Curling-Wetten in der Schweiz 2026: Was unter dem Strich übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht

Wer auf Curling setzen will, stösst in der Schweiz auf eine Zahl, die nichts mit dem Eis zu tun hat: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was im Netz unter einem Curling-Spielplan auftaucht, führt Wetten ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Teilnahmebedingungen wurden gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2), die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa geprüft.

Ein Curlingstein wiegt knapp 20 Kilogramm, ein End dauert keine zehn Minuten, und eine Wette darauf sieht aus wie jede andere Winterwette. Sie ist es nicht. Zwischen dem Klick auf «Einsatz» und dem Geld, das am Ende auf dem Konto liegt, sitzen drei Grössen, die sich nicht wegrechnen lassen: die Marge in der Quote, die Limiten des Veranstalters und die Frage, ob das Spiel überhaupt auf einer Liste steht, die der Gesetzgeber abschliesst und nicht die Sportart. Dieser Text nimmt die drei auseinander.

Was eine Curling-Wette in der Schweiz ausmacht

Curling ist keine Sportart, die ein Buchmacher aus eigenem Antrieb ins Programm hebt. Der Schweizer Markt funktioniert umgekehrt: Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten — Fassung vom 10. September 2026 —, und was nicht darauf steht, ist nicht wettbar. Diese Liste ist geschlossen. Sie nennt Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe stehen nie darauf. Wettarten auf Ecken oder Karten sucht man vergebens, und eine Esport-Sektion gibt es nicht.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Für den Spielenden heisst das etwas sehr Konkretes: Ob ein Curling-Spiel auf dem Wettschein landet, entscheidet sich nicht am Wunsch des Publikums, sondern an der Listung. Ein Grand Slam, eine Weltmeisterschaft, ein EM-Spiel — sie alle erscheinen nur, wenn sie in der jeweiligen Fassung der Liste geführt werden. Wer den Sport verfolgt und darauf setzen will, prüft also zuerst das Wettprogramm des Veranstalters und nicht die Ankündigung des Turniers.

Sporttip nimmt Wetten online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android entgegen. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Das ist keine Randnotiz: Für Curling, wo ein einzelnes Spiel selten im Mittelpunkt steht und manche Wettende lieber am Schalter stehen als am Bildschirm, ist dieser Weg der einzige, der beide Kanäle verbindet.

Was der Wettschein aus Einsatz und Quote macht

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Beide Schritte laufen in dieselbe Richtung: erst grosszügig, dann knapp.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer zwei Curling-Partien mit Quoten von je 1.90 kombiniert, rechnet mit 1.90 × 1.90, also mit 3.61. Bei einem Einsatz von CHF 20 sind das CHF 72.20 vor der Rundung — die Rechnung kennt keine Ausnahme. Anschaulicher wird der zweite Schritt an einem krummen Betrag: Ein Einsatz von CHF 13 auf eine Quote von 2.10 ergibt CHF 27.30, und daran ändert die Rappenrundung nichts. Der Aufrundungs- und Abrundungsmechanismus beisst erst bei Bruchteilen von Rappen richtig zu, und das ist die Stelle, an der ein gewissenhafter Buchhalter beim Veranstalter nickt und der Wettende den Kopf schüttelt.

Die Sporttip-Regeln halten noch mehr bereit, was den Wert einer Wette verschiebt, bevor der erste Sportler den Stein abgibt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Curling, wo Zusatzends und Tiebreak-Situationen den Ausgang kippen können, ist diese Klausel der Unterschied zwischen «gewonnen» und «Quote 1.00». Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung — etwa zwei Märkte desselben Spiels — lassen sich ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Fehler des Systems wird zum Nachteil des Wettscheins, und das ist eine der Regelstellen, an denen ich beim Lesen kurz stehenbleibe.

