn daraus ergibt sich aus der Quote der Wette, die damit platziert wird. Diese drei Sätze enthalten die ganze Mechanik — der ganze Rest dieses Artikels ist die Frage, was sie kostet.
Die erste Kostenseite ist die Zeit. Die Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, das Guthaben war 30 Tage gültig. Nicht ewig, nicht offen, nicht jederzeit nachholbar. Die zweite Kostenseite ist die Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos ausdrücklich nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso wenig. Der Betrag bleibt also im System, egal was daraus wird.
Die dritte Kostenseite ist der Wohnsitz. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich für Sporttip registrieren und für Jouez Sport nicht. Wer in Genf wohnt, hat es umgekehrt. Die Aktion der Loterie Romande war für einen Zürcher unerreichbar, selbst wenn er den Code aus einem Westschweizer Stadion in der Hand hielt. Das ist keine Marketinghürde, sondern eine Folge der Aufteilung des Landes in zwei Vertragsgebiete.
Wo die Schweizer Angebote herkommen
In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich von zwei Veranstaltern angeboten werden, beide auf der Grundlage eines Grossspiels nach dem Geldspielgesetz. Der erste ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die unter dem Namen Sporttip läuft und ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Der zweite ist die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, die ihr Sportwettenangebot unter dem Namen Jouez Sport betreibt und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz unterhält.
Diese Zweizahl ist nicht historisch gewachsen, sondern gesetzt. Sie erklärt, warum das Feld hier so dünn ist: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Sportwettenanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Veranstalterliste, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen. Wer nach einer dritten Bewilligung sucht, sucht etwas, das nicht existiert.
Rechtslage: warum Gratisaktionen in der Schweiz klein ausfallen
Die Rechtslage ist der Grund, weshalb dieser Artikel so wenig über grosse Willkommensboni zu sagen hat. Das hat nichts mit Zurückhaltung der Veranstalter zu tun, sondern buchstäblich mit einer Bewilligung.

Die Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das steht in Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes, und die Zahl dahinter ist der eigentliche Befund: Im Jahr 2025 erteilte die Gespa in diesem Bereich 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wenn man bedenkt, dass diese Aufsicht den ganzen Schweizer Markt umfasst und nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, wird die Grössenordnung klar. Es gibt keine Kampagne, es gibt einzelne Zustimmungen zu einzelnen Aktionen mit einzelnen Laufzeiten.
Das Kontrastbild dazu ist die deutsche Nachbarschaft: Dort bewirbt fast jede Seite einen «Gratiswetten-Gutschein», ohne dass jemand vorher um Zustimmung gebeten hätte. In der Schweiz ist genau das der bewilligungspflichtige Vorgang, und der Unterschied landet auf dem Konto des Spielenden — nicht als Recht auf einen Bonus, sondern als Grund, warum der Bonus klein ist.
Wer in der Schweiz Sportwetten regelt und wer nicht
Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat beruht, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt. Das ist ein Fehler, der in Vergleichsportalen regelmässig auftaucht, und er ist nicht harmlos: Wer eine ESBK-Zuständigkeit annimmt, ordnet Sportwetten in die Casino-Welt ein, obwohl das Angebot in zwei getrennten Bewilligungen läuft.
Das Geldspielgesetz gilt seit dem 1. Januar 2019, Sportwetten sind als Grossspiel erfasst (Art. 3 lit. c und e BGS). Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein ausländisches Permit — aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet hierzulande keine Wirkung, unabhängig davon, wie seriös der Absender klingt.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch auch in der Region des jeweiligen Veranstalters. Der Nettoertrag der Swisslos geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Was überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste, keine offene Fläche. Es dürfen nur Sportereignisse sein — keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Die Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten regelt das, und ihre Details sind strenger, als man erwartet: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen vollständig, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Wer also von der deutschen Debatte um gewisse Live-Märkte herüberkommt, findet hier eine andere Lage vor.
Was das für den Spielenden kostet
Die zwei Bewilligungen sind der Grund, weshalb die Schweizer Gratiswette nie das Volumen einer ausländischen Kampagne erreichen kann. Der Preis dieser Enge ist eine kleine Aktion. Der Preis der Alternative ist im Abschnitt über die Anbieter ohne Bewilligung nachzulesen, und er ist höher.
