Gratisguthaben bei Schweizer Sportwetten: CHF 10 geschenkt, aber nur mit Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund

Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielerschutzangaben der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Wer nach Gratisguthaben für Sportwetten sucht, sucht nach Geld, das nicht das eigene ist. In der Schweiz existiert dieses Geld — und es ist kleiner, seltener und stärker eingezäunt, als jedes Werbebild vermuten lässt. Ein Geschenk von CHF 10, das nach 30 Tagen verfällt und nie auf das Bankkonto kommt, ist kein Guthaben. Es ist eine Einladung mit Kleingedrucktem.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Der folgende Text nimmt die Startguthaben der beiden einzigen Veranstalter unter die Lupe, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und danach die ausländischen Plattformen, die Schweizer trotzdem sehen — markiert als «ohne Schweizer Bewilligung». Die Reihenfolge ist die der Überprüfung: erst was ein Gratisguthaben ist, dann warum es eine Bewilligung braucht, dann was der Spielerschutz kostet, dann die Bedingungen, dann der Vergleich.

Die Grundlagen: Was «gratis Startguthaben» bei Schweizer Sportwetten bedeutet

Ein kostenloses Guthaben ist in der Schweiz die Ausnahme, nicht die Regel. Der Grund liegt nicht in der Geschäftsidee, sondern im Gesetz: Wer Gratisspielguthaben abgibt, braucht dazu die vorherige Zustimmung der Gespa. In der Praxis heisst das, dass die zwei bewilligten Veranstalter nur selten und nur dosiert etwas verschenken.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Gratisspielguthaben ist ein Rechtsbegriff, kein Marketingwort

Der Begriff steht im Gesetz. Wer Spielenden Gratisspielguthaben, Freiwetten oder andere Gratisleistungen verspricht, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie der Loterie Romande 24 Zustimmungen und Swisslos 8. Eine solche Bewilligung ist keine Formsache. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Gratisguthaben überhaupt angeboten werden darf.

Für den betroffenen Wettenden ändert das wenig an der Mechanik. Es ändert aber an der Erwartungshaltung an ein «Startguthaben ohne Einzahlung». Wer im Ausland sieht, wie hier mit mehrstelligen Freiwetten um sich geworfen wird, wird in der Schweiz nicht fündig. Nicht weil die Anbieter knausrig wären, sondern weil sie nicht dürften.

Warum eine Gratiswette nicht dasselbe ist wie ein Guthaben

Es gibt zwei Varianten, und ihre Namen werden ständig durcheinandergebracht. Die Gratisspielguthaben, um die es hier geht, erscheinen als Spielguthaben im Spielerkonto. Solches Guthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar. Das ist keine Nebenbedingung. Es ist die eigentliche Definition.

Die Freiwette dagegen — die Wette, deren Einsatz der Anbieter stellt — ist die Form, die im übrigen europäischen Markt dominiert und in der Schweiz nur in der zugelassenen Form vorkommt. Der Unterschied erscheint unscheinbar und ist entscheidend: Beim Promotionsguthaben liegt das Geld auf dem Konto, aber es kommt nicht heraus. Bei einer Freiwette liegt es gar nicht auf dem Konto, es spielt nur einmal mit.

Der Wert hängt an drei Bedingungen, nicht an der Zahl

Betrachtet man das ausgestellte Versprechen nüchtern, bleiben drei Fragen übrig, und an ihnen scheitert der Wert. Erstens: Wie lange lebt das Guthaben? Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande gab eine Frist von 30 Tagen. Zweitens: Wofür gilt es? Ein Guthaben, das nur in bestimmte Märkte gesetzt werden darf, ist weniger wert als ein frei verwendbares. Drittens: Kommt je wieder echtes Geld heraus? Bei Aktionsguthaben lautet die Antwort in der Schweiz nein.

Diese drei Punkte gelten für jede Aktion, die auf den Markt kommt — auch für die, die noch niemand gesehen hat. Wer sie in seinem Wortlaut liest, erkennt in zwei Minuten, ob das Angebot CHF 10, CHF 50 oder nichts ist.

