Davis Cup 2026 in der Schweiz: Wetten nur bei zwei bewilligten Veranstaltern

Updated Oktober 2026
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Ein Tennisplatz aus Sand bei Sonnenaufgang mit gespanntem Netz, Nebel zwischen den Bäumen am Rand

Stand: Oktober 29, 2026 (geprüft gegen Angaben der Gespa und der Anbieter).

Grundlagen: was beim Davis Cup 2026 überhaupt gewettet wird

Der Davis Cup ist der Mannschaftswettbewerb des Tennis, veranstaltet vom Weltverband ITF, und er ist älter als jedes Wettprogramm, das ihn heute abbildet. Die erste Austragung 1900 war die Begegnung USA gegen Grossbritannien in Boston. Seither hat sich das Format mehrfach gedreht, und wer darauf wetten will, sollte das aktuelle Format kennen, weil es bestimmt, welche Partien überhaupt stattfinden.

Der Davis Cup 2026 ist die 114. Ausgabe und läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026.

Der Davis Cup 2026 ist die 114. Ausgabe und läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026. Die erste Qualifikationsrunde wurde vom 5. bis 8. Februar 2026 gespielt, die zweite vom 18. bis 20. September 2026. Das Finalturnier steht bei Redaktionsschluss dieser Seite noch aus.

Acht Nationen sind für das Final 8 qualifiziert: Spanien, Deutschland, Grossbritannien, Österreich, Südkorea, Tschechien, Kanada und Italien. Italien ist als Titelverteidiger Gastgeber. Den Davis Cup 2025 gewann Italien im Finale in Bologna gegen Spanien mit 2:0. Das ist die Mannschaft, die den Pott verteidigt, und sie tut es zu Hause.

Dass ein Wettbewerb mit dieser Geschichte in der Schweiz nur bei zwei Anbietern zu haben ist, hat nichts mit der Nachfrage zu tun. Es hat mit einer Deckelung zu tun, die im Abschnitt «Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt auf Tennis wetten darf» in Ruhe erklärt wird. Zuerst das, worauf gewettet wird.

Zwei Gewinnsätze, drei Siege, fünf mögliche Partien

Struktur und Quote hängen enger zusammen, als es auf den ersten Blick aussieht. In der regulären Runde wird jede Begegnung an zwei Tagen mit bis zu vier Einzeln und einem Doppel ausgetragen. Alle Partien laufen im Best-of-Three, also zwei Gewinnsätze. Sobald eine Mannschaft drei Siege hat, entfallen die restlichen Partien. Wer auf ein 4:1 oder 5:0 wettet, wettet auf etwas, das es nach dieser Regel nicht geben muss. Der fünfte Punkt wird nur gespielt, wenn er für das Ergebnis noch zählt.

Im Finalturnier schrumpft der Umfang weiter: pro Begegnung werden nur drei Partien gespielt, zwei Einzel und bei Bedarf ein Doppel. Aus fünf möglichen Einzelpunkten werden zwei. Ein Handicap-Markt, den man aus anderen Sportarten kennt, hat hier eine ganz andere Mechanik als in der Qualifikationsrunde, und die angebotenen Quoten spiegeln das nicht immer sauber. Wer die Formatregel kennt, sieht vor der Wette, welche Märkte an einem Final-8-Wochenende überhaupt Sinn ergeben.

Die Grössenordnung des Wettbewerbs ist dabei aufschlussreich: Am Davis Cup 2025 hatten sich 161 Nationen angemeldet, 157 spielten. Rekordsieger sind die Vereinigten Staaten mit 32 Siegen, vor Australien mit 28, davon vier als Australasien. Ein Sport, der in 114 Ausgaben 161 Nationen anzieht, ist kein Nischenprodukt.