Verlustlimiten und Spielsperre: was eine Gratiswette nicht aushebelt
Ein Gratisspielguthaben ist ein Guthaben auf dem Spielerkonto, und ein Spielerkonto wird in der Schweiz nicht ohne Limiten eröffnet. Wer die Aktion nutzen will, setzt zuerst — vor der ersten Teilnahme an Sporttip — Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Verzögerung ist der eigentliche Kern des Mechanismus. Wer in einer schlechten Nacht seine Limite hochsetzen will, hat in derselben Nacht Pech. Wer sie senken will, spürt das sofort. Das ist die Absicht des Gesetzgebers, und sie ist der wirksamste einzelne Satz Spielerschutz auf dieser Seite.
Das Gesetz verlangt, dass die Veranstalter Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste fordern (Art. 87 VGS); eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung gesetzlich nach 24 Stunden — die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine staatlich fixierte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Das ist ein Unterschied zu mehreren europäischen Nachbarn, und wer von dort kommt, sollte ihn kennen.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Das klingt nach einer Formalie, bis man auf die Kontrollzahlen schaut. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstellenkontrolle ist also nicht lückenlos. Wer in diesen Zahlen einen Grund sieht, den eigenen Umgang mit Limiten selbst in die Hand zu nehmen, liest sie richtig.
Wer seine Limite oder eine Sperre für sich behalten will, findet bei den Veranstaltern die entsprechenden Kontaktwege; wer eine Pause braucht, muss sie niemandem erklären, und sie ist nicht widerrufbar, sobald sie läuft. Das ist unbequem und richtig.
Gratiswette bei der Registrierung: was die Bedingungen wirklich abziehen
Die Aktion der Loterie Romande «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das beste Anschauungsmaterial, das der Schweizer Markt derzeit hergibt. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an sieben Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes 30 Tage gültig, keines auszahlbar.
Sieben Aktionstage, 7’000 Stück, 30 Tage Haltbarkeit. Man kann sich kaum ein klareres Beispiel dafür wünschen, wie eng eine bewilligungspflichtige Aktion ausfallen muss. Wer an einem Spieltag nicht im Stadion war oder den Code nicht binnen einer Woche eintrug, hatte nichts davon — unabhängig davon, ob er ein Konto besass.
Was CHF 10 Gratisspielguthaben unter dem Quotenschlüssel wert sind
Die interessante Frage ist nicht, wie hoch der Betrag ist, sondern wie viel davon beim Wetten übrig bleibt. Der Nominalwert von CHF 10 sagt über den Gegenwert nichts.
Zur Illustration eine Zwei-Weg-Wette mit Quoten von je 1.90. Das ist ein Rechenbeispiel, kein zitierter Preis, und es braucht die Auszahlungsquote des Marktes. Diese beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 0.95 — der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 95 %, die Marge des Veranstalters entsprechend bei 5 % der Einsätze. Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; steht hier ein Guthaben von CHF 10 mit Quote 1.90 als Einsatz, ergibt das brutto CHF 19.00. Zurückgezahlt wird bei einem Gratisspielguthaben aber nur der Gewinnteil, der Einsatz ist nicht auszahlbar — bei Quote 1.90 sind das CHF 9.00 netto aus einer Wette, die brutto CHF 19.00 bringt.
Unter der Annahme, dass der Betrag vollständig und in einem Markt dieser Quote eingesetzt wird, ist das Gratisspielguthaben nach dem Quotenschlüssel im Mittel ein Betrag zwischen etwa CHF 4.30 und CHF 4.75 wert. Die Spanne kommt aus den beiden Enden des Rechenbeispiels: Die eine Grenze ist der Erwartungswert aus der Auszahlungsquote, die andere die Nettoauszahlung der einzelnen Wette bei Quote 1.90. Beides sind Durchschnitte über viele Wetten, keine Zusage für eine oder zwei. Je länger die Wette läuft, die man mit dem Guthaben bestückt, umso weiter sinkt der Wert; je niedriger die Quote, umso höher die Chance, überhaupt etwas zu halten.
Das ist der Punkt, an dem das Wort «Gratiswette» seinen Glanz verliert. CHF 10 klingt nach einem Geschenk, und nach der Durchschnittsrechnung bleibt weniger als die Hälfte davon übrig. Die Differenz ist keine Gebühr, die irgendwo abgebucht wird — sie steckt in der Quote, und deshalb fällt sie nicht auf.
Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit — die drei Schrauben
Wer Gratisaktionen vergleicht, findet immer wieder dieselben drei Grössen, an denen der Wert hängt. Die Frist bestimmt, wie viel Zeit zwischen dem Erhalt des Guthabens und der Platzierung bleibt; 30 Tage sind in dieser Kategorie normal, aber nicht grosszügig. Die Mindestquote, sofern der Veranstalter eine verlangt, entscheidet darüber, wie riskant die Wette sein muss, damit das Guthaben überhaupt als gültig gilt. Die Auszahlbarkeit ist die härteste der drei Schrauben: Keines der beiden Schweizer Angebote lässt Gratisspielguthaben auszahlen.
Wer die Bedingungen liest, sollte in dieser Reihenfolge lesen. Was zuerst steht, ist meistens der Betrag, und der sagt am wenigsten.
Vergleich der Anbieter: eine Bewilligung, keine Bewilligung
Zehn Plattformen, und die Tabelle ordnet sie nach einer einzigen Frage, die alles Weitere entscheidet: Wer darf dieses Angebot in der Schweiz überhaupt veranstalten. Die erste Spalte ist der Name, die zweite der bewilligungsrechtliche Status, die dritte die verantwortliche Veranstalterin oder die Lizenz, die die Plattform selbst angibt. Eine Angabe zur Lizenz, die ausserhalb der Schweiz ausgestellt wurde, hat hierzulande keine Wirkung. Sie wird hier dennoch berichtet, weil sie die einzige Angabe ist, die die Plattformen über sich selbst machen.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Zeilen, acht Zeilen. Mehr ist zu dieser Einordnung nicht zu sagen, und das ist die Aussage. Der Schweizer Markt für Sportwetten besteht aus zwei Veranstaltern, deren Gebiete sich nicht überlappen und deren Registrierung an einen Wohnsitz gebunden ist. Alles darunter ist ausländisch. Ein Vergleich, der diese Struktur wegwischt und zehn Zeilen als gleichwertige Wahl präsentiert, wäre kein Vergleich, sondern ein Verkaufsgespräch.
Die Marge steckt in beiden Gruppen, und sie ist der Grund, weshalb das Angebot überhaupt existiert. Sichtbar ist sie nirgends, weil kein Veranstalter seinen Quotenschlüssel bewirbt — aber sie ist in jeder Quote enthalten, auch in der, mit der das Gratisspielguthaben in eine Wette umgesetzt wird. Wer den Wert einer Gratiswette verstehen will, muss diese Marge mitdenken: Sie ist der Grund, weshalb aus CHF 10 nicht CHF 10 werden.
Die zehn Plattformen im Einzelnen
Swisslos Sporttip: die einzige Bewilligung für die Deutschschweiz
Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft sitzt in Basel und veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich, mindestens 18 Jahre, ohne bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Limiten sind Betreiberbedingungen, keine Gesetzeswerte: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Gratisspielguthaben arbeitet, trifft diese Grenzen selten — sie werden erst interessant, wenn jemand ernsthaft spielt.
Auf der Auszahlungsseite zählt Swisslos Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von alldem ausgenommen — es ist nicht auszahlbar.
Zum Aufladen des Spielkontos dient unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; ein Kauf ist per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Beim Wettprogramm gibt es mehr zu holen, als die kleine Willkommensaktion vermuten lässt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das Urteil: Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat hier die einzige Möglichkeit, in der Schweiz reguliert zu wetten, und die Bewilligung ist der ganze Punkt. Wer wegen der Gratiswette kommt, kommt wegen einer Sache, die nicht existiert. Die Stärke dieses Angebots liegt in den laufenden Boosts und im geregelten Auszahlungsweg, nicht im ersten Franken.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweiz, CHF 10 als Beispiel
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Das Konto steht Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen offen — für einen Zürcher bleibt es verschlossen, und zwar nicht wegen fehlender Papiere, sondern wegen der Gebietslogik.
Die Wallet-Regeln setzen dem Guthaben eine klare Decke: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben selbst ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das konkreteste Beispiel dafür, was in der Schweiz bewilligungsfähig ist: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, verteilt an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 über einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde und innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste. Wer die Aktion verpasst hat, verpasst CHF 10 — und bleibt damit in der Grössenordnung, in der sich Schweizer Gratisaktionen bewegen.
