Nur zwei dürfen, und ihre Quoten bezahlt der Wettende mit

Updated Oktober 2026
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Ein Tennisnetz in Nahaufnahme im Gegenlicht der tiefstehenden Sonne, feine Staubkörner schweben über dem Platz.

Zwei Wochen Melbourne, ein Belag, der schnell ist, und ein Markt, der auf beiden Seiten der Welt anders aussieht. Wer in der Schweiz auf die Australian Open wetten will, stösst nicht auf ein offenes Feld von Anbietern, sondern auf eine geschlossene Liste: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist die erste Kostenseite dieses Themas, und sie ist keine Kleinigkeit. Ein Markt mit zwei Veranstaltern ist ein Markt, in dem niemand dem anderen hinterherlaufen muss.

Die Australian Open 2026 fanden vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 in Melbourne statt; für die Ausgabe 2027 sind der 17. bis 31. Januar angesetzt.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und die behördliche Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten wurden gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Angaben der Gespa geprüft.

Ein Platz, der Tempo macht, und ein Turnier, das jedes Jahr wiederkommt

Der Melbourne Park liegt in Melbourne, der Belag ist Hartplatz. Das war nicht immer so: Bis 2007 hiess er Rebound Ace, ab 2008 Plexicushion, seit 2020 GreenSet. Wer den Aufschlag, die Ballhöhe und die Rutschbewegung in seine Einschätzung einbezieht, arbeitet mit etwas, das die Veranstalter selbst über die Jahre gewechselt haben. Der Belag antwortet nicht immer gleich, weil er nicht immer derselbe war.

Die Ausgabe 2026 ist gespielt und entschieden. Sie lief vom 18. Januar bis 1. Februar 2026; im Herreneinzel gewann Carlos Alcaraz, im Dameneinzel Jelena Rybakina. Für die nächste Ausgabe stehen der 17. bis 31. Januar fest. Zwei Wochen Melbourne, jedes Jahr im Januar, am Ende eines langen europäischen Winters – das ist für Schweizer Wettende bequem und unbequem zugleich. Bequem, weil das Turnier in den Abend und die Nacht fällt: Wer live mitspielen will, sitzt nicht am Nachmittag vor dem Bildschirm. Unbequem, weil genau das der Moment ist, in dem eine Wette aus Langeweile oder aus einem schnellen Gefühl entsteht.

Wie ein Turnier über zwei Wochen aufgebaut ist, entscheidet darüber, wann überhaupt gewettet werden kann. Am Anfang stehen sehr viele Partien, viele davon auf Aussenplätzen, deren Aufstellung kurzfristig festgelegt wird. In Richtung Finals verengt sich das Feld, und mit ihm das Angebot. Wer auf ein einzelnes Erstrundenmatch setzt, setzt auf ein Ereignis, über dessen Austragungszeit der Veranstalter selbst erst spät Klarheit hat; wer auf den Turniersieg setzt, setzt über zwei Wochen auf einen Spieler, der in dieser Zeit fünf, sechs oder sieben Partien überstehen muss.

Der historische Rahmen gehört dazu, weil er zeigt, wie alt dieses Turnier ist: Die erste Ausgabe wurde im November 1905 ausgetragen, die Australasian Lawn Tennis Association war 1904 gegründet worden. In der Open Era ist Novak Djokovic mit zehn Titeln im Herreneinzel der erfolgreichste Spieler; bei den Damen hält Serena Williams mit sieben Titeln den Rekord. Margaret Court kommt auf elf Einzeltitel, davon einige aus der Zeit vor der Open Era ab 1969. Wer solche Listen als Vergleichsmassstab nimmt, vergleicht Epochen mit unterschiedlichen Teilnehmerfeldern, Reisebedingungen und Belägen – die Zahl steht, der Vergleich hinkt.

