Online auf Schwingen wetten in der Schweiz — zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Ein kreisrunder Sägemehlring auf einer Wiese in den Voralpen, leere Holzbänke ringsum, im Hintergrund Berge im Morgenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden zugelassenen Veranstalter.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Auf den ersten Blick sieht das Angebot beim Schwingen nach einem Markt wie jeder andere aus: Quote, Einsatz, Wettschein. Wer genauer hinsieht, merkt schnell, dass es hier keinen Wettbewerb gibt, den der Markt selbst regelt. Die Schweiz hat die Veranstalter von Sportwetten auf zwei begrenzt.

Swisslos mit dem Produkt Sporttip versorgt die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Loterie Romande mit Jouez Sport bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Damit steht die erste Kostenfrage vor jeder Quote: Wer in Genf wohnt, hat beim deutschen Kantonsanbieter keinen Zugang, und wer in Zürich wohnt, kommt nicht an Jouez Sport. Ein Schweizer Sportwettenkonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus — und in der Praxis in der Region des jeweiligen Veranstalters. Zwei Anbieter, zwei Gebiete, dazwischen eine unsichtbare Grenze, die kein Bonus der Welt verschiebt.

Und was lässt sich überhaupt spielen? Nur Sportwettkämpfe, und nur solche, die auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa stehen. Das ist ein geschlossener Katalog, keine offene Spielwiese: Qualifikationsrunden nur, wo sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wo sie aufgeführt sind, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Wer vor dem Kauf eines Wettscheins nicht weiss, ob ein bestimmtes Schwingfest im Programm auftaucht, sollte genau diesen Schritt zuerst gehen und erst danach über den Einsatz nachdenken.

Dabei fliesst das Geld der beiden Veranstalter nicht in Aktionärstaschen, sondern in gemeinnützige Zwecke der Kantone. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Grundlagen: was beim Wetten auf das Schwingen in der Schweiz wirklich angeboten wird

Schwingen ist ein Zweikampf, ein Fest, ein Publikum im Sägemehlring — und für den Buchhalter ein Sportereignis unter vielen anderen, solange es auf der Liste steht. Genau dort beginnt die Einschränkung, die keinen Anbieterwechsel erlaubt: Ob eine Schwinger-Wettart angeboten werden darf, entscheidet die Aufsicht, nicht der Geschmack des Veranstalters.

Ausgeschlossen sind damit von vornherein alle Wetten, die mit dem Sport nichts zu tun haben: Wetter, Politik, Fernsehsendungen. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwettkämpfe. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion; sie ist eine Positivliste, und was nicht auf ihr steht, kann der Veranstalter nicht anbieten, auch wenn es technisch längst machbar wäre.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette — der Aufbau eines Wettscheins

Ein Einzelwettschein trägt eine Voraussage und eine Quote. Bei einer Kombiwette kommt mehr als eine Voraussage auf denselben Schein, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: Wer zwei Wetten mit Quote 2.00 und 3.00 verbindet, spielt nicht mit 5.00, sondern mit 6.00. Das klingt verlockend, bis man die Kehrseite betrachtet — jede zusätzliche Voraussage ist eine zusätzliche Bedingung, die zutreffen muss. Ein Fussballspiel endet auch einmal 0:0, wenn man zwei Tore erwartet hatte.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer sich über die letzten Rappen wundert: Das ist keine Willkür der Kasse, sondern die Rechenregel des Veranstalters, und sie wirkt gegen den Wettenden.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Wer mit CHF 50 spielt, merkt von diesen Grenzen nichts. Wen sie treffen, das ist jemand mit grösserem Vorhaben: Ein Wettschein über der Limite wird nicht angenommen, nicht gekürzt.

Reguläre Spielzeit, abgesagte Feste und Voraussagen mit Quote 1.00

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball also die 90 Minuten — plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur mit, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf ein Cupspiel platziert und die Verlängerung mitdenkt, plant ohne den Veranstalter.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten bekommt die betroffene Voraussage die Quote 1.00, was den möglichen Gewinn der gesamten Kombination zusammenschnurren lässt. Ein abgesagtes Schwingfest ist für die Kasse also kein Drama, für einen Kombischein aber schon.

Live ist die Sache noch enger geregelt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — ein Livestream ist keine Voraussetzung für eine Livewette. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoentscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der geplante Gewinn nicht.