Was die Marge aus einer Quote herausschneidet

Eine Quote ist kein Preis für ein Ereignis, sondern ein Preis mit einer eingebauten Gebühr. Wie gross die ist, lässt sich ausrechnen, sobald man alle Quoten eines Marktes kennt. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Beispiel, kein irgendwo quotierter Preis — liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das sind 1 ÷ 1.0526, also rund 0.95, und die Marge ist eins minus dieser Wert: ungefähr 5 %. Der Quotenschlüssel liegt damit in einer Grössenordnung zwischen etwa 4,6 % und 5,3 % — je nachdem, wie grob die zwei Nachkommastellen in einer konkreten Quotenstellung ausfallen. Das ist ein Band, keine feste Zahl, und wer eine Punktlandung daraus machen will, hat die Rundung nicht eingerechnet, die jeder Veranstalter selbst setzt.

Der Punkt an dieser Rechnung ist nicht die fünfte Nachkommastelle. Der Punkt ist die Richtung: In einem Markt mit zwei Ausgängen zahlt der Buchmacher weniger aus, als er einnimmt, und die Differenz ist sein Entgelt — bei einem Markt mit wenigen Ausgängen fällt sie am sichtbarsten aus. Stehen zwei Quoten von je 1.90 nebeneinander, dann heisst das: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gewettet wird, kommt im Durchschnitt weniger als ein Franken als Gewinn zurück. Fünf Prozent klingt harmlos. Umgerechnet auf einen Einsatz von CHF 100 auf beiden Seiten des Marktes sind das rund CHF 5, die nicht im Kreislauf der Gewinne landen.

Bei Randsportarten und dünn besetzten Märkten ist die Frage nicht, ob eine Marge vorhanden ist, sondern wie breit sie ausfällt. Ein Curling-Markt mit zwei Teilnehmern kann enger gestellt werden als ein Fussball-1X2 mit drei Ausgängen — die Zahl der Ausgänge allein sagt noch nichts über den Schlüssel eines konkreten Marktes. Vergleichen lässt sich das ehrlich nur, wenn man die vollständige Quotenstellung eines Marktes zur selben Zeit kennt, und diese Momentaufnahme veraltet innerhalb von Stunden. Wer den Schlüssel nachrechnen will, addiert die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes und bildet daraus den Kehrwert. Alles andere ist Bauchgefühl.

Quotenboosts bei Sporttip ändern an der Grundrechnung nichts, sie verschieben sie nur für einen Augenblick: Sie gelten ausschliesslich online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz wie Erhöhung limitiert. Profitboosts heben den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost also als Grundlage einer Wette einplant und dann vorzeitig aussteigt, hat die versprochene Erhöhung nie gesehen — ein Mechanismus, der sich auf einem Wettschein nicht bremsen lässt, sondern erst beim Auszahlen zeigt.

Wer hierzulande überhaupt Wetten annehmen darf

Die Antwort steht in einem Gesetz und nicht in einem Impressum. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos betreibt Sporttip; die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Zwei Gebiete, zwei Konten. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für einen Curling-Fan in Genf heisst das: Sporttip ist keine Option, das Konto läuft über Jouez Sport. Für einen in Zürich ist es umgekehrt. Wer umzieht, wechselt faktisch den Veranstalter. Eine Online-Kontoeröffnung setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch dazu den Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Unternehmens — das ist keine Härte der Software, sondern eine Folge der interkantonalen Aufteilung.

Was eine fehlende Bewilligung nach sich zieht

Ein ausländischer Anbieter mit einer Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das ist keine Formalität, sondern die Grundlage dafür, dass ein ausländisches Angebot überhaupt ohne Schweizer Aufsicht operiert. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nach der Rechtsauffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Die Sperrliste der Gespa blockiert ausländische Domains über DNS bei Schweizer Telekommunikationsanbietern (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste geführt. Für den Leser bedeutet das zweierlei: Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, muss es morgen nicht sein, und eine Blockade ist kein Sicherheitsmerkmal des Angebots, sondern eine Zugangssperre.

Auch die Werbung ist geregelt, und die Regelung trifft den Rand der Legalität, auf dem diese Seiten arbeiten. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Tageszeitenschranke für Werbung gibt es nicht. Was das für die Lektüre von Vergleichsseiten heisst: Ein Text, der einen ausländischen Anbieter mit Schweizer Massstäben bewirbt, ist nicht nur schlampig, sondern rechtlich angreifbar. Beschreiben und bewerten ist erlaubt. Anpreisen nicht.

