Wimbledon-Wetten in der Schweiz: Was die geschlossene Bewilligung wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Tennisplatz aus Rasen im ersten Morgenlicht mit frisch gezogenen Linien, einem Netz und einem leeren Schiedsrichterstuhl, dahinter hohe Hecken.

Wer in der Schweiz online auf Wimbledon setzen will, stösst zuerst auf eine Zahl, die niemand bewirbt: zwei. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und beide gehören unterschiedlichen Landesteilen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweiz, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Dazwischen liegt keine Konkurrenz, sondern eine Gebietsgrenze. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist der Ausgangspunkt jeder Rechnung, die auf dieser Seite folgt – und es ist der Grund, warum die interessanteste Frage beim Wimbledon-Wetten nicht lautet, welcher Anbieter die bessere Quote stellt, sondern was die Bewilligungslage den Wettenden kostet.

Die Wimbledon Championships 2026 fanden vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in London auf Rasen statt und waren die 139. Austragung.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Aufsichtspraxis der Gespa geprüft.

Die Wimbledon Championships 2026 sind entschieden. Vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 wurde in London die 139. Austragung ausgespielt, Jannik Sinner wiederholte im Herreneinzel seinen Vorjahressieg, bei den Damen gewann Linda Nosková. Für Wettende ist das kein Nachruf, sondern die Ausgangslage: Die nächste Auflage folgt 2027, und die Preise, die bis dahin auf den Turniersieger und auf einzelne Matches gestellt werden, gehören zu den teuersten, die ein Buchmacher überhaupt anbietet.

Der Spielplan des Rasenturniers: zwei Wochen, ein Belag, klare Rundenfolge

Wimbledon ist das einzige Grand-Slam-Turnier, das auf Rasen gespielt wird. Veranstalter ist der All England Lawn Tennis and Croquet Club im Londoner Stadtteil Wimbledon, und das Turnier ist traditionell der dritte Grand Slam des Jahres. Die Hauptrunde dauert zwei Wochen ab Ende Juni.

Ein gelber Tennisball liegt im Gras neben der weissen Grundlinie, Tau glitzert auf den Halmen im flachen Sonnenlicht.
Die ersten Lawn Tennis Championships in Wimbledon begannen am 9. Juli 1877 an der Worple Road.

Der Aufbau ist seit Jahrzehnten derselbe. Auf die Qualifikation folgen die erste und zweite Runde, das Achtelfinale, das Viertelfinale, die Halbfinals und das Finale. Diese Rundenfolge ist der Rahmen, in dem sich jeder Matchmarkt bewegt – wer auf ein Erstrundenmatch setzt, wettet auf einen anderen Ausschnitt des Turniers als jemand, der den Turniersieger sucht. Das klingt banal, hat aber unmittelbare Folgen für den Preis: Je mehr Teilnehmer ein Markt umfasst, desto breiter muss der Veranstalter das Feld einpreisen, und desto tiefer fällt der Auszahlungsanteil.

Die Ansetzungen werden tagesaktuell veröffentlicht. Wann ein einzelnes Match auf welchem Platz beginnt, entscheidet sich kurzfristig – ein Umstand, der für Livewetten wichtiger ist als für alles andere.

Die ersten Lawn Tennis Championships begannen am 9. Juli 1877 an der Worple Road

Die Ursprünge des Turniers liegen an der Worple Road, wo 1877 die ersten Championships ausgetragen wurden; später zog man an die Church Road, wo bis heute gespielt wird. Turnierdirektor ist seit 2020 Jamie Baker.

Ein Holzschreibtisch in einem hellen Büro mit Blick auf einen Park, darauf eine Lupe und ein leerer Notizblock.
Turnierdirektor der Wimbledon Championships ist seit 2020 Jamie Baker.

