Gratiswette ohne Einzahlung 2026 – die zwei Schweizer Veranstalter und zehn Angebote im Kostencheck
Ladevorgang...
Kein Schweizer Veranstalter schenkt einem Neukunden Bargeld. Was es gibt, ist Gratisspielguthaben — ein Guthaben mit Bedingungen, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird. Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, sucht also nicht nach einem Geschenk, sondern nach der günstigsten Art, einen Einsatz zu platzieren, ohne eigenes Geld zu riskieren. Dieser Text sagt, was das in der Schweiz kostet.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und die Veranstalterangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Grundlagen: Warum eine Gratiswette in der Schweiz ein Guthaben mit Kleingedrucktem ist
Zwei Zahlen genügen, um zu verstehen, worüber hier geredet wird. Die erste ist CHF 10. So hoch war das Spielguthaben in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief: Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die zweite Zahl ist zwei. Genau zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Damit ist die Grössenordnung des ganzen Marktes umrissen, bevor ein einziges Wettangebot zur Sprache kommt.

Ein Gratisspielguthaben ist rechtlich nichts anderes als ein Guthaben. Es liegt auf dem Spielerkonto, es lässt sich für Wetten einsetzen, und es verlässt dieses Konto nie in Richtung Bank. Die Bedingungen der Loterie Romande sagen es unmissverständlich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 geschenkt bekommt, gewinnt mit etwas Glück echte Franken — aber die CHF 10 selbst bleiben, wo sie sind.
Der Einsatz wird nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die übliche Bauart einer Gratiswette, und sie ist der Punkt, an dem die Rechnung kippt. Ein Einsatz von CHF 10 zu einer Quote von 2.10 bringt bei einem Treffer CHF 11 netto. Eine Wette mit eigenem Geld von CHF 10 zu derselben Quote bringt CHF 21 — Einsatz plus Gewinn. Die Differenz ist keine Nebensache, sie ist der halbe Wert des Angebots. Wer die Gratiswette als «CHF 10 geschenkt» liest, hat den Kern bereits verpasst.
Was es in der Schweiz zusätzlich braucht, bevor überhaupt etwas auf dem Konto landen kann, ist ein verifiziertes Spielerkonto. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein Nebengeräusch: Ohne diesen Schritt existiert keine Gratiswette, und wer die Prüfung scheut, für den gibt es das Angebot schlicht nicht.
Damit sind drei Bedingungen beieinander, die zusammen den Rahmen dieses Themas bilden: ein Guthaben, das nie zu Geld wird, ein Einsatz, der nicht zurückfliesst, und ein Konto, dessen Identität erst bestätigt sein muss. Jede weitere Angabe auf dieser Seite ist eine Ausprägung dieser drei Sätze.
Die Rechtslage: Bewilligung, Vertragsgebiet und die Sperrliste
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht die ESBK — die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Diese Unterscheidung ist keine Formalie. Wer sie verwechselt, sucht die Aufsichtsbehörde für Sportwetten am falschen Ort und findet dort keine Auskunft.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt — die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer im Netz auf ein Dutzend angeblich «lizenzierte Schweizer Wettanbieter» stösst, liest Marketing, keine Bewilligungsdatenbank.
Der Grund für diese Enge liegt im Föderalismus. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Wettgeschäft läuft unter dem Namen Sporttip, und es wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Der zweite Veranstalter, die Loterie Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für den Wohnort hat das eine unangenehme Konsequenz. Ein Online-Konto in der Schweiz setzt Wohnsitz im Land voraus, und in der Praxis kommt nur das Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters infrage. Zuzüger aus der Deutschschweiz finden kein Konto bei der Loterie Romande, Westschweizer keines bei Sporttip. Wer die Kantonsgrenze überschreitet und umzieht, klärt das mit dem Veranstalter, nicht mit dem Support eines ausländischen Portals.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wer aus einem Sortiment mit zwanzig Wettarten auf asiatische Handicaps kommt, wird hier schmal bedient — und das ist der Preis eines Systems, das Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen von vornherein ausschliesst.