Was Quoten bei live gespielten Wetten und abgesagten Fällen kosten

Wettbewerbe und Ligen, die getrennt gedacht wurden, gehören im Wettschein zusammen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Wettenden heisst das im Zweifel: keine Wette, kein Schaden — und kein Gewinn.

Rechtslage: Bewilligung, Aufsicht und was ausländische Quoten hier gelten

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das von der Gespa in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten. Eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel sind nötig, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Skizzen neben einem Bleistift und einer Kaffeetasse auf einem Holztisch.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wie knapp zwei Veranstalter sind: Die Kantone haben die Zahl der Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer beim Stichwort «Buchmachervergleich Schweiz» an eine Reihe von Anbietern denkt, denkt an Sendungen aus dem Ausland oder an eine Liste, die mit Sportwetten nach Schweizer Recht nichts zu tun hat.

Bewilligung oder keine: die zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Adressen

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter beziehungsweise Bewilligungslage
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020)
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht nachweisbar; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht nachweisbar; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetPanda keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht nachweisbar; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht nachweisbar; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht nachweisbar; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht nachweisbar; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht nachweisbar; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht nachweisbar; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle ist kürzer als ihr Anblick vermuten lässt. Zwei Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, acht stehen darunter, weil Schweizer Wettende ihnen im Netz begegnen und die Aufsicht ihre Domains sperren lässt. Eine Bewilligung, die ein solcher Anbieter in Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst irgendwo hält, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Formfehler, sondern der Kern der Sache.

Der geschlossene Katalog: was gewettet werden darf und was nicht

Die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen auf einer Liste der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf das Geldspielgesetz und die Verordnung. Sie ist geschlossen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort aufgeführt sind. Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Trainingsläufe niemals. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Esports tauchen in dieser Liste nicht auf. Über Livewetten sagt das Gesetz nichts Einengendes: Ob vor dem Anpfiff oder während des Kampfes gewettet wird, hängt von der Entscheidung ab, die der Veranstalter für sich hat. Und Cash-Out ist gar nicht reguliert — es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und für jeden Markt garantiert Swisslos es nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS: was eine Wette auf einer gesperrten Adresse kostet

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich die einzige.

Denn die Kehrseite wiegt schwerer, als sie klingt. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Quoten, keine Fair-Play-Kontrolle, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die Liste wuchs seit dem 3. September 2019 auf 671 Domains per Ende 2025; die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die gesperrte Domains innert Stunden durch neue ersetzen, und führt bet365 auf der Liste.

Für die Kostenrechnung eines Wettenden heisst das: Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist ein Streitfall ein Streitfall mit einem Institut, das in Basel oder Lausanne sitzt und unter Aufsicht steht. Bei einer Adresse im Ausland ist ein Streitfall ein Gespräch mit einem Unternehmen in einer Rechtsordnung, die für Schweizer Wohnsitze nichts vorsieht. Kein Wettschein ist billig genug, um diesen Unterschied aufzuwiegen.

Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen — und keine Kartensperren im Zahlungsverkehr

Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen an Dritte gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Kredite an Spielende sind unzulässig. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Ein Punkt, an dem viele Erwartungen scheitern: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren würden. Solche Zahlungen laufen durch. Wer meint, die Bank schütze ihn schon, schützt sich nicht.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und was eine Erhöhung kostet

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt dagegen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Eine Sanduhr steht auf einem Holztisch neben einem umgedrehten Smartphone, warmes Licht fällt von der Seite ein.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die 72 Stunden sind die einzige Bremse auf dieser Seite, die gegen den eigenen Entschluss arbeitet. Wer nach einem verlorenen Nachmittag am nächsten Tag mehr riskieren will, kann das nicht. Die Wartezeit ist bewusst so gebaut: Sie schützt nicht vor dem Anbieter, sondern vor dem Moment, in dem der Wettschein wichtiger wirkt als der Kontostand.

Interessant ist der rechtliche Rahmen dahinter. Limiten setzen die Spielenden selbst, kein Staat. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Tag, Woche oder Monat verlangen; gesetzlich wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Und eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze, wie sie andere Länder kennen, gibt es in der Schweiz nicht — was hier zählt, ist die Limite, die sich jemand selbst gesetzt hat.

Spielsperre, Sperrregister und die unbefristete Variante

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Vor Ablauf wird die Sperre nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten gelöst werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Daneben muss jeder Veranstalter eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten.

Wer während einer Sperre oder als Minderjähriger spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Das ist keine Härte am Rand, sondern eine Regel mitten im Geschäft — und sie trifft den, der sie ignoriert, an der Kasse.

