Fünf Euro sind kein Schnäppchen, sondern eine Weiche
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In 30 Tagen sind beim Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet höchstens CHF 10’000 möglich. Kein bewilligter Schweizer Veranstalter beginnt bei fünf Euro. Genau dort liegt die Entscheidung, um die sich alles dreht.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Was fünf Euro beim Sportwetten in der Schweiz bedeuten
Wer nach einer Einzahlung von fünf Euro sucht, sucht nach einem Einstieg ohne Risiko. Der Betrag klingt harmlos. Er ist es auch — nur nicht dort, wo die Suche beginnt.

Die Schweiz kennt für Sportwetten genau zwei Veranstalterinnen. Swisslos betreibt das Produkt Sporttip, die Loterie Romande das Produkt Jouez Sport. Beide rechnen in Franken. Ein Mindestbetrag von fünf Euro oder fünf Franken ist bei ihnen kein Programmpunkt, auf den man stösst, sondern eine Zahl, die es nicht gibt. Beim Aufladen des Swisslos-Spielkontos liegt der Mindestbetrag bei CHF 20.
Darin steckt schon die ganze Antwort auf die Ausgangsfrage. Eine Einzahlung in Euro ist in der Schweiz nur bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung denkbar. Der kleine Betrag ist also nicht die Eintrittskarte zu einem günstigen Angebot. Er ist ein Wegweiser an der Landesgrenze, und wer ihm folgt, verlässt den Bereich, in dem Schweizer Recht ihn schützt.
Was das Gesetz unter Sportwetten versteht
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.
Ein Anbieter braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der Reinertrag fliesst an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der eigentliche Grund, weshalb die Hürden so hoch liegen: Ein tiefer Mindesteinsatz ist mit dieser Konstruktion nicht vorgesehen.
Warum ein tiefer Mindestbetrag nichts über die Qualität sagt
Ein kleiner Mindestbetrag ist die einfachste Marketingzahl überhaupt. Sie kostet den Anbieter nichts. Sie sagt nichts über die Quote, nichts über die Auszahlungsdauer, nichts über die Aufsicht.
Auf einer Seite, die in Euro einzieht, steht dieser Betrag trotzdem gern oben. Der Betrag ist der Köder. Was danach folgt, entscheidet.
Bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen sieht die Rechnung andersherum aus. Swisslos nennt einen Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten — tiefer als jedes Euro-Angebot es je versprechen könnte. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Gegenüberstellung ist der Kern der Sache. Kein Schweizer Anbieter verlangt fünf Euro, um überhaupt einzusteigen. Er verlangt CHF 20 für das Guthaben und lässt dann Wetten ab CHF 1 zu. Wer den kleinen Einsatz sucht, bekommt ihn hier — nur ohne den Umweg über ein fremdes Konto.
Wo der kleine Betrag die grösste Rolle spielt
Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeichnen ein unangenehmes Bild: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Zahlenangabe, die man kennen sollte, bevor man Verkaufsstellen als streng beschreibt.
Der kleine Betrag und der Jugendschutz hängen zusammen. Wer regelmässig mit Münzgeld hantiert, sieht die Kontrolle vor Ort. Der eigentliche Schutz liegt woanders: im Spielerkonto, in der Identitätsprüfung, im Sperrregister. Diese Instrumente greifen erst beim Online-Konto, und sie greifen nur dort, wo Schweizer Recht gilt.
Die Rechtslage: Bewilligung nur für zwei, und nur für die Schweiz
Bewilligungen für Sportwetten in der Schweiz besitzen Swisslos und die Loterie Romande. Die Bewilligung gilt ausschliesslich in der Schweiz. Dieser Satz ist kurz, und er entscheidet über alles Weitere auf dieser Seite.

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Veranstalterinnen, zwei Vertragsgebiete, eine Bewilligung, die an der Grenze endet. Wer aus Zürich kommt, kann das Konto bei der Loterie Romande nicht eröffnen. Wer aus Genf kommt, nicht das bei Swisslos.
Wer wo ein Konto eröffnen darf
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Für ein Online-Spielerkonto bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das ist der Preis der Bewilligung: zwei Anbieter, ein Wohnsitznachweis, ein Konto pro Kopf. Wer das als Umstand abtut, hat die Rechnung noch nicht gesehen — im Gegenzug steht ein geregeltes Verfahren dahinter.