Was nicht reguliert ist, ist der Cash-Out. Er bleibt Sache jedes einzelnen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Wer hier ein Finanzinstrument vermutet, verwechselt eine Kulanzleistung mit einem Recht.
Spielerschutz: Die Limiten setzt der Wettende, nicht der Staat
Bevor jemand zum ersten Mal an einer Sporttip-Wette teilnimmt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Diese Zahl steht im Widerspruch zu einer verbreiteten Annahme über die Schweiz. Einen gesetzlich festgelegten Einzahlungsdeckel gibt es nicht. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat einfordert. Die konkrete Zahl setzt der Wettende selbst, beim ersten Mal, bevor er einen Franken riskiert. Das ist unbequem und ehrlich zugleich: Wer seine eigene Grenze hoch ansetzt, hat sie selbst hoch angesetzt.
Dass eine Erhöhung nicht sofort wirkt, ist Absicht. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Frist ist die einzige Bremse im System, die einen Impuls überlebt. Wer an einem Sonntagabend im Rückstand ist und die Limite erhöhen will, wartet bis Mittwoch — und genau dieser Abstand ist die Massnahme.
Die Spielsperre ist die zweite Schraube. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Dieses Register ist der Grund, weshalb eine Sperre nicht kosmetisch ist: Sie verfolgt den Betroffenen über den Veranstalter hinaus.
Was das für ein Gratisguthaben bedeutet, ist unspektakulär und trotzdem wichtig. Ein Guthaben hebt keine Limite auf. Es ist ein Guthaben wie jedes andere auf dem Konto, es zählt in dieselbe Verlustrechnung, und es umgeht keine Sperre. Wer gesperrt ist, kann es nicht nutzen. Wer unter 18 ist, kann es nicht nutzen — Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Exkludierte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Punkt, den man in der Schweiz nicht beschönigen sollte: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, sondern löchrig. Wer sein Kind zum Kiosk schickt, um einen Wettschein abzugeben, verlässt sich auf ein Kontrollsystem, das in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht funktioniert hat.
Gratiswetten und Aktionen: Frist, Mindestquote und was am Ende hängen bleibt
Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Formalie im Hintergrund, sondern der eigentliche Grund, weshalb Gratiswetten in der Schweiz selten und klein sind. Ein ausländisches Portal kann eine «CHF 200 Gratiswette ohne Einzahlung» auf die Startseite setzen, weil dort niemand vorher zustimmen muss. Ein Schweizer Veranstalter braucht für jede Aktion ein Ja der Aufsicht — und bekommt es in dieser Grössenordnung nur in überschaubarer Zahl.
Die Aktion der Loterie Romande zeigt, was dabei herauskommt. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet, nicht auf einer beliebigen Website. Wer ihn aufschnappte, musste ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingeben. Es gab insgesamt 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage lang gültig und nicht auszahlbar. Vier Bedingungen in einem Satz, und jede einzelne kostet den Teilnehmer etwas: die körperliche Anwesenheit am Aktionstag, die Geschwindigkeit, die Verfügbarkeit und die Aussichtslosigkeit, das Guthaben je abzuheben.
Die Bedingungen sind generell das, was vor der Teilnahme zu lesen ist — Frist, Mindestquote, Umsatzvorgaben und Auszahlbarkeit. Bei Quotenboosts zeigt sich, wie eng solche Klauseln sitzen. Boosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung — das ist der Preis der Vorsicht.
Der Kombiboost arbeitet mit der Zahl der Voraussagen. Er gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung sieht grosszügig aus und ist es in der Praxis nicht: Man braucht fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50, damit die Verdoppelung greift.
