Online Squash Wetten in der Schweiz — was das Angebot wirklich hergibt
Ladevorgang...
Wer auf Squash setzen will, stösst in der Schweiz auf ein Angebot, das sich nicht mit Fussball oder Eishockey vergleichen lässt. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und ob Squash überhaupt im Programm steht, entscheidet eine behördlich geführte Liste.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Ein Squashmatch dauert je nach Spielform dreissig bis neunzig Minuten, wird von einer Handvoll Zuschauer gesehen und taucht in europäischen Sportprogrammen selten am Rand auf. Genau das ist der Punkt. Ein Wettanbieter führt Märkte, wo Volumen entsteht, und Volumen entsteht, wo viele Menschen zuschauen und viele Menschen eine Meinung haben. Squash liefert beides nicht. Auf den ersten Blick also ein Sport, auf den zu wetten sich kaum lohnt.
Die Rechnung ist trotzdem nicht so einfach. Was ein Buchmacher aus einer sehr kleinen Sportart macht, verrät mehr über ihn als jeder Werbebanner. Eine Sportart mit geringem Umsatz lässt sich nur dann rentabel betreiben, wenn die Marge über die Zeit stimmt. Und wer wissen will, ob sich das für ihn rechnet, muss zwei Dinge getrennt betrachten: den Preis einer einzelnen Wette und das, was ihn eine ganze Saison kostet. Das eine ist eine Quote, das andere ist eine Limite.
Grundlagen: was Schweizer Veranstalter bei Squash überhaupt anbieten dürfen
Die Schweiz kennt keinen freien Wettmarkt. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1.1.2021. Die Eidgenössische Spielbankenkommission prüft hier nichts — sie ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten.
Swisslos mit seinem Produkt Sporttip hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande veranstaltet unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die kantonalen Gesetzgeber haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Nicht zwei im Sinne einer Auswahl, die sich erweitern liesse, sondern zwei als Obergrenze, die ausgeschöpft ist. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer eine grössere Auswahl sucht, sucht etwas, das in diesem Markt nicht existiert.
Für den sechsten Teil des Schweizer Wettaustauschs lohnt der Blick auf die Zahlen: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, also an Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe. Aus den Sportwetten selbst stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Die Sportwette allein finanziert also nicht das Gemeinwohl, sie ist ein Baustein darin. Wer diese CHF 109 Mio. sieht, ahnt, wie wenig davon in Randsportarten hängen bleibt.
Was auf der Gespa-Liste steht und was nicht
Die Frage, ob man auf Squash wetten kann, beantwortet nicht die Sportart, sondern die Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Das ist eine geschlossene Aufzählung: was nicht darin steht, ist nicht bewilligt, und kein Veranstalter darf es eigenmächtig hinzufügen.
Ein paar Regeln aus dieser Liste zeigen, wie eng sie gebaut ist. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über eine Podestplatzierung entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Eckball- und Kartenmärkte. Und sie enthält keinen Esport — wer Esport-Wetten sucht, findet sie im bewilligten Schweizer Angebot nicht.
Zwei weitere Schranken gehören dazu. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Und wer selbst als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Formalie: es trifft bei einer Sportart mit engem Zirkel besonders viele Personen.
Squash ist ein Sport mit einer internationalen Tour, nationalen Ligen und einem Turnierkalender, der zum Teil in der Schweiz Halt macht. Ob eine bestimmte Squash-Tour oder ein einzelnes Turnier auf der Liste erscheint, ist damit die einzige Frage, die zählt. Steht ein Wettkampf dort nicht, ist er im bewilligten Angebot nicht spielbar, unabhängig davon, wie bekannt das Turnier ist. Steht er dort, entscheidet immer noch der Veranstalter selbst, ob er dazu Märkte stellt — eine Bewilligung ist eine Erlaubnis, keine Pflicht.
Wie der Veranstalter sein Programm zuschneidet
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Das ist der grösste Teil des Landes, aber nicht das ganze.
Wer in der Westschweiz wohnt, findet das Pendant bei der Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Die beiden Veranstalter arbeiten in getrennten Gebieten, mit getrennten Produkten und getrennten Bedingungen. Ein Konto eröffnet man nur dort, wo man wohnhaft ist, und die Produktnamen sind nicht austauschbar.