Hartplatz, Satzmodus und der Match-Tiebreak

Bei den Australian Open spielen die Herren auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei. Bei 6:6 entscheidet ein Tiebreak, und im Entscheidungssatz ein Match-Tiebreak bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Dieser letzte Satz ist der eigentliche Kostenträger des Turniers, zumindest für den, der auf ihn wettet. Unter den klassischen Regeln konnte ein Entscheidungssatz eine halbe Stunde länger dauern als der Rest des Matches; mit dem Match-Tiebreak ist er auf ein paar Minuten zusammengeschrumpft. Ein Satzergebnis, das über eine Vorentscheidung gelaufen wäre, entsteht so fast zufällig.

Man kann das als Beleg dafür lesen, dass Sport unvorhersehbar ist. Auf dem Wettschein hat es eine konkretere Bedeutung: Märkte, die an einen langen Entscheidungssatz gebunden waren, verlieren an Boden, während Märkte, die an das Endergebnis gebunden sind, enger werden. Wer das nicht weiss, kauft eine Quote ein, die er nicht vollständig liest.

Rechtslage: warum es hier nichts zu vergleichen gibt, das keine Bewilligung hat

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, unter dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK – die beaufsichtigt nur Casinos. Diese Zuständigkeit wird oft verwechselt, und die Verwechslung hat Folgen: Wer bei der falschen Behörde nach einer Bewilligung sucht, findet keine und schliesst daraus etwas Falsches.

Ein Feldweg zwischen Weinreben im Wallis bei Sonnenaufgang, im Hintergrund hohe Berge und klare Luft.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und dazu eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Spiele gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Ein Rückgang auf dieser Linie ist kein Skandal, aber er ist die Zahl, an der man abliest, wie sich das Geschäft mit Sportwetten innerhalb des Monopols entwickelt.

Wer heute auf die Australian Open setzen will, tut das in einem geschlossenen System. Das hat eine Seite, die der Werbetext nie nennt: Ein geschlossener Markt kann keine Preisunterschiede zwischen konkurrierenden Anbietern erzeugen. Der Wettende in der Schweiz sucht nicht die beste Quote unter fünf Veranstaltern, er nimmt die Quote, die sein Veranstalter stellt.

Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Nationalität

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Zur Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das ist die zweite Kostenzeile dieses Themas, und sie ist unbequemer als jede Quote: Der Wohnort legt fest, welchen Veranstalter man überhaupt bekommt. Wer in Zürich auf die Australian Open wetten will, kommt an Jouez Sport nicht heran. Wer in Genf sitzt, kommt an Sporttip nicht heran. Es gibt keinen Umweg über einen Vergleich, weil es keinen zweiten Anbieter desselben Gebiets gibt.

Was überhaupt auf der Liste steht

Erlaubt sind nur Sportwettkämpfe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind; Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Dass Esports in der Liste nicht vorkommen, ist die einzige Aussage, die hier trägt; über eine Bewilligung von virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt, und dazu steht hier nichts.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und keine gesetzlich garantierte Möglichkeit, und genau so sollte man es lesen: Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn – er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Absicherung liest, liest es falsch: Es ist ein Rückkauf zu einem Preis, den die andere Seite bestimmt.

Was ausländische Anbieter hier nicht haben

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Spielende nicht. Trotzdem ist die Rechnung für ihn nicht neutral: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – das Domain-Hopping. Die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer glaubt, eine Sperre sei eine dauerhafte Absage an einen bestimmten Namen, überschätzt sie.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ohne Verbindung zum Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, und seine Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, spielt mit vollem Schweizer Schutz – und mit zwei Anbietern, einer geschlossenen Liste von Sportarten und Märkten, einer Wohnsitzpflicht und einer Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl». Es sind zwei verschiedene Verträge mit verschiedenen Kosten.

Der Werbeartikel, den es nicht gibt

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stehen allein in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot für bestimmte Tageszeiten gibt es nicht.