Wichtig für die Erwartung an die Kontrolle vor Ort: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist also nicht durchgehend streng. Ausgepfiffen wurde hier nichts, aber es ist ein Hinweis darauf, dass eine Regel auf Papier und eine Regel im Alltag zwei verschiedene Dinge sein können.

Warum der Zwei-Millionen-Regenbogen und der Bu-Vorteil der Sieger das Steuerbild bestimmen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurück holt man sie über die Deklaration in der Steuererklärung.

Für die Realität eines normalen Wettscheins heisst das: kein Steuerabzug auf dem Gewinn. Wer die 1’071’000 nicht erreicht, hat mit Verrechnungssteuer nichts zu tun. Wer an denselben Abend mehrere tausend Franken gewinnt, ist nicht betroffen — erst bei einem Einzelgewinn über dem Freibetrag beginnt das Thema.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Wette im Ausland kann also steuerlich teurer sein als eine Wette in der Schweiz. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert dagegen nicht; wer davon liest, liest von einem anderen Land. Bei steuerlichen Fragen hilft der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung weiter.

Gratisspielguthaben, Werbung und was die Aufsicht vorher genehmigen muss

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb findet sich hier keine Aufforderung, irgendwo zu spielen — und deshalb beschreiben die Abschnitte zu ausländischen Anbietern deren Bewilligungslage, statt für sie zu werben.

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt das Schweizer Recht nicht.

Die Rangliste: zehn Adressen, zwei Bewilligungen und ein Bewertungsraster

Eine Rangliste, die tatsächlich die zugelassenen Veranstalter auf Schweizer Recht vergleicht, hat genau zwei Einträge. Alles darüber hinaus sind Adressen ohne Schweizer Bewilligung, die hier aufgeführt werden, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen — bewertet, nicht empfohlen, und ausdrücklich nicht als gleichwertige Alternative zu einem bewilligten Anbieter.

Verglichen wird nach dem, was für den Geldbeutel zählt: ob eine Schweizer Bewilligung besteht, wer als Veranstalter auftritt, wie sich der Zugang regelt, was eine Wette kostet und welche Werkzeuge zur Verfügung stehen. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: erst die beiden Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz durchführen dürfen, dann die übrigen nach ihrer Erwähnung.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, mit Bet-Builder und Kombiboost

Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Lotterien und Sportwetten führt sie gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Basel, Bern oder Zürich wohnt, ist drin. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, ist draussen.

Das Konto ist personengebunden. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und die Abwesenheit einer bestehenden Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist unbequem, und es ist genau der Punkt, an dem ausländische Adressen bequemer wirken — nur steht die Bequemlichkeit dort ohne Aufsicht.

Gewettet wird online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android. Ein in der App zusammengestellter Wettschein lässt sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen, wenn man lieber bar bezahlt. Zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben kauft man per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 innerhalb von 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Bei den Auszahlungen lohnt sich ein Blick auf die Bedingungen: Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Beim Kombinationsspiel wird es interessant. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von 10 % auf 100 % sieht grosszügig aus. Er verlangt fünfzehn Voraussagen, die alle stimmen müssen. Quotenboosts gelten dagegen nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei den Limiten gilt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Und die Frist, die kaum jemand auf dem Radar hat: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein vergessener Wettschein ist hier kein Guthaben auf Zeit, sondern nach einem halben Jahr weg.

Fazit: Die Stärke dieses Veranstalters ist die Dichte der Regeln, nicht die Grosszügigkeit der Bedingungen — die 72-Stunden-Sperre auf Limitienerhöhungen, die 26-Wochen-Frist für Gewinne und die 3-Prozent-Kommission ab der dritten Auszahlung im Jahr zeigen, wo die Gemeinnützigkeit ansetzt. Wer in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat hier die einzige Adresse mit Schweizer Aufsicht, Schweizer Rechtsweg und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Gesetz, ein anderes Gebiet, sechs Kantone

Die Loterie Romande — Société de la Loterie de la Suisse Romande — veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Konto ist nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zugänglich.

Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Wer die Westschweiz und die Deutschschweiz als zwei konkurrierende Anbieter wahrnimmt, verwechselt Kantonsgrenzen mit Marktgrenzen. Es gibt keine Wahl zwischen ihnen, sondern nur eine Zugehörigkeit.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind der Punkt, an dem die Westschweiz sich von der übrigen Schweiz unterscheidet: Schwingfeste sind zwar ein Phänomen der Deutschschweiz, aber Wetten auf Sport liegen in der Westschweiz in einem dichten Netz physischer Annahmestellen. Für jemanden, der seinen Wettschein lieber am Schalter abgibt, ist das ein handfester Vorteil — und die Kehrseite ist, dass dieser Weg nicht über die App läuft, in der die meisten Zusatzfunktionen hängen.