Der geschlossene Katalog dessen, was überhaupt bewettet werden darf
Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Der zulässige Katalog ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS).
Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Eckball- und keine Kartenmärkte, und sie enthält keinen Esport-Abschnitt.
Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Anbieter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Wettende ab 18 Jahren haben Zugang zu Sporttip-Wetten. Unter 18 Jahren besteht kein Zugang. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Was ohne Schweizer Bewilligung auf dem Spiel steht
Kein ausländischer Anbieter darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden. Daneben fehlen Kontrolle und Fairplay-Aufsicht.
Werbetreibende dürfen nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).
Gratisspiele oder Gutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt das Gesetz nicht — anders als manche Nachbarländer. Die Summe und die Bedingungen einer Aktion stehen allein in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Genau hier zeigt sich die Kostenlogik am deutlichsten: Nicht nur der Anbieter braucht eine Bewilligung, auch sein Werbematerial. Deshalb führen die beiden Schweizer Veranstalterinnen nur wenige Aktionen, und deshalb ist ein Euro-Angebot mit «Bonus» schnell ein Angebot aus einem Rechtsraum, der in der Schweiz nichts gilt.
Die Sperrliste und das Domain-Hopping
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Sperren sind kein stabiles Hindernis. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt. Auch bet365 steht auf der Liste.
Für den Leser heisst das: Die Sperrliste ist keine Liste dessen, was funktioniert, sondern dessen, was blockiert wird. Sie ist ein bewegliches Ziel. Wer heute über eine Ersatzadresse ankommt, hat morgen dasselbe Problem.
Bloss: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren. Es gibt keine Zahlungssperre.
Das Kernstück: was die Bewilligung dem Spielenden gibt und was der Verzicht kostet
Im bewilligten Bereich gilt: Auszahlungen von Guthaben erfolgen nur an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Ausserhalb des bewilligten Bereichs fällt das weg. Keine Schweizer Aufsicht über Quoten und Auszahlung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Folge für den einzelnen Betrag ist konkret: Wer fünf Euro überweist und nie auszahlen kann, hat fünf Euro verloren. Wer fünf Euro überweist und auf eine Adresse ausweicht, deren Sperrung morgen greift, verliert den Zugang zum Konto und mit ihm zur Begründung.
Das ist die Kostenrechnung dieser Seite in einem Satz: Der Einstieg über fünf Euro ist billig, der Wegfall des Rechtswegs nicht.
Verantwortungsvoll wetten: wo die Limiten sitzen und was sie kosten
Verlustlimiten setzen Spielende selbst, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss aber einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS).
Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die kurze Frist und die lange Frist gehören zusammen. Wer sich senkt, darf das jederzeit. Wer sich wieder öffnen will, muss 72 Stunden zuwarten. Von Gesetzes wegen gälte eine Erhöhung nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an und sind damit strenger als das Gesetz es verlangt.
Der bekannte Satz, in der Schweiz lasse sich das Einzahlen staatlich deckeln, ist falsch. Es gibt keinen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel. Es gibt die Limiten, die der Spielende selbst setzt, und es gibt die produktbezogenen Obergrenzen, die der Anbieter in seinen Bedingungen führt.
Der Weg in die Spielsperre und der Weg wieder heraus
Gesetzlich trägt die Spielsperre drei Stränge: die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen, die Selbstsperre und ein gemeinsames Register der gesperrten Personen (Art. 80–82 BGS).
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt wird (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Anbieter anbieten (Art. 89 VGS).
Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Drei-Monats-Frist ist unbequem, und sie soll es sein. Wer eine Sperre als Auszeit versteht, muss wissen, dass sie länger dauert als die Krise, die sie ausgelöst hat.
Wo Beratung ansetzt statt Selbstkontrolle
Die Werkzeuge, die auf dieser Seite stehen, sind Selbstwerkzeuge. Sie nützen nur, wenn jemand sie bedient. Wer merkt, dass sein Einzahlungsrhythmus sich von selbst beschleunigt, braucht kein weiteres Formular, sondern ein Gespräch.