Daraus folgt für diese Seite etwas Praktisches: Wer hier nach einem Anbieter sucht, der «mehr» bietet als der andere, sucht am falschen Ort. Innerhalb der Bewilligung gibt es keine Werbeschlacht, die man ausnutzen könnte.

Spielerschutz: die Limiten, die der Wettende selbst zieht

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Sporttip gilt: Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die letzte Regel wird selten gelesen und trifft einen kleinen Kreis; für den Rest ist die wichtigere Zahl eine andere.

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein gesetzlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Drei Tage Wartezeit auf eine Erhöhung sind keine Schikane, sie sind die einzige Bremse, die zwischen einem guten Abend und einer schlechten Woche liegt. Wer die Limite in der Nacht nach einem verlorenen Match anheben will, braucht bis übermorgen. Das ist unbequem und genau so gedacht.

Die Spielsperre ist der stärkere Hebel. Die Gespa regelt die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen (Art. 80–82 BGS). Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Ein Punkt, den man nicht wegdiskutieren sollte: Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht und an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Regelung als lückenlos geschlossen darstellt, stellt sie falsch dar. Die Regeln sind streng auf dem Papier und nicht überall streng in der Ausführung, und die Lücke sitzt dort, wo das Gespräch persönlich ist – an der Verkaufsstelle, nicht am Bildschirm.

Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Und was es in der Schweiz nicht gibt: ein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf nichts.

Wann eine Steuer wirklich greift

Gewinne aus in der Schweiz erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Betrag weicht ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für den typischen Wettenden ist die ganze Frage akademisch: Er gewinnt weit unter dem Freibetrag, zahlt keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für den eigenen Fall fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Anders bei ausländischen Anbietern. Gewinne dort unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die drei Prozent, die eine ausländische Quote manchmal besser aussehen lässt, sind vor der Steuererklärung ein Vorteil und danach eine Zeile Arbeit.

Quoten, Märkte und die Marge, die in jeder Quote steckt

Eine Quote ist eine Aussage über Wahrscheinlichkeit, verpackt als Zahl. Wer 1.90 auf einen Spielsieger sieht, liest darin beides: die Einschätzung des Veranstalters und einen Abschlag auf den fairen Anteil. Die Höhe des Abschlags ist nirgends angeschrieben. Man kann ihn ausrechnen, und das ist die einzige Rechnung auf dieser Seite, die ein Wettender wirklich selbst machen sollte.

Nehmen wir ein Beispiel, keine gestellte Quote: einen Markt mit zwei Ausgängen, beide zu 1.90. Die Auszahlungsquote des Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das heisst 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 0,95. Die Marge ist 100 % minus diese Auszahlungsquote, also 5 %. Dieses Ergebnis ist ein Band und kein fester Wert: Je nach Markt und je nach Wettbewerb liegt die Auszahlungsquote der bewilligten Veranstalter gröber im Bereich von 90 bis 95 %, die Marge also zwischen 5 und 10 %. Auf einen Zweiausgangsmarkt mit 1.90/1.90 gerechnet sind es jene 5 %; anders gerechnet, auf einem Markt mit drei Ausgängen oder mit mehreren Kombinationsstufen, wächst der Abschlag.

Was heisst das in Franken? Von jedem Einsatz, sagen wir CHF 100, behält der Markt im Durchschnitt jenen 5-%-Fall, also CHF 5, und zahlt CHF 95 über alle Wetten dieses Marktes zurück. Das ist keine Gebühr auf dem Wettschein, sondern eine Eigenschaft der Quoten selbst, und sie fällt bei jeder Wette an, egal ob sie gewinnt. Der einzelne Gewinn bleibt davon unberührt: Er ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette zu 1.90 und CHF 100 Einsatz sind das CHF 190, der Nettogewinn beträgt CHF 90. Bei einer Kombination ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten; zwei Mal 1.90 ergeben 3.61, und aus CHF 100 werden CHF 361.