Für Squash heisst das: das verfügbare Programm hängt nicht nur davon ab, ob die Sportart bewilligt ist, sondern auch davon, in welchem Vertragsgebiet der Spielende zu Hause ist. Wer in Genf wohnt und sich über ein Sporttip-Programm wundert, sucht am falschen Ort.
Rechtslage: zwei Bewilligungen, ein Kontingent und eine Sperrliste
Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel (Art. 21-25 BGS). Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Das ist der Satz, an dem sich alles entscheidet. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Nicht eine geringere, nicht eine bedingte — keine. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Der Spielende wird dafür nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und gleichzeitig die schlechte, denn der Schutz ist es, der fehlt. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und in einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die die Auszahlung eines Gewinns durchsetzt, und keine Stelle, an die man sich wendet, wenn der Anbieter eine Wette anders auswertet als erwartet.
Über Anfragen nach dem Aufenthaltsort: ein Online-Konto bei einem bewilligten Veranstalter setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS). Bei einer Registrierung geht es nicht um die Sportart, sondern um die Person.
Sperrliste und Domain-Hopping
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die mit wechselnden Domains arbeiten, und führt bet365 auf der Liste.
Die Mechanik dahinter ist ebenso einfach wie unbefriedigend. Eine gesperrte Domain wird innert Stunden ersetzt. Wer eine Sperrliste als Zutrittsbarriere versteht, unterschätzt die Geschwindigkeit, mit der sie umgangen wird. Ein DNS-Eintrag ist eine technische Massnahme, kein Spielerschutz.
Verrechnungssteuer und die kantonale Praxis
Steuerlich ist die Lage bei bewilligten Anbietern klar. Gewinne aus Schweizer Grossspielen, die die ESTV ausdrücklich auch für Sportwetten nennt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und nur darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab: je nach Kanton. Wer in den Genuss der Steuerfreiheit kommt, wird einen Freibetrag dieser Höhe kaum je erreichen — die meisten Wetten liegen fünf- bis sechsstellig darunter.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der unangenehme Teil der Offshore-Rechnung: kein Abzug an der Quelle, aber ein voller Steuersatz im Nachhinein, und die Dokumentation darüber, woher der Gewinn stammt, ist dann die Sache des Wettenden.
Ein Steuerberater und die zuständige kantonale Steuerverwaltung sagen hier mehr als jede Pauschale. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Spielerschutz: die Limiten setzt der Spielende, der Rahmen kommt vom Gesetz
Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Das überrascht viele, die an deutsche Verhältnisse denken. Stattdessen greift ein anderes Prinzip: der Veranstalter muss von sich aus eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Der Rahmen kommt vom Gesetz, die Zahl setzt der Spielende.

Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die interessante Zahl. Sie sind nicht Schikane und nicht Zufall: sie sollen die Aufstockung in den Momenten verhindern, in denen sie am teuersten ist. Nach einer Serie von Verlusten ist der Impuls, die Limite anzuheben, am grössten, und genau dann greift die Wartezeit. Von Gesetzes wegen liegt die Frist bei 24 Stunden für die Erhöhung (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Frist steifer findet als das Gesetz, hat recht — und das ist der wirksame Teil der Konstruktion.
Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet und diesen Schritt wegklicken will, sollte wissen, was er damit aufgibt. Die Limite ist nachträglich immer noch zu setzen, aber ein Spieler, der im Gewinn liegt, setzt sie mit anderem Kopf.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Der gesetzliche Rahmen deckt überdies eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten ab, die angeboten werden muss (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne (Art. 45 BGS).
Die letzte Regel klingt zu gut, um wahr zu sein, und sie ist es auch nicht: sie schützt nicht den Spielenden, sondern verhindert, dass jemand gegen das eigene Sperrsystem klagt. Wer sich sperren lässt, sollte nicht mit einer Rückerstattung rechnen, sondern damit, dass die Sperre hält.