Was eine Gratiswette von CHF 10 wert ist
Hier wird es konkret. Die Beispielrechnung nimmt ein Gratisspielguthaben von CHF 10, wie es die Aktion der Loterie Romande vorsah, und einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 — ein Beispiel, kein quotierter Preis. Bei zwei gleich hohen Quoten zahlt der Markt den Anteil 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) aus, also rund 95 % der Einsätze; die Marge des Veranstalters beträgt entsprechend rund 5 %. Da der Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist der durchschnittliche Wert des Guthabens das Guthaben mal (Quote − 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Auszahlungsanteil des Marktes — hier also etwa CHF 4.30 bis CHF 4.50, je nach Rundung und je nachdem, welchen Markt der Wettende tatsächlich bespielt.
Das ist eine Schätzung, kein Versprechen. Sie gilt im Durchschnitt über viele Wetten, unter der Annahme, dass der Wettende das Guthaben einmal vollständig einsetzt, und für genau diesen Markt mit genau dieser Marge. In einem Markt mit grösserer Marge fällt der Wert tiefer aus, in einem engeren etwas höher. Wer CHF 10 als Startkapital liest, sollte die rund CHF 4.50 als das lesen, was sie sind: die durchschnittliche Ausbeute eines geschenkten Einsatzes, nicht ein Gewinn.
Die Auszahlungspraxis macht aus diesem Betrag keine Kleinigkeit, sondern eine Randnotiz. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Ausgezahlt werden also Gewinne, nicht Guthaben — und anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers.
Wie viel Wetten ein Bonus verlangt und was er dabei kostet
Umsatzvorgaben sind der Punkt, an dem ein Angebot teuer wird, obwohl es gratis aussieht. Sie stehen in den Aktionsbedingungen, und wer sie nicht liest, erfährt sie erst beim Auszahlungsversuch. Bei Swisslos liegen die Einsätze für Einzel- und Kombinationswetten zwischen CHF 1 und CHF 1’000, für eine Systemwette bei höchstens CHF 10’000. Der Veranstalter kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer also CHF 10 Guthaben in einer einzigen Einzelwette einsetzen will, bleibt im Rahmen; wer aus einem grossen Guthaben einen grossen Umsatz machen will, stösst an eine Decke, die nicht verhandelbar ist.
Der Mindesteinsatz von CHF 1 und der Höchsteinsatz von CHF 1’000 sind zusammen der eigentliche Spielraum. Ob eine Wette überhaupt als umsatzwirksam gilt, entscheidet zudem die Mindestquote — der Kombiboost verlangt mindestens 1.50 pro Voraussage, und die Auszahlung von Sporttip-Gewinnen, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Frist, die nach knapp einem halben Jahr zuschlägt, ist keine Kulanz, sie ist eine Verjährung. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Wie eine geforderte Umsatzhöhe zu rechnen ist, macht die Mechanik sichtbar: Beträgt der Bonus CHF 10 und verlangt die Bedingung einen dreifachen Umsatz, sind CHF 30 zu platzieren; bei einem Einsatz von CHF 1 pro Wette sind das dreissig Wetten, bei CHF 10 pro Wette drei. Kostet der Markt, auf dem diese Wetten laufen, rund 5 % Marge — der Wert aus der Beispielrechnung oben —, dann verzehrt der geforderte Umsatz im Durchschnitt etwa CHF 1.50 dieses Umsatzes. Bei einem grösseren Bonus mit demselben Faktor wächst dieser Betrag im gleichen Verhältnis. Das ist ein Durchschnittswert über viele Wetten eines Marktes mit genau dieser Marge und keine Vorhersage für einen einzelnen Wettschein — aber es ist die Zahl, die über den echten Preis eines Gratisangebots entscheidet. Die ausländischen Portale, die mit vierstelligen Gratisbeträgen werben, verschweigen genau diese Rechnung.
Rangliste und Vergleich: Warum die Guthabenhöhe das falsche Kriterium ist
Eine Rangliste nach der Höhe des Guthabens führt in die Irre, und der Grund ist nicht moralisch, sondern arithmetisch. Ein Gratisguthaben von CHF 100 mit einem fünffachen Umsatz und einer Mindestquote von 1.80 ist unter Umständen weniger wert als CHF 10 ohne Umsatzbedingung. Die Höhe des Guthabens ist die einzige Zahl, die sich ohne Kleingedrucktes drucken lässt — und deshalb die einzige Zahl, die in der Werbung steht.