Bei Sporttip kommt zum Quotenpreis noch eine Feinheit der Auszahlung. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei kleinen Beträgen ist das eine Rundungsfrage, bei einem grossen Teil der Wetten in einem 30-Tage-Fenster eine Summe. Der Punkt ist nicht, dass die Rundung unfair wäre. Der Punkt ist, dass man eine Auszahlung nicht aus einer exakt nachgerechneten Zahl erwarten sollte, wenn der Veranstalter selbst auf 5 Rappen abrundet.

Wer die Marge mehrfach zahlt, merkt es selten am Einzelwettschein. Vier Kombinationen an einem Abend, jede mit 5 % Abschlag, kosten nicht 20 %, aber sie kosten in jedem Fall mehr als eine. Die sauberste Kostenkontrolle ist deshalb unspektakulär: weniger Wetten, grössere Einsätze, kein Aufrunden des Volumens.

Spielsieger, Satzergebnis, Spiele – was welcher Markt kostet

Quoten gibt es auf den Spielsieger, auf das Satzergebnis und auf die Gesamtzahl der Spiele. Hinter diesen drei Familien stehen unterschiedlich breite Angebote, und die Breite ist der zweite Preisfaktor neben dem Abschlag. Ein Markt mit zwei Ausgängen lässt sich eng kalkulieren. Das Satzergebnis eines Fünfsatzmatches kennt Kombinationen in einem zweistelligen Bereich; je mehr Möglichkeiten abzudecken sind, desto mehr Rand bleibt bei der Quote sitzen. Wer auf ein Satzergebnis setzt, zahlt für die Spannung mit.

Der Match-Tiebreak verschärft das. Ein Entscheidungssatz, der in wenigen Minuten mit 10 Punkten entschieden wird, verhält sich zu einem klassischen Entscheidungssatz wie ein Münzwurf zu einem Satz Tennis. Ein Markt, der an dieses Ende gebunden ist, kann nicht stabil bepreist werden; deshalb verschieben sich Quoten auf Satzmärkte bei 6:6 schneller, als es die Spielstärke der Beteiligten rechtfertigt.

Und dann ist da der Live-Markt, der bei Sporttip die Wette unabhängig davon gelten lässt, ob das Ereignis live übertragen wird. Das ist fair formuliert und trotzdem eine Warnung: Wer ohne Bild wettet, wettet gegen jemanden mit Bild. Dazu kommen Quoten von 1.00. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.

Boosts, Kombiboost und die Bedingungen, die daran hängen

Bei Sporttip gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Die 100 % klingen nach dem grossen Fang. Sie hängen an fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Fünfzehn Beine sind fünfzehn Margen, und jedes Bein muss durchkommen. Der Boost erhöht den Nettogewinn der Kombination, nicht die Aussicht, dass diese Kombination überhaupt gewinnt; die Erhöhung ist das Wenige, das man sicher bekommt, und die Kombination ist das Viele, das man wahrscheinlich nicht bekommt. Bei einer Kombination aus voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung hält Sporttip die Bet-Builder-Funktion bereit; wird eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, kann Swisslos die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückzahlen. Das ist ein sauberer Rückzug, aber es ist einer.

Sport und Turnierkalender: wann welche Partie überhaupt auf dem Schein steht

Der Spielplan über zwei Wochen entscheidet, wann Wetten auf einzelne Partien möglich sind. Erste Runde, zweite Runde, Achtelfinale, Viertelfinale, Halbfinale, Finale – jedes Mal schrumpft das Feld, und mit ihm die Auswahl. Der praktische Effekt ist unangenehm und leicht zu verpassen: Die interessantesten Aussenplätze sind die ersten, und über deren Reihenfolge entscheidet der Veranstalter kurzfristig. Wer eine bestimmte Partie am ersten Tag setzen will, wartet auf eine Aufstellung, die nicht in seinem Kalender steht.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Tennisturnier ist die analoge Frage die nach dem Abbruch: Regen, Hitze, Aufgabe. Die Regeln dafür stehen im Wettprogramm, nicht in der Vorstellung des Wettenden, und sie sind der Grund, warum zwei Personen dieselbe Wette unterschiedlich bewerten.