Bei einer Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Ein Punkt, der nicht in die Spielerschutz-Erzählung passt: bei den Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter funktioniert also rund die Hälfte der Zeit. Der Online-Kanal ist strenger, was kein Trost ist, sondern ein Hinweis darauf, wo man hinschaut.
Was ein Konto aufladen und abheben kostet
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Obergrenze ist die interessante Zahl, nicht die Untergrenze. CHF 9’999 als Ganzes und CHF 10’000 im Monat klingen hoch, liegen aber weit unter dem, was ein ungebremstes Konto in einer schlechten Woche erreichen kann. Wer sein Wetten über das Wallet laufen lässt, hat damit bereits eine harte Schranke — eine, die nicht auf einer Selbsteinschätzung beruht.
Beim Abheben gibt es einen eigenen Posten. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Drei Prozent auf die dritte Auszahlung sind kein Skandal, aber sie sind ein Preis, den man kennen sollte. Wer nach jedem gewonnenen Wochenende abhebt, zahlt für sein Auszahlungsverhalten. Wer in der Schweiz bei einem bewilligten Veranstalter spielt, zahlt ohnehin nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Crypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Das ist eine der Stellen, an denen die Schweizer Lösung tatsächlich bequem ist — ohne Identitätsprüfung läuft hier nichts, und wer seine Zahlungsverbindung einmal hinterlegt hat, merkt davon im Alltag nichts.
Vergleich: Squash-Wetten bei den zwei Veranstaltern und acht ausländischen Anbietern
Squash selbst lässt sich zwischen diesen Anbietern nicht vergleichen, weil für die ausländischen Marken keine Märkte zu dieser Sportart belegt sind und die beiden Schweizer Veranstalter keinen Preis zu einem Squashmatch nennen. Was sich vergleichen lässt, ist der Rahmen, in dem ein Squash-Wettangebot überhaupt denkbar ist: Bewilligung, Organisator und die Frage, ob hinter einem Anbieter eine Schweizer Rechtsordnung steht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Die Verantwortlichen hinter den in den Schweizer Listen geführten Domains sind Schweizer Stellen nicht bekannt; ausländische Domains können über die Gespa-Sperrliste gesperrt werden |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Über die Betreiberfirma hinter den geführten Domains ist gegenüber Schweizer Stellen nichts bekannt |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Über die Betreiberfirma hinter den geführten Domains ist gegenüber Schweizer Stellen nichts bekannt |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | Über die Betreiberfirma hinter den geführten Domains ist gegenüber Schweizer Stellen nichts bekannt |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Über die Betreiberfirma hinter den geführten Domains ist gegenüber Schweizer Stellen nichts bekannt |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Über die Betreiberfirma hinter den geführten Domains ist gegenüber Schweizer Stellen nichts bekannt |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Über die Betreiberfirma hinter den geführten Domains ist gegenüber Schweizer Stellen nichts bekannt |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | Über die Betreiberfirma hinter den geführten Domains ist gegenüber Schweizer Stellen nichts bekannt |
Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der die beiden Gruppen tatsächlich auseinandergehen, und sie tut es nicht graduell. Bei acht Anbietern steht dasselbe Wort, und das Wort ist «keine». Eine ausländische Bewilligung wäre an dieser Stelle ohne Belang, weil sie in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS).
Was ein Squash-Markt in der Quote kostet
Eine Quote ist kein Angebot, sondern ein Preis, und in jedem Preis steckt der Anteil des Buchmachers. Bei einer Zweiwegemarkt-Konstellation mit Quoten von je 1.90 auf beide Seiten beträgt der Quotenschlüssel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge liegt damit bei etwa 5 % des eingezahlten Geldes — unter der Annahme, dass beide Seiten gleich hoch gespielt sind.
Der Vorbehalt ist entscheidend, deshalb steht er hier und nicht in einer Fussnote. Die rund 5 % gelten für eine Zweiwegemarkt mit ausgeglichenen Quoten und einer Einsatzverteilung, die der Quotensetzung entsprechen muss. Bei einer Sportart mit dünnem Umsatz funktioniert diese Bedingung selten: wenn ein Markt nur wenige Einsätze anzieht, kann sich die Marge je nach Einseitigkeit deutlich verschieben. Bei den Schweizer Veranstaltern kommt hinzu, dass die Marge eines anderen Marktes — etwa bei Fussball oder Eishockey — nichts über die Marge eines Squash-Marktes aussagt, sofern überhaupt einer gestellt wird. Der Quotenschlüssel eines Buchmachers ist keine Konstante, sondern das Ergebnis seiner Einschätzung.