Fair verglichen werden deshalb Bedingungen, Limiten, Auszahlungswege und die Zulassung in der Schweiz. Die Reihenfolge ist die Reihenfolge nach den Kosten: Bedingungen zuerst, weil sie aus einem grossen Guthaben ein kleines machen können, dann Limiten, dann der Weg, auf dem Gewinne das Konto verlassen, und zuletzt die Zulassung, die alles andere erst prüfbar macht.
Die Zulassung verdient einen eigenen Satz, weil sie nicht verhandelbar ist. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; jede Bewilligung gilt nur hierzulande. Ein ausländischer Veranstalter mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung, und der Betrieb von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Die Gespa veröffentlicht deshalb eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer denkt, eine gesperrte Adresse sei das Ende des Angebots, irrt: Das Domain-Hopping ist eingeplant, und die Aufsicht nennt die Praxis, ohne sie unter Kontrolle zu bringen.
überblick | brand | Swiss permit status (Bewilligung or none) | organiser or reported licence
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht eruierbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was die Tabelle zeigt, ist eine Zweiteilung, die sich durch nichts aufheben lässt. Auf der einen Seite zwei Veranstalter mit einem Bewilligungspapier, das man bei der Aufsicht überprüfen kann, und mit einem Vertragsgebiet, das den Zugang regelt. Auf der anderen Seite acht Namen, deren Domains auf einer Blockliste landen können und deren Rechtsschutz endet, wo das Schweizer Recht endet. Ein Vergleich dieser beiden Gruppen ist ein Vergleich zweier Rechtsordnungen, nicht zweier Produkte.
Und was die Tabelle nicht zeigt: Keine der acht ausländischen Marken hat eine Bewilligung in der Schweiz, und keine von ihnen ist an das Sperrregister angeschlossen. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Rechtsschutz. Umgekehrt ist die bewilligte Seite nicht automatisch die günstigere: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettmärkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Ausweiskontrolle sind der Preis, den die Enge kostet.
Die zehn Anbieter im Kostencheck
Ein Bewilligungsstatus ist noch kein Wettangebot. Die folgenden zehn Einträge nehmen jeden Anbieter einzeln vor und sagen, was er unter dem Strich leistet. Die Reihenfolge ist die der Schweizer Veranstalter zuerst, danach die ausländischen Marken — getrennt, weil sie rechtlich nichts miteinander zu tun haben und ein gemeinsames Ranking die Unterschiede verwischen würde.
Swisslos Sporttip: die volle Bewilligung, das grösste Vertragsgebiet — ohne Einlagengarantie, dafür mit Schweizer Aufsicht
Sporttip ist das Wettgeschäft der Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020 veranstaltet. Die Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung, und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Damit bedient Sporttip mehr Kantone als jeder andere Anbieter der Schweiz — was zugleich bedeutet, dass die Loterie Romande für einen Westschweizer kein Thema ist und umgekehrt.
Preislich ist der Rahmen klar. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit kleinen Beträgen arbeitet, spürt davon nichts; wer eine grosse Position in einem System spielen will, stösst bei CHF 10’000 an eine Wand, die keine Beschwerde kennt.
Die Auszahlungswege sind der stärkste Teil des Angebots. Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen bleibt davon ausgenommen — es ist nicht auszahlbar. Genau hier liegt der Unterschied zu einem ausländischen Portal, das denselben Gewinnauszahlungsanspruch erst einmal erfüllen müsste.
Der Kombiboost ist ordentlich, aber mit Bedingungen beladen. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert bleiben. Der Sprung auf die volle Verdoppelung liegt weit hinten; die meisten Kombinationen werden ihn nie erreichen.