Was von den Wetten in die öffentliche Hand fliesst

Überschüsse aus dem bewilligten Spiel gehen in der Schweiz an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS), und das ist der Teil des Systems, den ein Wettender selten sieht, weil er ihn nicht auf dem Konto bemerkt. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Die Richtung dieser Zahl lohnt einen zweiten Blick. Der Reingewinn insgesamt ist gewachsen, der Beitrag aus den Sportwetten ist gesunken. Wer Curling wettet, trägt also zu einem Topf bei, der kleiner wird, während der Gesamttopf grösser wird — die Lotterien tragen die Last, nicht die Sportwette. Über die Verwendung des Geldes entscheiden nicht die Wettenden, sondern die Kantone, und der Anteil, der über den Sport zurückfliesst, ist eine politische und keine marktliche Grösse. Für einen Curling-Verband ist das der einzige Kanal, über den der Wettmarkt ihn überhaupt erreicht.

Was vor dem ersten Einsatz festgelegt wird

In der Schweiz setzt nicht der Staat die Verlustgrenze, sondern der Spielende selbst — und der Veranstalter muss sie erfragen. Wer sich bei Sporttip zum ersten Mal anmeldet, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der interessante Teil. Das Gesetz verlangt in Art. 87 VGS eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen drei Tage an. Wer sich nach einem verlorenen Abend in Hochstimmung neu kalibriert, hat also ein Wochenende Zeit, es sich anders zu überlegen. Verlustlimiten sind keine Empfehlung, sie sind die einzige Bremse, die im System eingebaut ist — und eine Bremse, die nur dann greift, wenn sie vorher gesetzt wurde.

Ein weiterer fester Betrag gehört in dieselbe Ecke: das Spielguthaben. Es kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer CHF 9’800 im Wallet liegen hat, kann nicht einfach CHF 500 nachladen, weil die Transaktion die Grenze reissen würde. Das ist keine Härte gegen den Wettenden, sondern der Versuch, ein Guthaben nicht zum Sparbuch werden zu lassen.

Für die Kontoeröffnung selbst verlangt Swisslos mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Und ein Hinweis, der in keinem Bonusmaterial steht: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also alles andere als streng. Wer glaubt, die Altersprüfung an der Verkaufsstelle sei eine Mauer, hat die Zahl nicht gelesen.

Der Gewinn ist steuerfrei, der aus dem Ausland nicht immer

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich davon, deshalb gilt: je nach Kanton. Wer darüber liegt, für den behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein und holt sie über die Steuererklärung zurück. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Grenze und zahlt auf den Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Behaupten Seiten das Gegenteil, rechnen sie entweder die Marge der Quote in eine Abgabe um oder sie meinen ein anderes Land. Die Marge ist kein Steuerbetrag — sie ist das Entgelt des Buchmachers und fliesst nicht an den Staat, sondern in die Rechnung des Veranstalters. Das ist ein Unterschied mit Folgen für die Erwartung: Von der Marge kommt nichts zurück, von einer Steuer unter Umständen schon.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Gewinne bei einem ausländischen Veranstalter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, kann auf einen Betrag Steuern zahlen, der bei einem bewilligten Veranstalter steuerfrei geblieben wäre. Das ist kein Nebensatz eines Steuerformulars, sondern ein Kostenfaktor, der den scheinbaren Quotenvorteil auffressen kann. Für konkrete Fälle bleibt der Rat, einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Was als Schutz greift, bevor gewettet wird

Schutz in einem Glücksspielmarkt besteht nicht darin, dass jemand dem Spielenden die Entscheidung abnimmt. Er besteht darin, dass es Stellen gibt, an denen die Entscheidung aufgehalten werden kann. In der Schweiz sind das drei.