Bei Kombinationen verschärft sich die Sache. Der Gesamtquotenschlüssel multipliziert sich aus den einzelnen Märkten. Wer vier Squash-Ergebnisse zu je 95 % Quotenschlüssel kombiniert, landet bei rund 81 % — der Abstand zwischen zwei Einzelwetten und einer Kombination aus vier Voraussagen. Mehr Voraussagen heisst nicht mehr Chance, sondern mehr Buchmacheranteil, der sich übereinanderlegt.
Aus diesen Gründen sind Squash-Tipps im Netz mit Vorsicht zu lesen. Ein Tipp, der vor zwei Tagen geschrieben wurde, beschreibt möglicherweise einen Preis, den es nicht mehr gibt.
Was ein Konto bei Swisslos im Alltag leistet
Limiten und Extras bei Sporttip lohnen einen eigenen Blick, weil sie die Squash-Frage direkt berühren. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette ist für einen Freizeitwettenden keine Schranke. Für jemanden, der nach einer Serie auf Squash mit grösseren Beträgen gegensteuern will, ist er eine. Das ist die Art von Limite, die den einen nie berührt und den anderen genau dann trifft, wenn er sie am wenigsten braucht.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Sprung von 40 auf 100 % zwischen zehn und fünfzehn Voraussagen ist der Punkt, an dem Marketing und Wirklichkeit auseinandergehen: fünfzehn Voraussagen zu je mindestens 1.50 sind fünfzehn Märkte, die Swisslos zu diesen Bedingungen stellen muss, und ob fünf Squash-Märkte darunter sind, entscheidet nicht der Spielende.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Der letzte Satz verdient zwei Sekunden Aufmerksamkeit. Ein Cash-Out ist kein Ausstieg aus einer Wette zum fairen Preis, sondern ein Rückkauf durch den Buchmacher zu seinen Bedingungen. Wer ihn nutzt, verkauft eine Position zurück an die Gegenpartei, und die Gegenpartei setzt den Preis. Immerhin ist er konsequent geregelt, statt in einer Grauzone zu hängen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist der trockene Teil des Livewettens: ein Tor, das schneller gemeldet ist als geklickt wurde, macht eine Wette wertlos.
Für die Auswertung zählt bei Sporttip die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Sportarten mit eigenem Zählwerk und eigenen Satzformaten ist das keine Nebenfrage: wer einen Sieger über fünf Sätze tippt und eine Ausscheidung nach drei bewertet bekommt, hat einen anderen Markt gespielt als den, den er gelesen hat.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Squash heisst das: Satzwetten und Matchsieger in einer Kombiwette sind nicht einfach zwei Voraussagen, sondern eine, die über den Bet Builder laufen muss.
Die Auszahlungsrechnung selbst ist denkbar schlicht. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Franken auf eine Quote von 2.10 bringen also CHF 4.20 vor der Rundung und CHF 4.20 danach. Die Rundung bei minimalen Einsätzen wirkt, wie sie wirkt: die Limite von CHF 1 macht sie noch sichtbar.
Zwei Fristen gehören zum Kleingedruckten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Sechs Monate für einen Gewinn, zehn Tage für eine Einsprache. Das Verhältnis ist unangenehm schief, und es ist die Stelle, an der ein Spieler am meisten verliert, wenn er unaufmerksam ist. Bei Squash kommt hinzu, dass Turniere kurzfristig verlegt oder abgesagt werden. Die 48-Stunden-Regel ist dann die Rettung des Einsatzes, die 26-Wochen-Regel eine Erinnerung daran, das Konto im Blick zu behalten.