Unser Urteil: Der stärkste Punkt von Sporttip liegt nicht im Bonus, sondern im Rückweg des Geldes — zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr auf ein eigenes Konto, das ist im Schweizer Markt die verlässlichste Konstruktion. Wer regelmässig kleine Beträge gewinnt und das Geld tatsächlich sehen will, findet hier die klarste Zusage. Wem es dagegen um Aktionen mit grossen Gratisbeträgen geht, wird im eigenen Vertragsgebiet nicht fündig werden.
Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, kleine Aktionen — und CHF 10, die den Weg in die National-League-Stadien verlangten
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsstruktur ist dieselbe wie bei Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa.
Die Limiten setzt sie in eigener Regie. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer CHF 9’000 im Wallet liegen hat und CHF 2’000 gewinnt, klärt die Auszahlung — die automatische Gutschrift greift nur bis zur Tausendergrenze.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Den Code verbreitete der Veranstalter in den National-League-Stadien; eingeben musste man ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto, und dann gab es CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Preis dieses Geschenks war ein Stadionbesuch und ein Sieben-Tage-Fenster.
Unser Urteil: Eine Aktion, die den Code ins Stadion legt statt auf die Startseite, verrät viel über das Selbstverständnis des Veranstalters — sie belohnt Anwesenheit und nicht Klicks. Wer in der Westschweiz wohnt, im Dezember ohnehin an der Patinoire steht und das Guthaben als eine Wette mit beschränkter Haltbarkeit begreift, hatte hier einen sauberen Zehner. Ein Vergleich mit einer «CHF 100 Gratiswette» eines Offshore-Portals ist trotzdem kein Vergleich: Der eine Betrag ist eine Bedingung, der andere eine Werbeaussage.
bet-at-home: eine bekannte Marke ohne Bewilligung — der Ruf ersetzt das Papier nicht
bet-at-home ist eines der älteren Wettportale im deutschsprachigen Raum. In der Schweiz hat es keine Bewilligung, und das ist der einzige Punkt, an dem sich alles Weitere entscheidet. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten; eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung. Eine Bewilligung für den Schweizer Markt lässt sich für diese Marke nicht feststellen — was bedeutet, dass sie hier auf keiner Grundlage steht.
Damit fehlen die Anschlüsse, die den Unterschied machen: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht über Quoten und Auszahlungen. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden, und die Aufsicht nennt die Praxis des Domain-Hoppings ausdrücklich bei Namen aus dieser Gruppe — bet-at-home gehört zu den Portalen, die sie in diesem Zusammenhang anführt.
Unser Urteil: Die Marke mag älter sein als manche ihrer Konkurrenten, was an der Rechtslage nichts ändert — Bewilligung ist kein Vertrauensvorschuss, den man sich durch Jahre am Markt erwirbt. Ein Guthaben bei einem Veranstalter, dessen Domains blockiert werden können, ist ein Guthaben in einer Rechtsordnung, die vor einem Schweizer Gericht nicht durchsetzbar ist.
1xBet: grosse Boni, keine Schweizer Grundlage
1xBet tritt mit einem sehr breiten Sortiment auf und ist in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine Bewilligung, die hier Geltung hätte, lässt sich nicht feststellen. Es gilt, was für die ganze Gruppe gilt: Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Veranstalter, die die interkantonale Regelung zulässt, und beide bedienen ihre eigenen Kantone. Für einen Anbieter mit Sitz im Ausland existiert hier keine Bewilligungskategorie, die ihm ein Recht gäbe.
Was konkret fehlt, ist die Anbindung an das schweizerische Sperrregister und jeder Schweizer Rechtsweg. Wer bei 1xBet eine Sperre hinterlegt hat, hat sie für dieses Portal hinterlegt und nicht in einem Register, das alle Veranstalter in der Schweiz abfragt. Dazu kommt die Steuerfrage, die für diese Gruppe gesondert zu prüfen ist: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber in der Praxis mindestens eines Kantons als volles Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Wer dort gross gewinnt, sollte seine Steuererklärung mit einem fachkundigen Hinweis ausfüllen.