Das Urteil: Das Guthaben ist der kleinste Teil dieses Angebots, und die 30-Tage-Frist macht es nicht grösser. Bemerkenswert ist die Wallet-Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage bei Einzahlungen — sie erledigt jede Vorstellung von schnellen grossen Einsätzen, lange bevor eine Limite greift, und sie gilt unabhängig davon, ob eine Aktion läuft.
PowBet: ausländische Domain ohne Schweizer Bewilligung
PowBet gehört zur Gruppe der acht Plattformen, die hier ohne Schweizer Bewilligung gelistet sind. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine im Ausland ausgestellte Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). PowBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit über DNS blockiert werden.
Was das praktisch bedeutet: Wer dort einzahlt, verlässt den Bereich, in dem Schweizer Limiten, das Sperrregister und die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen gelten. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spielende selbst wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber das ist auch der ganze Schutz.
Das Urteil: Der Weg über die Sperrliste ist der wunde Punkt. Eine blockierte Domäne wird binnen Stunden ersetzt, das Blockieren trifft also nicht den Anbieter, sondern den Spielenden, der sein Konto sucht. Wer ein Gratisangebot auf einer solchen Seite sieht, sollte die Frage nach der Bewilligung vor die Frage nach dem Betrag setzen.
20Bet: Werbung ohne Bewilligungsgrundlage
20Bet steht wie die übrigen sieben ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung in der Liste. Eine Bewilligung wäre die Voraussetzung dafür, dass eine Werbung für dieses Angebot in der Schweiz überhaupt zulässig sein kann; Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Das ist kein Nebensatz zur Rechtslage, sondern der Grund, weshalb diese acht Zeilen in der Tabelle so aussehen, wie sie aussehen.

Die Plattform ist nicht an das Sperrregister angebunden, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz und kann über die Sperrliste blockiert werden. Ihre angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.
Das Urteil: Eine Werbung, die eine Gratiswette bei der Registrierung verspricht, ist bei einem nicht bewilligten Anbieter kein Zeichen von Grosszügigkeit, sondern ein Hinweis auf die Rechtslage. Der Betrag, den eine solche Seite nennt, ist die einzige Angabe, die für den Werbenden nichts kostet.
myBet: Markenname ohne Schweizer Zulassung
myBet ist eine der acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Der Name ist im deutschen Sprachraum seit Jahren bekannt, was hier nichts ändert: Die Bewilligung nach dem Geldspielgesetz ist an eine Person und ein Produkt gebunden, nicht an eine Marke, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein im Ausland ausgestelltes Permit hat hier keine Wirkung, das Sperrregister kennt die Plattform nicht, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.
Die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Das ist ein Werkzeug gegen den Zugang, nicht gegen das Angebot, und es arbeitet mit Verzögerung.
Das Urteil: Wer die Marke kennt, kennt ihre Vergangenheit, nicht ihre aktuelle Bewilligungslage. Für Schweizer Spielende ist die Frage nicht, wie lange es den Anbieter gibt, sondern ob er hier veranstalten darf.
ZotaBet: Registrierung ohne Schweizer Absicherung
ZotaBet gehört zu den acht Plattformen, die in der Schweiz ohne Bewilligung tätig sind. Die Registrierung dort ist technisch eine Registrierung ohne die Rechte, die eine Schweizer Bewilligung mitbringen würde: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Auszahlungspflicht nach Schweizer Regeln. Falls die Domäne auf die Sperrliste kommt, wird sie über DNS blockiert, und der Anbieter wechselt die Adresse binnen Stunden.
Was von den Schweizer Schutzmechanismen bleibt, ist nichts. Verlustlimiten, Sperre, Auszahlung auf das eigene Konto — das sind Regeln des bewilligten Schweizer Angebots, nicht allgemeine Gepflogenheiten, die eine ausländische Plattform freiwillig übernimmt.
Das Urteil: Die Registrierung ist auf solchen Seiten am schnellsten erledigt und am wenigsten abgesichert. Wer dort einsteigt, weil die Hürde niedrig ist, sollte wissen, dass genau diese niedrige Hürde das Produkt ist.