Eine Serie von Einzelpartien, kein Spiel

Name und Selbstdarstellung legen den Vergleich mit einem Länderspiel nahe, wie man ihn vom Fussball kennt: zwei Teams, ein Ergebnis, ein Sieger. Tatsächlich ist die Begegnung eine Folge von Einzelpartien, jede mit eigenem Resultat, eigener Quote und eigenem Risiko. Wer ein Kombinationsprodukt erstellt, bei dem mehrere Einzel derselben Begegnung multipliziert werden, handelt nicht wie jemand, der auf ein Spiel setzt, sondern wie jemand, der zwei Wetten auf dieselbe Abendsonne abschliesst. Der Zusammenhang zwischen den Partien ist real, und in der Schweiz regelt ihn eine eigene Funktion statt der Addition von Quoten.

Wer nur auf den Sieger der Begegnung wettet, hat eine vergleichsweise einfache Aufgabe: Die Mannschaft, die zuerst drei Partien gewinnt, steht fest, und die entfallenden Partien spielen keine Rolle. Wer auf die genaue Anzahl der Siege oder auf einzelne Einzelpartien wettet, trägt ein zweites Risiko mit — die Partie, auf die er gesetzt hat, findet womöglich gar nicht statt. Ein Doppel, das ausfällt, weil eine Mannschaft schon zwei Einzel gewonnen hat, ist ein Ereignis, das der Buchmacher in seiner Aufzählung nicht gesondert kennzeichnet. Und bei Swisslos gilt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Nicht ausgezahlt, sondern weg.

Das Format ist keine Randnotiz. Es ist die halbe Wette.

Was die Quoten an dieser Stelle kosten

Ein Tennis-Länderkampf produziert Märkte, deren Preise fast vollständig aus Einzelwetten auf einzelne Partien bestehen. Der Quotenschlüssel, den eine Buchmacherseite in einen Markt einbaut, ist der eigentliche Preis, und der Wettende sieht ihn nie auf dem Wettschein. Er sieht eine Quote.

Ein illustratives Beispiel macht die Grössenordnung greifbar, ohne eine konkrete Wettseite zu zitieren. Ein Markt mit genau zwei Ausgängen, beide zu einer Quote von 1.90, bildet zusammen eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also 0,95. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Das ist das Rechenbeispiel, nicht die Preisliste eines Anbieters.

Bei zwei Ausgängen bleibt die Rechnung sauber, weil sich die Summe der reziproken Quoten glatt auflöst. Sobald ein Markt mehr als zwei Ausgänge hat, steigt die Marge typischerweise, weil pro zusätzlichem Ausgang eine weitere Quotenschraube gedreht werden kann. Bei einer Quote wie 2.10 wird der Anteil des Buchmachers an jedem gesetzten Franken kleiner, aber auch dort gibt es ihn; bei kleineren Quoten zieht er entsprechend stärker. Innerhalb des bewilligten Schweizer Angebots sind die Unterschiede zwischen den beiden Häusern zudem kleiner als die Unterschiede zwischen zwei unsauber gewählten Märkten desselben Hauses.

Was der Leser deshalb tun sollte: Quotenschlüssel eines konkreten Marktes selbst nachrechnen, statt einen Anbieter für günstig zu halten. Das ist die einzige Preisangabe an einem Tennis-Wettschein, die man überhaupt überprüfen kann, weil sie in den Quoten steckt und nicht in der Werbung. Wer weiss, welche Veranstalter in der Schweiz Tennis überhaupt anbieten dürfen, kann die Liste der geprüften Optionen deutlich kürzen — die steht im nächsten Abschnitt.

Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt auf Tennis wetten darf

Die rechtliche Einordnung beginnt bei einem Satz, der die ganze Seite trägt: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021). Nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt.

Ein einzelner gelber Tennisball liegt auf einem Holztisch vor einem Fenster mit Alpenblick
Den Davis Cup 2025 gewann Italien im Finale in Bologna gegen Spanien mit 2:0.

Wer das einmal verstanden hat, versteht auch, warum die Suchmaschine mehr Anbieter auswirft, als es geben darf.