Der Grundsatz: Ein Startguthaben senkt keine Einsätze

Ein Guthaben verändert die Einsatzbasis, nicht die Einsatzhöhe. Wer nach einem Startguthaben sucht, um später nur kleines Geld zu setzen, soll wissen: Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1. Das Gratisguthaben macht daraus keine kleinere Wette und keine grössere. Es macht aus einem Einsatz von CHF 1 mit einem Guthaben von CHF 10 höchstens eine Wette, die man nicht bezahlt hat.

Wer das umdreht und denkt, das geschenkte Geld grösser spielen zu lassen, als er sonst spielen würde, hat den grössten Verlust verursacht, den ein Geschenk verursachen kann. Gratisguthaben sind die teuerste Art, die eigene Einsatzgewohnheit zu erhöhen.

Der Grundgedanke eines Aktionsguthabens

Der Mechanismus ist analog zu einem Boni auf eine Wette, jedoch nicht auszahlbar. Bei Sporttip gilt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden dem Spielerkonto gutgeschrieben, darüber hinaus auf ein Konto überwiesen. Ein Aktionsguthaben durchläuft nicht diese Stufen. Es bleibt im Spielerkonto und endet dort — mit dem, was darauf gesetzt wurde, nicht mit dem, was daraus wurde.

Das ist der Kern. Der Leser darf die Frage stellen, die das Werbeplakat nie stellt: Was passiert mit dem Gewinn aus einem Gratisguthaben? Die Antwort: Der echte Gewinn ist ein Guthaben aus Wetten, das je nach Herkunft und Umfang auszahlbar sein kann. Das geschenkte Guthaben selbst bleibt, was es ist — Spielguthaben, dessen Reichweite an einer Bedingung endet.

Die Rechtslage: Warum ein Gratisguthaben in der Schweiz eine Bewilligung braucht

Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt nicht geöffnet, sie hat ihn geordnet. Zwei Veranstalter, ein Katalog erlaubter Sportarten, eine Bewilligung pro Spieler und ein gesperrtes Ausland — das ist keine Marktlücke, das ist eine Ordnung. Wer sie übersieht, verwechselt Lockerheit mit Erlaubnis.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Nur zwei Veranstalter und der Grund dafür

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt. Nicht von der ESBK. Die ESBK beaufsichtigt nur Casinos. Wer das verwechselt, hat schon verloren, bevor er die erste Wette platziert.

Das Geldspielgesetz verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter gibt es deshalb nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Eine Bewilligung ist an ein Gebiet gebunden. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Swisslos-Vertragsgebiet ist keine Fussnote. Es ist eine Bedingung: Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet gibt es kein Online-Konto.

Ein Konto pro Person, geprüft gegen den Ausweis

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Diese Prüfung ist kein Formular. Sie ist der Grund, warum das anonyme Guthaben, das manchem vorschwebt, nicht existiert. Die Verifizierung ist die Voraussetzung für jede weitere Handlung — auch für das Einlösen eines Aktionscodes.

Wo das Gratisguthaben aufhört: die Auszahlungsgrenze

Die Bedingungen für die Online-Teilnahme halten es ausdrücklich fest: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Wer das Zusammenspiel nicht auseinanderhält, erwartet beim ersten Mal kostenloses Geld — und bekommt es erst beim zweiten, und nur bis zur Grenze des Bankkontos, nicht bis zur Grenze des Aktionsguthabens. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Spielerkonto gut. Darüber hinaus geht es auf ein Konto. Ausgenommen bleibt immer der geschenkte Teil.

Was das Gratisguthaben nicht verändert: die Steuer

Der ausländische Werbeton suggeriert, Steuern müssten noch abgezogen werden. In der Schweiz ist es umgekehrt: Gewinne aus dem steuerbefreiten Grossspiel sind bis zu einem Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei und erst darüber steuerbar. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Bundesgrenze CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die Kantonsgrenze kann je nach Kanton abweichen. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration der Wette in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Eine Steuer auf dem geschenkten Guthaben gibt es nicht. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Sie sind der Verrechnungssteuer nicht unterworfen, aber die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen — unabhängig von der Höhe. Wer also annimmt, das ausländische Gratisguthaben sei wegen fehlender Schweizer Steuer die bessere Rechnung, hat diese kantonale Praxis noch nicht mitgerechnet.