Die erste ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der wirksamste Mechanismus des Systems und gleichzeitig der, den man am wenigsten gern testet: Eine Sperre, die sich vor Ablauf lösen liesse, wäre keine. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und daran ist ein Fachgremium beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die zweite ist die Verlustlimite, die gesetzlich vorgeschrieben und vor dem ersten Einsatz zu setzen ist. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Maximalwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Senken wirkt sofort, Erhöhen erst später. Ein festes Einzahlungslimit des Staates kennt die Schweiz nicht — die Grenze setzt der Spielende, nicht die Behörde. Wer auf eine staatliche Deckelung wartet, wartet vergeblich.

Die dritte sind die Auszahlungen auf das eigene Konto. Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt vor, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto lauten dürfen, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und eine Kreditierung an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen — Swisslos nennt PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Ein ausländischer Anbieter ist an keine dieser drei Stellen gebunden. Er hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, er kennt keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Das ist die Kehrseite der Freiheit: Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, hat auch kein Register, das ihn vor sich selbst schützt — und kein Verfahren, in dem er Recht holen könnte.

Und wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das schreckt mehr ab als jede Warnung auf einer Verpackung, weil es unmittelbar am Geld hängt.

Was das Auszahlen Zeit und Geld kostet

Geld auf dem Wettschein sieht wie Guthaben aus, verhält sich aber wie eine Forderung mit Bearbeitungszeit. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese 3 % sind der am meisten unterschätzte Betrag im Schweizer Wettmarkt. Anders als die Marge stecken sie nicht in der Quote, sondern werden auf den Auszahlungsbetrag aufgeschlagen, und sie treffen genau die Personen, die häufig kleinere Beträge ziehen statt ihr Guthaben liegen zu lassen. Wer im Jahr fünfmal CHF 200 auszahlt, verliert ab der dritten Auszahlung je CHF 6, insgesamt CHF 18 — Geld, das nie in einer Quote sichtbar war. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind grosszügig für einen einzelnen Abend und knapp für jemanden, der regelmässig spielt.

Kleinere und grössere Gewinne gehen unterschiedliche Wege. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Diese Grenze bei CHF 1’000 ist für einen einzelnen Curling-Treffer hoch und für eine Kombination aus vier oder fünf Voraussagen niedrig. Wer auf Kombinationen setzt, landet schneller in der Kategorie der überwiesenen Gewinne als jemand mit einer Einzelwette.

Es gibt noch eine Frist, die man einmal lesen und dann nie wieder vergessen sollte: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das sind fünf Monate für das Geltendmachen eines Gewinns und zehn Tage für eine juristische Reaktion. Die zweite Frist ist so kurz, dass sie für sich genommen schon ein Argument dafür ist, eine Auszahlungsbestätigung nicht einfach liegen zu lassen.

Curling im Wettprogramm: Turniere, Märkte, Livewetten

Der Curling-Kalender einer Saison dreht sich um eine Handvoll Grössen: die Europameisterschaft, die Weltmeisterschaft, olympische Turniere und die Grand Slams. Diese Turniere sind der Anlass, an dem ein Sportwetten-Anbieter überhaupt in Versuchung gerät, Curling zu quotieren, weil sie Publikum, Übertragung und ein Ergebnis in kurzer Zeit mitbringen. Ob eine bestimmte Begegnung im Wettprogramm erscheint, hängt allerdings am Gespa-Listeneintrag und nicht am Turnierkalender. Wer wissen will, ob er auf ein bestimmtes Spiel setzen kann, liest das Wettprogramm und nicht die Turnieranzeige.

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Diese Klausel ist für Curling schärfer, als sie aussieht. Ein Live-Markt, der während eines End läuft, kann bei einem umstrittenen Stein, einem Aus-Zeit-Gespräch oder einer Entscheidung der technischen Offiziellen genau in dem Moment anhalten, in dem die Wette platziert wird. Der Satz «kann mit Quote 1.00 gewertet werden» heisst nichts anderes als: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Das ist besser als ein Totalverlust und schlechter als ein fair gewerteter Markt — und es ist der Punkt, an dem eine Livewette auf ein Spiel mit vielen Unterbrechungen mehr Glück als Urteil verlangt.