Am Format hat sich seit den Anfängen weniger geändert, als die lange Geschichte vermuten lässt. Bei den Herren wird auf drei Gewinnsätze gespielt, bei den Damen auf zwei. Ein Satz geht bis sechs Spiele, bei 6:6 entscheidet ein Tiebreak bis sieben Punkte. Im Entscheidungssatz gilt seit März 2022 ein Match-Tiebreak bis zehn Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Wer diese Sätze nicht auseinanderhält, versteht seine eigene Wette nicht: Eine Satzwette bei den Herren kann über fünf Durchgänge laufen, bei den Damen über drei.

Was die Satzregeln über die Chancen sagen

Der entscheidende Unterschied zwischen Herren- und Damenturnier liegt nicht in der Qualität, sondern in der Zahl der Durchgänge. Ein Herrenmatch über fünf Sätze bietet mehr Räume für eine Wendung als ein Damenmatch über drei. Statistisch bedeutet das: Der Favorit setzt sich bei den Herren seltener glatt durch, die Aussenseiterchance lebt länger, und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Match in den Entscheidungssatz geht, ist höher.

Für Matchwetten heisst das, dass eine Quote von 1.20 auf einen klaren Favoriten bei den Herren anders zu lesen ist als bei den Damen. Für Satzwetten heisst es, dass mehr einzelne Satzmärkte entstehen, aber auch, dass sich die Wahrscheinlichkeiten über fünf Sätze gleichmässiger verteilen. Wer eine Satzwette auf ein glattes 3:0 setzt, wettet gegen eine längere Serie von Gelegenheiten für den Gegner.

Hinzu kommt der Belag. Rasen belohnt Aufschlag und kurze Ballwechsel, und die Vorbereitungszeit auf Rasen ist kurz. Spielerinnen und Spieler, die in der ersten Turnierwoche ausscheiden, haben oft nicht wegen mangelnder Form verloren, sondern weil ihnen zwei Tage Rasentraining fehlten. Das ist keine Prognose, sondern eine Eigenschaft des Formats – und sie ist der Grund, warum die Quoten beim Turniersieger auch nach der ersten Runde noch erheblich schwanken.

Wer in der Schweiz überhaupt anbieten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat basiert (in Kraft seit 1. Januar 2021). Nicht zuständig ist die ESBK – diese Behörde betreut ausschliesslich die Casinos.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Entscheidend ist der folgende Satz: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos und die Loterie Romande. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste blockierter ausländischer Domänen. Die Nettoerträge fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS).

Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Ihr Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2 350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Servicegebiete sind nicht nur unterschiedlich, sie sind ausschliesslich. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer aus der Deutschschweiz in die Westschweiz zieht, verliert sein Konto und muss beim anderen Veranstalter neu beginnen. Die beiden Monopole konkurrieren also nicht um dieselben Kundinnen und Kunden – ein Duopol, das eigentlich zwei getrennte Einzelmärkte sind.

Welche Sportarten und Wettarten erlaubt sind

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranking-Wetten sind zulässig, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über den Podestplatz entscheidet; auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für Tennis bedeutet das eine konkrete Verengung. Wer von einem ausländischen Anbieter an Assen, Doppelfehlern oder Breakpunkten gewohnt ist, findet diese Märkte in der Schweiz möglicherweise nicht wieder. Was bleibt, sind die klassischen Formen: Turniersieger, Match, Satz, Game. Das ist weniger Auswahl als anderswo, und es ist keine Frage der Bequemlichkeit des Veranstalters, sondern des Rahmens.

Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht reguliert – es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, kein Anrecht.

Junge Spielende und Schaltergeschäft

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS).

Die Gespa lässt Testkäufe durchführen, und die Zahl aus dem Jahr 2025 gehört zum Unangenehmsten, was in diesem Zusammenhang zu berichten ist: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutzmechanismus an der Verkaufsstelle für streng hält, hält ihn für etwas, das er nicht ist. Die Online-Kontrolle ist eine andere Baustelle als die des Schalters, und zwischen beiden liegt die Hälfte der Testkäufe.

