Nachlade-Boni im Schweizer Sportwetten-Markt – teuer erkauftes Guthaben
Ladevorgang...
Ein Reload-Bonus ist ein Guthaben, das ein Anbieter auf die zweite oder dritte Einzahlung legt. Wer danach sucht, findet ihn fast überall – nur nicht dort, wo Sportwetten in der Schweiz veranstaltet werden dürfen. Swisslos und die Loterie Romande brauchen für Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Und selbst wenn sie eine erhalten: Der Bonus, den ausländische Seiten auf die nächste Einzahlung legen, entscheidet kein einziges Spiel zu Ihren Gunsten. Er verschiebt, was Sie einsetzen müssen, und was Sie bei einer Auszahlung davon wiedersehen.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und Aufsichtszuständigkeiten wurden mit den Angaben der Gespa und des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) abgeglichen.
Grundlagen: Was ein Reload-Bonus ist und woran er hängt
Ein Reload-Bonus ist ein Zusatzguthaben auf eine Einzahlung, die nicht die erste ist. Der Name sagt es schon: Der Anbieter will, dass Sie nachladen. Beim Willkommensbonus kauft er einen Neukunden. Beim Nachladen kauft er einen bestehenden Kunden, der schon einmal Geld eingezahlt hat, und er bezahlt dafür, dass dieser Kunde die Einzahlung wiederholt.
Für den Spielenden ändert das nichts an der Mechanik. Es ändert aber etwas an der Verhandlungsposition. Ein Neukunde kann zwischen zehn Anbietern wählen und vergleichen, ein Bestandskunde hat sein Konto schon, seine Zahlungsverbindung ist hinterlegt, und die Hemmschwelle für eine weitere Einzahlung ist niedriger als beim ersten Mal. Genau darauf setzt der Nachlade-Bonus.
Über die Konditionen sagen die drei Buchstaben «Bonus» nichts. Ein Bonusguthaben ist je nach Haus eine von vier sehr verschiedenen Sachen.
- Gratisguthaben oder Freiwette. Ein festes Guthaben, das nur zum Wetten dient. Der Einsatz wird bei einem Gewinn in der Regel nicht mitbezahlt: Man gewinnt den Nettoertrag, nicht den Einsatz. Ein «Freiwette über CHF 50» bei Quote 2.00 ist damit ein Gewinn von CHF 50, nicht von CHF 100.
- Prozentualer Einzahlungsbonus. Ein Prozentsatz der Einzahlung als Guthaben, häufig zwischen 50 und 100 Prozent, gedeckelt und abhängig von Umsatzbedingungen.
- Cashback oder Verlustrückvergütung. Ein Teil der Verluste eines Zeitraums kommt als Guthaben zurück.
- Quotenboost. Statt Guthaben gibt es eine bessere Quote auf bestimmte Wetten.
Der Unterschied zwischen den vier ist für den Spielenden der Unterschied zwischen einem Geschenk und einem Auftrag.
Wo das Guthaben herkommt, steht gewöhnlich im Kleingedruckten, und zwar nicht als Formalie. Ein echter Einzahlungsbonus wird bar finanziert; sein Wert hängt daran, ob das Haus ihn wieder herauslässt oder an Umsatzbedingungen bindet. Ein Bonus aus dem Marketingbudget ist dagegen eine Bindung: Sie wetten länger im Haus, als Sie es sonst getan hätten. Und wenn in den Bedingungen steht, ein maximaler Gewinn aus Gratisspielguthaben sei nicht auszahlbar, dann ist der Bonus kein Startkapital, sondern eine Eintrittskarte für weitere Wetten im gleichen Haus. Der Satz ist die wichtigste Zeile auf jeder Bonusbedingungsseite.
Warum ein Bonus die Einzahlung nicht rechtfertigt
Die häufigste Fehlentscheidung beim Nachladen sieht so aus: Der Bonus lenkt den Blick auf den Prozentsatz, man zahlt einen Betrag ein, den man ohne den Bonus nicht eingezahlt hätte, und setzt ihn dann durch, weil das Guthaben sonst verfällt.
Der Bonus verändert nicht, ob eine Wette gewinnt. Er verändert nur, was man riskiert. Wer CHF 100 nachlegt, weil die Hälfte zurückkommt, hat nicht CHF 50 riskiert, sondern CHF 100 – und das Risiko steckt in der Wette, nicht im Bonus.
Wer ohnehin nachlegen wollte, kann einen Nachlade-Bonus mitnehmen und besser fahren als ohne. Wer wegen des Bonus nachlegt, zahlt für ein Guthaben, das er sonst nicht gekauft hätte, und die Rechnung geht fast immer gegen ihn auf. Dieser Satz ist die ganze Abkürzung, die diese Seite zu bieten hat.
In der Schweiz verschärft sich die Frage zusätzlich, weil der Bonus hier gar nicht selbstverständlich ist. Wer ihn sucht, landet meist bei Anbietern ohne hiesige Bewilligung, und deren Werbung mit Gratisguthaben verdeckt, dass weder die Aufsicht noch das hiesige Recht hinter dem Versprechen steht. Warum das so ist, steht dort, wo die Bewilligungslage verhandelt wird.