Zu allen Steuerfragen ist die Auskunft von Steuerberatern oder der kantonalen Steuerverwaltung einzuholen. Sie gehört nicht in ein Wettportal.

Das Ausland ohne Bewilligung — und warum dort niemand schützt

Ausländische Lizenzen, aus Curaçao, Malta oder Deutschland, haben in der Schweiz keine Wirkung. Eine ausländische Plattform ist daher an kein Schweizer Recht gebunden und ist nicht ans Spielsperrregister angeschlossen. Wer dort strittige Wetten hat, führt seinen Streit im Ausland. Die Gespa führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Provider per DNS sperren. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt (Domain-Hopping). Auch Swisslos und Loterie Romande haben ihre eigenen Regeln — ob eine Plattform also bei der Staatsanwaltschaft hängen bleibt oder nicht, ist kein neutrales Argument.

Wer im Ausland spielt, hat folglich weniger Schutz als in einem Casino. Das ist keine Übertreibung. Es ist die Folge daraus, dass eine Bewilligung grundsätzlich nur in der Schweiz gilt.

Was ein Gratisguthaben nicht ersetzt: Spielerschutz und Verlustlimiten

Ein Startguthaben ist eine Versuchung mit einer Uhr. Verlustlimiten sind die Bremse, und sie müssen sitzen, bevor die erste Wette läuft. Wer beides in der falschen Reihenfolge bringt, hat die Bremse erst nach dem ersten Verlust gesetzt.

Das Gratisguthaben und die Selbstsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle.

Ein gesperrter oder minderjähriger Spieler hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Der Gemütszustand, in dem man sich eine solche Sperre wünscht, ist jener, in dem ein Gratisguthaben am verführerischsten wirkt. Wer das Konto sperrt, sperrt das geschenkte Guthaben mit. Es geht nicht verloren, es kommt gar nicht erst in Reichweite.

Verlustlimiten setzen, bevor die erste Wette läuft

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das Gesetz verlangt eine Frist von 24 Stunden für die Erhöhung. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage Bedenkzeit sind eine Hürde, die sich anfühlt, als sitze jemand am anderen Ende der Leitung. Wer an diesem Punkt ungeduldig wird, sollte wissen, dass die Ungeduld aus der Mechanik kommt, nicht aus einem Betrug. Ein Aktionsguthaben braucht dieselbe Prüfung wie der ganze Rest des Marktes.

Die Sperrliste als Grenze — und die Realität der Verkaufsstellen

Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An den Verkaufsstellen verkaufte man in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Der Schutz am Schalter ist also nicht so streng, wie das Gesetz aussieht. Das ist ein weiterer Grund, Online-spezifische Schutzfunktionen ernst zu nehmen: Das Onlinekonto prüft, was der Schalter offenbar nicht zuverlässig prüft.

Der Befund gilt für die Gegenprobe. Wer argumentiert, das Schweizer System sei zu streng, muss diese Zahl erklären.

Die Neukundenangebote mit Startguthaben im Einzelnen

Jetzt wird gerechnet. Jedes Startguthaben wird auf Laufzeit, Verwendungszweck und Auszahlbarkeit geprüft. Die Prüfung ist die einzige Disziplin, die das Gratisguthaben vor der eigenen Bequemlichkeit rettet.

Der Fall Loterie Romande: CHF 10 mit 30 Tagen Frist

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück. Die Laufzeit betrug 30 Tage. Auszahlbar war das Guthaben nicht.

Das ist deutlich weniger als das, was ein Wettender bei den ausländischen Marken gewohnt ist. Es ist auch die einzige konkrete Aktion, die in diesem Markt dokumentiert ist. Die Begrenzung auf 7’000 Stück ist dabei Teil des Angebots, nicht eine Randnotiz. So knapp war das Budget. Wer die Zahl sieht, versteht, wie wenig ein Schweizer Veranstalter für Gratisguthaben übrig hat.