Und dann ist da noch die Zeitverschiebung. Melbourne liegt so weit voraus, dass ein Match der Abendsession in der Schweiz in den Vormittag fällt und umgekehrt. Für den Live-Wettenden heisst das: Der Match-Tiebreak im Entscheidungssatz kann um drei Uhr morgens entschieden werden. Wer das nicht will, setzt vor dem Spiel. Wer es will, sollte die Verlustlimite vorher im Griff haben, denn eine 72-stündige Wartezeit ist keine Antwort auf ein Gefühl um drei Uhr morgens.

Vergleich der Veranstalter: zehn Namen, zwei Bewilligungen und acht, die keine haben

Die folgende Einordnung stellt die bewilligten Schweizer Veranstalter den ausländischen Marken gegenüber, die Schweizer Spielende antreffen. Die dritte Spalte gibt wieder, was in den Bewilligungsunterlagen steht und was die Marken selbst an Bewilligungen anführen; bei den ausländischen Marken ist das keine Schweizer Bewilligung, weshalb sie nicht als in der Schweiz erlaubt oder sicher bezeichnet werden. Eine Beschreibung und Bewertung ist keine Empfehlung.

Anbieter Schweizer Bewilligung (Bewilligung oder keine) Veranstalter oder angeführte Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande für FR, GE, JU, NE, VD und VS
Rainbet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung angeführt; eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
BassBet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung angeführt; eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung angeführt; eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Betovo keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung angeführt; eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Rollbit keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung angeführt; eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Sportuna keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung angeführt; eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung angeführt; eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Bahigo keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung angeführt; eine allfällige ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)

Von zehn Namen tragen zwei eine Bewilligung, und beide gehören zum selben System. Die acht übrigen sind keine gleichwertigen Alternativen mit einem anderen Preis, sondern Anbieter, deren Geschäft in der Schweiz nicht bewilligt ist. Für den Wettenden bedeutet das einen Tausch: Er verliert den Anschluss an das Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg und die Zahlungsregel, dass Auszahlungen auf ein Konto auf seinen eigenen Namen gehen. Er gewinnt – vielleicht – eine Quote, die er im bewilligten Angebot nicht bekommt. Ob dieser Tausch aufgeht, weiss er vorher nicht; er weiss nur, wem er im Streitfall gegenübersteht.

Swisslos Sporttip: die Quote mit dem Vertragsgebiet als Bedingung

Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, betrieben von der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Das Konto steht Personen ab 18 Jahren offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Was Sporttip für den australischen Markt relevant macht, ist weniger die Quote als das Drumherum. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer einen grossen Betrag auf ein Finale setzen will, merkt an dieser Grenze, dass die Limite nicht über die Quote, sondern über den Einsatz wirkt.

Die Verlustlimiten zieht der Spielende vor der ersten Teilnahme selbst – für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu die Selbstsperre: produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf, oder unbefristet im schweizweiten Register.

Für den australischen Markt heisst das: Sporttip hat ein breites Sportwettenprogramm mit Live-Wetten, Cash-Out und Boosts, und alles davon steht unter Schweizer Aufsicht und unter Schweizer Einschränkungen. Die Einschränkung, die am meisten kostet, ist nicht die Marge. Es ist die Liste: Was nicht auf der behördlichen Liste der bewilligten Wettarten steht, existiert nicht, egal wie attraktiv es in einem ausländischen Vergleich aussieht. Wer zum ersten Mal einen Wettschein ausfüllt, braucht dagegen vor allem Geduld mit der Registrierung – die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe System, ein anderes Gebiet und eine andere Rechnung

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, für die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Auch hier: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa. Das Online-Konto ist Personen vorbehalten, die im Gebiet der Westschweizer Kantone wohnen. Als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande die Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für einen Wettenden in der Westschweiz ist die Rechnung mit der von Sporttip in einem Punkt nicht vergleichbar, und der Punkt hat nichts mit Quoten zu tun: Das Vertriebsnetz. 2’350 Verkaufsstellen sind ein Weg, auf dem ein Wettschein bar bezahlt und ein Gewinn bar abgeholt werden kann, ohne dass das Spielerkonto die ganze Abwicklung trägt. Wer lieber in einem Laden wetten als eine App bedienen will, findet hier das passendere Angebot.