Rechtslage: Gratisguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur die beiden landesweiten Veranstalter anbieten, die das Geldspielgesetz vorsieht. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz – ein ausländisches Papier entfaltet hier keine Wirkung. Aufsichtsbehörde ist die Gespa in Bern, nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt.

Damit ist auch die Suche nach einem Bonus geregelt. Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Anbieter sucht, kommt über diese zwei nicht hinaus.
Die Bewilligungspraxis schliesst den Nachlade-Bonus nicht aus, aber sie bindet ihn an eine Erlaubnis. Aktionen mit Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Diese Zahlen sind die ehrlichste Antwort auf die Frage nach dem Nachlade-Bonus in der Schweiz. Acht Zustimmungen in einem ganzen Jahr sind keine Werbemaschine, sie sind eine Handvoll Aktionen. Der regulierte Markt bietet Boni, aber er baut keine Kampagne darauf. Die übrigen Bedingungen eines Guthabens – Höhe, Frist, Umsatz – stehen ohnehin nur in den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und nirgends sonst.
Ein Gesetz, das Gratisguthaben genehmigungspflichtig macht, hat einen bestimmten Zweck. Es bremst den Anbieter, weil ein Guthaben ein Kaufanreiz ist, und der Gemeinwohlertrag der hiesigen Spiele hängt an den Einsätzen, die dort getätigt werden.
Das zeigt sich an den Zahlen der Swisslos-Gruppe: Aus den Sportwetten kamen CHF 109 Mio. Ertrag im Jahr 2025, nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Gesamtreingewinn von CHF 562 Mio. floss zu CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und zu CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.
Ein Bonusguthaben ist das Gegenteil dieses Mechanismus: Es kostet den Veranstalter Ertrag statt ihn zu erzeugen, und deshalb gibt es ihn hier nur mit Zustimmung und in kleinem Massstab.
Diese Zahlen messen die Sportwetten, nicht den Casino-Umsatz, und die beiden Töpfe bleiben getrennt.
Was beim Prüfen der Registrierung verlangt wird
Die Registrierung setzt eine Identitätsprüfung voraus, und das ist kein Nebensatz.
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Aufwand ist der Preis dafür, dass eine Auszahlung an eine geprüfte Person geht und das Guthaben nicht anonym bleibt. Auszahlungen laufen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Ein Konto ohne Identitätsprüfung ist kein Konto mit weniger Regeln, sondern eines mit anderen.
An dieser Stelle steht auch die Grenze, die den Schweizer Markt vom ausländischen trennt: Ein Angebot ohne hiesige Bewilligung fällt nicht unter das Geldspielgesetz, weder bei der Identitätsprüfung noch beim Spielerschutz.
Wie die Aufsicht den Zugang zu ausländischen Seiten sperrt
Das Gesetz erlaubt gegen ausländische Seiten kein Vorgehen im Rechtsweg, sondern ein technisches Mittel: Die Aufsicht führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Das Sperren ist ein Katz-und-Maus-Spiel, und man sollte es nicht überschätzen. Der Nutzen liegt auch nicht bei dem, der die Sperre umgeht, sondern bei dem, der sie nicht umgeht. Zwei Dinge sind an dieser Sperre praktisch relevant.
Zum einen ist die Liste kein Register der schlechten Anbieter, sie ist das, was die Aufsicht durchsetzen konnte. Lesen lässt sich daraus nur eine Richtung. Wer auf der Liste steht, ist in der Schweiz nicht bewilligt; das Weitere über den Anbieter sagt sie nicht.
Zum anderen ist das damit verbundene Fehlen von Schutz nicht symbolisch: Ausländische Anbieter hängen nicht am Schweizer Sperrregister, und es gibt keine hiesige Beschwerdemöglichkeit.
Für einen Bonus auf eine weitere Einzahlung heisst das: Wer eine Seite in einem Suchfeld eintippt, die nicht auf der Liste steht, hat keinen Beweis in der Hand, dass seine Seite die Gesetze dieses Landes einhält.
Was Wetten in der Schweiz einschränkt
Die Bewilligung erlaubt nicht das ganze Angebot, das ein internationaler Anbieter kennt. Die Aufsicht führt eine Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und was nicht darauf steht, darf auch der bewilligte Veranstalter nicht anbieten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder die Podestplätze entscheidet, Trainingsläufe nie. E-Sport kommt in der Liste nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Live-Wetten sind zulässig: vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung für die jeweiligen Märkte hat. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; wie das Angebot aussieht, steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Auf Ereignisse ausserhalb des Sports lässt sich nicht wetten. Wer sich auf den Ausgang einer Fernsehsendung oder einer Wahl festlegen will, findet dafür in der Schweiz kein Angebot.