Zwei Veranstalter, ein geteiltes Land, keine dritte Bewilligung

Eine Bewilligung braucht es doppelt: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21−25 BGS). Und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Anzahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das ist keine Marktknappheit, die sich mit der Zeit auflöst, sondern eine gesetzliche Obergrenze.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz Bediengebiet
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie Tessin und Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne FR, GE, JU, NE, VD, VS
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz –
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz –
Betwinner keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz –
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz –
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz –
Funbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz –
Duelbits keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz –
Sportuna keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Lizenz –

Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Nettoerlöse fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — auch das ein Grund, warum der Kanton an der Obergrenze festhält.

Der geschlossene Katalog: was wettbar ist und was nicht

Die Bewilligung umfasst nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Erlaubt ist ein geschlossener Katalog: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie darin stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie darin stehen. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder die Podestplätze entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich; Esport taucht dort schlicht nicht auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Zu virtuellen Sportarten ist rechtlich nichts geregelt, und wer dort eine Aussage zur Zulässigkeit sucht, findet keine.

Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, sofern der Betreiber dafür eine Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out schliesslich ist überhaupt nicht reguliert und bleibt, was es ist: eine Funktion jedes einzelnen Anbieters.

Der Katalog ist für den Leser keine Formalie. Er entscheidet, ob eine Wette, die man im Kopf hat, überhaupt angeboten werden darf — und er entscheidet mit, warum das Angebot an einem Tennisturnier schmaler aussieht als auf einer ausländischen Seite.

Was eine fehlende Bewilligung kostet

Eine ausländische Lizenz, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht, die einen Streit um eine Wette zugunsten des Wettenden entscheidet.

Dazu kommt die Blockade. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86−93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Gespa das und führt dafür Interwetten und Bet-at-Home namentlich an; bet365 wird als auf der Liste stehend genannt. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung sein Guthaben stehen lässt, plant also mit einer Adresse, die von einem Tag auf den anderen unerreichbar sein kann. Und derselbe Anbieter ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen.

Eine Schweizer Zahlungssperre gegen nicht bewilligte Wettseiten existiert nicht. Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Wer die Hoffnung hat, sein Institut schütze ihn, hat sie zu Unrecht.

Die Zahlungen selbst

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wetten nicht, und ein Kredit an Spielende ist nicht erlaubt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und ergibt sich aus seinen Bedingungen. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Die Auszahlung auf das eigene Konto ist im bewilligten Bereich nicht verhandelbar und nicht anonymisierbar. Das ist eine Einschränkung, und sie ist der Preis für den Schweizer Rechtsweg.

Steuer: was am Ende vom Gewinn bleibt

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; die ESTV nennt Sportwetten in dieser Kategorie. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025 waren es CHF 1’070’400), der kantonale Schwellenwert weicht davon ab und variiert je nach Kanton. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit unter diesem Betrag: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für die eigene Situation hilft nur der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Werbung, Gratisspielguthaben und die eine Zahl, die fehlt

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder Gesperrte richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.

Die Zahl der Zustimmungen sagt mehr, als sie auf den ersten Blick sagt. Wer in der Werbung ein Gratisspielguthaben sieht, sieht die Ausnahme und nicht die Regel — und sieht nicht, dass Betrag und Bedingungen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters stehen. Die bewilligte Schweiz deckelt den Wettmarkt auf zwei Häuser und genehmigt Gratisangebote einzeln. Wer sich über den schmalen Markt ärgert, sollte sich daran erinnern, dass die Alternative zu zwei bewilligten Häusern nicht ein Dutzend bewilligter Häuser ist, sondern ein Dutzend ohne Bewilligung.