Die Kosten liegen an derselben Stelle wie bei Sporttip. Die Verlustlimiten sind Pflicht und werden vor der ersten Teilnahme gesetzt, die Aufhebung einer Selbstsperre ist an Fristen gebunden, und wer im Gebiet des anderen Veranstalters wohnt, kommt nicht heran. Ein Wohnsitzwechsel über die Sprachgrenze ist die einzige Möglichkeit, den Veranstalter zu wechseln, was ihn zu einer teuren Form der Anbieterwahl macht.

Was die acht Marken ohne Bewilligung in diesem Vergleich zu suchen haben

Sie stehen hier, weil ein Schweizer Wettender ihnen begegnet – in Suchergebnissen, in Sponsoring, in Foren. Sie stehen nicht hier, weil sie eine gleichwertige Option wären. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Eine Beschreibung und Bewertung ist davon nicht betroffen, eine Aufforderung zur Teilnahme schon.

Alle acht teilen dieselbe Bewilligungslage, und mehr ist über diese Lage nicht zu sagen: Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste, keine Liste weiterer Bewilligungen. Damit fehlt ihnen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Schweizer Auszahlungsregel, nach der Auszahlungen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers gehen. Ihre Domains können auf die Sperrliste kommen und werden dann per DNS blockiert. Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar; für den Thurgau ist belegt, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll steuerbares Einkommen sind.

Rainbet: der Vergleich, den man vorher nicht anstellen kann

Rainbet wird ohne Schweizer Bewilligung geführt, mit der Folge, dass eine allfällige ausländische Bewilligung hier keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Wer diese Marke prüft, prüft sie in einem Umfeld ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Ansprechstelle.

Wichtig für die Bewertung ist der Tausch, der hier stattfindet. Bei Swisslos und der Loterie Romande zahlt der Wettende eine Marge gröber zwischen 5 und 10 % und bekommt dafür eine Bewilligung, eine Aufsicht, ein Sperrregister und einen Rechtsweg. Bei Rainbet fällt die Schweizer Aufsicht weg, und was an ihre Stelle tritt, ist die Hausordnung eines Anbieters, dessen Bewilligung in der Schweiz nichts gilt. Ob die Quote den Unterschied ausgleicht, lässt sich nicht allgemein beantworten; was sich beantworten lässt, ist die Frage, wo man sich beschwert, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Wer über einen solchen Anbieter nachdenkt, sollte die Bedingungen zur Auszahlung und zur Identifikation vor dem ersten Einsatz lesen, nicht danach. Der Vergleich, den diese Seite anbietet, kann sich auf die Bewilligungslage stützen und auf sonst nichts. Wer eine Zahlungsmethode, eine Auszahlungsfrist oder einen Bonusbetrag dieser Marke braucht, findet sie in deren eigenen Bedingungen und nirgends sonst.

BassBet: dieselbe fehlende Bewilligung, dieselbe fehlende Adresse

Bei BassBet ist die Bewilligungslage gleich: keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Der Unterschied zu den bewilligten Veranstaltern zeigt sich nicht in der Oberfläche. Er zeigt sich im Streitfall. Ausserhalb der bewilligten Anbieter gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wendet, wenn ein Einsatz verschwindet oder ein Konto gesperrt wird. Wer sich trotzdem informieren will, kann das nur an einer Stelle tun: in den Bedingungen des Anbieters selbst.