Was das Gratisguthaben in Geld wert ist

Ein Aktionsguthaben von CHF 10 hat nicht den Wert von CHF 10. Es hat den Wert dessen, was damit erwirtschaftet werden kann, multipliziert mit der Sicherheit, es zu bekommen. Ein direkter Vergleich: eine Wette von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 gibt CHF 19 zurück und einen Nettogewinn von CHF 9.

Nehmen wir das Promotionsguthaben von CHF 10 und einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Der Anteil, den dieser Markt insgesamt zurückzahlt, liegt bei 95 %, die Marge des Veranstalters bei 5 %. Der Einsatz des Guthabens selbst wird bei einem Gewinn nicht zurückerstattet; gesetzt wird also nur der geschenkte Betrag. Unter dieser Annahme liegt der Wert des Gratisguthabens bei rund CHF 4.50 bis CHF 4.75, und diese Spanne gilt für die Quote von 1.90; fällt die Quote, sinkt der Wert. Die genaue Rechnung: 10 × (1,90 − 1) ÷ 1,90 × 0,95 ergibt 4,50.

Ein Wert von rund CHF 4.50 aus einem Geschenk von CHF 10 ist eine Rendite von 45 %. Das ist keine Kritik am Anbieter. Es ist die Beschreibung dessen, was ein Aktionsguthaben unter den bestmöglichen Bedingungen hergibt. Der Rest ist die Marge.

Wer stattdessen im Ausland mit einem grösseren Guthaben rechnet, muss die 5 % Marge durch dieselbe Rechnung schicken. Ein Guthaben von CHF 100 ohne Auszahlbarkeit bei einer Quote von 1.90 trägt dann rund CHF 45 — wenn man es je ausgezahlt bekommt.

Warum die 30-Tage-Frist den Wert bestimmt

Die Frist ist hier der teuerste Parameter. Wer CHF 10 an einem Mittwochabend bekommt und sich für das Wochenende eine Bundesliga-Runde vorstellt, muss die Frist von 30 Tagen bis zum letzten Tag ausnutzen. Im Fall der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war das Guthaben explizit nicht auszahlbar. Ein Gewinn in einer Sportwette stammt aus einer Wette, die tatsächlich gesetzt wurde. Beim Aktionsguthaben ist die Frage, was der Gewinn ist. Das ist der Unterschied.

Um eine plausible Grössenordnung zu haben, soll das Guthaben von CHF 10 in Wetten mit den erlaubten Mindesteinsätzen von CHF 1 gesetzt werden — das macht 10 Wetten. Bei einer Quote von 1.90 für jeden Einsatz wäre die Ausbeute nicht das Doppelte, sondern abzüglich der Marge eine Verringerung. Die Marge ist das, was der Anbieter von jeder Einheit behält, die auf diesen Markt gesetzt wird.

Die bewilligten Schweizer Veranstalter im Vergleich

Der Vergleich der zwei bewilligten Veranstalter beginnt mit einer Randbedingung, die kein Verkaufsargument ist: Man hat keine Wahl, wer das Konto eröffnen darf, sondern nur die Wahl, ob man im Vertragsgebiet wohnt. Das entscheidet die halbe Vergleichstabelle, bevor der erste Fakt hineingehört.

Kriterium Swisslos (Sporttip) Loterie Romande (Jouez Sport)
Bewilligungsstatus Inhaberin einer Veranstalter- und Spielbewilligung des Grossspiels, unter Aufsicht der Gespa; einer der zwei vom interkantonalen Recht zugelassenen Veranstalter Inhaberin einer Veranstalter- und Spielbewilligung des Grossspiels, unter Aufsicht der Gespa; einer der zwei vom interkantonalen Recht zugelassenen Veranstalter
Organisation und Trägerschaft SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport; 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende
Einzugsgebiet für ein Onlinekonto Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Fürstentum Liechtenstein Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS
Gratisleistungen Gespa erteilte 2025 acht Zustimmungen für Gratisleistungen Gespa erteilte 2025 24 Zustimmungen für Gratisleistungen; Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben je Aktionscode
Auszahlung aus dem Spielkonto Zweimal innerhalb von 365 Tagen kostenlos auf ein eigenes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen; Aktionsguthaben nicht auszahlbar Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber hinaus auf die angegebene IBAN; Aktionsguthaben nicht auszahlbar
Einzahlungsobergrenze Einzahlungen in 30 Tagen höchstens CHF 10’000; ein Kauf nur möglich, solange das Spielkonto CHF 9’999 nicht übersteigt; Mindestbetrag CHF 20 Einzahlungen auf das Spielerkonto höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage; Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000
Spielerschutz Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Selbstsperre zwischen 1 und 180 Tagen pro Produkt; unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register Verlustlimiten; Einzahlungen und Wallet-Guthaben begrenzt; Selbstsperre