Bei den Steuern gilt eine Trennung, die man kennen sollte. Ein hiesiger Gewinn aus einem bewilligten Grossspiel ist bis zu einem geschweizweiten Freibetrag steuerfrei und wird erst darüber zum Thema: Der Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), bei Gewinnen über dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und die Steuerklärung holt die zurück. Kantonale Schwellen weichen davon ab, je nach Kanton. Wer im normalen Rahmen wettet, bleibt unter diesen Schwellen, zahlt keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und trifft keine Verrechnungssteuer.
Wettgewinne aus dem Ausland sind der Verrechnungssteuer nicht unterworfen, aber steuerlich weniger harmlos, als sie wirken: Die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Steuern auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für die eigene Situation bleibt der Gang zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Was eine ausländische Bewilligung hier wert ist
Ein ausländischer Anbieter betritt den Schweizer Markt ohne Bewilligung, und die Bezeichnung dafür ist eindeutig. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne hiesige Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Konfisziert werden können Einsatz und Gewinn im Verfahren gegen den Anbieter.
Diese Konstellation ist für den Bonus die entscheidende. Wer sich im Gespräch über einen Nachlade-Bonus zu sehr auf den Prozentsatz verlässt, stellt keine Frage über die Höhe. Er stellt eine über seine Rechtsposition. Die Differenz zwischen einem hiesigen und einem ausländischen Anbieter beim Bonus ist gering, die bei den Rechten nach einer Auszahlung gross. Wer auf der Seite unterwegs ist, sollte diesen Unterschied kennen, auch wenn er ihn an diesem Abend nicht bemerkt.
Bemerkenswert ist auch das Gegenstück: Der hiesige Veranstalter ist auf wenige Wettarten beschränkt und darf nicht werben, wie er will; der ausländische Anbieter darf beides, aber ohne die hiesigen Sicherungen.
Spielschutz und Werbung sind getrennte Baustellen, aber es gibt eine gemeinsame Rechnung.
Spielerschutz: Warum ein Bonus aufs Nachladen zum Nachladen verleiten kann
Ein Bonus auf die zweite Einzahlung hat eine Richtung, auch wenn das niemand so hinschreibt. Er belohnt eine Entscheidung, die man ohne ihn vielleicht nicht getroffen hätte, und er macht die Wiederholung zur Bedingung.

Das ist kein Argument gegen jedes Gratisguthaben. Es ist ein Argument dafür, die Einzahlung nicht wegen des Bonus zu erhöhen. Die Limiten des Gesetzes setzen genau dort an.
Der Veranstalter muss den Spielenden verpflichten, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu setzen. Das Gesetz will die Erhöhung einer Limite mit Verzögerung: Herabsetzen wirkt sofort, Heraufsetzen nach Ablauf einer Frist. In den eigenen Bedingungen der Schweizer Veranstalter liegt diese Frist bei 72 Stunden. Eine Erhöhung ist also technisch möglich, aber sie hat eine Bremse – und diese Bremse ist der eigentliche Schutzwert der Regel. Sie erzeugt nicht die perfekte Entscheidung, sie erzeugt eine Pause zwischen zwei Entscheidungen.
Ein festes Einzahlungslimit des Staates gibt es nicht. Eine Einzahlungslimite lässt sich bei Swisslos zusätzlich freiwillig für jeweils 30 Tage setzen; das ist eine Selbstverpflichtung, keine Vorgabe. Eine Limite, die dem inneren Vorhaben folgt, taugt für einen Sportwetten-Alltag, aber sie ersetzt keine Entscheidung über den Betrag. Sie verschärft sie.
Wer sein Spielverhalten im Blick behalten will, setzt diese Grenze an einem nüchternen Abend, nicht unmittelbar nach einer Niederlage.
Verlustlimiten: die drei Zeitfenster im Konto
Wer bei Sporttip mitspielen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Dass hier drei Fenster nebeneinander stehen, hat einen Grund. Die Limite für einen Tag ist die, an die man sich nach verlorenen Wetten erinnert. Die für sieben Tage ist die, die eine schlechte Woche abfängt. Die für dreissig Tage ist die einzige, die einen schlechten Monat bemerkt – und in der Praxis die am leichtesten übersehene, weil man sie selten bemüht. Dass die Erhöhung drei Tage wartet, ist für Wetten auf Live-Ereignisse die eigentliche Wirkung. Ein Verdoppeln «für diese Wette» hat in der Schweiz technisch keine Chance.
Was die automatische Kopplung zusätzlich bewirkt: Wer im Konto eine Einzahlung erhöhen will, muss an der Limite vorbei, und die Limite lässt sich nicht schnell anheben. Auch eine höhere Einzahlung löst keine höhere Verlustgrenze aus.
Die Verbindung zwischen beiden ist denn auch die wichtigste Zeile dieser Seite für den Alltag: Beim Wettbetrag hat die Entscheidung kein Verfallsdatum, die Limite schon.