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die pragmatische Antwort auf einen Sport, der wenige Live-Bilder liefert: man setzt, wo man gerade ist.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Was folgt, ist keine Rangfolge nach Werbeversprechen. Es ist eine Einordnung nach dem, was ein Konto in der Schweiz tatsächlich wert ist: Bewilligung, Rechtsweg, Limiten, Preis.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet
Swisslos hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) und steht unter der Aufsicht der Gespa. Sie ist eine der beiden Organisatorinnen, die das interkantonale Recht zulässt, hat ihren Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind: in den deutschsprachigen Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Was diesen Anbieter für Squash interessant macht, ist weniger die Sportart als das Drumherum. Er ist der einzige der zehn, dessen Programm an eine behördlich geführte Liste gebunden ist, und er ist der einzige, der die Limitenfristen des Gesetzes in seinen eigenen Bedingungen auf 72 Stunden verlängert. Die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, die automatische Gutschrift bis CHF 1’000 und die zweimal jährlich kostenlose Auszahlung sind die praktischen Seiten derselben Konstruktion.
Squash-Wetten sind hier nur spielbar, wenn der Wettkampf auf der Gespa-Liste steht und Swisslos dazu Märkte stellt. Das ist keine Einschränkung, die man wegargumentieren kann, aber es ist auch nicht der Punkt, an dem dieses Konto scheitert. Wer klein setzt, online abschliesst und seine Verlustlimite ernst nimmt, bekommt hier ein vollständig reguliertes Angebot mit einem Rechtsweg, den ein ausländischer Anbieter nicht bieten kann.
Loterie Romande Jouez Sport: das Pendant für die Westschweiz
Die Loterie Romande hält dieselbe Art von Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa. Sie ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt, firmiert als Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und führt ihr Sportwettenprodukt unter dem Namen Jouez Sport. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Gesellschaft zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschut und 221 Mitarbeitende.
Zum Squash-Programm dieses Anbieters sagt der Rahmen dasselbe wie bei Swisslos: die Gespa-Liste entscheidet über die Sportart, der Veranstalter entscheidet über den Markt. Wer hier wohnt, hat keine Alternative im bewilligten System, und das ist der eigentliche Befund. Der Wettbewerb, den ein deutscher oder österreichischer Spieler zwischen mehreren konzessionierten Anbietern kennt, existiert in der Westschweiz nicht.
Die Limitenfristen entsprechen dem, was Swisslos anwendet: Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Wer den Wohnsitz wechselt, wechselt den Veranstalter, und mit ihm die Bedingungen, die Kontoführung und die Produktnamen.
22Bet: Nischenprogramm ohne Schweizer Bewilligung
22Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande hier Sportwetten anbieten dürfen, hat eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Zudem ist der Anbieter nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können über die Sperrliste der Gespa gesperrt werden.
Der Reiz solcher Programme liegt auf der Hand: ein breiteres Sportangebot, mehr Märkte, oft ein umfangreicheres Live-Programm, und für einen Nischensport wie Squash ist das ein realer Unterschied. Wer dort spielt, tauscht Aufsicht gegen Auswahl.
Die Kosten dieses Tauschs sind konkret. Kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Stelle, die eine Auszahlung durchsetzt, und Gewinne, die nach kantonaler Praxis vollständig steuerbares Einkommen sein können. Für einen Spieler, der ein paar Franken auf ein Squashmatch setzen will, ist die Frage nicht, ob 22Bet ein Squash-Programm hat — das lässt sich nicht belegen —, sondern ob er für ein breiteres Programm auf jeden durchsetzbaren Anspruch verzichten will.
Coolzino: Casino-Profil mit Sportwetten
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und eine Sperrung der Domains über die Gespa-Liste ist möglich.
Der Name führt in die Irre, und das ist der Punkt, an dem sich für einen Wettenden die Frage stellt. Ein Anbieter, dessen Profil erkennbar auf Casino und Spiele ausgerichtet ist, führt Sportwetten als Nebenschauplatz. Für einen Nischensport ist das selten ein Vorteil: das Programm wird dort gebaut, wo die Aufmerksamkeit liegt, und die liegt bei einem solchen Haus woanders.
Wer Sportwetten als Teil eines breiteren Spielangebots sucht, findet hier womöglich, was er will. Wer Squash als Sport verfolgt und darauf setzen will, sucht einen Anbieter, dessen Kern das Wetten ist. Und wer in der Schweiz wohnt, findet diesen Kern bei zwei Häusern, von denen keines Casino ist.