Unser Urteil: Ein Sortiment, das breiter ist als alles, was in der Schweiz bewilligt werden kann, weil es hier die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten nicht zu beachten hat. Bezahlt wird diese Breite mit einer Bewilligung, über die keine Schweizer Aufsicht Rechenschaft verlangen kann.
Jackbit: ohne Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Weg
Jackbit gehört zur Gruppe der ausländischen Marken, die von der Schweiz aus erreichbar sind, hier aber keine Bewilligung halten. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und für Jackbit lässt sich keine Schweizer Bewilligung feststellen. Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung.
Der praktische Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter zeigt sich nicht bei der Registrierung, sondern im Streitfall. Bei Swisslos oder der Loterie Romande gibt es eine Adresse, ein Einspracheverfahren mit Frist und einen Rechtsweg. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es kein Gegenüber dieser Art: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Verfahren, und die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter bleibt möglich.
Unser Urteil: Ein Portal, dessen Zugang von einer Blockliste abhängt, die es selbst durch einen Domainwechsel umgeht, verhält sich gegenüber der Schweizer Aufsicht so, wie es gegenüber den Spielenden verhält: Es ist nicht da, wenn es unbequem wird.
MyStake: ein Konto ohne Schweizer Bewilligung
MyStake ist in der Schweiz ohne Bewilligung. Für den Schweizer Markt lässt sich keine Bewilligung feststellen, und nur Swisslos und die Loterie Romande sind hier zur Veranstaltung von Sportwetten befugt. Damit fehlt die Anbindung an das schweizerische Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz.
Der Nutzen einer bewilligten Plattform ist unspektakulär und trotzdem die zentrale Währung in diesem Markt: Man kann die Bewilligung bei der Aufsicht überprüfen. Bei MyStake gibt es nichts zu überprüfen, weil im Schweizer Sinne keine Bewilligung existiert. Was bleibt, sind die Geschäftsbedingungen des Anbieters selbst — und die kann er ändern.
Unser Urteil: Wer ein Sportwettenkonto bei einem Veranstalter führt, den die Schweizer Aufsicht nicht kennt, führt sein Konto nach dessen Hausrecht. Das funktioniert lange und endet dort, wo ein Streit beginnt.
1Bet: Schnittstelle der Gruppe ohne Bewilligung
1Bet steht in derselben Reihe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Der Betrieb von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre —, und während der Spielende nicht bestraft wird, droht ihm der Verlust der Einsätze in einem Verfahren gegen den Anbieter.
Unser Urteil: Dass immer mehr Marken mit gleichem Profil auftreten, verschiebt die Verantwortung nicht, sondern verteilt sie nur auf mehr Domains ohne Schweizer Bewilligung — und verteilt das Risiko des Einzelnen auf zehn Startseiten mit demselben Kleingedruckten.
MrXbet: ausländische Geltung, 18plus als einziges Kriterium
MrXbet ist in der Schweiz ohne Bewilligung. In der Schweiz lässt sich für diese Marke keine Bewilligung feststellen; Sportwetten sind hier ein Grossspiel, das unter Aufsicht der Gespa steht. Wer im Ausland auf ein Portal ohne Schweizer Bewilligung stösst, stösst auf Wettbewerb ohne Aufsicht, ohne Fairplay-Kontrolle und ohne Schweizer Schutzmechanismus.
Eine dieser Mechanismen verdient Erwähnung, weil sie ohne Bewilligung schlicht nicht existiert: Die Gespa erreicht mit ihrer Sperrliste nur Domains, nicht Unternehmen. Wenn ein Portal von heute auf morgen unter neuem Namen weiterläuft, ist das im bewilligten System unmöglich — dort hängt die Registrierung an einer Bewilligung, die an einen Veranstalter gebunden ist.