Eine Spielsperre kann freiwillig oder behördlich verhängt werden (Art. 80–82 BGS): Überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen werden gesperrt, eine Selbstsperre wird in ein gemeinsames Register eingetragen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt wird (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Für einen Wettenden ist die Reihenfolge wichtig: Die Sperre ist der letzte Schritt einer Kette, die mit der Verlustlimite beginnt. Wer während einer zweiwöchigen Turnierwoche mit täglichen Matches das Gefühl kennt, den Überblick zu verlieren, ist mit der Pause besser bedient als mit einer Sperre – die Pause lässt sich ohne Fachstelle setzen.

Quoten, Marge und der Preis der Vorhersage

Eine Quote ist kein Versprechen, sondern eine Wahrscheinlichkeit mit eingebauter Gebühr. Der Quotenschlüssel – in der Marktsprache Auszahlungsquote – gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Wert.

Rechnen wir mit einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90. Das ist ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also 1 ÷ 1,0526, das sind 95,0 Prozent. Die Marge liegt damit bei rund 5 Prozent. Wer 100 Franken auf diesen Markt setzt, sieht statistisch 95 Franken zurück – die 5 Franken sind der Preis für die Möglichkeit, überhaupt zu wetten. Diese Zahl gilt für einen Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen und ist ein Durchschnitt über viele Wetten, nicht das Ergebnis einer einzelnen.

Das ist die günstigste Konstellation, die ein Buchmacher anbietet. Bei einem Turniersieger-Markt mit einem Feld von 128 möglichen Siegerinnen und Siegern im Einzel ist der Auszahlungsanteil deutlich tiefer, weil der Veranstalter die Chancen aller Teilnehmenden einpreisen und trotzdem eine Marge einbauen muss. Die Bandbreite reicht damit von rund 95 Prozent bei einem eng gestellten Zwei-Weg-Markt bis zu spürbar weniger bei einem breiten Siegermarkt. Der konkrete Wert hängt vom Markt ab, nicht vom Anbieter – wer den teuersten Markt des Turniers spielt, zahlt den höchsten Preis, egal wo er spielt.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine Kleinigkeit, aber sie läuft in eine Richtung, und bei vielen Wetten macht sie sich bemerkbar.

Die Quoten in einem Tennismatch bewegen sich schnell. Ein Break im ersten Satz kann die Quote eines Aussenseiters um mehrere Zehntelpunkte verschieben. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Tennis heisst das: Wer während eines Match-Tiebreaks noch einen Sieger setzt, kann seinen Einsatz unverändert zurückbekommen, wenn der Punkt bereits gefallen ist. Die Wette war dann kein Geschäft, sondern eine Rückabwicklung.

Welche Marktform zu welchem Wettenden passt

Der Turniersieger-Markt ist der bekannteste und der teuerste. Die Marge ist dort am grössten, weil das Feld am breitesten ist. Matchwetten auf ein einzelnes Spiel haben engere Märkte und damit einen höheren Auszahlungsanteil. Satz- und Gamewetten liegen dazwischen – je granularer das Ereignis, desto mehr Ausgänge, aber auch desto mehr Gelegenheit für den Veranstalter, eine Marge einzubauen.

Die praktische Konsequenz: Wer über zwei Wochen hinweg mehrfach setzt, fährt mit Matchwetten günstiger als mit einer einzigen Wette auf den Turniersieger. Eine Wette auf einen Aussenseiter im Siegermarkt zu hoher Quote klingt verlockend, ist aber mit der grössten Marge belastet. Wer eine Meinung zu einem einzelnen Match hat, sollte sie dort platzieren und nicht in einen Markt umlenken, der alle 128 Teilnehmenden einpreist.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1 000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10 000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Systemwetteneinsatz von CHF 10 000 klingt nach einem grossen Betrag – er verteilt sich auf mehrere Kombinationen desselben Systems und wird selten ausgeschöpft.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Quotenboost, Profitboost, Kombiboost: was sie einbringen und was sie binden

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Rechnung dazu, an einem Beispiel: Vier Voraussagen mit je Quote 1.50 ergeben eine Gesamtquote von 5,06. Aus 10 Franken Einsatz werden also 50,60 Franken möglicher Gewinn – der Bonus von 5 Prozent darauf sind 2,53 Franken. Der Prozentsatz steigt mit der Zahl der Voraussagen, und mit ihm steigt auch die Zahl der Bedingungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Der Kombiboost belohnt die Länge der Kombination, nicht die Qualität der Auswahl. Wer ihn nutzt, um die Marge auszugleichen, hat einen Teil davon schon beim Zusammenstellen der Kombination wieder hergegeben.