Spielsperre und Register: der Weg heraus
Neben den Limiten kennt das Gesetz die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die kürzere Variante ist für die nächste Woche, nicht für das nächste Jahr. Der Eintrag führt in ein Register, das über Kantons- und Landesgrenzen reicht und auch die Casinos einschliesst: Wer online weder wetten noch im Casino unterwegs sein soll, ist an einer Stelle erfasst. Das ist ein Schutz, den kein Bonus ausgleicht.
Die freiwillige Sperre ist von der behördlichen zu unterscheiden. Eine Spielsperre kann auch behördlich verhängt werden, wenn jemand überschuldet oder spielsuchtgefährdet ist. Wer auf einer hiesigen Liste steht, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer bei einem Anbieter ohne hiesige Bewilligung spielt, steht nirgends auf einer solchen Liste. Genau das ist der Unterschied, um den es hier geht.
Wo jemand Halt braucht, sind die Beratungsstellen für Spielsucht die erste Adresse, und hier bleibt die Seite nüchtern: Die Frage ist keine, die sich mit einem Guthaben beantworten lässt.
Was der Schweizer Spielerschutz kostet
Es sind zwei Kosten, und sie sind ungleich verteilt. Der erste Punkt ist die Verzögerung: Limiten gelten ab dem siebzigsten Tag, die Erhöhung erst nach 72 Stunden, die Spielsperre für die Dauer ihres Eintrags. Das ist der Preis für einen Schutz, der nicht blockiert, sondern bremst – und wer in einem normalen Rhythmus wettet, spürt davon nichts.
Der zweite Posten ist die Einschränkung des Angebots, und hier ist die Rechnung ehrlich aufzumachen. Der grösste Nachteil der bewilligten Schweizer Anbieter ist für viele Spielende nicht das fehlende Geschenk, sondern das fehlende Angebot: keine Corner-Märkte in der zugelassenen Liste, keine Kartenmärkte, kein E-Sport, keine Wetten auf Fernsehsendungen oder Wahlen. Wer solche Märkte gewohnt ist, wird im regulierten Schweizer Angebot nicht fündig. Das ist der Preis, und man kann ihn nicht wegleugnen. Die Kehrseite: Wo das Angebot schmaler ist, ist auch der Anlass zu einem Verbrauch, den man später bereut, seltener. Ob das ein Tauschgeschäft zu Ihren Gunsten ist, hängt nicht vom Bonus ab, sondern davon, was Sie überhaupt wetten wollen.
Und zur Marge gibt es eine Zahl, die der Bonus nicht ändert. Dazu siehe den Abschnitt «Die Rechnung hinter jeder Quote».
Die zehn Anbieter: Wer sich in der Schweiz vergleichen lässt
Die Gegenüberstellung folgt der Bewilligungslage und nicht dem Bauchgefühl. Wer in der Schweiz nach einem Anbieter sucht, trifft zuerst auf die zwei bewilligten Veranstalter und danach auf die Marken ohne Bewilligung. Zwischen den Gruppen liegen Welten: Die eine darf Sportwetten in diesem Land veranstalten, die andere darf es nicht, und zwar strafbar. Acht Marken ohne Bewilligung stehen hier trotzdem, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Damit soll kein Urteil vorweggenommen werden; die Einordnung wird vorher gesetzt.
Für die Bewertung sind drei Punkte massgeblich. Der erste und wichtigste ist die Bewilligungslage, denn an ihr entscheidet sich, welches Recht überhaupt für ein Konto gilt. Der zweite ist die Angebotsbreite, also welche Sportarten und Wettarten zugelassen sind und welche nicht. Der dritte ist die Frage, was der Bonus aus der Einordnung wird.
Wer wegen eines Nachlade-Bonus auf ausländische Seiten geht, wechselt damit in ein anderes Rechtssystem.
Die Einordnung im Überblick
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS; Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | keine hiesige Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine hiesige Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine hiesige Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | keine hiesige Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine hiesige Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine hiesige Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine hiesige Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine hiesige Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
Die Tabelle trennt zwei Arten von Bewilligung. Bei Swisslos und der Loterie Romande steht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Bei den acht übrigen Marken steht an dieser Stelle nichts, was in der Schweiz Geltung hätte: Eine Bewilligung eines anderen Landes hat hier keine Wirkung, und das Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten nur zwei Veranstaltern.
Die Bewilligungslage ist damit der erste Filter für einen Nachlade-Bonus und nicht die Bonusbedingungen. Wer einen Anbieter ohne Bewilligung auswählt, kann bei einem Streit nicht über den hiesigen Weg gehen. Keine Zulassung, keine Schweizer Sicherung – das ist eine andere Frage als die, um wie viel Prozent das Guthaben höher ist als beim Nachbarn.
Wer sich die Bewilligung eines ausländischen Anbieters ansieht, prüft keine Zulassung für dieses Land, sondern ein Papier für ein anderes. Der entscheidende Satz bleibt das Ausbleiben einer Schweizer Bewilligung. Er ist keine Wertung der Marke, sondern ein Zustand.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet und klaren Limiten
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip im Kanton Zürich und in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Anders als bei einer national beworbenen Marke gilt: Nur wer hier wohnt, kommt an das Online-Konto, und die Sportwetten sind einer der breitesten bewilligten Kanäle der Schweiz.
