Bonus
Rechtlich ist ein Bonus Werbung, und für Werbung zieht das Geldspielgesetz enge Grenzen. Darum steht hier zuerst die Frage, was überhaupt zulässig ist, und erst danach, welche Bedingungen daran hängen.
Gratisspiele und bonusähnliche Guthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Gesichtet werden Willkommens- und Neukundenbonus, Freiwette, Startguthaben, Bonus ohne Einzahlung, ferner Reload, Kombi-Bonus, VIP-Stufen sowie Gutscheine und Codes.
Aufdringliche oder irreführende Werbung ist verboten (Art. 74 Abs. 1 BGS), und für nicht bewilligte Spiele darf überhaupt nicht geworben werden (Art. 74 Abs. 3 BGS). «Wetten ohne Risiko» bedeutet meist nur eine Freiwette als Ersatz für den Einsatz.
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