Dafür sind die kantonalen Fachstellen und die Suchtberatung da. Wer die eigene Steuererklärung schon der kantonalen Steuerverwaltung überlässt, kann dieselbe Nüchternheit auch hier anwenden.
Die Limiten bei Sporttip sind übrigens produktbezogen und nicht übertragbar auf andere Anbieter. Wer ausserhalb der bewilligten Veranstalterinnen spielt, findet dort weder das Sperrregister noch die Sperre. Seine Selbstkontrolle bleibt dann bei ihm allein — im buchstäblichen Sinn des Wortes.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000).
Gratisspielguthaben und Freiwetten: was die Bedingungen kosten
Von den drei landläufigen Wortpaaren, die man im Zusammenhang mit Sportwetten am häufigsten hört, sei das Paar «Freiwette ohne Einzahlung» das schwierigste. Es verspricht ein Geschenk, und Geschenke dieser Art tragen in der Schweiz eine Bedingung: Die Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspiele und Gutschriften nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa der Loterie Romande 24 Zustimmungen und dem Swisslos 8.
Acht und 24. Auf ein ganzes Jahr verteilt ist das keine Werbetrommel, das ist eine Randerscheinung. Wer bei Schweizer Veranstalterinnen ein Aktionsfeuerwerk erwartet, wird enttäuscht — und genau darin liegt eine Information: Der geschlossene Markt dämpft den Aktionsdruck.
Der Code, der keiner ist
Auf Seiten, die Einzahlungen in Euro annehmen, gehört der Gutscheincode zum Standardrepertoire. Man tippt ihn ein, und das Angebot wird aktiviert. Zwei Dinge sind dazu festzuhalten.
Erstens: Wenn in einem Angebot die Bedingung steht, die Aktionsseite sei zu besuchen, steht dort ein Code — und die Rede vom Code ist selbst schon Teil des Angebots, nicht eine Zugangsformalität.
Zweitens: Bei den Schweizer Veranstalterinnen wird die Gratisgutschrift nicht über einen Code ausgelöst, sondern sie erscheint als Guthaben im Spielerkonto und ist an Bedingungen gebunden. Das ist der ganze Unterschied zwischen einem Marketinginstrument und einem Vorgang im Kundensystem.
Bedingungen, die still Geld kosten
Die Bedingungen einer Gratisgutschrift sind selten im Titel enthalten, und sie sind selten uninteressant.
Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstalterinnen nicht auszahlbar. Wer CHF 10 zugute hat, kann damit spielen. Er kann es aber nicht auszahlen und nicht in ein Bankkonto umwandeln. Der Gegenstand des Geschenks ist Spiel, nicht Geld.
Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7 0’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Dieses Beispiel ist lehrreich, wenn man es nicht als Werbetext liest. Der Code muss innert 7 Tagen eingegeben werden. Das Guthaben selbst lebt 30 Tage. Beides sind Fristen, die einen Verbrauchsanreiz setzen, und genau so soll es sein. Wer die CHF 10 einsetzt, weil sie sonst verfallen, hat nicht CHF 10 gewonnen — er hat CHF 10 gesetzt.
Bei Sporttip gibt es mit dem Kombiboost ein Instrument anderer Art: einen Bonus auf den Nettogewinn, der nur online gilt (Prematch, Live, Systemwetten) und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung sieht nach Leiter aus. Sie ist eher eine Steilwand: Fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 in einer einzigen Kombiwette — die Kombination selbst wird dabei zum Problem, nicht die Quote.
Warum die «Freiwette» kein Geld ist
Eine Freiwette, deren Einsatz nicht ausbezahlt wird, verhält sich anders als ein Geldschein. Wer mit einem Geldschein setzt und gewinnt, bekommt Einsatz und Gewinn. Wer mit einer Freiwette setzt und gewinnt, bekommt den Gewinn — der Einsatz bleibt zurück, weil er nie der eigene war.