Cash-Out: was die vorzeitige Auszahlung abzieht

Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Verfügbar ist er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Ein Beispiel: 20 Franken auf Quote 2.50 versprechen 50 Franken. Ihr Spieler führt, der Gegner hat Aufschlag. Der Cash-Out-Betrag liegt vielleicht bei 35 Franken. Sie nehmen 15 Franken weniger mit, als der Gewinn verspricht, und die Sache ist beendet. Ob das klug ist, hängt davon ab, ob Sie den Vorsprung für sicher halten – und der Sicherheitsbegriff ist hier das Problem: Ein Aufschlagspiel ändert den Stand in wenigen Minuten. Der Veranstalter rechnet in den Cash-Out-Betrag eine eigene Marge ein, sodass die vorzeitige Auszahlung fast immer unter dem liegt, was die Quote hergäbe. Wer Cash-Out nutzt, zahlt für eine Momentaufnahme.

Limiten, Auszahlung und die Grenzen der Sperrliste

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9 999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1 000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Dass die Limite von den Spielenden selbst gesetzt wird und nicht vom Staat, ist der entscheidende Punkt. Die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss aber einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden – Swisslos wendet in seinen eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer in der Halbfinalnacht die Tageslimite erhöhen will, muss drei Tage warten. Das ist eine Bremse mit Absicht, und sie ist die einzige, die einen Impuls von einer Entscheidung trennt.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Für ein Konto braucht es bei Swisslos mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Prüfung für ihr eigenes Gebiet – und nur dort, wie die Abschnitte zu den beiden Veranstaltern gezeigt haben.

Auszahlungen erfolgen an ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen.

Ein Punkt, der in Werbetexten gern übergangen wird: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, das Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockiert. Wer annimmt, seine Bank oder sein Kartenanbieter verhindere die Einzahlung bei einem ausländischen Anbieter, nimmt etwas an, das nicht existiert. Blockiert werden Domänen – die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domänen Ende 2025). Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Gespa nennt diesen Vorgang Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, Bet365 steht auf der Liste. Die Sperrliste ist kein Zaun, sondern ein Wechselspiel.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Übersicht stellt die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter den acht ausländischen Marken gegenüber, die Schweizer Spielende regelmässig antreffen. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage. Alle acht ausländischen Anbieter sind ohne Schweizer Bewilligung – das ist kein Nebensatz, sondern der ganze Unterschied.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder angegebene Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung angegebene Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was die Spalten nicht zeigen, ist der praktische Unterschied. Die acht ausländischen Anbieter sind weder mit dem Schweizer Sperrregister verbunden noch eröffnen sie einen Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Und weil Spielende ohne Schweizer Anlaufstelle dastehen, wenn eine Auszahlung ausbleibt, ist das Risiko beim Wettenden grösser als bei einem bewilligten Veranstalter.

Swisslos Sporttip: das Monopol für die Deutschschweiz und seine schrumpfende Wettbasis

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung leben in diesem Gebiet. Wer ausserhalb wohnt, kann kein Konto eröffnen, auch nicht mit Schweizer Pass.

Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Millionen: CHF 506 Millionen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Millionen, nach CHF 122 Millionen im Vorjahr. Diese 13 Millionen Franken Rückgang sind der aufschlussreichste Wert des ganzen Geschäftsberichts. Das Sportwettengeschäft schrumpft, während das Gesamtvolumen wächst – und der Grund dürfte kaum im Tennissport liegen. Wer sich während der Wimbledon-Wochen bei Sporttip registriert, kommt in ein Produkt, dessen Erträge rückläufig sind.