Zwei Räume, in denen sich die Häuser unterscheiden dürfen

Innerhalb dieses Rahmens ist der Wettende weniger festgelegt, als die Obergrenze vermuten lässt — nur nicht dort, wo er sucht. Swisslos und die Loterie Romande dürfen unterschiedliche Quoten zeigen, unterschiedliche Limits führen und unterschiedliche Funktionen wie Cash-Out, Kombiboost oder Livewetten anbieten. Die Bewilligung setzt den Rahmen, nicht das einzelne Produkt. Und beide setzen bundesrechtlich vorgegeben Verlustlimiten um, deren Detailausgestaltung sie in eigenen Bedingungen festhalten.

Wer sich für ein Haus entscheidet, entscheidet also zweierlei mit: die Limitenregel, an die er gebunden ist, und das Wettschein-Handwerk, das dort gilt. Und wer im falschen Kanton wohnt, kann ohnehin nur eines von beiden nutzen. Wem das zu eng ist, für den ist die Alternative kein schmaleres Produkt, sondern ein anderes Rechtsverhältnis — ohne Schweizer Aufsicht, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg.

Spielerschutz: was die eigenen Limiten kosten und wann sie greifen

Die Spielerschutzregeln der Schweiz sind keine Empfehlung am Seitenrand, sondern eine Bedingung des Spielerkontos. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist die Grenze, über die hinaus das Konto nicht belastet werden kann, nicht der Betrag, den man setzen muss. Auch wer CHF 5 pro Woche setzen will, muss die Limite aktiv bestätigen.

Ein Tennisschläger lehnt an einer Bank neben einer Wasserflasche, am Abend ruht der Platz im Flutlicht, aus der Ferne gesehen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Limitenart Swisslos Sporttip Loterie Romande Jouez Sport
Verlustlimite 1 / 7 / 30 Tage vor der ersten Teilnahme zu setzen; Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 –
Senkung der Limite gilt sofort –
Erhöhung der Limite erst nach 72 Stunden –
Einzahlungslimite freiwillig, jeweils für 30 Tage –
Selbstsperre, produktbezogen 1 bis 180 Tage, keine Aufhebung vor Fristablauf –
Unbefristete Spielsperre Eintrag in ein schweizweites Register, gilt auch für Casinos und Liechtenstein –

Die Tabelle ist bewusst einseitig, und das ist keine Nachlässigkeit: Wie die Loterie Romande ihre Limiten in eigenen Bedingungen ausformt, klärt man vor der Kontoeröffnung auf deren Seite. Wer in der Westschweiz wohnt, trifft dort auf ein Haus, das den bundesrechtlichen Rahmen mit eigenen Werten füllt.

Warum Senken sofort geht und Erhöhen nicht

Die Mechanik ist einfach und ungewöhnlich scharf: Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz schreibt eine Frist von 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage sind lang genug, um einmal über eine verlorene Wette hinwegzukommen, und das ist kein Zufall.

Der Preis dieser Regel trifft zwei verschiedene Wettende. Wer sein Budget im Februar grosszügig setzt und im April merkt, dass er es legitim ausweiten möchte, wartet. Wer an einem Samstagabend nach einer Serie schlechter Entscheidungen die Limite hochsetzen will, wartet auch — und das ist die Person, für die die Regel gebaut ist. Eine Regel, die den einen schützt und den anderen bremst, ist trotzdem richtig, wenn die Rollen sich über die Zeit vertauschen können. Wer sein Budget kennt, plant es in die Limite ein und muss die Sperrfrist nie bemerken.

Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die zweite Bremse wirkt auf einer anderen Ebene: Die Verlustlimite begrenzt, was das Konto im Zeitraum verlieren kann, die Einzahlungslimite begrenzt, was überhaupt hineingeht. Wer beides setzt, deckt zwei Wege ab, auf denen ein Konto aus dem Ruder laufen kann.

Selbstsperre und das Register, das mehr umfasst als Sportwetten

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich hier sperren lässt, ist also nicht nur beim Tennis weg, sondern auch am Spieltisch und ausserhalb der Landesgrenzen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist ein Fachgremium beteiligt; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Für einen Wettenden, der nur Tennis spielt, ist die unbefristete Sperre damit die grösste Bremse, die das Schweizer System kennt. Sie ist grösser als das Problem, das sie lösen soll, und genau das macht sie wirksam.