Weil der ausbezahlte Betrag kleiner ist als der, den eine gewöhnliche Wette einbringt, ist die Freiwette nur ein Teil ihres Nennwerts wert. Die Bedingung, die daran hängt, entscheidet zusammen mit der Kombinationsstaffel über den tatsächlichen Gegenwert des Angebots. Auf einem Konto, aus dem Guthaben nicht auszahlbar ist, verschiebt sich dieser Gegenwert weiter. Das Gratisspielguthaben lebt innerhalb der Plattform und endet dort.
Zahlungsabwicklung: Einzahlen, Auszahlen, Fristen
Beim Aufladen und beim Auszahlen entscheidet sich, ob ein kleiner Betrag überhaupt ankommt und ob er zurückkommt. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern sind beide Wege eng geregelt.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay — die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Der Dauerauftrag zur Kontrolle: Die Gesamtsumme, die der Anbieter über 30 Tage auszahlt, und die Differenz zwischen ausstehendem Guthaben und Ymd dem oberen Rand. Die Limite von CHF 9’999 auf dem Guthaben trifft nicht den, der selten einzahlt. Sie trifft den, der mehrere hundert Franken im Konto liegen lässt, um laufend zu setzen.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Prepaid-Tickets («Pre-pay Loterie Romande») gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Das Prepaid-Ticket ist zugleich die klarste Preisgabe der Schweizer Mindestlogik: Die kleinste Karte liegt bei CHF 20. Fünf Euro passen nicht hinein.
Wie lange das Geld unterwegs ist
Beim Auszahlungstempo unterscheiden sich die beiden Veranstalterinnen deutlich.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die 3 % sind keine Nebensache, sondern ein Anreiz zur Bündelung: Wer zehnmal im Jahr einen kleinen Betrag abzieht, zahlt für sein eigenes Geld. Dabei lohnt das Bündeln fast immer.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden. Bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Der bargeldlose Weg führt über die IBAN im Konto.
Für die Auszahlung entscheidend ist Art. 50 Abs. 2 VGS: Guthaben und Gewinne gehen nur an ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Wer auf eine Krypto-Adresse auszahlen will, findet dafür im bewilligten Bereich keinen Weg.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer sich gegen die Verweigerung einer Auszahlung wehren will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Ein halbes Jahr für einen Gewinn, der auf einem Wettschein steht. Die Frist ist nicht grosszügig, und der Verfall ist endgültig — das Geld bleibt bei Swisslos und geht an den gemeinnützigen Zweck.
Wo das Aufladen bei Sporttip hakt
Es gibt Kleinigkeiten, die im Alltag mehr kosten als jede Gebühr. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Quote 1.00 heisst: Der Einsatz kommt zurück, mehr nicht. Wer den Elfmeter sieht und dann auf den Torschützen setzt, hat kein Geschäft gemacht. Dasselbe gilt für die Livewette, die zu spät ankommt, weil die Verbindung gerade neu aufgebaut wird.
Bei der regulären Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Fussballwette auf einen Cupsieg stellt und die Verlängerung mitrechnet, rechnet falsch.
Zwei Details, die den Wert einer Wette verändern, ohne dass ein Euro mehr auf dem Konto liegt.
Die bewilligten Veranstalterinnen und die ausländischen Anbieter im Vergleich
Zehn Namen stehen in dieser Übersicht. Zwei davon tragen eine Schweizer Bewilligung, acht tragen sie nicht. Die Reihenfolge unten ist von Swisslos über die Loterie Romande zu den ausländischen Anbietern gelegt und nicht als Rangfolge im Sinne einer Kaufempfehlung zu lesen.
Die Schweizer Gruppe ist vollständig. Die ausländische Gruppe ist es ausdrücklich nicht: Sie ist eine Auswahl der Marken, denen Schweizer Spielende in Werbung und Suchergebnissen begegnen. Sie ist nicht das Angebot der Welt — die Sperrliste der Gespa umfasste Ende 2025 allein 671 Domains.
| Betreiber | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetAlright | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Angabe zu einer ausländischen Bewilligung |
| Funbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Angabe zu einer ausländischen Bewilligung |
| X3Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Tobique, gemeldet durch Drittquellen, ohne Kraft in der Schweiz |
| BC.Game | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Angabe zu einer ausländischen Bewilligung |
| IviBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Angabe zu einer ausländischen Bewilligung |
| Rollbit | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Angabe zu einer ausländischen Bewilligung |
| Duelbits | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Angabe zu einer ausländischen Bewilligung |
| 22Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Angabe zu einer ausländischen Bewilligung |
Die erste Spalte entscheidet über den Rechtsweg. Alles andere hängt daran. Keine der acht Marken ist mit dem Schweizer Sperrregister verbunden. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg.