Die Tabelle zeigt weniger, als sie verschweigt: kein einziges Feld nennt eine Chance auf ein Gratisguthaben. Die bewilligten Veranstalter haben für Gratisleistungen nur eine Handvoll Zustimmungen erhalten. Aus Sicht der Aktion «gratis Startguthaben» ist also bereits die Übersicht eine Belehrung: Der Markt ist ein Markt ohne Werbeübertreibung.

Beide Häuser sind legal. Die Wahl liegt in der Region: Wer in Zürich wohnt, hat kein Konto bei der Loterie Romande; wer in Lausanne wohnt, keines bei Swisslos. Ein einziges Angebot, das die Grenze wechselt, gibt es nicht.

Der Ort entscheidet, nicht das Angebot

Die Aufteilung erscheint aus Sicht einer Bewertung zunächst absurd: zwei Anbieter, deren Landesgrenze quer durch die Kantone verläuft. Sie ist mit dem Gesetz so gewollt.

Der Nebeneffekt ist, dass die Bewertung einer Plattform immer eine Bewertung ihrer Region ist. Die Westschweizer Kantone haben die sechs Kantone, die Loterie Romande hat die 24 Aktionen. In der Deutschschweiz hat Swisslos die acht Zustimmungen. Der Kanton Zürich zum Beispiel liegt in beiden Gebieten, aber die Loterie Romande handelt dort nicht.

Wem die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» geholfen hat

Die Aktion von Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben für Nutzer in den Kantonen des Vertragsgebiets setzt voraus, dass der Nutzer sich registriert, verifiziert und den Code einlöst. Sie unterscheidet sich von den Aktionen im Ausland nicht durch die Höhe, sondern durch die Bedingungen. Die 7’000 Codes, die Frist von 30 Tagen und die fehlende Auszahlbarkeit machen daraus ein Geschenk mit kleiner Öffnung.

Für Spielende in der Westschweiz bleibt CHF 10 ein Konto in einem verifizierten Schweizer Spielerkonto — im Vergleich zu einem ausländischen Konto ohne Bewilligung, ohne Register und ohne Schweizer Rechtsschutz. Aus Sicht der Verlässlichkeit geht der Vergleich nicht zugunsten des Angebots, sondern zugunsten des Orts.

Die Empfehlung: das Konto vor der Aktion

Wer sich für eine Aktion mit Startguthaben bei der Loterie Romande entscheidet, registriert sich. Wer das Gratisguthaben will, hat vor der Registrierung zu klären, ob er die Bedingungen erfüllt: 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, nur eine Registrierung.

Sich zuerst zu registrieren und später zu prüfen, ist der schlechtere Weg. Wer will, kann Aktionen nennen und prüfen, ob sie im Vertragsgebiet verfügbar sind. Ohne Bewilligung der Gespa ist das nicht möglich.

Welche Gratisaktionen Schweizer im Ausland sehen

Der Bereich ausländischer Anbieter ist für Wettende sichtbar, die dort spielen, und er ist mit keinem Schweizer Schutz verbunden.

Ein Anbieter markiert sich als nicht in der Schweiz bewilligt, weil er keinem Schweizer Rechtsschutz unterliegt. Das bedeutet nicht, dass er ohne Bewilligung ist, sondern dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nicht gilt. Eine Liste von nicht bewilligten Anbietern existiert in der Gespa nur als Sperrliste blockierter Domains, die Provider per DNS sperren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf.