Limiten und Einsatzrahmen sind an dieser Stelle die harten Zahlen: Für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen.
Beim Geld auf dem Konto sind die Regeln eng und die Beträge sichtbar: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen laufen zweimal pro 365 Tage kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar.
Die Auszahlung grosser Gewinne läuft zweistufig: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen.
Ein Nachlade-Bonus spielt in diesem System eine andere Rolle als bei einer ausländischen Marke. Ohne Zustimmung der Aufsicht gibt es kein Gratisguthaben, und der Erlös aus den hiesigen Wetten geht in gemeinnützige Zwecke: Aus den Sportwetten kamen CHF 109 Mio. aus 2025, die Swisslos verteilte insgesamt CHF 562 Mio. Reingewinn.
Wo Swisslos trotzdem Anreize setzt, sind sie an das Wetten gebunden und an Bedingungen geknüpft. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch- und Live-Wetten sowie Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn vorzeitig, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Die Bewilligung grenzt das Angebot zusätzlich ein: Die zugelassene Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen E-Sport, und was nicht in der Liste steht, wird auch nicht angeboten. Wer diese Märkte will, ist bei Sporttip falsch.
Das ist kein Bonus, sondern eine Verpflichtung vor Beginn. Die Limiten der Limiten bleiben das stärkste Merkmal der Marke: Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist niedrig genug, dass man ihn nicht als Messgrösse heranziehen kann, während die Limiten der Limiten bei Verlust und Guthaben und die 3 % der dritten Auszahlung auf Dauer ins Kontor schlagen. Kein anderer Anbieter dieser Liste zwingt beim Nachladen zur gleichen Transparenz und drückt zugleich die Auszahlung in solchen Staffeln. Sporttip ist damit die richtige Adresse für die, die in der Schweiz bleiben und kein Problem damit haben, einen Teil des Angebots nicht zu bekommen.
Loterie Romande Jouez Sport: das Gegenstück für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, und ihr Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport. Sie ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura tätig, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.
Bewilligungsrechtlich steht sie neben Swisslos. Damit ist der Markt der bewilligten Anbieter abgesteckt: zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, keine dritte Bewilligung. Wer ausserhalb beider Regionen wohnt – in einem Kanton ohne eigene Teilnahme oder im Ausland –, bekommt bei keinem der beiden ein Online-Konto. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip, wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Das ist der erste Filter, den jede Bonusrechnung überstehen muss.
Der zweite Punkt ist der Vertriebsweg. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz heissen: Wetten sind für einen Teil der Kundschaft immer noch eine Handlung am Schalter, mit Quittung in der Hand. Wer annimmt, ein regulierter Nachlade-Bonus sei nur im Konto zu holen, sollte den Schalter als selbstverständlichen Ort dieses Marktes mitdenken.
Was die Limiten für die Westschweiz angeht, gelten für die Loterie Romande in einem eigenen Bewilligungsrahmen dieselben Regeln des Geldspielgesetzes: Einsatz- und Verlustlimiten sind Spielerlimiten, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Auskünfte zu Einschränkungen im eigenen Angebot erteilt die Loterie Romande in ihren Bedingungen.
Die Loterie Romande steht damit für die Westschweiz und für ein anderes Modell: Sie ist auf ihr Kantonsgebiet und einen dichten Verteilernetz aufgebaut, und als hiesige Veranstalterin ist sie zwar nicht dem Bonusverbot unterworfen, aber der Zustimmungspflicht, und sie nutzt sie bei weitem nicht so breit, wie ein Werbebudget es zuliesse. Wer Sportwetten in einem Umfeld sucht, das nach Schalter aussieht und nicht nach Plattform, findet hier die passende Adresse. Entscheidend für die Auswahl ist nicht der Bonus, sondern die Region: Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat eine Alternative zu Sporttip, die dieser Liste sonst niemand bietet.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung, dafür mit breitem internationalem Angebot
Sportaza ist eine ausländische Seite und steht nicht auf der Schweizer Bewilligungsliste. Ihre Bewilligung ist an dieser Stelle nicht ausgewiesen, und sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Eine Bewilligung eines anderen Landes verschafft einem Anbieter hier keine Rechte; das hiesige Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten nur Swisslos und der Loterie Romande. Was Sportaza anbietet und unter welchen Bedingungen, sagt die Marke daher selbst.
Sicherungssysteme des Schweizer Markts bestehen bei Sportaza nicht. Ein Nutzer steht nicht auf dem Schweizer Sperrregister und hat keine hiesige Beschwerde- und Aufsichtsstelle: Bei einem Streit gibt es keine Schweizer Instanz, die über die Auszahlung entscheidet. Auszahlungen liefen, wenn sie laufen, über ausländische Zahlungswege. Ein Konto bei einer Marke ohne hiesige Bewilligung müsste bei einem Streit mit dem Anbieter rechnen, ohne den Weg zu einer Schweizer Aufsicht.