1xBet: breites Programm, kein Schweizer Rechtsweg
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur die beiden bewilligten Organisatorinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains können über die Gespa-Sperrliste gesperrt werden.
Bekannt ist dieser Anbieter für die schiere Zahl an Märkten und für ein Programm, das bis in kleinste Ligen und Randsportarten reicht. Für jemanden, der Squash nicht nur während eines Grand-Slam-Turniers mit Quoten versehen sehen will, ist das genau der Reiz.
Der Preis bleibt derselbe wie bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: der Wettende hat keine Stelle, an die er sich wendet, wenn eine Wette anders ausgewertet wird als erwartet, und keinen Anschluss an das Register, das ihn vor sich selbst schützen soll. Bei einem Markt, der so dünn ist wie ein Squash-Markt, ist eine Auswertungsfrage schnell strittig und selten nachprüfbar.
myBet: deutsche Wurzeln, keine Schweizer Bewilligung
myBet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten, ausländische Bewilligungen haben hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Zudem ist der Anbieter nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Eine Sperrung über die Gespa-Sperrliste ist möglich.
Das Profil ist das eines klassischen Sportwettanbieters mit deutschsprachiger Oberfläche, was für einen Schweizer Spieler die Bedienung vereinfacht. Als deutschsprachiges Angebot ist es trotzdem nicht dasselbe wie ein Schweizer Angebot: die Steuerbehandlung der Gewinne folgt den Kantonen, nicht dem Sitz des Anbieters.
Wer hier spielt, tut es wegen der Sprache und des Programms, nicht wegen des Rechtsrahmens. Das ist eine bewusste Entscheidung, und sie sollte eine sein.
Pribet: Sportwetten ohne Schweizer Zulassung
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrung der Domains über die Gespa-Liste möglich.
Anbieter dieser Grösse leben von einer Mischung aus Randsportarten, Live-Märkten und Bonusversprechen. Für Squash bedeutet das womöglich mehr Auswahl als im bewilligten Schweizer Programm — belegen lässt sich das nicht —, und für einen Wettenden, der genau einen Markt sucht, kann das den Ausschlag geben.
Was er dafür aufgibt, ist die einzige Sache, die bei einem Gewinn zählt: die Durchsetzbarkeit. Ein Gewinn, der nicht ausgezahlt wird, ist eine Zahl auf einem Bildschirm. Das ist keine Drohung, sondern die Beschreibung eines Marktes, in dem eine Schweizer Bewilligung genau das verhindern soll.
Funbet: Nische ohne Schweizer Bewilligung
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur die zwei bewilligten Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten, ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Gespa-Liste gesperrt werden.
Der Name verspricht Leichtigkeit, und für einen Freizeitspieler ist das eine ehrliche Beschreibung dessen, was solche Häuser liefern: ein niedrigschwelliger Einstieg mit Casino-Anteil und einer Sportwette als Beigabe. Für Squash ist das weder besser noch schlechter als bei den anderen ausländischen Anbietern — es ist unbekannt.
Wer hier nur ein paar Franken riskieren will und den Verlust verschmerzen kann, findet ein Angebot ohne Formalitäten. Wer eine Auszahlung plant, plant sie ohne Schweizer Boden unter den Füssen.
Boomerang Bet: Programm ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und Loterie Romande veranstaltet werden, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Gespa-Sperrliste gesperrt werden.
Der Name lässt an eine Rückkehr denken, und tatsächlich ist das Geschäftsmodell solcher Anbieter auf Wiederkommen ausgelegt: Boni, die an Umsatzbedingungen hängen, ein Casino-Bereich als Zugang, Sportwetten als Anhängsel. Wer Squash wetten will, ist in diesem Modell nicht die Zielgruppe.
Konkret heisst das: das Angebot für eine Nischensportart hängt vom Zufall ab, und die Bedingungen, unter denen ein Gewinn ausgezahlt wird, sind die des Anbieters, nicht einer Schweizer Aufsicht.