Die Sperrliste macht deutlich, dass die ausländischen Anbieter keinen Schweizer Schutz gewähren: kein Spielsperrregister, keine Anerkennung von Schweizer Bewilligungen, keine Schweizer Rechtsprechung. Wer bis zu einer Klage gehen muss, tut es im Ausland.

Verlustlimiten als Kostenpunkt

Eine Verlustlimite ist kein Schild, sondern eine Uhr. Wer sie senkt, senkt sie sofort; wer sie erhöhen will, wartet 72 Stunden. Von den Verlustlimiten ist der erste Monat der teuerste, weil sich zeigt, wie viel die eigenen Entscheidungen tatsächlich kosten. Die Limite ist damit der einzige eingeplante Kostenpunkt, der in der Schweiz vorgeschrieben ist.

Sollte man trotz fehlender Auszahlung ein Aktionsguthaben erhalten, ist eine Verlustlimite bei Sporttip auf unter 21 Jahre bei CHF 1’000 gesetzt, unabhängig von der Höhe des Aktionsguthabens. Ein geschenktes Guthaben vergrössert die Limite nicht.

Die bewilligten Schweizer Veranstalter und die ausländischen Plattformen im Vergleich

Wer wissen will, wo er ein Konto eröffnen darf, kommt an der Unterscheidung zwischen den zwei bewilligten Veranstaltern und den ausländischen Plattformen nicht vorbei. Wie in der folgenden Übersicht der bewilligten Veranstalter zu sehen, sind die Bedingungen für die Lizenzierung unterschiedlich. Die ausländischen Plattformen sind im folgenden Vergleich aufgeführt, aber mit einem Hinweis: Sie haben keine Schweizer Bewilligung.

Bei allen folgenden Anbietern ist dieselbe Feststellung zu machen: Sie sind ohne Schweizer Bewilligung. Das Schweizer Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten nur den zwei Veranstaltern Swisslos und Loterie Romande. Die ausländischen Plattformen dürfen in der Schweiz keine Wetten anbieten. Die Nennung allein macht sie nicht bewilligt.

Swisslos Sporttip: die Plattform für die Deutschschweiz

Swisslos mit seinem Produkt Sporttip ist eine der zwei Organisationen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Der Veranstalter hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.

Die Bewilligung von Swisslos ist eine Bewilligung für ein Grossspiel. Die Aufsicht hat die Gespa. Swisslos ist an die Vorgaben des Spielerschutzes gebunden: Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen. Unter 21 Jahren liegt die Oberlimite bei CHF 1’000, sonst bei CHF 9’999. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Bei den Quoten setzt Sporttip auf ein System mit Boostfunktionen. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt. Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Ein Boost von 100 % auf den Nettogewinn klingt nach dem Gegenstück zum Gratisguthaben. Er ist keines: Er setzt fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 voraus, und bei einem Cash-Out ist er weg. Im Vergleich zu den ausländischen Plattformen ist das eine Einschränkung, aber auch ein Schutz: Wer bei Sporttip spielt, hat einen Ansprechpartner in der Schweiz. Wer das Gratisguthaben sucht, wird bei Sporttip eher eine Verlustlimite finden als eine Promotion.

Loterie Romande Jouez Sport: die Plattform für die Westschweiz

Die Loterie Romande ist die zweite Organisation, die in der Schweiz Sportwetten anbieten darf. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Bewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Promotionspraxis der Loterie Romande ist, gemessen an den Zustimmungen der Gespa, breiter. 2025 erhielt sie 24 Zustimmungen für Gratisleistungen, Swisslos deren acht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist die konkreteste davon: CHF 10 Spielguthaben pro Aktionscode, verbreitet in den National-League-Stadien, einlösbar innert 7 Tagen, gültig 30 Tage, insgesamt 7’000 Stück.

Das ist ein gutes Beispiel für die Grenzen des Schweizer Marktes. Es ist kein Reichtum, sondern eine Aufmerksamkeit. Wer in der Westschweiz wohnt, kann ein solches Angebot nutzen; wer nicht dort wohnt, hat darauf keinen Zugriff.

Betclic: ohne Schweizer Bewilligung

Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist hierzulande ohne Wirkung. Ein Konto bei diesem Anbieter ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen, zudem gibt es keinen hiesigen Rechtsschutz; die Domain steht auf der Sperrliste der Gespa.