Fazit: Zwei Veranstalter, ein Gesetz, zwei Reviere — der Vergleich zwischen Swisslos und Loterie Romande ist keiner zwischen zwei Geschäftsmodellen, sondern zwischen zwei Wohnsitzangaben. Wer sich vor dem ersten Wettschein fragt, welcher der bessere ist, stellt die falsche Frage: Der bessere ist der, bei dem der eigene Wohnsitz eine Registrierung überhaupt zulässt, und alles andere entscheidet die Adresse.

Boomerang Bet: ohne Bewilligung in der Schweiz und ohne Anschluss ans Sperrregister

Boomerang Bet tritt aus Schweizer Sicht als Anbieter ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben hat in der Schweiz keine Geltung, weil das Geldspielgesetz sie nicht anerkennt. Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig. Wie jede ausländische Adresse kann die Domain auf der Sperrliste der Gespa landen und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS-Sperre blockiert werden.

Fazit: Ein Anbieter, der für einen Schweizer Wohnsitz nichts vorzuweisen hat, was vor einem Schweizer Gericht Bestand hätte.

FortuneJack: ausländische Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

FortuneJack ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Das Schweizer Recht erkennt eine ausländische Bewilligung nicht an. Damit entfallen die Aufsicht über die Quotengestaltung, der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg. Die Aufsicht kann die Domain sperren lassen; Schweizer Telekommunikationsanbieter setzen solche Sperren per DNS um.

Fazit: Wer ein Konto im Ausland führt, führt es in einer Rechtsordnung, die für Schweizer Fragen keine Antwort bereithält.

BetPanda: bewertet, nicht empfohlen

Bei BetPanda gilt dieselbe Einordnung: keine Bewilligung für die Schweiz, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Fazit: Als Adresse im Netz sichtbar, als Adresse mit Schweizer Schutz nicht existent.

HornetBet: keine Schweizer Bewilligung und die Folge für Streitfälle

HornetBet gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Aufsicht, Sperrregisteranschluss und Schweizer Rechtsweg fehlen; eine Sperrung über die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Fazit: Ein Streitfall bleibt in einer Rechtsordnung hängen, in der ein Schweizer Wohnsitz nichts ist als eine Angabe im Formular.

MyStake: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Kontrolle

Auch MyStake veranstaltet ohne Bewilligung für die Schweiz. Die Aufsicht über die Quoten und die Fair-Play-Kontrolle, die der Schweizer Rahmen bietet, entfallen. Eine Sperrung der Domain über die Sperrliste bleibt der Aufsicht jederzeit möglich.

Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung bleibt von einem Wettschein das, was vorher auf dem Konto lag, und nichts, was man einklagen könnte.

Rainbet: im Ausland bewilligt, in der Schweiz ohne Wirkung

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht. Damit fehlen Aufsicht, Sperrregisteranschluss und Rechtsweg. Eine Aufnahme der Domain in die Sperrliste ist möglich.

Fazit: Eine ausländische Bewilligung ist für einen Schweizer Wohnsitz ein Stück Papier, das hier nichts bewirkt.

Sportaza: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Schutz

Sportaza veranstaltet in der Schweiz ohne Bewilligung. Nur die beiden zugelassenen Veranstalter dürfen Sportwetten hier durchführen. Aufsicht, Sperrregister und Schweizer Rechtsweg entfallen; die Domain kann gesperrt werden.

Fazit: Wer hier spielt, spielt ohne den Rahmen, den ein Schweizer Wohnsitz sonst mitbringt.

Bahigo: bewertet nach denselben Kriterien, ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo steht in derselben Gruppe: keine Bewilligung für die Schweiz, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Fazit: Die Kriterien bleiben dieselben, das Ergebnis auch — und das Ergebnis ist der Grund, weshalb diese Adressen unterhalb der beiden Schweizer Veranstalter stehen und nicht neben ihnen.

Was die Quote wert ist: Marge, Kombinationen und ein zweiwegiger Markt

Eine Quote ist ein Preis für ein Risiko. Die Schweiz nennt die Kennzahl, die dahintersteht, Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote: den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt. Sie ergibt sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote.