Was diese Seite über BassBet sagen kann, ist damit gesagt. Wäre die Marke ein gleichwertiger Weg zum australischen Markt, stünde das hier. Sie ist es nicht.

DirectionBet: Bewilligungslage wie oben, Bewertung nach Kosten

DirectionBet trägt keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es fehlen der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Schweizer Auszahlungsregel; die Domain kann blockiert werden.

Die Kostenfrage stellt sich hier in ihrer einfachsten Form. Wer sein Geld zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung trägt, bezahlt mit dem Verlust des Rechtswegs. Dieser Preis steht auf keinem Wettschein und erscheint in keiner Quotentabelle. Er ist trotzdem der grösste Posten, denn er fällt genau dann an, wenn der Wettende ihn am wenigsten brauchen kann. Die Marge im bewilligten Angebot, um die es auf dieser Seite sonst geht, ist im Vergleich dazu eine kleine und vorhersehbare Grösse.

Wer DirectionBet prüft, prüft die Bedingungen zur Kontoauflösung, zur Wettstornierung und zur Auszahlung. Ob diese Bedingungen für ihn tragbar sind, entscheidet er selbst; die Bewilligungslage spricht nicht für die Marke.

Betovo: wenn die Bewilligung fehlt, fehlt auch die Aufsicht

Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt dasselbe Muster wie für die übrigen Marken dieser Gruppe: keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Der Punkt, an dem sich solche Marken voneinander unterscheiden, liegt nicht in der Bewilligungslage. Es ist die Frage, welche Beschwerdemöglichkeit der Anbieter selbst anbietet und wie er mit Identifikationsverlangen umgeht. Beides steht in seinen Bedingungen. Wer diesen Weg geht, sollte mindestens wissen, dass er die Aufsicht weggeben hat: Die Gespa ist für diese Marke nicht zuständig, und keine Schweizer Stelle prüft, ob eine Quote korrekt gestellt war.

Ein australischer Markt ist für einen Schweizer nicht billiger, weil eine Marke im Ausland sitzt. Er ist nur anders reguliert – oder, in diesem Fall, kaum reguliert, soweit es die Schweiz betrifft.

Rollbit: keine Bewilligung, also keine Vergleichsgrundlage

Rollbit wird ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine allfällige ausländische Bewilligung ist in der Schweiz bedeutungslos (Art. 4 BGS); der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, die Auszahlungsregel nach Art. 50 Abs. 2 VGS gilt hier nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Ein Schläger und ein Handtuch liegen auf einer Bank im Schatten eines Sonnensegels, dahinter flimmert die Hitze über dem Platz.
Die Australian Open 2026 fanden vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 in Melbourne statt.

Eine Bewertung dieser Marke anhand von Zahlen aus dem australischen Tennismarkt wäre eine Erfindung. Was hier steht, ist die Bewilligungslage. Alles Weitere – Quoten, Märkte, Zahlungswege, Auszahlungszeiten – liest man in den Bedingungen der Marke, und man liest es mit dem Wissen, dass keine Schweizer Stelle diese Bedingungen je geprüft hat.

Für den Wettenden, der ohnehin nur einmal im Jahr auf ein Tennisturnier setzt, ist die Rechnung damit klar: Der bewilligte Veranstalter kostet eine Marge, der andere kostet den Rechtsschutz. Wer den Jahresurlaub nicht über ein Wettereignis finanzieren muss, wählt die erste Variante. Wer es versucht, hat das grössere Problem.

Sportuna: fehlende Bewilligung, fehlende Kontrolle über die Quote

Sportuna trägt keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische hilft hier nicht weiter (Art. 4 BGS). Es fehlen Verbindung zum Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und die Schweizer Auszahlungsregel; die Domain kann per DNS blockiert werden.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, hat keine Stelle, die eine Quote nachträglich überprüfen würde. Bei den bewilligten Veranstaltern ist die Quotenstellung Teil des bewilligten Angebots und damit prüfbar. Ob das einem Wettenden je nützt, ist eine andere Frage; dass es ihn im Streitfall davor bewahrt, allein dazustehen, ist der eigentliche Wert dieses Unterschieds.