Cash-Out ist keine gesetzlich geregelte Einrichtung, sondern ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist keine Nebenbedingung, das ist die eigentliche Aussage über Cash-Out. Wer ihn nutzt, kauft Sicherheit und zahlt mit einem Teil des möglichen Gewinns — der Betrag liegt per Definition unter dem, was eine gewonnene Wette eingebracht hätte. Auf einem Curling-Markt, dessen Verlauf sich in den letzten beiden Ends dreht, ist diese Versicherung teuer und manchmal die vernünftige Wahl. Der Mechanismus gehört zu den wenigen auf dem Wettschein, die in beide Richtungen wirken können. Kein Grund, ihn als Trumpf zu verkaufen.

Was die Gesamtquote einer Kombination angeht, gilt die Rechnung aus dem Grundlagen-Teil: Die Quoten multiplizieren sich, die Marge multipliziert sich mit. Eine Kombination aus vier Voraussagen trägt die Gebühr vier Mal, und genau deshalb sind Kombinationsboni für viele Wettende attraktiv und für Buchhalter ein Fingerzeig.

Wo Curling-Wetten an Grenzen stossen

Drei Grenzen sind für diesen Sport besonders spürbar. Die erste ist der Mindesteinsatz: Bei Sporttip beträgt er CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Wer mit kleinen Beträgen arbeiten will, kommt also hinein. Die zweite ist die Obergrenze: CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein hoher Einsatz auf ein Nischenspiel ist damit nicht nur eine Frage der Quote, sondern der Annahme. Die dritte ist die kleinere Auswahl: Eine geschlossene Liste erlaubt nur, was auf ihr steht.

Für einen Wettenden mit CHF 5 pro Wette ändert keine dieser Grenzen etwas. Für jemanden, der CHF 2’000 auf ein Curling-Finale setzen will, ändert die erste alles — die Wette wird nicht angenommen, und zwar ohne Begründung. Das ist der Punkt, an dem eine Nischensportart auf einen Buchmacher trifft, der sein Risiko pro Ereignis begrenzt und nicht pro Kunde. Wer grössere Beträge platzieren will, muss sie über mehrere Wetten oder Systemwetten streuen; eine Systemwette erlaubt bis CHF 10’000, weil sie das Risiko intern anders verteilt.

Abgesagte Spiele haben ihre eigene Regel. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48-Stunden-Frist ist bei einem Turnier entscheidend, weil der Ersatztermin oft dicht am Original liegt. Nach dieser Frist bleibt ein Spieler in einer Kombination auf einer Voraussage sitzen, die weder gewinnen noch verlieren kann, und die Gesamtquote fällt entsprechend. Wer eine Kombination mit einem curlingspezifischen Risiko — einer langen Anreise, einer Halle mit Eisproblemen — aufbaut, sollte diesen Effekt vorher durchrechnen, nicht danach.

Die Einordnung: zwei Bewilligungen und acht Marken ohne

Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter nach ihrem Schweizer Bewilligungsstatus. Die beiden Veranstalter mit Bewilligung stehen vorn, weil sie die einzigen sind, die Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen; die weiteren Marken sind zur Orientierung aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen, und keine von ihnen verfügt über eine Schweizer Bewilligung.

brand Schweizer Bewilligungsstatus Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
1Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
BetFury ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
IviBet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
BassBet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
20Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt

Was die Tabelle nicht leisten kann: Sie zeigt den Rechtsstatus und nichts über das Produkt. Ob ein Anbieter Curling überhaupt im Programm führt, steht in keiner Bewilligung. Das ist der Grund, warum die folgenden Abschnitte nach Bewilligung und Angebot getrennt lesen und warum ein Status «ohne Schweizer Bewilligung» kein Qualitätsurteil über Software oder Quotenstellung ist — er ist ein Urteil darüber, wo der Spielende im Streitfall steht, und das ist in der Schweiz eine sehr kurze Antwort.

Die Anbieter im Einzelnen

Zehn Marken stehen zur Bewertung. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, acht nicht. Diese Ungleichheit ist keine Wertungslücke, sie ist der Markt. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, gewinnt ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht, und es gibt niemanden, der für ihn nachrechnet, wenn etwas schiefgeht.