Die Pflichten vor der ersten Wette

Die Registrierung ist eine Kette von Bedingungen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein Tennisspieler des eigenen Klubs also nicht auf das eigene Match.

Die Altersgrenze wird nicht überall gleich durchgesetzt. Die Gespa testete 2025 den Verkauf an Minderjährige an Verkaufsstellen und verkaufte in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine Minderjährige oder einen Minderjährigen. Das ist die Zahl, die erklärt, warum der Online-Kanal die strengere Prüfung braucht — und warum man sich an einem Kiosk nicht darauf verlassen sollte, dass die Grenze greift.

Ausgesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer gesperrt ist und trotzdem am Konto vorbeikommt, gewinnt nicht. Wer ausserhalb des bewilligten Angebots spielt, hat weder Verbindung zum Sperrregister noch Schweizer Rechtsweg. Das ist die eine Stelle, an der die Bequemlichkeit eines offenen Marktes teuer wird: Der Wettende verzichtet nicht auf ein Produkt, sondern auf den Mechanismus, der ihn im Fall eines Falls auffängt.

Vergleich der zehn Anbieter: Bewilligung, Limiten, Weg zum Konto

Zwei bewilligte Häuser, acht ohne Bewilligung. Das ist der ganze Rahmen, und er steckt den Vergleich enger, als die Zahl zehn vermuten lässt. Die acht folgenden Anbieter sind ohne Schweizer Bewilligung und dienen der Einordnung, weil Wettende ihnen im Netz begegnen.

Der Vergleich beurteilt Anbieter nach Bewilligung, Einsatzlimiten und der Auszahlung auf das eigene Konto. Alle drei Punkte haben einen Preis für den Wettenden, und der ist die eigentliche Vergleichsgrösse — nicht die Optik eines Wettprogramms.

Der Massstab, an dem hier gemessen wird

Die Bewilligung entscheidet, welches Recht gilt und ob ein Schweizer Rechtsweg offen ist. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat eine ausländische Lizenz, die hier keine Kraft entfaltet (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsweg bei Streit um eine Wette.

Die Einsatzlimiten entscheiden, wie gross eine einzelne Wette sein darf. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit CHF 5 auf ein Einzel setzt, liegt weit unten; wer mit CHF 800 kommt, steht näher an der Decke, als ihm lieb ist — ein einzelner Satz auf ein Final-8-Einzel kann daran scheitern.

Die Auszahlung auf das eigene Konto hängt an einer Regel, die über die Anbieterwahl hinausgeht. Bei bewilligten Anbietern werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer sein Geld auf ein Konto bei einem Anbieter ohne diesen Anschluss einzahlt, verlässt sich auf dessen eigene Zahlungsregeln — und auf eine Rechtsordnung, in der er selbst nicht Partei ist.

Die Rangliste und die Sache mit dem Wohnort

In der Reihenfolge der Schweizer Bewilligungslogik steht Swisslos Sporttip vor der Loterie Romande Jouez Sport, weil Sporttip das grössere Vertragsgebiet bedient: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Bediengebiet möglich. Für die meisten Leser heisst das: Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Häusern ist keine Wahl, sondern eine Folge der Wohnadresse. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, auch wenn er in Lausanne arbeitet. Das entwertet die Idee, man könne den günstigeren der beiden frei wählen — und es ist wichtiger als jede Quote.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Einsatzlimiten Auszahlung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Mindesteinsatz CHF 1; Höchsteinsatz CHF 1’000 (Einzel/Kombi), CHF 10’000 (System) nur auf Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa – nur auf Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers
20Bet keine Schweizer Bewilligung – –
WirWetten keine Schweizer Bewilligung – –
Betwinner keine Schweizer Bewilligung – –
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung – –
BC.Game keine Schweizer Bewilligung – –
Funbet keine Schweizer Bewilligung – –
Duelbits keine Schweizer Bewilligung – –
Sportuna keine Schweizer Bewilligung – –

Die leeren Zellen sind hier die Aussage. Für die acht Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine Schweizer Bewilligungszeile, die man ausfüllen könnte, und ihre eigenen Limits unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Bei der Loterie Romande stehen die Einsatzgrenzen in deren eigenen Bedingungen, und wer dort ein Konto eröffnet, liest sie vor der ersten Wette.