Unser Urteil: Der Reiz solcher Portale liegt in der Weite des Angebots. Der Preis ist eine Aufsicht, die den Namen nicht überprüft und den Anbieter nicht kennt, wenn er ihn austauscht.
HornetBet: eine Marke ohne Schweizer Zulassung und ohne Weg zum Geld
HornetBet ist in der Schweiz ohne Bewilligung; eine Schweizer Bewilligung lässt sich nicht feststellen. Damit gelten die Einschränkungen dieser Gruppe: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit der DNS-Blockade.
Auch hier ist die Auszahlung der Punkt, an dem sich ein Konto bewährt oder nicht. Schweizer Veranstalter müssen Auszahlungen auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers leisten, und ein solches Konto ist keine Nebensache, sondern der Nachweis, wohin Geld überhaupt fliessen darf. Ob ein Anbieter diese Regel aus eigenem Antrieb beachtet, ist seine Sache — sie gilt nur für die bewilligten Veranstalter.
Unser Urteil: Kein Grund für Schnelligkeit. Wer bei einer Marke einzahlt, die in der Schweiz nicht zugelassen ist, leiht ihr Vertrauen, das ihm kein Schweizer Verfahren zurückgibt.
Donbet: die Grenze der Vergleichbarkeit — und ein Hinweis zum Wohnsitz
Donbet ist in der Schweiz ohne Bewilligung, eine Schweizer Bewilligung lässt sich nicht feststellen. Damit steht sie in derselben Gruppe wie die übrigen ausländischen Marken: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann blockiert werden.
Für diese Gruppe gehört eine Besonderheit auf den Tisch, die im Vergleich zur bewilligten Seite leicht untergeht. Im bewilligten Schweizer System gibt es keine Einzahlungsmöglichkeit mit Kredit und keine anonyme Auszahlung; gezahlt wird nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Ausserdem gibt es keine Möglichkeit, Konten ohne Identitätsprüfung zu führen — Registrierung ist an Ausweis und Adresse gebunden, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Alles, was ein Portal in diesem Punkt lockerer handhabt, tut es ausserhalb des Schweizer Rahmens.
Unser Urteil: Bei Marken dieser Art liegt der Vergleich tatsächlich beim Betrag, den das Werbebild nennt — nicht, weil die Zahl zutrifft, sondern weil sie der einzige Faktor ist, den ein Wettender vor dem Klick beeinflussen kann. Alles andere entscheidet sich nach der Anmeldung, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Weg.
Was das für den Steuerbescheid bedeutet
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 noch CHF 1’070’400 betragen hatte. Die kantonale Schwelle weicht ab — hier ist «je nach Kanton» die einzig korrekte Auskunft, und wer eine einzelne kantonale Zahl nennt, nennt eine Zahl, die vielleicht nicht für ihn gilt. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert.
Für den gewöhnlichen Wettenden ist die praktische Antwort kürzer als die Vorschrift: kein Einkommensteueranteil auf dem Gewinn und keine Verrechnungssteuer, weil der Freibetrag weit über einem üblichen Wettschein liegt. Eine eidgenössische Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer es genau wissen will, fragt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bei ausländischen Anbietern gilt etwas anderes, und dieser Unterschied gehört zum vollständigen Vergleich. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — was harmlos klingt, aber nur den Abzug betrifft, nicht die Steuerpflicht. Die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Geldspielen als volles Einkommen behandelt werden, unabhängig von ihrer Höhe. Wer im Ausland regelmässig spielt, sollte sich vorher erkundigen, nicht nachher.