Wer bei Betclic spielt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner. Das ist die nüchterne Feststellung.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine solche ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Gültigkeit. Wer hier spielt, profitiert nicht vom Schweizer Spielsperrregister oder einem hiesigen Rechtsschutz; die Webseite ist auf der Gespa-Sperrliste zu finden.

Wer bei Fezbet spielt, muss die Bedingungen selbst prüfen. Ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten operiert ohne Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenzen sind in der Schweiz nicht anerkennungsfähig. Ein Konto bei diesem Anbieter ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen, ein Rechtsschutz existiert nicht; die Domain ist durch die Gespa gesperrt.

Der Name klingt nach Schweizer Herkunft. Die Bewilligung fehlt trotzdem.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz nach ausländischem Recht ist in der Schweiz wirkungslos. Spieler bei 20Bet sind nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen und ohne Schweizer Rechtsschutz; die Plattform ist auf der Gespa-Sperrliste gelistet.

Wer bei 20Bet spielt, trägt das Risiko selbst. Das ist kein Schweizer Markt.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz bedeutungslos. Kontoinhaber profitieren nicht vom Schweizer Spielsperrregister und geniessen keinen Rechtsschutz; der Zugang ist durch die Gespa-Sperrliste blockiert.

Wer bei Rainbet spielt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner. Die Bedingungen sind selbst zu prüfen.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung

MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenzen werden in der Schweiz nicht anerkannt. Ein Spielerkonto ist hier nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen, zudem entfällt ein lokaler Rechtsschutz; die Domain unterliegt der Sperrliste der Gespa.

Auch hier gilt der Hinweis: Eine Nennung ist keine Bewilligung.

bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht. Kontoinhaber sind nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen, ein lokaler Rechtsschutz besteht nicht; die Domain ist auf der Gespa-Sperrliste geführt.

Der Anbieter ist in der Schweiz bekannt, aber ohne Bewilligung. Die Nennung in dieser Übersicht macht ihn nicht bewilligt.

BetPanda: ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz nach ausländischem Recht ist in der Schweiz nicht wirksam. Spieler bei diesem Anbieter geniessen keinen Schweizer Rechtsschutz und sind nicht an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen; der Zugang ist über die Sperrliste der Gespa blockiert.

Wer bei BetPanda spielt, tut dies ohne den Schutz des Schweizer Rechts. Das ist die relevante Feststellung.

Fazit und Zusammenfassung

Ein Gratisguthaben in der Schweiz ist selten, klein und an Bedingungen gebunden. Wer nach grossen Gratisangeboten sucht, findet sie im Ausland — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz. Wer in der Schweiz spielt, spielt mit kleinen Beträgen, verifiziertem Konto und Verlustlimiten, die vor der ersten Wette zu setzen sind.

Die Kosten liegen nicht in der Höhe des Guthabens. Die Kosten liegen in der Reichweite: Was nicht auszahlbar ist, ist kein Geld. Wer das versteht, trifft eine nüchterne Entscheidung. Für ein Gratisguthaben bei einem Schweizer Anbieter ist die Zustimmung der Gespa erforderlich. Ob das für den Leser ein Nachteil ist, hängt davon ab, was er erwartet.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber nur selten und nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa. In der Praxis gab es 2025 etwa ein solches Promotion-Angebot mit CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war.

Wie lief das Angebot der Loterie Romande im Detail ab?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 wurden 7’000 Codes an 7 Aktionstagen verbreitet. Wer den Code innert 7 Tagen in einem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Aktionsguthaben ist nicht auf ein Bankkonto auszahlbar. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos und das Reglement der Loterie Romande sagen es ausdrücklich. Wer die Auszahlung erwartet, hat das Werbeversprechen mit dem Geld verwechselt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern.

Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspielguthaben und andere Gratisleistungen als eigene Leistung behandelt. Der Veranstalter muss sie vorher bewilligen lassen. So wird verhindert, dass Werbung mit Gratisangeboten die Grenzen des bewilligten Angebots verwischt.

Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»