Swisslos Sporttip: die Bewilligung macht den Unterschied

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Regelung zulässt — das ist keine Marketingauszeichnung, sondern der Grund, warum überhaupt ein Schweizer Konto möglich ist. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip, und die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Konto steht Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Auf der Produktseite ist die Liste das Massgebende: Was auf dem Wettschein landet, bestimmt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, die Obergrenze bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Begründung ändern. Die kleinste Frage, die ein Wettender zu stellen hat, ist deshalb nicht «welche Quote?», sondern «wird die Wette angenommen?». Für Curling mit kleinen Einsätzen ist die Antwort fast immer ja.

Der Gewinnbetrag folgt Einsatz mal Quote, bei Kombinationen dem Produkt der Einzelquoten, und wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Bei einer abgesagten und nicht innert 48 Stunden nachgeholten Begegnung ist die Wette ungültig: Einzelwetten kommen zurück, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein Live-Markt kann mit Quote 1.00 gewertet werden, wenn die Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird oder wenn eine spielentscheidende Situation eintritt.

Den Konto-Weg habe ich oben schon beschrieben, hier die Kosten: PostFinance Pay wird als Zahlungsart zum Aufladen angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Eine Auszahlung auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto ist zweimal im Jahr gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung wandern automatisch ins Wallet, höhere Beträge werden innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Das Urteil: Sporttip ist der einzige Zugang zu einem Schweizer Curling-Wettschein mit vollem Rechtsweg, und diese Bewilligung kostet etwas, das andere nicht verlangen — einen Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine Ausweisprüfung bei der Registrierung und eine Liste, die bestimmt, was wettbar ist. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt und Curling auf einem Schweizer Wettschein will, hat keine Alternative. Wer im Ausland wohnt oder in einem Westschweizer Kanton, hat sie auch nicht — nur eine andere.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa —, und die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten bindet auch sie.

Der Unterschied liegt nicht in der Rechtslage, sondern in der Geografie. Ein Curling-Fan in Freiburg oder Genf kann kein Sporttip-Konto eröffnen, ein Fan in Zürich kein Jouez-Sport-Konto. Wer umzieht, wechselt das Angebot, ohne dass sich an seinem Bedürfnis etwas geändert hätte. Das ist die unangenehmste Eigenschaft des Schweizer Modells, und sie trifft genau die Personen, die einen seltenen Sport verfolgen: Sie haben keinen Wettbewerb zwischen zwei Veranstaltern, sondern die Wahl zwischen dem einen in ihrem Gebiet und dem ausländischen Feld ohne Bewilligung.

Über das Wettprogramm von Jouez Sport im Einzelnen ist hier nichts auszuführen, weil die Bewilligung selbst nur den Rahmen setzt. Die Masse, die den Alltag bestimmen, sind für beide Veranstalter dieselben: die Liste, die Limiten und die Konto-Pflicht auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Für Curling heisst das schlicht, dass die Westschweiz dieselbe Sportart unter demselben Regelwerk sieht — in einem anderen Programm.

Das Urteil: Jouez Sport ist für die sechs Westschweizer Kantone die einzige bewilligte Tür, und die Bedingungen, unter denen man durch sie geht, ergeben sich aus dem Gesetz, nicht aus dem Anbieter. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Aufsicht mit Schweizer Regress — und bezahlt dafür mit einer Auswahl, die von einer Liste abhängt und nicht von einem Katalog.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner fällt unter die acht Marken, die über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). An das Schweizer Sperrregister ist die Marke nicht angebunden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Für einen Leser, der auf Curling setzen will, ist der Status die zentrale Angabe und nicht die Nebeninformation. Wer hier gewinnt, gewinnt ohne Sicherung: kein Register, das ihn vor sich selbst schützt, keine Instanz, die im Streit entscheidet, und ein Konto, dessen Guthaben nicht unter Schweizer Auszahlungsregeln fällt. Die Quotenstellung eines Anbieters ohne Bewilligung enthält dieselbe Marge wie jede andere — nur die Kosten eines Problems sind hier grösser.