Wann ein Gratisguthaben nichts mehr wert ist
Ein Gratisspielguthaben kostet dreierlei, und keines davon steht auf der Startseite. Das erste ist der Einsatz selbst: Er wird bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt, weshalb die durchschnittliche Ausbeute eines Guthabens von CHF 10 in einem Markt mit rund 5 % Marge bei etwa CHF 4.30 bis CHF 4.50 liegt. Das zweite ist der Umsatz, den eine Bedingung verlangt — jeder geforderte Franken geht durch einen Markt mit einer Marge, und in der Beispielrechnung oben verzehrt ein dreifacher Umsatz eines CHF 10 Bonbons im Durchschnitt etwa CHF 1.50. Das dritte ist die Frist: 30 Tage Gültigkeit bei der Aktion der Loterie Romande, 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns bei Sporttip, 7 Tage für die Eingabe des Codes, 72 Stunden Wartezeit für die Erhöhung einer Verlustlimite. Jede dieser Fristen arbeitet für den Veranstalter, nicht für den Wettenden.
Der Vergleich, den diese Seite vorschlägt, ist entsprechend schlicht. Wer einen Gratisbetrag aus einem ausländischen Portal neben CHF 10 Spielguthaben eines Schweizer Veranstalters legt, vergleicht nicht zwei Geschenke, sondern einen Werbetext mit einem Vertrag. Das Schweizer Guthaben ist klein, mit Bedingungen umstellt, nicht auszahlbar und an einen verifizierten Wohnsitz gebunden — und trotzdem die einzige Variante, bei der man die Bewilligung des Veranstalters nachschlagen, eine Frist schriftlich finden und im Streitfall jemanden ansprechen kann.
Die ehrliche Antwort auf die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, lautet deshalb: für die meisten nein, und für wen ja. Die Aktion der Loterie Romande belohnte, wer im Stadion stand und schnell war. Ein Guthaben von CHF 10, das nach 30 Tagen verfällt und nie zu Geld wird, ist kein Grund, sich für ein Angebot zu registrieren, das man sonst nicht nutzen würde. Es lohnt sich für jemanden, der den Sport ohnehin verfolgt, den Anbieter ohnehin nutzen will und das Guthaben als Rabatt auf eine Wette begreift, die er sowieso platziert hätte.
Was diese Seite nicht tut, ist eine Empfehlung auszusprechen, welches Angebot das beste sei. Das kann sie nicht, ohne die eigenen Zahlen zu verraten. Sie kann sagen, welche Fragen den Wert entscheiden: Wird der Einsatz mit dem Gewinn ausgezahlt? Wie hoch ist der geforderte Umsatz, und bis wann? Welche Mindestquote gilt? Ist das Guthaben auszahlbar — und wenn nein, was ist es dann überhaupt wert? Wer diese vier Fragen für ein beliebiges Angebot beantworten kann, braucht für die Antwort keinen Vergleichsartikel. Und wer sie nicht beantworten kann, hat gerade erfahren, dass das Angebot einen Preis hat, der nirgends angeschrieben steht.
Häufige Fragen zur Gratiswette ohne Einzahlung
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber in sehr kleinem Rahmen und an Bedingungen gebunden. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aktion der Loterie Romande brachte CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Grosszügige Gratisbeträge sind hier nicht zu erwarten.
Weshalb verlangen die Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?
Weil die Registrierung an Ausweis und Wohnsitz hängt. Es braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne diese Prüfung existiert kein nutzbares Guthaben.
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt, während eine Wette mit eigenem Geld Einsatz und Gewinn einbringt. Bei einem illustrative Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 liegt der durchschnittliche Wert eines Guthabens von CHF 10 deshalb bei etwa CHF 4.30 bis CHF 4.50, nicht bei CHF 10.
Welche Aktionsbedingungen sind vor der Teilnahme zu prüfen?
Frist, Mindestquote, Umsatzvorgaben und Auszahlbarkeit des Guthabens. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Gewinne müssen innert 26 Wochen geltend gemacht werden, sonst verfallen sie zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?
Das Guthaben hebt beides nicht auf. Eine Sperre gilt produktbezogen für 1 bis 180 Tage, eine unbefristete Sperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Limiten setzt der Wettende selbst; eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Exkludierte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewerben?
Sie haben hier keine Geltung: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht über Quoten und Auszahlungen, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Der Betrieb ohne Bewilligung ist strafbar; der Spielende wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Bonus – wettenlegalch
Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