Bettilt: Aktion ohne Kontrollinstanz
Bettilt steht in der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlt eine Kontrollinstanz, die eine Gratisaktion prüfen würde — in der Schweiz braucht ein Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, und 2025 wurden insgesamt 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine vergleichbare Stelle, weil es keine Bewilligung gibt, an die eine Prüfung anknüpfen könnte.
Das Sperrregister kennt die Plattform nicht, ein Schweizer Rechtsschutz existiert nicht, die Domäne kann über die Sperrliste blockiert werden.
Das Urteil: Die Aktion ist hier eine Marketingentscheidung und kein geprüftes Angebot. Wer den Unterschied für Kleinigkeit hält, sollte ihn an einer Zahl messen: acht und 24 Zustimmungen für den gesamten Schweizer Markt im Jahr 2025.
Unibet: bekannte Marke, keine Schweizer Bewilligung
Unibet ist international eine der bekanntesten Marken im Wettgeschäft und steht in dieser Liste dennoch ohne Schweizer Bewilligung. Das eine folgt nicht aus dem anderen: Die Schweizer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz ist kein Qualitätssiegel, das eine internationale Grösse automatisch mitbringt, sondern ein Verwaltungsakt, der zwei Veranstaltern erteilt ist. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Die Plattform ist nicht an das Sperrregister angebunden, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, die Domäne kann über die Sperrliste blockiert werden — die Gespa nennt in diesem Zusammenhang unter anderem bet365 als auf der Liste stehend und beschreibt das Vorgehen des Domain-Hoppings.
Das Urteil: Grösse und Bewilligung sind zwei verschiedene Dinge, und für einen Schweizer Spielenden ist die zweite die einzige, die zählt. Eine bekannte Marke im Ausland ist im Inland nicht mehr als eine ausländische Domain.
Sportuna: Wettprogramm ausserhalb der Schweizer Liste
Sportuna gehört zu den acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Damit liegt das Wettprogramm ausserhalb der geschlossenen Liste, die die Gespa für die bewilligten Veranstalter führt: bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Qualifikationsrunden nur wenn aufgeführt, Frauenwettbewerbe nur wenn aufgeführt, Ranglistenwetten nur bei bestimmter Bedeutung, keine Trainingsläufe, keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esport-Sektion. Was auf einer ausländischen Plattform angeboten wird, ist deren eigene Entscheidung und kennt diese Grenzen nicht — und auch nicht die Prüfung, die hinter ihnen steht.
Ein Schweizer Sperrregister kennt die Plattform nicht, ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, das Blockieren über die Sperrliste ist möglich.
Das Urteil: Ein breiteres Programm ist bei einem nicht bewilligten Anbieter das Gegenstück zu einer fehlenden Bewilligung und nicht deren Vorteil. Die Auswahl ist grösser, weil niemand sie geprüft hat.
Wettigo: schnelle Registrierung, kein Sperrregister
Wettigo ist die zehnte und letzte Plattform in dieser Liste und gehört wie die anderen ausländischen Anbieter zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Anbindung an das Sperrregister ist hier mehr als eine Formalität: Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei einer Plattform ausserhalb dieses Systems greift diese Sperre nicht, und wer sich bei Swisslos sperrt, bleibt dort mit voller Funktionsfähigkeit.
Dazu kommen die drei bekannten Punkte: keine ausländische Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockierung.
Das Urteil: Der Punkt, an dem sich dieser Anbieter für einen Schweizer Spielenden am stärksten auswirkt, ist die Schutzwirkung einer Spielsperre, die dort nicht ankommt. Wer eine Sperre hinter sich hat, sollte das vor der Registrierung wissen — nicht danach.
Was Spielende vor der Registrierung gegenchecken
Wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, merkt früh, ob ein Angebot überhaupt in Frage kommt. Zuerst der Wohnsitz: Er entscheidet, ob Swisslos oder die Loterie Romande zuständig ist, und bei beiden schliesst er alle anderen aus. Dann die Bewilligung: Wer eine ausländische Domain mit einem Bewilligungsversprechen vor sich hat, findet auf der Sperrliste der Gespa, ob die Adresse dort steht, und findet die Domäne binnen Stunden erneut, falls sie gewechselt hat.
Danach kommen die Limiten. Bei Swisslos sind die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme zu setzen, und die Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Wer das vor dem ersten Blick auf das Wettprogramm erledigt, erlebt keine unangenehme Überraschung mitten in einer Serie.