Was im Vergleich auffällt, ist die Wortkargheit der rechten Spalte ausserhalb der Schweiz. Bei sechs der acht Marken steht keine Angabe zu einer ausländischen Bewilligung. Das ist kein Argument dafür oder dagegen, sondern eine Beobachtung: Wer ein Konto eröffnet, sollte vorher selbst nachlesen, wer die Betreibergesellschaft ist und wo sie sitzt. Die Betreiberangaben stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bewilligungsangabe gehört daneben.
Bei X3Bet ist eine Bewilligung aus Tobique, Kanada, gemeldet — durch Drittquellen. Auch sie hat in der Schweiz keine Kraft.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem engsten Katalog
Bewilligung: Swisslos hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen — in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Geld: Der Mindestbetrag beim Kauf von Wallet-Guthaben liegt bei CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay mit Bestätigung direkt in der App. Ausgezahlt wird zweimal pro 365 Tage gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Einsätze: Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Eigenarten im Wettprogramm sind oben bereits angeklungen: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab; Swisslos kann ihn jederzeit ändern und muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Urteil: Bei einem Anbieter, der Wetten ab CHF 1 zulässt und zugleich einen Mindestkauf von CHF 20 für das Guthaben verlangt, stimmen Einstiegshürde und Einsatzgrösse nicht zusammen — die Hürde liegt im Konto, nicht im Wetteinsatz. Das passt zu einem Anbieter, der nicht den grössten Umsatz will, sondern einen breiten, kontrollierten. Wer CHF 20 auflädt und davon zwanzig Einzelwetten zu CHF 1 bestreitet, dessen Geld reicht weit, weil das Aufladen und nicht das Wetten die Grenze setzt. Wer grösser einsteigen will, stösst auf die CHF 9’999 des Guthabens und die CHF 1’000 der Einzelwette.
Loterie Romande Jouez Sport: die Regionalität als Preis
Bewilligung: Die Loterie Romande hält wie Swisslos eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Produkt heisst Jouez Sport.
Geld: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Ein Konto setzt Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone voraus, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Einzahlungen sind auch über Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 möglich, ein Jahr gültig, in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben.
Praktisch: Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen — ein Weg, den Swisslos in dieser Form nicht anbietet. Bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 auszahlen. Die Aktionslandschaft ist klein und datiert: Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» erhielten Teilnehmende, die den Code aus den National-League-Stadien innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben, CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Lokal: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende.
Urteil: Der Verkaufsstellen-Weg ist das eigentliche Unterscheidungsmerkmal — ein Wettschein bis CHF 200 bringt in einer Filiale Bargeld, während dieselbe Summe bei Swisslos still im Wallet landet. Die Gegenleistung ist die engste Wohnsitzklausel der Schweiz: sechs Kantone, ein Konto, ein Ausweis, in Sonderfällen ein Wohnsitznachweis jünger als vier Monate. Wer in Freiburg wohnt, bekommt diesen Weg. Wer in Bern wohnt, kommt überhaupt nicht hinein, und das ist keine Formalie, sondern eine geschlossene Tür.
BetAlright: die Bewilligung als Frage ohne Antwort auf der Seite
Bei BetAlright trägt das Angebot keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Wer dort spielt, ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden und hat keinen Schweizer Rechtsweg. Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und werden dann DNS-blockiert.
Was die Seite selbst über eine Betreibergesellschaft oder eine Bewilligung schreibt, gehört vor der Kontoeröffnung gelesen — und zwar im Impressum und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht im Werbebanner.
Urteil: Das Fehlen jeder Schweizer Bewilligung ist bei diesem Anbieter der einzige Punkt, der sich abschliessend feststellen lässt; alles Weitere steht in unternehmerischen Bedingungen, die kein Schweizer Verfahren prüft. Wer dort fünf Euro einzahlt, trägt das Risiko ohne Schweizer Regeln — bei einem Betrag, der so klein ist, dass die Prüfung des Anbieters selbst sich doppelt lohnen würde.