Der Mindesteinsatz von CHF 1 und der Höchsteinsatz von CHF 1 000 pro Einzel- oder Kombinationswette sind die Grenzen, innerhalb derer sich der ganze Spielraum bewegt. Sie sind nicht verhandelbar und können jederzeit geändert werden. Für einen Gelegenheitswettenden ist die obere Grenze ohne Bedeutung; für jemanden, der ein Match mit einem hohen Betrag begleiten will, ist sie die entscheidende Zahl – eine Wette darüber wird gar nicht angenommen.

Das Urteil über diesen Anbieter fällt nüchtern aus: Die Bewilligung ist der Wert, nicht das Produkt. Wer bei Sporttip spielt, spielt innerhalb des Rechtsrahmens, mit Limitenpflicht, Sperrregister und Schweizer Aufsicht – und bezahlt dafür mit einem schmalen Programm und einem Markt, der nur aus zwei Gebieten wählt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Modell, andere Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligungslage ist identisch mit der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Die Spielregeln im Kern – Mindestalter, ein Konto pro Person, Verlustlimiten, Sperrregister – folgen demselben Gesetz, auch wenn die Loterie Romande eigene Konditionen formuliert.

Ihr Vertriebsnetz ist bemerkenswert dicht: 2 350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen, dazu 221 Mitarbeitende. Für ein Online-Produkt ist diese Zahl fast paradox – die Verkaufsstelle bleibt offenbar der eigentliche Vertriebskanal, während das Online-Konto das Schaufenster ist. Wer in der Westschweiz wohnt, kann dasselbe Wimbledon-Match online begleiten wie ein Deutschschweizer bei Sporttip, nur eben bei einem anderen Anbieter, mit anderem Konto, anderer Gebietseinteilung.

Der Preis dieses Systems ist derselbe wie im Osten: Es gibt keine Alternative, und das Urteil hängt an der Bewilligung, nicht an der Quote. Wer die Wahl zwischen zwei bewilligten Veranstaltern für eine Stärke hält, hat die Servicegebiete nicht gelesen.

ZotaBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

ZotaBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz ist nicht festgestellt und hätte gemäss Art. 4 BGS ohnehin keine Geltung. Da das Unternehmen nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen ist und keinen Rechtsweg bietet, ist eine Aufnahme der Domäne auf die Gespa-Sperrliste jederzeit möglich.

Was das konkret bedeutet: Die Verlustlimiten, die ein bewilligter Veranstalter vor der ersten Wette abfragen muss, existieren hier nicht als Pflicht. Es gibt keine Schweizer Behörde, an die man sich wenden könnte, wenn die Auszahlung ausbleibt. Wer trotzdem dort spielt, sollte wissen, dass er gegen die Regeln des Schweizer Marktes handelt – ohne selbst bestraft zu werden, aber auch ohne Schutz. Ein grösserer Kontostand ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Aufsicht ein grösseres Risiko als bei einem bewilligten.

Unibet: bekannte Marke, keine Schweizer Bewilligung

Unibet ist eine international bekannte Marke. Sie verfügt über keine Schweizer Bewilligung; eine angegebene Lizenz hat in der Schweiz gemäss Art. 4 BGS keine Gültigkeit. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und seine Domänen können blockiert werden.

Die Bekanntheit einer Marke ist kein Bewilligungsnachweis. Wer aus der Erfahrung mit Unibet in anderen Ländern auf Schweizer Schutz schliesst, verwechselt Markengrösse mit Aufsicht. Für die Schweiz gilt die Bewilligungslage, unabhängig davon, wie viele Ligen die Marke sonst sponsert.

Betscore: ohne Bewilligung in der Schweiz

Betscore ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenzsituation ist ungeklärt und hätte gemäss Art. 4 BGS keine Bedeutung für das Schweizer Spielrecht. Es bestehen keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; eine Sperrung durch die Gespa ist möglich.