Das Urteil: Betwinner bietet den Zugang, den ein Schweizer Veranstalter mit seiner geschlossenen Liste gar nicht anbieten kann, und stellt dafür keine der Sicherungen, die an dieser Liste hängen. Diese Rechnung geht nur auf, wenn ein Spielender genau weiss, dass er sie ohne Rückgriff führt.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet gehört zu den Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Die Regel ist so einfach wie unnachgiebig: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine ausländische hat keine Geltung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains auf der Sperrliste blockierbar.

Wer Curling sucht, findet bei Anbietern dieser Gruppe häufig eine breitere Sportartenpalette als auf der Gespa-Liste, weil dort kein Katalog die Auswahl begrenzt. Genau diese Breite ist aber keine Sicherung. Sie ist das Gegenstück zu einem Angebot, das im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner hat.

Das Urteil: Fezbet ist die Art von Marke, bei der die Freiheit des Angebots und die Freiheit von jeder Aufsicht denselben Namen tragen. Wer die zweite nicht will, kann die erste nicht sauber nutzen.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung

Bei 1Bet gilt derselbe Status: keine Schweizer Bewilligung, und damit kein Platz unter den Veranstaltern, die das Gesetz zulässt. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Marke hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann über DNS gesperrt werden.

Der praktische Kern ist die Konto-Pflicht. In der Schweiz dürfen Gewinne und Guthaben nur auf ein Konto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft (Art. 50 Abs. 2 VGS). Ein Anbieter ohne Bewilligung untersteht dieser Regel nicht. Wer dort ein Konto führt, führt es zu Bedingungen, die er vorher selbst lesen muss — und die Lektüre ersetzt keine Aufsicht.

Das Urteil: 1Bet steht für ein Angebot, das ohne Schweizer Bewilligung auskommt und deshalb auch ohne Schweizer Regeln arbeitet. Das kann für einen erfahrenen Spielenden ein bewusster Entscheid sein. Ein Ersatz für einen bewilligten Veranstalter ist es nicht.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung

BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Damit gilt: kein Platz unter den zwei Veranstaltern, die die interkantonale Regelung zulässt, keine festgestellte Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden.

Ein Spielender, der hier nach Curling sucht, sollte den Status als das eigentliche Merkmal der Marke lesen. Die Bedingungen, unter denen Einsätze angenommen und Gewinne ausgezahlt werden, ergeben sich aus den Regeln des Anbieters — und nicht aus einem Schweizer Rahmen, der bei einem Problem eingreifen könnte.

Das Urteil: BetFury ist ein Angebot ausserhalb der Schweizer Ordnung, und der einzige ehrliche Vergleichsmassstab ist der mit einem bewilligten Veranstalter auf der Seite der Sicherungen — dort verliert die Marke, aber nicht, weil ihre Quoten schlecht wären.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla gehört zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Regress, Sperrliste und DNS-Blockade als mögliche Folge.

Wer auf ein Nischenspiel wie Curling setzen will, trifft bei Marken dieser Gruppe auf ein anderes Auswahlprinzip: nicht die bewilligte Liste, sondern das eigene Programm. Was dort steht, steht dort ohne Schweizer Kontrolle. Das ist kein Qualitätsurteil, sondern eine Zuständigkeitsfrage.

Das Urteil: Playzilla bietet die Auswahl eines Anbieters, dessen Programm niemand in der Schweiz prüft. Wer die Verantwortung dafür übernehmen will, soll sie bewusst übernehmen.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung

IviBet zählt zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist damit dieselbe wie bei allen Marken dieser Liste: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, keine festgestellte ausländische Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain über DNS blockierbar.

Die Kosten dieser Konstruktion zeigen sich nicht beim Einsatz, sondern im Problemfall. Ein bewilligter Veranstalter kann eine Auszahlung verweigern, und der Spielende kann dagegen vorgehen — mit Fristen, aber mit einem Verfahren. Wo kein Schweizer Veranstalter steht, gibt es weder Frist noch Verfahren.