Funbet: ein Euro-Angebot in einem Frankenmarkt
Funbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt hier dasselbe wie für jedes Angebot ohne Bewilligung: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Prüfverfahren, und die Domain gehört zu denen, die auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können.
Auffällig ist bei diesem Anbieter nichts Einzelnes an einem Punkt, sondern die Kombination aus Einzahlungswährung und fehlender Schweizer Aufsicht. Genau diese Kombination ist der Grund, weshalb die Suche nach fünf Euro in einem Frankenmarkt überhaupt ankommt.
Urteil: Kein Schweizer Verfahren prüft Funbet, und das bleibt bestehen, unabhängig davon, wie klein der erste Betrag ist. Wer die Marke trotzdem prüfen will, liest zuerst die Betreiberangabe im eigenen Impressum.
X3Bet: eine gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Bemerkenswert ist, dass hier überhaupt eine ausländische Bewilligung gemeldet ist — bei den meisten Marken dieser Gruppe steht keine. Verlässlicher wird das Angebot dadurch nicht: Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat, verändert den Rechtsweg nicht.
Urteil: Eine gemeldete Bewilligung aus Tobique ändert an der Schweizer Einordnung nichts: keine Bewilligung, kein Sperrregister, kein Rechtsweg. Wer die Marke trotzdem öffnet, prüft die Betreibergesellschaft selbst, bevor ein Betrag fliesst.
BC.Game: ein Konto ohne Register
BC.Game trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Praktisch heisst das: Wer sich bei einer ungewöhnlichen Adresse sperren lassen will, kann das dort nur über deren eigene Sperre erreichen. Das schweizweite Register gilt für ihn nicht.
Urteil: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung deckt der einzige verfügbare Schutz die eigene Selbstkontrolle — und die endet mit dem Zugang zu genau dieser Seite. Das ist ein dünner Schutz für ein Konto, auf dem Geld länger liegen bleibt als einen Abend lang.
IviBet: keine Bewilligung auf beiden Seiten
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Urteil: Die Lücke ist hier doppelt — keine Schweizer Bewilligung, und keine ausländische, die dieser Punkt stützen könnte. Wer trotzdem spielt, spielt ohne Deckung: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, kein Prüfverfahren.
Rollbit: der Betrag, der nirgends ankommt
Rollbit trägt keine Schweizer Bewilligung — es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Der eigentliche Fallstrick liegt ohnehin nicht im Ruf der Marke. Bei Swisslos und Loterie Romande ist klar, wo das Geld landet, weil das nicht anders geht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung hängt der Rückweg zum eigenen Betrag an einem Verfahren, das niemand in der Schweiz prüft. Bei fünf Euro ist das verkraftbar; bei einem aufgelaufenen Guthaben nicht.
Urteil: Das Aufladen ist billig, das Abziehen nicht kalkulierbar. Wer diese Marke prüft, prüft nicht die Einzahlung, sondern den Rückweg.
Duelbits: kein Franken, kein Schweizer Verfahren
Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung.
Die Bedingungen, unter denen beim Sportwetten ein Betrag zurückkommt, sind im bewilligten Bereich an den Rückweg geknüpft — auf ein Konto auf den eigenen Namen. Ohne Schweizer Bewilligung fällt diese Vorgabe weg, und mit ihr die einfachste Absicherung, die es gibt: dass das Geld auf einem Konto auf den eigenen Namen liegt.
Urteil: Für eine Marke wie Duelbits bleibt der Wert des Angebots an Bedingungen gebunden, die in der Schweiz niemand prüft. Wer dort Geld liegen lässt, tut das ohne jedes Belegwerk.
22Bet: die Sache mit der Steuer
22Bet trägt keine Schweizer Bewilligung.
Bei diesem Anbieter kommt ein Punkt hinzu, der leicht übersehen wird und bares Geld betrifft. Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen — Sportwetten gehören dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; hier gilt «je nach Kanton» und kein einzelner Kantonsbetrag. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer.