Wie bei den anderen Marken dieser Gruppe greift der Schweizer Spielerschutz nicht. Keine Limitenpflicht, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit – und, was viele unterschätzen, eine Auszahlung, die sich nicht an den Regeln des Schweizer Obligationenrechts festmachen lässt.

WirWetten: ohne Bewilligung in der Schweiz

WirWetten tritt als ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Lizenz nach ausländischem Recht besitzt in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Da der Anbieter nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden ist und keinen Rechtsweg bietet, drohen seine Domänen auf der Sperrliste zu landen.

Der deutschsprachige Name ändert an der Bewilligungslage nichts. Ein deutscher oder schweizerisch klingender Markenname macht keinen Schweizer Veranstalter, und die Gespa veröffentlicht keine Liste bewilligter Marken – nur die ihrer blockierten Domänen.

BetFury: ohne Bewilligung in der Schweiz

BetFury ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine angegebene Lizenz ist nicht festgestellt und hätte gemäss Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Auch hier fehlen eine Anbindung an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg.

Rollbit: ohne Bewilligung in der Schweiz

Rollbit ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. 4 BGS).

Rabona: ohne Bewilligung in der Schweiz

Rabona ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Lizenz in der Schweiz keine Rechtskraft entfaltet (Art. 4 BGS). Wie bei anderen nicht bewilligten Anbietern fehlt jede Anbindung an das Schweizer Sperrregister oder ein Rechtsweg; eine Sperrung der Domäne durch die Gespa ist möglich.

Bruce Bet: ohne Bewilligung in der Schweiz

Bruce Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine angegebene Lizenz ist nicht festgestellt und hätte gemäss Art. 4 BGS keine Geltung im Inland. Es gibt weder eine Verbindung zum Sperrregister noch einen Schweizer Rechtsweg; eine Blockierung der Domäne durch die Gespa ist eine mögliche Konsequenz.

Steuern auf Wimbledon-Gewinne: wann der Fiskus mitliest

Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1 071 000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1 070 400. Der kantonale Freibetrag weicht ab; hier gilt «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl sollte als allgemein dargestellt werden.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Das klingt günstig und ist es nicht ohne Weiteres: Die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständiges Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe; Thurgau praktiziert das so. Der Freibetrag von CHF 1 071 000 schützt Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, nicht Gewinne aus Angeboten ohne Bewilligung. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das ist allgemeine Information; wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Werbung, Gratisguthaben und die Bedingungen des Geschenks

Die Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500 000 bestraft (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum ausländische Marken hier beschrieben, aber nicht beworben werden – Beschreibung und Bewerbung liegen nicht nah beieinander, sie liegen auf verschiedenen Seiten der Strafnorm.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Sperrstunde für Werbung existiert nicht.

Der Markt nennt solche Guthaben «Gratiswette» oder «Freiwette». Bei einer Gratiswette ist der Einsatz in der Regel nicht Teil der Auszahlung: Wer gewinnt, bekommt den Gewinn, nicht den Einsatz zurück. Dazu kommen meist eine Mindestquote und eine Frist, innerhalb derer die Wette platziert werden muss. Eine Gratiswette ist deshalb nie so viel wert wie ihr Nennbetrag, und ihr tatsächlicher Wert hängt am Auszahlungsanteil des Marktes, auf den sie gesetzt wird. Wer eine Gratiswette auf einen breiten Siegermarkt setzt, verliert einen Teil ihres Wertes an die Marge. Die Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und wer sie nicht liest, erfährt sie erst, wenn die Wette schon steht.

Was der Quotenschlüssel über die Chancen sagt – und was nicht

Die zentrale Zahl, die beim Wimbledon-Wetten übersehen wird, ist die Marge. Sie steckt in jeder Quote, sie ist in jedem Markt anders hoch, und sie ist der einzige Kostenfaktor, der unabhängig vom Ausgang des Matches anfällt. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 beträgt der Auszahlungsanteil 95,0 Prozent und die Marge rund 5 Prozent – ein Durchschnitt über viele Wetten, keine Aussage über die einzelne. Bei einem Turniersieger-Markt liegt der Auszahlungsanteil deutlich tiefer. Die Bandbreite reicht damit von rund 95 Prozent bei einem engen Zwei-Weg-Markt bis zu einem Wert, der deutlich darunter liegt, wenn das Feld 128 Teilnehmende umfasst.