Nehmen wir einen zweiwegigen Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Der Kehrwert jeder Quote beträgt rund 0.5263, die Summe beider Kehrwerte rund 1.0526. Der Auszahlungsschlüssel liegt damit bei rund 95,0 %, die Marge bei rund 5,0 %. Das ist der Preis, der in jeder Quote steckt, ohne dass er irgendwo auf dem Wettschein steht.

Bei einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt mit Quoten um 1.90 liegt die Marge also in der Gegend von 5 %. Je nach Anbieter und Markt liegt sie typischerweise zwischen rund 5 % und rund 8 % — manche Märkte sind enger kalkuliert, manche weiter. Wer 100 Franken auf einen solchen Markt verteilt, spielt im Erwartungswert um rund 5 Franken gegen sich, weil die Auszahlungsquote bei rund 95,0 % liegt. Das ist keine Gebühr, die abgebucht wird. Es ist der Betrag, um den die Quoten unter dem wahren Verhältnis der Chancen liegen.

Der Unterschied zwischen einer Einzelwette und einer Kombination verschärft das. Multiplizieren sich beim Kombischein die Quoten, multipliziert sich auch der Preis der Marge: Vier Kombinationslegs mit Quoten um 1.90 ergeben eine Gesamtquote von etwa 13.03, und die Marge von rund 5 % je Markt summiert sich über die Legs auf rund 20 % — ein Beispiel, keine zugesagte Zahl für einen konkreten Markt, weil die tatsächliche Marge je Markt verschieden ausfällt. Der Kombiboost mit seinen 5 % bei vier Voraussagen steht damit gegen eine Rechnung, die schon vor dem ersten Leg gegen den Wettenden arbeitet. Bei fünfzehn Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher, für die es 100 % Bonus auf den Nettogewinn gibt, liegt die Gesamtquote über 400 — und die kumulierte Marge in einer ähnlichen Grössenordnung über der Marke, die der Bonus zurückholt.

Für einen Wettschein mit Einsatz CHF 20 und einer Gesamtquote von 13.03 ergibt sich ein möglicher Gewinnbetrag von CHF 260.60 vor der Rundung auf fünf Rappen; das sind CHF 240.60 Nettogewinn, und die Marge von rund 5 % pro Leg steckt bereits in dieser Zahl. Wer den möglichen Gewinnbetrag ansieht und die Kosten der beiden Quoten nicht sieht, rechnet mit der Hälfte der Wahrheit. Die andere Hälfte steht in der Auszahlungsquote.

Für die Auswahl zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern spielt die Marge insofern eine Rolle, als sie die vergleichbare Kennzahl ist. Ob eine Wette auf ein Schwingfest günstiger oder teurer ist, zeigt nicht die Höhe der Quote, sondern der Anteil, den der Markt zurückzahlt.

Häufige Fragen zu Wetten auf Schwingen in der Schweiz

Darf in der Schweiz überhaupt online auf Schwingfeste gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei einem von zwei Veranstaltern: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, je nach Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern. Ob ein bestimmtes Schwingfest im Programm auftaucht, hängt davon ab, ob es auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht.

Steht das Schwingen auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten?

Die Gespa führt eine Positivliste in der Fassung vom 10. September 2026. Was darauf steht, darf gespielt werden; was fehlt, kann der Veranstalter nicht anbieten. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wo sie aufgeführt sind, Ranking-Wetten nur unter bestimmten Bedingungen, Trainingsläufe nie. Esports fehlen ganz, Eckball- und Kartenmärkte ebenso.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Erhöhung?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und was gilt bei Kombinationen?

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf fünf Rappen genau abgerundet. Aus CHF 20 Einsatz und Gesamtquote 13.03 folgen CHF 260.60 vor der Rundung.

Was bedeutet die Marge in einer Quote für den erwarteten Gewinn?

Die Marge ist der Anteil, den der Markt einbehält. Bei einem zweiwegigen Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,0 % und die Marge bei rund 5,0 %; je nach Anbieter und Markt liegt sie typischerweise zwischen rund 5 % und rund 8 %. In Kombinationen multipliziert sich dieser Preis mit jedem weiteren Leg.

Welche Folgen hat eine Wette bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung, und was steht auf der Sperrliste?

Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht. Es fehlen Aufsicht, Anschluss an das Sperrregister und Schweizer Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste blockierter Domains — 671 waren es per Ende 2025 —, die Telekommunikationsanbieter per DNS sperren.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»