Wo dieser Vergleich endet

Ein Vergleich über zehn Anbieter, von denen acht keine Schweizer Bewilligung haben, hat eine schiefe Mitte: Er lädt dazu ein, die acht als gleichwertige Optionen zu lesen. Das sind sie nicht. Keine ausländische Lizenz schützt einen Wettenden in der Schweiz, und keine Schweizer Stelle wird bei einem Streit mit einem dieser Anbieter für ihn tätig.

Der Vergleich ist auch nicht vollständig, und das ist die tatsächliche Informationslage, nicht ein Versäumnis der Darstellung. Bewilligung, ein paar Einsatzlimiten und die Auszahlungsregel der bewilligten Häuser sind das, was sich sauber nebeneinanderlegen lässt. Wer die Seiten ohne Bewilligung prüfen will, entnimmt deren Bedingungen, wer dahintersteht, wo sie bewilligt sind und wie eine Auszahlung abläuft. Diese Arbeit ist der Preis der Entscheidung, ausserhalb des bewilligten Angebots zu spielen.

Und keine Marge sagt etwas über einen Anbieter aus, wenn kein konkreter Markt und kein Stichtag danebenstehen. Quoten und Margen altern schneller als alles andere auf dieser Seite.

Wie die zehn Anbieter im Einzelnen dastehen

Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet und der Kombiboost ab vier Voraussagen

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); das Sportwetten-Geschäft läuft unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine schweizerische Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt, die zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet bilden. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Konto — für die meisten Leser entscheidet das die Anbieterwahl nachhaltiger als jede Quote.

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Bei den Einsätzen gilt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten kann das Haus jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 30 auf eine Quote von 1.90 setzt, rechnet CHF 57,00 vor der Rundungsstufe — und die Rundung geht nach unten.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann das Haus Wetten mit Quote 1.00 werten.

Verdikt: Swisslos ist das Haus mit dem grössten Vertragsgebiet und dem vollständigsten Schutzapparat — und mit den engsten Einsatzgrenzen. Der Kombiboost ab vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 belohnt nicht den klugen Wetter, sondern den Vielkombinierer, und die Staffelung bis 100 % macht aus einer Gewinnbremse ein Argument. Ein einzelner Satz über CHF 1’000 ist nicht möglich; wer grösser denkt, muss auf Systemwetten ausweichen.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit eigenem Bediengebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa.

Das Bediengebiet ist der harte Punkt. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen möglich, und die bundesrechtliche Vorgabe ist der Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), den die Häuser in der Praxis auf ihr Gebiet eingrenzen. Wer in Zürich oder St. Gallen wohnt, hat hier keinen Zugang, egal wie gut ihm das Tennisangebot gefällt.

Wie die Loterie Romande die Verlustlimiten in eigenen Bedingungen ausformt, weicht möglicherweise von den Werten ab, die Swisslos führt; das Detail steht in ihren Teilnahmebedingungen und nicht in einer Übersicht. Der bundesrechtliche Rahmen, dass Limiten zu setzen sind und eine Erhöhung nicht sofort wirkt, gilt für beide Häuser.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind für eine Online-Entscheidung kein Argument. Sie sind der Massstab dafür, wie tief das Haus in der Westschweiz verankert ist — und sie erklären, warum die Westschweizer Kantone ihre eigene Struktur haben, statt sich einem nationalen Anbieter anzuschliessen.