Was der Quotenschlüssel nicht sagt: Er sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit eines einzelnen Ausgangs. Eine Quote von 1.90 auf zwei Ausgänge bedeutet nicht, dass beide mit 50 Prozent gewinnen. Sie bedeutet, dass der Veranstalter sich so positioniert, dass er über viele Wetten 5 Prozent einbehält. Die eingebaute Wahrscheinlichkeit eines einzelnen Ergebnisses ist eine Schätzung, und sie ist nicht die Prognose des Wettenden.

Was das für den Wettenden bedeutet

Wer in der Deutschschweiz oder in der Westschweiz lebt und auf Wimbledon setzen will, hat genau einen Anbieter mit Schweizer Bewilligung. Das ist kein Mangel, den man wegdiskutieren kann, und es ist auch kein Skandal – es ist die Konsequenz eines Gesetzes, das die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt hat. Die Folge für den Leser ist konkret: kein Preisvergleich zwischen konkurrierenden Buchmachern, kein Wechselbonus, keine Anbieter, die sich mit besseren Quoten gegenseitig unterbieten. Der Preis des Systems ist die Wahlfreiheit; der Gegenwert ist ein geschlossener Rechtsrahmen mit Limitenpflicht, Sperrregister und Schweizer Aufsicht.

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, tauscht Wahlfreiheit gegen Schutzverlust. Keine Schweizer Limitenpflicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt das Steuerrisiko: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen der kantonalen Steuerpraxis, und Thurgau behandelt sie als vollständiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer beides will – Wahlfreiheit und Schutz –, wird in der Schweiz nicht fündig. Das ist die ehrlichste Aussage, die dieser Vergleich treffen kann, und sie ist unbequem für beide Seiten.

Häufige Fragen

Wann fanden die Wimbledon Championships 2026 statt, und auf welchem Belag wurde gespielt?

Die 139. Austragung fand vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in London statt. Gespielt wird auf Rasen – Wimbledon ist das einzige Grand-Slam-Turnier auf diesem Belag. Das Herreneinzel gewann Jannik Sinner, der seinen Vorjahressieg wiederholte, das Dameneinzel Linda Nosková. Die nächste Auflage folgt 2027.

Wer darf in der Schweiz Wetten auf Wimbledon anbieten, und welche Wettarten sind erlaubt?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Erlaubt ist ausschliesslich, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Corner- und Kartenmärkte sind dort nicht verzeichnet.

Wie unterscheiden sich Herren- und Damenturnier bei der Satzzahl, und was heisst das für Satz- und Matchwetten?

Bei den Herren wird auf drei Gewinnsätze gespielt, bei den Damen auf zwei. Eine Herren-Matchwette kann also über fünf Sätze laufen, eine Damen-Matchwette über drei. Bei 6:6 entscheidet ein Tiebreak bis sieben; im Entscheidungssatz gilt seit März 2022 ein Match-Tiebreak bis zehn Punkte mit zwei Punkten Vorsprung.

Wie wird die Auszahlung einer Tenniswette berechnet, und was behält der Veranstalter?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei 95,0 Prozent, die Marge also bei rund 5 Prozent. Der Veranstalter behält damit statistisch 5 von 100 Franken, angenommen, beide Ausgänge werden gleich stark bespielt.

Was gilt bei Livewetten auf Tennis, und wie schnell ändern sich die Quoten?

Livewetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Die Quoten ändern sich mit jedem Punkt; ein Break kann sie um mehrere Zehntelpunkte verschieben. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Ein Anrecht auf einen bestimmten Live-Markt gibt es nicht.

Wie wirken sich Verlustlimiten und Spielsperre auf Wetten während der Turnierwochen aus?

Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – bei Sporttip mit einer Oberlimite von CHF 9 999, unter 21 Jahren von CHF 1 000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»