Wer Sportuna prüft, sollte sich auf die eigenen Bedingungen der Marke stützen und dort nach den Regeln für strittige Wetten suchen. Mehr lässt sich über sie nicht sagen, und mehr zu behaupten wäre nicht gedeckt.

Cloudbet: Bewilligungslage, und ein Wort zu Krypto

Cloudbet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig, mit denselben Folgen: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Eine Sache lässt sich hier trotzdem klar sagen, weil sie für die ganze Schweiz gilt: Bei den bewilligten Veranstaltern gehen Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Wer eine Marke vor allem wegen einer Krypto-Schiene prüft, prüft damit ein Merkmal, das im bewilligten Angebot gar nicht vorkommt.

Das ist kein Qualitätsurteil über Krypto als Sache. Es ist ein Hinweis darauf, dass dieser Weg den Schweizer Rahmen verlässt. Wer ihn geht, geht ihn ohne Aufsicht.

Bahigo: dieselbe Gruppe, dieselbe Bewertungsgrenze

Bahigo gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Damit ist auch die Grenze der Bewertung benannt. Diese Marke steht in der Tabelle neben den bewilligten Veranstaltern, damit ein Leser sieht, wie viele Namen um zwei Bewilligungen herumliegen. Sie steht nicht dort, damit daraus ein Preisvergleich wird. Einen Preisvergleich kann nur führen, wer für beide Seiten dasselbe Risiko kennt, und dieses Risiko ist hier nicht symmetrisch.

Wer dennoch bei einer solchen Marke spielt, sollte wenigstens eine Regel für sich selbst mitnehmen, die überall gilt: die Verlustlimite vor der ersten Wette setzen, nicht danach. Die staatliche Verpflichtung dazu gibt es bei diesen Anbietern nicht.

Fragen und Antworten zum australischen Tennismarkt in der Schweiz

Wann fand das Turnier zuletzt statt, und wann ist die nächste Ausgabe angesetzt?

Die Ausgabe 2026 lief vom 18. Januar bis 1. Februar 2026 in Melbourne, Melbourne Park, Hartplatz; im Herreneinzel gewann Carlos Alcaraz, im Dameneinzel Jelena Rybakina. Die nächste Ausgabe ist vom 17. bis 31. Januar angesetzt. Beide Male zwei Wochen, beide Male Melbourne.

Darf in der Schweiz auf die Australian Open gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei Swisslos mit Sporttip oder bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Welchen der beiden man nutzen kann, entscheidet der Wohnsitz: Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Eine Schweizer Bewilligung hat kein weiterer Anbieter.

Wie wirkt sich der Match-Tiebreak im Entscheidungssatz auf Wetten auf Satz und Spielausgang aus?

Er macht den Entscheidungssatz kurz und damit sprunghaft. Ein Satz, der mit 10 Punkten und zwei Punkten Vorsprung endet, entscheidet sich in wenigen Ballwechseln. Märkte auf das Satzergebnis reagieren darauf empfindlicher als Märkte auf den Spielsieger, der über das ganze Match hinweg stabiler bewertet wird.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge ist der Abschlag in der Quote: Bei zwei Ausgängen zu 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge also bei 5 %.

Welche Verlustlimiten gelten, und wie lässt sich eine Spielsperre beantragen?

Limiten setzt man selbst, vor der ersten Teilnahme: bei Sporttip für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Die Selbstsperre bei Swisslos läuft produktbezogen für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf; unbefristet gilt sie schweizweit auch für Casinos.

Wie funktioniert der Steuerfreibetrag bei Wettgewinnen, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus in der Schweiz erlaubten Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000. Der kantonale Betrag weicht ab, daher die Wendung. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»