Verdikt: Für Westschweizer ist Jouez Sport nicht die zweite Wahl, sondern die einzige bewilligte. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte die eigenen Limitenwerte in den Bedingungen nachschlagen, statt sie anzunehmen; und wer in der Deutschschweiz wohnt, findet hier ohnehin nichts.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz anerkannte Lizenz liegt nicht vor; es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann per DNS blockiert werden.

Verdikt: Der Anbieter steht hier zur Einordnung, da er keine in der Schweiz gültige Lizenz besitzt und somit ausserhalb der nationalen Aufsicht operiert.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

WirWetten verfügt über keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Ein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten ist nicht gegeben.

Verdikt: Der deutschsprachige Name ist keine Bewilligung; rechtlicher Schutz in der Schweiz ist nicht vorhanden.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Betwinner operiert ohne Schweizer Lizenz. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister und kein Zugang zur Schweizer Gerichtsbarkeit.

Verdikt: Bekanntheit ersetzt keine Bewilligung. Ohne Schweizer Genehmigung entfällt der Schutz durch nationale Aufsichtsbehörden.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

BetOnRed besitzt keine Schweizer Zulassung. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrsystem und keine Schweizer Rechtsgrundlage für den Spielerschutz.

Verdikt: Die Seite operiert ohne nationale Genehmigung, was den Rechtsweg im Streitfall ausschliesst.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

BC.Game operiert ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht weder Anbindung an das Sperrregister noch Schweizer Rechtsweg.

Verdikt: Der Anbieter setzt auf Krypto-Zahlungen, was den Schweizer Regeln zur Identifikation bei Auszahlungen (Art. 50 Abs. 2 VGS) widerspricht. Schutz durch Schweizer Aufsicht existiert nicht.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Funbet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ebenso wie ein inländischer Rechtsweg.

Verdikt: Ohne Schweizer Lizenz fehlen dem Spieler sämtliche Schutzinstrumente, die im bewilligten Angebot Standard sind.

Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Duelbits verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Ein Zugang zu nationalen Sperrregistern oder Schweizer Gerichten ist nicht vorhanden.

Verdikt: Der Verzicht auf Schweizer Lizenzen bedeutet den Verzicht auf Aufsicht und Spielerschutz-Mechanismen.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Sportuna besitzt keine Schweizer Zulassung. Es bestehen keine Anbindungen an Schweizer Sperrsysteme oder Rechtswege.

Verdikt: Als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bietet die Seite keinerlei Schutz durch inländische Behörden oder Spielsperrregister.

Was die Wette am Ende kostet: Marge, Rundung und der eigene Weg zum Konto

Wer auf den Davis Cup wettet, zahlt nicht an der Kasse. Er zahlt in der Quote, in der Rundung des Gewinns und in den Schritten, die vor der ersten Wette zu erledigen sind. Wer diese Posten addieren kann, hat den Preis einer Tenniswette verstanden, bevor er einen Wettschein ausfüllt.

Die Marge in einem Beispiel

Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %, und damit eine Marge von rund 5 %. Das ist ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Sobald der Markt mehr als zwei Ausgänge hat, liegt die Marge typischerweise höher, und bei niedrigeren Quoten steigt der Anteil des Buchmachers. Bei einer Quote von 2.10 wird der Preis für den Wettenden günstiger, aber sie verschwindet nicht. Die exakte Marge eines konkreten Marktes lässt sich nur mit den tatsächlichen Quoten aller Ausgänge dieses Marktes berechnen — und nur für den Moment, in dem man sie abliest.

Was von einem Gewinn tatsächlich ankommt

Der Gewinnbetrag ergibt sich bei Sporttip aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Danach wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 30 auf eine Quote von 1.90 sind das CHF 57,00 vor der Rundungsstufe. Über viele Wetten hinweg ist diese Rundung systematisch nach unten gerichtet, und der Buchmacher behält die Differenz.