Der letzte Punkt sind die Bedingungen der Aktion selbst. Wer Gratisspielguthaben erhält, prüft das Gültigkeitsdatum und die Auszahlbarkeit im Voraus und nicht nach den ersten Wetten. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Auszahlbarkeit klar geregelt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was daraus wird, bleibt im Spielerkonto, bis es verloren oder in einen Gewinn umgewandelt ist — und der Gewinn ist dann der einzige Betrag, der das Konto verlassen kann.
Steuern: die Frage nach dem Gewinn aus einer Gratiswette
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonalen Schwellen weichen ab, deshalb ist «je nach Kanton» die einzige korrekte Formulierung. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für die allermeisten Spielenden ist diese Schwelle ohne Belang: Wer CHF 12 aus einem Gratisspielguthaben gewinnt, liegt weit darunter, und es fällt keine Einkommens- und keine Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht; wer von ausländischen Modellen eine Abgabe auf jeden Einsatz erwartet, findet sie hier nicht.
Der Kontrast liegt bei ausländischen Anbietern. Gewinne dort unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis ist nicht einheitlich: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist ein Nachteil, der in keiner Werbung steht. Diese Angaben sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung; wer eine grössere Summe gewinnt, wendet sich an eine Steuerberaterin oder an die kantonale Steuerverwaltung.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung
Erhalten Neukunden bei der Registrierung in der Schweiz eine Gratiswette?
Nicht automatisch. Swisslos und Loterie Romande gewähren Gratisspielguthaben nur im Rahmen einzelner Aktionen, die die Gespa vorgängig bewilligen muss. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer sich registriert, erhält ohne Aktionsteilnahme kein Guthaben.
Warum fallen Gratisaktionen der beiden Veranstalter so klein aus?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa brauchen (Art. 75 Abs. 2 BGS) und weil in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen. Ein Markt mit zwei Bewilligungen und bewilligungspflichtigen Aktionen produziert kleine, kurze, klar begrenzte Aktionen statt breiter Willkommenskampagnen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?
Nein. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, aber bei einem Gratisspielguthaben ist der Einsatz selbst nicht auszahlbar. Bei einer Quote von 1.90 und CHF 10 Guthaben bringt die Wette brutto CHF 19.00, auszahlbar ist davon nur der Gewinnteil. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar.
Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie Romande und wie lange war es gültig?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet und musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden.
Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei der Registrierung bewerben?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Seiten sind nicht an das Sperrregister angebunden, bieten keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domänen können über die Sperrliste der Gespa blockiert werden. Die Werbung selbst kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden.
Was am Ende vom Gratisangebot übrig bleibt
Wer die Zahlen dieses Artikels nebeneinanderlegt, sieht eine Reihe, die keine Werbung je zeigen würde: CHF 10 Nominalwert, sieben Aktionstage, 7’000 Stück, 30 Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar — und nach der Durchschnittsrechnung über einen Zwei-Weg-Markt bleibt davon weniger als die Hälfte. Das ist kein Skandal. Es ist das Ergebnis einer Bewilligungspflicht, die den ganzen Markt auf zwei Veranstalter und eine Handvoll Zustimmungen begrenzt.
Der Weg über eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung löst das Grössenproblem nicht, sondern verschiebt es auf die andere Seite des Kontos: grössere Beträge, dafür keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine mögliche Blockierung über die Sperrliste und im Fall einer Auseinandersetzung das Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Für wen sich was eignet, lässt sich damit klar sagen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und Wert auf geregelte Auszahlungen und wirksame Limiten legt, findet bei Sporttip die einzige Option — und sollte den Wert dort in den laufenden Boosts und im geregelten Auszahlungsweg suchen, nicht in einem Willkommensbetrag. Wer in der Westschweiz wohnt, hat bei Jouez Sport dieselbe Bewilligungsgrundlage und eine Wallet-Regel, die Einzahlungen auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt. Wer wegen einer Gratiswette kommt, kommt in beiden Fällen wegen eines Betrags, der nach dem Quotenschlüssel schrumpft.
Der ehrlichste Umgang mit einer Gratiswette ist der einer kleinen Zusatzposition. Sie ersetzt keine Kalkulation, sie verändert keine Quote, und sie hebt keine Limite auf. Wer das weiss, bevor er den Code eingibt, hat den ganzen Wert dieser Seite bereits abgeholt.
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