Einen Nachlade-Bonus dieser Marke sollte man deshalb nicht mit dem Massstab der bewilligten Veranstalter messen. Es ist eine Entscheidung über Sicherheiten, nicht über Prozentpunkte.
Wer über diese Adresse nachdenkt, sollte in den eigenen Bedingungen nachlesen, welche Lizenz wo steht und was sie deckt. Die Prüfung dieses Punktes ist der Kern der Sorgfalt. Die richtige Frage lautet nicht, ob das Angebot stark wirbt, sondern wie eine Verweigerung der Auszahlung aussieht und wer sie prüft.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung, aber unter den bekannteren Namen
Unibet gehört zu den bekannteren internationalen Namen in der Liste, und die Bekanntheit ist hier die eigentliche Information. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht: Nur die zwei hiesigen Veranstalter dürfen Sportwetten in diesem Land anbieten. Eine Bewilligung einer anderen Aufsicht, soweit in den eigenen Angaben nachweisbar, hat hier keine Wirkung.
Sicherungssysteme des Schweizer Markts bestehen auch hier nicht. Ein Konto unterliegt nicht dem hiesigen Sperrregister, und eine Schweizer Aufsicht ist für die Auszahlung nicht zuständig. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter sind der Verrechnungssteuer nicht unterworfen, kantonale Praxis kann sie jedoch anders behandeln.
Ein bekannter Name ändert an diesen drei Punkten nichts. Ein Bonus von Unibet ist ein Bonus ohne Wirkung in der Schweiz.
Wer bei diesem Anbieter spielt, zeigt einen Nachweis über die gesetzliche Zulassung in Erinnerung, die nicht besteht. Wer auf Schweizer Recht setzt, findet es hier nicht; wer das Angebot braucht, weiss, wo die Grenze liegt. Der Sorgfaltsmassstab gegenüber der Marke ist der gleiche wie bei jeder Marke ohne Bewilligung: die eigenen Bedingungen lesen, bevor Geld fliesst.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, mit grossem Werbeaufwand
Betwinner ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie wirbt in internationalen Kanälen und tritt mit einem breiten Produkt auf, das in der Schweiz aber nicht veranstaltet werden darf. Die Bewilligung ist an dieser Stelle nicht ausgewiesen; ein ausländisches Papier hätte hier keine Wirkung.
Sicherungssysteme des Schweizer Markts bestehen nicht: keine Verbindung zum hiesigen Sperrregister, keine Schweizer Aufsichtsstelle, keine hiesige Recourse.
Die Weite der Werbung ist kein Zeichen für Zulassung. Adressen, die in internationalen Kanälen um Sportwetten werben, werden in der Schweiz von Telekom-Anbietern blockiert, wenn ihre Domains auf der Sperrliste stehen. Ob eine Adresse darauf steht, prüft man auf der Liste der Aufsicht, nicht im Werbematerial der Marke.
Wer hier einen Nachlade-Bonus zieht, zieht ihn auf einer Seite, die in der Schweiz nichts darf, und das ist die ganze Auskunft. Für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Frage vor jeder Bonusfrage: Ist ein Sportwettenangebot hier überhaupt bewilligt.
BetPanda: ohne Schweizer Bewilligung im Krypto-Umfeld
BetPanda ist eine ausländische Adresse ohne Schweizer Bewilligung. Eine hiesige Bewilligung für Sportwetten haben nur die zwei Veranstalter; bei BetPanda steht sie nicht.
Sicherungssysteme des Schweizer Markts bestehen auch hier nicht. Eine Schweizer Zahlungssperre für ausländische Wettanbieter gibt es nicht; die Sperrung geschieht über die Domain und nicht über die Zahlung. Konten bei solchen Anbietern sind daher typischerweise auf Zahlungswege angewiesen, die nicht auf das Schweizer Bankensystem angewiesen sind, und ein Wallet in einer Kryptowährung ist ein solcher Weg. Wer ein Konto bei einem Anbieter unterhält, der Zahlungen über Kryptowährungen abwickelt, kann keine Schweizer Auszahlung erwarten.
Auszahlungen sind einer Aufsicht in der Schweiz nicht unterstellt. Wer auf einen Nachlade-Bonus bei einer Marke mit dieser Zahlungsstruktur wartet, sollte zuerst prüfen, wie die Auszahlung läuft, wenn sie läuft. Wenn eine Auszahlung in einer anderen Kryptowährung ankommt als erwartet, ist der Weg zu einer Schweizer Aufsicht verbaut.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, profilstark aber unbeaufsichtigt
Pribet steht als ausländische Adresse ohne Schweizer Bewilligung in der Liste. Eine hiesige Zulassung hat die Marke nicht; eine Lizenz aus einem anderen Land hätte in der Schweiz keine Wirkung.