Bei Gewinnen ausländischer Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Schweizer Sportwetten-Angebot kennt keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer die eigene Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Urteil: An diesem Punkt dreht sich die Ersparnis um. Der kleine Betrag summiert sich mit der Steuerpraxis; wer dort gewinnt, gewinnt ohne Schweizer Freibetrag. Wer in der Schweiz wohnt und dort spielt, hat mit dem Freibetrag und der Gespa-Aufsicht gute Gründe, die Grenze nicht zum Spass zu überschreiten.
Wo die fünf Euro wirklich landen
Die Suche nach fünf Euro Einzahlung ist in der Schweiz eine Suche nach einem Anbieter, den es hier nicht geben darf. Zwei Veranstalterinnen sind bewilligt, beide rechnen in Franken, und die kleinste Einzahlung liegt bei CHF 20 — beim Swisslos-Wallet und beim Prepaid-Ticket der Loterie Romande gleichermassen.
Der bewilligte Weg kostet: eine Identitätsprüfung mit Ausweiskopie, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine Registrierung pro Person, gesetzte Verlustlimiten vor der ersten Wette, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Wettarten. Er gibt dafür, was ausländische Angebote nicht geben können: ein Auszahlungskonto auf den eigenen Namen, ein schweizweites Sperrregister, eine Aufsicht über Quoten und Auszahlung und einen Rechtsweg — und ein Wettschein bis CHF 200, der in einer Westschweizer Verkaufsstelle zu Bargeld wird.
Der Ausweichweg kostet weniger an Formalien und mehr an Substanz. Fünf Euro sind dort tatsächlich zu haben. Was verloren geht, ist nicht sichtbar: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Prüfverfahren, und bei Gewinnen die kantonale Steuerpraxis statt des Freibetrags. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren auf Grund der Sperrliste der Gespa — der Versuch, die Sperre zu umgehen, gelingt deshalb technisch leicht und endet rechtlich bei null.
Die Rechnung, die am Ende zählt, ist keine über fünf Euro. Sie geht über die Frage, was passiert, wenn aus dem Konto ein Guthaben wird: Bei Swisslos kostet die dritte Auszahlung im Jahr möglicherweise 3 %, und sie ist nach 5 bis 10 Arbeitstagen da. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es weder die eine noch die andere Angabe — und keine Stelle, die sie durchsetzen könnte. Für jemanden, der einmal mit CHF 20 testen will, ob ihm Livewetten überhaupt liegen, ist der Unterschied gering. Für jemanden, der in vier Wochen CHF 400 auf dem Konto hat, ist er alles.
Häufige Fragen zur Einzahlung von fünf Euro bei Sportwetten
Weshalb lautet die Einzahlung bei Schweizer Anbietern auf Franken statt auf fünf Euro?
Weil nur Swisslos und die Loterie Romande in der Schweiz bewilligt sind und beide in Franken rechnen. Beim Swisslos-Wallet liegt der Mindestbetrag für Spielguthaben bei CHF 20, die kleinsten Prepaid-Tickets der Loterie Romande beginnen ebenfalls bei CHF 20. Eine Einzahlung in Euro verweist daher auf einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Mindest- und Höchstbeträge gelten beim Aufladen des Spielguthabens bei den beiden Schweizer Organisatoren?
Bei Swisslos: mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gratisspielguthaben ist bei beiden nicht auszahlbar.
Welche Limiten müssen gesetzt werden, bevor die erste Wette platziert werden kann?
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie funktioniert eine Spielsperre, und wie lange dauert es, bis eine freiwillige Sperre aufgehoben werden kann?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre kommt ins schweizweite Register und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle.
Was ist eine Marge, und wie wirkt sie sich auf die Quoten aus?
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält; der Quotenschlüssel ist der Rest und beschreibt, welchen Teil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt. Rechnerisch ist er 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Je tiefer die Quoten, desto grösser die Marge.
Was gilt für die Besteuerung von Gewinnen aus Sporttip und Jouez Sport im Vergleich zu Gewinnen ausländischer Anbieter?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, wozu Sportwetten zählen, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale weicht davon ab. Oberhalb behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Gewinne ausländischer Anbieter kennen keine Verrechnungssteuer, gelten kantonal aber als steuerbares Einkommen.
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Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