Roobet: Casino-Herkunft, Sportwetten als Zusatz
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und eine Sperrung über die Gespa-Sperrliste ist möglich.
Die Herkunft dieses Hauses liegt im Casino- und Krypto-Umfeld, und das prägt das Produkt: schnelle Ein- und Auszahlungen sind dort die Währung, Sportwetten ein Anbau. Für Squash bedeutet das nichts Gutes. Ein Anbieter, dessen Programm auf Casino-Spiele zugeschnitten ist, wird kaum Ressourcen in Quoten für eine Randsportart stecken.
Das ist der schärfste Gegensatz zum Schweizer Modell, den dieser Vergleich kennt: hier zählt Geschwindigkeit, dort lautet jede Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS), und anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Angebot nicht. Wer das eine sucht, bekommt das andere nicht dazu.
Was Squash-Wetten in der Schweiz am Ende kosten
Die Kosten eines Squash-Wetts in der Schweiz lassen sich in drei Posten zerlegen, und nur einer davon steht auf einem Wettschein.
Der erste Posten ist die Marge. Sie steckt in jeder Quote und beträgt bei einer ausgeglichenen Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 rund 5 % des eingezahlten Geldes. Sie ist unsichtbar, sie ist unvermeidlich, und bei dünnen Märkten kann sie sich verschieben. Das ist der Preis, den man nicht verhandeln kann.
Der zweite Posten ist die Auswahl. Zwei Veranstalter, ein geschlossenes Verzeichnis der bewilligten Sportarten und Wettkämpfe, und kein Anspruch darauf, dass Squash an einem bestimmten Tag im Programm steht. Wer mehr Auswahl braucht, wechselt in einen Markt ohne Schweizer Bewilligung — und bezahlt dort mit dem dritten Posten.
Der dritte Posten ist der fehlende Rechtsweg. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es keine Schweizer Stelle, die eine Auszahlung durchsetzt, keinen Anschluss an das Sperrregister und bei einem Gewinn unter Umständen eine volle Steuerpflicht nach kantonaler Praxis. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es all das, dafür nur zwei Häuser und ein Programm, das nicht nach den Wünschen des Spielers gebaut ist.
Wer diese drei Posten nebeneinanderlegt, kommt zu einem Ergebnis, das unbequem ist und trotzdem stimmt: für Squash ist die Schweizer Lösung nicht die mit dem besten Angebot, sondern die mit dem einzigen durchsetzbaren Anspruch. Ein Spieler, der CHF 20 auf ein Match setzt und den Betrag im Kopf abgeschrieben hat, merkt den Unterschied kaum. Wer CHF 500 setzt und auf eine Auszahlung angewiesen ist, merkt ihn sehr.
Die ehrliche Empfehlung an dieser Stelle lautet nicht, mehr zu setzen, und nicht, mehr zu erwarten. Sie lautet, klein zu bleiben und die Limite vorher zu setzen statt hinterher.
Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz überhaupt online auf Squash wetten, und wo?
Nur bei den bewilligten Veranstaltern. Sportwetten sind ein Grossspiel nach Geldspielgesetz und dürfen ausschliesslich von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) veranstaltet werden; ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus, ein ausländischer Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung.
Steht Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und dieses Verzeichnis ist abschliessend: was darin fehlt, darf nicht angeboten werden. Nur der aktuelle Stand des Verzeichnisses beantwortet die Frage für eine bestimmte Squash-Tour, ein Turnier oder eine einzelne Wettart.
Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was ist die Marge?
Der Buchmacher schätzt die Wahrscheinlichkeiten und rechnet seine Marge ein. Bei einer ausgeglichenen Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 % des eingezahlten Geldes — unter der Annahme, dass beide Seiten gleich hoch gespielt sind.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette über der Höchstlimite von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette wird nicht angenommen.
Warum ist kein Squash-Wetttipp sicher, und wie begründet man eine Einschätzung?
Jede Quote ist eine Schätzung. Ein Ergebnis steht vorher nie fest. Eine Begründung stützt sich auf Form, Spielstil, Platzverhältnisse und den Turnierverlauf — nicht auf eine Vorhersage, die jemand mit Sicherheit treffen kann.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen.
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Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