Dazu kommt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Einen Weg, den Gewinn anonym oder in Krypto zu empfangen, gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Wer sein Guthaben bei einem Anbieter ohne Bewilligung stehen lässt, verliert diesen Schutz und zusätzlich die Planungssicherheit einer Schweizer Domain.

Die Posten vor der ersten Wette

Die erste Wette selbst ist klein; der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1. Was davor kommt, ist grösser. Registrierung mit Ausweisprüfung gegen Adress-Datenbanken, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Hinzu kommt die Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden muss.

Ein Wettender mit CHF 50 Monatsbudget setzt die Limiten entsprechend tief und bemerkt die 72-Stunden-Frist nur, wenn er sie aushebeln will. Ein Wettender, der im Februar die Qualifikationsrunden und im November das Finale im Kopf hat und sein Budget im April anheben möchte, wartet drei Tage. Wer im September senkt, hat sofort weniger.

Und wer über ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nachdenkt, rechnet bitte alles: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Rechtsweg — und Gewinne aus ausländischen Grossspielen, die die kantonale Steuerpraxis etwa im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Das ist eine andere Rechnung, und sie steht in keinem Werbebanner.

Was sich vor dem ersten Einsatz klären lässt

Wer die Marge eines konkreten Marktes wissen will, notiert die Quoten aller Ausgänge desselben Marktes, addiert die reziproken Werte und liest die Differenz ab. Wer wissen will, wie eine abgesagte Einzelpartie oder eine nicht zu Ende gespielte Begegnung abgerechnet wird, liest die Wettregeln des jeweiligen Anbieters, weil diese Frage von Haus zu Haus verschieden geregelt ist. Wer wissen will, was eine Wette ihn höchstens kosten kann, liest die Einsatzlimiten und die Verlustlimite zusammen — nicht die Quote allein. Drei Blicke, und aus einem Wettangebot wird eine informierte Entscheidung.

Häufige Fragen zu Davis-Cup-Wetten in der Schweiz

Kann man in der Schweiz auf den Davis Cup wetten, und bei welchen Veranstaltern?

Ja, aber nur bei den zwei Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Tennis ist wettbar, wenn der Wettbewerb im Gespa-Katalog der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026 steht. Weitere Schweizer Bewilligungen für Sportwetten gibt es nicht.

Wie ist der Davis Cup 2026 aufgebaut, und was bedeutet das für Wetten auf Länderbegegnungen?

Die 114. Ausgabe läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026, mit zwei Qualifikationsrunden und dem Finalturnier, für das acht Nationen qualifiziert sind. In der regulären Runde wird an zwei Tagen mit bis zu vier Einzeln und einem Doppel gespielt, alle Partien im Best-of-Three, und restliche Partien entfallen nach dem dritten Sieg. Im Final 8 werden pro Begegnung nur zwei Einzel und bei Bedarf ein Doppel gespielt.

Wie werden Wetten abgerechnet, wenn eine Begegnung abgesagt oder nicht zu Ende gespielt wird?

Die Abrechnung folgt den Wettregeln des jeweiligen Betreibers und ist von Haus zu Haus verschieden geregelt. Bei Sporttip zählt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die Regeldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Welche Marge steckt in den Quoten bei Tennis-Länderkämpfen, und wie lässt sie sich abschätzen?

Bei einem illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %, und die Marge rund 5 %. Das ist ein Rechenbeispiel, kein Preis einer konkreten Seite. Bei mehr als zwei Ausgängen liegt sie typischerweise höher, bei niedrigeren Quoten ebenfalls höher. Abschätzen lässt sie sich, indem man die reziproken Quoten aller Ausgänge eines Marktes addiert.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gelten Senkungen und Erhöhungen?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz schreibt 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Was ist steuerlich bei Gewinnen aus ausländischen Wettseiten zu beachten?

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Bei Schweizer Grossspielen sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, der kantonal unterschiedlich hoch liegt. Für die eigene Situation hilft der Steuerberater.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»