Es fehlen die Schweizer Sicherungen: kein Eintrag im hiesigen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Bei einem Streit entscheidet keine hiesige Instanz über die Auszahlung.
Auffällig an Marken mit diesem Profil ist weniger das Spielangebot als der Ort ihrer Auszahlungswege. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, führt es in einem Rechtsraum ausserhalb der hiesigen Aufsicht, und das gilt für jede Auszahlung, die aus ihm herauskommt.
Der Massstab ist derselbe wie bei jeder ausländischen Adresse: Die eigenen Bedingungen über die Lizenz und die Auszahlung sagen mehr als das Werbebild.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung im grauen Segment
BDMBet gehört zu den ausländischen Adressen ohne Schweizer Bewilligung, und im Schweizer Markt ist damit das Wesentliche gesagt. Eine Bewilligung für hiesige Sportwetten liegt nicht vor; was die Marke an eigener Lizenz angibt, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Die Schweizer Sicherungen reichen bis zu dieser Adresse nicht: Das hiesige Sperrregister kennt sie nicht, und die hiesige Aufsicht ist für sie nicht zuständig.
Diese Marken treten im Umfeld auf, das die Aufsicht über die Sperrliste abdeckt, und sie gehören damit in ein Segment, dessen Geschäft darauf beruht, dass Nutzer die Domain wechseln. Wer sich dort anmeldet, sollte das als Teil des Produkts verstehen: Er bleibt erreichbar, weil er die neue Adresse selbst sucht.
Eine Aktion für die zweite Einzahlung ändert an der Bewilligungslage nichts, und die Bewilligungslage ist die einzige Frage, die in der Schweiz zählt.
Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ein Name unter vielen
Bruce Bet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Zulassung für Sportwetten in diesem Land hat nur, wer vom Gesetz dazu ermächtigt ist, und das sind zwei Veranstalter. Bei Bruce Bet ist eine solche nicht vermerkt.
Die Schweizer Sicherungen fehlen auch hier: kein Eintrag im hiesigen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerde. Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung.
Der Name ist hier beinahe das Produkt. Marken dieses Typs sind für einen Nutzer nur so lange sichtbar, wie ihre Domain erreichbar ist; der Rest ist Werbung. Auffällig an diesem Absatz ist deshalb nichts, was gegen die Marke spricht, sondern das Muster: Die Liste zeigt mehrere Adressen mit identischer Bewilligungslage, und genau das ist die Information.
Ein Nachlade-Bonus bei einer solchen Marke ist ein Angebot von einem Anbieter, dessen Erreichbarkeit selbst bereits eine Frage ist. Wer ihn nutzt, sollte wissen, dass die Fortsetzung davon an einer Domain hängt, über die die Schweiz verfügt.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung mit sichtbarem Casino-Profil
Rabona ist die letzte der ausländischen Adressen in dieser Liste und wie die anderen ohne Schweizer Bewilligung. Eine hiesige Zulassung fehlt; ein ausländisches Papier hat hier keine Wirkung.
Marken mit sichtbarem Casino-Profil treten auf dieser Liste in derselben Form auf wie andere. Das ist relevant, weil das Gesetz zwischen den beiden Bereichen trennt: Online-Casinospiele und Sportwetten sind unterschiedliche Produkte, und die Limiten des einen sind nicht die des anderen. Wer über einen Sportwetten-Bonus entscheidet, entscheidet über kein Casino-Angebot.
Auch hier fehlen die Schweizer Sicherungen: kein Eintrag im hiesigen Sperrregister, kein hiesiger Beschwerdeweg. Was bei einer ausländischen Adresse an Sicherungen fehlt, fehlt bei allen.
Auch hier ist die Bewilligungslage das, was bleibt. Für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz ist ein ausländischer Anbieter kein Ersatz für einen hiesigen, und ein Bonus ändert die Stellung nicht, in der er sich befindet.
Die Rechnung hinter jeder Quote
Die Marge des Buchmachers sitzt in jeder Quote, und kein Bonus hebt sie auf. Das lässt sich an jeder Wette nachrechnen, und die Rechnung ist der Grund, warum ein Nachlade-Bonus in der Praxis weniger wert ist, als die Prozentzahl auf der Startseite nahelegt.
Ein Beispiel: Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Das ist eine Rechnung, kein Angebot. Für den Auszahlungsanteil addiert man die Kehrwerte der Quoten: 10/19 plus 10/19 ergibt etwa 1,053. Der Auszahlungsanteil über diesen beiden Ausgängen liegt damit bei rund 95 %, die Marge des Buchmachers liegt bei rund 5 % beziehungsweise 4,7 bis 5,3 %, wenn man die Nachkommastellen der Quotenstellung berücksichtigt. Wenn Sie also CHF 100 auf zwei Wetten verteilen, eine auf jede Seite, kommen davon im Durchschnitt rund CHF 95 zurück. Rund CHF 5 bleiben beim Haus, unabhängig davon, was auf dem Platz passiert.