Das Urteil: IviBet bleibt eine Option für Spielende, die das Angebot über die Sicherheit stellen, und keine für jemanden, der im Streitfall einen Ansprechpartner in der Schweiz braucht.

BassBet: ohne Schweizer Bewilligung

BassBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Damit gilt die Regel, die für alle acht Marken dieser Gruppe gilt: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS); an das Sperrregister ist die Marke nicht angebunden, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht.

Für Curling heisst das: Das Angebot folgt dem Programm des Anbieters und nicht einer bewilligten Liste — und die Verantwortung für die Bedingungen, unter denen gespielt wird, liegt beim Spielenden.

Das Urteil: BassBet steht für den Teil des Marktes, der ohne Schweizer Bewilligung operiert und deshalb auch ohne Schweizer Schutz. Wer ihn nutzt, sollte den Unterschied kennen und nicht als Formalie abtun.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet gehört zur Gruppe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlt die Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, eine festgestellte Bewilligung entfaltet keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über DNS blockiert werden.

Ein bewilligter Veranstalter deckelt Einsätze bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Ein Anbieter ohne Bewilligung unterliegt dieser Grenze nicht. Wer hohe Beträge platzieren will, findet hier die Möglichkeit — und trägt dafür das Risiko, dass hinter dem Konto keine Aufsicht steht.

Das Urteil: 20Bet löst das Problem, das die Schweizer Limiten erzeugen, und schafft dafür ein grösseres. Das ist ein Tausch, kein Vorteil.

Das Fazit: was am Ende auf dem Konto landet

Ein Curling-Wettschein in der Schweiz ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine Rechnung mit drei Posten. Der erste ist die Marge in der Quote — bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten rund 5 %, ein Band zwischen etwa 4,6 % und 5,3 %, das von der Rundung der Quotenstellung abhängt. Der zweite sind die Gebühren des Kontos: zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen, danach unter Umständen 3 % Kommission, dazu 5 bis 10 Arbeitstage Überweisungszeit. Der dritte sind die 35 % Verrechnungssteuer, die erst oberhalb von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn greifen — für praktisch jeden Wettenden also gar nicht.

Was dabei unter dem Strich übrig bleibt, unterscheidet sich nicht nach Art der Sportart, sondern nach der Frage, ob der Spielende in der Schweiz Recht holen kann. Beide bewilligten Veranstalter bieten vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Angebote, eine geschlossene Liste und eine Wohnsitzbedingung. Die acht Marken ohne Bewilligung bieten keines von beidem. Wer die Wahl zwischen diesen Gruppen trifft, trifft nicht die Wahl zwischen besseren und schlechteren Quoten, sondern zwischen einem Markt mit Rückweg und einem ohne.

Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?

Ein Curling-Spiel erscheint nur, wenn die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten es führt — Fassung vom 10. September 2026. Beide Veranstalter sind an diese Liste gebunden. Ob ein konkretes Turnier im Wettprogramm steht, prüft man daher im Programm selbst und nicht in der Turnieranzeige.

Welche Sportarten und Wettarten erlaubt die Gespa-Liste?

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich nicht setzen. Die Liste ist geschlossen: Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn ausdrücklich aufgeführt, Ranglistenwetten nur bei Entscheidung über Teilnahme oder Podest, Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte fehlen, eine Esport-Sektion ebenfalls.

Was bedeutet die Marge bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?

Die Marge ist der Anteil des Marktes, der nicht als Gewinn zurückfliesst. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %, je nach Rundung zwischen 4,6 % und 5,3 %. Die Zahl der Ausgänge allein sagt nichts über den Schlüssel eines konkreten Marktes.

Wie berechnet sich der Gewinnbetrag aus Einsatz und Gesamtquote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Zwei Quoten von je 1.90 ergeben eine Gesamtquote von 3.61.

Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die Gesamtquote einer Kombination sinkt dadurch entsprechend.

Bis zu welchem Betrag bleibt ein Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; eidgenössisch liegt er ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Für konkrete Fälle hilft die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»