Und nun die Verbindung zum Bonus, die man leicht übersieht: Diese Marge wird auf jeden Einsatz fällig, nicht nur auf den Bonus. Wer einen Bonus freispielen will, trägt die Marge auf dem gesamten Umsatz und nicht auf dem Bonus. Der Wert der Aktion ist deshalb umso kleiner, je höher die Umsatzhürde liegt; bei einer Umsatzbedingung von 10’000 Franken hat der Spielende die Marge 5 % auf diesen Umsatz getragen, und wenn die Bedingungen verlangen, dass die Einsätze mit einer Quote von mindestens 1.50 platziert werden, verschiebt sich die Rechnung zu Ungunsten des Spielenden, weil solche Quoten im Durchschnitt niedrigere Auszahlungsanteile haben als der Wert, der für den ganzen Markt gemessen wird.
Wer den Bonus fordert, verpflichtet sich zu jedem dieser Wetten. Bei jedem dieser Wetten trägt er die Marge.
Die Rechnung zeigt, was ein Bonus in diesem Markt wert sein kann; sie ist eine Schätzung unter der Annahme, dass nur der Bonus umgesetzt wird, und kein Versprechen darüber, wie eine Wette ausgeht. Sie sagt nichts darüber, ob eine einzelne Wette gewinnt oder verliert; sie beschreibt lediglich, was ein durchschnittlicher Einsatz in diesem Markt zurückbringt.
Die Marge ist übrigens nicht bei jedem Markt gleich. Sie ist eine Eigenschaft des Angebots, nicht des Kundenstatus: Ein Bonus, der einem Kunden mit hohem Konto angeboten wird, sitzt auf demselben Auszahlungsanteil wie beim ersten Einsatz. Wer die Bonuszahl nimmt und die Quoten nicht anschaut, nimmt das eine und ignoriert das andere.
Übrigens: Wer eine Wette mit Quote 1.90 gewinnt, bekommt seinen Einsatz multipliziert mit der Quote zurück, den Anteil der Wette aber nur nach den Bedingungen. Bei Sporttip läuft diese Rechnung nach eigener Regel: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote; der Betrag wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Was ein Ereignisabbruch mit einer Wette macht
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält diese eine Voraussage Quote 1.00. Das ist bei Swisslos die Regel, und sie gehört zu den Punkten, die vor dem Abschluss der Wette nicht in der Quotenanzeige stehen.
Der Unterschied ist für Kombiwetten von Bedeutung: Eine zurückbezahlte Voraussage ist keine gewonnene Voraussage, sie fällt aus der Verbindung heraus. Wer auf eine Kombination gesetzt hat, um den Kombiboost zu erreichen, kann diesen Schwellenwert durch eine abgesagte Begegnung verfehlen. Die Wette bleibt bestehen, sie zählt nur nicht mehr als volle Kombination.
Ein Kauf in einem Wettschalter ändert daran nichts. Die Wette läuft nach denselben Bedingungen wie eine Online-Wette, und die 48-Stunden-Frist läuft unabhängig davon, wie man gesetzt hat.
Für einen Spielenden heisst das nicht, dass eine Wette bei einer Absage verloren ist – nur, dass eine einzelne Voraussage nicht mehr als geplant zählt.
Wann ein Gewinn verfällt
Auch der Gewinn hat eine Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun.
Für einen Nachlade-Bonus ist der Hinweis nicht nebensächlich: Wer nachlegt, muss das auch tun. Wer das Gerede um den Bonus mit der Aussicht auf einen hohen Gewinn verbindet, hat zumindest eine Verantwortung dem eigenen Konto gegenüber – und die besteht nicht darin, dreissig Wochen zu warten.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Reload-Bonus für Sportwetten?
Ein Guthaben auf eine weitere Einzahlung ist bei den beiden Schweizer Veranstaltern nicht das Standardinstrument, sondern eine Aktion mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht. 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – eine Handvoll Aktionen, keine laufende Kampagne. Höhe, Frist und Umsatzbedingungen stehen ausschliesslich in den eigenen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Warum bieten ausländische Seiten Reload-Boni an, und was bedeutet das für den Schutz der Spielenden?
Ein Nachlade-Bonus belohnt den Kunden, der schon einmal eingezahlt hat – ein Kunde, der bereits ein Konto, eine hinterlegte Zahlungsverbindung und damit eine tiefere Schwelle zur nächsten Einzahlung hat. Der ausländische Anbieter darf das ohne die Zustimmungspflicht, die für hiesige Anbieter gilt; im Gegenzug besteht kein Eintrag im Schweizer Sperrregister und keine hiesige Beschwerdemöglichkeit.
Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Von jedem Einsatz geht unabhängig davon die Marge des Buchmachers ab, die in der Quote bereits eingerechnet ist.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Eine erreichte Boost-Schwelle kann dadurch wieder unterschritten werden.
Bonus – wettenlegalch
Inhalt erstellt vom Team «wettenlegalch»
